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Ronny Wähner

CDU 01.02.2023 Sitzungen 7/65

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag liegt uns heute zur Beschlussfassung vor. Der Glücksspielstaatsvertrag wurde 2021 zwischen den Ländern vereinbart und wir passen nun unsere landesrechtlichen Regelungen entsprechend an. Dies tun wir einerseits über das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und andererseits durch die Änderung unseres Sächsischen Spielbankengesetzes. Der Schwerpunkt im Parlamentsverfahren bei diesem Gesetz lag zum Großteil in der Prävention gegen die Spielsucht. Dies ist auch Ausfluss des Anhörungsverfahrens hier im Landtag gewesen. Das Thema Suchtbekämpfung wurde als Schwerpunkt in das Gesetz eingefügt, und es wurden im Gesetz konkrete Regelungen verankert, die verpflichtende Informationsangebote für die Einrichtungen der Spielhallenbetreiber vorschreiben. Ebenso wurden die Kontrollmöglichkeiten gestärkt, sodass die Regelungen, die für den Betrieb von Glücksspielhallen gelten, durch Testspieler und Testkäufer besser kontrolliert werden können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Wir sind am Ende der Aktuellen Debatte. Die Zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt dementsprechend beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs landesrechtlicher Vorschriften Glücksspielstaatsvertrag 2021 der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Weil ich über die Problematik Spielsucht gesprochen habe, könnte man auf die folgende Idee kommen: Wieso verbietet man denn nicht generell das Glücksspiel und hat damit die Problematik der Spielsucht gelöst? – Weil dies viel zu kurz gesprungen wäre. Denn es gibt das Bedürfnis zu spielen, das Bedürfnis Glücksspiel ausüben zu wollen. Wenn ich das mit einem staatlichen Verbot belege, schaffe ich nur einen großen Raum für illegales Glücksspiel. Dies ist in diesem Zusammenhang die große Herausforderung. Deshalb ist es wichtig, ein kontrolliertes, legales Angebot des Glücksspiels zu ermöglichen. Von diesen Intentionen haben wir uns auch bei der Beratung dieses Gesetzes als CDU leiten lassen; denn nur im legalen Rahmen ist es möglich, staatliche Vorgaben zu geben und diese effektiv kontrollieren zu können; denn Illegalität bedeutet: völlig ohne Kontrolle. Nur in der Legalität ist es möglich, entsprechende Dinge zu kontrollieren. Dies gilt nicht nur bei der generellen Frage, lasse ich Glücksspiel zu oder nicht, sondern auch bei der Ausgestaltung des legalen Glücksspiels. Wir sollten dort immer Augenmaß an den Tag legen. Darauf haben wir Wert gelegt, weil das legale Glücksspiel attraktiv für die sein muss, die diesem nachgehen wollen. Wenn ich legales Glücksspiel so unattraktiv mache, dass ich die Interessenten in die Illegalität lenke, haben wir auch nichts erreicht. Nur im legalen Rahmen ist es in dieser Branche, in der hohe Geldumsätze stattfinden, möglich, den Beitrag für die anderen staatlichen Aufgaben in Form von Abgaben und Steuern einzufordern. Das können wir nur im Rahmen einer kontrollierten Legalität sicherstellen. Uns liegt zu diesem Gesetzentwurf ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Auf diesen möchte ich an dieser Stelle mit eingehen. Genau das, was ich ausgeführt habe – – (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Der ist noch gar nicht eingebracht!) – Aber er liegt schon vor. – Entsprechend zu dem, was ich ausgeführt habe, was das Thema legales Glücksspiel angeht, gehen Sie in Ihrem Änderungsantrag so weit, dass in Bezug auf die Vorschriften zu Abstandsregelungen und zu deren Geltungsbereich legales Glücksspiel im innerstädtischen Bereich kaum noch möglich wäre. Damit schaffen Sie einen größeren Markt für illegales Glücksspiel, was wir definitiv nicht wollen, sondern aktiv bekämpfen. Auf der anderen Seite schränken Sie Kontrollmöglichkeiten für den Bereich des legalen Glücksspiels durch die Möglichkeit von Testspielen und Testkäufen weiter ein. Uns als Union ist bewusst, dass es unterschiedliche Sichtweisen in Bezug des Datenschutzes gibt; aber wir sehen es als rechtlich gesicherte Position an, dass die derzeit geltenden Regelungen möglich sind, und lehnen deshalb Ihren Änderungsantrag ab. Ich werbe an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. – Für die AfD-Fraktion jetzt Herr Zickler, bitte.

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