Thomas Wansch
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag berät und entscheidet in der heutigen Plenarsitzung über den Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2025/2026. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 18/13085 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Die Landesregierung hat den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes am 3. September 2025 in den Landtag eingebracht. Die erste Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes fand in der 92. Plenarsitzung am 10. September 2 025 statt. Das Plenum überwies den Regierungsentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dieser beriet den Gesetzentwurf in seiner 78. und 79. Sitzung am 12. September und 2. Oktober dieses Jahres. Die Fraktionen hatten sich noch vor der Einbringung auf die zusätzliche Sitzung am 12. September 2025 verständigt, um hinreichend Zeit für die Beratung zu haben. Hierfür darf ich mich als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses bei allen Fraktionen des Landtags ausdrücklich bedanken. In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. September konnten auch die Vertreter des Ausschusses für Bildung, des Ausschusses für Umwelt und Forsten, des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität, des Ausschusses für Gesundheit sowie des Innenausschusses teilnehmen. Zu dem Gesetzentwurf wurde die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. In seiner Sitzung am 2. Oktober wertete der Haushalts- und Finanzausschuss die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände aus und schloss die Beratung mit der eingangs erwähnten Beschlussempfehlung ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlass für diesen Nachtragshaushalt ist die Stärkung unserer Kommunen, insbesondere durch eine Investitionsoffensive. Die konkreten Veränderungen sind, was das Zahlenwerk angeht, überschaubar, was hingegen den Inhalt angeht, sehr gewichtig. Es geht um zusätzliche Ausgaben zugunsten unserer Kommunen in Höhe von 300 Millionen Euro für dieses und 350 Millionen Euro für das kommende Haushaltsjahr. Umgesetzt wird die Stärkung unserer Kommunen mit dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“, durch das in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 300 Millionen Euro an Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt fließen werden. Hierfür wird im Einzelplan 20, das heißt bei den Allgemeinen Finanzen, ein neuer Titel für Ergänzungszuweisungen zur Überbrückung besonderer Belastungen mit einem Ansatz von jeweils 300 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus wird es eine Aufstockung der Investitionsmittel des Bundes um insgesamt 600 Millionen Euro Landesmittel über die folgenden zwölf Jahre hinweg geben. Das ist das Ergebnis der Gespräche der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dafür wird ein neuer Titel geschaffen, auf den im Jahr 2026 50 Millionen Euro ausgebracht werden. Ergänzt wird dieser Titel um eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von weiteren 550 Millionen Euro für die Folgejahre, um im Gesamtumfang handlungsfähig zu sein und die Planungssicherheit zu gewährleisten. Um die Verschuldung nicht zu erhöhen, werden diese zusätzlichen Gelder für unsere Kommunen durch die Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage gegenfinanziert. Die Nettotilgung am Kreditmarkt bleibt damit gegenüber dem bereits beschlossenen Haushalt im Jahr 2025 mit 248 Millionen Euro bzw. im Jahr 2026 mit 363 Millionen Euro unverändert. Aufgrund der Stärkung der Kommunen ergibt sich zudem zwingender Änderungsbedarf in den Einzelplänen 09 – Bildung –, 14 – Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – sowie 15 – Wissenschaft und Gesundheit –. Im Einzelplan 09 werden die notwendigen haushalterischen Voraussetzungen für das zu erwartende neue Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur geschaffen, wonach die Länder wegen einer Finanzhilfe 4 Milliarden Euro befristet für vier Jahre ab dem Jahr 2026 erhalten. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus rechnerisch 193 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Des Weiteren werden die haushalterischen Voraussetzungen für den sogenannten DigitalPakt geschaffen, aus dem Rheinland-Pfalz über die nächsten Jahre mit 120 Millionen Euro rechnen kann. Im Einzelplan 14 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ergibt sich zusätzlicher Ausgabebedarf für den Hochwasserschutz, für Unterhaltungsmaßnahmen an Deichen, für die digitale Gewässerüberwachung sowie als Vorsorge für weitere Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest. Dieser zusätzliche Ausgabenbedarf wird vollumfänglich innerhalb des Einzelplans gegenfinanziert. Auswirkungen auf den Gesamthaushalt ergeben sich daraus keine. Aufgrund der durch die Europäische Union jüngst neu verhandelten Rahmenverträge für die Impfstoffbeschaffung werden durch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 15 des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um auch an der Stelle in jeder Hinsicht vollumfänglich handlungsfähig zu sein. In den eingangs genannten beiden Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses wurden die Beratungen äußerst konzentriert und effektiv durchgeführt. Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen am Ende der Beratungen insgesamt 14 Änderungsanträge der Fraktionen vor, auf deren Grundlage die als Drucksache 18/13085 vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt wurde. Die Änderungsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe vorgelegten Änderungsanträge einen Nachtragshaushalt zu verabschieden, um die Kommunen unseres Landes zu stärken. Ob der Entwurf des Nachtragshaushalts die richtigen Schwerpunktsetzungen trifft, wird naturgemäß von den Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe unterschiedlich beurteilt und war Gegenstand intensiver Diskussionen in den Beratungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die während der und nach den Sitzungen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung standen. Ich bedanke mich bei der Landtagsverwaltung – stellvertretend genannt sei Dr. Markus Hardt – für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen. Danken möchte ich insbesondere den Damen und Herren des Sitzungsdokumentarischen Dienstes, die uns erneut sehr zeitnah mit dem Sitzungsprotokoll versorgt haben. Zu guter Letzt gilt mein Dank den Fraktionen und Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit dem Haushalts- und Finanzausschuss die Beratungen geführt haben. Diese fanden durchweg in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre statt. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten von SPD, CDU, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und FDP, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2 025/2026 anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
