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Plenarprotokoll 18/94

08.10.2025 · 172 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (25)AfD (19)CDU (15)FDP (15)GRÜNE (13)fraktionslos (1)

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen zur 94. Plenarsitzung. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Patrick Kunz und Claus Schick. Kollege Schick wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Lisa-Marie Jeckel, Nina Klinkel, Jaqueline Rauschkolb, Petra Schneider, Michael Frisch, Andreas Hartenfels, Peter Moskopp, Hans Jürgen Noss, Martin Louis Schmidt und Josef Winkler. Entschuldigt haben sich seitens der Landesregierung Staatsministerin Katrin Eder von ca. 15.45 Uhr bis 18.15 Uhr, Staatssekretär Andy Becht und Staatssekretärin Heike Raab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen zum ersten Mal unter uns die neue Kollegin Marie Wasem begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Seit der letzten Plenarsitzung hatte Jens Münster Geburtstag. Er ist am 13. September 35 Jahre jung geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Zwei Kollegen dürfen mit uns allen Geburtstag feiern. Das Glück hat CarlBernhard von Heusinger. Er ist heute 57 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) 20 Jahre jünger ist Tobias Vogt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung. Gemäß Absprache im Ältestenrat wird als Punkt 1 der Tagesordnung das Nachtragshaushaltsgesetz beraten. Weil die Besprechung der Aktuellen Debatte erst danach erfolgt, bedarf dies gemäß §§ 101 und 134 unserer Geschäftsordnung einer Bestätigung durch den Landtag. Diese stelle ich hiermit fest. Keiner ist dagegen, vielen Dank. Der Tagesordnung im Übrigen wird ebenfalls nicht widersprochen. Damit stelle ich fest, dass die vorgeschlagene Tagesordnung festgestellt ist. Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2025/2026 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025/2026) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12821 – Zweite Beratung dazu: Bericht des Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/13086 – Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/13085 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13088 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13089 – Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13090 – Anträge der Fraktion der AfD – Entschließungen – – Drucksachen 18/13048 bis 13055 – Zunächst erteile ich dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses zur Berichterstattung das Wort. Bitte, Kollege Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag berät und entscheidet in der heutigen Plenarsitzung über den Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2025/2026. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 18/13085 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Die Landesregierung hat den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes am 3. September 2025 in den Landtag eingebracht. Die erste Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes fand in der 92. Plenarsitzung am 10. September 2 025 statt. Das Plenum überwies den Regierungsentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dieser beriet den Gesetzentwurf in seiner 78. und 79. Sitzung am 12. September und 2. Oktober dieses Jahres. Die Fraktionen hatten sich noch vor der Einbringung auf die zusätzliche Sitzung am 12. September 2025 verständigt, um hinreichend Zeit für die Beratung zu haben. Hierfür darf ich mich als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses bei allen Fraktionen des Landtags ausdrücklich bedanken. In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. September konnten auch die Vertreter des Ausschusses für Bildung, des Ausschusses für Umwelt und Forsten, des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität, des Ausschusses für Gesundheit sowie des Innenausschusses teilnehmen. Zu dem Gesetzentwurf wurde die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. In seiner Sitzung am 2. Oktober wertete der Haushalts- und Finanzausschuss die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände aus und schloss die Beratung mit der eingangs erwähnten Beschlussempfehlung ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlass für diesen Nachtragshaushalt ist die Stärkung unserer Kommunen, insbesondere durch eine Investitionsoffensive. Die konkreten Veränderungen sind, was das Zahlenwerk angeht, überschaubar, was hingegen den Inhalt angeht, sehr gewichtig. Es geht um zusätzliche Ausgaben zugunsten unserer Kommunen in Höhe von 300 Millionen Euro für dieses und 350 Millionen Euro für das kommende Haushaltsjahr. Umgesetzt wird die Stärkung unserer Kommunen mit dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“, durch das in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 300 Millionen Euro an Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt fließen werden. Hierfür wird im Einzelplan 20, das heißt bei den Allgemeinen Finanzen, ein neuer Titel für Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen mit einem Ansatz von jeweils 300 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird es eine Aufstockung der Investitionsmittel des Bundes um insgesamt 600 Millionen Euro Landesmittel über die folgenden zwölf Jahre hinweg geben. Das ist das Ergebnis der Gespräche der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dafür wird ein neuer Titel geschaffen, auf den im Jahr 2026 50 Millionen Euro ausgebracht werden. Ergänzt wird dieser Titel um eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von weiteren 550 Millionen Euro für die Folgejahre, um im Gesamtumfang handlungsfähig zu sein und die Planungssicherheit zu gewährleisten. Um die Verschuldung nicht zu erhöhen, werden diese zusätzlichen Gelder für unsere Kommunen durch die Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage gegenfinanziert. Die Nettotilgung am Kreditmarkt bleibt damit gegenüber dem bereits beschlossenen Haushalt im Jahr 2025 mit 248 Millionen Euro bzw. im Jahr 2026 mit 363 Millionen Euro unverändert. Aufgrund der Stärkung der Kommunen ergibt sich zudem zwingender Änderungsbedarf in den Einzelplänen 09 – Bildung –, 14 – Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – sowie 15 – Wissenschaft und Gesundheit –. Im Einzelplan 09 werden die notwendigen haushalterischen Voraussetzungen für das zu erwartende neue Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur geschaffen, wonach die Länder wegen einer Finanzhilfe 4 Milliarden Euro befristet für vier Jahre ab dem Jahr 2026 erhalten. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus rechnerisch 193 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Des Weiteren werden die haushalterischen Voraussetzungen für den sogenannten DigitalPakt geschaffen, aus dem Rheinland-Pfalz über die nächsten Jahre mit 120 Millionen Euro rechnen kann. Im Einzelplan 14 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ergibt sich zusätzlicher Ausgabebedarf für den Hochwasserschutz, für Unterhaltungsmaßnahmen an Deichen, für die digitale Gewässerüberwachung sowie als Vorsorge für weitere Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest. Dieser zusätzliche Ausgabenbedarf wird vollumfänglich innerhalb des Einzelplans gegenfinanziert. Auswirkungen auf den Gesamthaushalt ergeben sich daraus keine. Aufgrund der durch die Europäische Union jüngst neu verhandelten Rahmenverträge für die Impfstoffbeschaffung werden durch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 15 des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um auch an der Stelle in jeder Hinsicht vollumfänglich handlungsfähig zu sein. In den eingangs genannten beiden Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses wurden die Beratungen äußerst konzentriert und effektiv durchgeführt. Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen am Ende der Beratungen insgesamt 14 Änderungsanträge der Fraktionen vor, auf deren Grundlage die als Drucksache 18/13085 vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt wurde. Die Änderungsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe vorgelegten Änderungsanträge einen Nachtragshaushalt zu verabschieden, um die Kommunen unseres Landes zu stärken. Ob der Entwurf des Nachtragshaushalts die richtigen Schwerpunktsetzungen trifft, wird naturgemäß von den Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe unterschiedlich beurteilt und war Gegenstand intensiver Diskussionen in den Beratungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die während der und nach den Sitzungen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung standen. Ich bedanke mich bei der Landtagsverwaltung – stellvertretend genannt sei Dr. Markus Hardt – für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen. Danken möchte ich insbesondere den Damen und Herren des Sitzungsdokumentarischen Dienstes, die uns erneut sehr zeitnah mit dem Sitzungsprotokoll versorgt haben. Zu guter Letzt gilt mein Dank den Fraktionen und Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit dem Haushalts- und Finanzausschuss die Beratungen geführt haben. Diese fanden durchweg in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre statt. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten von SPD, CDU, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und FDP, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2 025/2026 anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Vielen Dank, Kollege Wansch. Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Teilnehmer des Tagesseminars für Volontäre des Trierischen Volksfreunds, der RHEINPFALZ, der Rhein-Zeitung und von SAT.1 zum Thema Landespolitik und Medien. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Das sind weiter engagierte Frauen in der Kommunalpolitik im Kreis Bernkastel-Wittlich. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und es sind Schülerinnen und Schüler der Demokratieaktion „Komm mit!“ der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD) Jetzt spricht für die CDU-Fraktion deren Vorsitzender Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Ende jeder Haushaltsdebatte steht dieselbe Frage: Was bleibt, außer Zahlen? Bleibt Vertrauen? Bleibt Verlässlichkeit? Bleibt Zuversicht, dass dieser Haushalt unserem Land wirklich dient? Ein Nachtragshaushalt ist keine rein technische Korrektur. Er ist vor allem auch eine politische Standortbestimmung, ein Bekenntnis dazu, wie eine Regierung Verantwortung übernimmt, wie sie Krisen begegnet und mit dem Vertrauen der Menschen in unserem Land umgeht. Sie reden von Verantwortung, aber Sie flüchten sich in schöne Überschriften. Sie reden von Handlungsfähigkeit, aber unsere Kommunen erleben wieder nur Einmalgeschenke. Sie reden von Vertrauen, aber hinterlassen immer mehr Ratlosigkeit und Verzweiflung. (Beifall der CDU) Wenn man über den Tellerrand des Nachtragshaushalts hinausschaut: Ratlosigkeit und Verzweiflung in fast allen politischen Themenfeldern. Wenn wir heute über diesen Nachtrag entscheiden, geht es nicht nur um Millionenbeträge und Titelnummern. Es geht um die Frage, ob diese Landesregierung überhaupt noch in der Lage ist, Orientierung zu geben in einer Zeit, in der die Menschen von der Politik endlich Führung erwarten. Sind wir ehrlich: Von dieser Ampel kommt keine Führung mehr, sondern reine Verwaltung. (Beifall der CDU) Seit Jahren keine Richtung, sondern üblicherweise nur Reaktion. Keine Ideen, sondern nur reine Inszenierung mit Hochglanzfotos und Sonntagsreden. Haushaltspolitik ist vor allem auch die Bewährungsprobe für politisches Vertrauen – Vertrauen in den Staat, in Leistung und Verantwortung, in Verlässlichkeit. Doch dieses Vertrauen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, haben Sie längst verspielt. (Beifall der CDU) Haushaltspolitik ist eben mehr als die Mangelverwaltung. Sie ist die Übersetzung von politischen Werten in konkrete Entscheidungen. Genau hier unterscheiden wir uns grundlegend von Ihnen. Während die Ampel Schlagworte schmiedet, von „Resilienz“ bis „Nachhaltigkeit“, frage ich mich: Ist es nicht Ihre Politik der vergangenen Jahrzehnte, die uns genau hierhergeführt hat? Sie haben über Jahre die strukturelle Unterfinanzierung zementiert, Kommunen an den Rand der Handlungsunfähigkeit gebracht und Verantwortung nach unten abgeschoben. (Unruhe bei der AfD) Bräuchte es diesen Nachtragshaushalt überhaupt, wenn Sie Ihren Job ordentlich gemacht hätten? Ich bin überzeugt: Nein. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Ich sage klar, ein Haushalt muss drei Dinge leisten, und genau das verfehlen Sie konsequent. Erstens: Er muss ehrlich sein. Doch Sie bauen Haushalte, die verschleiern. Zweitens: Er muss gerecht sein. Doch Sie verschieben Lasten immer und immer wieder auf unsere Kommunen, ohne entsprechenden Ausgleich. Drittens: Er muss wirksam sein. Doch Sie verzetteln sich in vielen Kleinprogrammen ohne eine echte, nachhaltige Wirkung. Ein Nachtragshaushalt darf kein Symbol politischer Beliebigkeit werden. Er muss echte Krisen abfedern, nicht politische Versäumnisse kurz vor einer Wahl kaschieren. Doch vieles von dem, was Sie heute nachreichen, haben wir Ihnen schon im Dezember zum regulären Haushalt vorgeschlagen. Das zeigt uns heute vor allem eines: Die Landesregierung erkennt Probleme zu spät, setzt keine Prioritäten und verliert immer mehr an Glaubwürdigkeit. (Beifall der CDU) Wir als CDU-Landtagsfraktion haben uns an das zu Beginn des Verfahrens getroffene gemeinsame Vorgehen gehalten und mit unseren Deckblättern zu den Themen des Nachtragshaushalts erneut gezeigt, wie Verantwortung sichtbar wird. Konkret fordern wir: 200 Millionen Euro jährlich mehr für Schlüsselzuweisungen und damit für eine flächendeckende echte Entlastung vor Ort für alle Kommunen, und das dauerhaft. (Beifall der CDU) Einen Härtefallfonds von jeweils 100 Millionen Euro, damit besonders betroffene strukturschwache Kommunen endlich wieder handlungsfähig werden. 150 Millionen Euro jährlich für die Krankenhausinvestitionen, weil es ohne funktionierende Kliniken keine wohnortnahe Gesundheitsvorsorge gibt. (Beifall der CDU) Und ja, wir haben das, genau wie Sie auch, seriös gegenfinanziert – durch eine Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage, die Sie über Jahre mit Milliardenüberschüssen gefüllt haben, anstatt sie den Menschen in unserem Land zugutekommen zu lassen. Wir sagen schon lange, diese Rücklage ist kein Selbstzweck der Landesregierung, keine Kriegskasse für den Wahlkampf. Sie gehört dem Land, sie gehört den Menschen in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Jetzt ist die Zeit, das Geld dorthin zu bringen, wo es gebraucht wird: in die Kommunen, in die Krankenhäuser, in die Infrastruktur, nicht in PR-Projekte und Werbefilme. Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die kommunalen Spitzenverbände haben den Nachtrag begrüßt, aber sie haben ebenso deutlich gesagt, der Nachtrag lindert nur die Symptome, er schafft keine strukturelle Lösung. Die kommunalen Spitzenverbände fordern – wir unterstützen das ausdrücklich – eine dauerhafte tragfähige Finanzausstattung, eine Einhaltung des Konnexitätsprinzips, eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs und eine echte und dauerhafte Entlastung bei Sozialausgaben und Inklusion. Wer bestellt, muss auch bezahlen – das ist kein Wunschzettel, das ist Finanzverfassungsrecht. (Beifall der CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Kliniken in Rheinland-Pfalz sind in einer dramatischen Lage: Investitionsstaus in Milliardenhöhe, verschobene Modernisierungen, geschlossene Abteilungen und Insolvenzen, insbesondere im ländlichen Raum. Der Landesrechnungshof sagt es seit Jahren: Rheinland-Pfalz, und damit die SPD-geführten Landesregierungen, investieren deutlich zu wenig. Deshalb ist unsere Forderung nach zusätzlichen 150 Millionen Euro jährlich keine Kür, sondern eine überfällige Pflicht. Jedes Krankenhaus, das schließt, schwächt nicht nur die Gesundheitsversorgung unseres Landes, es zerstört auch Vertrauen in den Staat. (Beifall der CDU) Wer es mit der Versorgungssicherheit ernst meint, muss investieren: in Gebäude, in Digitalisierung, in Energieeffizienz und in moderne Medizintechnik – nicht irgendwann, sondern jetzt. Ich will aber heute nicht nur den Finger in die Wunde legen. Ich will zeigen, wie Rheinland-Pfalz in zehn Jahren aussehen könnte. Ein Land, das investiert, statt verwaltet. Ein Land, das Bürokratie wirklich abbaut und seinen Unternehmen, Kommunen und Menschen vertraut. Ein Land, das die Mittel des Bundes nicht nur verplant, sondern verwandelt – in echten Fortschritt. (Beifall der CDU) Landrat Brandl hat es treffend formuliert: (Abg. Marcus Klein, CDU: Guter Mann!) „Die Menschen müssen spüren, dass sich mit dem Geld etwas tut, dass sich etwas zum Guten verändert.“ Konkret heißt das, auch Rheinland-Pfalz muss endlich selbst in seine Infrastruktur genügend investieren, damit die Gelder des Bundes auch wirklich in die Zukunft fließen können. Meine Damen und Herren, unsere Demokratie steht unter Druck – nicht wegen der Stärke der Populisten, auch wegen der Schwäche der Landesregierung. (Vereinzelt Unruhe bei der SPD) Wenn Bürger erleben, dass der Staat ihre Straßen nicht repariert, ihr Krankenhaus schließt, ihre Kita mal wieder zuhat, (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Schulgebäude immer weiter marode werden, dann verlieren sie Vertrauen. (Beifall der CDU) Genau das ist der Nährboden, auf dem Populisten wachsen – nicht, weil sie Lösungen hätten, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Weil Sie die abschreiben!) sondern weil Sie, liebe Ampel, keine echten Lösungen mehr liefern. Schließlich sehen wir Woche für Woche, wie Sie auf unsere Forderungen der letzten Jahre eingehen und diese nach und nach umsetzen und als Ihre eigenen ausgeben. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das kenne ich irgendwoher!) Deshalb sage ich Ihnen klar: Die beste Antwort auf Populisten ist kein moralischer Zeigefinger, sondern ein funktionierender Staat, ein handlungsfähiger Staat, starke Kommunen, verlässliche Strukturen im Großen wie im Kleinen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Nur, wenn der Staat sichtbar wird, wenn Menschen spüren, dass sich etwas zum Guten verändert, gewinnen wir Vertrauen zurück. Meine Damen und Herren, wir als CDU werden diesem Nachtrag nicht aus Prinzip einfach widersprechen, aber wir machen deutlich, dass es kein Befreiungsschlag ist. Es ist ein Notpflaster auf eine tiefe Finanzwunde, und nur bei den sozial am stärksten belasteten Kommunen. Was wir brauchen, ist eine grundlegende Reform des kommunalen Finanzausgleichs, sind zukunftsfähige Investitionen in Infrastruktur und Gesundheit sowie der Mut zu strukturellem Wandel. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, wir stehen bereit, diesen Mut aufzubringen – für die Kommunen, für die Menschen in unserem Land, für die Zukunft von Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht deren Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses hat gerade den aktuellen Nachtragshaushalt in seinen Grundzügen skizziert, und ich muss sagen, die zentralen Fakten, die Kollege Wansch vorgetragen hat, wären es jetzt wert, lieber Herr Schnieder, nach Ihrer Rede noch einmal klargestellt, nein, vielleicht zur Richtigstellung noch einmal wiederholt zu werden. Aber Sie können auch gerne noch einmal im Protokoll nachlesen. Ich will mich dennoch zu Beginn herzlich bedanken, und zwar bei den Koalitionsfraktionen und, ja, auch bei der CDU-Landtagsfraktion, nämlich für die Beratungen. Meiner Wahrnehmung nach ist diese Beratung im Ausschuss sehr konstruktiv verlaufen, und wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen es, dass die größte Oppositionsfraktion vorhat, diesem Nachtragshaushalt zuzustimmen. Ganz offenbar hat an dieser Stelle bei der Opposition, trotz der Grabesworte von Herrn Schnieder, ein Lernprozess eingesetzt; denn Anfang dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion noch gegen 200 Millionen Euro für die Kommunen gestimmt, (Abg. Markus Stein, SPD: So ist das!) gegen das Regionale Zukunftsprogramm. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Oh! – Weitere Zurufe von der SPD) Jetzt eine 180GradWende – das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Mit diesem Nachtragshaushalt und dem anstehenden Sondervermögen wird noch einmal schwarz auf weiß für jeden deutlich: Wir starten eine Investitionsoffensive und unterstützen in herausfordernden Zeiten unsere Kommunen. Das machen wir; denn jetzt ist die Zeit für Taten, die Zeit für unzählige Modernisierungsmomente. Investitionen, Investitionen, Investitionen – das sind die Worte, die dick unterstrichen über den Gesetzespaketen dieser Wochen und Monate stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Machen und Schaffen“, nicht „Schnarchen und Schlafen“, ist das Motto dieser Investitionen und dieser Landesregierung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Diese Ampelkoalition sorgt mit dafür, dass jetzt Geld in Klimaschutz und Zukunftsinvestitionen, in Schienenstahl und Straßenbeton fließt, dass Kitas, Schulen und Hochschulen modernisiert oder neu gebaut werden, dass Vereinsheime und Feuerwehrhäuser ertüchtigt, dass Stadtquartiere und Dorfplätze aufgewertet werden. Neben diesem Nachtragshaushalt, über den wir heute abstimmen, werden wir in den kommenden Wochen ein Umsetzungsgesetz zum 100MilliardenEuroSondervermögen beraten, das an die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern anknüpft. Sehr erfreulich ist, dass in dieser für Rheinland-Pfalz so wichtigen Phase die Koalition und die kommunalen Spitzenverbände so eng zusammenarbeiten. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: So ist es!) Einvernehmlich haben wir uns auf die Verteilung der Mittel geeinigt. 60 : 4 0 für die Kommunen, so lautet die Kurzformel, also 2,9 Milliarden Euro für die Kommunen plus einen großen Extra-Landesanteil. Ich bin sicher, die konstruktiven Beratungen der vergangenen Wochen sind ein gutes Omen für eine erfolgreiche Verausgabung dieser Mittel, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Rheinland-Pfalz-CDU wäre aber nicht die Rheinland-Pfalz-CDU, wenn sie nicht doch etwas zu meckern hätte. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wer sich Ihre Verlautbarungen und Anmeldungen der vergangenen Wochen und auch gerade eben wieder anhört, kann nur zu drei Schlüssen kommen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Erstens: Ihre Versprechungen sind in Summe verantwortungslos. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja!) Zweitens: Sie rechnen wie Menschen, die mit Mathe im Leben noch nichts zu tun hatten. Drittens: Sie haben keine Regierungserfahrung, (Abg. Joachim Paul, AfD: Wenn das die einzige Kompetenz von Euch ist, dann gute Nacht!) was dazu führt, dass Sie nichts vorantreiben, sondern überall nur Hürden sehen. Ich gehe diese drei Punkte mit Ihnen gerne einmal durch. Erstens: Es vergeht kaum ein Tag, an dem die CDU Rheinland-Pfalz und die CDU-Landtagsfraktion nicht neue teure Wohltaten versprechen. Ein paar Stichworte: Straßenausbaubeiträge, Sporthallen, Schwimmunterricht, Schülermittagessen, Deutschlandticket für Kinder, Krankenhausinvestitionen, Kommunalfinanzen. (Zurufe von der SPD) Das sind unzählige Dinge, die Sie versprechen, die zusammengerechnet mehrere Milliarden Euro kosten würden und die Sie nicht im Ansatz – nicht im Ansatz – gegenfinanziert haben. (Starker Beifall der SPD sowie Beifall des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: So ist das!) Das ist einfach unseriös. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja!) Unseriös, wenn man es nüchtern beschreibt. Zugespitzt ist das eine unlautere Wählertäuschung, meine sehr geehrten Damen und Herren; (Abg. Martin Haller, SPD: So ist es! –

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Benedikt Oster SPD

Populistisch!) denn um all diese Versprechungen finanzieren zu können, bräuchte man Dutzende Gelddruckmaschinen, die Säcke voll Scheine ausspucken müssten, aber die gibt es nicht, weder hier in Mainz noch in der Eifel. Daher sind Ihre Versprechungen eine Wählertäuschung mit Ansage, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das führt mich zum zweiten Punkt: Rechnen wie Anfänger. In Ihren Deckblättern sind noch dazu strukturelle Mehrausgaben an die Kommunen vorgesehen. Das legt die Begründung in Ihren Anträgen nahe. Diese wollen Sie gegenfinanzieren durch einen einmaligen Griff in die Haushaltsrücklage. Nur noch einmal zum Verständnis: Sie wollen Kosten, die jedes Jahr anfallen, begleichen, indem Sie ein Mal in die Rücklage greifen. Mit Verlaub, das ist Politik nach dem Jahrmarktmotto „Greifen Sie zu, solange der Vorrat reicht“. Was Sie aber verschweigen: Der Vorrat einer Rücklage ist endlich, ist sehr endlich. Herr Schnieder, es ist unlauter, den Menschen etwas zu versprechen, was man wider besseres Wissen nicht halten kann. Wir lassen Ihnen diesen Budenzauber nicht durchgehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Nun zum dritten Punkt, dem Mangel an Regierungserfahrung; denn jeder Politiker, der schon einmal in Verantwortung stand, weiß, dass es beim Regieren vor allem auf eines ankommt: zu machen, zu tun, zu schaffen, dass Dinge umgesetzt werden, und nicht nur zu lamentieren, zu motzen und herumzukritteln. So, und was machen Sie von der CDU? Was machen Sie, Herr Schnieder? Von morgens bis abends, von Montag bis Sonntag beschweren Sie sich, was angeblich schlecht sei und dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen und so viel nicht möglich sei. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hat er auch recht!) Dabei ist derzeit so viel Geld für Investitionen da wie noch nie zuvor in der Geschichte Deutschlands, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Da können die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer froh sein, dass mit Alexander Schweitzer ein Mann der Tatkraft an der Spitze der Landesregierung steht; (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Markus Stein SPD

So ist es! Guter Mann! – Weitere Zurufe von der SPD) denn jetzt ist die Zeit für Taten, damit investiert wird, damit die Wirtschaft neuen Schwung findet und Arbeitsplätze entstehen. Natürlich ist uns bewusst, dass bundesweit in Deutschland gegenüber den Kommunen noch nachgelegt werden muss. Wir erkennen auch die Einwürfe der kommunalen Initiative „Jetzt reden WIR“. Wir nehmen sie sehr ernst. Das gehört zu einem konstruktiven Dialog zwischen Kommunen, Land und Bund dazu. Diesen Dialog wollen wir auch führen. Wir haben als SPD-Landtagsfraktion diese Initiative eingeladen, um mit ihr zu diskutieren. (Beifall bei der SPD) Diese Konstruktivität ist es doch, die den Populisten und insbesondere der AfD abgeht. Die AfD will mit ihren Deckblättern ganz vieles weghauen, damit der Frust vieler Menschen wächst. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die AfD will Dinge zum Einstürzen bringen, weil sie sich in Trümmern am wohlsten fühlt, aber wir werden das verhindern – durch Machen, durch Schaffen und durch Anpacken, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) An dieser Stelle, Herr Schnieder, möchte ich gerne auf den gestrigen, na sagen wir mal Aufsatz von Ihnen und Ihren Einfall eines Rheinland-Pfalz-Pakts gegen die AfD eingehen. Ich sage einmal so: Ihre Beweggründe sind genau die richtigen, aber Ihre Analyse könnte falscher kaum sein. Ich nenne Ihnen gerne drei Gründe, warum das so ist. Erstens: Wenn Ihr Einfall nur Schaufensterpolitik oder politische Provokation sein soll, dann reicht es nicht, als Analyse lediglich vorzulegen, was hauptsächlich andere Ihrer Meinung nach nicht hinbekommen. Die AfD sei so stark, weil nach Ihrer etwas sportlichen Analyse hauptsächlich die SPD alles falsch mache. (Abg. Benedikt Oster und Markus Stein, SPD: Wahnsinn!) Ernsthaft? Sie glauben das doch nicht wirklich. Herr Schnieder, das können Sie besser. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Zweitens: Schauen Sie in Ihre eigenen Reihen. Schauen Sie in Ihre Reihen. Sie müssen eine Position dafür finden, was es bedeutet, (Glocke des Präsidenten) wenn Ihre Bundestagsfraktion der AfD zustimmt, wenn Ihre Bundestagspräsidentin Dinge postet wie „Für das, was Ihr wollt, müsst Ihr nicht AfD wählen“. (Abg. Markus Stein, SPD: Ja!) Ich sage Ihnen eines: Götz Kubitschek lacht sich ob Ihres Textes eins ins Fäustchen. Und drittens: Es schwächt nicht die AfD, sondern es schwächt unsere Zivilgesellschaft, wenn Sie in Ihrer Analyse auch noch indirekt die Mitglieder des Wahlausschusses in Ludwigshafen kritisieren. (Zuruf von der SPD: Frechheit! –

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Benedikt Oster SPD

Peinlich! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) Kommunalpolitisch Verantwortliche brauchen Rückendeckung, und nicht, dass ihnen jemand in den Rücken fällt. Meine Conclusio ist klar, und damit komme ich zum Schluss. Wir als SPD stehen fest im Kampf gegen den Extremismus. Eine kleine Erinnerung: Wir haben hier in Rheinland-Pfalz schon einen Pakt gegen Extremisten, und dieser Pakt heißt Landesverfassung. Dafür stehen wir, meine Damen und Herren. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Vorsitzende Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir sprechen heute über den Nachtragshaushalt, und genau darauf möchte ich eingehen; denn die Lage der Kommunen ist sehr ernst, und das bundesweit. Das haben wir hier schon an verschiedener Stelle argumentiert. Ich will noch einmal an die Zahlen erinnern. Wenn wir uns die Zahlen anschauen – im ersten Halbjahr 2025 beläuft sich das bundesweite Finanzierungsdefizit unserer Kommunen auf 19,7 Milliarden Euro, im Vergleich zum Vorjahr für das erste Halbjahr waren es 17,5 Milliarden, und wenn man sich den Vergleich zu 2023 anschaut: Damals waren es nur 7,3 Milliarden Euro Defizit –, dann wird klar, in welcher dramatischen Lage wir uns befinden in unseren Kommunen, und das bundesweit. Schauen wir uns die bundesweiten Schlagzeilen an. „Dramatische Finanzlage“, so titelt das Handelsblatt, „Deutsche Kommunen melden Rekord defizit […]“, F.A.Z, oder „Massive Krise [unserer] Kommunalfinanzen“, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik. Deshalb ist es genau richtig, dass wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung über diesen Nachtragshaushalt beraten haben und ihn heute beschließen werden. Es wird der Lage gerecht, dass wir ihn heute auf den Weg bringen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Genau in diesem Kontext ist auch die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände einzuordnen. Selbstverständlich können diese Verbände in Anbetracht der bundesweiten Lage jetzt nicht sagen, alles ist super. Sie erkennen aber – das muss man auch sehen – die Kraftanstrengung der Landesregierung an. Warum ist diese Kraftanstrengung überhaupt erst möglich? Sie ist deshalb möglich, weil wir in den vergangenen Jahren eben klug mit unseren haushalterischen Mitteln umgegangen sind, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) weil wir kluge Haushaltspolitik betrieben haben, weil wir Rücklagen gebildet haben. (Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s aus!) Genau deshalb können wir auf diese finanzielle Krise unserer Kommunen reagieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) An diesem Punkt unterscheiden wir uns diametral zu dem, was wir von der Opposition erleben. Wenn es nach Ihnen ginge, hätten wir diese Rücklagen schon zehnfach, hundertfach ausgegeben (Abg. Martin Haller, SPD: Wir hätten sie gar nicht!) – wir hätten sie gar nicht –, aber wir hätten sie auch hundertfach ausgegeben (Zurufe der Abg. Marcus Klein und Dennis Junk, CDU) mit dem berühmten CDU-Zaubereuro, den wir leider nicht haben. Wir können das Geld nicht zehnmal ausgeben oder hundertmal ausgeben, sondern wir müssen klug haushalterisch wirtschaften, damit wir auch auf solche krisenhaften Kostenentwicklungen reagieren können. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) Deswegen haben wir gemeinsam in der Koalition klug gehandelt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Mir ist ein Punkt in dieser Debatte ganz wichtig. Weil wir immer wieder über die Kostentreiber in diesem Bereich sprechen, glaube ich, ist es wichtig, sich das genau anzuschauen. Wir sprechen über Kostensteigerungen im Bereich der Baukosten, der Energiekosten, der Personalkosten und auch der Sozialkosten. Darüber gehen wir immer so schnell hinweg. Ich finde aber, es ist wichtig, in solch einer Debatte genau hinzuschauen, weil das alles Dinge sind, zu denen wir uns gemeinsam verständigt haben, dass wir eben solche Maßnahmen machen. Ein Teil der Sozialkostensteigerung stammt aus den Mehrausgaben der Eingliederungshilfe. Da geht es um inklusives Wohnen. Da geht es um Haushaltshilfen, um Hilfen bei der Bildung, um Fahrdienste, damit Menschen Teilhabe am Leben haben, Menschen mit Behinderung. Das ist doch keine Last, sondern das ist unsere gemeinsame Aufgabe, zu der wir stehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Der andere Bereich, das sind Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen. Da geht es darum, dass wir die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bei Alleinerziehenden angepasst haben. Bei Alleinerziehenden ist immer noch das größte Armutsrisiko für Kinder vorhanden. Das sind alles wichtige Maßnahmen, das sind Sozialkostensteigerungen. Sie sind aber keine Last, sondern Investitionen in faire Löhne, in Gerechtigkeit, Investitionen in Kinder und Frauen und Investitionen gegen Armut. Das ist keine Last, und deswegen tragen wir sie gerne zusammen, damit wir diese Kostensteigerungen ermöglichen können. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Der letzte Punkt, den ich erwähnen möchte, gerade auch vor der Entwicklung, vor der wir auch in unserer Wirtschaft stehen, Stichwort Fachkräftemangel: Ein wesentlicher Teil der Kostensteigerung ist entstanden durch die zusätzlichen Ausgaben im Bereich der Kitas, Betreuung unserer Kinder, damit Eltern arbeiten gehen können. Das zeigt doch, dass diese Sozialkostensteigerungen keine Last sind, sondern Investitionen in unseren Wirtschaftsstandort. Das sind Investitionen, sie sind keine Last. Ich will das deshalb sagen, weil das unsere gemeinsamen Überzeugungen sind, dass diese Mittel wichtig sind. Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, wir dürfen die Kommunen bei dieser Entwicklung nicht im Stich lassen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass es eine Ausfinanzierung in diesem Bereich gibt. Hier brauchen wir ein viel stärkeres Engagement auch der Bundesregierung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Davon haben wir nichts gehört von Ihnen, Herr Schnieder. Nichts haben wir gehört. Das heißt, wenn man eine klare Analyse macht, warum die Kommunen vor dieser Situation stehen, dann hören wir von Ihnen nichts anderes als: Das liegt an der SPD-geführten Landesregierung. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Seit 30 Jahren!) Dass das nicht stimmt, habe ich eben dokumentiert, und auch, dass das ein bundesweites Thema ist, (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) aber auch zu diesem Punkt haben wir in Ihrer Rede nichts gehört. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich kann es nur wiederholen. Wir haben eine komplexe Situation. Wir haben eine historische finanzielle Schieflage bei unseren Kommunen. Sie liefern nur unterkomplexe Lösungen und machen große Worte bei einer wirklich kleinen Leistung im Nachtragshaushalt. (Zurufe von der CDU) Das wird der Lage unserer Kommunen nicht gerecht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Das Jammern aber hilft nicht, wir müssen gemeinsam entschieden handeln. Das machen wir hier in Rheinland-Pfalz. Das machen wir Grüne in der Koalition auf Landesebene; denn wir legen diesen Nachtragshaushalt vor – und werden ihn heute beschließen – mit zusätzlichen 600 Millionen Euro für unsere Kommunen. Ich will aber auch ganz klar sagen, ohne eine gemeinsame Kraftanstrengung, ohne beispielsweise im nächsten Jahr – darüber können wir gerne sprechen – eine Reform des KFA, aber auch ohne eine Bundesregierung, die unter die Arme greift, aber auch ohne eine Reformbereitschaft der Kommunen selbst werden wir nicht aus dieser Lage herauskommen; denn wir wollen handlungsfähige Kommunen. Wir wollen, dass der Staat vor Ort, wo die Menschen leben, funktioniert. Dafür braucht es gemeinsame Schritte auf allen staatlichen Ebenen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Hier im Land können Sie vielleicht die Verantwortung von sich weisen, von der CDU, aber auf Bundesebene sitzen Sie mit am Ruder. Dort sind Sie in Verantwortung. Wenn Sie hier auch über strukturelle Reformen sprechen, dann kann ich Ihnen gerne noch einmal die Punkte nennen, die es auf Bundesebene braucht: mehr Umsatzsteuerpunkte für die Kommunen, eine wirkliche Lösung für die Altschulden, eine Entlastung bei den Sozialausgaben und eine Staatsreform, die Digitalisierung bei Verwaltungsstrukturen endlich harmonisiert, aber bislang ist leider wenig passiert. Außer dem angekündigten Herbst der Reformen ist leider nichts zu merken. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bleiben Sie nicht bei bloßen Ankündigungen, sondern unterstützen Sie unsere Kommunen. Lassen Sie sie nicht im Stich. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich will das auch für meine Fraktion klar sagen. Wir sind bereit zu strukturellen Reformen. Wir sind bereit. Wir appellieren nicht nur an den Bund, sondern wir sind auch bereit, hier unsere Hausaufgaben zu machen. Selbstverständlich werden wir im nächsten Jahr über die Evaluation des KFA sprechen, und dann müssen wir uns das ganz genau anschauen. Deckt der KFA wirklich die Bedarfe? Wie ist die Verteilung? Unsere Kommunen brauchen finanzielle Spielräume. (Abg. Marcus Klein, CDU: Aha!) Das muss die Zielmarke sein. Wir können schauen: Wie können wir die regionale Wertschöpfung nach vorne bringen? Hier sage ich ganz klar, ein wesentlicher Faktor, kommunale Wertschöpfung zu betreiben, ist und bleibt die Energiewende. Damit Geld in die kommunalen Kassen gespült wird, braucht es eine Fortführung der Energiewende in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Der dritte Punkt – das ist immer der unangenehmste, aber da wissen wir zumindest den Rechnungshof an unserer Seite –: Wir haben die kleinteiligste Kommunalstruktur in Rheinland-Pfalz. Wir brauchen eine mutige Kommunalreform, weil wir doch nicht wollen, dass die ganzen Mittel auch des Sondervermögens in der Kleinteiligkeit unserer Verwaltungsstruktur versickern. Deshalb braucht es strukturelle Reformen in Rheinland-Pfalz. Diese gemeinsame Kraftanstrengung der Ebenen braucht es. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Mit dem heutigen Nachtragshaushalt zeigen wir, wir stellen uns der Verantwortung. Diese Verantwortung ist nicht klein. Wir handeln dort, wo wir handeln können. Wir kämpfen im Bund für grundlegende Reformen, die unsere Kommunen dringend brauchen, aber es braucht auch Reformbereitschaft der kommunalen Ebene. Wenn wir die aktuelle Lage der Kommunen wirklich ernst nehmen, dann müssen wir gemeinsam handeln; denn die Zukunft unserer Städte und Gemeinden entscheidet auch über die Zukunft unserer Demokratie. Deshalb ist der Nachtragshaushalt ein wichtiger Schritt, aber weitere große Schritte müssen folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht deren Vorsitzender Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt verschleppt notwendige Reformen und verschärft die Krise. Der Nachtragshaushalt verschleppt notwendige Reformen bei der Kommunalfinanzierung. Die kommunalen Spitzenverbände stellen fest, dass die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kreise, Städte und Gemeinden weiter anhält. Ein Haushaltsausgleich ist für die defizitären Kommunen weiterhin unmöglich. Die kommunalen Kosten für Sozial- und Jugendhilfe steigen und steigen seit Jahren. Hauptgrund für die Kostenexplosion ist die Massenzuwanderung, die weiterhin ihren gesellschaftlichen und finanziellen Tribut fordert. Diese hohen kommunalen Ausgaben bleiben so lange hoch, bis die AfD die Asylwende und Abschiebungsoffensive umsetzt. Statt Asylwende und Abschiebungsoffensive pumpt die Landesregierung Steuergeld in das Problem hinein. Die Städte und Gemeinden brauchen das Geld. Deshalb stimmen wir in dieser Hinsicht zu. Wir von der AfD-Fraktion fordern aber mehr, als nur Steuergeld zu verteilen. Die AfD fordert eine neue Migrationspolitik. Aus dem Landeshaushalt fließen 300 Millionen Euro an die Städte und Kreise mit eigenem Jugendamt. Doch allein die Stadt Mainz plant in diesem Jahr mit einem Defizit von rund 300 Millionen Euro im Sozial- und Jugendbereich. Rechnerisch reichen 300 Millionen Euro also nur, um das Haushaltsloch in einer einzigen Stadt zu stopfen. Einfach nur immer mehr Geld ins System zu bringen, bringt niemanden voran. Doch statt der dringend erforderlichen Reformen erfolgt die finanzielle Beruhigungspille mit lauer Kurzzeitwirkung. Würde sich die Ampel ihrer Verantwortung stellen, würde sie die Strukturen ändern, Reformen einleiten und dadurch Kommunen und Steuerzahler dauerhaft entlasten. Das passt der Landesregierung nicht ins Weltbild, da sie eine Asylwende und erst recht eine Abschiebungsoffensive fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Im Nachtragshaushalt steht wieder ein kommunales Förderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro. Die bessere Alternative wäre es, den Kommunen die Mittel pauschal und ohne Zweckbindung zu geben, wie wir es fordern. Stattdessen ist die Ampel wie gewohnt übergriffig und bürokratisch. Die Kommunen müssen komplizierte Vorgaben beachten, die Kommunen müssen seitenlange Anträge stellen, und die Kommunen müssen bürokratisch Verwendungsnachweise führen. Zum Schluss prüfen Landesbeamte, ob die Kommune alles richtig gemacht hat oder ob die Fördergelder vielleicht zurückgezahlt werden müssen. 50 Millionen Euro bürokratische Fördermittel für rund 2.400 Kommunen: Im Durchschnitt erhält somit jede Kommune 20.000 Euro. Wie viele Beamte von Land und Kommunen beschäftigen sich damit, durchschnittlich 20.000 Euro auszugeben? Dieses Programm ist ineffizient, es ist bürokratisch, und es ist typisch Ampel, da es wirkungslos verpufft. Wir kennen das schon von KIPKI. Bei KIPKI hat das Land auch komplizierte Vorgaben gemacht, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) seitenlange Antragsformulare bereitgestellt, Herr Heusinger, und bürokratische Verwendungsnachweise verlangt. Dann stellt die Landesregierung kurz vor Programmende fest, dass die Fristen verlängert werden müssen, da die Kommunen das Programm nicht abarbeiten können. Das haben wir von den Kommunen verschiedentlich gehört, auch wenn es die Herrschaften auf der linken Seite nicht wahrhaben wollen. Aus der Misere hat die Ampel aber wieder einmal nichts gelernt. Sie macht weiter wie bisher, aber nur bis zum 22. März 2026. Nach den jüngsten Wahlumfragen sagt die überwiegende Mehrheit der Wähler: Schluss mit dieser Regierung, wir brauchen die Alternative, wir wählen die Alternative für Deutschland, die AfD. (Beifall der AfD – Unruhe bei der SPD) Wir sprechen uns am 22. Ganz sicher keine Alternative ist allerdings eine schwarz-rote Landesregierung, wie die katastrophale Bundesregierung zeigt. Während zig Milliarden für Klimahilfen, Entwicklungshilfe, EU-Umlagen und eine wirklich perverse Migrationspolitik verschleudert werden, sollen es die Deutschen durch eine Erhöhung des Renteneintritts bis zum 73. Lebensjahr und die Einsparung der Pflegestufe 1 erwirtschaften. Politik für die eigenen Leute macht in Deutschland und in Rheinland-Pfalz nur die AfD. (Beifall der AfD) CDU-Kanzler Merz lässt sich vom Wahlverlierer SPD am Nasenring durch die Manege ziehen und den Schneid abkaufen. Die versprochene Abkehr vom Verbrennerverbot hat er wie die versprochene Migrationswende und die versprochene Einhaltung der Schuldenbremse längst kassiert. Versprechen brechen ist Altparteienpolitik. Die AfD hält, was sie verspricht; denn wir von der AfD sind glaubwürdig und bleiben auch nach den Wahlen glaubwürdig. (Heiterkeit bei der SPD) Unsere Glaubwürdigkeit zeigt sich in den positiven Wahlumfragen. Meine Damen und Herren, der Nachtragshaushalt verschleppt notwendige Reformen und verschärft die Krise. In diesem Nachtragshaushalt geht es vor allem darum, schuldenfinanzierte Bundesmittel zu verteilen. Der Bund nimmt 500 Milliarden Euro Schulden auf. Davon fließen 4,8 Milliarden Euro nach Rheinland-Pfalz. Alle deutschen Rechnungshöfe mahnen gemeinsam in einer Erklärung – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Verschuldungsmöglichkeiten [sind] überhaupt nur dann zu rechtfertigen […], wenn ein wirksamer Einsatz dieser kreditfinanzierten Ausgaben sichergestellt ist.“ Die Rechnungshöfe schreiben weiterhin – ich zitiere –: Eine „wirtschaftliche Verwendung der Milliardenkredite in den Ländern [ist] nicht [sichergestellt]“. Diese Mahnungen sind sehr ernst zu nehmen. Die Milliardenkredite verursachen über Jahrzehnte hohe Zinslasten. Früher oder später werden Steuern und Abgaben erhöht, vermutlich spätestens nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die höheren Steuern sind aber nur dann gerechtfertigt, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Bürger bessern. Das Land erhält 4,8 Milliarden Euro schuldenfinanzierte Bundesmittel. Wir von der AfD fordern, das Geld muss in Infrastruktur investiert werden. Investieren wir endlich in funktionstüchtige Straßen, Schienen und Wasserwege. Die Logistik ist die Lebensader unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Die Ampel hat diese völlig vernachlässigt. Investieren wir endlich in technische Wissenschaften und Ausbildung. Wir brauchen dafür entsprechend ausgestattete Schulen, Berufsschulen und Hochschulen. Ingenieure haben Deutschland groß gemacht, und sie haben das Potenzial, uns wieder an die Spitze zu bringen. Investieren wir endlich in eine umfassende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Dazu müssen Strukturen und Prozesse geändert werden, damit sie digital abgebildet werden können. Das ist bislang kaum geschehen. Neben diesen Investitionen fordert die AfD weniger Bürokratie, weniger Regulierung, mehr freie Marktwirtschaft. Kein Staat war jemals erfolgreicher Unternehmer. Daher müssen wir Bürokratie abbauen, um Betriebe zu entlasten. Wir brauchen keine übergriffige Regulierung. Vielmehr soll das freie Spiel von Angebot und Nachfrage den Markt bestimmen. Ein freier Markt erzeugt die größte Angebotsvielfalt, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und immer wieder Innovationen. Hingegen zementiert ein übergriffiger Bürokratiestaat verkrustete Strukturen, und ein übergriffiger Bürokratiestaat verzerrt den Markt, sodass Kunden nicht die besten Produkte zur Wahl haben, sondern die Produkte, die der Staat fördert. Ein übergriffiger Bürokratiestaat bläht sich immer mehr selbst auf, verschärft Probleme und braucht immer mehr Steuern und Verwaltungspersonal. Dieser Nachtragshaushalt spiegelt genau dies wider: bürokratische Programme mit staatlichen Vorgaben, Anträgen, Verwendungsnachweisen. Diese Programme dienen dazu, dass ein Regierungsmitglied von Ort zu Ort reist, Schecks über die Förderungen überreicht und dann hoffentlich auf jedem Foto ist. So wird auf Steuerzahlers Kosten Werbung in eigener Sache gemacht. Wir kennen das hier in Rheinland-Pfalz. Für den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat Rheinland-Pfalz 4 Millionen Euro Kosten geplant. Das ist viermal teurer als der Vorsitz von anderen Ländern, aber in den anderen Ländern stand auch keine Landtagswahl an. Da musste niemand die Werbetrommel für sich und seine scheiternde Regierung rühren. Der Ministerpräsident tourt ein halbes Jahr vor der Wahl durch RheinlandPfalz. Wahlkampf statt regieren oder besser gar nicht regieren als schlecht regieren. Herr Schweitzer, diese Tour ist Ihre Abschiedsreise. In der INSA-Umfrage zur Landtagswahl im März hat die AfD die SPD bereits überholt und ist zweitstärkste Kraft mit stark steigender Tendenz. In einer heute von der Rhein-Zeitung und RPR1. veröffentlichten Umfrage ist die AfD sogar deutlich stärkste Kraft. Diese Regierung scheitert, und sie hat es selbst zu verantworten. Nach 35 Jahren rot-geführter Regierung steht die Ampel auf Rot, stopp, nichts geht mehr. (Zuruf von der SPD: Es geht gar nicht um den Haushalt!) Nach 35 Jahren rot-geführter Regierung steht die Ampel auf Rot und erkennen immer mehr Bürger, weitere fünf Jahre SPD schaden den Bürgern, schaden der Wirtschaft, schaden dem Land. (Beifall der AfD) Nach 35 Jahren SPD, nach zehn Jahren Ampel heißt es (Abg. Nico Steinbach, SPD: Wollen Sie was zum Haushalt sagen?) – Sie müssen Ihre Ohren aufsperren, dazu habe ich genug gesagt –, die Zeit der Roten ist vorbei, die Zeit der Ampel ist vorbei, die Zeit der AfD steht an. Es ist Zeit für Aufschwung, Zeit für die AfD. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im letzten Plenum darüber debattiert. Wir haben im Ausschuss darüber debattiert, und wir reden heute noch einmal darüber. Wir wissen alle, dass wir diese große Verantwortung haben für heute, für die Zukunft, für uns und für kommende Generationen. Wir wissen auch alle und sind uns größtenteils einig, dass wir dafür zielgerichtete und entschlossene Investitionen brauchen. Auch wir Freie Demokraten wünschen uns solide Haushaltspolitik und solide Finanzpolitik, die Investitionen zielgerichtet einsetzt in die Infrastruktur, gute Brücken, funktionierende Straßen vor Ort, moderne Wirtschaftspolitik, Gewerbeansiedlungen, Turboflächen, mehr Arbeitsplätze, Arbeitsplatzsicherung, die Bildung, damit die Kinder in eine Schule kommen, in der sie das Digitale für die Zukunft lernen, in der sie eine praxisnahe Ausbildung bekommen, in der sie ausbildungs-, arbeitsfähig, studierfähig werden und in der sie Dinge mitnehmen, die sie fürs Leben brauchen, aber auch eine gute Wissenschaft, eine gute Gesundheitspolitik mit starken Laboren, großem Output aus den Universitäten oder Krankenhäusern heraus. Eines ist klar: Schulden – manche unterscheiden sie in gute und schlechte, für mich persönlich sind Schulden Schulden – bleiben ohne nachhaltigen Nutzen eine Belastung für kommende Generationen. Das Sofortprogramm für Rheinland-Pfalz und das Sondervermögen, das wir haben und bekommen, setzt aber genau dort an. Das ist schon öffentlich kommuniziert. Es ist doch völlig klar in dieser Ampel, die Ampel ist sich einig: Bildung, Infrastruktur, Wissenschaft, all diese Themen, die wir zukunftsgerichtet brauchen, werden mit diesem Geld so finanziert, dass sie für die Zukunft passen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist auch: Es geht nicht ohne Städte, Gemeinden und Landkreise, die das vor Ort mit Leben füllen müssen. Kommunen sind auf der einen Seite zwar Verwaltungseinheiten, aber sie sind auch die Stelle, an der Bürgerinnen und Bürger als Allererstes sehen, als Allererstes spüren, als Allererstes wahrnehmen, ob der Staat für sie dort funktioniert, wo sie sich das vorstellen. (Zuruf des Abg. Christof Reichert, CDU) Deshalb entsteht in den Kommunen das Vertrauen in den Staat. Der Pakt – mit dem Sondervermögen natürlich, alles gekoppelt – ist eine Investition in die Kommunen. Die kommunalen Spitzen haben inhaltlich nichts geändert. Ja, sie haben natürlich ihre Herausforderungen hervorgehoben. Sie haben über Kommunalfinanzen geschrieben, sie haben über Investitionsquoten geschrieben. Sie sagen aber auch, dass Landes- und Bundesmittel einen Trend abfedern. Aber es ist einfach zu einfach, sich hier hinzustellen und zu sagen: Das Land ist an allem, was momentan passiert, schuld. Die Ampel ist an allem, was momentan passiert, schuld. – Das ist einfach zu einfach. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ich möchte auch darauf zurückkommen (Unruhe im Hause) – einfach zuhören, einfach nur zuhören –, wir haben strukturelle Herausforderungen. Wir haben seit mehreren Jahren in Gesamtdeutschland eine etwas schwächelnde Wirtschaft. Natürlich hat es die Ampelregierung in RheinlandPfalz verursacht, dass in Gesamtdeutschland das Problem besteht. Aber es besteht, und es ist ernst zu nehmen. Wir haben steigende Personalkosten, auch in den Kommunen natürlich, und wir haben auch steigende Sozialausgaben. Herr Dr. Bollinger, wenn Sie sagen, steigende Sozialausgaben hängen rein mit den Ausländern zusammen, dann ist das falsch. (Abg. Markus Stein, SPD: Richtig! – Zurufe der Abg. Joachim Paul und Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist falsch. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Wenn Sie sagen, nach Ihrer Logik – – – (Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD) – Herr Paul, hören Sie doch mal zu. Hören Sie doch einfach mal zu. Nach Ihrer Logik (Weitere Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten) – danke, Herr Präsident – würde das bedeuten: Schiebt die Ausländer ab, alle weg, und die Sozialausgaben sind damit erledigt. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Was gehört denn noch zu den Sozialausgaben? Kinderbetreuung, Grundsicherung im Alter, (Abg. Markus Stein, SPD: Richtig!) Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Hilfe für Menschen mit Behinderung, damit sie am Leben teilhaben können, Leistungen der Erziehung, Unterstützung für Kinder und Jugendliche, Schuldnerberatung, Suchtberatung. Nur diese kleinen Punkte, auch das gehört dazu. Da können Sie beide blaue Karten nehmen. Es ist Fakt, dass beides zu Sozialausgaben gehört, und eben nicht nur die ausländische Bevölkerung. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Joachim Paul AfD

Ihr klatscht gegen die Realität!) – Das ist die Realität. Die Realität wäre es, wenn Sie sagen würden: Wir wollen die Sozialausgaben streichen. Liebe Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Ihr bekommt in Zukunft auch keine Kohle mehr. – Es wäre die Wahrheit, wenn Sie sagen: Weg mit den Sozialausgaben. – Also bleiben Sie bei der Wahrheit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei der AfD) – Da kommt jetzt die ganze Pitbull-Ecke. Alles bellt. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD – Unruhe bei der SPD und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Herr Kollege Schnieder, noch zu Ihnen: Lassen Sie uns doch zusammen auf die Bundesregierung einwirken; denn die meisten Sozialausgaben – Sie haben eben gesagt, wer bestellt, bezahlt, richtig? – sind vom Bund verursacht. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja, genau! –

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Gordon Schnieder CDU

Sie kennen die Verfassung schon, ne?) Seit den letzten 20 Jahren könnte man jede Bundesregierung dafür kritisieren, egal, wer dabei war. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das ist auch richtig. Das kann man tun. Aber wir sind doch an einem Punkt – das haben Sie selbst angesprochen –, an dem wir jetzt handeln müssen. Okay, dann bräuchten wir ein Konnexitätsprinzip, mit dem der Bund seine Aufgaben ausfinanziert, die er an die Kommunen durchdrückt. Dann bräuchten wir auch im Bund die 50 % Altschulden, dass wir die jetzt umsetzen; denn der Bund hat momentan mehr Geld als jede Bundesregierung zuvor. Da sage ich dann auch: Investieren Sie das Geld. Ich wiederhole, das Land hat immense Anstrengungen geleistet. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: RZN, KIPKI, Altschuldenprogramm, „Handlungsstarke Kommunen“, Sofortprogramm Kommunen, Sondervermögen, 7,5 Milliarden Euro neben dem KFA. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Daher ist dieser Nachtrag ein Instrument, ein politisches Instrument, das Handeln ermöglicht. Das war auch möglich, weil die Ampel zehn Jahre lang solide Haushaltspolitik gemacht und auch Schulden abgebaut hat, nur einmal zu diesem Beispiel. Wenn wir all Ihren Anträgen der letzten zehn Jahre gefolgt wären, wäre das Helfen heute niemals möglich gewesen. (Zuruf von der SPD: Genau so ist es!) Wenn Sie sagen, Haushaltspolitik ist die Umsetzung von Werten, dann stimmt dieser Satz in Teilen. Die Frage ist nur: Wie wollen Sie denn vorgehen? Sie wollen schließlich in die Staatskanzlei. Schulden also auf kommende Generationen verschieben, ohne Strukturlösung? (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Zusätzliche Investitionen anzukündigen, im Haushalt dann Gelder für Konsumausgaben bereitzustellen und sie nicht zusätzlich zur Verfügung zu stellen, das sind offensichtlich die Werte der CDU, die Sie hiermit verbreiten und in Zukunft anwenden möchte. Wir brauchen auch einen strukturellen Wandel, und zwar auf jeder politischen Ebene, auch bei den Kommunen, Beispiel Tourismus. Ich möchte es gar nicht weiter ausbreiten, aber auch hier sind wir zu kleinteilig, was dieses Thema betrifft. Wenn ich jetzt noch zu den Änderungsanträgen gehe, sage ich, die Änderungsanträge der AfD sind teilweise deckungsgleich mit denen aus dem letzten originären Haushaltsverfahren. Da waren wir mit unserer Meinung damals schon weit weg von Ihrer Meinung. Da sind wir heute auch weit weg. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ihr seid bald auch weit weg! – Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) – Ach, es ist – – – (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ist so! – Weitere Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD – Zuruf von der SPD: Es ist unerträglich!) – Nein, es ist – – – (Abg. Markus Stein, SPD: Das Niveau!) Es ist eigentlich einfach nur zum Lachen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Zuruf von der SPD: Da lacht man halt im Plenum! Was soll’s? – Unruhe zwischen dem Abg. Marco Weber, FDP, und der AfD – Glocke des Präsidenten) Alles gut. Es entscheidet der Wähler. Deswegen ist es okay. Geil ist halt, dass die FDP sich in der Umfrage verdoppelt hat. Es ist auch cool, dass sich die Freien Demokraten in der Umfrage einfach verdoppelt haben. Wenn es also so weitergeht, dann ist alles safe, alles safe. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Herr Präsident, meine Zeit ist durch die ganze Zwischenquatscherei gleich abgelaufen.

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Steven Wink FDP

Reformen: ja, selbstverständlich, natürlich, aber auf allen politischen Ebenen. Die Ampel und die Landesregierung setzen sich in vielen Bereichen ein, bei der Entbürokratisierung zum Beispiel. Aber da haben wir vielleicht 10 % Kompetenz. Die anderen 90 % liegen auf anderen politischen Ebenen. Auch das gehört zur Wahrheit. Den Tourismus in den Kommunen habe ich angesprochen. Die Digitalisierung läuft. In Summe, kann ich sagen, stimmt die FDP-Fraktion dem Haushalt natürlich zu. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Paul das Wort.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich muss doch einige Sachen richtigstellen. Zu der Behauptung, dass die Explosion der Sozialkosten gar nichts mit dem Thema Einwanderung zu tun hat, muss ich ganz ehrlich sagen: Ich weiß nicht, ist das abstrus, absurd oder schon verrückt? (Zurufe von der SPD, von der FDP und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) – Nee, nee, nee. Der Kollege (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) hat gesagt, dass wir keine erhöhten Sozialkosten haben, wenn man abschieben würde. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Immer diese Wortverdrehereien! – Weitere Zurufe von der SPD) Ich nenne ganz kurz einige Stichpunkte: Bürgergeld. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Meine Anfrage in Koblenz: etwa 10.000 Bürgergeldempfänger, davon die Hälfte Ausländer, nicht deutsche Staatsbürger. (Unruhe im Hause) Die andere Hälfte: Nehmen wir an, 15 bis 18 % Migrationshintergrund. Das ist für Großstädte realistisch. So sieht es auch in Ludwigshafen aus. So sieht es auch in Mainz aus. Das ist alles mit einer Anfrage von mir abgedeckt. Darüber hat die Presse natürlich nicht berichtet. (Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Marco Weber FDP

Ui, ui, ui!) Dann gibt es – das ist durch meine Anfrage abgedeckt – die Einwanderung auch im Rahmen der Familienzusammenführung, die Sie weiterhin betreiben wollen. Es ist so, dass die älteren Mitglieder dieser Großfamilien im Alter in die Grundsicherung einwandern und natürlich eine Unterstützungsleistung des Staates bekommen. Keinen Cent eingezahlt. Bürgergeld: keinen Cent eingezahlt. Grundsicherung im Alter durch die Familienzusammenführung: keinen Cent eingezahlt. Dann haben wir die Überweisungen des Kindergelds ins Ausland. Das ist ein Massenphänomen, ein Massenphänomen, dem wir nicht Herr werden. (Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Niemand versteht das. Kinder, die in Deutschland leben, sollen unterstützt werden. Aber Kinder, die im Ausland leben? Was soll das? Letzter Punkt – auch darüber wollen Sie nicht reden –: Wir haben in Gelsenkirchen und in den Großstädten – – – (Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Sie beziehen sich mit Ihrer Kurzintervention auf den Vorredner?

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Joachim Paul AfD

Ja, das mache ich. Das hat er auch gesagt: Sozialkosten. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wir haben in den Großstädten eine Massenzuwanderung von Bulgaren mit den entsprechenden Problemen, nämlich quasi Abkassierungsmodellen. (Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Abgeordneter Paul, die Redezeit ist abgelaufen. Vielen Dank.

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Joachim Paul AfD

Das sind natürlich auch Sozialkosten, die die Kommunen zu tragen haben. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ist eine Erwiderung gewünscht? – Vielen Dank. Wir fahren fort – – – (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich hatte auch eine Kurzintervention angemeldet!) – Dann bedauere ich, dass ich das beim Wechsel übersehen habe. – Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter Bollinger. (Abg. Florian Maier, SPD: Waren Sie auch schon in Washington?)

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Wink, ich hatte gesagt, Hauptgrund für die Kostenexplosion ist die Massenzuwanderung. Da geht es auch um kommunale Kosten. Wir haben jetzt schon die Kosten der Unterbringung. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Die werden seit Langem nicht abgedeckt von den Zahlungen von Bund und Land, was beklagt wird von den Kommunen, was wir fordern. Wir haben die Einstellung von Mitarbeitern zur Betreuung der Asylbewerber. Wir haben Sicherheitsdienste, Reinigungskosten. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Beim Thema Jugendhilfe sind mittlerweile auch ein beträchtlicher Teil der Klienten, wie man in der Fachsprache sagt, eben solche, die zugewandert sind. Wenn eine zugewanderte Person lange genug in Deutschland bleibt, dann kommt sie in ALG II, Bürgergeld. Sie schieben schließlich nicht ab und bürgern stattdessen sehr schnell ein. Das ist ein weiterer Kostenfaktor. Wir waren bei den Kommunen, Sie hatten die Kommunen angesprochen. Deshalb will ich jetzt gar nicht auf den Bund eingehen, wo die Kosten wahrscheinlich in den dreistelligen Milliardenbereich gehen. Aber Sie hatten gesagt, wir wollten alle Ausländer abschieben, und das stimmt nicht. Ich nutze die Gelegenheit, um hier noch einmal zu erklären – fürs Protokoll –, dass wir alle integrierten Ausländer, die sich zu unserem Land, zu unserer Kultur, zu unseren Werten bekennen, die zu unserer Wirtschaft und Gesellschaft beitragen, (Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gerne hier im Land haben, dass wir diese unterstützen und wir auch merken, dass diese Leute uns zuneigen, und sogar teilweise mehr als Deutschstämmige. Deren Interessen vertreten wir auch. Das sind bessere Patrioten als Sie, die hier reinschreien. Das ist unser Versprechen: Wer sich hier integriert, wer zu uns beiträgt, wer unsere Werte teilt, für den kämpfen wir auch, der gehört zu uns. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Paul, jetzt habe ich etwas gesagt, was Ihnen nicht gefällt, was legitim ist. Das ist okay in einer Demokratie. Aber legen Sie mir doch keine Worte in den Mund. Legen Sie mir keine Worte in den Mund. Ich habe mit keiner Silbe gesagt, dass Sozialausgaben nichts mit Flüchtlingen oder sonst etwas zu tun hätten. Mit keiner Silbe. (Abg. Joachim Paul, AfD: Doch, das haben Sie!) – Nein, das habe ich nicht. (Abg. Joachim Paul, AfD: Doch!) – Nein, habe ich nicht. Ich habe gesagt, wenn Sie sagen, man schiebe die Ausländer ab, und die Sozialausgaben wären damit erledigt, dann verkennen Sie, dass noch mehr zu den Sozialausgaben gehört. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Genau, so war es! So wurde es gesagt! –

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Joachim Paul AfD

Das ist doch das Gleiche!) Das habe ich gesagt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist das Gleiche! – Weitere Zurufe von der AfD) – Nein, das ist es nicht. Das ist nicht das Gleiche. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Also, dann verkennen Sie, dass noch mehr zu den Sozialausgaben gehört, als Sie jetzt daraus machen. Die Aussage, Flüchtlinge ist gleich Sozialausgaben, entzieht sich jeglicher Kenntnis von mir. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das müssen Sie dann aus Ihrer Rede herausschneiden!) – Ja, das können Sie herausschneiden. Dann schauen wir einmal, wo es endet. Ich warte nur darauf, bis Sie in Pirmasens meine Wohnung stürmen oder so. Herr Dr. Bollinger, zu den Kosten der Unterkunft gehört noch mehr. Dazu gehört auch noch mehr. Ein Beispiel: Nehmen Sie ein junges Ehepaar. Egal, von mir aus ein deutsches. Nehmen Sie ein junges Ehepaar mit zwei Kindern, zweiter Bildungsweg, dualer Student. Die Frau ist vielleicht zu Hause – oder der Mann, das ist völlig egal in der Konstellation – und erzieht die Kinder, ist bei den Kindern zu Hause. Er, zweiter Bildungsweg, duales Studium, verdient 1.000 Euro, Werkstudent. Dann ist das ein Aufstocker. Dann stockt die Familie auf und bekommt somit Unterstützung, Kosten der Unterkunft. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Das ist ein typisches Beispiel!) Also ist es doch nicht nur ein Ausländerproblem, so wie Sie es darstellen, und deswegen habe ich auch gesagt, es kommt noch mehr zu den Sozialausgaben dazu. Wenn man hingeht und sagt, ich rasiere in diesem Bereich hart weg – das macht Ihre Bundespartei auch –, dann gehört zur Wahrheit eben auch, dass man bei der Kinderbetreuung, bei der Schuldner- und Suchtberatung, dass man auch für diese Familien, für die Sie sich mit Ihren Worten, wie Sie sagen, alle einsetzen, dass dort überall der Rotstift angesetzt wird. Überall. Also, wenn man hart herauskürzt – – – (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, nur bei den nicht Bleibeberechtigten! Die müsste man abschieben!) – Also, wenn Sie jetzt dazwischenrufen, dann würden Sie ja unterscheiden, wo Sie kürzen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bei den nicht Bleibeberechtigten! Damit hätten Sie schon einmal eine ganze Menge Geld eingespart!) – Okay, dann sind wir jetzt an dem Punkt, wo wir zwei oder drei Klassen von Sozialausgaben machen und wo wir dann doch unterscheiden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ja, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem man der Bleibeberechtigung Geltung verschafft!) – Ja, genau, wir sind in einem Rechtsstaat. Ganz genau. Schreiben Sie es sich hinter die Ohren, dass wir in einem Rechtsstaat sind. Genau hier sind wir, in einem Rechtsstaat. (Vereinzelt Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD und von der AfD) Ich komme zum Ende. Mein Beispiel habe ich Ihnen erläutert. Es ist ein Praxisbeispiel. Auch das gehört zu den Sozialausgaben. Gut, ich glaube, ich habe heute genug erwidert, Sie hören ja sowieso nicht zu. Danke schön, Herr Präsident. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht nun deren Vorsitzender Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Obwohl uns die vergangenen vier Wochen im Vergleich zu sonstigen Haushaltsaufstellungsverfahren wenig abverlangt haben, so weiß ich, dass sowohl seitens der einzelnen Häuser als auch der Landtagsverwaltung ein erheblicher Aufwand betrieben werden musste. Hierfür danke ich allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere auch Herrn Dr. Hardt für die professionelle Betreuung über den ganzen Prozess hinweg. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Guter Mann!) Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände haben es in ihrer schriftlichen Stellungnahme bestätigt: Die Landesregierung bewegt sich mit dem vorliegenden Entwurf und den zugrunde liegenden Zahlen zumindest in die richtige Richtung. Allerdings bleibt sie weit vor dem eigentlichen Ziel stehen. Genau deshalb fordern wir FREIE WÄHLER in unserem Deckblatt, dass die Schlüsselzuweisungen im Allgemeinen für 2025 und 2026 um jeweils 300 Millionen Euro erhöht werden müssen; denn so notwendig die Entlastung der Kommunen mit Jugendamt ist, die Summe wird definitiv nicht ausreichen. Es stellt sich schlichtweg die Frage: Was ist mit dem ebenso defizitären Rest? Während sich die Legislatur dem Ende zuneigt, kann man resümieren, dass die vergangenen fünf Jahre für unsere kommunale Familie keine guten waren, obwohl dies doch eigentlich der Plan, Ihr Plan, war. Es ist natürlich falsch, einzig und allein die Landesregierung für diese Entwicklung verantwortlich zu machen. Dessen sind wir FREIE WÄHLER uns bewusst. In diese Periode fielen immerhin die Corona-Krise, eine Energiekrise erzeugt durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Negativkonsequenzen. Aber was diese Landesregierung sehr wohl zu verantworten hat, ist die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und das fatale Ignorieren der Abwärts- und Schuldenspirale der vergangenen beiden Jahre. Es war ein absehbarer und vorausgesagter Fehler, die Evaluation des LFAG nicht vorzuziehen, und dieses zu späte Gegensteuern wird Land und Kommunen fi nanziell weiter unter Druck setzen. Was bislang weder der Ampel noch der neuen Koalition aus CDU und SPD auf Bundesebene gelungen ist, ist die Vorstellung der schon lange in Aussicht gestellten Altschuldenlösung durch den Bund. Obwohl wir über den Effekt der Übernahme der 3 Milliarden Euro in diesem Haus nicht immer einer Meinung sind, so lässt sich eben nicht wegdiskutieren, dass Rheinland-Pfalz und damit die Regierung Schweitzer Wort gehalten hat, der Bund unter Kanzler Merz aber eben noch nicht. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Hört, hört!) Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreter der Landesregierung! Das längst als solches demaskierte Wahlkampfgeschenk der Ampel, also ein erheblicher Teil dieses Nachtragshaushalts, wird von uns FREIEN WÄHLERN als parlamentarischer Arm der kommunalen Familie selbstredend mitgetragen. Jeder Cent mehr, der unseren Kommunen zur Verfügung steht, ist ein guter Cent, aber – und das steht sinnbildlich für das finanzpolitische Gebaren dieser Landesregierung, das im Vorwurf der Bildung einer Kriegskasse gipfelte –: Warum erst jetzt? Mit Erlaubnis zitiere ich aus der Pressemeldung des GStB vom 20. März 2025: „Trotz eines Finanzierungsüberschusses von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2 024 auf Landesebene müssen Kreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ein Finanzierungsdefizit von über 630 Millionen Euro verkraften. Diese dramatische Schieflage in den kommunalen Finanzen erfordert sofortiges Handeln des Landes.“ Über Jahre hinweg hat die Landesregierung die Rücklage gefüttert, während unsere Kommunen am langen Arm verhungert, zumindest jedoch abgemagert sind. Weil das so offensichtlich ist, treten ganze Gemeinderäte zurück, verlassen prominente Gesichter der SPD ihre Partei und klagen etliche Gemeinden gegen diese Landesregierung. Jetzt, im letzten Moment, legt die Landesregierung diesen Nachtragshaushalt vor und verkauft ihn als den großen Wurf. Aber dieses fadenscheinige Manöver macht Ihr kommunalfinanzpolitisches Versagen nur noch deutlicher; denn wo bereits vor zwei Jahren proaktives Handeln, proaktives Gegensteuern angebracht gewesen wäre, haben Sie trotz massiver Hinweise weggeschaut. Dieser Nachtragshaushalt ist kein Rettungsanker für unsere Kommunen, sondern das Eingeständnis einer Landesregierung, die jahrelang weggesehen hat und jetzt die Rechnung den Städten und Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern präsentiert. Wer wirklich Verantwortung übernehmen will, darf die Kommunen nicht vertrösten, sondern muss sie endlich nachhaltig und verlässlich stärken. Deswegen, meine Damen und Herren, sollten wir uns von der Kosmetik verabschieden und endlich zu den notwendigen Strukturreformen übergehen. Wir müssen die ehrenamtlich geführten Kommunen von Grund auf stärken und dafür Sorge tragen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wieder gestalten können. Das Konnexitätsprinzip muss strikt eingehalten werden, und wer bestellt, hat seine Rechnung selbst zu zahlen. Wir dürfen unseren Kommunen zutrauen, verantwortungsbewusst mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Es handelt sich um Menschen, die ihre Freizeit für die Allgemeinheit aufbringen, um der Folgegeneration ein gutes Leben zu ermöglichen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme des Christlichen Jugenddorfwerks Alzey. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Hildegard-von-BingenSchule aus Koblenz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ich begrüße Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Nun spricht Herr Ministerpräsident Schweitzer für die Landesregierung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Alexander Schweitzer

Herr Präsident, vielen Dank für die Möglichkeit, dass ich, womöglich am Ende der Debatte, für die Landesregierung noch ein paar Worte beitragen darf. Zunächst einmal will ich doch den allermeisten Rednerinnen und Rednern danken für die konstruktiven Beiträge. Ich möchte das auch versehen – Sie haben sicherlich Verständnis dafür – mit einem großen Dankeschön an die Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen. Ich richte mein Wort an Sabine Bätzing-Lichtenthäler, an Pia Schellhammer und an Steven Wink, nicht nur für die Beiträge, sondern natürlich auch für die gute und enge Begleitung des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Ich erweitere das natürlich mit einem großen Dankeschön und erneut einem Wort des Respekts an unsere Finanzministerin, meine Damen und Herren. Liebe Doris Ahnen, vielen Dank für diese engagierte Arbeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich glaube, man darf sagen, das ist natürlich nicht unbedingt eine hochpolitische Frage, aber dennoch eine Frage, die etwas mit der Zusammenarbeit in einer erfolgreichen Landesregierung zu tun hat. Es waren natürlich auch herausfordernde Wochen und Monate innerhalb der Landesregierung, innerhalb der Landesverwaltung, gemeinsam mit dem Parlament über den Sommer mal so eben einen Haushalt aufzustellen. Das ist eben keine banale Aufgabe. Es ist notwendig, es ist wirklich auch politisch notwendig, und, meine Damen und Herren, es ist ein guter Tag für das Land Rheinland-Pfalz und für die Kommunen Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) In diesen Zeiten wird von denjenigen, die Beiträge schreiben für das politische Feuilleton oder sich auch sonntags manchmal gerne auch ein bisschen langatmig Gedanken darüber machen, wohin die deutsche Politik steuert, oftmals gesagt, es wäre gut, die deutsche Politik würde Handlungsfähigkeit zeigen. All denen, die das formulieren, sage ich, Sie haben völlig Recht. Und ich sage auch, wer nach Rheinland-Pfalz schaut, der sieht Handlungsfähigkeit der Politik. Diese Landesregierung hat sich vorgenommen, dass sie ein starker Partner für die Kommunen in Rheinland-Pfalz sein möchte. Sie hat sich vorgenommen, dass sie das mit klaren, von anderen Ländern unterscheidbaren Angeboten und konkreten Maßnahmen versieht, etwa auch mit einem Haushalt, über den wir heute miteinander entscheiden, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will sagen, dass deshalb der Sommer auch für mich ein durchaus arbeitsreicher Sommer war, weil in einer sehr vertrauensvollen Weise, zunächst einmal so, wie man es vielleicht auf anderen politischen Ebenen in Deutschland gar nicht erwarten könnte, die Landesregierung sehr vertraulich auf meine Einladung hin mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Gespräch gegangen ist und wir in mehreren sehr intensiven Runden etwas getan haben, was dazu geführt hat, dass wir die Ersten in Deutschland sind, die eine klare Vereinbarung haben, wie wir das Sondervermögen des Bundes, der Länder und der Kommunen umsetzen. Ich bin sehr froh, dass diese Vereinbarung und diese Gespräche, die zu dieser Vereinbarung geführt haben, so verlaufen sind, wie sie verlaufen sind; denn es zeigt, auch auf der kommunalen Ebene haben klar diejenigen die Mehrheit und das Interesse daran, zu sagen, wir müssen etwas hinbekommen. Sie sind vielleicht gar nicht so sehr, wie manche es sich wünschen würden, in parteipolitischen Auseinandersetzungen verhaftet. Ob es der Landkreistag ist, ob es der Gemeinde- und Städtebund ist, ob es der Städtetag ist, es war ein konstruktiver Dialog, und wir haben gesagt, lasst uns einmal schauen, was wir mit den über 4,8 Milliarden Euro machen, die aus dem Sondervermögen nach Rheinland-Pfalz kommen werden. Wie kriegen wir das aufgeteilt? Dazu war die klare Maßgabe, dass wir uns offen in die Augen schauen und sagen, natürlich gibt es auch Themen, die auf Landesebene im Bereich Bildung, Infrastruktur, Klimawandel angesiedelt sind. Aber die gibt es genauso, und nach meiner Auffassung gar nicht geringer, auch auf der kommunalen Ebene. Dann war schnell klar, dass wir den Löwenanteil dieser Summe auf die kommunale Ebene geben, und es war genauso schnell klar, dass wir noch einen Landesanteil aus dem Landeshaushalt obendrauf geben. Dann waren wir uns ebenfalls einig, dass wir dieses Programm gemeinsam umsetzen wollen in einer guten Partnerschaft entlang auch einiger Vorstellungen, die ich in einer Regierungserklärung vor einigen Monaten hier als „Rheinland-Pfalz-Plan“ vorgestellt habe mit dem Schwerpunkt Infrastruktur im Bereich Bildung. Ob das Kitas sind, ob das die Grundschulen sind, ob das die weiterführenden Schulen sind. Ich nenne auch immer die berufsbildenden Schulen, die manchmal auch eine besondere Aufmerksamkeit brauchen. Ob das das Thema Klimawandel angeht, das in den Kommunen schon lange kein ideologisches Thema mehr ist, sondern bei dem man sagt, man muss sich vorbereiten. Ob das das Thema Wald ist – ja, auch das ist ein wichtiges Thema –, oder ob das das Thema Infrastruktur ist. Da gibt es in einem Land wie Rheinland-Pfalz enorm viel zu tun. Wir sind ein Flächenland, wir sind ein Land der fleißigen Menschen, die pendeln. Wir sind ein Land mit einem intensiven Straßennetz, manchmal ein sehr intensiv zu bewirtschaftendes Straßennetz. Wir wünschen uns natürlich, dass da auch die Infrastruktur vorankommt. Da gibt es in der Aufgabenteilung zwischen Kommunen, Land und Bund gemeinsame Aufgaben. Wir gehen sie wirklich sehr engagiert an. Diese Vereinbarungen mit den Kommunen zu treffen und jetzt dann auch in einen Haushalt und in weitere Gesetzesarbeit fließen zu lassen, das war die Arbeit der letzten Wochen und Monate. Es ist eine erfolgreiche Arbeit mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Politik auf allen Ebenen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Natürlich ist es richtig so, dass die kommunalen Spitzenverbände – das ist auch vom Oppositionsführer gesagt worden – auch diesen Nachtragshaushalt begrüßen. Das ist auch richtig so. Mein Gott, so ist es doch im Dialog. Wenn ich kommunaler Spitzenverband bin, dann sage ich nicht, jetzt stelle ich aber meine Öffentlichkeitsarbeit hiermit ein und sage, mehr geht nicht mehr, sondern da wird man immer sagen, noch mehr wäre noch besser. Das ist völlig legitim, meine Damen und Herren. Da bin ich auch wirklich völlig entspannt. Ich sage nur, dass wir über das, was wir heute mit auf den Weg bringen, zweimal 300 Millionen Euro in die Kasse der kommunalen Haushalte legen können, ist – ich sage es ganz bewusst – historisch, meine Damen und Herren, und das werden wir in der Nachbarschaft unserer Länder, die ähnliche Herausforderungen haben, ob das Baden-Württemberg ist, ob das Hessen ist, ob das das Saarland ist, ob das Nordrhein-Westfalen ist, nicht in dem Maß erleben. Darauf können wir gemeinsam stolz sein, dass wir das erreichen können. Natürlich ist es okay, wenn der eine oder andere sagt, noch mehr wäre noch besser. Dass wir das erreichen, ist aber ein guter Punkt, und es passt genau in die Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der CDU-Redner hat heute gesagt, es ist auch die Politik der vergangenen Jahrzehnte, die dahin geführt hat. Ich glaube, der Satz ist zwar nicht so gemeint, wie ich ihn jetzt interpretiere, aber er ist richtig. Es ist genau richtig. Es ist genau richtig. Die Politik, die Haushaltspolitik, die engagierte Wirtschaftspolitik, die engagierte Finanzpolitik, die das Geld auch zusammengehalten hat, und die engagierte Politik dieser Landesregierung mit Doris Ahnen im Finanzministerium hat dazu geführt, dass wir in den guten Zeiten, die es in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz gab, diese Rücklage haben bilden können. Mancher, der das jetzt kritisiert, muss froh sein, dass wir seine Vorschläge der letzten Jahre, was man mit dem Geld alles so anstellen könnte, niemals angenommen haben, weil wir das dann heute nicht unternehmen könnten, dass wir die Kommunen in Rheinland-Pfalz unterstützen können. Also gut, dass das auch aus der Opposition anerkannt wird, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Natürlich ist es so, dass die Aufgaben damit noch nicht erledigt sind. Da richtet sich der Blick nach Berlin, das ist herausgearbeitet worden. Mancher ist da ein bisschen engagierter, wenn er nach Berlin schaut, andere sind ein bisschen weniger engagiert. Offen gesagt hängt das ein bisschen mit der unmittelbaren Rolle zusammen, die man hier gerade im Landtag hat. Die Wahrheit ist aber, Rheinland-Pfalz hat in den letzten Jahren mit den Möglichkeiten des eigenen Haushalts 3 Milliarden Euro in die Hand genommen und die Kommunen in Rheinland-Pfalz teilentschuldet, was dazu geführt hat, dass eine Organisation, ein Verband, eine Stiftung wie die Bertelsmann Stiftung uns vor Kurzem ins Stammbuch geschrieben hat: Damit habt Ihr einen Unterschied gemacht gegenüber anderen Flächenländern. – (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Wir sind jetzt in der Mitte der Skala, was die Verschuldung der Kommunen angeht. Natürlich kann man sagen, noch mehr wäre noch besser. Dass wir dahin gekommen sind, ist aber das Verdienst einer verantwortungsvollen Kommunalpolitik, (Abg. Markus Stein, SPD: So ist es!) Haushaltspolitik und Finanzpolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Ich bin froh, dass wir dahin gekommen sind. Ich sage aber, den nächsten Schritt werden wir in den Ländern insgesamt nicht allein bewerkstelligen können. Da muss der Bund helfen. Die Hälfte kommt aus dem Land Rheinland-Pfalz, die andere Hälfte schuldet uns Berlin, und die muss jetzt kommen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich bin da – das passt auch nicht ins parteipolitische kleine Karo, das sich mancher vielleicht vorstellt – in guter Gesellschaft. Zumindest empfinde ich es so, wenn ich nach Nordrhein-Westfalen schaue. Der Kollege Wüst und ich sind da gemeinsam unterwegs. Der Kollege Kretschmann und ich sind da gemeinsam unterwegs. Der Kollege Boris Rhein und ich sind da gemeinsam unterwegs. Nachrichtlich sage ich, ich bin auch gemeinsam mit allen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten unterwegs. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Das wird Sie ein bisschen weniger überraschen. Ich empfinde mich da aber in guter Gesellschaft. Gemeinsam sagen wir der Regierung in Berlin, die leider noch nicht da ist, wo sie sich vorgenommen hat zu sein, was die wirtschaftliche Entwicklung angeht: Dann helft doch zumindest mit, wie wir es in Rheinland-Pfalz tun, dass die Kommunen, die in dieser wirtschaftlichen Entwicklung noch ganz schön japsen müssen, auch unterstützt werden. Die Teilentschuldung gehört dazu, weil sie mehr Spielraum schafft. Da hat Berlin noch etwas zu tun. Ich sage das in aller Freundschaft, in aller Solidarität zu den Kolleginnen und Kollegen in der Berliner Bundesregierung. Da steht noch etwas an, und das werden wir nicht vergessen. Ich will das auch ankündigen. Ich werde – das ist auch schon Thema gewesen – in den nächsten Wochen Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sein. (Abg. Joachim Paul, AfD: Teurer Spaß!) Sie können davon ausgehen, dass ich auch als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz die Mehrheit der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten an meiner Seite weiß, wenn ich sage, Berlin muss den Ländern und den Kommunen dabei helfen, aus der Schuldenfalle herauszukommen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Markus Stein SPD

Sehr gut!) Deshalb ist es völlig richtig, wenn auch über die Frage der Sozialkosten diskutiert wird. Ich kann nur dazu raten, so zu diskutieren, wie wir uns das in Rheinland-Pfalz vorgenommen haben, nämlich mit einem klaren Bekenntnis zu einem starken Sozialstaat. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Den Menschen Angst zu machen und darüber nachzudenken, dass man denen, die am Rand der Gesellschaft stehen, die nicht das Glück hatten, die Biografie zu haben, die mancher hier im Saal hat, Angst macht, das ist nicht unsere Vorstellung. Dieses Land zusammenzuhalten, ist doch gerade in diesen Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck ist, unsere vornehmste Aufgabe. Trotzdem zu fragen, was man machen kann, um den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen – übrigens völlig undogmatisch –, das kann eine gute Debatte sein. Lassen Sie mich das sagen – eigentlich hätte ich es vielleicht gar nicht sagen wollen –, aber wer glaubt, dass er mit der AfD an der Seite für die Menschen am Rand der Gesellschaft irgendetwas erreichen wird, der wird sich täuschen. Sie haben zu keinem sozialstaatlichen Thema irgendeine vernünftige Position. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Natürlich!) Am Ende geht es bei Ihnen immer um Migration. (Abg. Markus Stein, SPD: So ist es!) Das ist nicht der Kurs für Rheinland-Pfalz und für die Mehrheit der Menschen in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Das führt mich dazu, deutlich zu machen, Handlungsfähigkeit ist wichtig. Klarer Kurs ist wichtig. Entschlossenheit ist wichtig, und die Mehrheit der Menschen immer wieder auch in ihren Lebenslagen, in ihren Bedürfnissen in den Blick zu nehmen, genau dafür steht meine Landesregierung. Genau dafür steht das, was wir Ihnen heute vorschlagen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und die Unterstützung. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Die Abstimmungsgrundlagen sind Ihnen bekannt und vorhin auch noch einmal dargestellt worden. Einige wenige allgemeine Hinweise zum Abstimmungsverfahren: Da die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses die unveränderte Annahme empfiehlt, ist Gegenstand der Abstimmung der Gesetzentwurf selbst. Zu dem Nachtragshaushaltsgesetz 2025/2026 werden zunächst jeweils die Änderungsanträge der Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs aufgerufen und abgestimmt. Beim Nachtragshaushaltsgesetz folgt dann die Abstimmung über die Einzelpläne, die Gegenstand des Gesetzentwurfs sind oder für die zuvor Änderungsanträge angenommen wurden, unter Berücksichtigung gegebenenfalls beschlossener Änderungen. Sodann wird in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf abgestimmt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen. Anschließend erfolgt die Schlussabstimmung. Über die Entschließungsanträge wird zum Schluss abgestimmt. Wir beginnen mit den Änderungsanträgen der Fraktionen und der Gruppe FREIE WÄHLER. Zunächst der Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13088 –. Zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD sollen folgende Deckblätter einzeln abgestimmt werden. Die Aufrufung erfolgt numerisch. Nummer 7. Wer dem Änderungsantrag Nummer 7 der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Nummer 8. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Nummer 9. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Jetzt kommt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD im Übrigen. Wer stimmt dem zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13089 –. Über alle Deckblätter des Änderungsantrags der Fraktion soll einzeln abgestimmt werden. Wer stimmt Nummer 1 des Änderungsantrags der CDU zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Nummer 2. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Nummer 3. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Nummer 4. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13090 –. Hier ist keine Einzelabstimmung beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Einzelpläne. Abstimmung über den Einzelplan 09 – Ministerium für Bildung. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 0 9 mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Abstimmung über den Einzelplan 14 – Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 14 mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Abstimmung über den Einzelplan 15 – Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 15 mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Abstimmung über den Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 20 mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Redaktionsvollmacht des Ministeriums der Finanzen: „Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, in dem Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2 025/2026 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025/2026) rein haushaltssystematische, haushaltstechnische, drucktechnische und redaktionelle Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkungen auf die Haushaltsansätze haben.“ Wer stimmt dem zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Redaktionsvollmacht einstimmig zugestimmt. Wir kommen zur Einzelabstimmung über zwei Haushaltstitel des Einzelplans 20 – Vorlage 18/7842 – des Gesetzentwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025/2026 – Drucksache 18/12821 –. Kapitel 20 02 Titel 359 01. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem einstimmig zugestimmt. Kapitel 20 06 Titel 613 08 (neu). Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? Damit ist dem ebenfalls einstimmig zugestimmt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/12821 – im Übrigen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf im Übrigen mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung über den Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2025/2026 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025/2026) – Drucksache 18/12821 –. Wer in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen ist. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Jetzt kommen wir noch zur Abstimmung über die Beschlussfassung zur Ermächtigung des Präsidenten des Landtags hinsichtlich der Vornahme redaktioneller Folgeänderungen: „Der Präsident des Landtages wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.“ Wer stimmt dieser Ermächtigung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem einstimmig zugestimmt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Eingereicht wurden acht Entschließungsanträge der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/13048 bis 13055 –. Wir kommen zum ersten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Feuerwehren fördern, Sicherheit für Bürger erhalten“ – Drucksache 18/13048 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Kommunalen Sanierungsstau ermitteln“ – Drucksache 18/13049 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Asylwende und Abschiebeoffensive für Rheinland-Pfalz einleiten!“ – Drucksache 18/13050 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Keine Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Transformationsprojekten der Industrie hin zu Klimaneutralität“ – Drucksache 18/13051 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Migrationswende angehen, rückwärtsgewandte Projekte beenden: Gute Rahmenbedingungen für schulischen Erfolg ermöglichen“ – Drucksache 18/13052 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Ideologischen ‚Klimaschutz‘ beenden – Umweltschutz und Klimawandelfolgenanpassung betreiben“ – Drucksache 18/13053 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Grunderwerbsteuer für Familien senken“ – Drucksache 18/13054 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheit, Sicherheit, Wohlstand! Straßenausbaubeiträge abschaffen“ – Drucksache 18/13055 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit ist das Abstimmungsverfahren beendet. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 2 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Chatkontrolle: Lauschangriff aus Brüssel auf rheinland-pfälzische Bürger abwehren. Privatsphäre schützen auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13132 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Putins Russland hat die Kontrolle der eigenen Bürger noch einmal verschärft. Die Duma in Moskau wird ein Gesetz verabschieden, das es ermöglicht, sämtliche digitale Kommunikation – Threema, Signal, Telegram – behördlicherseits zu entschlüsseln. Die russischen Strafverfolgungsbehörden befassen sich dann umgehend mit diesen Chats. KI ermöglicht den totalen Zugriff. Das sei zur Abwehr staatsgefährdender Taten nötig, sagt ein Vertreter des Kreml. Ein von der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Leningrad ausgeschlossener Kandidat befürchtet allerdings die Verschärfung der Unterdrückung der Opposition, insbesondere der parlamentarischen Opposition. Der Dissident sagte wörtlich: Achtung, wir wollen keine totale Überwachung. Wir müssen die Zerstörung des vertraulichen Gesprächs verhindern. – Sie haben die bittere Ironie sicherlich bemerkt, einige vielleicht nicht. Nein, verehrte Kollegen, das sind nicht Nachrichten aus Putins Russland. Genau Brüssel will das. Brüssel will genau das. Konstantin Macher vom Datenschutzverein Digitalcourage bringt die Kritik an der geplanten EU-Chatkontrolle auf den Punkt: „Der Kinderschutz wird hier als Türöffner für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung ohne jeden Grund missbraucht.“ Liebe Kollegen, wer Kindesmissbrauch verhindern will – das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe –, der erhöhe die Strafen mit Augenmaß oder schaffe mehr Therapieplätze oder mehr Stellen in Schwerpunktstaatsanwaltschaften, zum Beispiel. Wer Grooming verhindern will, also die sexuelle Ausbeutung junger Mädchen aus sozial schwachen Familien durch muslimisch-pakistanische Gangs – in Großbritannien seit Jahrzehnten ein Massenphänomen und durch die Labour-Partei, also die britische SPD, systematisch beschwiegen –, der schiebe radikal ab oder ändere die Einwanderungspolitik. Was aber nicht hilft, sondern unsere Gesellschaft und Demokratie zerstört, ist, das Postgeheimnis aufzulösen, das vertrauliche Gespräch im Netz zu zerstören und den gläsernen Bürger zu schaffen; denn die galoppierende Ausweitung auf Chats jenseits strafrechtlicher Relevanz ist bereits in vollem Gang. Ihre Gummigesetze gegen angeblichen Hass und angebliche Hetze im Netz haben dafür gesorgt, dass unsere Bürger sich neue Bademäntel zulegen; denn es kommt in der bunten Republik schon in häufiger Regelmäßigkeit vor, dass man morgens durch die Polizei geweckt wird, wenn man gesicherte und erwiesene Schwachköpfe Schwachköpfe nennt. Die von der EU geplante Chatkontrolle bedroht im Übrigen auch den Austausch von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzte oder Rechtsanwälte, von Journalisten und Oppositionellen sowieso. Darüber hinaus können Sammelwut und Kontrollwahn eine Lawine von Fehleinschätzungen und Falschverdächtigungen lostreten; denn die KI versteht im wahrsten Sinne des Worts keinen Spaß. Dass eine zu schaffende, teure und anonyme EU-Riesenbehörde aus Apparatschiks diese Daten europaweit sammeln soll, am besten noch unter der Leitung von linken Politikern aus Malta, vervollständigt die drohende Dystopie. Misstrauen ist daher Bürgerpflicht, und wir, die AfD, sind die Vertretung jener Bürger, die genau das kritisch prüfen, was die da oben so gerne wollen. Wir haben zwei Dinge verinnerlicht. Erstens: Die massenhaften Spaziergänge der Bürger und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz – außerparlamentarische Opposition im besten Sinn, weil sie friedlich und gesetzestreu war – haben die schrittweise Rücknahme der schädlichen Corona-Verordnungen damals demokratisch erstritten. Das Vernetzungsmedium der Wahl damals war Telegram. Danke, Pawel Durow. Zweitens: Die Übernahme von Twitter und der Umbau zu X hat zu einem Mehr an Meinungsfreiheit, zu mehr Debatte und zu mehr Austausch geführt. Danke, Elon Musk. Drittens: Die sozialen Netze sind also nicht die asozialen Netze, wie Julia Klöckner einst sagte, sondern sie haben die einfachen Bürger empowert, mächtiger und einflussreicher gemacht. Das sind gute Nachrichten. Das hält unsere Demokratie nicht nur gut aus, nein, das stärkt sie unterm Strich. Das muss unser aller Interesse sein. Die Messengerdienste Signal und Threema, deren Portfolio aus verschlüsselter und halbwegs sicherer Kommunikation besteht, haben sich bereits dagegen entschieden, die Software der Chatkontrolle zu installieren. Signal will lieber den EU-Markt verlassen, als diese anzuwenden. Irgendwann werden dann unseriöse Anbieter die Lücken füllen, unter dem Tisch und ganz ohne jegliche Qualitätsstandards. Das könnte schon bald Folgen haben. Das lehnen wir ab. Rainer Wendt hat es auf den Punkt gebracht: „Chatkontrollen, durch wen auch immer, sind das Ende von Privatheit, Meinungsfreiheit und Demokratie.“ Die AfD schließt sich diesem Experten Wendt an und fordert die Bundesregierung auf, alles zu tun, sodass diese Dystopie aus Brüssel nicht Wirklichkeit wird. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lasst uns zu diesem wichtigen Thema mit zwei ganz klaren Aussagen beginnen: Chatkontrolle? – Nein. Schutz von Kindern und Jugendlichen? – Ausdrücklich ja. Um das in aller Deutlichkeit zu sagen: Solche Dreckschweine, die sich des Kindesmissbrauchs schuldig machen, dürfen sich nicht hinter Begrifflichkeiten wie dem freien Internet verstecken. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Das sind wir allen Kindern schuldig. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der AfD und bei der FDP) Es ist ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und Verbänden, durch alle Schichten und aus allen Richtungen, das sich gegen diese Chatkontrolle ausspricht. Eine Debatte darüber ist richtig und wichtig, aber so wie sie heute wieder von der AfD aufgezogen wird, ist das deren üblicher Weg. Das macht Angst, oder Sie wollen Angst machen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das haben Sie heute wieder mit allen Worten deutlich gemacht. Sich dann maximal unterkomplex mit dieser Thematik zu befassen, passt auch – klassisch garniert mit der üblichen Kritik an Europa. So geht keine verantwortliche Politik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst uns gerne an den Fakten orientiert heute zu diesem wichtigen Thema diskutieren. Dazu gehört aber auch der Fakt, dass wir im rheinland-pfälzischen Landtag nicht zuständig sind, sondern „nur“ unsere Meinung nach Europa und Berlin adressieren können – Europa, weil von dort der Vorschlag kommt, und Berlin, weil die Bundesregierung ein entscheidendes Wörtchen mitzusprechen hat. Um das noch einmal ganz klar anzusprechen: Dieser Regelungsentwurf beinhaltet nicht nur eine Regel, um im Internet irgendetwas überwachen zu können oder bei ganz normalen Chats Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu umgehen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Es geht um das hier ursprünglich genannte Ziel, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen – für uns ein ganz wichtiges Ziel, für das es ausdrücklich wert ist, an einem besseren Kompromiss als das, was jetzt auf dem Tisch liegt, zu arbeiten. Hier gilt leider wieder einmal der alte Satz: Gut gemeint ist bei Weitem nicht gut gemacht. Deshalb ist es jetzt an verantwortungsvoller Politik, einen guten Weg zu finden, nicht jede private Kommunikation anlasslos zu überwachen und unsere Privatsphäre ganz empfindlich einzuschränken. (Beifall bei der AfD) Hierzu steht die SPD ganz klar. So geht das mit uns nicht. (Vereinzelt Beifall bei der AfD –

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Joachim Paul AfD

Sehr gut! Mit uns auch nicht!) Ich bin dazu im Austausch mit unseren Kollegen aus der Bundestagsfraktion. Die sind gegen den vorliegenden Vorschlag, aber bereit, lösungsorientiert technische Alternativen zu erörtern. Das klingt futuristisch, technisch ist aber schon einiges mehr möglich, um Kinder und Jugendliche zu schützen und trotzdem nicht die breite Masse von Nutzerinnen und Nutzern anlasslos zu überwachen. Dafür stehen wir. So geht pragmatische Politik. Der Hinweis sei mir noch gestattet: Wir stehen zu dieser Haltung und müssen nicht täglich neu darum ringen. Vor gut einem Jahr war es die Bundesinnenministerin von der SPD, Nancy Faeser, die diesen Gesetzesentwurf bereits 2024 gestoppt hat. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! Ikone der Freiheit!) Heute hat sich unsere Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig wie folgt geäußert: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht bei dem Gesetzentwurf aus Brüssel mittlerweile um mehr als technische Möglichkeiten. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Es geht um das Vertrauen in unsere Demokratie und die Verantwortung, für Nutzerinnen und Nutzer eine verlässliche und vertrauliche digitale Kommunikation zu garantieren. Dieser Verantwortung sind wir uns in Rheinland-Pfalz bewusst, und dafür arbeiten wir. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Diese Aktuelle Debatte ist kein ernsthafter Beitrag zur Lösung von komplexen Problemen. Die AfD hat jetzt auf einmal ein Thema entdeckt, über das Fachpolitiker seit Jahren ernsthaft und verantwortungsvoll debattieren. Sie werfen als Kampfbegriff „Lauschangriff aus Brüssel“ in den Raum. Die tatsächlichen Herausforderungen, die dieses Feld bietet, sind aber viel zu ernst für eine solche Simplifizierung. Es geht um den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Es geht um Beweismittel, die unsere Strafverfolgungsbehörden heute für 85 % ihrer Ermittlungen benötigen, um digitale Beweismittel. Es ist absolut richtig, dass kein Chat anlasslos kontrolliert werden darf, aber der Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von online verbreitetem sexuellen Kindesmissbrauch – diese Chatkontrolle – ist ein komplexes Thema. Sich hier mit einfachen Parolen hinzustellen, hilft uns tatsächlich an keiner Stelle weiter. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Ich spare mir jetzt den Hinweis, dass wir uns hier in einem Länderparlament befinden. Ich habe auch weder die Zeit in dieser Debatte, noch habe ich die Buntstifte, um Ihnen zu erklären, was die Arbeit der Europäischen Union bedeutet. Ich sage Ihnen aber gerne, um was es im Kern geht. Die EU-Kommission hat 2022 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von CSAM – auf Deutsch: das Material, das sexuelle Handlungen an Kindern zeigt – vorgelegt. Man wollte es ermöglichen, dass Messengerdienste künftig Bilder und Nachrichten auf kinderpornografisches Material prüfen. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation wäre davon nicht generell ausgenommen gewesen. Das bedeutet technisch vor allem Client-Side-Scanning, also dass Inhalte bereits auf den Geräten der Nutzer ausgefiltert werden, bevor sie verschlüsselt werden. Dieses Vorhaben war dann Gegenstand von monatelangen Verhandlungen. Im Europäischen Parlament – nicht Kommission – hat der Innenausschuss dann im Herbst 2023 klargestellt, dass der Schutz der Verschlüsselung gewahrt bleiben muss und nur gezielt kontrolliert werden darf. Mit dem Parlament stimmte man überein, Richtervorbehalte einzubauen, unabhängige Prüfungen der Erkennungstechnik zu verlangen und die Technologie möglichst auf bekannte kinderpornografische Inhalte zu beschränken. Dagegen enthält – jetzt kommt der Punkt, warum Sie die Aktuelle Debatte lostreten – der von der dänischen Ratspräsidentschaft eingebrachte Kompromissvorschlag wieder verpflichtende Scans aller Nutzerkommunikation, um nach Missbrauchsdarstellungen zu suchen, wobei faktisch die Chiffrierung umgangen würde. Im Rat der EU hängt die Verhandlung seit Jahren fest. Aktuell hat die dänische Ratspräsidentschaft eine Mehrheit von 19 Mitgliedsstaaten hinter sich. Die Bundesregierung entscheidet aber jetzt, welche Haltung sie einnimmt. Im Koalitionsvertrag – Kollege Schäffner, Sie haben es gesagt, glaube ich – steht festgeschrieben: „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation“. Ausnahmen sind nur für bestimmte Gründe denkbar. Das heißt, auch in Zukunft steht die Bundesregierung dafür, dass private Kommunikation grundsätzlich privat bleibt. Klar ist, ohne deutsche Zustimmung lässt sich ein Fortschritt überhaupt nicht erzwingen; denn als bevölkerungsreichstes Land kann Deutschland im Rat eine Sperrminorität bilden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) So, und jetzt zum Kern der Sache: In der europäischen Debatte geht es also um den Schutz unserer Kinder vor sexualisiertem Missbrauch. Nach dem Lagebild des BKA von 2024 gab es rund 18.000 Opfer von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Fälle, rund 57 %, betraf Kinder, die den Tätern bekannt waren, aber es gibt für diese Debatte einen entscheidenden Zusammenhang: Ein wesentlicher Teil dieser Taten findet eben online durch Cybergrooming oder Livestreaming statt. Diese Verbrecher müssen wir jagen. Diese Verbrecher dürfen sich zu keiner Zeit im digitalen Raum sicher fühlen, und das kann nur mit dem Erheben und Verarbeiten von digitalen Beweismitteln gelingen. Ohne moderne Ermittlungsinstrumente können wir solche Täter eben nicht überführen. (Beifall der CDU) Die AfD spricht von Generalverdacht, von Totalüberwachung. Sie vergessen völlig, worum es den Sicherheitsbehörden geht. Die Sicherheitsbehörden wollen konkret nach kinderpornografischen Bildern und Hinweisen auf Kindesmissbrauch in Chats suchen. Das sind keine harmlosen Privatnachrichten, sondern dokumentierte Beweise von schwersten Straftaten. Es ist richtig: Die Empirie mahnt, das Scannen neuer, bisher unbekannter Bilder oder Groomingketten ist technisch kaum zuverlässig. Automatische Filter erzeugen tatsächlich zahlreiche Fehlalarme, und viele Experten und Organisationen fordern in einer aktuellen Petition, die Bundesregierung solle bei der Chatkontrolle mit Nein stimmen und die Verschlüsselung aktiv schützen. Diese Bedenken werden ernst genommen, und auch wir nehmen sie ernst. Die Folge daraus darf doch aber nicht sein, dass sich Mörder an Kinderseelen völlig frei im Netz bewegen können. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Es muss uns doch darum gehen, einen funktionierenden Mittelweg zu fi nden, kein Rundumscan ohne Anlass, (Glocke der Präsidentin) aber eben auch kein Freifahrtschein für Kriminelle. Mehr dazu gerne in der zweiten Runde. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sinn und Zweck der sogenannten Chatkontrolle auf europäischer Ebene ist klar. Sie soll helfen, sexualisierte Gewalt an Kindern zu bekämpfen. Das Thema, über das wir heute sprechen, ist höchst sensibel. Es geht um den Schutz von Kindern, und es geht um den Schutz unserer Grundrechte. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, und wir müssen Kinder schützen. Beides gehört zusammen, und beides ist für uns Grüne nicht verhandelbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein wichtiges Ziel und unsere Verantwortung. Wir haben hier an dieser Stelle schon ganz oft darüber gesprochen, ernsthaft, sachlich und für die Kinder. Die Frage ist doch aber immer: Mit welchen Mitteln? Die Chatkontrolle würde bedeuten, dass völlig harmlose private Chats und Fotos, zum Beispiel Familienbilder, Urlaubsbilder, automatisch gescannt werden würden. Nicht von Menschen, sondern von künstlicher Intelligenz. Das öffnet Tür und Tor für Fehler, für Millionen falscher Verdächtigungen. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Das hilft keinem Kind und überfordert die Ermittlungsbehörden; denn schon heute erhält das Bundeskriminalamt Hunderttausende von Meldungen wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen aus den USA, Tausende Meldungen über den Digital Services Act. Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor Chatkontrollen. Er sagt, wir müssten dort ansetzen, wo Täter tatsächlich aktiv sind, auf Plattformen, auf denen große Datenmengen geteilt würden. Dafür braucht es mehr polizeiliche Streifen im Netz. Dort muss der Staat genauer hinschauen, aber nicht in private Chats von Millionen Bürgerinnen und Bürger. Glauben Sie mir – ich bin selbst Mutter –, abzuwägen zwischen dem Schutz von Kindern, dem Schutz von Freiheitsrechten und dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht leicht. Es ist nicht schwarz-weiß. Deshalb sagen wir Grüne ganz klar: Kinderschutz unbedingt ja; Chatkontrollen nein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Wir brauchen KI-basierte Tools, um Täter schneller zu finden und Kinder besser zu schützen, aber wir dürfen dabei nicht die Grundrechte völlig aushebeln; denn was die EU-Kommission aktuell plant, geht zu weit. Künstliche Intelligenz kommt doch bereits zum Einsatz. So dürfen unsere Strafverfolgungsbehörden computergenerierte Inhalte von Minderjährigen im Netz hochladen, um sich Zugang zu Darknet-Foren zu verschaffen, um so Täternetzwerke zu zerschlagen. Die Landesmedienanstalt und die Justiz nutzen künstliche Intelligenz, um potenziell strafbare Inhalte aufzudecken. Der Fokus liegt in Rheinland-Pfalz aber nicht nur auf der Strafverfolgung, sondern auch auf der Prävention. Wir haben in Rheinland-Pfalz jugendschutz.net, das soziale Netzwerke, Messenger und Spieleplattformen beobachtet. Wir haben den Pakt gegen sexualisierte Gewalt, der Schulen, Behörden und Gerichten klare Empfehlungen gibt. Rheinland-Pfalz hat eine zentrale Forderung des Pakts umgesetzt: die unabhängige Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das ist wirklich ein großer Schritt, und der Dank geht an das Familienministerium und Katharina Binz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Das wird die Aufgabe der unabhängigen Beauftragten sein: Schutz von Kindern im digitalen Raum durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Sensibilisierung von Kindern und Eltern sowie Verbesserung der Intervention; denn wir sehen doch heute schon, dass die Bildschirmzeit kleiner Kinder im Netz steigt. Das macht mich wirklich nachdenklich, und da sollten wir ansetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz hat höchste Priorität. Wir müssen klug handeln – nicht blind, sondern mit Augenmaß. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die sogenannte Chatkontrolle klingt zunächst harmlos. Wer will denn nicht, dass wir unsere Kinder vor Missbrauch schützen? Was aber ist das eigentlich? Die Europäische Kommission will Anbieter digitaler Inhalte verpflichten, private Nachrichten automatisch auf Hinweise auf Straftaten zu durchsuchen. Wie das technisch ablaufen soll, haben wir eben schon gehört. Das heißt, jede Nachricht, jedes Bild, jedes Gespräch könnte – zumindest theoretisch – ohne Anlass geprüft werden, auch bei völlig unbescholtenen Menschen. Das hieße – zumindest in der Theorie –, auch zwischen Arzt und Patient, zwischen Anwalt und Mandant, zwischen Journalist und Informant, zwischen Eltern und Kindern, zwischen Geistlichen und Gläubigen, zwischen Lehrern und Schülern, Ausbildern und Lehrlingen. Egal wo, alle diese auf Vertrauen basierenden Beziehungen könnten theoretisch genauso mit ins Kreuzfeuer geraten. Wir Freie Demokraten sagen ganz klar: Eine solche anlasslose Kontrolle ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vereinbar. Wenn alle Bürger überwacht werden, entsteht kein Schutz, sondern Misstrauen. Das zerstört das Vertrauen in Staat und Gesellschaft. Ein starker Rechtsstaat schützt seine Bürger und ihre Grundrechte. Sicherheit entsteht durch gezielte Ermittlungen, klare Gesetze und moderne Instrumente, nicht durch die Überwachung aller Menschen. Überwachung ist am Ende nichts anderes als ein reines Misstrauensvotum. Wir wollen Täter verfolgen, nicht Millionen Unschuldige überwachen. Wir wollen Verschlüsselung stärken, nicht aufbrechen; denn Verschlüsselung unterstützt nicht nur Privatnachrichten, sondern auch Unternehmen, Ärzte, Anwälte, Journalisten und all die anderen. Sie schützt unsere Freiheit. Darum sagen wir Freie Demokraten: Die Chatkontrolle ist grundsätzlich falsch. Sie löst kein Problem, sie schafft nur neue. Sie gefährdet Privatsphäre, IT-Sicherheit und Vertrauen. Diese Aktuelle Debatte hat aber noch eine zweite Dimension, und das ist die Art und Weise, wie das Ganze hier eingebracht wird. Das ist übertitelt mit „Lauschangriff aus Brüssel […] abwehren“. Darin steckt im Prinzip die DNA der AfD, nämlich die Europafeindlichkeit. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das kommt doch aus Europa!) Wenn wir uns überlegen, wie diese Partei gegründet wurde, von wem und mit welchen Zielen, mit dem Austritt aus der EU, mit dem Austritt aus dem Euro, die ganze Skepsis gegenüber Europa, als die 2013 damit angefangen haben – das ist der Kern und die DNA dieser Partei. Das hier ist eine wunderbare Gelegenheit, das auf die Bühne zu stellen und einmal wieder gegen Europa zu schießen, unabhängig von dem Inhalt dessen, was eigentlich besprochen wird. Dann schauen wir einmal, was wir eben in der Begründung hatten. Da wird auf eine britische Partei geschimpft. Dann ist eine Begründung, so eben wörtlich, man wolle Menschen „Schwachkopf“ nennen können. Also, Sinn und Zweck soll nicht sein, dass wir über Kinderschutz sprechen, sondern vor allem, dass man wild Menschen beleidigen kann, ohne dafür belangt zu werden. (Abg. Marco Weber, FDP: So ist das! –

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Joachim Paul AfD

Nein, eben nicht! Es darf dann nur keine Hausdurchsuchungen geben bei solchen Bagatellen! Das haben wir gesagt!) Dann wurde als Positivbeispiel Elon Musk mit seinem X, ehemals Twitter, genannt, mit seinem bekanntlich guten Freund Herrn Trump, der ganz viel von Free Speech spricht, um dann im gleichen Atemzug Lizenzentzug anzudrohen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, wo ist das denn? Wo ist das denn?) wenn man etwas Unangenehmes sagt, oder Druck auf entsprechende Medienschaffende auszuüben. Wenn das Ihre Vorstellung davon ist, wie Meinungsfreiheit dargestellt werden soll, dann aber gute Nacht. Dann brauchen wir wirklich ein neues Denken darüber, wie wir mit unseren Medien umgehen. Die ganze Aktion hier ist eigentlich nur eine Scheindebatte. Eigentlich geht es nur darum, auf Europa zu schimpfen, und um nichts anderes. Genau deswegen sollten wir die Bühne auch möglichst klein lassen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. (Unruhe zwischen den Abg. Marco Weber, FDP, und Joachim Paul, AfD) Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich unterstelle, wir alle in diesem Haus wollen optimalen Datenschutz für uns und unsere Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn das Thema der möglichen Chatkontrolle durch die EU in den vergangenen Tagen medial großes Aufsehen erregt hat, so wage ich zu behaupten, dass Entscheider in deutschen und europäischen Behörden sowie in staatlichen Einrichtungen grundsätzlich kein Interesse daran haben, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger digital anzugreifen oder rund um die Uhr zu überwachen, um deren Privatmeinung zu protokollieren und diese im Extremfall gegen sie zu verwenden. Dazu sei angemerkt, dass dies die derzeitige Rechtslage aus unserer Sicht auch gar nicht hergibt. Beim Blick in die sozialen Medien – exemplarisch sei X genannt – könnte man zugegebenermaßen einen ganz anderen Eindruck gewinnen. Beispielsweise gibt es aus Großbritannien immer wieder Meldungen, dass der Staat in Sachen Onlineüberwachung über die Stränge schlägt und vermeintlich politisch unzuverlässige Menschen in Haft nimmt. Was an diesen Meldungen wirklich dran ist, können wir aus der Ferne nicht beurteilen, Stichwort Fake News. Was ich aber sagen kann, ist, dass wir Politiker uns alle immer wieder fragen müssen, was die Schattenseiten neuer technologischer Möglichkeiten sind. Missbrauch müssen wir frühestmöglich einen Riegel vorschieben, und wir müssen darauf achten, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keinen Schaden nehmen. Nach dem Lesen Ihres unterhaltsamen Titels habe ich mich spontan gefragt, ob die Antragsteller wirklich die Lösung der benannten Probleme im Sinn hatten. Ich habe wieder einmal den Eindruck, dass es vor allem um das Sammeln von Munition gegen die Europäische Union geht. Wir als FREIE WÄHLER verstehen uns als Europäer, stehen ohne Wenn und Aber auf der Seite der EU – was nicht heißt, dass wir unkritisch sind. Trotz aller je nach Perspektive berechtigten Kritik an diesem Staatenbund und seinen bürokratischen Auswüchsen dürfen wir aber nie vergessen, dass die EU und ihre Vorläufer seit Jahrzehnten Sicherheit, Frieden und Wohlstand garantieren, (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) gerade auch in unserem Rheinland-Pfalz. Wollen wir das einfach so abräumen, indem wir alles grundsätzlich infrage stellen? In Zeiten hybrider Kriegsführung, digitaler Spionage und eines global vernetzten Terrorismus müssen die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, sich gegen Übergriffe mit neuen Technologien effektiv zu wehren. Das gilt auch für die Überwachung von Kommunikationskanälen wie WhatsApp und Signal. Doch es gibt Grenzen. Wir FREIE WÄHLER sagen, dass Eingriffe in die Privatsphäre nur dann möglich sind, wenn es um Schwerstkriminalität geht, hinter denen in der Regel internationale Bandennetzwerke stehen. Ein weiterer Punkt ist die Terrorismusbekämpfung. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Schluss. Die Justiz auf europäischer und nationaler Ebene hat dafür zu sorgen, dass dies alles im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt und geht. Genau dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der fraktionslose Abgeordnete Joa hat jetzt das Wort. (Abg. Marco Weber, FDP: Ist der heute da?)

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Matthias Joa fraktionslos

Geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! Die geplante EU-Chatkontrolle wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Ein solches Vorgehen bedeutet die Abkehr von Freiheits- und Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat, nämlich anlasslose Massenüberwachung statt informationelle Selbstbestimmung. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU soll der Staat alle privaten Kommunikationskanäle präventiv durchsuchen dürfen – ohne Verdacht, ohne richterlichen Beschluss, ohne Anlass. Damit wird aus einem privaten Kommunikationsgerät ein Überwachungswerkzeug. Ein solches System wäre nichts anderes als flächendeckende digitale Rasterfahndung. Wenn Inhalte schon vor der Verschlüsselung durchsucht werden, wird jeglicher wirksame Schutz unserer digitalen Privatsphäre vernichtet, ist der Kommunikationsschutz nur noch eine Fassade. Auch sämtliche IT-Experten warnen in zahlreichen Beiträgen. Die Maßnahme verstößt gegen elementare Datenschutzprinzipien, gegen Zweckbindung, Datenminimierung, die Verhältnismäßigkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, 1983 vom Bundesverfassungsgericht im Namen des Volkszählungsurteils festgeschrieben. Das ist Überwachungsstaat statt Rechtsstaat, Verdacht gegen alle, statt Vertrauen in den Einzelnen. Wir alle wissen, dass es nicht bei der Suche nach kinderpornogra fischen Inhalten bleiben wird. Einmal eingeführt, lässt sich ein solches System leicht ausweiten. Heute heißt es: nur gegen Kinderpornografie. Morgen dann: auch gegen Steuerhinterziehung, Hassrede oder sogenannte Desinformation. So entstehen Überwachungsapparate – nie auf einen Schlag, sondern Schritt für Schritt. Es fehlt jede wirksame rechtsstaatliche Kontrolle. All dies steht auch in direktem Widerspruch zu unserem Grundgesetz: Artikel 10, Fernmeldegeheimnis, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Artikel 2, allgemeine Handlungsfreiheit, Artikel 1, die Menschenwürde; darüber hinaus zur EU-Grundrechtecharta. Was die CDU-Frau von der Leyen plant, ist kein Beitrag zum Kinderschutz. Es ist ein Generalverdacht gegen die gesamte Bevölkerung. Es ist die Aushöhlung unserer Freiheit unter einem moralischen Deckmantel. Chatkontrolle bedeutet, jeder Bürger wird zum potenziellen Verdächtigen. Das ist das Gegenteil dessen, was ein freiheitlicher Rechtsstaat sein soll. Was wir brauchen, ist gezielte Strafverfolgung bei Verdacht, keine digitale Massenüberwachung ohne Anlass. Was wir nicht brauchen, ist eine EU, die die Freiheit nicht schützt, sondern aus fragwürdigen Gründen zerstört. Chatkontrolle ist ein Angriff auf das Herz der Freiheit, auf das Recht, unbeobachtet zu sprechen, zu schreiben und zu denken. Wer dies zulässt, öffnet das Tor zur Hölle (Vereinzelt Unruhe im Hause) und zerstört nichts weniger als unsere Demokratie und unsere freiheitliche Gesellschaft. (Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam Gäste begrüßen, und zwar engagierte Bürgerinnen und Bürger aus der Region Ahrweiler. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Genauso herzlich begrüßen wir den CDU-Stadtbezirksverband Ruwer-Eitelsbach. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt darf ich der Landesregierung das Wort erteilen, Staatsminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Es muss nicht lange verschleiert werden: Die antragstellende Fraktion, die AfD, ist eine europafeindliche Partei. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Sie will raus aus der EU. Sie will raus aus dem größten Friedensprojekt, das uns Sicherheit und soziale Sicherheiten gewährt. Sie will raus aus dem Euro, und sie will damit die Wirtschaft an die Wand fahren. (Heiterkeit bei der AfD) Sie will zurück zu russischem Gas. Alles das ist Bestandteil der EU-Programmatik der AfD. Oder, wie es Ihr Idol, Herr Höcke, ausdrückt: „Diese EU muss sterben […].“ (Abg. Markus Stein, SPD: Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Sehr differenziert!) Drastischer kann man es nicht ausdrücken. Trotzdem bleibt für mich an dieser Stelle eine Frage wirklich noch offen: Wie ideologisch verblendet muss man sein, um seinen Feldzug gegen die Europäische Union ausgerechnet mit dem Instrument eines Kampfs gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zu führen? (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Da tun sich Abgründe auf, da tun sich Abgründe auf. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Ein so schlimmes Thema dafür zu nutzen, dass Sie damit Ihre europafeindliche Haltung untermauern wollen, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) das fällt ausschließlich auf Sie zurück; denn am Ende ist es nur ein Popanz, den Sie hier aufführen. Es ist ein reiner Popanz; denn der Beschluss, der Vorschlag der EU-Kommission ist schon abgelehnt, und auch die M odifizierung dieses Vorschlags wird abgelehnt werden. Wenn man nur NiUS oder Elon Musk auf X folgt, (Abg. Markus Stein, SPD: Ja, so ist das! – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) kann einem schon entgehen, dass die deutsche Bundesregierung heute klargemacht hat, dass sie auch den jetzigen Vorschlag ablehnen wird. Damit ist er Makulatur. (Abg. Markus Stein, SPD: Richtig!) Er ist nicht nur Makulatur, er ist es auch aus gutem Grund. Die Rednerinnen und Redner, die sich differenziert dazu geäußert haben, haben die Beispiele alle genannt, und die Landesregierung sieht es genauso. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Haben Sie das mit Herrn Musk auch in Washington gesagt?) Natürlich werden datenschutzrechtliche Prinzipien nicht nur überstrapaziert, sondern sie werden missachtet. Es werden personenbezogene Daten offengelegt, die es eigentlich zu schützen gilt. Aber man kann es vielleicht auch so ausdrücken: Da wird einfach für einen guten Zweck deutlich das Recht überdehnt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Also doch!) Die Mechanismen der EU funktionieren, weil sie nämlich nicht einfach mit dem Beschluss morgen Realität werden, sondern weil sie durch das demokratische und auch die parlamentarischen Verfahren wieder eingehegt werden. Deshalb ist es gut so, dass die deutsche Bundesregierung weiterhin diesem Kommissionsvorschlag nicht zustimmen wird. Aber es sollte uns Ansporn sein, zumindest über die Frage nachzudenken, wie sinnvoll es ist, auf EUEbene das zu stärken, was wir doch bitteschön unter denen, die alle hier differenziert gesprochen haben, zu diesem Beschluss wollen, nämlich: Wie schaffen wir eine konsequente Eindämmung von Kindesmissbrauch im Netz? Wie schaffen wir die Verfolgung von Kinderpornografie, diese barbarische Form, die uns im Netz viel zu leicht begegnet und derer zu viele Kinder Opfer werden? Insofern gibt es schon einen Ansatz, der deutlich macht, dass es eben nicht gut wäre, wenn es diese europäische Ebene aus Sicht der AfD nicht mehr gäbe, sondern dass wir uns auch als EU-Ebene darüber Gedanken machen, wie wir Bekämpfung und Schutz in einem gesunden Maß zentralisieren, um am Ende Kinder besser zu schützen und gleichzeitig deutlich zu machen, das Netz ist kein straffreier Raum. Da lohnt sich jede Anstrengung. Die bisherigen Vorschläge der Kommission waren nicht gut genug. Aber zu bestätigen, dass es ein europäisches Projekt werden kann, Kinder besser zu schützen, das macht nur dann Sinn, wenn man am Ende konsequenterweise auch dafür steht, dass dieses Zukunftsprojekt Europa auch weiterhin ausreichend Instrumente bekommt. Genau dafür treten wir ein. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Zur zweiten Runde Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Danke, Frau Landtagspräsidentin. – Ganz kurz. Ich fasse die Debatte der Kollegen zusammen: Erstens, die AfD hat recht. (Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) Zweitens, wir mögen sie aber trotzdem nicht. Drittens, wir fühlen uns ertappt (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) – wir fühlen uns ertappt –, dass wir die Debatte nicht eingebracht haben, gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Das ist die Quintessenz Ihrer Äußerungen. Dass wir nichts gegen Kinderpornografie unternehmen wollen, ist Fake News. Wir haben eine Dunkelfeldstudie beantragt, die ist abgelehnt worden. Wir haben immer gesagt, mehr Ermittler, Schwerpunktstaatsanwaltschaften, mehr Ressourcen in die Ermittlung. Das haben wir immer gesagt. Von daher haben wir da überhaupt keine offene Flanke. Ich war, glaube ich, der erste und einzige Abgeordnete, der zu den Herausforderungen im Bereich der Kinderpornografie durch KI eine Anfrage gestellt hat. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Das war ganz, ganz früh. Ich glaube, das ist schon über ein Jahr her. Das hatten wir auch auf dem Schirm, also falscher Alarm wie immer vom Herrn Innenminister, falscher Alarm. Wir haben auf diesem Gebiet sehr viel zu bieten. Wir haben initiativ geworben. Wir müssen uns diesen Schuh, den Sie uns hier aufgestellt haben, nicht anziehen. Weil Sie gerade von Meinungsfreiheit sprechen: Sie haben sich ein bisschen aufgeregt, weil ich diesen Schwachkopf-Fall zitiert habe. Natürlich geht es nicht, Politiker zu beleidigen. Allerdings sollten Politiker nicht massenweise Bürger anzeigen, nur weil sie sich etwas unbeholfen im Onlinebereich äußern. Ich finde, als Politiker muss man einiges aushalten. Musste ich jetzt auch die letzten Wochen seit meinem Ausscheiden aus der Wahl, das Sie betrieben haben. Ich musste mir einiges gefallen lassen. Ich habe keinen einzigen Bürger angezeigt, keinen einzigen Bürger, weil ich finde, es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass man sich als Politiker, als gut bezahlter Politiker, auch einmal etwas gefallen lassen muss. Ich finde, Meinungsfreiheit bedeutet eben auch, dass Ruprecht Polenz auf X veröffentlichen kann, aber auch der Herr Merz, der Bundeskanzler, und ebenso COMPACT. Das ist die gesamte Bandbreite, das ist Meinungsfreiheit. (Glocke der Präsidentin) Wogegen wir uns wenden – letzter Satz – ist das anlasslose Durchforsten von Chats. Das lehnen wir ab, dieses Misstrauen und diese Sammelwut. Da liegen wir auf einer Linie, vielen Dank, Herr Kollege Schäffner. Vielen Dank für Ihren Beitrag. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Daniel Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich war alles gesagt. Wir waren uns einig, dass Kindesmissbrauch eingedämmt gehört. Wir waren uns auch einig, dass anlasslose Chatüberwachung nicht in unserem Sinn ist, und auch die Bundesregierung hat sich, wie es der Innenminister eben dargestellt hat, ganz unmissverständlich geäußert, dass es diese Chatkontrolle so in Europa nicht geben wird. Hier sind engagierte Bürgerinnen und Bürger begrüßt worden. Die CDU-Mitglieder schließe ich genauso mit ein, weil sie sich genauso engagieren für unser Gemeinwohl. Als Sie, Herr Paul, jetzt hier vorne ans Mikrofon getreten sind und die Debatte noch einmal kurz in drei Schlagworten zusammengefasst haben, habe ich gedacht, so kann man das nicht stehen lassen vor engagierten Bürgerinnen und Bürgern, dass man das jetzt so auf den Punkt bringt, wie es für Sie passt. Das ist einfach alles zu leicht. Sie stellen sich hin und betreiben Ihr EU-Bashing. Sie haben sich wieder in die Ecke gestellt, dass Sie diejenigen sind, die das federführend betreiben, indem Sie ein Mal eine Kleine Anfrage stellen. Das ist nicht das Arbeiten in dem Sinn. Eine Kleine Anfrage stellen, damit haben Sie dann Ihren Job erledigt – zurücklehnen, gut. (Zurufe der Abg. Joachim Paul und Dr. Jan Bollinger, AfD) So kann man das dann auch betreiben. Um das noch einmal auf den Punkt zu bringen, ich wollte das gar nicht mehr, aber Sie haben vorhin angefangen mit Kindesmissbrauch eindämmen, schaffe mehr Therapieplätze, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) na ja, Grooming, das Thema Einwanderungspolitik bei Ihnen, na ja, riesige EU-Behörde mit Apparatschiks, na ja. Wir haben ein anderes Verständnis. Wir wollen alles dazu tun, um Kinder und Jugendliche zu schützen, und wir werden alles dafür tun, dass digitale Briefe nicht zunächst geöffnet und dann verschickt werden. Darauf können sich Bürgerinnen und Bürger verlassen. Das, was hier betrieben wurde, war eine klassische Scheindebatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Paul, das war jetzt tatsächlich ein Paradebeispiel dafür, dass man ohne Fachwissen bei einem solchen Thema nicht weiterkommt, wenn man nur seine populistische Feindbildrhetorik auf solch ein Thema stülpt. Ich habe es gesagt, ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um Ihnen das europäische System zu erklären. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie bekommen es schon nicht auf die Reihe, Rat, Parlament und Kommission auseinanderzudividieren. Wie soll ich mich mit Ihnen fachlich auseinandersetzen, wenn da wirklich überhaupt nichts ist? (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Wir werden als CDU/CSU bei diesem möglichen EU-Gesetz immer dafür eintreten – der Minister hat es gesagt, Herr Kollege Schäffner hat es gesagt, die Bundesregierung hat sich geäußert –, dass wir die Verschlüsselung grundsätzlich unangetastet lassen bei der Chatkontrolle. Eine Kontrolle muss wenn, dann ausschließlich von einem Gericht bewilligte Verdachtsmomente beinhalten. Haben wir aber einen konkreten Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch, muss auch die Justiz tätig werden und mit gerichtsangeordneten verdeckten Ermittlungen und mit Scans nach bekannten Missbrauchsbildern suchen können. Wir unterstützen eine moderne Strafverfolgung, und die Europäische Kommission, die Kommission, hat mit ProtectEU schon einen Sicherheitsfahrplan vorgelegt – das haben Sie völlig ausgeblendet –, der unter anderem Technologiemanagement für Verschlüsselungen vorsieht. 2026 will die Kommission untersuchen, wie Strafverfolgungsbehörden trotz Verschlüsselung auf Daten zugreifen können, ohne IT-Sicherheit und Grundrechte zu untergraben. Genau so geht es, Innovation nutzen, aber eben mit Augenmaß. Ich erinnere Sie gerne noch einmal an unsere Forderung, die auch im Bundeskoalitionsvertrag verankert ist, die Nutzung der IP-Adressenspeicherung drei Monate lang. Wir haben es verankert im Koalitionsvertrag, zentrales Werkzeug zum Schutz von Kindern. Wir stehen für einen effektiven Schutz der Menschen in unserem Land, sei es vor Kindesmissbrauch, sei es vor Terror, vor Cyberkriminalität. Gleichzeitig stehen wir für unsere Freiheitsrechte. Wir nehmen beides ernst – Sicherheit und Freiheit. Ich mache in jeder sicherheitspolitischen Debatte hier im Haus deutlich, dass wir bereit sind, schwere Verbrechen effektiv zu bekämpfen, und zwar mit verfassungsrechtlich sauberen Mitteln. (Glocke der Präsidentin) Als letzter Satz, Frau Präsidentin, erlauben Sie mir die Zeitüberschreitung: Am Ende dieser Debatte bleibt nämlich nur eines stehen: Die AfD betreibt Brüssel-Bashing und nutzt dabei auf schäbigste Weise ein Thema, bei dem es nicht um die Krümmung von Gurken oder den festen Deckel an irgendeiner Flasche geht, sondern um den Schutz von unseren Kindern vor sexuellem Missbrauch. Dafür müssten Sie sich wirklich schämen. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Als nächste Wortmeldung habe ich von der FDP Abgeordneten Thoma, und dann darf ich Ihnen auch das Wort erteilen.

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Stefan Thoma FDP

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe eben schon einmal gesagt, ich möchte hier der Partei nicht noch eine Bühne bieten; denn das brauchen wir nicht. Wir sollten noch einmal ganz grundsätzlich über das Thema Datenschutz an der Stelle sprechen; denn das ist genau der entscheidende Punkt. Grundsätzlich stehen Sicherheit und Freiheit immer in einem gewissen Konflikt zueinander. Das kann man gar nicht verhindern. Wir können niemals absolute Freiheit oder absolute Sicherheit haben, wenn es nicht zulasten des anderen geht. Gerade wenn es um solch ein empfindliches Thema geht wie den sexuellen Missbrauch von Kindern, Cybergrooming und Ähnliches, dann sind wir natürlich ganz schnell dazu geneigt zu sagen, Sicherheit muss hier an erster Stelle stehen, und wir vergessen dabei, dass wir unsere Freiheitsrechte manchmal mit Füßen treten, weil wir es gut gemeint haben und dann das Kind mit dem Bade ausschütten, weil wir am Ende zu weit gehen. Wir haben es eben schon einmal gehört, wenn man Ausnahmen macht und sagt, na ja, für dieses eine Thema kann man schon einmal auf die Freiheit verzichten, dann ist immer die Frage: Was kommt als Nächstes? Dann geht es um andere Verfahren, und – wir haben es eben schon gehört – irgendwann landen wir dann bei Sachen wie Beleidigung, Steuerhinterziehung und Ähnlichem, wo man eben nicht mehr so einfach sagen kann: Mein Gott, das ist so viel wichtiger als unsere Freiheitsrechte. Das müssen wir am Ende doch überlegen. Wir sehen das in ganz vielen autoritären Ländern dieser Welt, in denen man dafür bestraft wird, dass man seine Meinung sagt oder eine Haltung einnimmt, die der Regierung nicht gefällt. So etwas können wir uns hier nicht erlauben. Wir brauchen das, wir als Europa leben davon, dass wir frei sprechen können, dass wir frei uns auch mit anderen unterhalten können, ohne dass jemand zuhört. Insbesondere in vertraulichen Gesprächen brauchen wir das ganz dringend, dass wir uns ganz offen äußern können, auch sehr unangenehm äußern können. Nicht zuletzt – das sagte ich schon in der ersten Runde – sind Misstrauen und Überwachung eigentlich ein und dasselbe. Überwachung ist das gelebte Misstrauen gegenüber einem erwachsenen Menschen, er könne sich nicht so verhalten, wie er es eigentlich sollte. Wenn das unser Maßstab ist, wie wir mit unseren Bürgern umgehen, (Glocke der Präsidentin) dann müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir in einem freiheitlichen Europa so noch miteinander existieren können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir bei diesem Tagesordnungspunkt am Ende. Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Finanzlücke statt Lückenschluss: Bundesregierung gefährdet wichtige Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/13128 – Es spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Erlaubnis der Präsidentin beginne ich zum Thema Finanzlücke statt Lückenschluss mit mehreren Zitaten. Erstes Zitat: „Die einzige Lösung ist, dass wir die Lücke schließen.“ „Die A 1 ist Teil einer Verbindung vom Norden Deutschlands bis in den Süden Spaniens […]. Weil zwischendrin 25 Kilometer Autobahn fehlen, werden Ortsgemeinden und Städte enorm von Schwerlastverkehr belastet.“ Zitat des momentan amtierenden Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder am 21. August 2025 in der ZEIT. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ein guter Mann!) Zweites Zitat: „Der Lückenschluss der A 1 ist für mich nicht verhandelbar!“ (Beifall eines einzelnen Abgeordneten) Patrick Schnieder am 8. Oktober 2020. Drittes Zitat, ein spannendes Zitat: (Zuruf des Abg. Horst Gies, CDU) „3 Millionen Euro im Jahr – was ist das? Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn die Gelder verteilt werden wie bisher“, sagte vorgestern der ehemalige Landtagsabgeordnete, Kollege Parlamentarischer Geschäftsführer Martin Brandl, aktuell CDU-Landrat. (Zuruf von der CDU: Guter Mann!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Thema in Deutschland, und wir haben ein Thema im Verkehrsbereich. Wir haben schon oft über Straßenbau und Infrastruktur in diesem Parlament diskutiert. Wir haben auch unter einer Ampelregierung in Berlin das eine oder andere diskutiert, wovon wir heute sagen, dass es doch sehr merkwürdige Diskussionen waren, wenn wir feststellen, dass gerade in einer Regierungszeit einer Ampelbundeskoalition die höchsten Gelder im Bundesverkehrsetat der letzten 35 Jahre in den drei Jahren der Ampelkoalition in Berlin mit einer Beteiligung von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingestellt waren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon bemerkenswert, dass der Bundestag am 16. September 2025 einen Verkehrshaushalt beschlossen hat für das aktuell laufende Haushaltsjahr, mit 38,3 Milliarden Euro, beinahe 6 Milliarden weniger als im Jahr 2024. 6 Milliarden Euro weniger hat diese aktuelle Bundesregierung für Bundesfernstraßen im Haushalt 2025 verankert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das Wort „Sondervermögen“ ernst nehmen, müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen, wenn diese Bundesregierung über Infrastrukturausbau und -erneuerung spricht, dass die Gelder des Sondervermögens nicht nur über zwölf Jahre verwendet werden, um in den Kommunen und den Ländern Infrastruktur auszubauen, sondern wir müssen auch dafür sorgen, dass Bundesfernstraßen und Autobahnen ausgebaut werden. Wenn wir uns aktuell die Streichliste anschauen, muss es doch auch den rheinland-pfälzischen Kolleginnen und Kollegen gerade der Landtagsfraktion der CDU ein Anliegen sein, dass für die Projekte A1Lückenschlus s, B 50Ausbau, die zweite Brücke Wörth und die A 643, so, wie es auch in Wahlkampfzeiten von der CDU protegiert wird, dann auch die Gelder zur Verfügung gestellt werden. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Herr Kollege Schnieder, werben Sie in der Familie, werben Sie in der BundesCDU, in der Koalition in Berlin dafür, das gerade für die A 1 in den nächsten Tagen ganz klar definiert und im Haushalt hinterlegt die Gelder bereitgestellt werden. Sie haben heute – ich habe mitgezählt – in Ihrer Rede zum Nachtragshaushalt fünf Mal das Wort „Vertrauen“ benutzt, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja!) fünf Mal. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Genau!) Wir haben einen Vertrauensverlust, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wer hat denn versprochen, dass die A 1 – – – ?) sollten diese Gelder, sollten diese Wahlversprechen nicht umgesetzt werden, die gerade die CDU, die gerade der Bundesverkehrsminister aus der Eifel in der Vergangenheit getätigt hat. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Wir haben einen Vertrauensverlust in der Eifel. Wir haben einen Vertrauensverlust in Rheinland-Pfalz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, wie nachher die Argumentation der CDU ausfallen wird. Ich bin immer bereit, mir Belehrungen über Justiz und den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz gefallen zu lassen. Ich bin zu allem gerne bereit, aber eines hat Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren geschafft: Die Gelder, die für den Landesstraßenhaushalt zur Verfügung standen, sind alle umgesetzt worden. Die Gelder für die Projekte sind alle aufgezehrt, und die Landesstraßenhaushaltsgesetze bzw. die Gelder stehen zur Verfügung und sind umgesetzt worden. (Glocke der Präsidentin) Herr Schnieder, lassen Sie den Worten Ihres Bruders Taten folgen. (Zurufe des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Lassen Sie die Eifel nicht hängen, (Glocke der Präsidentin) lassen Sie Rheinland-Pfalz nicht hängen. Vielen Dank. (Beifall der FDP und der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren fort. In der Debatte spricht für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzende Bätzing-Lichtenthäler. (Unruhe im Hause) – Wenn die parlamentarische Debatte weitergehen kann, würde ich Frau Bätzing-Lichtenthäler gern das Wort erteilen.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute aus guten Gründen über gigantische Investitionen in Straßen, Brücken, Schienen und Netze, über die Modernisierung in Deutschland und in Rheinland-Pfalz; denn der Bundestag hat in diesem Jahr das Sondervermögen Infrastruktur und jüngst die Bundeshaushalte für die Jahre 2025 und 2026 verabschiedet. Allein für das Jahr 2026 sind zusammen 126 Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. 126 Milliarden Euro sind eine gigantische Zahl. Jetzt muss es darum gehen, dass die Summen nicht nur als Zahlen in Haushalten auftauchen, sondern das Geld schnell auch vor Ort seine Wirkung entfalten kann. Es geht jetzt um Bauen, Bauen und nochmals Bauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP – Unruhe bei der CDU) Wir als Land haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits eine gute Aufteilung und Schwerpunktsetzung hinsichtlich des Sondervermögens verabredet. Nun muss die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz in Sachen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und der Umsetzung von Bauprojekten nachziehen. An dieser Stelle müssen wir auch auf den Bundesverkehrsminister zu sprechen kommen, ein CDU-Mann aus der Eifel. Es ist befremdlich, wie viel Energie darauf verwendet wird zu erklären, was alles nicht zu schaffen ist und warum er noch viel mehr Geld benötige. Eine seiner Botschaften an die Bevölkerung war – ich zitiere –: „Für neue Straßenprojekte fehlt das Geld.“ Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Aussage ist so nicht akzeptabel. Sie ist faktisch so nicht zutreffend; denn die Projekte, die baureif sind, sollen weiterhin gebaut werden. Genau hierfür steht sehr viel Geld zur Verfügung. Zudem ist die Aussage daneben, weil sie vor Ort zu viel Verunsicherung führt. Kollege Weber hat es gesagt. Darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen. Sie ist daneben, weil sie der Versuch ist, den Schwarzen Peter an einen Kabinettskollegen weiterzuschieben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es! –

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Gordon Schnieder CDU

Das ist ein trauriger Versuch!) – Herr Schnieder, lässt jetzt die Wirkung der Beruhigungspillen in der CDUFraktion nach? Es hat vorhin so schön geklappt, und Sie haben so schön zugehört. Einfach noch einmal versuchen, ein bisschen bei mir zu bleiben. (Unruhe bei der CDU) Vielleicht könnten bei Ihnen Atemübungen oder Sitz-Yoga helfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Schlimmste im Verkehr ist Stillstand. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Kennen Sie am besten!) Als SPD-Landtagsfraktion beschleicht uns das Gefühl, dass Patrick Schnieder, der Bundesverkehrsminister, genau dafür stehen könnte: für Stillstand. In seinem Agieren erkennen wir weder Tempo noch Richtung. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Bei uns in Rheinland-Pfalz stehen seit Jahren verschiedenste Infrastrukturprojekte auf der Agenda: Bundesstraßen, die für den ländlichen Raum wichtig sind, etwa die B 10 in der Pfalz oder, lieber Kollege Wäschenbach, die B 5 4 in Rennerod – wir waren beide schon häufig dort vor Ort –, Bahntrassen, etwa eine Alternativtrasse zur Mittelrheinstrecke, und natürlich Autobahnen, etwa die A 643 oder auch die A 1. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur A 1: Wir, auch die FDP, auch die CDU und der Bundesverkehrsminister, haben in den vergangenen Jahren für den Lückenschluss der A 1 ausgesprochen und darauf hingewirkt. Nachdem die Finanzierung geregelt schien, waren wir und auch die Menschen in der Region der Auffassung, dass nur noch eine kleinere Hürde bestehe, nämlich die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht. In diese Lage platzt nun vor Kurzem eine Meldung, quasi als erste Nachricht aus dem Bundesministerium: Die Finanzierung des A1Lückenschlusses sei nun doch nicht gesichert. Man muss es so klar sagen: Das irritiert in höchstem Maß. Es verunsichert die Menschen in der Vulkaneifel und schwächt insgesamt das Vertrauen in unser Land, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Für uns stellen sich Fragen. Haben wir einen Bundesverkehrsminister, der im Bürokratie-Kreisverkehr die Ausfahrt nicht findet? Haben wir einen Bundesverkehrsminister, der sich weigert, mit Rekordsummen Tempo zu machen? Ich finde, einen Verkehrsstillstand für Rheinland-Pfalz darf es nicht geben; denn wir leben in einem weitläufigen Flächenland. Wir sind ein Land der Autofahrer, der Bahnfahrer und zunehmend der Radfahrer. Wir sind Pendlerland, in dem Arbeiter und Angestellte, Familien, Senioren und Jugendliche auf gute Verkehrsinfrastruktur angewiesen sind. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das hätten Sie mal Herrn Wissing sagen sollen!) Bei der Aushandlung des Koalitionsvertrags war ich selbst Mitglied in der Verkehrsarbeitsgruppe. Ich habe daran mitgewirkt, weil ich ein klares Ziel hatte, nämlich gute Verkehrspolitik für Rheinland-Pfalz mitzugestalten. Es ging mir darum, für Rheinland-Pfalz besonders viel herauszuholen, was auch gelungen ist. Nun muss das gleiche Prinzip beim Umsetzen gelten. Rheinland-Pfalz muss vom Bundesverkehrsminister höchste Priorität eingeräumt bekommen. Darauf werden wir pochen. Das ist überfällig. Lieber Herr Schnieder, wenn Sie an der Stelle etwas beisteuern können, nur zu. (Glocke der Präsidentin) An der Stelle wäre Ihr politisches Engagement wirklich wichtig. In diesem Sinn: Es muss mehr Tempo, es muss mehr Richtung in der Verkehrspolitik geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe ehrlich zu, nachdem ich den Antrag der FDP zu dieser Aktuellen Debatte gelesen hatte, habe ich mir das eine oder andere überlegt. Frau Kollegin, jetzt habe ich eine Rede gehört, die mich ein bisschen zweifeln lässt, ob Ihnen so richtig die Frontlinien klar sind. (Abg. Michael Hüttner, SPD: „Front“ ist ein schlechtes Wort!) In Berlin sitzen CDU, CSU und SPD in einer Regierung. Was Sie machen, ist das Bashing eines Kollegen, Ihres Finanzministers, kurz bevor sich der Koalitionsausschuss bemüht, genau diese Probleme zu lösen. (Beifall der CDU –

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Benedikt Oster SPD

Quatsch! – Staatsministerin Doris Ahnen: Am Ende sind es immer die Finanzminister!) Meine Damen und Herren, das sind Probleme, die dadurch kommen, dass Ihr Finanzminister derzeit noch auf einem Sack Geld sitzt, weil das Sondervermögen nun einmal in der Verfügungsbefugnis des Finanzministers liegt. (Unruhe bei der SPD) Das ist doch der Kern des Problems. Das hier so darzustellen, ist schon ein bisschen befremdlich. (Beifall der CDU) Jetzt kommen wir zu dem Antrag, weil ich glaube, mehr ist es auch nicht wert, sich mit Ihrer Rede auseinanderzusetzen. (Unruhe bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ein bisschen Ruhe im Rund, bitte!

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Dr. Helmut Martin CDU

Zu dem Antrag der FDP. (Unruhe bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Das gilt auch für die SPD-Fraktion!

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Dr. Helmut Martin CDU

Meine Damen und Herren, der eine oder andere von Ihnen kennt sicherlich diese nette Szene aus der einen oder anderen Komödie. – Jetzt hören Sie alle zu. Da ist der kleine Ganove, der vom eigenen Diebstahl ablenken will, indem er dramatisch auf einen unbeteiligten Passanten zeigt und dann ganz laut ruft: „Haltet den Dieb!“ Meine Damen und Herren, an diese Szene musste ich denken, als ich den FDP-Antrag gelesen habe. Da war doch klar, dass morgen eine Große Anfrage zum Zustand der Straßen und Brücken hier besprochen wird. Es war genauso klar, dass die Landesregierung und das FDP-geführte Verkehrsministerium wieder einmal alt aussehen. Was macht die FDP in einem solchen Fall? Ganz klar, sie ruft „Haltet den Dieb!“, bzw. übersetzt sagt sie: „Schaut mal, die böse Bundesregierung gefährdet wichtige Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz.“ Also genau wie der kleine Ganove, ganz klassisch, erst einmal eine falsche Behauptung aufstellen, damit Verwirrung stiften und dann vom eigenen Fehlverhalten ablenken. Meine Damen und Herren, so ist das. (Beifall der CDU) Das ist so durchschaubar, und es wird noch doller; denn während die FDP meint, die Bundesregierung würde wichtige Verkehrsprojekte in RheinlandPfalz gefährden, überschreibt die Fraktion der Grünen ihren Debattenantrag für morgen mit „Bundesregierung gefährdet dezentrale Energiewende“. Meine Damen und Herren, das ist schon schräg, gerade die Parteien, die von den Wählerinnen und Wählern wegen erwiesener Schlechtleistungen aus der Bundesregierung herausgewählt wurden, versuchen jetzt der Welt zu erklären, wie gutes Regieren geht. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das hätten sie lieber vorher in der Ampel gemacht, anstatt Deutschland in der Energiepolitik, in der Wirtschaftspolitik und in der Verkehrsinfrastrukturpolitik an den Rand des Abgrunds zu führen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei der AfD) Jetzt gehen wir auf den Inhalt ein, weil ich sage, es sind falsche Behauptungen. Nachdem Sie Frau Bätzing-Lichtenthäler gehört haben, müssen wir schon die Gesamtinvestitionen, die für Verkehr in der Zeitplanung 2025 bis 2029 zur Verfügung stehen, addieren. Da ist nun einmal Fakt, es sind 6,5 Milliarden Euro per anno mehr als vorher, wenn Sie es zusammenzählen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Da frage ich mich schon: Wenn Sie 6,5 Milliarden Euro mehr als eine „Bilanzlücke“ bezeichnen, was war es denn dann bei Wissing und Lindner? Das war mindestens ein Finanzloch, wenn nicht ein Finanzkrater. Also, das ist schon echt schräg. Zweitens: Der weitaus größte Teil der Investitionen geht in die Schiene, etwa zwei Drittel, und da ganz weitgehend in die Sanierung. Das mag die FDP vielleicht schlechtreden, aber wer die Berichte über die Unpünktlichkeit der Bahn und die Überforderung des Netzes in den letzten Monaten und noch länger darüber hinaus wahrgenommen hat, wird zumindest Verständnis dafür haben, auch wenn ich mir persönlich eine etwas andere Aufteilung durchaus wünschen würde. Drittens bleibt davon unberührt, dass in den Neu- und Ausbau des Bundesstraßen- und des Autobahnnetzes noch mehr Geld fließen sollte. Genau deswegen hat der Bundesverkehrsminister seriös ermittelt, Bedarf angemeldet, (Glocke der Präsidentin) und jetzt wird mit dem Finanzminister darüber gesprochen. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine milliardenschwere Lücke im Verkehrsetat, Preisanstieg beim Deutschlandticket, unkonkrete Bahnstrategie und bundesweit Streichungen im Fernverkehr: Diese Meldungen aus Berlin sind ein verkehrspolitischer Offenbarungseid der Bundesregierung im Verantwortungsbereich von Bundesverkehrsminister Schnieder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Benedikt Oster, SPD, und Cornelia Willius-Senzer, FDP) Statt verlässlicher und bezahlbarer Mobilität für die Menschen erleben wir eine milliardenschwere Finanzlücke, die nicht nur Auswirkungen auf die geplanten Straßenprojekte im Land hat, sondern genauso auf Investitionen für den Lärmschutz im Mittelrheintal. Trotz Milliarden im Sondervermögen schafft es die Bundesregierung nicht, die finanzielle Grundlage für funktionsfähige vorhandene Verkehrswege sicherzustellen. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer lösungsorientierten Landesregierung und einer kopflosen Bundesregierung. Wir Grüne in Rheinland-Pfalz handeln verantwortungsvoll in der Regierung. Wir priorisieren. Wir gestalten Mobilität mit Blick auf die Zukunft. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Vorhaben A 1 und die Belastungen, die vor Ort durch den Durchgangsverkehr entstehen, wurden bereits genannt. Als Landtagsabgeordnete, die sich seit Jahrzehnten mit diesem Projekt befasst, kann ich sagen, wir Grüne wissen, was die Situation für die Menschen in den betroffenen Dörfern in der Eifel bedeutet: Lärm, Abgase, Sorge um spielende Kinder. Deshalb haben wir Grüne schon 2010/2011 eine zeitnahe, konfliktärmere und rechtssichere Lösung vorgeschlagen, nämlich den Ausbau des bestehenden Straßennetzes, beispielsweise der B 51. Die ist bisher zwei- bzw. dreispurig. Das ist ein Gelände, das schon vorbelastet ist. Diese Straße hätte man ausbauen können. Natürlich hätte man auch Ortsumgehungen an den Orten prüfen können. Hiervon hätten die Unternehmen in der Region profitiert, die natürlich eine bessere Anbindung an die Produktionsstandorte haben wollen. Mit einer pragmatischen Lösung – davon bin ich nach wie vor überzeugt – wären wir heute weiter, anstatt mit der Brechstange alte Planungen umsetzen zu wollen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ich erinnere mich – vielleicht erinnern sich auch die Älteren unter Ihnen –, ich stand hier schon vor ein paar Jahren und habe gegen die Hochmoselbrücke argumentiert. Wir haben da verloren. Aber heute zeigt sich, Millionensummen sind für ein gigantisches Bauwerk ausgegeben worden, und am Ende ist die erhoffte Verkehrswirkung ausgeblieben. Deswegen müssen wir in Zukunft darauf achten, welche Milliarden wir in welche Verkehrsprojekte stecken, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) vor allen Dingen in Verkehrsprojekte, die mehr als 50 Jahre alt sind. Die Welt hat sich verändert. Die Leute in den Dörfern wollen jetzt eine Lösung haben. Leider haben Sie damals nicht auf uns gehört, sondern auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verwiesen, der immer noch nicht da ist. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei der FDP) Wir sehen jetzt, das Geld ist wieder nicht vorhanden. Pragmatische Lösungen heißt also vielleicht auch, die Verkehrsleitungen anders auszuschildern, auch, sich mit Google – vielleicht über den LBM – dafür einzusetzen, die Sperrungen für Lkw und für Wohnmobile über 3,5 t durchzusetzen bzw. diese über die vorhandenen Strecken – A 48, A 61, B 51, es ist schließlich nicht so, dass es in der Eifel gar keine Wege geben würde – umzuleiten. Wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht, dann muss man auch mal sagen: Keine freie Fahrt für freie Bürger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen heute doch vor anderen Herausforderungen: (Abg. Marco Weber, FDP: Nee!) Brücken bröckeln, Straßen sind löchrig, Stellwerke veraltet, und auch der Ausbau der Moselschleusen stockt. Deshalb ist es richtig, Planungskapazitäten und Finanzmittel zu priorisieren. Dazu gehört auch, den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen kritisch zu hinterfragen und zu schauen, wo wir es bei den vorhandenen Strecken optimieren und gleichzeitig alte Projekte auch einmal beiseitelegen. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns Grüne geht es nicht um Ideologie. Es geht um die Verantwortung für künftige Generationen, und es geht um ein pragmatisches Handeln. Mit dem Landeshaushalt investieren wir Rekordsummen in unsere Straßen und Brücken. Nie, noch nie zuvor haben wir so viel Geld für Mobilität, für klimafreundliche Mobilität (Glocke der Präsidentin) in Rheinland-Pfalz gesteckt, wie wir es jetzt unter Mobilitätsministerin Katrin Eder tun. Wir Grüne und unsere Mobilitätspolitik sind pragmatisch, zukunftsorientiert und verantwortungsvoll im Umgang mit den begrenzten Ressourcen. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Milliarden für ein modernes Deutschland: Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung.“ Mit diesen Worten wirbt die Bundesregierung im Internet für ihre neuen Schuldentöpfe. Doch während das Bundesverkehrsministerium dieses Jahr 12 Milliarden Euro und nächstes Jahr 21 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen bekommen soll, wird gleichzeitig sein regulärer Etat um 10 Milliarden Euro gekürzt. So wird der deutsche Bürger von dieser Bundesregierung nach Strich und Faden getäuscht und an der Nase herumgeführt. Es passiert genau das, was kluge Beobachter bei der Einführung des Sondervermögens vorhergesagt haben. Mit allen Tricks versucht die Bundesregierung, laufende Ausgaben und linke Lieblingsprojekte durch neue Schulden zu finanzieren. Für zusätzliche Investitionen bleibt hier kein Geld übrig. Damit wird gleich wieder der erst vor wenigen Monaten im Schulterschluss von CDU und Linken eingeführte Grundgesetzartikel 143h gebrochen. Dann wundert man sich über die miserablen Umfrageergebnisse und den kometenhaften Aufstieg der AfD jetzt auch in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, dass nun die AfD in Umfragen in Rheinland-Pfalz vor der SPD rangiert, ist hoch verdient, und zwar für beide, AfD wie SPD. Konkret steht in Rheinland-Pfalz nicht nur der Lückenschluss der A 1 auf der Kippe. Der SWR nennt fünf weitere Projekte, die der Finanzminister nicht finanzieren will: den sechsstreifigen Ausbau der A 643 zwischen Mombach und Gonsenheim, den vierstreifigen Ausbau der B 50 zwischen Longkamp und Flughafen, die Ortsumfahrung Rennerod, die Ortsumfahrung Straßenhaus und die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth am Rhein und Karlsruhe. Über die Bedeutung des Lückenschlusses der A 1 wurde schon vieles gesagt. Er ist vielleicht zusammen mit der Beseitigung von Untiefen im Rhein das bedeutendste Infrastrukturprojekt in Rheinland-Pfalz. Bereits 2016 wurde der Lückenschluss in den vordringlichen Bedarf des Bundes aufgenommen. Für den rheinland-pfälzischen Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau liegt seit zwei Jahren ein Planfeststellungsbeschluss vor. Lassen Sie mich als Pfälzer auch noch etwas zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth sagen. Dieses Projekt gilt seit 2016 als vordringlicher Bedarf. Wie dringend es ist, weiß jeder, der schon einmal auf der überlasteten Rheinbrücke Maxau im Stau stand. Die alte Rheinbrücke, 1966 gebaut, ist seit Längerem sanierungsbedürftig. Eine Sanierung würde eine längerfristige Sperrung erfordern, die ohne Ersatzbrücke nicht vorstellbar ist. Meine Damen und Herren, wir steuern hier auf einen Brückengau zu, gravierender als die Sperrung der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz oder der Hochstraße Süd in Ludwigshafen. An einer funktionierenden Rheinquerung hängt auch die Logistik des Lkw-Werks in Wörth mit 10.000 Beschäftigten. Ministerin Schmitt fordert zu Recht Klarheit vom Bund. Es darf nicht sein, dass vordringliche Straßenbauprojekte in Rheinland-Pfalz an den fehlenden Finanzmitteln des Bundes scheitern. Aus AfD-Sicht muss zudem sichergestellt werden, dass zusätzliche Bundesmittel auch tatsächliche zusätzliche Investitionen bedeuten und nicht nur ein weiteres der zahllosen gebrochenen Versprechen von Bundeskanzler Merz werden. Einsparmöglichkeiten gibt es im Bundeshaushalt genug. Herr Klingbeil sollte sich zum Beispiel einmal den immer größer werdenden Block der öffentlichen Verwaltung anschauen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Weber hat eben schon aus dem Newsletter von Patrick Schnieder aus dem Oktober 2020 zitiert. Der Satz ist schon bezeichnend; da sagte er: „Der A1- Lückenschluss ist für mich nicht verhandelbar!“ Fünf Jahre später sitzt er jetzt auf dem Stuhl des Bundesverkehrsministers, und wir hören dann und haben es eben in der Debatte schon verfolgen dürfen, dass es wohl Finanzprobleme gäbe beim Lückenschluss A 1. Man könne noch nicht definitiv sagen, ob das so komme. Wir haben im Nachgang den Wutausbruch von Helmut Martin – zu Recht oder nicht – erlebt, der auf den anstehenden Koalitionsausschuss im Bund verweist und sagt: Na ja, wir sind nicht alleine am Regieren, sondern der Finanzminister hat uns das Messer auf die Brust gesetzt. Jetzt wartet mal ab, was im Koalitionsausschuss rauskommt. – Bei all dem muss man sich überlegen: Wie wirkt das denn auf die Menschen dort vor Ort? Schnieder sagte: „Der A1Lückenschluss ist für mich nicht verhandelbar!“ Jetzt geht es in den Koalitionsausschuss, und dort wird verhandelt. Herr Schnieder, der andere, aus Rheinland-Pfalz, hat eben dem Ministerpräsidenten an den Kopf geworfen: Sie reden über Vertrauen, hinterlassen aber Ratlosigkeit und Enttäuschung. – Die Frage ist, ob dieser Satz nicht auch auf andere anwendbar sein könnte. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um ein kommunikatives Desaster, was den Lückenschluss A 1 betrifft. Ich kann insofern auch, Frau Ministerin Schmitt, Ihren doch sehr impulsiven und leidenschaftlichen Auftritt beim Logistiktag – einige waren da, können sich an Ihre Rede erinnern – sehr gut nachvollziehen, weil Sie natürlich mit den Menschen vor Ort zu tun haben, die Vertrauen darauf gesetzt haben, dass dieses Projekt doch kommt. Deswegen ist es aus meiner Sicht mehr als nur eine Debatte über einen Lückenschluss, weil wir aktuell in einer Situation sind, in der viele von uns Überzeugungsarbeit dafür leisten mussten, dass die Verfassung im Bund geändert wird, dass Kredite aufgenommen werden, um Infrastrukturprojekte vorantreiben zu können. Wenn es am Ende des Tages heißt, wir bekommen Multimilliarden durch Verfassungsänderungen freigemacht für Infrastrukturprojekte, aber ein Versprechen wie der Lückenschluss A 1 nicht gehalten werden kann, dann sind wir insgesamt – das ist nicht die Frage, ob das die CDU oder die SPD ist – an einem Punkt angelangt, an dem wir uns nicht darüber wundern müssen, wenn extreme Kräfte von links oder von rechts (Glocke der Präsidentin) mit dem Finger auf uns zeigen und am Ende sagen: Seht her, wir hatten recht, die können es nicht. – (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam noch einmal Gäste im Rund im Plenum begrüßen, und zwar die Mitglieder der Kulturinitiative Hillesheim und des Kulturkreises Daun. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ebenfalls haben wir langjährige Mitglieder der Tanzschule Willius-Senzer zu Gast. Willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) In der Aktuellen Debatte spricht jetzt für die Landesregierung unsere Verkehrsministerin Staatsministerin Daniela Schmitt.

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Daniela Schmitt

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorweg sagen, bei allem politischen Wettbewerb und auch bei dem Dissens in der Sache möchte ich an der Stelle herzliche Genesungsgrüße an Herrn Patrick Schnieder ausrichten. Bitte nehmen Sie die Grüße an ihn mit. (Vereinzelt Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jüngsten Berichte aus Berlin haben viele Menschen, aber auch viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz verunsichert. Nach internen Papieren der Bundesregierung sollen zentrale Verkehrsprojekte unseres Landes plötzlich infrage gestellt werden, darunter – es wurde angesprochen – der Lückenschluss der A 1, der Ausbau der A 643 bei Mainz und gleich mehrere wichtige Bundesstraßenprojekte. Meine Damen und Herren, das ist, wie ich finde, ein fatales Signal für die Menschen in der Eifel, für die Wirtschaft im Rhein-Main-Gebiet, aber auch für unsere ländlichen Regionen und – sehr geehrter Herr Wefelscheid, Sie haben es gesagt – für die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt. Daher müssen wir das sehr, sehr ernst nehmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Bedeutung an zwei Beispielen verdeutlichen. Der A1Lückenschluss ist eines der drängendsten Infrastrukturprojekte in unserem Land. Seit Jahrzehnten warten die Bürger darauf. Wer heute durch die Orte an der nicht geschlossenen A 1 fährt, der sieht, wie Lastwagen mitten durch die Dörfer rollen, Familien, die direkt an der Strecke wohnen, erleben tagtäglich Lärm und Abgase, Unternehmen in der Region leiden unter fehlender Anbindung, Transporte kosten Zeit und Geld. Ebenso will ich beispielhaft die zweite Rheinbrücke in Wörth nennen. Sie ist für die Südpfalz, für die ganze Region unverzichtbar. Daimler hat es dieser Tage in aller Deutlichkeit gesagt: Ohne diese Brücke sind Arbeitsplätze gefährdet, Lieferketten in Gefahr. – Dieses Beispiel zeigt noch einmal ganz deutlich, Infrastrukturpolitik ist immer auch Standortpolitik. Es geht um Versorgungssicherheit, es geht um Wettbewerbsfähigkeit, und es geht auch um die Attraktivität von Investitionen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir haben diese Themen auch kürzlich auf einem Infrastrukturgipfel gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Unternehmerverbänden deutlich gemacht. Wir sprechen hier in einer Sprache, die Projekte sind unverzichtbar. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch etwas zur Kommunikation sagen. Was mich besonders besorgt, ist, über die Planung, über die wir heute debattieren, erfahren wir, die Landesverkehrsministerinnen und Landesverkehrsminister, aus der Presse. Eine offene Kommunikation durch den Bundesverkehrsminister fehlt. So gewinnt man kein Vertrauen, weder bei den Ländern noch bei den Bürgerinnen und Bürgern noch bei den Unternehmen, die auf klare Perspektiven angewiesen sind. Das muss sich in Zukunft ändern, meine Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Lassen Sie mich in dem Zusammenhang auch noch einmal auf das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ eingehen. Der Bund hat ein Volumen von 500 Milliarden Euro beschlossen, schuldenfinanziert. Dieses Sondervermögen soll jetzt eben nicht vollständig genutzt werden, um die Infrastruktur zu ertüchtigen. Viele Investitionsausgaben, die früher regulär im Haushalt standen, werden nun in das Sondervermögen geschoben. Im Ergebnis werden im regulären Haushalt Freiräume geschaffen, die für andere Ausgaben genutzt werden sollen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an der Stelle sagen, das ist, wie ich finde, ein Vertrag zulasten Dritter, nämlich zulasten der kommenden Generation; denn dieses Sondervermögen ist schuldenfinanziert, und wir wissen heute nicht, welche sicherheitspolitischen, welche wirtschaftlichen Herausforderungen in 15 oder 20 Jahren auf uns zukommen. Die finanzielle n Spielräume sind heute schon verbraucht, und zwar eben nicht für Zukunftsinvestitionen. Das ist keine gute Nachricht für die nächste Generation, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich zum Schluss sagen, wer 500 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur in die Hand nimmt, der muss auch sicherstellen, dass die Infrastruktur funktioniert. Das Sondervermögen kann eine große Chance bedeuten, wenn wir es jetzt klug investieren in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes Rheinland-Pfalz. Bitte nutzen Sie alle Möglichkeiten – der Koalitionsausschuss wurde angesprochen –, damit wir den Bürgern in der Region klar machen, dieses Versprechen steht, und der Lückenschluss wird kommen, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

In der zweiten Runde spricht Abgeordneter Weber für die FDP-Fraktion.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stephan Wefelscheid, zunächst einmal vielen Dank für die Bestätigung der Einschätzung und dafür, als wie dramatisch Sie die Lage gerade beim Thema Lückenschluss gesamtgesellschaftlich und politisch eingeordnet haben. Ich finde es auf der anderen Seite schon bemerkenswert, wenn der Abgeordnete aus Bad Kreuznach mit einer top ausgebauten B 41 und mit Anbindung an die A 61 und die A 60 Richtung Mainz über das Thema Lückenschluss – – – Ich möchte Ihnen einmal die Orte nennen, weil der Wahlkreisabgeordnete aus dem Vulkaneifelkreis leider nicht ans Mikrofon gegangen ist, von dem die Wähler mehrheitlich gesagt haben, das ist unser Mann, dem wir vertrauen. Er hat sich zu diesem Thema leider nicht positioniert. Das muss man auch erst einmal fertigbekommen. Aber Herr Dr. Martin, wir können gerne einmal Klingelmännchen spielen, das von Tür zu Tür geht. Wir fangen in Hillesheim an und gehen nach Walsdorf, Zilsdorf, Oberehe, Dreis, Dreis-Brück. Im Ortsteil Brück ist am Samstag wieder eine Demo. Wir können nach Heyroth fahren, wir können nach Nohn fahren, und dann klingeln wir mal und fragen die Leute, was sie denn zum Thema Lückenschluss gerne hätten. (Zuruf des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) Dann sage ich Ihnen, sie hätten gern den Lückenschluss, weil ihnen ihre Menschenwürde und ihre Heimat am Herzen liegen und dass nicht die Pkws, die Lkws und auch nicht das Haselhuhn im Vordergrund stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben größtes Verständnis dafür, dass nach der Ahrflut die Planungen noch einmal überarbeitet worden sind, gerade was Oberflächengewässer und andere Dinge anbelangt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch um Vertrauen in der Politik. Ich setze dazu wirklich auch auf den Koalitionsausschuss. Sie haben sich in den letzten drei Jahren und auch heute darüber lustig gemacht, wie man sich in Koalitionen nach Außen dargestellt hat. Ich gönne Ihnen das; aber dass ich es einmal erlebe, dass ein Herr Dr. Martin am Mikrofon sich biegen, wenden und ich weiß nicht was noch alles machen muss, nur weil er keine Aussage treffen kann, wie es denn letztendlich ausgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ich das einmal erleben kann, (Glocke der Präsidentin) ist für mich auch eine kleine Genugtuung.

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Marco Weber FDP

Meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen Sie alles daran, dass das Geld zur Verfügung gestellt wird. Rheinland-Pfalz sucht das G. Das Geld muss her. (Vereinzelt Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Kollege, plus 40 Sekunden. Die Redezeit ist zu Ende. Ich danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man so engagiert spricht, vergisst man auch einmal die Zeit. Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, ich kann nahtlos an meine Haushaltsrede anschließen. Sie erinnern sich vielleicht dort an Punkt 3 „Mangelnde Regierungserfahrung“; denn sonst würden Sie wissen, dass das Ressortprinzip gilt. So machen es starke Ministerinnen und Minister. (Heiterkeit bei der CDU) Oder hat vielleicht eine große Boulevardzeitung doch recht, in der man über den Bundesminister Schnieder zurzeit lesen kann, dass – ich darf zitieren mit Erlaubnis der Präsidentin – „dessen Agieren in der Verkehrspolitik auch in seiner eigenen Partei mittlerweile ‚als unglücklich‘ beschrieben wird“? Wir lassen es mal so im Raum stehen. Sie werden sich die Frage selbst beantworten. Vielleicht noch einen Hinweis an Herrn Dr. Martin. Na ja, mit dem Vorwurf des Bashings des Koalitionspartners würde ich vorsichtig umgehen; denn denken Sie vielleicht noch einmal über das Verhalten der Unionsfraktion bei der Wahl von Frau Frauke Brosius-Gersdorf nach. Von daher, wer im Glashaus sitzt, sage ich an der Stelle nur. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr nachvollziehbar!) Lassen Sie mich einen letzten Aspekt ansprechen. Verkehrsinvestitionen – das ist mir als Sozialdemokratin noch einmal wichtig zu sagen – sind nämlich immer auch neben all dem, was wir heute diskutiert haben, eine Gerechtigkeitsfrage. Mehr Investitionen in Infrastruktur bedeuten mehr Gerechtigkeit für alle; denn Investitionen sind vor allem auch für diejenigen immens wichtig, die hart arbeiten und denen es nur gut gehen kann, wenn der Staat funktioniert und eine gute Infrastruktur bereitstellt. In diesem Sinn können wir den Appell nur noch einmal wiederholen: Es muss mehr Tempo, und es muss mehr Richtung in der Bundesverkehrspolitik geben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Also, dass die Kollegin Bätzing-Lichtenthäler uns erklärt, was ein starkes Regierungsmitglied ausmacht, das nehme ich jetzt zur Kenntnis. Sie müssen es ja wissen. (Heiterkeit bei der CDU –

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Florian Maier SPD

Also, Sie wissen es ganz sicher nicht! –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Und Sie werden auch nicht die Gelegenheit dazu bekommen!) Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Ich habe hier nur ein Faktum gesagt. Ich weiß gar nicht, wo der Stein des Anstoßes war, es sei denn, Sie interpretieren irgendetwas hinein, was gar nicht gemeint war. Dann erklärt uns Herr Weber die Bedeutung des Vertrauens in die Politik. Darin sind wir uns auf der abstrakten Ebene einig. – So, Herr Weber. Aber jetzt muss ich mal sagen, ich habe es nicht mit vorgenommen, weil es mir zu blöd ist. Ich habe einen ganzen Packen mit Zitaten von Ihnen aus verschiedenen Zeitungen Ihrer Region. Wie oft Sie da angekündigt haben – und zwar zufällig auch intensiv besonders vor der Landtagswahl 2021 –, immer angekündigt haben, wir, die FDP, sind die, die den Lückenschluss sicherstellen werden. Ohne uns wird es nicht gehen, und die Bagger werden 2021 rollen. Das waren Ihre Ankündigungen, meine Damen und Herren, Herr Weber, Ihre Ankündigungen. Ist überhaupt ein Bagger gekommen? Nein, ist er nicht. (Abg. Marco Weber, FDP: Es fehlt das Baurecht!) – Jo, das Baurecht. Sie haben gesagt, die Bagger werden rollen. Kein einziger ist gerollt, weder nach der Landtagswahl noch bis jetzt nicht. Und dann erzählen Sie hier etwas über Vertrauen in die Politik, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Also, da kann ich nur sagen, ich bin mir nicht sicher, ob Sie dafür legitimiert sind, wirklich, nachdem man solche Ankündigungen macht. Die Kollegin der Grünen hat ja ihre Haltung dargetan. (Glocke der Präsidentin) Ich habe den Eindruck, dass es so schwierig ist mit dem Lückenschluss, auch solange diese Ampel hier regiert. Das könnte auch daran liegen. Aber ich freue mich, wenn wir uns jetzt alle einig sind und wenn Frau Bätzing-Lichtenthäler und der Ministerpräsident auch den Bundesfinanzminister dazu bringt, das Geld lockerzumachen. Danke. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Frau Blatzheim-Roegler spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Dr. Martin, ich finde es schon ein bisschen belustigend, wie stark Sie uns einschätzen. Ich habe damit im Grunde kein Problem; denn wir sind stark. Allerdings, die Grünen in Rheinland-Pfalz werden an dem Bundesverkehrswegeplan nichts mehr ändern, auch das ist klar. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Darf ich noch einmal um ein bisschen Ruhe im Rund bitten?

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Ich möchte allen Rednerinnen und Rednern sagen, die Leute, die in der Eifel wohnen, möchten eine schnelle Lösung. Und selbst wenn das Baurecht unter Dach und Fach ist – es ist ja noch eine Klage anhängig –, bis es tatsächlich zu einem Lückenschluss mit der Umsetzung kommt: Sie wissen doch so gut wie ich, dass das auch noch mal zehn Jahre in Anspruch nimmt. Die Leute möchten eine schnellere Lösung. Und noch einmal, wären Sie mal über Ihren Schatten gesprungen und hätten 2011 gesagt, okay, natürlich hätte man das auch im Bund machen müssen. Man hätte sich zusammensetzen und sagen können, okay, vielleicht ist so ein gigantisches Projekt aus der Zeit gefallen, aber wie können wir den Leuten vor Ort denn schneller helfen? Schauen wir uns noch einmal vorhandene alternative Möglichkeiten an. Wir wären dabei gewesen; denn es war unser Vorschlag. In Rheinland-Pfalz ist es dagegen gute Praxis, Einzelprojekte und Verkehrsmittel nicht gegeneinander auszuspielen. Wir setzen Prioritäten. Das würde ich mir jetzt auch einmal aus Berlin wünschen, und nicht nur ein Wunschdenken. Ich sage Ihnen, wir reaktivieren Bahnstrecken wie die Trierer Weststrecke. Auch das hat lange gedauert, aber wir sind drangeblieben. Am Wochenende erfolgt endlich der Spatenstich für die Reaktivierung Homburg–Zweibrücken. Wir elektrifizieren die Schiene in der Eifel, im Ahrtal und entwickeln den Rheinland-Pfalz-Takt weiter. Das kommt unmittelbar den Menschen vor Ort zugute, und auch, dass wir 1 67 Millionen Euro in den Erhalt unserer Landesstraßen und Brücken investieren – habe ich eben schon gesagt – (Glocke der Präsidentin) und auch den Radwegeausbau finanzieren. All das kommt unmittelbar den Menschen vor Ort zugute, und das sollte der Maßstab unserer Politik sein. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ich schaue noch einmal ins Rund. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 13. Amtszeit 2026 bis 2031 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/13133 – Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Nina Klinkel. Ich darf Sie um Ihr Votum per Handzeichen bitten. Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Gibt es Neinstimmen? – Es gibt keine Enthaltungen. Dem Wahlvorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12247 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13108 – Die CDU hat 3 Minuten verlängerte Redezeit. Ich darf noch ganz kurz die Information über das Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 88. Sitzung am 11. Juni mit Aussprache statt. Die Ausschussüberweisung erfolgte an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend –. Im Innenausschuss wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Ich darf Dennis Junk für die CDU-Fraktion als Redner ans Pult bitten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zugehört in der Anhörung?)

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung im Innenausschuss zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat deutlich gemacht, dass die Mehrheit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was?) Sie hat zudem deutlich gemacht, dass es ein großes Misstrauen gegenüber der Landesregierung in finanzpolitischen Fragen gibt. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Der Oberbürgermeister von Mayen, Dirk Meid, hat in seinem Statement deutlich gemacht, wie groß dieses Misstrauen in die Landesregierung inzwischen ist; denn er fürchtet schlicht, dass am Ende nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Er schloss dann mit seinem Statement, in dem er sagte, er sei für die wiederkehrenden Beiträge, es sei denn, es gebe wirklich einen verlässlichen Mechanismus, der sicherstellt, dass genug Geld bei den Kommunen ankommt, das für ihre Straßen dringend gebraucht wird. Genau diesen Mechanismus legen wir heute mit unserem Gesetzentwurf vor (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben nicht!) und legen dafür 200 Millionen Euro auf den Tisch. (Beifall der CDU –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Genau, das ist das Problem!) Das Interessante war, dass sich auch von den Regierungsfraktionen benannte Experten für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen haben. Wir haben zwei ablehnende Haltungen gehört. Eine kam vom Gemeindeund Städtebund. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Aber wichtig!) Na ja, wenn man sieht, wie die Landesregierung in den letzten Jahren mit den Kommunen finanzpolitisch umgegangen ist, wundert man sich nicht, dass die dagegen sind. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass wir heute beim Nachtragshaushalt noch einmal über die Finanzen gesprochen haben; denn das, was wir – wie haben eben darüber diskutiert – gehört haben, war letztendlich ein politischer Offenbarungseid, dass man das, was man vor einem Dreivierteljahr schon wusste, jetzt, ein Dreivierteljahr später, noch einmal wiederholen muss. Aber zurück zu den Straßenausbaubeiträgen. Wir haben dann einen Anzuhörenden gehabt, den Bürgermeister aus der Stadt Mainz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: War gut!) Ja, Mainz ist eine bedeutsame Stadt für Rheinland-Pfalz, aber nicht ganz Rheinland-Pfalz. Er hat deutlich gemacht, dass im Jahr 2024 insgesamt nur Straßen für 1,7 Millionen Euro gebaut worden sind. Die wurden umgelegt auf die Einwohner bzw. auf die Eigentümer. Mainz hat rund 224.000 Einwohner. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Abrechnungseinheiten!) Er hat dann beispielhaft gesagt, dass das bei einem Grundstück Beiträge von 174 Euro ergeben würde. Aber – – – (Abg. Michael Hüttner, SPD: Abrechnungseinheiten auf die Stadtteile! – Unruhe im Hause) – Herr Präsident. (Glocke des Präsidenten – Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ganz anders sieht die Situation aber im ländlichen Raum aus, und Rheinland-Pfalz ist eben vorwiegend ländlich geprägt. Ich nenne hier stellvertretend Trittscheid – heute ist sehr viel über die Vulkaneifel gesprochen worden –, (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) ein Ortsteil von Üdersdorf im Landkreis Vulkaneifel. Dort soll eine Straße für 1,1 Millionen Euro erneuert werden, das soll auf 47 Haushalte umgelegt werden. Das macht mal gerade, je nach Grundstücksgröße, 28.000 oder 36.000 Euro pro Haushalt. Diese Grundstücke gewinnen auch nicht, wie manchmal hier erzählt worden ist, anschließend deutlich an Wert. Wenn Sie das als älteres Rentnerehepaar mal gerade bezahlen müssen, dann macht einem das schon mulmige Gedanken auf die letzten Tage. Insofern, Rheinland-Pfalz ist vielfältig, aber gerade der ländliche Raum darf nicht weiter abgehängt werden. Wir haben sowieso schon ein Wirrwarr an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die alle konsequent aus Steuermitteln finanziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, dass auch künftig die Gemeindestraßen aus Steuermitteln fi nanziert werden. Ich muss es auch an dieser Stelle in Richtung der SPD sagen. Sie bezeichnet sich immer als die soziale Partei. Doch diese Form der wiederkehrenden Beiträge ist alles andere als sozial. Sie nimmt nämlich auf Härtefälle gar keine Rücksicht, (Beifall der CDU) im Gegensatz zu einer Finanzierung aus Steuermitteln, die nämlich die Lasten gerecht nach Leistungsfähigkeit und nicht nach Grundstücksgröße verteilt. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Und die Grundsteuer erhöht!) Kein Wunder also, wenn man sieht, dass die SPD immer mehr an Zustimmung verliert. Sie hat nämlich die kleinen Leute längst aus ihrem Blick verloren. (Abg. Markus Stein, SPD: Wieso? Ihr habt doch minus 1!) Bei uns ist das anders. (Beifall bei der CDU) Der vorliegende Gesetzentwurf regelt bewusst nicht jedes Detail. Das ist im Übrigen bei vergleichbaren Gesetzen immer genau dasselbe. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo kommen denn die 200 Millionen her?) Er schafft einen Rahmen, nämlich die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, und er stellt 200 Millionen Euro für eine Investitionspauschale, die dann jährlich an die Kommunen verteilt wird, zur Verfügung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau! –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Woher?) Diese Pauschale haben wir auch bei der Förderung der Feuerwehren. Sie können mir gleich in Ihren Reden erklären, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mache ich gleich, ich erkläre Ihnen das!) wo ich die Gesetzesregelung für die Förderung der Feuerwehren finde, wo das gesetzlich geregelt ist, dass das jetzt in der Pauschale geregelt ist. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich dachte, wir reden über Straßenausbaubeiträge!) Wir reden nämlich hier – das ist da nichts anderes – von Entbürokratisierung. Wir haben Planungssicherheit und vor allen Dingen Beschleunigung bei der Umsetzung. Damit bin ich dann auch beim zentralen Punkt. Es dauert heute einfach viel zu lange, bis eine Gemeindestraße tatsächlich gebaut werden kann. Wir haben im Innenausschuss von den Problemen gehört, die wir jetzt inzwischen bei der Auszahlung von I-Stock-Mitteln haben. Sie stellen als Gemeinde einen Antrag und müssen beim Kreis dann manchmal ein, zwei, drei, vier Jahre warten, bis Sie an der Reihe sind. Dann stellen Sie den Antrag danach weiter beim Land. Auch das braucht noch fast über ein Dreivierteljahr, um hier darüber zu befinden, sodass Sie bei jeder Straße, die Sie mit I-Stock-Mitteln gefördert bauen wollen, mindestens drei bis fünf Jahre verlieren. In dieser Zeit steigen die Lohnkosten, die Materialkosten und die Energiekosten deutlich. Deswegen sage ich Ihnen: Jede Straße wird deutlich billiger, wenn wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen. (Beifall der CDU) In der Anhörung ist ebenfalls deutlich geworden, wir werden enorme Verwaltungskosten einsparen. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Das wäre doch auch ein Antragsverfahren, oder?) Das ist nämlich das Beispiel in Mainz gewesen. Man hat in Mainz nur 1,7 Millionen Euro – das kann keine große Straße gewesen sein – im Jahr 2 024 verbaut und dafür 253.000 Euro Verwaltungskosten gehabt, für diese eine läppische Straße, die da letztendlich gebaut worden ist. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber der Oberbürgermeister hat es doch gesagt, 1,5!) Der Bürgermeister von Mayen hat von anderthalb Stellen gesprochen. Dafür werden rund 100.000 Euro im Haushalt eingestellt. Wenn man das auf alle Verbandsgemeinden, Gemeinden und Städte hochrechnet, sprechen wir pro Jahr von rund 15 Millionen Euro, die hier jährlich nur an Verwaltungskosten anfallen. Rechnen Sie das auf zehn Jahre hoch. Da reden wir von 150 Millionen Euro, die viel besser in den Straßenbau als in Verwaltungskosten investiert wären. (Beifall der CDU) Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist sozial gerecht. Sie reduziert Büro- und Verwaltungskosten in Millionenhöhe. Sie ist wirtschaftlich sinnvoll, bürokratisch entlastend, und sie sorgt dafür, dass die Straßen schneller und günstiger gebaut werden. (Glocke des Präsidenten) Die vorgesehene Pauschale schafft Planungssicherheit für die Kommunen und Vertrauen in die Landespolitik. Ich bitte Sie herzlich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Benedikt Oster. (Unruhe im Hause)

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stellen uns jeglicher Debatte, egal ob im Ausschuss oder im Plenum. Irgendwann muss man sich aber auch einmal der Sinnhaftigkeit des Themas stellen. (Abg. Torsten Welling, CDU: Der Realität wäre besser!) Ich weiß mittlerweile gar nicht mehr, wie oft wir in den letzten Monaten und Wochen über das Thema gesprochen haben. Die unterschiedlichen Meinungen und Auffassungen sind ausdiskutiert, die Positionen der einzelnen Parteien sind klar erörtert, und auch die neuerliche Anhörung im Ausschuss hat daran nichts verändert. So einseitig, wie Sie die Anhörung gerade dargestellt haben, war sie bei Weitem nicht. Sie sind diejenigen, die sich den GStB immer zu eigen machen und wiederholt zitieren. Gerne mache ich es heute einmal andersherum. Das zeigt dann auch, wie die Anhörung war. Der Kernsatz, der hängen geblieben ist, ist: Straßenausbaubeiträge müssen erhalten bleiben, da sie eine tragende Säule der kommunalen Finanzierung sind. – Allein daran sieht man wieder einmal, dass es bei Weitem nicht so war, wie Sie es dargestellt haben. Ein weiterer Punkt, der mir zu Beginn wichtig ist: Es wird gleich wieder fälschlicherweise behauptet werden, Rheinland-Pfalz sei das einzige Bundesland, das noch Ausbaubeiträge erhebt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist faktisch falsch, auch wenn es in der medialen Berichterstattung so dargestellt wird; denn andere Bundesländer stellen ihren Kommunen lediglich frei, keine Beiträge zu erheben. Das ist ein gravierender Unterschied, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das habe ich immer gesagt!) und das muss man auch so differenzieren. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das sage ich, Sie hören nur nicht zu!) Was ist denn in den Ländern, wo sie tatsächlich abgeschafft wurden – ja, diese Bundesländer gibt es, das gehört auch zur Wahrheit –, passiert? Dort wurden dann im nächsten Zug einfach die Steuern angehoben. Meine Damen und Herren, das nennt man linke Tasche, rechte Tasche, und damit ist den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz nicht geholfen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Hüttner SPD

So ist es!) Weiter hat die Anhörung klar gezeigt, wo Ihr Antrag massiv hakt, und zwar bei der Finanzierung. Ihre 2 Millionen Euro, die Sie gerade wieder zitiert haben, sind aus dem luftleeren Raum gegriffen. (Abg. Dennis Junk, CDU: 200!) – 200 Millionen Euro, jawohl. Ihr Anzuhörender selbst hat Sie noch einmal hinterfragt. Erstaunlich ist, wir haben alles gehört in der Anhörung. Manche haben gesagt, Ihr kommt mit 20 Millionen Euro im Jahr hin, NRW braucht nur 30 Millionen Euro, RheinlandPfalz ist kleiner. Deshalb reichen 20 Millionen Euro. Andere haben gesagt, Ihr braucht 900 Millionen Euro im Jahr, um das zu finanzieren. Allein daran sieht man, dass wir hier überhaupt keinen Konsens haben und das alles nicht realistisch ist. Ich glaube, wenn Sie einen guten Gesetzentwurf hinlegen würden, dann wäre der auch ausfinanziert, und – noch viel wichtiger – er wäre gegenfinanziert . All das ist nicht der Fall. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Jetzt kommen wir zu einem sehr interessanten Punkt, der Ihre Motivationsgründe der CDU entlarvt. Es gibt gerade sehr pressewirksam die neu gegründete Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“. Kollege Münster schreibt es sich auf die Fahne, dass er an der Gründung dieser Initiative beteiligt sei. Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen springen dieser Initiative vollumfänglich bei. Dann schauen wir doch einmal, was diese Initiative sagt. Nochmals, „Ortsgemeinden stehen auf“, nicht der Gemeinde- und Städtebund, nicht wir. (Abg. Dennis Junk, CDU: Lesen Sie auch das andere!) Da zitiere ich sehr, sehr gerne: „Zur Sicherstellung der Planungs- und Handlungshoheit muss das bewährte System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (Abg. Dennis Junk, CDU: Wegen dem Misstrauen in die Landesregierung!) für Ortsstraßen beibehalten werden. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Hört, hört!) Dies schafft Transparenz und eine faire Lastenverteilung.“ (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Hüttner SPD

Oh!) Es geht noch weiter, hören Sie zu: „Der Straßenausbaubeitrag ist eine Frage der gerechten Finanzierung und trägt dem Gedanken des Rechtsprinzips der Vorteilsbezogenheit Rechnung. Anlieger profitieren am meisten von guten Ortsstraßen (je nach Anlieger- und Durchgangsverkehr). Gleichzeitig wird die Gemeinde und damit der (allgemeine) Steuerzahler über den Eigenanteil der Gemeinde angemessen beteiligt.“ Das ist ein Zitat dieser Initiative, die Sie sich selbst auf die Fahne schreiben und bei der Sie in den kommunalen Gremien gerade alle die Hand heben und zustimmen. (Abg. Markus Stein, SPD: So ist das!) Abschließend gibt es sogar noch ein Zitat dieser Initiative: „Beleg für das funktionierende System ist der Zustand des Ortsstraßennetzes in den Gemeinden, die seit Jahren wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben.“ Schöner hätte ich es nicht formulieren können. Hat sie toll gemacht, die Initiative. Vielleicht sollten Sie erst einmal in ein Papier hineinschauen, bevor Sie sich dafür entscheiden. (Abg. Dennis Junk, CDU: Lesen Sie doch mal das ganze Papier!) Jetzt bin ich auf Ihre Antwort gespannt, was Sie sagen. Vor Ort stimmen Sie zu und somit dafür, dass die Straßenausbaubeiträge erhalten bleiben. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Hier gehen Sie heute ganz nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ vor und wollen andersherum eine Abschaffung. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das ist dummes Geschwätz, was Sie gerade machen!) Ich muss wirklich sagen, etwas Unglaubwürdigeres habe ich an dieser Stelle selten gesehen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ich habe selten so was gehört!) Genau aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 20 – 20 waren es, lieber Kollege Oster – parlamentarische Initiativen und Anfragen hat es in dieser Legislaturperiode bereits zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gegeben. In allen Gesetzentwürfen und Entschließungsanträgen der Opposition wurde – man kann es fast sagen – gebetsmühlenartig genau das Gleiche gefordert: die Abschaffung der Beiträge. Ich will Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, eines zugestehen. Nur zwei konkrete Gesetzentwürfe dazu kamen von Ihnen, aber – das ist entscheidend – dadurch wird Ihr Gesetzentwurf nicht besser; denn ich habe ehrlich gesagt den Eindruck, Sie haben in den vielen Debatten, die wir geführt haben, einfach nicht zugehört, und wenn ich mir Ihre Begründung und die Anhörung im Innenausschuss ansehe, dann wohl auch dort nicht, lieber Kollege Junk. Was wollen Sie eigentlich? Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf die Straßenausbaubeiträge abschaffen und dafür die Kommunen per pauschaler Ausgleichszahlung für die Kosten, die diese mit dem Straßenausbau haben, befriedigen. Das klingt nach Entlastung, ist aber in Wahrheit eine Mogelpackung. In der Anhörung wurde deutlich, die Zahlen, auf die Sie sich stützen, lieber Kollege Junk, sind hochgradig spekulativ. Der von Ihnen im Gesetzentwurf angenommene Betrag von 200 Millionen Euro ist mitnichten belastbar. Je nach Schätzung bewegen sich die potenziellen Zahlen und Mehrkosten für das Land zwischen 50 Millionen und 900 Millionen Euro. Auf einer solchen Grundlage lässt sich keine seriöse, geschweige denn verantwortungsvolle Haushaltspolitik machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir reden hier nicht über eine kleine Lücke, sondern über eine Lücke von Hunderten Millionen Euro jährlich. Was wäre, wenn die Kommunen realistisch betrachtet tatsächlich Kosten von 700 Millionen Euro für den kommunalen Straßenausbau hätten, statt der von Ihnen kalkulierten 200 Millionen Euro? Dann fehlen den Kommunen 500 Millionen Euro, und die Kommunen wären massiv unterfinanziert. Das ist Ihr Gesetzentwurf, lieber Kollege Junk. Gleichzeitig würden Sie so den Kommunen die sichere Refinanzierung des kommunalen Straßenausbaus nehmen. Das ist aber keine kommunalfreundliche Politik. Das ist ein finanzielles Risiko auf dem Rücken der Städte und Gemeinden. Sie würden den Kommunen nicht helfen, sondern ihnen eine verlässliche und planbare Finanzierungsquelle nehmen und sie in erhebliche Unsicherheiten stürzen. Genau deswegen gibt es wohl diese Initiative der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, die Kollege Oster genannt hat. So sieht jedenfalls Ihre Unterstützung der Kommunen aus, aber wir machen da nicht mit. Ein weiteres Argument, das immer wieder ins Feld geführt wurde, ist die vermeintliche Belastung von Mieterinnen und Mietern. Auch das wurde allerdings in der Anhörung klar. Die Rechtslage ist eindeutig. Straßenausbaubeiträge dürfen nicht auf die Mieten umgelegt werden. Mieterinnen und Mieter sind nicht betroffen. Das ist durch die ständige Rechtsprechung gesichert. Ein Blick über die Landesgrenze hinaus zeigt, das Gras ist auch anderswo nicht grüner. In Nordrhein-Westfalen müssen die Kommunen seit 2024 Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen, um Gelder vom Land zu bekommen. Damit werden sie zu Bittstellern, statt selbstbestimmt handeln zu können. Nein, sehr geehrte Damen und Herren, wenn die Kommunen eigenverantwortlich bauen und sanieren sollen, brauchen sie auch die finanzielle Hoheit. Sie kennen die Lage vor Ort, sie kennen die Prioritäten. Sie kommunizieren mit Bürgerinnen und Bürgern. Diese Verantwortung darf nicht mit pauschalen Versprechungen vom Land untergraben werden. Daran wollen wir nicht rütteln, solange keine solide, verlässliche und gerechte alternative Finanzierungsgrundlage auf dem Tisch ist. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Kollege Oster von der SPD hat es eben eingeräumt. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das seine Kommunen dazu verpflichtet, von den Bürgern Straßenausbaubeiträge zu erheben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Müssen Sie mich immer zitieren?) Alle anderen Länder haben die überflüssigen, schädlichen Straßenausbaubeiträge entweder vollständig abgeschafft oder stellen es ihren Kommunen frei, und in den Ländern, in denen die Kommunen die Wahl haben, geht der Trend ganz klar zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Unsere AfD hat die Abschaffung der Beiträge als erste Fraktion im Landtag 2018 auf die politische Agenda gesetzt und wird diese Ausbaubeiträge auch abschaffen. Es folgen mittlerweile viele allseits anerkannte Verbände unserer Position. Der Deutsche Mieterbund, Kommunalvertreter, der Steuerzahlerbund, Haus & Grund und vor allem unsere Bürger sprechen sich dafür aus, die ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Die Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft. Das hat die Anhörung im Innenausschuss klar ergeben. Den Roten hier im Landtag sollte doch ein Licht aufgehen, wenn selbst der Mieterbund – im Übrigen von der SPD selbst mitbenannt – sich für die Abschaffung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge ausspricht. Der Mieterbund hat dargelegt, dass die wiederkehrenden Beiträge bereits heute faktisch auf die Miete indirekt umgelegt werden, Rechtsprechung hin oder her. Das sagt der Mieterbund. Haus & Grund, der Eigentümerverband, hat sich schon früher für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Ob Mieter oder Eigentümer, niemand mag die ungerechten Ausbaubeiträge. Niemand braucht sie. Auch die Kommunen brauchen die Ausbaubeiträge nicht. Der angehörte Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Herr Follmann, hat die enorme Bürokratiebelastung beschrieben. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Seine Ausführungen passen zu unserer Kritik. Straßenausbaubeiträge verursachen enorm viel Bürokratie. Statistiken zeigen, im langjährigen Durchschnitt kostet die Erhebung der Ausbaubeiträge 22 % des Beitragsaufkommens. Die Kosten für die Erhebung der Beiträge sind nicht auf die Beitragspflichtigen umlegbar. Vielmehr müssen alle Bürger die Bürokratiekosten zahlen, zum Beispiel über die Grundsteuer. Fallen die Bürokratiekosten nach Abschaffung der Ausbaubeiträge weg, kann mancherorts vielleicht sogar die Grundsteuer sinken. Herr Follmann hat auch verdeutlicht, dass es immer schwerer wird, geeignetes Personal zu fi nden. Auch aus anderen Kommunen ist uns das Beispiel bekannt, zum Beispiel aus Koblenz. Schaffen wir die Straßenausbaubeiträge ab, dann brauchen die Städte und Gemeinden weniger Personal. Das Personal kann umgeschult und sinnvoller eingesetzt werden. Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, bedeutet aus kommunaler Sicht, Fachkräftemangel zu lindern und Bürokratie abzubauen. Schließlich ist die Höhe der kommunalen Entschädigung durch das Land offen. Klar ist, werden die ungerechten Ausbaubeiträge abgeschafft, werden die Kommunen aus dem Landeshaushalt entschädigt. Meine AfD-Fraktion schlägt hier mindestens 90 Millionen Euro im Jahr mit einem Anschub von 5 Millionen Euro für die Umschulung der Mitarbeiter vor, die damit in den Kommunalverwaltungen beschäftigt sind. Das haben wir auch in diesem Haushalt wieder sauber gegenfinanziert. Andere kommen zu anderen Zahlen. Die Landesregierung aber ist unredlich. Sie sagt, niemand kenne das Beitragsaufkommen in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung ist aber nicht bereit, selbst eine objektiv korrekte Zahl zu ermitteln. Die Landesregierung ruft: „Haltet den Dieb!“ Dabei ist sie symbolisch selbst der Dieb, der den Kommunen die Entlastung von den Straßenausbaubeiträgen stiehlt. Ich fordere die Landesregierung auf, wenn Ihr einziges Argument gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Frage ist, wie hoch die Entschädigung ausfallen soll, dann berechnen Sie endlich diese Zahl selbst. Dazu hatten Sie nun sieben Jahre Zeit, nachdem die AfD-Fraktion im Jahr 2018 zum ersten Mal einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht hat, wie auch unseren Gesetzentwurf, der heute leider nicht besprochen wird, weil Sie ihn nicht mit an den Ausschuss zur Anhörung überwiesen haben. Dort haben wir im Gegensatz zur CDU explizit die Ausmessung der Länge der Gemeindestraßen gefordert. Wir, die AfD-Fraktion, Haus & Grund, der Bund der Steuerzahler, Kommunalvertreter – wir alle fordern im Sinne unserer Bürger, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Die AfD wird die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einerseits bin ich froh darum, dass seit einem Zeitungsartikel von vor drei Monaten im Plenum ständig über das Thema debattiert wird. Persönlich freue ich mich darüber. Ich glaube, es ist nichts Neues, dass ich persönlich und auch die Freien Demokraten sagen, wir würden uns die Abschaffung der Beiträge wünschen. Das ist jedem bekannt. Da erzähle ich niemandem etwas Neues; (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) denn wir sehen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Straßen zu sanieren, die jeder nutzen kann. Das ist unsere persönliche Meinung. Dafür stehen wir schon seit Jahren. Die Partei an sich steht auch dafür. Ich erzähle hier also nichts Neues. Wir stehen dafür; das ist richtig. Aus unserer Sicht wurde von Teilen der Expertinnen und Experten in der Anhörung bestätigt, dass eine Entlastung nicht nur für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, sondern auch indirekt – – – Da hat Kollege Heusinger recht, wenn er sagt, eine direkte Belastung für Mieterinnen und Mieter gibt es nicht, aber wir sehen, dass es das Risiko einer indirekten Belastung geben kann. Deshalb sehen wir in diesem Bereich eine Gesamtentlastung direkt natürlich nicht. Das ist völlig klar. Weil wir damals nicht wollten, dass Menschen sich verschulden müssen, um Einmalbeiträge zu bezahlen, haben wir die wiederkehrenden Beiträge eingeführt. Das war richtig. In einer Zeit, in der wir Corona hatten, in der wir Arbeitsplätze sichern mussten, in der wir Bildung für Kinder gewährleisten mussten, wurden trotzdem die wiederkehrenden Beiträge eingeführt. Das war der erste wichtige und richtige Schritt. Ja, wir Freien Demokraten würden uns wünschen, den zweiten Schritt zu gehen und die Beiträge abzuschaffen. Jetzt liegt ein Gesetz der CDU-Fraktion vor. Auch hier wurde in der Anhörung darüber gesprochen. Herr Kollege Junk hat es erwähnt. Jetzt gibt es aber das eine oder andere Problem in diesem Bereich, was die Experten auch gesagt hatten. Diese Experten, zumindest Teile davon, warnen vor einer übereifrigen Einführung. Warum? Weil in diesem Gesetz Details fehlen, relevante, wichtige, nötige Details, die man vor einer Investition – ich sehe das einmal als Investition – haben muss: die Ausbaustufe, die Kilometerlängen, die Kilometerstrecken, die Deckschichtverfahren, die Breite, die Bürgersteige, die Beleuchtung und die Kompetenzen, also: Land oder Kommune? Wer entscheidet über welche Straße, welchen Ausbau? All diese Details sind nicht geklärt. Das noch viel größere, schlimmere Detail ist, dass wir Kostenschätzungen von 50 bis 900 Millionen Euro hatten. Es gibt Zahlen aus Nordrhein-Westfalen. Es gibt Zahlen vom Gemeinde- und Städtebund, die bis 900 Millionen Euro gehen. Ich persönlich finde das ein bisschen viel, aber diese Spanne liegt momentan auf dem Tisch. Das zeigt mir aber noch viel mehr, dass ich die Kommune mitdenken und diese Details haben oder besorgen muss, um solche Investitionszahlen und Finanzierungen letztendlich aufstellen zu können. Das ist in dem Gesetz nicht enthalten. Im Ausschuss haben Sie gesagt, das sei nicht Ihre Aufgabe. Eben haben Sie es so ähnlich gesagt. Es ist aber ein Gesetzesvorschlag. Übereifrig zu sagen, wir sind nicht verantwortlich, wir wollen aber etwas umsetzen, fände ich ein bisschen schnell; denn ich habe auf der einen Seite keine Lust darauf, dass Menschen sich verschulden müssen, und auf der anderen Seite, dass Menschen vor Ort auf etwas verzichten müssen, weil wir übereifrig und planlos einen Gesetzesantrag umsetzen, der die Kommunen nachher so belastet, dass die Menschen vor Ort dann zwar keine Ausbaubeiträge mehr zahlen, aber woanders Einbußen haben. Das darf nicht passieren. Das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte dazu. Jetzt hatten wir schon zwei oder drei Gesetzesanträge vorliegen, die das alles nicht berücksichtigen – neun Monate vor der Wahl. Da könnte man auch sagen, es liegt vielleicht an anderen Punkten, dass man jetzt übereifrig etwas machen will. Letztendlich: Ja, aber es muss ordentlich sein. Was die großen Beispiele, die es noch gibt, betrifft, gibt es durchaus im KAG mildernde Beiträge, mildernde Umstände, die individuelle Härte vorsehen. Darüber kann man debattieren, auch für die Menschen vor Ort. Den Gesetzesantrag aber, wie er vorliegt, können wir nicht mitgehen. Danke. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im jüngsten Anhörverfahren des Innenausschusses wurde erneut deutlich, dass die Kritik an den Straßenausbaubeiträgen in vielerlei Hinsicht berechtigt ist. Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz macht in seiner Stellungnahme klar: Rheinland-Pfalz ist bundesweit das einzige Land, das seine Kommunen zwingt, Beiträge zu erheben. – Überall sonst sind sie entweder abgeschafft oder den Kommunen freigestellt. Damit sind wir politisch auf Irrkurs. Darüber hinaus wurden mehrere gewichtige Gegenargumente vorgebracht. Der behauptete Sondervorteil für Anlieger existiert in der Praxis kaum und lässt sich empirisch nicht belegen. Die Beiträge berücksichtigen nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen und können sowohl junge Familien als auch Rentnerinnen und Rentner existenziell belasten. Der Verwaltungsaufwand ist unverhältnismäßig hoch. In Mainz etwa verschlangen die Erhebungskosten im Schnitt über 30 % der Einnahmen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das Anhörverfahren hat damit erneut gezeigt: Straßenausbaubeiträge sind ineffizient, ungerecht und ein Relikt vergangener Zeiten. Ihre Abschaffung würde die Bürger spürbar entlasten, Verwaltungsressourcen freisetzen und die Finanzierung der Straßen gerecht über allgemeine Steuermittel sichern. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Ich will darüber hinaus darauf hinweisen, dass wir als FREIE WÄHLER auch außerhalb des Parlaments unser Möglichstes versuchen, um das Thema immer wieder auf die politische Agenda zu bringen. So hat unser ehemaliger Kollege Joachim Streit eine Petition gestartet, (Abg. Nico Steinbach, SPD: Damit kennt der sich gut aus!) in der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert wird. (Zuruf des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Sie alle hier sind zum Mitmachen herzlich eingeladen. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Meine Damen und Herren, Straßenausbaubeiträge belasten Einzelne willkürlich, obwohl Straßen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Da ist auch nichts bei herumgekommen außer Show, Herr Kunz! So wie das Corona-Entschädigungsgesetz für Selbstständige! Fragen Sie ihn mal, was dabei herausgekommen ist! – Glocke des Präsidenten) – Ich finde den Input toll, von links. Sie können ruhig weiterreden. Das stört überhaupt nicht. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Vielleicht sollten Sie Schauspielunterricht nehmen, das wäre besser!) Sie erschweren Investitionen in Wohneigentum, bremsen die Attraktivität von Gemeinden und verschärfen soziale Ungleichheit. Ihre Abschaffung stärkt Gerechtigkeit, Planungssicherheit und den sozialen Zusammenhalt. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Haben Sie schon einmal eine Straße gebaut, in kommunaler Verantwortung?) – Sie sind so leise. Ich höre Sie leider nicht. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Haben Sie schon einmal eine Straße gebaut, in kommunaler Verantwortung? Ich kann auch lauter sprechen!) Wer Zukunft bauen will, muss dieses überholte Finanzierungsinstrument endlich hinter sich lassen. Deswegen stimmen wir als FREIE WÄHLER dem Gesetzentwurf der CDU zu. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der CDU)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Redefolge fort. Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! So wenig überraschend die Debatte ist, so wenig überraschend wird nun die Stellungnahme der Landesregierung sein zu diesem Gesetzentwurf. (Heiterkeit bei der FDP) Irgendwie habe ich den Eindruck: keine Plenardebatte ohne Straßenausbaubeitragsdebatte. Schade eigentlich, dass es morgen keinen Punkt dazu gibt. Jetzt, wo ich so gut vorbereitet bin, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) wäre das eine Möglichkeit, das natürlich auch morgen noch einmal rauf und runter zu diskutieren. Es würde zumindest den bisherigen Plenarverläufen entsprechen. Angesichts des Wettbewerbs des sich Überbietens seitens der Oppositionsfraktionen, Vorschläge zum Abschaffen zu machen, will ich zumindest zu dem konkreten Gesetzentwurf doch noch einmal ein paar Anmerkungen machen; denn den wesentlichen Fehler dieses Gesetzentwurfs trägt er schon im Namen. Er verspricht eine Abschaffung, die keine ist. Deshalb, finde ich, beginnt es einfach damit, eine Wirklichkeit zu beschreiben, die – Herr Abgeordneter Kunz, mit Verlaub – nicht damit zieht, dass man an der Grenze zum Populismus entlang jede Abgabe und jede Steuer infrage stellt. Natürlich ist das ein Aufwand. Was ist denn das für ein Argument, dass eine Abgabe am Ende dazu führt, dass es irgendwo Menschen geben muss, die das bearbeiten? Das gilt für die Körperschaftssteuer, das gilt für die Einkommensteuer. Das gilt auf der kommunalen Ebene auch für die Verwarnung, die ein Fahrzeug bekommt. Das gilt am Ende für die Hundesteuer. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Es geht halt auch besser! –

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Benedikt Oster SPD

Billig! Sehr einfach! Müllgebühren, Oberflächenwasser!) Mit anderen Worten: Wenn wir uns auf das Eis begeben, dann ist das doch nichts anderes als festzustellen, alle Abgaben sind irgendwie nervig, alle Abgaben belasten, und in dem Umkehrschluss müssten alle Abgaben irgendwie weg in Ihrer Welt. Das kann es doch nicht sein. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP –

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Gordon Schnieder CDU

Das ist dummes Zeug! Das ist ganz schön unterkomplex!) Das ist doch weder logisch noch ist es irgendwie vorteilhaft noch gewinnt das irgendjemanden, außer all jene wenigen, die vielleicht der Ansicht sind, dass es irgendwie ganz schön viel ist, wo man überall Abgaben hat, und dann gibt es auch noch einen Verwaltungsaufwand. – Ah ja, was für eine Überraschung. Wenn man es dann ins Verhältnis setzt – das können wir tun, dazu hat die Landesregierung im Übrigen auf viele Anfragen Antwort gegeben –, wird man feststellen, es ist eben gerade nicht unverhältnismäßig vom Aufwand her. In der Anhörung ist das ebenfalls klar von den Städten und Kommunen und den Beauftragten der kommunalen Spitzenverbände ausgeführt worden. Im Gegenteil, in dem Sinne, wie ich es eben gesagt habe, sagt gerade der Gemeinde- und Städtebund – mit Erlaubnis des Präsidenten will ich das an der Stelle noch einmal zitieren –: „Die Erhebung von Straßenbeiträgen ist zweifelsohne mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden.“ Ich füge einfach einmal hinzu: Aha, Überraschung. Dann führt der Gemeindeund Städtebund aus: „Nichts anderes gilt aber auch für die Erhebung sonstiger kommunale Abgaben […]. Gerade im Vergleich mit anderen Kommunalabgaben kann hier auch nicht von einem augenfälligen Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ausgegangen werden.“ Ich finde, wenn man eine Anhörung macht zu einem wesentlichen Instrument des kommunalen Abgabenrechts, den kommunalen Spitzenverband dazu hört, der über 2.000 Gemeinden an dieser Stelle vertritt, darüber hinaus noch zwei Vertreter von Städten und damit den Städtetag am Tisch sitzen hat, und die kommen gemeinsam unisono zu dem Ergebnis, wir wollen das gerne behalten, dann sollte man es nicht mit dem populistischen Argument wegwischen, die Abgabe kostet irgendwie Verwaltungsaufwand, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Zu viel!) und den könnte man sich am Ende des Tages sparen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Es führt nämlich zu der schlichten Frage: Es wird auch in Zukunft von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden müssen. Ich finde, an der Stelle sollte man dann auch die Augen öffnen. Sie schaffen nichts ab, sondern Sie schaffen eine andere Form der Verteilung, wenn es um die Last geht. Dann können wir uns die Frage stellen: Ist es am Ende des Tages und bleibt es nicht in Rheinland-Pfalz gerechter, wenn wir diejenigen, die – so sagt es auch die Rechtsprechung – einen unmittelbaren Vorteil aus einer solchen Maßnahme ziehen, stärker belasten? Es ist allemal der gerechtere Weg, als zu dem Ergebnis zu kommen, wie Sie es bevorzugen, am Ende des Tages alle zu belasten; denn das wäre dann wirklich ungerechter. Insofern ergibt es Sinn, den kommunalen Spitzenverbänden an der Stelle einfach zu folgen. Lassen Sie mich noch eines hinzufügen: Ich weiß zwar nicht, was das Argument bedeutet, wenn man sagt, Rheinland-Pfalz ist das einzige Land, das das so handhabt. Ich wüsste viele Beispiele, wo Rheinland-Pfalz in der Tat (Abg. Markus Stein, SPD: Einzigartig ist!) einzigartig ist und das auch positiv geschmückt ausgetragen werden kann. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ganz hinten in der Tabelle!) Die Länder aber, die es abgeschafft haben, haben inzwischen Erfahrungen gesammelt. Zwei möchte ich zitieren. In Nordrhein-Westfalen beklagen die kommunalen Spitzenverbände einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Erstattungen. Der Bayerische Gemeindetag spricht angesichts der dortigen Abschaffung von einem – Zitat – „Pyrrhussieg für die Bürger“. Mit anderen Worten: Es lohnt dann vielleicht tatsächlich, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) sich die Frage zu stellen, ob die einzigartige Rolle vielleicht nicht nur der bessere und gerechtere Weg der Finanzierung ist, um Lasten besser zu verteilen, sondern vor dem Hintergrund der Erfahrung anderer Länder tatsächlich auch der einfachere und der bessere Weg. (Abg. Markus Stein, SPD: So sieht es aus!) Deshalb führt dieser Gesetzentwurf der CDU, wie ich meine, auf diesen zwei Ebenen nicht zum Ziel. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts und kämen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion – Drucksache 18/12247 – in zweiter Beratung seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Dadurch entfällt nach unserer Geschäftsordnung die Schlussabstimmung, und wir wären am Ende des Tagesordnungspunkts. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12798 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/13107 – Gemäß Beschluss im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12798 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzesentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12856 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/13106 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13140 – Es gab zwar auch hierfür die Absprache im Ältestenrat, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln, allerdings gibt es kurzfristig einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, der kurz in 2 Minuten begründet werden kann. Die Begründung übernimmt Abgeordneter Stefan Thoma von der FDP-Fraktion für die antragstellenden Fraktionen. Herr Thoma, 2 Minuten.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute bringen wir die Novelle des Landesmediengesetzes erfolgreich zum Abschluss, ein gemeinsamer Erfolg der Koalitionsfraktionen und der CDU. Dieses Miteinander zeigt: Wenn es um die Zukunft der Medienfreiheit, der Meinungsvielfalt, der Medienvielfalt und der Digitalisierung geht, ziehen wir in Rheinland-Pfalz an einem gemeinsamen Strang. Seit der letzten Reform hat sich die Medienwelt stark verändert durch KI, soziale Plattformen, neue digitale Formate, und der Rechtsrahmen muss damit Schritt halten. So stärken wir die Medienanstalt in Rheinland-Pfalz. Ihre Aufgaben werden neu geordnet und die zentralen Zukunftsfelder Förderung von Medienkompetenz und Medienförderung ergänzt. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Aufklärung, kritisches Denken und digitale Souveränität; denn wer Medien versteht, kann Desinformationen besser erkennen und stärkt damit unsere Demokratie. Ein weiterer Fortschritt ist die Öffnung unseres Rundfunkmarkts für kleinere und regionale Verlage. Damit schaffen wir mehr Sichtbarkeit für Stimmen aus allen Teilen unseres Landes. Medienvielfalt lebt davon, dass viele Perspektiven zu Wort kommen. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle noch einmal präzisiert. Die ursprünglich vorgesehene Verschärfung in § 24 hätte zu Rechtsunsicherheiten geführt und Investitionen gerade kleinerer Anbieter gefährdet. Die bisher geltenden Regelungen schützen aber bereits vor unzulässiger Einflussnahme, ohne Investitionen zu behindern. Deshalb haben wir uns für die Beibehaltung eingesetzt. Das ist ein ausgewogener Kompromiss, der Freiheit und Rechtssicherheit gleichermaßen wahrt. Dafür gilt allen beteiligten Fraktionen unser Dank. Meine Damen und Herren, die Medienfreiheit braucht Sicherheit, aber auch Vertrauen und Flexibilität. Mit der Novelle und dieser Änderung gelingt uns beides. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Begründung. Wir kommen jetzt zur unmittelbaren Abstimmung über den Änderungsantrag – Drucksache 18/13140 – der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer diesem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12856 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem zustimmen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zustimmen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12857 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/13109 – Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Es spricht für die SPD-Fraktion Kollegin Dr. Müller. 3 Minuten, Frau Dr. Müller.

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Dr. Tamara Müller SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in der zweiten Beratung über die von uns regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Änderungen zum KIPKI-Gesetz. Konkret geht es einerseits darum, dass die bisher geltenden Fristen für die Kommunen um ein Jahr verlängert werden sollen. Bislang ist es so, dass der Mittelabruf bis zum 31. Januar nächsten Jahres erfolgen muss und die Maßnahmen bis zum 30. Juni umgesetzt sein sollen. Sehr viele Kommunen werden diesen vorgegebenen ambitionierten Zeitplan durchaus einhalten. Einige Kommunen haben sich jedoch mit Bedenken zur fristgerechten Umsetzung an das Land gewandt. Den weder vom Land noch von den Kommunen verursachten Herausforderungen wie beispielsweise Lieferverzögerungen wollen wir begegnen und für diese Maßnahmen den Zeitraum, in dem die Fördermittel bereitgestellt werden, um ein Jahr verlängern. Umstände, die zu Verzögerungen bei den Kommunen führen, gibt es natürlich auch im wettbewerblichen Teil des KIPKI-Programms. Dementsprechend soll auch hier der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden. Beim Thema Wasserstoff sind wir zusätzlich konfrontiert mit globalen Ereignissen, die zu weiteren Verzögerungen führen. Deswegen schlagen wir eine Fristverlängerung bis zum Jahr 2029 vor. Weder die Kommunen noch die Projekte im wettbewerblichen Verfahren sollen aufgrund von Umständen, die sie nicht selbst zu verantworten haben, benachteiligt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz unseres Klimas beginnt vor Ort, er beginnt vor Ort in den Kommunen. Eines ist doch völlig klar: Unsere Kommunen leisten bereits Großartiges beim Thema Klimaschutz. Deswegen erachte ich es als durchaus sinnvoll, die Probleme, die vorgetragen werden, absolut ernst zu nehmen und einen größeren zeitlichen Puffer zu ermöglichen. Zum Abschluss: Ich freue mich über die große Einigkeit bei diesem Thema und zu unserer Änderungsinitiative im Klimaausschuss. Ich werbe auch heute noch einmal um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Gerd Schreiner. Sie hätten theoretisch 6 Minuten. Es liegt in Ihrer Hand. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Tamara Müller, das Werben ist erfolgreich, aber ich möchte doch noch einmal die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz der Ampelfraktionen ein Problem löst – ja, gute Sache –, aber ein Problem löst, das eigentlich schon lange bekannt ist. Man hätte es vielleicht schon früher angehen können. Vor allen Dingen: Es löst ein Problem, das es ohne die Ampel gar nicht gäbe. Die Kommunen bekommen mehr Zeit, um ihre Anträge zu stellen. Der entscheidende Satz ist, dass im Gesetz überall die Jahreszahl 2026 durch 2 027 ersetzt wird. Wir haben jetzt als Kommunen zwölf Monate mehr Zeit, um unsere Anträge zu stellen. Das ist großartig, dem stimmen wir natürlich gerne zu. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Tamara, das hättet Ihr aber alles auch früher haben können. Wir schreiben heute den 8. Oktober 2025. Am 10. Mai 2023 – das ist genau 29 Monate her – hat die CDU-Fraktion zu diesem Gesetz einen Änderungsantrag eingebracht. Was wollten wir damals? Wir wollten, dass die Jahreszahl 2026 durch die Jahreszahl 2027 ersetzt wird. (Beifall der CDU) Damals ist das natürlich abgelehnt worden, ist ja klar, kam ja auch von der CDU. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Alexander Fuhr, SPD: Genau!) Lieber späte Erkenntnis als nie die Erkenntnis. Wir freuen uns ja, dass Sie uns folgen. (Zurufe von der SPD) – Jetzt beschweren Sie sich nicht. Es ist nicht so, dass Sie es nicht gewusst hätten. Martin Brandl – er ist heute schon mehrfach zitiert worden – hat damals hier am Pult gesagt: Es geht darum, dass wir heute als CDU-Fraktion noch einmal anregen, „das Wettbewerbsverfahren zu entzerren. Es geht immerhin um [viele Millionen]. Hier sind Kriterien auszugestalten, hier ist ein Wettbewerb durchzuführen, hier sind Projekte zu realisieren und abzurechnen, und das alles bis zum 31. Dezember 2026. Das ist natürlich extrem ehrgeizig.“ Sagte Martin Brandl hier am Pult vor 29 Monaten. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und: „[…] das wird an vielen Stellen nicht reichen. […] Jeder, der die Genehmigungspraxis in unserem Land kennt, weiß, das ist nicht nur ehrgeizig, [das] ist schon an den Grenzen der Realisierungsfähigkeit. Deshalb würde es uns besser zu Gesicht stehen, die Frist auf das Jahr 2027 zu verlängern.“ (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Hört, hört!) Sagt also nicht, Ihr hätte es nicht gewusst. Wir stimmen gerne zu, weil es ja unser Vorschlag ist. Natürlich stimmen wir einem Vorschlag von uns zu – ja, großartig. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Es freut uns, dass die Erkenntnis da ist. Ich möchte schon die Gelegenheit heute nutzen, auf einen Punkt hinzuweisen, der auch schon Thema im Ausschuss war. Es wird hoffentlich weitergehen mit den Investitionen, und es wird Folgeprojekte geben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine sehr spannende Große Anfrage gestellt, zu genau dem Sachstand bei KIPKI. Die Antworten sind wirklich sehr spannend, wenn man sie liest. Die erste Erkenntnis ist, es ist nicht nur das Landesgeld, was in die Hand genommen wird, sondern es wird kommunales Geld gehebelt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Eine großartige Sache, wenn es uns gelingt, mit Mitteln des Landes zusätzlich kommunales Geld zu hebeln. Super. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) – Herr von Heusinger: Wunderbar. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Was aber wirklich besonders schön ist, ist aus meiner Sicht die Antwort auf Frage 8, da wird nämlich deutlich, wie wichtig es ist, neben dem kommunalen Geld auch noch privates Geld zu hebeln. Also, diese Angst zu verlieren vor Marktprozessen – darüber werden wir wahrscheinlich auch morgen noch reden – ist deshalb so spannend, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil man dann wirklich etwas für den Klimaschutz tut. Ich zitiere das, was ich auch schon im Ausschuss gesagt habe: Der Landkreis Mainz-Bingen legt beispielsweise ein Förderprogramm auf, ein Förderprogramm für Wärmepumpen – eine super Sache –, und sagt uns, er hat 1,6 Millionen Euro in die Hand genommen, und es gelingt, damit 3.300 t CO einzusparen. (Abg. Fabian Ehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pro Jahr!) – Pro Jahr. Da nehmen wir 500 Euro in die Hand und schaffen damit 1 t CO - Einsparung. Ein super Schnitt, weil eben auch privates Geld gehebelt wird. Andere Kommunen, wie zum Beispiel die Verbandsgemeinden Montabaur und Linz, haben sich entschieden, es alleine zu machen. Sie haben Straßenbeleuchtung ausgetauscht – eine wichtige Sache, will keiner kritisieren –, nehmen 4,7 Millionen Euro in die Hand und sparen damit gerade einmal 600 t CO . Ist auch wichtig; aber nur, dass man es einmal gehört hat: Da werden für 1 t CO -Einsparung 7.800 Euro Landesgeld in die Hand genommen. Also einmal 500 Euro für die Tonne, einmal 7.800 Euro für die Tonne, das ist das 15Fache. Alles, was ich sagen will, ist, das ist nicht das letzte Programm, was wir haben. Legen Sie Ihre Sorge vor Marktprozessen ab. Wir alle wollen Klimaschutz. Wir alle wollen Klimaanpassung. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle wollen, dass die Energiewende gelingt. Sie wird nur gelingen, wenn wir Marktprozesse zugrunde legen. Diese Große Anfrage von Ihnen zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, mit Landesmitteln kommunale Mittel zu hebeln, und wie wichtig es ist, mit kommunalen Mitteln privates Geld zu hebeln. Dann wird es uns gelingen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Fabian Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Folgen der Klimakrise sind auch in Rheinland-Pfalz längst Realität. Die 1,5 Grad sind hier schon überschritten. Hitzewellen im Sommer, Trockenheit und Starkregen treffen uns im Alltag. Deswegen ist klar, Klimaschutz und Klimaanpassung müssen überall passieren. Dort hinein muss überall investiert werden, in den Kommunen, in den Schulen, im Schwimmbad und in jeder Straße und in jedem Dorf. Genau deshalb haben wir das KIPKI-Programm geschaffen, und genau deshalb ist das KIPKI-Programm auch so ein großer Erfolg für das Land. Es ist einfach, digital und wirksam. Alle Kommunen können mitmachen, Anträge stellen, und das haben sie auch gemacht; denn 194 Kommunen waren antragsberechtigt, und 194 Kommunen haben Anträge gestellt und alle Mittel, die wir als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt haben, ausgeschöpft. Das ist ein großer Erfolg. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Über 1.300 Teilprojekte wurden von den 194 Kommunen beantragt, 400 sind in der Umsetzung, über 100 sind schon umgesetzt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Es geht um Straßenbeleuchtung, die auf LED umgerüstet wird, um große Photovoltaikanlagen, um Photovoltaikanlagen auf den Dächern, die Sanierung von Schwimmbädern oder auch darum, die Verkehrswende vor Ort voranzubringen, zum Beispiel über moderne Fahrradabstellanlagen, oder entsiegelte und begrünte Schulhöfe zu schaffen. Davon profitieren die Menschen in diesem Land. Wir haben es schon gehört, viele Kommunen sind gut im Zeitplan, aber manche Kommunen brauchen noch ein bisschen mehr Zeit. Lieferengpässe, Auftragsvergaben haben die Zeitpläne verzögert. Wir wollen doch nur, dass dieses Geld, das wir zur Verfügung gestellt haben, auch vor Ort umgesetzt wird, in Klimaschutz investiert wird. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir die Umsetzungsfristen um ein Jahr verlängern, um praxisnah und pragmatisch den Kommunen diese erfolgreichen Projekte zu ermöglichen. Herr Schreiner, ich habe Ihre Rede aufmerksam verfolgt. Das Ganze war eigentlich ein Lob dieses Programms. Es war so gestrickt, dass viele Kommunen mitmachen konnten. Der Erfolg ist vor allem, dass viele Kommunen in den Räten beschlossen haben, was bei ihnen vor Ort umgesetzt wird, und sich die Menschen so vor Ort auch viel mehr mit den Projekten identifizier en. Deswegen danke für das Lob, und es wird sicher nicht das letzte Klimaschutzprogramm sein, das wir so umsetzen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schönborn. (Abg. Florian Maier, SPD: Mal gespannt, wie oft er „Ideologie“ sagt!)

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Falsche Vorgaben der KlimaZweckbindung für dringend benötigte kommunale Investitionen, fehlende Weitsicht und dann im Fall des Scheiterns die Schuld bequem auf externe Faktoren schieben – das ist die Politik der rheinland-pfälzischen Ampel. (Beifall der AfD) Ihre Darstellung im Ausschuss sowie in dieser Debatte trügt; denn KIPKI ist bei genauerer Betrachtung eben kein Erfolg. Das Programm ist ideologisch getragen und damit weder ausgewogen noch zukunftsträchtig. Ich erinnere daran: Unsere rheinland-pfälzischen Kommunen sind fi nanziell am Limit und warten seit Jahren auf eine verlässliche bessere finanzielle Ausstattung durch das Land. Aber anstatt den Kommunen einfach mehr finanzielle Spielräume einzuräumen, hat die Landesregierung damals auf ein enges, ideologisch geprägtes Klimaprogramm gesetzt. Deshalb wiederhole ich mich heute an dieser Stelle gerne erneut: Es wäre problemlos möglich gewesen, den Kommunen das Geld ohne Zweckbindung zu geben, unbürokratisch und eigenverantwortlich vor Ort in den Kommunen, statt Bevormundung vom grünen Tisch aus Mainz. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Ampelfraktionen, der heute in zweiter Lesung verabschiedet werden wird, ist ein Eingestehen des Scheiterns. Dass die zunächst gesetzte Frist nicht ausreichen wird, war doch von Beginn an klar. Dafür braucht man jetzt keine geopolitischen Krisen oder Lieferengpässe heranzuziehen; denn viele Probleme sind hausgemacht. Lähmende Bürokratie, ineffiziente Strukturen, wirtschaftlicher Abstieg durch falsche Standortpolitik und ein Fachkräftemangel, der von den Altparteien seit Jahren selbst befeuert wird: All das, all diese Probleme, sind nicht gelöst. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Stattdessen dieser Gesetzentwurf, den wir trotz unserer fundamentalen Kritik aus Verantwortung für unsere Kommunen mittragen werden; denn es wäre nicht hinnehmbar, wenn Projekte jetzt unvollendet bleiben oder sich die Kommunen für die Fertigstellung verschulden müssten, obwohl sie an dieser Lage weitgehend keine Schuld tragen. Dass die Landesregierung die Kommunen durch zunächst unausgegorene Fristen wieder einmal in die Bredouille bringt, ist bezeichnend für ihre Politik. Meine Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung auf, endlich realistisch zu planen und ideologische Scheuklappen abzulegen. (Abg. Florian Maier, SPD: Ideologisch?) Nur wer die Wirklichkeit anerkennt, kann die Investitionskraft in RheinlandPfalz neu beleben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon intensiv im Ausschuss über die Thematik diskutiert. Der eine oder andere Vorredner hat die Leistungsbilanz dieses Förderprogramms richtigerweise in Zahlen hier vorgetragen. Ich sehe große Übereinstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg. Herr Schreiner, wir können gerne diskutieren, ob jemand im Jahr 2023 schon einmal hier am Rednerpult etwas vorgetragen hat. (Heiterkeit des Abg. Ralf Schönborn, AfD) Ich glaube aber auch, es ist ambitioniert gewesen, dass man versucht, mit den Kommunen in einem gewissen Zeitraum mit einem gewissen Druck die Dinge voranzutreiben. Dass wir jetzt das Programm zu Ende führen wollen bzw. den Kommunen, gerade in dem Wettbewerbsbereich mit der Industrie und mit dem Handwerk unter Wettbewerbsbedingungen die Möglichkeit der Umsetzung geben, dass wir hier auch die Jahreszahl dann um ein Jahr erweitern, glaube ich, ist legitim. Ich muss manchmal ein bisschen schmunzeln, Herr Schönborn. Die Gratwanderung Ihrer Reden finde ich bemerkenswert. Bei Herrn Paul habe ich mich, was das Niveau und die Gangart angeht, daran gewöhnt, aber bei Ihnen ist das schon bemerkenswert, wie Sie auf der einen Seite die ganze Klaviatur der Argumente der erneuerbaren Energien kaputtreden und dann im letzten Moment zum Beispiel bei diesem Thema sagen: Aus lauter Mitleid für die Kommunen stimmen wir als AfD dann noch ein bisschen mit. Ich finde das schon bemerkenswert, nur: Schlüssig, ehrlich und konzeptionell logisch aufgebaut von 2023 (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Nein!) bis zum heutigen Tag – wenn man die Argumentation wirklich so aufnehmen würde, wie Sie mit den letzten drei Sätzen Ihre Rede geendet haben –, ist das nicht, das ist schon ein bisschen hanebüchen, aber wie gesagt, ich muss da schmunzeln. Sie müssen zwischendurch auch schon mal schmunzeln. Ich meine, Sie spulen Ihr Programm hier ab. Beim Kollegen Paul, wie gesagt, den Käse kann man sich nicht mehr anhören, aber bei Ihnen, wie gesagt, da habe ich eine gewisse Toleranzgrenze. Ich habe den Eindruck, vom Herzen her sind Sie ein bisschen anders unterwegs. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. – 1 Minute. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört. Der Zeitplan war von Anfang an ambitioniert. Wir wissen inzwischen, dass viele Teilnehmer ihre Projekte unmöglich bis zum 30. Juni 2026 abschließen können. Es liegt deshalb in der Natur der Sache, dass die gesetzliche Grundlage so nachgebessert werden muss, dass wirklich alle teilnehmenden Städte und Gemeinden schnellstmöglich von der Förderung durch das Kommunale Investitionsprogramm, Klimaschutz und Innovationen, profitieren. Über das Problem wurde bereits im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität gesprochen. Wir FREIE WÄHLER werden uns heute selbstverständlich der Ausschussempfehlung anschließen und dem Änderungsgesetz zustimmen. Natürlich wollen wir auch, dass die Landeszuschüsse zügig fließen. Gestatten Sie mir an der Stelle noch die eine Anmerkung: Würde eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land verstetigt, wären Programme wie KIPKI überflüssig, dann hätten die Kommunen auch die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte gezielt zu steuern. Mode- und Prestigeprojekte würden so vermieden. Wir FREIE WÄHLER meinen, Klimaschutz ist eine ureigene Aufgabe der Kommunen. (Glocke des Präsidenten) Allerdings muss gewährleistet sein, dass diese Aufgabe durch eine Verstetigung der Finanzausstattung der Kommunen auch langfristig erfüllt werden kann. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katrin Eder das Wort.

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Katrin Eder

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befinden uns offensichtlich in aufgeregten Zeiten. Ich will das jetzt einfach einmal pragmatisch angehen. Wir haben mit KIPKI ein Programm gemacht, das viel Geld pragmatisch an die Kommunen für sinnvolle Projekte verteilt hat. Ja, wir wussten, diese Zeiten sind ambitioniert, aber wir wollten, dass das Geld auch verbaut wird, und nicht, dass es herumliegt und die Projekte dann jahrelang nicht umgesetzt werden. Wir sind heute in einer Situation, dass wir 1.300 Projekte umgesetzt oder in der Umsetzung haben. Wir sind im steten, engen Austausch mit den Kommunen, und ich kann Ihnen sagen, ich war heute Morgen auf der Jahrestagung der Energieagentur Rheinland-Pfalz, auf der Hunderte von Praktikerinnen und Praktikern aus den Kommunen saßen. Das Programm wird überall im Land gelobt. Da sind tolle Projekte gemacht worden, kleine Projekte und auch große Projekte. Wenn man sich in der Umsetzung befindet, ist es ganz, ganz normal, dass es bei Projekten zu Verzögerungen kommt – Vorplanung, Büros finden, Lieferverzögerungen, Ausschreibungen, qualifizierte Bieter und notwendige Erweiterungen bei Projekten, Ideen, die dazugekommen sind. Wir standen dann schlicht und ergreifend vor der ganz pragmatischen Entscheidung: Wollen wir dem Rechnung tragen, oder wollen wir es nicht? Wollen wir den Kommunen mittendrin sagen: Wir sind so fixiert auf unsere Zeiten, dass wir nicht die Flexibilität haben zu sagen, wir schieben ein Jahr? Also haben wir gesagt, wir schieben ein Jahr. Ich bin sehr, sehr dankbar, dass die regierungstragenden Fraktionen dieses Gesetz eingebracht haben, weil das den Projekten und den Kommunen hilft. Es ist Pragmatismus und Flexibilität, wovon das Programm lebt. Deswegen weiß ich überhaupt nicht, warum hier solch eine Aufregung bei diesem Gesetz besteht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12857 –. Wer dem zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz in zweiter Beratung einstimmig zugestimmt worden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12956 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion. Zunächst die Begründung durch die Landesregierung von Staatsministerin Doris Ahnen.

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Doris Ahnen

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Inkrafttreten des Landesbeamtenversorgungsgesetzes im Jahr 2013 wurde das Versorgungsrecht für rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte grundlegend neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt hat sich diverser Anpassungsbedarf für das Landesbeamtenversorgungsgesetz ergeben, der einerseits aus allgemeinen Entwicklungen resultiert, zum Beispiel dem demografischen Wandel, aber andererseits auch aus speziellen rechtlichen Entwicklungen, insbesondere zum Versorgungsrecht. Dem will der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung tragen. Lassen Sie mich vier Punkte in aller Kürze ansprechen. Erstens: Aktuell ist es ehemaligen Landesbeamtinnen und -beamten, die auch im Ruhestand einer aktiven Erwerbstätigkeit nachgehen wollen und damit ihre Erfahrung und ihr Fachwissen zugunsten der Allgemeinheit einbringen, nur bis zu einer individuellen Hinzuverdienstgrenze möglich, ihre Versorgungsbezüge neben den erzielten Einkünften ungekürzt weiter zu beziehen. Ein modernes Beamtenversorgungsrecht sollte die mit dem demogra fischen Wandel verbundenen Herausforderungen aufnehmen und jegliche Form von Engagement älterer Menschen, sei es ehrenamtlich oder unterstützend in Wirtschaft und Verwaltung, wertschätzen. Aus diesem Grund wollen wir die genannten Hinzuverdienstgrenzen künftig in den Fällen, in denen die für die jeweilige Beamtengruppe – das ist wichtig – maßgebliche Altersgrenze erreicht wurde, ganz entfallen lassen. Zum Zweiten sieht der Gesetzentwurf im Bereich der Versorgung weitere finanzielle Verbesserungen vor, etwa hinsichtlich der zu gewährenden einmaligen Dienstunfallentschädigung, welche künftig eine signifikante Anhebung erfahren soll. Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte im Bereich der Beihilfe eingehen oder bzw. einen Punkt im Bereich der Beihilfe und einen im Bereich der Reisekosten und des Trennungsgelds. Bei der Beihilfe ist zentral eine Maßnahme zu nennen, die für die Verheirateten und in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden beihilfeberechtigten Personen von Bedeutung ist: die Erhöhung des beihilferechtlichen Einkommensgrenzbetrags. Bis zu dieser Wertgrenze kann die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner beim beihilfeberechtigten Partner mitberücksichtigt werden. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erstens den Grenzbetrag auf 22.000 Euro erhöhen und zweitens aus Vereinfachungs- sowie Gleichbehandlungsgründen vereinheitlichen. Last, but not least noch eine Änderung im Bereich Reisekosten und Trennungsgeld. Wenn ich anfangs den demografischen Wandel angesprochen habe, so hat dieser insbesondere auch Auswirkungen im Wettbewerb der Arbeitgeber um die besten Nachwuchsköpfe. Deshalb ist es wichtig, die Ausbildung im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Zu diesem Zweck sollen das Tagegeld, das Trennungsreisegeld, das Trennungstagegeld sowie der Verpflegungszuschuss allen in Ausbildung befindlichen Bediensteten und damit insbesondere der Gruppe der Anwärterinnen und Anwärter künftig ungekürzt, das heißt auf dem gleichen Niveau, wie sie bisher nur den bereits fertig ausgebildeten Bediensteten zugutekommen, gewährt werden. Zusätzlich soll außerdem für die Beamtinnen und Beamten, die dienstlich bedingt auswärtig übernachten müssen, ein monatliches Trennungsübernachtungsgeld von bis zu 300 Euro eingeführt werden. Das sind die vorgesehenen Änderungen in aller Kürze, die alle letztlich den Beamtinnen und Beamten zugutekommen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetz. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir starten in die weiteren Beratungen. Ich darf für die SPD-Fraktion dem Kollegen Markus Stein das Wort erteilen.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In erster Lesung beraten wir heute den Entwurf für ein Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, den die Landesregierung soeben eingebracht hat. Ich möchte der Landesregierung für diesen Entwurf zunächst einmal ausdrücklich danken. Die wesentlichen Inhalte hat Frau Finanzministerin Doris Ahnen soeben skizziert. Meine Damen und Herren, ich will es ausdrücklich betonen, wir können in Rheinland-Pfalz stolz sein auf unseren öffentlichen Dienst. Deren Beschäftigte leisten eine wertvolle Arbeit im Sinne des Gemeinwohls, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Daher ist es wichtig, dass wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten. Das beginnt bereits bei der Ausbildung, und deshalb bin ich froh, dass der Gesetzentwurf auch hier einige wichtige Regelungen vorsieht. Zum Beispiel entfällt künftig im Reisekostenrecht die Kürzung des Tagegelds auf 70 %, bei Reisen zum Zweck der Ausbildung und im Trennungsgeldrecht die Kürzung auf 70 % bei Zuweisung einer Beamtin oder eines Beamten im Rahmen der Ausbildung. Aber auch für die Zeit während und nach der Beamtenlaufbahn sind einige Verbesserungen vorgesehen, zum Beispiel werden die Sätze der einmaligen Unfallentschädigung im Fall eines Dienstunfalls deutlich angehoben, und auch die Einkommensgrenzbeträge zur beihilfemäßigen Berücksichtigung einer Ehepartnerin oder eines Ehepartners bzw. einer Lebenspartnerin oder eines Lebenspartners werden erhöht. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten für pensionierte Beamtinnen und Beamte erweitert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn sie dies möchten. Letzteres war nicht nur eine vielfach an uns herangetragene Forderung. Es ist auch, meine Damen und Herren, eine Anpassung, die gerade angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels die Chance eröffnet, das Wissen und den Erfahrungsschatz ehemaliger Beamtinnen und Beamten weiterhin für die Gesellschaft zu nutzen; denn – das möchte ich abschließend noch einmal hervorheben – ein starker öffentlicher Dienst ist am Ende ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. In diesem Sinn enthält der Gesetzentwurf noch eine Reihe weiterer Regelungen, auf die ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht näher eingehen möchte. Ich freue mich aber auf die Beratungen im Ausschuss und auf die weitere Debatte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Kollege Christof Reichert.

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften handelt es sich um eine Vielzahl von Detailregelungen, die einer Änderung bedürfen. Frau Ministerin Ahnen hat sie schon vorgestellt. In der verkürzten Redezeit kann ich nicht auf alles eingehen. Wir begrüßen die mit der Änderung verbundene Möglichkeit zur unbegrenzten Erwerbstätigkeit neben dem Erhalt von Versorgungsbezügen. Auf Wunsch der Betroffenen kann der Erfahrungsschatz für eine längere Arbeitszeit sinnvoll genutzt werden. Auch die vorgesehenen Änderungen im Zusammenhang mit sogenannten qualifizierten Dienstunfällen begrüßen wir. Hier war die Anpassung der Entschädigungssummen überfällig. Die notwendige Anpassung der Einkommensgrenze bei der Beihilfe für Eheleute und Lebenspartner ohne wirtschaftliche Selbstständigkeit hatten wir mit einem Berichtsantrag bereits im September letzten Jahres thematisiert. Damals lehnte die Landesregierung eine Anpassung der Grenzen ab. Schön, dass mittlerweile wohl die Einsicht zur Anpassung eingekehrt ist und jetzt nachgebessert werden soll. Warum allerdings anders als bei den Regelungen im Bund und anderen Ländern keine automatische Dynamisierung vorgesehen ist, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das sollten wir im weiteren Verfahren nochmals diskutieren. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als erfreulich sehen wir die Regelungen zur Digitalisierung im Beihilfeverfahren an. Bei der Bearbeitung der Beihilfeanträge waren letztes Jahr noch Wartezeiten von über sechs Wochen üblich, was zu hohem Unmut geführt hat. Mittlerweile konnten durch geänderte Verfahren hier wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Das begrüßen wir. Positiv sehen wir die Änderungen in der Landestrennungsgeldverordnung durch den Wegfall der Kürzung des Trennungsgelds bei unseren Anwärtern. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz steht im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern: dem Bund, den Nachbarländern und den privaten Arbeitgebern. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Leider haben Sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften im Jahr 2023 die auch dort gerade für Anwärter von uns vorgeschlagenen sinnvollen Anpassungen abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern sieht auch der Deutsche Beamtenbund im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiteren Verbesserungsbedarf. Wir sollten uns deshalb im weiteren Verfahren genau anschauen, ob wir und wo wir nicht noch nachsteuern können und müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, bereits morgen – ich werbe heute schon dafür – haben Sie Gelegenheit dazu. (Abg. Marcus Klein, CDU: Eine gute Gelegenheit!) Mit unserem Änderungsantrag zum Landesbeamtengesetz, mit der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und der Einführung einer pauschalen Beihilfe, schaffen wir gezielt und nachhaltig bessere Wettbewerbsbedingungen für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fachkräftemangel ist längst nicht mehr nur ein Schreckgespenst. Er ist Realität in Unternehmen, in Schulen und auch in Verwaltungen und im öffentlichen Dienst. Während die Wirtschaft oft mit hohen Gehältern lockt, bieten wir im öffentlichen Dienst etwas anderes: Stabilität, Sicherheit und auch Sinn. Eine gute Balance zwischen Arbeit und Leben wird immer wichtiger. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen wir unser Beamtentum modernisieren. Genau das tut dieser Gesetzentwurf. Er ändert gleich mehrere dienstrechtliche Vorschriften, vom Landesbeamtengesetz über das Besoldungs- bis hin zum Versorgungsgesetz. Wir drehen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an wichtigen Stellschrauben, damit der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ein starker, attraktiver Arbeitgeber bleibt. Ich will zwei Beispiele nennen. Eines ist: Wer in den Ruhestand tritt, soll künftig ohne Kürzungen der Versorgungsbezüge weiterarbeiten dürfen. Bisher war das nur sehr eingeschränkt möglich. Das war eine Bremse für Erfahrung und Expertise; denn gerade ältere Kolleginnen und Kollegen tragen unschätzbares Wissen in sich. Ob sie dieses Wissen im öffentlichen Dienst einbringen oder außerhalb, spielt keine Rolle. Der Wegfall der Kürzung ist ein echter Boost für den Erhalt von Fachkräften. Ein zweites Beispiel, die Ausbildung: Bisher galt, wer zu Ausbildungszwecken reist, bekam nur 70 % des üblichen Tagesgeldsatzes. Das ändert sich jetzt. Künftig wird die volle Erstattung gezahlt. Das ist mehr als eine Zahl; denn das Tagesgeld deckt Kosten für Verpflegung unterwegs. Das Trennungsgeld gibt es, wenn man wegen der Ausbildung vorübergehend an einem anderen Ort leben muss. Der Verpflegungszuschuss sorgt dafür, dass niemand draufzahlt, wenn er sich außerhalb des Dienstorts versorgen muss. Diese Leistungen werden nun nicht mehr gekürzt, sondern voll gewährt. Das ist fair, und das macht die Ausbildung im öffentlichen Dienst deutlich attraktiver. Mein Fazit: Dieser Gesetzentwurf macht vieles besser. Er stärkt den öffentlichen Dienst. Er erkennt Lebensrealitäten an, und er setzt ein klares Signal: Rheinland-Pfalz will nicht nur Fachkräfte gewinnen, wir wollen sie auch halten. Wir werden die weiteren Beratungen dementsprechend positiv begleiten und sehen in dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die weitere Stärkung des öffentlichen Dienstes. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der hier besprochene Entwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes betrifft mehrere wesentliche Punkte, die einer Anpassung bedürfen. Zielsetzung soll nicht nur die Anpassung finanziell relevanter Punkte in der Beamtenversorgung sein, sondern auch ein Beitrag zur Steigerung der Arbeitgebermarke Rheinland-Pfalz als attraktiver Arbeitsplatz. Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Entscheidung über die Nichtanrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Diese Maßnahme trägt den aktuellen Entwicklungen in finanziell instabilen und unsicheren Zeiten Rechnung und sichert unseren Beamten zusätzliche finanzielle Freiheit im Alter zu – sehr gut. Die Erhöhung der Unfallentschädigung stellt eine notwendige Anpassung dar, um die Risiken, denen zunehmend mehr Beamte in ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind, besser abzufedern. Dies ist ein rationaler Schritt in Richtung verbesserter Absicherung für Beamte, der sinnvoll ist, um den Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten. Im Bereich des Beihilferechts wird mit den geplanten Änderungen eine Grundlage für eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge geschaffen. Mit diesen Anpassungen wird auf die hohen Anforderungen an eine sozial gerechte medizinische Versorgung der Beamten und ihrer Partner reagiert, und sie dienen dem allgemeinen Wohlergehen der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Die Einführung eines Trennungsübernachtungsgelds schließlich ist eine Praxis, die auf die veränderten Mobilitätsanforderungen im Berufsleben der Beamten reagiert. Diese finanzielle Unterstützung ist eine angemessene Antwort auf die steigenden Anforderungen an die Flexibilität der öffentlichen Dienstleister. Abschließend ließe sich zusammenfassen, dass die hier vorgeschlagenen Änderungen in der Summe sehr sinnvoll und auch erforderlich sind. Dies könnte sich im Bereich des öffentlichen Dienstes zu einem Standortvorteil gegenüber anderen Bundesländern erweisen. Natürlich kommen wir später unter TOP 10 zu beabsichtigten Änderungen im Bereich des Landesdisziplinargesetzes, das diesen Vorteil wieder wegwischt. Die Beamten wollen nicht in einem umfangreichen Denunziations- und Meldesystem gefangen sein. So bekommt man keine Unterstützung unserer Beamten. Auch wieder falsch gemacht. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Werter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann sagen, dass dieses Gesetz die Situation unserer Beamtinnen und Beamten verbessert. Durch die letzte Reform aus dem Jahr 2013 erfolgten zahlreiche Änderungen, welche eine neue Überarbeitung nach sich zogen. Vor allem der demografische Wandel mit dem daraus resultierenden Fachkräftemangel ist zu erwähnen. Beamtinnen und Beamte erhalten nun faire Anreize, auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterzuarbeiten. Die Anrechnung der Einkünfte auf die Versorgungsbezüge entfällt. Deshalb können sie ihr verdientes Geld behalten und weiter mit ihren Erfahrungswerten dienlich sein. Ebenfalls verbessert das Gesetz die Fürsorgepflicht des Landes. Es wurde angesprochen, die einmalige Unfallentschädigung wird erhöht, was durchaus korrekt ist für Menschen, die sich als Beamtinnen oder Beamte für das Gemeinwohl des Landes einsetzen. Wenn wir auf die Beihilferegelung schauen, werden die Einkommensgrenzen für die Ehe- und Lebenspartner an die Inflation angepasst, und somit steht auch die Versorgung der Familie im Fokus des Gesetzes. Weiter stärkt das Gesetz die Attraktivität der wichtigen Ausbildung im öffentlichen Dienst auch für die Zukunft; denn künftig müssen Auszubildende bei Auswärtstätigkeiten keine Einbußen mehr erleiden. Die Kürzung des Tagegelds wird abgeschafft, und Übernachtungskosten bei notwendigen Auswärtstätigkeiten werden besser übernommen, das sogenannte Trennungsübernachtungsgeld. Dies verbessert zum einen den Ausbildungsstandort und sorgt für Motivation und die Bindung von qualifizierten Nachwuchskräften. Von daher bin ich überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung eines Gesetzes moderne Rahmenbedingungen für die Auszubildenden und für die Beamtinnen und Beamten schaffen und damit auch einen entscheidenden Beitrag zur Leistungsfähigkeit dieses Landes leisten. Wir können das nur unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, aber er ist wichtig. Es sorgt dafür, dass Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, die weiterhin arbeiten wollen, nicht ausgebremst werden. Das hilft gegen den Fachkräftemangel und ist somit absolut zeitgemäß. Die Unfallentschädigungen werden angehoben, ein längst überfälliger Schritt im Sinne der Fürsorge. Es wird jungen Leuten die Ausbildung im öffentlichen Dienst erleichtert, indem bei Reisekosten und Trennungsgeld nachgebessert wird. Bei den Fahrtkosten und Tagegeldern gibt es aus unserer Sicht zwar immer noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, aber das ist trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Es gibt keine Gegenrede. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUVwG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13019 – Erste Beratung Es sind 3 Minuten je Fraktion vereinbart, und zur Begründung spricht für die Landesregierung Staatsminister Clemens Hoch.

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Clemens Hoch

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV) haben wir in unserem Land eine bundesweit einzigartige Hochschule, die sich interdisziplinär und mit einem breiten methodischen Spektrum dem Thema öffentliche Verwaltung widmet. Die DUV ist eine von Bund und Ländern getragene Hochschule, deren Aufgabe es ist, Personen aus- und weiterzubilden, die im Staatsdienst Führungsaufgaben oder Leitungspositionen im oberen Management wahrnehmen und anstreben. Aufbauend auf den Ergebnissen ihrer vielfältigen Forschungsaktivitäten im Bereich des öffentlichen Handelns entwickelt die DUV Weiterbildungs- und Studienangebote, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Damit leistet die Universität einen wertvollen Beitrag, den großen Bedarf an hoch qualifiziert en Fach- und Führungskräften für die öffentliche Verwaltung zu decken, die den Wandel und die Veränderungen in der Verwaltung aktiv mitgestalten. Um dieser gesellschaftlich bedeutenden Aufgabe noch wirkungsvoller nachkommen zu können, geben wir der DUV mit dem vorliegenden Neuerlass des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer die erforderliche Struktur und gleichzeitig die notwendigen Freiheiten. Die Novellierung lehnt sich eng an die Änderungen des Hochschulgesetzes, dem Sie bereits zugestimmt haben, an. Vielen Dank noch einmal dafür. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Die bewährten Reformen sollen somit auch für die DUV übernommen werden. Gleichzeitig werden aber bei der DUV als postgraduale, von Bund und Ländern getragene Einrichtungen mit einem spezifischen Schwerpunkt angemessen in diesen Gesetzentwurf einfließen. Hierzu standen wir in engem Dialog mit der DUV und natürlich den anderen Trägerländern. Vielleicht einige Punkte, um auf den Gesetzentwurf einzugehen: Es geht in struktureller Hinsicht um die Modernisierung der Organisation der Universitätsleitung. Im Bereich von Studium und Lehre werden Rahmenbedingungen etabliert, um die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften zu modernisieren. Gleichzeitig führen wir entsprechend den Regelungen im Hochschulgesetz Experimentierklauseln im Bereich der Governance sowie Studium und Lehre ein. Ein großes Anliegen ist es, die Hochschulautonomie und die Selbstverantwortung der DUV zu stärken, und daher bauen wir Genehmigungsvorbehalte des Ministeriums und des Verwaltungsrats bei Prüfungsordnungen oder Promotionsordnungen ab. Ferner überführen wir Inhalte aus der Grundordnung in einfache Satzungen der Universität, die nicht dem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Auch die Gleichstellung der Geschlechter soll mit dem Gesetzentwurf gestärkt werden. Zur besseren Sichtbarmachung wurde analog zum Hochschulgesetz ein eigener Gleichstellungsparagraf eingeführt. Die Digitalisierung der Hochschullandschaft ist, wie auch schon im Hochschulgesetz, ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs. So wird die Digitalisierung als strategische Aufgabe der Universität verankert. Speziell werden die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz hervorgehoben. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen auch neue Regelungen zum Thema Open Access und Open Science im Sinne einer offenen Wissenschaft, mit der Transparenz und Nachnutzbarkeit von Forschungsergebnissen sowie der Wissenstransfer unterstützt werden. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass die DUV auch weiterhin eine führende Universität für die Rekrutierung, Ausbildung und Weiterbildung von Führungskräften für die Verwaltung bleibt. Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht Dr. Katrin RehakNitsche.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Damen und Herren! Man sagt, Verwaltung sei die Kunst, das Unmögliche möglich zu machen, allerdings in dreifacher Ausführung und mit drei Stempeln. Heute bringen wir einen weiteren Baustein zur Modernisierung unserer Hochschulen ein. Verwaltung muss modern, mutig und bürgernah sein. Dafür braucht sie die passenden Rahmenbedingungen. Mit dem Gesetz geben wir der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, der DUV, die Freiheit, die sie braucht, um künftig ihren Auftrag noch besser erfüllen zu können. Ihr Auftrag ist, eine Werkstatt, vielleicht auch eine Art Reallabor zu sein für gutes Regieren, für gerechtes Verwalten und für den Dienst am Gemeinwohl. Die DUV ist dabei keine gewöhnliche Hochschule, sondern – wir haben es gehört – sie ist eine kleine, feine, bundesweit einzigartige Universität mitten in Rheinland-Pfalz. Getragen ist sie vom Bund und von den Ländern und spezialisiert auf die Ausbildung derjenigen, die unseren Staat tragen, die Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung. Speyer ist eine Schule des Staates, eine Denkfabrik für modernes Regieren. Darauf dürfen wir gerade hier in Rheinland-Pfalz stolz sein. Nach 15 Jahren bekommt nun das DUV-Gesetz ein gründliches Update. Wir modernisieren zum Beispiel die Leitungsstrukturen, wir schaffen ein kollegiales Rektorat, wir führen eine Kanzlerin oder einen Kanzler ein für eine starke Verwaltungsleitung, und wir ermöglichen, dass auch externe Persönlichkeiten gewählt werden können. Das macht die DUV insgesamt stärker, moderner, wendiger, also fit für die Zukunft. Wir alle wissen, wer Verantwortung trägt, braucht unbedingt Vertrauen. Darum stärken wir auch die Hochschulautonomie: weniger Verwaltungsprozesse, mehr Freiräume. Mit der Abschaffung von Genehmigungsvorbehalten – auch ein schönes Wort – und der Einführung von Experimentierklauseln kann die Universität neue Modelle in Leitung, Organisation, Lehre und Prüfung erproben – befristet, verantwortungsvoll und mutig. So entsteht Innovation durch mutige Persönlichkeiten und Gestaltungsfreiheit. Auch in der Lehre verbinden wir Fortschritt mit Verantwortung. Fernprüfungen werden rechtssicher. Neue Studienformen wie zum Beispiel duale oder Teilzeitstudiengänge machen das Studium flexibler. Das ist ganz wichtig in unseren Zeiten. Digitalisierung wird strategische Chefsache mit Open Access, Open Science und digitalen Beschlussfassungen. Natürlich stärken wir auch die Gleichstellung der Geschlechter. Ein eigener Paragraf und erweiterte Rechte schaffen klare, sichtbare und verbindliche Zuständigkeiten und Strukturen; denn nur, wenn alle Potenziale genutzt werden, ist das gut für die DUV, gut für Rheinland-Pfalz und auch gut für Deutschland. All das zeigt, die DUV soll kein Ort für trockene Paragrafenreiter sein, sondern sie ist ein Lernort für Menschen, die Verantwortung als Aufgabe und Verwaltung als Aufgabe für das Gemeinwohl begreifen. Hier wird geforscht, wie man Staat besser, bürgernäher und gerechter machen kann. Mit unserem Gesetz geben wir der Universität die Freiheit, die sie braucht, und das Vertrauen, das sie verdient. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Dr. Matthias Reuber.

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Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Wir haben es eben schon gehört, die DUV nimmt in der rheinland-pfälzischen Wissenschaftslandschaft eine Sonderrolle ein, da sie, wie es im Gesetzentwurf beschrieben wurde, vom Bund und sämtlichen Bundesländern gemeinsam getragen wird. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen dieser besonderen Institution auf eine neue Grundlage gestellt. Das ist richtig und notwendig, um die Universität in eine stabile und zukunftsfähige Struktur zu führen. Nach der Novellierung des Hochschulgesetzes – Herr Minister hat es eben auch angesprochen – im Sommer dieses Jahres werden nun Punkte dieser Novellierung richtigerweise in dieses Gesetz übernommen. Gleichzeitig werden aber auch weitere Punkte in das Gesetz aufgenommen, um die DUV selbst weiterzuentwickeln. Viele dieser Punkte wurden eben schon aufgeführt. Da die Redezeit heute in der ersten Lesung begrenzt ist, möchte ich einen Punkt besonders hervorheben, den auch Minister Hoch und meine Vorrednerin schon gestreift haben, und zwar ist das die Aufnahme des Themas künstliche Intelligenz in das Gesetz, in den Aufgabenbereich der Hochschule. Gerade für die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften ist das ein ganz zentraler Schritt. Wenn wir hier oder auch in unseren Wahlkreisen über Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung sprechen, kommen wir am Thema KI nicht vorbei. KI und Digitalisierung können vor allem helfen, Verwaltung einfacher, schneller und bürgernäher zu machen, wenn sie verantwortungsvoll eingesetzt wird. Genau dafür braucht es eine wissenschaftliche Begleitung und Expertise, und genau dafür haben wir in Rheinland-Pfalz mit der DUV einen Ort in Speyer, in Deutschland, an dem Verwaltung und Wissenschaft zusammenkommen, an dem wissenschaftlich fundierte, praxisnahe Verwaltungsforschung betrieben werden kann. Dort wird auch das Ziel verfolgt, die Grundlagen für einen leistungsfähigen, effizienten und bürgernahen Staat zu schaffen. Genau das ist es, was wir als Fraktion wollen. (Beifall der CDU) Ich habe es erwähnt, die DUV kann und muss eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn wir über Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau in Rheinland-Pfalz sprechen. Sie kann auch Verwaltungshandeln auf Grundlage einer fundierten Forschung weiterentwickeln. Meine Damen und Herren, wir haben es eben in den beiden Reden schon gehört, die Anpassung des Gesetzes ist notwendig und enthält wichtige Elemente. Wir werden diese als CDU-Fraktion in den weiteren Ausschussberatungen positiv begleiten. Für uns als Fraktion ist es entscheidend, dass wir am Ende ein Gesetz haben, das zum einen die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer stärkt, das ihr Stabilität, Modernität und Gestaltungskraft gibt und auf der anderen Seite unserem Land hilft, indem wir Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung wirklich vorantreiben, sodass bei jedem Bürger nachher etwas ankommt und das auch spürbar wird. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Absolventin und mancher Absolvent der DUV nennen die DUV mit einem Augenzwinkern nach dem französischen Vorbild die ENA Deutschlands. Es stimmt, in Speyer wird auf höchstem wissenschaftlichen Niveau geforscht und gelehrt, wie gute Verwaltung gelingen kann, in Speyer vielleicht auf eine eigene, pragmatische Weise: etwas weniger Pariser Palais, mehr pfälzische Tatkraft, und das gebührenfrei für jede und jeden. (Beifall des Abg. Michael Wagner, CDU) Gerade jetzt brauchen wir Orte wie Speyer. In vielen Verwaltungen fehlen qualifizierte Fachkräfte. Gleichzeitig wollen wir verstehen, wie politische Entscheidungen wirken, ob Gesetze wirklich das erreichen, was sie versprechen. Genau das passiert in Speyer. Hier verbinden sich Forschung und Praxis. Hier wird untersucht, wie Politik und Verwaltung den Alltag der Menschen verändern und verbessern können, und es werden die Fach- und Führungskräfte von morgen ausgebildet, die Verantwortung übernehmen in Kommunen, in Ministerien und Behörden. Manch Politiker oder Politikerin hat in ihrer Biografie auch ein Speyersemester vorzuweisen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Hüttner, SPD) Mit dem uns vorliegenden Gesetz werden viele Neuerungen aus der letzten Hochschulgesetznovelle auf die DUV Speyer übertragen. Wir geben ihr damit mehr Freiheit, mehr Gestaltungsspielraum. Das Leitungsgefüge wird auf ein kollegiales Rektorat umgestellt. Eine Kanzlerin bzw. ein Kanzler wird eingeführt, um die Leitung breiter und professioneller aufzustellen. Zudem stärken wir – es ist schon angesprochen worden – die Hochschulautonomie, etwa bei Prüfungs- und Promotionsordnungen. Ein zentrales Element ist im Gesetz auch die Experimentierklausel. Wir führen sie sowohl auf der Organisations- als auch auf der Leitungsebene sowie im Bereich von Studium und Lehre ein, um passgenaue Strukturen, neue Wege in Lehre und Prüfungen einfach einmal testen zu können. Wissenschaft braucht diese Freiräume. Wissenschaft muss Wagnisse eingehen dürfen, und ja, sie darf auch einmal scheitern, um echte Innovationen hervorzubringen. Mit neuen Studienmodellen wie dem dualen oder dem Teilzeitstudium öffnen wir außerdem weitere Wege in die öffentliche Verwaltung und erweitern den Kreis der Studierenden. Nicht zuletzt stärken wir die Gleichstellung der Geschlechter. Ein eigener Gleichstellungsparagraf, angelehnt an das Hochschulgesetz, sorgt für Sichtbarkeit und Verbindlichkeit. Wir wollen, dass alle Absolventinnen und Absolventen am Ende sagen: In Rheinland-Pfalz habe ich gelernt, wie moderne Verwaltung gut funktionieren kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir den Rahmen, damit die DUV Speyer ihre besondere Rolle nicht nur bewahren, sondern auch besser entfalten kann. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! In der Gesamtbewertung des Landesgesetzes schließen wir uns weitgehend der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbands, Landesverband Rheinland-Pfalz an. Auch wir begrüßen die Stärkung der Autonomie der Hochschulleitung und die Erweiterung der Zuständigkeit der Universität über die Verwaltungswissenschaften hinaus für die Verwaltungsdigitalisierung. Wir sind auch der Meinung, dass die Experimentierklausel zur Erprobung neuer Modelle in Studium und Lehre eine gute Sache ist, insbesondere wenn es um Möglichkeiten der Digitalisierung im Rahmen des Fernstudiums geht. Der Gesetzentwurf enthält jedoch zwei Aspekte, die uns nicht gefallen. Erstens – das wird Sie nicht überraschen – stört es uns, wenn Leistungsanforderungen abgesenkt oder Standards ausgehebelt werden sollen. Der Deutsche Hochschulverband nennt es in seiner Stellungnahme „durchlöchern“. Um was geht es? In § 25 Absatz 2 steht geschrieben: Für „besonders qualifizierte“ Inhaber eines Bachelorabschlusses könne „die Promotionsordnung ein Eignungsfeststellungsverfahren vorsehen“. Dazu sagen wir Nein. Wir halten am Master als Voraussetzung für eine Promotion fest, und das aus guten Gründen, Stichwort Qualitätssicherung. Zur Promotion soll nur zugelassen werden, wer entsprechende vorherige Leistungen an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften erbracht hat. Die geplante Absenkung der Leistungsanforderungen lehnen wir ab. Zum zweiten Aspekt: Wir begrüßen die Stärkung der Autonomie der DUV Speyer ausdrücklich. Deshalb kritisieren wir deren Einschränkung durch kontraproduktive Quotenverpflichtungen. Beispiel § 28 Absatz 3 bis 5, hier zitiere ich aus der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbands: „Äußerst kritisch bewertet der DHV die Regelungen im Entwurf, wonach Gremien, die mindestens für 1 Jahr eingesetzt sind, zu gleichen Anteilen mit Frauen und Männern zu besetzen sind. […] So werden Frauen an der Universität gezwungen, viel stärker Gremienarbeit zu leisten und Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen als die Männer […]. Das führt zwangsläufig dazu, dass Frauen weniger Zeit für Forschung bleibt. Weniger Forschung bedeutet aber wiederum weniger Qualifizierung und wissenschaftliches Fortkommen.“ Das ist ausdrücklich auch unsere Meinung, dieser schließen wir uns an. An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, die Quote ist inzwischen nur noch Selbstzweck. Die AfD-Fraktion verfolgt einen anderen Ansatz. Wir stehen für Freiheit und Autonomie. Wir lehnen Quotenregelungen daher ab. Die geeignetsten Kandidaten sollen in die entsprechenden Gremien gewählt werden, und zwar ohne Vorgaben durch die Landesregierung, natürlich unabhängig vom Geschlecht. Die Landesregierung will an diesen zwei Stellen Dinge verwirklichen, die wir ablehnen. Insgesamt aber begrüßen wir diesen Schritt, der zu mehr Autonomie der DUV und damit zu einem größeren Renommee führt, ausdrücklich. Wir stimmen zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Novellierung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer setzen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem moderneren, leistungsfähigeren und zukunftsträchtigeren Hochschulwesen in Rheinland-Pfalz. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Universität auch in Zukunft ihrem besonderen Auftrag im Bund-Länder-Verbund gerecht wird, nämlich der Ausbildung und Qualifizierung von Führungskräften für Staat und Verwaltung. Viele einzelne Aspekte sind von meinen Vorrednern schon genannt worden, daher will ich nur exemplarisch einige herausgreifen. Besonders wichtig ist uns, dass die Reform der Autonomie der Hochschulen gestärkt wird: weniger Genehmigungsvorbehalte durch das Ministerium, mehr Verantwortung in den Händen der Universität. Das ist gelebte Selbstverwaltung und entspricht unserem Verständnis von einer modernen, unabhängigen Wissenschaft. Die Modernisierung der Leitungsstrukturen erhöht die Handlungsfähigkeit der DUV schlagartig. Mit der Experimentierklausel auf allen Ebenen geben wir der Uni zusätzlich die Freiheit, um innovative Modelle zu erproben. Genau diese Offenheit für Neues ist notwendig, damit wir den Herausforderungen einer digitalen und dynamischen Verwaltung gerecht werden können. Auch für die Studierenden gibt es neue Möglichkeiten. So können jetzt digitale Prüfungen durchgeführt werden. Wir öffnen die DUV für duale und Teilzeitstudiengänge, und zuletzt stärken wir Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Das sind klare Signale für mehr Durchlässigkeit, mehr Chancengerechtigkeit und mehr Flexibilität. Meine Damen und Herren, Digitalisierung ist nun einmal eine Daueraufgabe, die auch immer wieder angelegt werden muss. Deshalb ist es richtig, dass wir sie als strategische Aufgabe in der Universitätsleitung verankert haben. Alles in allem: Mit diesem Gesetz verbinden wir liberale Kernanliegen – mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung, mehr Modernität – mit den spez ifischen Anforderungen einer Bund-Länder-Universität. Es ist ein Gewinn für die Universität, für Rheinland-Pfalz und für die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung insgesamt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer an die aktuellen Gegebenheiten der sonstigen Hochschullandschaft angepasst: mehr Eigenständigkeit, eine klare Leitungsstruktur mit Rektorat und Kanzlerstelle und die Öffnung des Rektorats auch für externe Persönlichkeiten. Das sind aus unserer Sicht Schritte, die den Standort langfristig stärken. Natürlich heißt mehr Autonomie auch mehr Verantwortung, aber ich bin überzeugt, die Speyerer Universität kann das leisten. Was mir noch fehlt, ist eine Stellungnahme der Universität selbst zum Gesetzentwurf, aber die wird uns im Rahmen des weiteren Verfahrens sicher noch zur Verfügung gestellt. Wenn man mit den FREIEN WÄHLERN, die dort arbeiten, spricht, kommen diese aus dem Schwärmen für ihre Einrichtung nicht mehr heraus. Die Universität ist für meinen Wahlkreis und für die Stadt Speyer eine Bereicherung. Wir freuen uns auf die weitere Beratung. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit sind wir bei diesem Tagesordnungspunkt am Ende der Rednerliste angelangt. Im Vorfeld vereinbart war der Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13067 – Erste Beratung Die Gruppe FREIE WÄHLER und die AfD haben jeweils eine erweiterte Redezeit um 1 Minute. Damit kommen wir zur Einbringung. Sehr geehrter Staatsminister Ebling, Sie haben das Wort.

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Michael Ebling

Danke schön. – Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren Abgeordnete! Der Abgeordnete Markus Stein hat eben in einer vorangegangenen Debatte einen Satz gesagt, den ich ausdrücklich aufgreifen möchte: Wir können stolz sein auf unsere Beamtinnen und Beamten. – Genau das ist auch mit Fug und Recht so zu sagen. Die Beamtinnen und Beamten leisten einen wertvollen, sie leisten vor allen Dingen einen unverzichtbaren Beitrag für das tägliche Gelingen von Verwaltung und von staatlichen Aufgaben. Sie leisten ihn hunderttausendfach jeden Tag, und sie leisten ihn in sehr vielfältigen Berufen und teilweise auch unter großer Anspannung und Belastung, wenn wir uns die Berufsbilder im Einzelnen betrachten. Diese weit überwiegende Mehrheit natürlich auch der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten ist selbstverständlich nicht nur qua Eid, sondern qua innerer Haltung mit dem Grundgesetz und unserer demokratischen Grundordnung der Landesverfassung auf das Engste verbunden. Man tritt jeden Tag ohne Wenn und ohne Aber für die Verfassung ein. Vielmehr noch, unsere Beamtinnen und Beamte stehen Tag für Tag dafür ein, Verfassung zu schützen und auch Staat zu verteidigen, was im Übrigen auch ihre Aufgabe ist. Sie tun es mit Einsatz, sie tun es mit Loyalität und einem großen Verantwortungsbewusstsein. Aber natürlich, es gibt wie immer – erst recht, wo viele sind – wenige Einzelfälle, bei denen das nicht der Fall ist. Deshalb muss man auch hier über das Disziplinarrechtliche reden, und deshalb gibt es am Ende auch ein Disziplinarrecht, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern natürlich überall dort, wo es Beamtinnen und Beamte gibt. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf die Änderung und Ergänzung einzelner Stellschrauben ab, um das bewährte Disziplinarrecht effektiv anzupassen, nicht nur, aber insbesondere in Bezug auf Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht. So werden die Höchstfristen für Disziplinarmaßnahmenverbote sowie Verwertungsverbote bei Dienstvergehen gegen die Verfassungstreuepflicht ausgedehnt. Zudem wird bei Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kein zeitlich begrenzter Unterhaltsbeitrag mehr gezahlt. Wer unsere Verfassung bekämpft, kann nicht zugleich vom Staat Unterstützung erwarten. Auch bei den Beamtinnen und Beamten in den rheinland-pfälzischen Gemeinden, in den Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, in Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts wird die Kontrollmöglichkeit der Aufsichtsbehörde bei Dienstvergehen dahin gehend gestärkt, entschlossener und wirksamer gegen mögliche Verfassungsfeinde vorzugehen. Im Sinne einer allgemeinen Beschleunigung von Disziplinarverfahren soll daneben die Berufung gegen Entscheidungen des Disziplinargerichts von einer Zulassung abhängig gemacht werden. Damit ist es weiterhin möglich, bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung oder auch bei abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung Berufung einzulegen. Zugleich wird aber einer etwaigen Verzögerungstaktik durch möglichen Missbrauch rechtsstaatlicher Instrumente begegnet. Auch wollen wir eine Erleichterung und Öffnung bei der Auswahl eines Ermittlungsführers oder einer Ermittlungsführerin eröffnen. Das ist dem geschuldet, dass wir in Rheinland-Pfalz viele kleinere Verwaltungseinheiten haben. Damit geben wir verbesserte Möglichkeiten, um entschieden und beschleunigt Disziplinarverfahren durchzuführen. Etwaigen Unsicherheiten, die insbesondere durch die seltene Anwendung des Disziplinarrechts naturgemäß oft gegeben sind, können wir damit im Sinne der disziplinarrechtlichen Vorschriften auch effektiver begegnen. In der deutschen juristischen, aber auch vielleicht darüber hinausgehenden Öffentlichkeit wird viel über den Systemwechsel von der Disziplinarklage hin zu einer Disziplinarverfügung gesprochen. Die Bundesebene hat im Übrigen davon Gebrauch gemacht. Wir dagegen haben vor dem Hintergrund der nunmehr vorgenommenen Änderungen bewusst davon abgesehen. Einzelne Bundesländer und der Bund sind diesen Schritt gegangen, ich habe es eben schon gesagt. Für Rheinland-Pfalz ist ein Beibehalten des aktuell bewährten Systems vorzugswürdiger. Anzahl und Verfahrensdauer der Disziplinarklagen gegen rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte sind überschaubar, und ich darf die Prognose wagen, sie werden überschaubar bleiben, sodass schon allein deswegen kein Änderungsdruck besteht. Meine Damen, meine Herren, die Regelungen des Landesdisziplinargesetzes sind gut austariert. Sie sind auch sinnvoll. Mit dem Gesetzentwurf bekräftigen wir unseren Anspruch, dass in Rheinland-Pfalz weiterhin eine Verwaltung arbeitet, der die Menschen vertrauen können, weil sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung steht. Gleichzeitig macht es Sinn, Verfahren zu beschleunigen, natürlich auch Verfassungstreue zu stärken, und damit schaffen wir Voraussetzungen für einen starken, für einen verlässlichen und immer auch demokratischen Staat. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich dem Dank des Ministers an die Beamtinnen und Beamten natürlich gleichermaßen anschließen. Ich teile die Auffassung, die er hinsichtlich der guten Arbeit hat, nicht nur, weil ich selbst 30 Jahre Beamter war, sondern weil ich auch die Arbeit ein Stück weit einschätzen kann. Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine gesetzeskonforme Ausführung der Dienstgeschäfte und die Verfassungstreue der Beamtinnen und Beamten ist elementar. Aus diesem besonderen Treueverhältnis heraus ergibt sich eine Pflicht, die über eine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung und auch über das bloße Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinausgeht. Mit der Begründung des Treueverhältnisses bringt der Beamte seine gesamte Persönlichkeit in das Rechtsverhältnis ein. Er muss dabei auch Einschränkungen seiner eigenen Handlungsfreiheit in Kauf nehmen. Die Beamten haben die Grundpflicht, dem ganzen Volk zu dienen. Sie haben Dienstpflichten und ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zum Wohl der Allgemeinheit wahrzunehmen. Trotz dessen, dass man darauf vereidigt wurde und es auch geschworen hat, kann es aber auch immer wieder einmal zu Dienstvergehen kommen. Zur Wiederherstellung der Integrität des Dienstherrn hat der Dienstherr verschiedene Möglichkeiten, die manchmal relativ einfach sind, manchmal aber auch statusrelevante Maßnahmen wie die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung von Ruhegehalt beinhalten. Besonders problematisch ist die Situation dann, wenn trotz eines Eids auf die Verfassung diese insbesondere durch extremistische Handlungen beeinträchtigt wird und der Beamte oder die Beamtin nicht mehr mit beiden Füßen fest auf dem Boden der Verfassung steht. Dann sind diese möglichst schnell und möglichst konsequent disziplinarisch zu belangen, und erforderlichenfalls ist der Beamte oder die Beamtin aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. In der Konsequenz bedeutet dies, Verfassungsfeinde haben keinen Platz im öffentlichen Dienst. Damit dies zügig umgesetzt werden kann und nicht zu einer Dauerwarteschleife führt, die dann auch möglicherweise eine mangelnde Handlungsfähigkeit des Staates aufzeigt, sind in diesem Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen enthalten, die genau das Handeln des Staates gewährleisten. Ich will diese nicht mehr im Einzelnen aufführen, der Minister hat sie insoweit alle genannt. Mir ist es wichtig, dass mit diesem Gesetzentwurf die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet wird und wir keine extremistischen Handlungen von Beamtinnen und Beamten in unserem Dienst dulden. Dementsprechend werden wir positiv in die Beratungen im Ausschuss gehen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Moesta.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel dieses Gesetzes, Disziplinarverfahren zu beschleunigen, um konsequenter insbesondere gegen Verfassungsfeinde vorzugehen, ist richtig. Verfassungstreue ist keine Nebensache. Sie ist Voraussetzung für das Vertrauen in unseren Staat, und eine handlungsfähige, integre Verwaltung ist das Fundament unserer wehrhaften Demokratie. Aber nicht jede Beschleunigung bedeutet auch eine Verbesserung. Es gibt zwei Punkte, bei denen wir deutliche Bedenken haben und die auch die komba Rheinland-Pfalz unseres Erachtens zu Recht kritisiert. Erstens: Bislang war gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Trier in Disziplinarsachen stets eine Berufung möglich. Künftig soll diese nur noch zugelassen werden, wenn grundsätzliche Fragen betroffen sind oder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Das bedeutet, der Instanzenzug wird verkürzt und damit der Rechtsschutz für Beamte eingeschränkt. Meine Damen und Herren, ein Disziplinarverfahren ist kein Verwaltungsakt wie jeder andere, zum Beispiel eine Baugenehmigung. Es entscheidet oft über die berufliche Existenz, die Reputation und die wirtschaftliche Sicherheit eines Menschen. Auch wenn in den letzten Jahren nur wenige Fälle bekannt geworden sind, erinnere ich an die Berufung des Landesarchäologen vor dem OVG Koblenz in der letzten Woche. Dort wurde zum Beispiel die Anordnung über die vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % ausgesetzt. Gerade deshalb brauchen wir in diesen besonderen Fällen die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Wir haben in Rheinland-Pfalz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit kurze Verfahrenszeiten, auf die wir zu Recht stolz sind, und eine gut arbeitende und in Disziplinarverfahren erfahrene Justiz. Dafür gebührt auch unserem verstorbenen Justizminister Herbert Mertin Dank; denn es war ihm äußerst wichtig, unser Rechtssystem zu stärken. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deshalb sehen wir eine Verkürzung des Rechtswegs und eine Verlagerung auf die Verwaltung sehr kritisch. Wir sagen, wenn es um existenzielle Fragen geht, darf Geschwindigkeit niemals wichtiger sein als Gerechtigkeit. Da kommt es eben nicht auf wenige Monate an. Den zweiten Punkt, die geplante Ermächtigung der Aufsichtsbehörden, Disziplinarverfahren bei kommunalen Beamten an sich zu ziehen, halten wir für überflüssig und gefährlich. Wenn die Aufsichtsbehörde meint, dass rechtswidrig kein Verfahren eingeleitet wird, kann sie eingreifen. Das ist unseres Erachtens ausreichend. Eine zusätzliche Eingriffsbefugnis ist schlicht ein Misstrauensvotum gegenüber den Kommunen, und das lehnen wir ab. Meine Damen und Herren, wer den öffentlichen Dienst stärken will, muss Vertrauen schaffen, Rechtssicherheit garantieren und Fairness wahren. Wir werden die weiteren Beratungen konstruktiv begleiten, aber ein Anhörverfahren beantragen. Beschleunigung ja, aber nicht auf Kosten der Gerechtigkeit und der kommunalen Selbstverwaltung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz steht für eine wehrhafte Demokratie, und wir handeln nicht nur mit Worten, sondern mit Gesetzgebung. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes setzen wir ein weiteres klares Zeichen gegen Extremismus im öffentlichen Dienst. Es ist ein konsequenter Schritt in einer Reihe wirksamer Maßnahmen vom Sicherheitscheck für Fraktionsmitarbeitende bis zur angekündigten Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue. Wer in den Dienst des Landes möchte, muss klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und das auch belegen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes reiht sich folgerichtig in diesen Maßnahmenkatalog gegen Verfassungsfeinde ein. Er ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu mehr Demokratie und weniger Extremisten im Beamtentum. Der Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel: Disziplinarverfahren sollen schneller, klarer und rechtssicherer werden, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden. Wir bleiben dabei rechtsstaatlich klug. Rheinland-Pfalz hält – anders als der Bund – am Instrument der Disziplinarklage fest. Warum? Weil Gerichtsentscheidungen für mehr Transparenz und Akzeptanz innerhalb der Verwaltung und in der Öffentlichkeit sorgen. Ich finde das sehr richtig. Ein schnellerer Weg ist das Verfahren auf Verfügung ohnehin nicht; denn Rechtsmittel gibt es dort genauso. Deshalb ist der rheinland-pfälzische Weg richtig. Die Änderungen im Landesdisziplinargesetz und im Landesbeamtengesetz sind nicht viele, aber dafür sehr wirksam. Ich will einige Beispiele nennen. Es ist konsequent und richtig, dass Verwaltungsgerichte künftig bei der Entfernung aus dem Dienst oder beim Entzug des Ruhegehalts die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags ausschließen können; denn die Fürsorgepflicht des Staates endet dort, wo die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit überschritten ist. Ein zweites Beispiel: Bei Verdachtsfällen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird künftig die oberste Dienstbehörde zwingend informiert. Liebe Kollegin Moesta, da bin ich der Meinung, das stärkt die Durchgriffsmöglichkeiten von oben und verhindert, dass solche Fälle irgendwo versanden. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Integrität des öffentlichen Dienstes. Wir hier in Rheinland-Pfalz machen deutlich: Wer die Demokratie delegitimiert, kann nicht gleichzeitig von ihr leben, und wir schaffen rechtsstaatlich saubere Verfahren, um solche Fälle wirksam zu sanktionieren. So bleibt Rheinland-Pfalz entschlossen, wachsam, handlungsfähig und verfassungstreu. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich freue mich auf die weitere Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Betrachtet man den vorliegenden Gesetzentwurf eingebettet in einen längeren Zeitraum, kommt man zu einer anderen Bewertung, als wenn man ihn für sich allein betrachtet. Sprechen wir ehrlich: Im Gesamtzusammenhang ist dieser Gesetzentwurf wieder ein Lex AfD. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Sie wollen bei dem, was Sie mit Ihrer Beamtengeschichte nicht umsetzen konnten – dass AfDler keine Beamten mehr werden dürfen – jetzt den nächsten Schritt machen. Erinnern wir uns daran, dass der Staat Meldestellen im Internet eingerichtet hat bzw. fördert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immer wenn man über Extremisten redet, fühlen Sie sich angesprochen!) Erinnern wir uns daran, dass Minister Ebling den Zugang zum öffentlichen Dienst für AfD-Mitglieder, wie eben schon erwähnt, einschränken wollte. Erinnern wir uns daran, dass die Landesregierung in den letzten Jahren mehrmals und ganz bewusst gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat. (Beifall bei der AfD) Darin reiht sich dieser Gesetzentwurf ein. Der Gesetzentwurf soll die Meinungsfreiheit von unliebsamen Beamten einschränken. Ich betone, wer sich eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, hat nichts im Staatsdienst verloren. Das Problem bei dieser Sache ist, dass diese objektive Bewertung meistens – ich schaue mal Richtung Heusinger – da stattfinden soll. (Heiterkeit bei der AfD –

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Joachim Paul AfD

Genau!) Dieses Gesetz ist ein Damoklesschwert über jedem Beamten, der legale, aber regierungskritische Haltungen äußert. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Beamte, die der Regierung kritisch gegenüberstehen, können selbstverständlich trotzdem verfassungstreu sein. Das wissen die Grünen nur manchmal nicht. Sie wollen einfach unliebsame Beamte aus dem Dienst entfernen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) wenn die das aus ihrer Sicht falsche Parteibuch haben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Dummes Zeug!) Verfassungswidrige Äußerungen sollen dazu führen, dass Beamte aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Doch was bedeutet es, „sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen“? Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch eine aktivistische Landesregierung ausgelegt und im Zweifel von einem SPD-dominierten Gericht entschieden wird. (Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Michael Hüttner SPD

Du lieber Gott, was ist das denn? Frechheit!) Zweitens wird der Betrachtungszeitraum für kritische Äußerungen auf acht Jahre ausgedehnt. Acht Jahre. (Anhaltend Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Wir haben eine unabhängige Justiz!) Dadurch werden Äußerungen aus ihrem zeitlichen und politischen Zusammenhang gerissen, somit sinnentstellt und können problemlos gegen den Verfasser verwendet werden. Beispielsweise sagen Sie dann beim Kollegen Paul in ein paar Jahren, der findet den Tolkien und Herr der Ringe gut. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö!) Das ist dann wahrscheinlich Ihr Eintrittstor, um Herrn Paul zu denunzieren. (Zurufe der Abg. Joachim Paul, AfD, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens dürfen künftig externe Rechtsanwälte als Ermittlungsführer der Disziplinarverfahren durch den Dienstherrn bestellt werden. Hier soll also eine neue Anwaltsindustrie entstehen. Hoch spezialisierte Rechtsanwälte, die unliebsame Beamte kraft ihrer einzigartigen juristischen Expertise aus dem Dienst entfernen können. Fair ist ein solch einseitiges Verfahren nicht. Viertens wird der Rechtsschutz eingeschränkt. Es wurde eben schon erwähnt. Eine Instanz soll gestrichen werden. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Nach der Verwaltungsgerichtsordnung soll es entschieden werden!) Fünftens werden Vorgesetzte verpflichtet, ihre unterstellten Beamten beim Dienstherrn zu denunzieren, wenn dem Vorgesetzten möglicherweise disziplinarrelevante Äußerungen bekannt werden. Andernfalls kann gegen den Vorgesetzten selbst ein Verfahren eingeleitet werden. Dieses Gesetz verlangt in seiner Konsequenz unbedingte Linientreue und Kadavergehorsam. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Beamte, die den Rot-Grünen treiben, die sich außerhalb der rot-grünen Deutung von verfassungstreuem Handeln in legaler Art und Weise äußern, laufen Gefahr, angeprangert und ihrer beruflichen Existenz beraubt zu werden. Was hier passiert, ist nicht demokratisch. Wir haben Sie durchschaut. Es ist einfach wieder ein Lex-AfD-Gesetz, und die nächste Wahl kommt. (Zurufe von der SPD: Oh! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Extremisten halt!) Danke schön. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Mitglieder des Parlaments! Das deutsche Berufsbeamtentum ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es sichert die Funktionsfähigkeit unseres Landes und verschafft uns Vertrauen sowohl beim Dienstherrn als auch in der Öffentlichkeit. Dieses Vertrauen ist kostbar und darf durch Dienstvergehen nicht erschüttert werden. Ich bin selbst Landesbeamter, und daher kann ich leider nur sagen, es ist mir immer ein Dorn im Auge gewesen, wenn das Berufsbeamtentum von einzelnen schwarzen Schafen in den Dreck gezogen wird, die nicht in der Lage sind, sich an ihre eigenen Bekenntnisse zu halten, die sie abgelegt haben, als sie Beamter wurden. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Es ist Zeit, dass sich an dieser Stelle etwas ändert, damit all diejenigen, die tagtäglich fleißig und aufopfernd im Dienst unseres Staates tätig sind, davor geschützt werden, von diesen schwarzen Schafen mit heruntergezogen zu werden. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, der Disziplinarverfahren modernisiert und beschleunigt, um die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu verbessern. Die Kernidee des Entwurfs ist klar und überzeugend. Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue müssen konsequent verfolgt werden. Die Maßnahmen reichen von einfachen Disziplinarmaßnahmen wie Verweisen und Kürzungen von Bezügen bis hin zu statusrelevanten Sanktionen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts. Damit wird deutlich: Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet, hat keinen Platz im öffentlichen Dienst verdient. (Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Genau!) Auch kleine Verwaltungseinheiten, die bislang kaum Erfahrung mit Disziplinarverfahren haben sammeln können, erhalten jetzt die Möglichkeit externer Ermittler und damit einer echten Untersuchung. Dies stärkt die Professionalität und die Verfahrensgeschwindigkeit zugleich. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Regelungen, dass Fälle von Verfassungsverstößen über längere Zeiträume zusammen betrachtet werden können. Dies ist ein kluger Schritt, um die Gesamtsituation korrekt beurteilen zu können, ohne dass Einzelfälle irgendwie verharmlost werden können. Auch die Anpassung von Fristen und die Regelungen zur Berufszulassung tragen zu einer spürbaren Effizienzsteigerung bei. Nicht zuletzt wird durch die Beschränkung der Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses das Vertrauen in den öffentlichen Dienst langfristig gestärkt. Gerade für sicherheitsrelevante Bereiche ist dies ein sinnvoller präventiver Schritt, der die berechtigten Sicherheitsinteressen des Landes und der Bundesrepublik berücksichtigt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass unsere Verwaltung handlungsfähig, konsequent und rechtsstaatlich agiert. Er stärkt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung und sorgt dafür, dass unsere Verfassungsfeinde keinen Platz in unserer Verwaltung haben. (Glocke der Präsidentin) Vor allem aber schätzen wir all diejenigen wert, die nicht so ein schwarzes Schaf sind und mit ihrer Arbeit und ihrer guten Leistung entsprechend gewürdigt werden. Wir Freie Demokraten bewerten diesen Entwurf ausdrücklich positiv und sind überzeugt, dass er seinen Beitrag leisten kann. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es: „Durch die Gesetzesänderungen soll insbesondere entschlossener gegen Verfassungsfeinde vorgegangen werden können.“ Herr Innenminister, aus meiner Sicht ist der Gesetzesvorschlag nicht nur geboten, sondern aus Sicht der Praxis auch dringend notwendig. Meine Damen und Herren, ich habe einen Anruf bekommen. Ein Bürgermeister sagte: Herr Wefelscheid, wir haben hier einen ehemaligen Beamten, der tanzt uns auf der Nase herum, der ist Reichsbürger. Es war unter der Belegschaft schon länger bekannt, schwierige Person, verhaltensauffällig, aber jetzt, seit derjenige in Pension ist, geht er ins Bürgeramt, dreht da alles auf links, verweigert die Auskünfte, wirkt nicht mit, macht irgendwelche Eingaben, legt den Laden lahm. Die Kollegen sind entsetzt, dass der ehemalige Kollege so etwas entfaltet. – Ich sage: Aber wie lange läuft das denn? – Ja, das waren mehrere Jahre. – Dann sage ich: Was war denn aktuell? – Dann kamen ein paar Punkte, die wurden erzählt. Da sage ich: Wird man im Moment keine Chance haben, das ist zu wenig. In der Gesamtschau allerdings, über die Jahre, sieht das Bild anders aus. – Dann bekomme ich die Frage gestellt: Herr Rechtsanwalt, können Sie denn die Ermittlungen übernehmen, sodass wir das tatbestandlich sozusagen zusammenführen können, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) weil wir gar keine Leute haben, die das können? – Sage ich: Nee, das Gesetz lässt das nicht zu. Sie können mir gerne jemanden aus Ihrer Verwaltung schicken. Dem bringe ich dann abstrakt bei, was er tun muss. Das können wir auch abrechnen, aber machen muss er es dann selbst. – (Heiterkeit und Unruhe bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Benedikt Oster SPD

Erst mal abrechnen, sehr gut!) Ich habe meine Gebührenrechnung geschrieben, aber das Problem war nicht gelöst. Herr Innenminister, als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe, habe ich gesehen, die Punkte, die Sie hier insbesondere regeln, sind die Punkte, die aus meiner Sicht in der Praxis tatsächlich geboten sind und gefragt werden. Das ist eine unterschiedliche Einschätzung zur Kollegin Moesta. Es gibt kleine Verwaltungseinheiten, die nicht das Personal haben – ich komme zum Ende – und die Änderungen brauchen, um handlungsfähig zu bleiben. Ich glaube, deswegen ist es der richtige Schritt zur richtigen Zeit und der richtige Gesetzentwurf. Danke schön. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Folgender Überweisungsvorschlag liegt vor: an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend –. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Dann darf ich Sie zur morgigen 95. Plenarsitzung um 9.30 Uhr in diesem Rund einladen. Ich wünsche einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 19.44 Uhr

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