Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 20 – 20 waren es, lieber Kollege Oster – parlamentarische Initiativen und Anfragen hat es in dieser Legislaturperiode bereits zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gegeben. In allen Gesetzentwürfen und Entschließungsanträgen der Opposition wurde – man kann es fast sagen – gebetsmühlenartig genau das Gleiche gefordert: die Abschaffung der Beiträge. Ich will Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, eines zugestehen. Nur zwei konkrete Gesetzentwürfe dazu kamen von Ihnen, aber – das ist entscheidend – dadurch wird Ihr Gesetzentwurf nicht besser; denn ich habe ehrlich gesagt den Eindruck, Sie haben in den vielen Debatten, die wir geführt haben, einfach nicht zugehört, und wenn ich mir Ihre Begründung und die Anhörung im Innenausschuss ansehe, dann wohl auch dort nicht, lieber Kollege Junk. Was wollen Sie eigentlich? Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf die Straßenausbaubeiträge abschaffen und dafür die Kommunen per pauschaler Ausgleichszahlung für die Kosten, die diese mit dem Straßenausbau haben, befriedigen. Das klingt nach Entlastung, ist aber in Wahrheit eine Mogelpackung. In der Anhörung wurde deutlich, die Zahlen, auf die Sie sich stützen, lieber Kollege Junk, sind hochgradig spekulativ. Der von Ihnen im Gesetzentwurf angenommene Betrag von 200 Millionen Euro ist mitnichten belastbar. Je nach Schätzung bewegen sich die potenziellen Zahlen und Mehrkosten für das Land zwischen 50 Millionen und 900 Millionen Euro. Auf einer solchen Grundlage lässt sich keine seriöse, geschweige denn verantwortungsvolle Haushaltspolitik machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir reden hier nicht über eine kleine Lücke, sondern über eine Lücke von Hunderten Millionen Euro jährlich. Was wäre, wenn die Kommunen realistisch betrachtet tatsächlich Kosten von 700 Millionen Euro für den kommunalen Straßenausbau hätten, statt der von Ihnen kalkulierten 200 Millionen Euro? Dann fehlen den Kommunen 500 Millionen Euro, und die Kommunen wären massiv unterfinanziert. Das ist Ihr Gesetzentwurf, lieber Kollege Junk. Gleichzeitig würden Sie so den Kommunen die sichere Refinanzierung des kommunalen Straßenausbaus nehmen. Das ist aber keine kommunalfreundliche Politik. Das ist ein finanzielles Risiko auf dem Rücken der Städte und Gemeinden. Sie würden den Kommunen nicht helfen, sondern ihnen eine verlässliche und planbare Finanzierungsquelle nehmen und sie in erhebliche Unsicherheiten stürzen. Genau deswegen gibt es wohl diese Initiative der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, die Kollege Oster genannt hat. So sieht jedenfalls Ihre Unterstützung der Kommunen aus, aber wir machen da nicht mit. Ein weiteres Argument, das immer wieder ins Feld geführt wurde, ist die vermeintliche Belastung von Mieterinnen und Mietern. Auch das wurde allerdings in der Anhörung klar. Die Rechtslage ist eindeutig. Straßenausbaubeiträge dürfen nicht auf die Mieten umgelegt werden. Mieterinnen und Mieter sind nicht betroffen. Das ist durch die ständige Rechtsprechung gesichert. Ein Blick über die Landesgrenze hinaus zeigt, das Gras ist auch anderswo nicht grüner. In Nordrhein-Westfalen müssen die Kommunen seit 2024 Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen, um Gelder vom Land zu bekommen. Damit werden sie zu Bittstellern, statt selbstbestimmt handeln zu können. Nein, sehr geehrte Damen und Herren, wenn die Kommunen eigenverantwortlich bauen und sanieren sollen, brauchen sie auch die finanzielle Hoheit. Sie kennen die Lage vor Ort, sie kennen die Prioritäten. Sie kommunizieren mit Bürgerinnen und Bürgern. Diese Verantwortung darf nicht mit pauschalen Versprechungen vom Land untergraben werden. Daran wollen wir nicht rütteln, solange keine solide, verlässliche und gerechte alternative Finanzierungsgrundlage auf dem Tisch ist. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
