Anette Moesta
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel dieses Gesetzes, Disziplinarverfahren zu beschleunigen, um konsequenter insbesondere gegen Verfassungsfeinde vorzugehen, ist richtig. Verfassungstreue ist keine Nebensache. Sie ist Voraussetzung für das Vertrauen in unseren Staat, und eine handlungsfähige, integre Verwaltung ist das Fundament unserer wehrhaften Demokratie. Aber nicht jede Beschleunigung bedeutet auch eine Verbesserung. Es gibt zwei Punkte, bei denen wir deutliche Bedenken haben und die auch die komba Rheinland-Pfalz unseres Erachtens zu Recht kritisiert. Erstens: Bislang war gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Trier in Disziplinarsachen stets eine Berufung möglich. Künftig soll diese nur noch zugelassen werden, wenn grundsätzliche Fragen betroffen sind oder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Das bedeutet, der Instanzenzug wird verkürzt und damit der Rechtsschutz für Beamte eingeschränkt. Meine Damen und Herren, ein Disziplinarverfahren ist kein Verwaltungsakt wie jeder andere, zum Beispiel eine Baugenehmigung. Es entscheidet oft über die berufliche Existenz, die Reputation und die wirtschaftliche Sicherheit eines Menschen. Auch wenn in den letzten Jahren nur wenige Fälle bekannt geworden sind, erinnere ich an die Berufung des Landesarchäologen vor dem OVG Koblenz in der letzten Woche. Dort wurde zum Beispiel die Anordnung über die vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % ausgesetzt. Gerade deshalb brauchen wir in diesen besonderen Fällen die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Wir haben in Rheinland-Pfalz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit kurze Verfahrenszeiten, auf die wir zu Recht stolz sind, und eine gut arbeitende und in Disziplinarverfahren erfahrene Justiz. Dafür gebührt auch unserem verstorbenen Justizminister Herbert Mertin Dank; denn es war ihm äußerst wichtig, unser Rechtssystem zu stärken. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deshalb sehen wir eine Verkürzung des Rechtswegs und eine Verlagerung auf die Verwaltung sehr kritisch. Wir sagen, wenn es um existenzielle Fragen geht, darf Geschwindigkeit niemals wichtiger sein als Gerechtigkeit. Da kommt es eben nicht auf wenige Monate an. Den zweiten Punkt, die geplante Ermächtigung der Aufsichtsbehörden, Disziplinarverfahren bei kommunalen Beamten an sich zu ziehen, halten wir für überflüssig und gefährlich. Wenn die Aufsichtsbehörde meint, dass rechtswidrig kein Verfahren eingeleitet wird, kann sie eingreifen. Das ist unseres Erachtens ausreichend. Eine zusätzliche Eingriffsbefugnis ist schlicht ein Misstrauensvotum gegenüber den Kommunen, und das lehnen wir ab. Meine Damen und Herren, wer den öffentlichen Dienst stärken will, muss Vertrauen schaffen, Rechtssicherheit garantieren und Fairness wahren. Wir werden die weiteren Beratungen konstruktiv begleiten, aber ein Anhörverfahren beantragen. Beschleunigung ja, aber nicht auf Kosten der Gerechtigkeit und der kommunalen Selbstverwaltung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
