Markus Stein
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In erster Lesung beraten wir heute den Entwurf für ein Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, den die Landesregierung soeben eingebracht hat. Ich möchte der Landesregierung für diesen Entwurf zunächst einmal ausdrücklich danken. Die wesentlichen Inhalte hat Frau Finanzministerin Doris Ahnen soeben skizziert. Meine Damen und Herren, ich will es ausdrücklich betonen, wir können in Rheinland-Pfalz stolz sein auf unseren öffentlichen Dienst. Deren Beschäftigte leisten eine wertvolle Arbeit im Sinne des Gemeinwohls, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Daher ist es wichtig, dass wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten. Das beginnt bereits bei der Ausbildung, und deshalb bin ich froh, dass der Gesetzentwurf auch hier einige wichtige Regelungen vorsieht. Zum Beispiel entfällt künftig im Reisekostenrecht die Kürzung des Tagegelds auf 70 %, bei Reisen zum Zweck der Ausbildung und im Trennungsgeldrecht die Kürzung auf 70 % bei Zuweisung einer Beamtin oder eines Beamten im Rahmen der Ausbildung. Aber auch für die Zeit während und nach der Beamtenlaufbahn sind einige Verbesserungen vorgesehen, zum Beispiel werden die Sätze der einmaligen Unfallentschädigung im Fall eines Dienstunfalls deutlich angehoben, und auch die Einkommensgrenzbeträge zur beihilfemäßigen Berücksichtigung einer Ehepartnerin oder eines Ehepartners bzw. einer Lebenspartnerin oder eines Lebenspartners werden erhöht. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten für pensionierte Beamtinnen und Beamte erweitert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn sie dies möchten. Letzteres war nicht nur eine vielfach an uns herangetragene Forderung. Es ist auch, meine Damen und Herren, eine Anpassung, die gerade angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels die Chance eröffnet, das Wissen und den Erfahrungsschatz ehemaliger Beamtinnen und Beamten weiterhin für die Gesellschaft zu nutzen; denn – das möchte ich abschließend noch einmal hervorheben – ein starker öffentlicher Dienst ist am Ende ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. In diesem Sinn enthält der Gesetzentwurf noch eine Reihe weiterer Regelungen, auf die ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht näher eingehen möchte. Ich freue mich aber auf die Beratungen im Ausschuss und auf die weitere Debatte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
