Susanne Schaper
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir nicht mehr und nicht weniger als nach über 30 Jahren für die sogenannte Überleitung der DDR-Renten und Versorgungsansprüche in das bundesdeutsche Rentensystem Gerechtigkeit herstellen – Rentengerechtigkeit für die vielen davon Betroffenen oder – besser – Vergessenen mit DDR-Erwerbsbiografien. Es ist bereits der dritte Antrag zu diesem Thema in der Wahlperiode. Er ist gerade jetzt, da sich die Bundesregierung seit Ende letzten Jahres damit brüstet, nun endlich den schon vor vielen Jahren versprochenen Härtefallfonds in Form einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler eingerichtet zu haben, dringender denn je. Dietmar Polster, der erste Sprecher des Runden Tisches Rentengerechtigkeit bringt das deutlich auf den Punkt: „Der Härtefallfonds ist ein Affront gegenüber den Betroffenen. Es ist wieder ein Schlag ins Gesicht der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner.“ Laut der aktuellen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist in Deutschland mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahre – genau 22,4 % – in Deutschland von Armut betroffen. Dabei liegt der Anteil der hochbetagten Frauen noch mehr als neun Prozentpunkte über dem der Männer, viele davon in Ostdeutschland. Es gibt immer noch, über 30 Jahre nach der Wende, zwei unterschiedliche Berechnungssysteme. Dazu kommt, dass durch das Rentenüberleitungsgesetz und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die Rentnerinnen und Rentner erhebliche Ungerechtigkeiten entstanden sind. Die Betroffenen kämpfen bereits drei Jahrzehnte für die Anerkennung ihrer Lebensleistungen. Oft haben sie dabei das Gefühl, dass die Verantwortlichen zwar verstehen, dass hier ein Fehler passiert ist, aber es ausgesessen werden soll, bis keiner mehr da ist, der die Ansprüche erheben kann. Ich möchte auch gleich der ständig herangezogenen Argumentation widersprechen, dass das Lohnniveau in der DDR niedriger gewesen sei. Ja, das stimmt, aber auch die Lebenshaltungskosten waren um einiges niedriger, Lebensmittel und Mieten subventioniert etc. Also ist der Vergleich zwischen den Renten in der BRD und der DDR eher spürbar abfedern: und angemessen mitfinanzieren! der Fraktion DIE LINKE ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Wer Äpfel und Birnen vergleicht, bleibt am Ende eine Pflaume. Jetzt kommt also endlich – wenn auch für viele zu spät und zu niedrig – vom Bund ein Fonds zur Abmilderung von Härtefällen. Für alle höchst unterschiedlichen Härtefälle, die der Fonds umfasst, ist am Ende lediglich vonseiten des Bundes ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro angedacht. Das reicht aber nicht einmal annähernd, um allein die bei der Überleitung der Ostrenten entstandenen finanziellen Verluste angemessen auszugleichen. Vorgesehen ist die Einmalzahlung von 2 500 Euro, aber auch nur für Personengruppen, die bedürftig sind, das heißt, deren Rentenanspruch nach Abzug der Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung unter 830 Euro liegt. Sachsen hat aber die Möglichkeit, bis Ende März 2023 dieser Stiftung beizutreten und damit den Entschädigungsbetrag für die Betroffenen wenigstens auf 5 000 Euro zu verdoppeln. Das ist auch nur eine kleine Wiedergutmachung, aber besser als nichts. Aus diesem Grund fordern wir neben dem Beitritt des Freistaates Sachsen zur Stiftung auch eine Ausweitung dieses Härtefallfonds hin zu einem Gerechtigkeitsfonds sowie eine Entbürokratisierung bei Antragstellung und Auszahlung. Somit sollen alle betroffenen Personen- und Berufsgruppen unabhängig von der Bedürftigkeit eine angemessene Ausgleichszahlung erhalten. Wer sind denn die Berufsgruppen, von denen wir sprechen? Es sind die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, der Reichsbahn und der Post, Menschen, die in einer bergmännischen Tätigkeit, in der Carbochemie, Braunkohleveredlung usw. beschäftigt waren, darüber hinaus Beschäftigte aus dem Bereich Kunst und Kultur, wie Balletttänzerinnen und Balletttänzer. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass davon ebenfalls pflegende Angehörige, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, sowie nach DDRRecht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe betroffen sind. Oder sind Sie, meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, wirklich der Meinung, dass diese Menschen ihren Job schlechter gemacht haben als ihre westlichen Kollegen? Außerdem werden weiterhin Berufsgruppen ausgeschlossen, zum Beispiel Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Leistungssportlerinnen und Leistungssportler oder freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler. Ich teile daher ausdrücklich die Einschätzung des Runden Tisches Rentengerechtigkeit, in dessen Pressemitteilung vom 13.12.2022 es hieß: „Mit dem jetzigen Fonds wird der Bund lediglich wieder neues gravierendes Unrecht schaffen und in keiner Weise zur sozialen Befriedung der Situation beitragen.“ Grund dafür ist nicht zuletzt auch, dass nach seinen Berechnungen 490 000 von 500 000 betroffenen Ostrentnern nach aktuellen Planungen leer ausgehen. Der Runde Tisch Rentengerechtigkeit fordert daher schon seit 2019 eine durchschnittliche Abfindungszahlung zwischen 10 000 und 20 000 Euro pro Betroffenem als angemessenen Ausgleichsbetrag. Und ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt immer noch Betroffene, die versuchen, über die Gerichte zu ihrem Rentenrecht zu kommen. In meiner Kleinen Anfrage habe ich das abgefragt: Die Klagen in den Jahren 2020 und 2021 wegen Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer betrugen im Freistaat 52 in 2020 und 44 in 2021. Unweigerlich müssen wir auch hier wieder auf das Thema Altersarmut zu sprechen kommen. Wir haben im Hohen Haus auch schon öfters über die Problematik, insbesondere über die Altersarmut von Frauen, gesprochen. In der DDR geschiedene Frauen betrifft das besonders. Wenn Frauen zu DDR-Zeiten nicht Vollzeit oder gar nicht gearbeitet haben, dann haben Sie heute im Gegensatz zu den Frauen in der Bundesrepublik viel weniger Rente. Lassen Sie mich noch einen Blick in die unrühmliche Vorgeschichte dieses Fonds werfen: Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesrat schon einstimmig für eine Initiative gestimmt, die eine zeitnahe Lösung für das Problem forderte. Jetzt haben wir 2023 und die Frauen sollen nur noch mit einem Betrag von 2 500 Euro beziehungsweise – wenn das Land in die Finanzierung einsteigt – 5 000 Euro abgespeist werden. Altersarmut verhindert weder dieser Betrag noch der so gestrickte Härtefallfonds. Wir fordern wie DIE LINKE im Bundestag, dass dieser sogenannte Härtefallfonds zu einem Gerechtigkeitsfonds umstrukturiert wird und endlich alle Betroffenen mit DDRErwerbsbiografien die Wertschätzung und Anerkennung bekommen, die ihnen zusteht. Die erforderlichen Mittel hatten wir schon in den vergangenen Haushaltsverhandlungen – erst im Dezember für 2023/24 erneut – beantragt. Sie haben das aber abgelehnt, obwohl Ihre Parteien nach außen eigentlich völlig anders agieren. Beispielsweise hat sich die geschätzte Frau Staatsministerin Köpping dazu geäußert, dass sie sich enttäuscht darüber zeigt, dass nur ein Teil der Antragsberechtigten berücksichtigt wird. Sie spricht sich für eine Beteiligung Sachsens aus und fordert einen Gerechtigkeitsfonds, damit alle berücksichtigt werden. Damit sollte die Zustimmung der SPD für unseren Antrag ja heute sicher sein! Auch die CDU/CSU hat sich im Bund hierzu geäußert: Frau Dr. Ottilie Klein, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, äußerte sich laut einer Pressemitteilung auch im Sinne der Betroffenen. Zitat: „Als Union sind wir davon überzeugt, dass Deutschland gegenüber den betroffenen Gruppen eine besondere Verpflichtung hat. Die Anerkennung und Wertschätzung der Lebensleistung ist uns ein Herzensanliegen. Diese muss sich auch in den finanziellen Entlastungen für Betroffene mit kleinen Renten zeigen.“ Also sollte unser Antrag auch im Sinne der CDU sein! Umso unverständlicher ist es daher schon, wenn der Ministerpräsident des Freistaats Sachsen – Sie, Herr Kretschmer – gegenüber den anderen ostdeutschen Bundesländern die Beteiligung des Freistaates Sachsen am Härtefallfonds ultimativ ausschließt, wie wir aus einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag erfahren mussten. Anerkennung von ostdeutschen Lebensleistungen und Vertretungen ostdeutscher Interessen sieht allerdings anders aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie lange wollen wir diese unwürdige Diskussion auf dem Rücken der betroffenen Rentnerinnen und Rentner noch weiterführen? Es ist doch mittlerweile wirklich jedem klar, dass es sich um eine Ungerechtigkeit handelt und die betroffenen Personen natürlich ihren Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben. Viele von ihnen haben nicht mehr ewig Zeit, gegen diese sprichwörtlichen Windmühlen zu kämpfen, und sie haben auch nicht mehr ewig Zeit, letztendlich auch noch in den Genuss zu kommen, dieser eigentlich viel zu geringen Abfindung von 5 000 Euro. Lassen Sie uns doch gemeinsam solche Fehler, die während der Wende und in der Nachwendezeit passiert sind, eingestehen und einfach wieder gut machen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Ritter spricht nun für die CDU-Fraktion.
