Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! In der Gesamtbewertung des Landesgesetzes schließen wir uns weitgehend der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbands, Landesverband Rheinland-Pfalz an. Auch wir begrüßen die Stärkung der Autonomie der Hochschulleitung und die Erweiterung der Zuständigkeit der Universität über die Verwaltungswissenschaften hinaus für die Verwaltungsdigitalisierung. Wir sind auch der Meinung, dass die Experimentierklausel zur Erprobung neuer Modelle in Studium und Lehre eine gute Sache ist, insbesondere wenn es um Möglichkeiten der Digitalisierung im Rahmen des Fernstudiums geht. Der Gesetzentwurf enthält jedoch zwei Aspekte, die uns nicht gefallen. Erstens – das wird Sie nicht überraschen – stört es uns, wenn Leistungsanforderungen abgesenkt oder Standards ausgehebelt werden sollen. Der Deutsche Hochschulverband nennt es in seiner Stellungnahme „durchlöchern“. Um was geht es? In § 25 Absatz 2 steht geschrieben: Für „besonders qualifizierte“ Inhaber eines Bachelorabschlusses könne „die Promotionsordnung ein Eignungsfeststellungsverfahren vorsehen“. Dazu sagen wir Nein. Wir halten am Master als Voraussetzung für eine Promotion fest, und das aus guten Gründen, Stichwort Qualitätssicherung. Zur Promotion soll nur zugelassen werden, wer entsprechende vorherige Leistungen an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften erbracht hat. Die geplante Absenkung der Leistungsanforderungen lehnen wir ab. Zum zweiten Aspekt: Wir begrüßen die Stärkung der Autonomie der DUV Speyer ausdrücklich. Deshalb kritisieren wir deren Einschränkung durch kontraproduktive Quotenverpflichtungen. Beispiel § 28 Absatz 3 bis 5, hier zitiere ich aus der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbands: „Äußerst kritisch bewertet der DHV die Regelungen im Entwurf, wonach Gremien, die mindestens für 1 Jahr eingesetzt sind, zu gleichen Anteilen mit Frauen und Männern zu besetzen sind. […] So werden Frauen an der Universität gezwungen, viel stärker Gremienarbeit zu leisten und Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen als die Männer […]. Das führt zwangsläufig dazu, dass Frauen weniger Zeit für Forschung bleibt. Weniger Forschung bedeutet aber wiederum weniger Qualifizierung und wissenschaftliches Fortkommen.“ Das ist ausdrücklich auch unsere Meinung, dieser schließen wir uns an. An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, die Quote ist inzwischen nur noch Selbstzweck. Die AfD-Fraktion verfolgt einen anderen Ansatz. Wir stehen für Freiheit und Autonomie. Wir lehnen Quotenregelungen daher ab. Die geeignetsten Kandidaten sollen in die entsprechenden Gremien gewählt werden, und zwar ohne Vorgaben durch die Landesregierung, natürlich unabhängig vom Geschlecht. Die Landesregierung will an diesen zwei Stellen Dinge verwirklichen, die wir ablehnen. Insgesamt aber begrüßen wir diesen Schritt, der zu mehr Autonomie der DUV und damit zu einem größeren Renommee führt, ausdrücklich. Wir stimmen zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
