Lisett Stuppy
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sinn und Zweck der sogenannten Chatkontrolle auf europäischer Ebene ist klar. Sie soll helfen, sexualisierte Gewalt an Kindern zu bekämpfen. Das Thema, über das wir heute sprechen, ist höchst sensibel. Es geht um den Schutz von Kindern, und es geht um den Schutz unserer Grundrechte. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, und wir müssen Kinder schützen. Beides gehört zusammen, und beides ist für uns Grüne nicht verhandelbar. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein wichtiges Ziel und unsere Verantwortung. Wir haben hier an dieser Stelle schon ganz oft darüber gesprochen, ernsthaft, sachlich und für die Kinder. Die Frage ist doch aber immer: Mit welchen Mitteln? Die Chatkontrolle würde bedeuten, dass völlig harmlose private Chats und Fotos, zum Beispiel Familienbilder, Urlaubsbilder, automatisch gescannt werden würden. Nicht von Menschen, sondern von künstlicher Intelligenz. Das öffnet Tür und Tor für Fehler, für Millionen falscher Verdächtigungen. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Das hilft keinem Kind und überfordert die Ermittlungsbehörden; denn schon heute erhält das Bundeskriminalamt Hunderttausende von Meldungen wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen aus den USA, Tausende Meldungen über den Digital Services Act. Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor Chatkontrollen. Er sagt, wir müssten dort ansetzen, wo Täter tatsächlich aktiv sind, auf Plattformen, auf denen große Datenmengen geteilt würden. Dafür braucht es mehr polizeiliche Streifen im Netz. Dort muss der Staat genauer hinschauen, aber nicht in private Chats von Millionen Bürgerinnen und Bürger. Glauben Sie mir – ich bin selbst Mutter –, abzuwägen zwischen dem Schutz von Kindern, dem Schutz von Freiheitsrechten und dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht leicht. Es ist nicht schwarz-weiß. Deshalb sagen wir Grüne ganz klar: Kinderschutz unbedingt ja; Chatkontrollen nein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Wir brauchen KI-basierte Tools, um Täter schneller zu finden und Kinder besser zu schützen, aber wir dürfen dabei nicht die Grundrechte völlig aushebeln; denn was die EU-Kommission aktuell plant, geht zu weit. Künstliche Intelligenz kommt doch bereits zum Einsatz. So dürfen unsere Strafverfolgungsbehörden computergenerierte Inhalte von Minderjährigen im Netz hochladen, um sich Zugang zu Darknet-Foren zu verschaffen, um so Täternetzwerke zu zerschlagen. Die Landesmedienanstalt und die Justiz nutzen künstliche Intelligenz, um potenziell strafbare Inhalte aufzudecken. Der Fokus liegt in Rheinland-Pfalz aber nicht nur auf der Strafverfolgung, sondern auch auf der Prävention. Wir haben in Rheinland-Pfalz jugendschutz.net, das soziale Netzwerke, Messenger und Spieleplattformen beobachtet. Wir haben den Pakt gegen sexualisierte Gewalt, der Schulen, Behörden und Gerichten klare Empfehlungen gibt. Rheinland-Pfalz hat eine zentrale Forderung des Pakts umgesetzt: die unabhängige Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das ist wirklich ein großer Schritt, und der Dank geht an das Familienministerium und Katharina Binz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Das wird die Aufgabe der unabhängigen Beauftragten sein: Schutz von Kindern im digitalen Raum durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Sensibilisierung von Kindern und Eltern sowie Verbesserung der Intervention; denn wir sehen doch heute schon, dass die Bildschirmzeit kleiner Kinder im Netz steigt. Das macht mich wirklich nachdenklich, und da sollten wir ansetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz hat höchste Priorität. Wir müssen klug handeln – nicht blind, sondern mit Augenmaß. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
