René Hein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die die Folge Ihrer verantwortungslosen Energie- und Sanktionspolitik gegen Russland abmindern sollte. Im September 2022 bekamen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Im Dezember 2022 erhielten auch Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes endlich die Energiepreispauschale. Studenten und Fachschüler konnten ab 1. Dezember 2022 die Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Die ehemaligen Beamten des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen gingen jedoch leer aus. Hatte die Staatsregierung etwa ihre Ehemaligen vergessen? – Offenbar ja; denn als die Staatsregierung Anfang dieses Jahres noch keinen Gesetzentwurf in den Landtag einbrachte, ergriffen die Regierungsfraktionen im Landtag die Initiative. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen Sie, werte Kollegen von der Koalition, den Versorgungsempfängern des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ebenfalls zukommen lassen. Die Entlastung kommt jedoch – wie immer – zu spät. Im vergangenen Jahr wäre eigentlich der richtige Zeitpunkt gewesen; denn da war die Not am größten. Sie hätten zum Beispiel im Oktober unserem Antrag für ein Haushaltsgeld in Höhe von 1 000 Euro zustimmen können; das wollten Sie nicht. Dann machen Sie es jetzt erst. Es hätten alle Sachsen rechtzeitig Unterstützung bekommen, auch die Versorgungsempfänger. Jetzt sollen Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung die Preisexplosion eindämmen und damit die Not lindern. Besser spät als nie – das werden Sie uns entgegenhalten, aber wenn Sie ehrlich sind, dann müssen Sie zugeben, dass dieses Gesetz nicht mehr als ein Trostpflaster ist. Es ist ein Trostpflaster für die Not der Menschen in den letzten Monaten, für die die Bundesregierung verantwortlich ist. Sie hat mit ihrer verantwortungslosen Energiepolitik den Menschen einen entbehrungsreichen Winter abverlangt und die Wirtschaft vor enorme Hindernisse gestellt. (Beifall bei der AfD) Keine sogenannte Entlastung kann diese verantwortungslose Energiepolitik ungeschehen machen; denn das erforderliche Geld für die Trostpflaster, die großspurig als „Entlastungspakete“ bezeichnet werden, zahlen wie immer nicht die Verantwortlichen, sondern der Steuerzahler, also wir alle. Sie können uns daher nur eine kurzfristige Erleichterung verschaffen und keine verantwortungsvolle Energiepolitik ersetzen. Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich müssen wir den Ruhestandsbeamten des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen ebenfalls diese Energiepreispauschale von 300 Euro gewähren. Das gebietet allein schon der Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb werden wir dem Gesetz auch zustimmen. Wir wissen jedoch alle, dass die vorübergehenden Erleichterungen unsere Energieprobleme nicht lösen werden. Die Ruhestandsbeamten brauchen, genauso wie alle andere Sachsen, eine Politik, die für dauerhaft niedrige Energiepreise ohne Staatssubvention sorgt. Dafür brauchen wir erstens eine Laufzeitverlängerung für die bestehenden Kernkraftwerke, (Beifall bei der AfD) zweitens ein Ende der Energiesanktionen gegen Russland und drittens logischerweise auch den Weiterbetrieb der bestehenden Kohlekraftwerke. Werte Kollegen von der CDU, das könnten Sie alles haben, aber nicht mit der SPD und erst recht nicht mit den GRÜNEN. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hein für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Nico Brünler, bitte.
