Steven Wink
Werter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann sagen, dass dieses Gesetz die Situation unserer Beamtinnen und Beamten verbessert. Durch die letzte Reform aus dem Jahr 2013 erfolgten zahlreiche Änderungen, welche eine neue Überarbeitung nach sich zogen. Vor allem der demografische Wandel mit dem daraus resultierenden Fachkräftemangel ist zu erwähnen. Beamtinnen und Beamte erhalten nun faire Anreize, auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterzuarbeiten. Die Anrechnung der Einkünfte auf die Versorgungsbezüge entfällt. Deshalb können sie ihr verdientes Geld behalten und weiter mit ihren Erfahrungswerten dienlich sein. Ebenfalls verbessert das Gesetz die Fürsorgepflicht des Landes. Es wurde angesprochen, die einmalige Unfallentschädigung wird erhöht, was durchaus korrekt ist für Menschen, die sich als Beamtinnen oder Beamte für das Gemeinwohl des Landes einsetzen. Wenn wir auf die Beihilferegelung schauen, werden die Einkommensgrenzen für die Ehe- und Lebenspartner an die Inflation angepasst, und somit steht auch die Versorgung der Familie im Fokus des Gesetzes. Weiter stärkt das Gesetz die Attraktivität der wichtigen Ausbildung im öffentlichen Dienst auch für die Zukunft; denn künftig müssen Auszubildende bei Auswärtstätigkeiten keine Einbußen mehr erleiden. Die Kürzung des Tagegelds wird abgeschafft, und Übernachtungskosten bei notwendigen Auswärtstätigkeiten werden besser übernommen, das sogenannte Trennungsübernachtungsgeld. Dies verbessert zum einen den Ausbildungsstandort und sorgt für Motivation und die Bindung von qualifizierten Nachwuchskräften. Von daher bin ich überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung eines Gesetzes moderne Rahmenbedingungen für die Auszubildenden und für die Beamtinnen und Beamten schaffen und damit auch einen entscheidenden Beitrag zur Leistungsfähigkeit dieses Landes leisten. Wir können das nur unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
