Dirk Herber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Diese Aktuelle Debatte ist kein ernsthafter Beitrag zur Lösung von komplexen Problemen. Die AfD hat jetzt auf einmal ein Thema entdeckt, über das Fachpolitiker seit Jahren ernsthaft und verantwortungsvoll debattieren. Sie werfen als Kampfbegriff „Lauschangriff aus Brüssel“ in den Raum. Die tatsächlichen Herausforderungen, die dieses Feld bietet, sind aber viel zu ernst für eine solche Simplifizierung. Es geht um den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Es geht um Beweismittel, die unsere Strafverfolgungsbehörden heute für 85 % ihrer Ermittlungen benötigen, um digitale Beweismittel. Es ist absolut richtig, dass kein Chat anlasslos kontrolliert werden darf, aber der Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von online verbreitetem sexuellen Kindesmissbrauch – diese Chatkontrolle – ist ein komplexes Thema. Sich hier mit einfachen Parolen hinzustellen, hilft uns tatsächlich an keiner Stelle weiter. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Ich spare mir jetzt den Hinweis, dass wir uns hier in einem Länderparlament befinden. Ich habe auch weder die Zeit in dieser Debatte, noch habe ich die Buntstifte, um Ihnen zu erklären, was die Arbeit der Europäischen Union bedeutet. Ich sage Ihnen aber gerne, um was es im Kern geht. Die EU-Kommission hat 2022 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von CSAM – auf Deutsch: das Material, das sexuelle Handlungen an Kindern zeigt – vorgelegt. Man wollte es ermöglichen, dass Messengerdienste künftig Bilder und Nachrichten auf kinderpornografisches Material prüfen. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation wäre davon nicht generell ausgenommen gewesen. Das bedeutet technisch vor allem Client-Side-Scanning, also dass Inhalte bereits auf den Geräten der Nutzer ausgefiltert werden, bevor sie verschlüsselt werden. Dieses Vorhaben war dann Gegenstand von monatelangen Verhandlungen. Im Europäischen Parlament – nicht Kommission – hat der Innenausschuss dann im Herbst 2023 klargestellt, dass der Schutz der Verschlüsselung gewahrt bleiben muss und nur gezielt kontrolliert werden darf. Mit dem Parlament stimmte man überein, Richtervorbehalte einzubauen, unabhängige Prüfungen der Erkennungstechnik zu verlangen und die Technologie möglichst auf bekannte kinderpornografische Inhalte zu beschränken. Dagegen enthält – jetzt kommt der Punkt, warum Sie die Aktuelle Debatte lostreten – der von der dänischen Ratspräsidentschaft eingebrachte Kompromissvorschlag wieder verpflichtende Scans aller Nutzerkommunikation, um nach Missbrauchsdarstellungen zu suchen, wobei faktisch die Chiffrierung umgangen würde. Im Rat der EU hängt die Verhandlung seit Jahren fest. Aktuell hat die dänische Ratspräsidentschaft eine Mehrheit von 19 Mitgliedsstaaten hinter sich. Die Bundesregierung entscheidet aber jetzt, welche Haltung sie einnimmt. Im Koalitionsvertrag – Kollege Schäffner, Sie haben es gesagt, glaube ich – steht festgeschrieben: „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation“. Ausnahmen sind nur für bestimmte Gründe denkbar. Das heißt, auch in Zukunft steht die Bundesregierung dafür, dass private Kommunikation grundsätzlich privat bleibt. Klar ist, ohne deutsche Zustimmung lässt sich ein Fortschritt überhaupt nicht erzwingen; denn als bevölkerungsreichstes Land kann Deutschland im Rat eine Sperrminorität bilden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) So, und jetzt zum Kern der Sache: In der europäischen Debatte geht es also um den Schutz unserer Kinder vor sexualisiertem Missbrauch. Nach dem Lagebild des BKA von 2024 gab es rund 18.000 Opfer von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Fälle, rund 57 %, betraf Kinder, die den Tätern bekannt waren, aber es gibt für diese Debatte einen entscheidenden Zusammenhang: Ein wesentlicher Teil dieser Taten findet eben online durch Cybergrooming oder Livestreaming statt. Diese Verbrecher müssen wir jagen. Diese Verbrecher dürfen sich zu keiner Zeit im digitalen Raum sicher fühlen, und das kann nur mit dem Erheben und Verarbeiten von digitalen Beweismitteln gelingen. Ohne moderne Ermittlungsinstrumente können wir solche Täter eben nicht überführen. (Beifall der CDU) Die AfD spricht von Generalverdacht, von Totalüberwachung. Sie vergessen völlig, worum es den Sicherheitsbehörden geht. Die Sicherheitsbehörden wollen konkret nach kinderpornografischen Bildern und Hinweisen auf Kindesmissbrauch in Chats suchen. Das sind keine harmlosen Privatnachrichten, sondern dokumentierte Beweise von schwersten Straftaten. Es ist richtig: Die Empirie mahnt, das Scannen neuer, bisher unbekannter Bilder oder Groomingketten ist technisch kaum zuverlässig. Automatische Filter erzeugen tatsächlich zahlreiche Fehlalarme, und viele Experten und Organisationen fordern in einer aktuellen Petition, die Bundesregierung solle bei der Chatkontrolle mit Nein stimmen und die Verschlüsselung aktiv schützen. Diese Bedenken werden ernst genommen, und auch wir nehmen sie ernst. Die Folge daraus darf doch aber nicht sein, dass sich Mörder an Kinderseelen völlig frei im Netz bewegen können. (Beifall der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Es muss uns doch darum gehen, einen funktionierenden Mittelweg zu fi nden, kein Rundumscan ohne Anlass, (Glocke der Präsidentin) aber eben auch kein Freifahrtschein für Kriminelle. Mehr dazu gerne in der zweiten Runde. (Beifall der CDU)
