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Christof Reichert

CDU 08.10.2025 Sitzungen 18/94

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften handelt es sich um eine Vielzahl von Detailregelungen, die einer Änderung bedürfen. Frau Ministerin Ahnen hat sie schon vorgestellt. In der verkürzten Redezeit kann ich nicht auf alles eingehen. Wir begrüßen die mit der Änderung verbundene Möglichkeit zur unbegrenzten Erwerbstätigkeit neben dem Erhalt von Versorgungsbezügen. Auf Wunsch der Betroffenen kann der Erfahrungsschatz für eine längere Arbeitszeit sinnvoll genutzt werden. Auch die vorgesehenen Änderungen im Zusammenhang mit sogenannten qualifizierten Dienstunfällen begrüßen wir. Hier war die Anpassung der Entschädigungssummen überfällig. Die notwendige Anpassung der Einkommensgrenze bei der Beihilfe für Eheleute und Lebenspartner ohne wirtschaftliche Selbstständigkeit hatten wir mit einem Berichtsantrag bereits im September letzten Jahres thematisiert. Damals lehnte die Landesregierung eine Anpassung der Grenzen ab. Schön, dass mittlerweile wohl die Einsicht zur Anpassung eingekehrt ist und jetzt nachgebessert werden soll. Warum allerdings anders als bei den Regelungen im Bund und anderen Ländern keine automatische Dynamisierung vorgesehen ist, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das sollten wir im weiteren Verfahren nochmals diskutieren. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als erfreulich sehen wir die Regelungen zur Digitalisierung im Beihilfeverfahren an. Bei der Bearbeitung der Beihilfeanträge waren letztes Jahr noch Wartezeiten von über sechs Wochen üblich, was zu hohem Unmut geführt hat. Mittlerweile konnten durch geänderte Verfahren hier wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Das begrüßen wir. Positiv sehen wir die Änderungen in der Landestrennungsgeldverordnung durch den Wegfall der Kürzung des Trennungsgelds bei unseren Anwärtern. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz steht im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern: dem Bund, den Nachbarländern und den privaten Arbeitgebern. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Leider haben Sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften im Jahr 2023 die auch dort gerade für Anwärter von uns vorgeschlagenen sinnvollen Anpassungen abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern sieht auch der Deutsche Beamtenbund im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiteren Verbesserungsbedarf. Wir sollten uns deshalb im weiteren Verfahren genau anschauen, ob wir und wo wir nicht noch nachsteuern können und müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, bereits morgen – ich werbe heute schon dafür – haben Sie Gelegenheit dazu. (Abg. Marcus Klein, CDU: Eine gute Gelegenheit!) Mit unserem Änderungsantrag zum Landesbeamtengesetz, mit der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und der Einführung einer pauschalen Beihilfe, schaffen wir gezielt und nachhaltig bessere Wettbewerbsbedingungen für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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