Michael Hüttner
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich dem Dank des Ministers an die Beamtinnen und Beamten natürlich gleichermaßen anschließen. Ich teile die Auffassung, die er hinsichtlich der guten Arbeit hat, nicht nur, weil ich selbst 30 Jahre Beamter war, sondern weil ich auch die Arbeit ein Stück weit einschätzen kann. Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine gesetzeskonforme Ausführung der Dienstgeschäfte und die Verfassungstreue der Beamtinnen und Beamten ist elementar. Aus diesem besonderen Treueverhältnis heraus ergibt sich eine Pflicht, die über eine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung und auch über das bloße Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinausgeht. Mit der Begründung des Treueverhältnisses bringt der Beamte seine gesamte Persönlichkeit in das Rechtsverhältnis ein. Er muss dabei auch Einschränkungen seiner eigenen Handlungsfreiheit in Kauf nehmen. Die Beamten haben die Grundpflicht, dem ganzen Volk zu dienen. Sie haben Dienstpflichten und ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zum Wohl der Allgemeinheit wahrzunehmen. Trotz dessen, dass man darauf vereidigt wurde und es auch geschworen hat, kann es aber auch immer wieder einmal zu Dienstvergehen kommen. Zur Wiederherstellung der Integrität des Dienstherrn hat der Dienstherr verschiedene Möglichkeiten, die manchmal relativ einfach sind, manchmal aber auch statusrelevante Maßnahmen wie die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung von Ruhegehalt beinhalten. Besonders problematisch ist die Situation dann, wenn trotz eines Eids auf die Verfassung diese insbesondere durch extremistische Handlungen beeinträchtigt wird und der Beamte oder die Beamtin nicht mehr mit beiden Füßen fest auf dem Boden der Verfassung steht. Dann sind diese möglichst schnell und möglichst konsequent disziplinarisch zu belangen, und erforderlichenfalls ist der Beamte oder die Beamtin aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. In der Konsequenz bedeutet dies, Verfassungsfeinde haben keinen Platz im öffentlichen Dienst. Damit dies zügig umgesetzt werden kann und nicht zu einer Dauerwarteschleife führt, die dann auch möglicherweise eine mangelnde Handlungsfähigkeit des Staates aufzeigt, sind in diesem Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen enthalten, die genau das Handeln des Staates gewährleisten. Ich will diese nicht mehr im Einzelnen aufführen, der Minister hat sie insoweit alle genannt. Mir ist es wichtig, dass mit diesem Gesetzentwurf die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet wird und wir keine extremistischen Handlungen von Beamtinnen und Beamten in unserem Dienst dulden. Dementsprechend werden wir positiv in die Beratungen im Ausschuss gehen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
