Volkmar Zschocke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Thema der Aktuellen Debatte kommen wir nicht daran vorbei, über die längere Nutzung von Gebäuden zu sprechen, über wiederverwendbares Bauen, aber vor allem auch über Baustoffrecycling. Die größten Stoffströme und Abfallmengen entstehen nun einmal im Baubereich. Neben der Energie- und Verkehrswende – das ist, denke ich, deutlich geworden – ist die Bauwende von essentieller Bedeutung für einen – ich sage einmal – wirksamen Klimaschutz. Es ist eben nicht möglich, unbegrenzt Rohstoffe für die Bauwirtschaft aus der Erde zu baggern. Der Weg muss Schritt für Schritt auch zu einer echten Kreislaufwirtschaft im Baubereich führen. Die Instrumente und auch die Technologien liegen vor: Bodenschutzverordnung, Deponieverordnung, Ersatzbaustoffverordnung seit diesem Jahr, Recyclingbeton, Substitution durch nachwachsende Rohstoffe. Deshalb drängen wir BÜNDNISGRÜNEN seit vielen Jahren auf eine viel stärkere Ausrichtung der sächsischen Bauwirtschaft auf Recyclingbaustoffe. Es macht ja keinen Sinn, meine Damen und Herren, mit hohem Energieeinsatz Baustoffe aus der Erde zu graben, um dann wieder mit hohem Energieeinsatz den Bauschutt in der Erde zu vergraben. Genau das ist auch der Grund, weshalb wir uns seit langem gegen Kiesabbau in ökologisch sensiblen Gebieten, zum Beispiel im Tagebau Würschnitz-West, aussprechen. An unserer kritischen Haltung hat sich auch durch die Regierungsbeteiligung nichts geändert. Nun haben Sie ja behauptet, Herr Böhme, wir BÜNDNISGRÜNEN würden jetzt grünes Licht für die Räumung des Heidebogens geben. Da Sie so klug sind, die Abläufe in einem demokratischen Rechtsstaat zu kennen, weiß ich nicht, was ich darauf antworten soll. Ich kann Ihre Frage wirklich nur als bewusstes Delegitimieren dieses Rechtsstaates interpretieren. Denn was wäre das denn für ein Rechtsstaat, in dem eine rechtskräftige Genehmigung durch eine Partei oder durch einen Minister gestoppt werden könnte? (Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) In einem Rechtsstaat sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aber nicht ohnmächtig den Vorhaben der Bauwirtschaft ausgeliefert. Häufig werden diese beklagt, manche sogar erfolgreich. Dieser Weg steht den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Umweltverbänden natürlich offen. Es kann also gerichtlich überprüft werden, ob die Entscheidung des Oberbergamts allen Anforderungen des Umweltschutzes und des Naturschutzes Rechnung trägt. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
