Daniela Kuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Als Meißenerin, Hobbywinzerin und Mitglied im Sächsischen Weinbauverband ist mir der heutige Berichtsantrag gerinnen und Versorgungsempfänger in der Drucksache 7/12096, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/12274. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können abstimmen wie gehabt, nämlich paragrafenweise. Was halten Sie davon, wenn wir im Block abstimmen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Viel, sehr viel!) – Das ist doch eine gute Idee. Gut, dann machen wir das. Dann würden wir jetzt abstimmen über die Überschrift; § 1, Geltungsbereich; § 2, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlussgründe; § 3, Auszahlung und Rückforderungen; § 4, Versorgungsrechtliche Auswirkungen; § 5, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Ich stelle nun den Gesetzentwurf über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen. (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Meine Damen und Herren, ich war zu schnell: Wir müssen noch einmal in Gänze abstimmen. Es geht um das gesamte Gesetz zur Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wer dem in Gänze die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz in Gänze einstimmig so beschlossen. Dennoch liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall; damit die ist Dringlichkeit beschlossen. Tagesordnungspunkt 5 ist somit beendet. Ich eröffne jetzt im Freistaat Sachsen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Situation des Weinbaus in Sachsen eine besondere Herzensangelegenheit. An der Sächsischen Weinstraße zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz reifen auf einer Gesamtlänge von 55 Kilometern über 60 verschiedene Rebsorten. Es stellt eines der dynamischsten Weinanbaugebiete in Deutschland dar – klein, aber fein. Gleichzeitig steht bei uns die Qualität des Weines im Vordergrund. Dies zeigt sich vor allem in den zahlreichen Prämierungen, die die sächsischen Weine in den letzten Jahren erhalten haben. Im Elbtal sind aktuell 1 700 Kleinstwinzer und damit mehr als 20 % aller Hobby- und Freizeitwinzer in Deutschland aktiv. Der sächsische Wein ist damit mehr als nur ein reiner Wirtschaftsfaktor für den Freistaat; er ist auch ein traditionelles Kulturgut. Der Weinbau trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu erhalten und die Regionen, in denen er betrieben wird, zu stärken. Als CDU stehen wir hinter den Winzerinnen und Winzern und unterstützen sie bei ihren Bemühungen, hervorragende Weine zu produzieren. Aber nicht nur im wirtschaftlichen Bereich setzt der sächsische Wein neue Maßstäbe. So trägt der durch den Terrassen- und Steillagenbau aktiv zu Umwelt-, Natur-, Arten- und Denkmalschutz sowie zur Landschaftsgestaltung im Freistaat Sachsen bei. Darin liegen aber auch die größten Herausforderungen für den Weinbau in Sachsen. Die Terrassensanierungen mit ihren Trockenmauern in Steillagen bleiben weiterhin eine große Aufgabe. Hierzu werden wir auch in den kommenden Jahren finanzielle Mittel benötigen, die es ermöglichen, die notwendigen Sanierungsarbeiten zu erledigen. Wir als CDU wissen, dass der Weinbau – das sind eben nicht nur die Reben – in Sachsen eine Herausforderung sein kann. Daher setzen wir uns für sinnvolle Maßnahmen ein, die den Winzern helfen, ihre qualitativ hochwertige Weinproduktion zu sichern. Der Freistaat Sachsen sollte daher die Anstrengungen, dem sächsischen Weinbau bestmöglichste Bedingungen zu geben, weiterhin vollumfänglich unterstützen und gegebenenfalls ausbauen. Es ist wichtig, dass die Aufrebung der Weinberge und die Sortenvielfalt in Sachsen voranschreitet. Dabei müssen wir uns auch auf die Mechanisierung und Bewässerung konzentrieren. Auch ist unser gemeinsames Ziel, eine Verbesserung der Dachmarke und des Marketings zu erreichen. Dabei muss weiterhin auf Qualität gesetzt werden. Der Grundsatz „Weine aus Sachsen – eine Rarität aus Sachsen“ sollte dabei konsequent verfolgt werden. Aber nicht nur als Wirtschafts- und Kulturgut besitzt der sächsische Wein eine Bedeutung. In keiner anderen Region gibt es so viele Hobbywinzer wie im Freistaat. Gleichzeitig wird auf die Zusammenarbeit zwischen den Erwerbs- und Hobbywinzern gesetzt. Auf diese Weise können wir die Synergien aus Terrassenweinbau, Tourismus und Hotelgewerbe in einem regionalen Wirtschaftskreislauf nutzen. Als CDU stehen wir hinter den Winzern und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass sie ihre Weinproduktion erfolgreich fortsetzen und unsere Weinregion im Freistaat stärken können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Valentin Lippmann.
