Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kollege Böhme, könnten Sie dem Hohen Haus bitte erklären, unter welchen planungs- und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen ein gültiger Planfeststellungsbeschluss mit entsprechendem Baurecht durch welche Behörde revidiert werden kann?
