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Clemens Hoch

08.10.2025 Sitzungen 18/94

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV) haben wir in unserem Land eine bundesweit einzigartige Hochschule, die sich interdisziplinär und mit einem breiten methodischen Spektrum dem Thema öffentliche Verwaltung widmet. Die DUV ist eine von Bund und Ländern getragene Hochschule, deren Aufgabe es ist, Personen aus- und weiterzubilden, die im Staatsdienst Führungsaufgaben oder Leitungspositionen im oberen Management wahrnehmen und anstreben. Aufbauend auf den Ergebnissen ihrer vielfältigen Forschungsaktivitäten im Bereich des öffentlichen Handelns entwickelt die DUV Weiterbildungs- und Studienangebote, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Damit leistet die Universität einen wertvollen Beitrag, den großen Bedarf an hoch qualifiziert en Fach- und Führungskräften für die öffentliche Verwaltung zu decken, die den Wandel und die Veränderungen in der Verwaltung aktiv mitgestalten. Um dieser gesellschaftlich bedeutenden Aufgabe noch wirkungsvoller nachkommen zu können, geben wir der DUV mit dem vorliegenden Neuerlass des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer die erforderliche Struktur und gleichzeitig die notwendigen Freiheiten. Die Novellierung lehnt sich eng an die Änderungen des Hochschulgesetzes, dem Sie bereits zugestimmt haben, an. Vielen Dank noch einmal dafür. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Die bewährten Reformen sollen somit auch für die DUV übernommen werden. Gleichzeitig werden aber bei der DUV als postgraduale, von Bund und Ländern getragene Einrichtungen mit einem spezifischen Schwerpunkt angemessen in diesen Gesetzentwurf einfließen. Hierzu standen wir in engem Dialog mit der DUV und natürlich den anderen Trägerländern. Vielleicht einige Punkte, um auf den Gesetzentwurf einzugehen: Es geht in struktureller Hinsicht um die Modernisierung der Organisation der Universitätsleitung. Im Bereich von Studium und Lehre werden Rahmenbedingungen etabliert, um die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften zu modernisieren. Gleichzeitig führen wir entsprechend den Regelungen im Hochschulgesetz Experimentierklauseln im Bereich der Governance sowie Studium und Lehre ein. Ein großes Anliegen ist es, die Hochschulautonomie und die Selbstverantwortung der DUV zu stärken, und daher bauen wir Genehmigungsvorbehalte des Ministeriums und des Verwaltungsrats bei Prüfungsordnungen oder Promotionsordnungen ab. Ferner überführen wir Inhalte aus der Grundordnung in einfache Satzungen der Universität, die nicht dem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Auch die Gleichstellung der Geschlechter soll mit dem Gesetzentwurf gestärkt werden. Zur besseren Sichtbarmachung wurde analog zum Hochschulgesetz ein eigener Gleichstellungsparagraf eingeführt. Die Digitalisierung der Hochschullandschaft ist, wie auch schon im Hochschulgesetz, ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs. So wird die Digitalisierung als strategische Aufgabe der Universität verankert. Speziell werden die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz hervorgehoben. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen auch neue Regelungen zum Thema Open Access und Open Science im Sinne einer offenen Wissenschaft, mit der Transparenz und Nachnutzbarkeit von Forschungsergebnissen sowie der Wissenstransfer unterstützt werden. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass die DUV auch weiterhin eine führende Universität für die Rekrutierung, Ausbildung und Weiterbildung von Führungskräften für die Verwaltung bleibt. Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗