Damian Lohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Betrachtet man den vorliegenden Gesetzentwurf eingebettet in einen längeren Zeitraum, kommt man zu einer anderen Bewertung, als wenn man ihn für sich allein betrachtet. Sprechen wir ehrlich: Im Gesamtzusammenhang ist dieser Gesetzentwurf wieder ein Lex AfD. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Sie wollen bei dem, was Sie mit Ihrer Beamtengeschichte nicht umsetzen konnten – dass AfDler keine Beamten mehr werden dürfen – jetzt den nächsten Schritt machen. Erinnern wir uns daran, dass der Staat Meldestellen im Internet eingerichtet hat bzw. fördert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Immer wenn man über Extremisten redet, fühlen Sie sich angesprochen!) Erinnern wir uns daran, dass Minister Ebling den Zugang zum öffentlichen Dienst für AfD-Mitglieder, wie eben schon erwähnt, einschränken wollte. Erinnern wir uns daran, dass die Landesregierung in den letzten Jahren mehrmals und ganz bewusst gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat. (Beifall bei der AfD) Darin reiht sich dieser Gesetzentwurf ein. Der Gesetzentwurf soll die Meinungsfreiheit von unliebsamen Beamten einschränken. Ich betone, wer sich eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, hat nichts im Staatsdienst verloren. Das Problem bei dieser Sache ist, dass diese objektive Bewertung meistens – ich schaue mal Richtung Heusinger – da stattfinden soll. (Heiterkeit bei der AfD –
