Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einerseits bin ich froh darum, dass seit einem Zeitungsartikel von vor drei Monaten im Plenum ständig über das Thema debattiert wird. Persönlich freue ich mich darüber. Ich glaube, es ist nichts Neues, dass ich persönlich und auch die Freien Demokraten sagen, wir würden uns die Abschaffung der Beiträge wünschen. Das ist jedem bekannt. Da erzähle ich niemandem etwas Neues; (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) denn wir sehen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Straßen zu sanieren, die jeder nutzen kann. Das ist unsere persönliche Meinung. Dafür stehen wir schon seit Jahren. Die Partei an sich steht auch dafür. Ich erzähle hier also nichts Neues. Wir stehen dafür; das ist richtig. Aus unserer Sicht wurde von Teilen der Expertinnen und Experten in der Anhörung bestätigt, dass eine Entlastung nicht nur für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, sondern auch indirekt – – – Da hat Kollege Heusinger recht, wenn er sagt, eine direkte Belastung für Mieterinnen und Mieter gibt es nicht, aber wir sehen, dass es das Risiko einer indirekten Belastung geben kann. Deshalb sehen wir in diesem Bereich eine Gesamtentlastung direkt natürlich nicht. Das ist völlig klar. Weil wir damals nicht wollten, dass Menschen sich verschulden müssen, um Einmalbeiträge zu bezahlen, haben wir die wiederkehrenden Beiträge eingeführt. Das war richtig. In einer Zeit, in der wir Corona hatten, in der wir Arbeitsplätze sichern mussten, in der wir Bildung für Kinder gewährleisten mussten, wurden trotzdem die wiederkehrenden Beiträge eingeführt. Das war der erste wichtige und richtige Schritt. Ja, wir Freien Demokraten würden uns wünschen, den zweiten Schritt zu gehen und die Beiträge abzuschaffen. Jetzt liegt ein Gesetz der CDU-Fraktion vor. Auch hier wurde in der Anhörung darüber gesprochen. Herr Kollege Junk hat es erwähnt. Jetzt gibt es aber das eine oder andere Problem in diesem Bereich, was die Experten auch gesagt hatten. Diese Experten, zumindest Teile davon, warnen vor einer übereifrigen Einführung. Warum? Weil in diesem Gesetz Details fehlen, relevante, wichtige, nötige Details, die man vor einer Investition – ich sehe das einmal als Investition – haben muss: die Ausbaustufe, die Kilometerlängen, die Kilometerstrecken, die Deckschichtverfahren, die Breite, die Bürgersteige, die Beleuchtung und die Kompetenzen, also: Land oder Kommune? Wer entscheidet über welche Straße, welchen Ausbau? All diese Details sind nicht geklärt. Das noch viel größere, schlimmere Detail ist, dass wir Kostenschätzungen von 50 bis 900 Millionen Euro hatten. Es gibt Zahlen aus Nordrhein-Westfalen. Es gibt Zahlen vom Gemeinde- und Städtebund, die bis 900 Millionen Euro gehen. Ich persönlich finde das ein bisschen viel, aber diese Spanne liegt momentan auf dem Tisch. Das zeigt mir aber noch viel mehr, dass ich die Kommune mitdenken und diese Details haben oder besorgen muss, um solche Investitionszahlen und Finanzierungen letztendlich aufstellen zu können. Das ist in dem Gesetz nicht enthalten. Im Ausschuss haben Sie gesagt, das sei nicht Ihre Aufgabe. Eben haben Sie es so ähnlich gesagt. Es ist aber ein Gesetzesvorschlag. Übereifrig zu sagen, wir sind nicht verantwortlich, wir wollen aber etwas umsetzen, fände ich ein bisschen schnell; denn ich habe auf der einen Seite keine Lust darauf, dass Menschen sich verschulden müssen, und auf der anderen Seite, dass Menschen vor Ort auf etwas verzichten müssen, weil wir übereifrig und planlos einen Gesetzesantrag umsetzen, der die Kommunen nachher so belastet, dass die Menschen vor Ort dann zwar keine Ausbaubeiträge mehr zahlen, aber woanders Einbußen haben. Das darf nicht passieren. Das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte dazu. Jetzt hatten wir schon zwei oder drei Gesetzesanträge vorliegen, die das alles nicht berücksichtigen – neun Monate vor der Wahl. Da könnte man auch sagen, es liegt vielleicht an anderen Punkten, dass man jetzt übereifrig etwas machen will. Letztendlich: Ja, aber es muss ordentlich sein. Was die großen Beispiele, die es noch gibt, betrifft, gibt es durchaus im KAG mildernde Beiträge, mildernde Umstände, die individuelle Härte vorsehen. Darüber kann man debattieren, auch für die Menschen vor Ort. Den Gesetzesantrag aber, wie er vorliegt, können wir nicht mitgehen. Danke. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
