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Peter Stuhlfauth

AfD 08.10.2025 Sitzungen 18/94

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der hier besprochene Entwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes betrifft mehrere wesentliche Punkte, die einer Anpassung bedürfen. Zielsetzung soll nicht nur die Anpassung finanziell relevanter Punkte in der Beamtenversorgung sein, sondern auch ein Beitrag zur Steigerung der Arbeitgebermarke Rheinland-Pfalz als attraktiver Arbeitsplatz. Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Entscheidung über die Nichtanrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Diese Maßnahme trägt den aktuellen Entwicklungen in finanziell instabilen und unsicheren Zeiten Rechnung und sichert unseren Beamten zusätzliche finanzielle Freiheit im Alter zu – sehr gut. Die Erhöhung der Unfallentschädigung stellt eine notwendige Anpassung dar, um die Risiken, denen zunehmend mehr Beamte in ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind, besser abzufedern. Dies ist ein rationaler Schritt in Richtung verbesserter Absicherung für Beamte, der sinnvoll ist, um den Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten. Im Bereich des Beihilferechts wird mit den geplanten Änderungen eine Grundlage für eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge geschaffen. Mit diesen Anpassungen wird auf die hohen Anforderungen an eine sozial gerechte medizinische Versorgung der Beamten und ihrer Partner reagiert, und sie dienen dem allgemeinen Wohlergehen der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Die Einführung eines Trennungsübernachtungsgelds schließlich ist eine Praxis, die auf die veränderten Mobilitätsanforderungen im Berufsleben der Beamten reagiert. Diese finanzielle Unterstützung ist eine angemessene Antwort auf die steigenden Anforderungen an die Flexibilität der öffentlichen Dienstleister. Abschließend ließe sich zusammenfassen, dass die hier vorgeschlagenen Änderungen in der Summe sehr sinnvoll und auch erforderlich sind. Dies könnte sich im Bereich des öffentlichen Dienstes zu einem Standortvorteil gegenüber anderen Bundesländern erweisen. Natürlich kommen wir später unter TOP 10 zu beabsichtigten Änderungen im Bereich des Landesdisziplinargesetzes, das diesen Vorteil wieder wegwischt. Die Beamten wollen nicht in einem umfangreichen Denunziations- und Meldesystem gefangen sein. So bekommt man keine Unterstützung unserer Beamten. Auch wieder falsch gemacht. Danke. (Beifall der AfD)

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