Ivo Teichmann
Liebe Kollegin. Im Verwaltungsrecht gibt es einen Grundsatz, nämlich den Amtsermittlungsgrundsatz. Für alle Verwaltungsbehörden sollte gelten, dass ich den Sachverhalt von Amts wegen auch tatsächlich ermittle, und dazu gehört eben auch – wenn es unklar ist – eine Altersfeststellung. Vielen Dank. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
