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Michael Ebling

08.10.2025 Sitzungen 18/94

Danke schön. – Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren Abgeordnete! Der Abgeordnete Markus Stein hat eben in einer vorangegangenen Debatte einen Satz gesagt, den ich ausdrücklich aufgreifen möchte: Wir können stolz sein auf unsere Beamtinnen und Beamten. – Genau das ist auch mit Fug und Recht so zu sagen. Die Beamtinnen und Beamten leisten einen wertvollen, sie leisten vor allen Dingen einen unverzichtbaren Beitrag für das tägliche Gelingen von Verwaltung und von staatlichen Aufgaben. Sie leisten ihn hunderttausendfach jeden Tag, und sie leisten ihn in sehr vielfältigen Berufen und teilweise auch unter großer Anspannung und Belastung, wenn wir uns die Berufsbilder im Einzelnen betrachten. Diese weit überwiegende Mehrheit natürlich auch der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten ist selbstverständlich nicht nur qua Eid, sondern qua innerer Haltung mit dem Grundgesetz und unserer demokratischen Grundordnung der Landesverfassung auf das Engste verbunden. Man tritt jeden Tag ohne Wenn und ohne Aber für die Verfassung ein. Vielmehr noch, unsere Beamtinnen und Beamte stehen Tag für Tag dafür ein, Verfassung zu schützen und auch Staat zu verteidigen, was im Übrigen auch ihre Aufgabe ist. Sie tun es mit Einsatz, sie tun es mit Loyalität und einem großen Verantwortungsbewusstsein. Aber natürlich, es gibt wie immer – erst recht, wo viele sind – wenige Einzelfälle, bei denen das nicht der Fall ist. Deshalb muss man auch hier über das Disziplinarrechtliche reden, und deshalb gibt es am Ende auch ein Disziplinarrecht, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern natürlich überall dort, wo es Beamtinnen und Beamte gibt. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf die Änderung und Ergänzung einzelner Stellschrauben ab, um das bewährte Disziplinarrecht effektiv anzupassen, nicht nur, aber insbesondere in Bezug auf Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht. So werden die Höchstfristen für Disziplinarmaßnahmenverbote sowie Verwertungsverbote bei Dienstvergehen gegen die Verfassungstreuepflicht ausgedehnt. Zudem wird bei Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kein zeitlich begrenzter Unterhaltsbeitrag mehr gezahlt. Wer unsere Verfassung bekämpft, kann nicht zugleich vom Staat Unterstützung erwarten. Auch bei den Beamtinnen und Beamten in den rheinland-pfälzischen Gemeinden, in den Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, in Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts wird die Kontrollmöglichkeit der Aufsichtsbehörde bei Dienstvergehen dahin gehend gestärkt, entschlossener und wirksamer gegen mögliche Verfassungsfeinde vorzugehen. Im Sinne einer allgemeinen Beschleunigung von Disziplinarverfahren soll daneben die Berufung gegen Entscheidungen des Disziplinargerichts von einer Zulassung abhängig gemacht werden. Damit ist es weiterhin möglich, bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung oder auch bei abweichender obergerichtlicher Rechtsprechung Berufung einzulegen. Zugleich wird aber einer etwaigen Verzögerungstaktik durch möglichen Missbrauch rechtsstaatlicher Instrumente begegnet. Auch wollen wir eine Erleichterung und Öffnung bei der Auswahl eines Ermittlungsführers oder einer Ermittlungsführerin eröffnen. Das ist dem geschuldet, dass wir in Rheinland-Pfalz viele kleinere Verwaltungseinheiten haben. Damit geben wir verbesserte Möglichkeiten, um entschieden und beschleunigt Disziplinarverfahren durchzuführen. Etwaigen Unsicherheiten, die insbesondere durch die seltene Anwendung des Disziplinarrechts naturgemäß oft gegeben sind, können wir damit im Sinne der disziplinarrechtlichen Vorschriften auch effektiver begegnen. In der deutschen juristischen, aber auch vielleicht darüber hinausgehenden Öffentlichkeit wird viel über den Systemwechsel von der Disziplinarklage hin zu einer Disziplinarverfügung gesprochen. Die Bundesebene hat im Übrigen davon Gebrauch gemacht. Wir dagegen haben vor dem Hintergrund der nunmehr vorgenommenen Änderungen bewusst davon abgesehen. Einzelne Bundesländer und der Bund sind diesen Schritt gegangen, ich habe es eben schon gesagt. Für Rheinland-Pfalz ist ein Beibehalten des aktuell bewährten Systems vorzugswürdiger. Anzahl und Verfahrensdauer der Disziplinarklagen gegen rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte sind überschaubar, und ich darf die Prognose wagen, sie werden überschaubar bleiben, sodass schon allein deswegen kein Änderungsdruck besteht. Meine Damen, meine Herren, die Regelungen des Landesdisziplinargesetzes sind gut austariert. Sie sind auch sinnvoll. Mit dem Gesetzentwurf bekräftigen wir unseren Anspruch, dass in Rheinland-Pfalz weiterhin eine Verwaltung arbeitet, der die Menschen vertrauen können, weil sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung steht. Gleichzeitig macht es Sinn, Verfahren zu beschleunigen, natürlich auch Verfassungstreue zu stärken, und damit schaffen wir Voraussetzungen für einen starken, für einen verlässlichen und immer auch demokratischen Staat. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗