Kathleen Kuhfuß
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der AfD zur Abstimmung gestellte Antrag ist ein weiterer, der die Mär von Geflüchteten bedient, die nur in unser Sozialsystem wollen. Der Antrag ist so schäbig wie viele davor, schäbig, weil er die vulnerabelsten Gruppen überhaupt, Kinder und Jugendliche, an den Pranger stellt und suggeriert, sie kämen nur hierher, um wie die Made im Speck im deutschen Kinderheim zu leben. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal in einem deutschen Kinderheim war, es ist kein Paradies. (Zurufe von der AfD) Und er ist schäbig, weil er unterstellt, dass sich diejenigen, um die es geht, nicht an bestehende Gesetze halten. Dabei scheuen Sie nicht davor zurück, geltendes Recht in Ihrem Antrag gänzlich zu ignorieren. Ihre Hetze trägt dazu bei, dass wir derzeit große Probleme haben, unbegleitete Kinder und Jugendliche gut in den entsprechenden Einrichtungen unterzubringen. In den drei großen Städten platzen die Einrichtungen aus allen Nähten. Standards, die das Wohl der Kinder eigentlich sicherstellen sollten, mussten abgesenkt werden. Demgegenüber gibt es im ländlichen Raum Kapazitäten. In einigen sächsischen Landkreisen werden aber Kinder und Jugendliche nur sehr zögerlich aufgenommen, auch mit dem Hinweis, dass es Protest und Angst in der eigenen Bevölkerung gibt. Der von Ihnen angestachelte Protest, zum Beispiel in Kriebethal, wie die Kollegin von der Linksfraktion gerade sagte, ist nur ein Beispiel. Die Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende liegen weit unter den Standards der Einrichtungen für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche in Deutschland. Das ist schon schlimm genug, aber selbst dieses Angebot noch verhindern zu wollen, ist für uns unerträglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um Kinder und Jugendliche, die eine weite und gefahrvolle Flucht auf sich genommen haben. Diese Kinder verdienen in allererster Linie unseren Schutz und Maßnahmen, damit sie hier in Sicherheit ankommen und leben können. Der Forderungskatalog der AfD ist auch deshalb nicht umsetzbar, weil die Aufgaben, die Sie skizzieren, zum Beispiel die Altersfeststellung vorzunehmen, den Jugendämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten zustehen und nicht dem Land. Der Freistaat hat lediglich die Rechtsaufsicht. Aber ich erkläre Ihnen das gern noch einmal in Ruhe: Der Freistaat kontrolliert, ob die zuständigen Jugendämter im Rahmen des Gesetzes handeln. Würden die Jugendämter rechtswidrig handeln, kann das der Freistaat beanstanden und gegebenenfalls anweisen, Rechtshandlungen zurückzunehmen. Der Freistaat kann nicht vorschreiben, wie das Verfahren aussehen soll. Erst recht kann der Freistaat nicht rechtswidrige Maßnahmen fordern. Das wollen Sie aber. Sie wollen durchsetzen, dass es eine generelle Anordnung gibt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die ohne Ausweisdokumente einreisen, ein Zweifelsfall sind. Das würde dazu führen, dass alle Kinder und Jugendlichen, die keine Ausweisdokumente haben, einer ärztlichen Kontrolle unterliegen. Wir reden hier auch von sehr vielen 13- bis 15-Jährigen. Das ist eine große Zielgruppe, die hier ankommt. Sie wollen tatsächlich 13- bis 15-Jährige regelhaft zur ärztlichen Untersuchung schicken. Die Jugendämter geben sich unglaubliche Mühe, was das Verfahren als solches angeht. (Unruhe bei der AfD) Es gibt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme, die ein hoch professionalisiertes – – Sie dürfen mir zuhören, dann verstehen Sie es vielleicht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ich höre Ihnen zu! Ich höre Ihnen die ganze Zeit zu!) Es gibt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme, die ein hoch professionalisiertes und komplexes Verfahren darstellt. Sie würdigen den Gesamteindruck eines jungen Menschen, der neben dem äußeren Erscheinungsbild insbesondere die Wertung der im Gespräch gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand umfasst. Warum? Weil die körperliche Genese eines jungen Menschen, der woanders aufgewachsen ist, nicht unbedingt mit der deutschen Genese eines jungen Menschen vergleichbar ist. (Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) Im Rahmen des Vieraugengesprächs werden biografische Fakten wie Familiengeschichte, Fluchtroute, Orte des Aufwachsens oder Bildungsbiografie erhoben (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Getroffene Hunde bellen!) und gegebenenfalls Dokumente zum Identitätsnachweis begutachtet. Erst wenn die Klärung oder unklare Altersangaben der Person in der qualifizierten Inaugenscheinnahme widersprüchlich sind, liegt ein Zweifelsfall vor. Um diesen Zweifelsfall auszuräumen, wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. Sollte diese ärztliche Untersuchung notwendig sein, wird sie auch in Sachsen gemacht. Es geht hier nicht um eine Bagatelle, deshalb muss diese Entscheidung im Einzelfall getroffen werden und verhältnismäßig sein. Eine Einstufung jedes Falls als Zweifelsfall widerspricht klar den gesetzlichen Regelungen. Ich möchte Ihnen gern noch einmal verdeutlichen, was ärztliche Untersuchung bedeutet: Erstens. Der körperliche Zustand wird auf Reifezeichen sowie Hinweise zur Entwicklungsverzögerung untersucht. Für pubertierende Kinder und Jugendliche ist das in höchstem Maße unangenehm. Insbesondere dann, wenn Kinder und Jugendliche beim Aufwachsen Ernährungsdefizite hatten, also mangelernährt worden sind, kommt man zu ganz anderen Ergebnissen, als wenn man sich ein gut genährtes sächsisches Kind im selben Alter anschaut. Zweitens die zahnärztliche Untersuchung des Ober- und Unterkiefers, eine Untersuchung, die nicht nur ungewohnt ist, sondern – entschuldigen Sie mir an der Stelle den Vergleich –, mich an einen Viehmarkt erinnert. Drittens eine radiologische Untersuchung der Handknochen oder des Schlüsselbeinbrustgelenks. Ich weiß nicht, ob Sie sich an Ihre letzte Röntgenuntersuchung erinnern können, aber bei uns wird nur geröntgt, wenn es absolut notwendig ist, weil jedes Röntgen Nebenwirkungen mit sich bringt. Das alles wollen Sie Kindern und Jugendlichen, die ohne Ausweisdokumente einreisen, zumuten, egal, ob es einen Zweifelsfall gibt oder nicht. Den nächsten Fehler, den ich gern ausräumen möchte, haben die Kollegen vor mir auch schon angesprochen. Auch eine medizinische Untersuchung ist immer nur eine grobe Schätzung und kein hundertprozentiges Attest. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung nicht sicher feststellen kann, wie alt derjenige ist, bleibt es im Übrigen weiterhin bei einer Inobhutnahme, weil das einfach so ist. Es ist unsere Rechtssituation, dass wir sagen, wenn jemand im Zweifelsfall minderjährig ist, wird er bei uns weiterhin im Kinderund Jugendhilfesystem behalten. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn wir es trotzdem nicht rauskriegen, dann ist es so!) Der Antrag dient ausschließlich der AfD-Bubble. Das ist uns schon klar. Er will wieder einmal zeigen, dass der böse Ausländer uns hier alle ruiniert. Das kann ich nicht verhindern. Aber wenn ich schon einmal die Bühne zum Thema minderjährige Zuwanderer habe, dann möchte ich sie gern positiv nutzen. Mir sind in meiner Arbeit viele dieser jungen Menschen begegnet, oft völlig überfordert, oft hoch verschuldet, oft in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Dort, wo es gelungen ist, schnell Orientierung, Perspektive und Halt zu vermitteln, haben sich diese jungen Menschen irre schnell angepasst, weil sie Überlebenskompetenzen haben, die es ihnen ermöglichen, hier Fuß zu fassen. Ich weiß, Sie haben das mit der Migration noch nicht annähernd verstanden, aber vielleicht für all diejenigen im Saal, die die demografische Entwicklung in Sachsen vor ihrem Auge haben: Lassen Sie uns diese Zuwanderergruppe mit großer Zuversicht begrüßen! Sie könnten unsere potenziellen Mechanikerinnen und Mechaniker, Köchinnen und Köche, Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte oder Ingenieurinnen und Ingenieure sein. Oder – wie in einem Beispiel, das mir gerade von meiner Kollegin Kummer mitgeteilt worden ist – ein Tischler, (Unruhe bei der AfD) der seit Dezember letzten Jahres deutscher Staatsbürger ist und im Jahr 2015 in unser Land gekommen ist. Ich denke, ich habe überzeugend dargelegt, dass wir diesem Antrag keinesfalls folgen werden, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Ivo Teichmann, fraktionslos, steht am Mikrofon.)
