Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz steht für eine wehrhafte Demokratie, und wir handeln nicht nur mit Worten, sondern mit Gesetzgebung. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes setzen wir ein weiteres klares Zeichen gegen Extremismus im öffentlichen Dienst. Es ist ein konsequenter Schritt in einer Reihe wirksamer Maßnahmen vom Sicherheitscheck für Fraktionsmitarbeitende bis zur angekündigten Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue. Wer in den Dienst des Landes möchte, muss klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und das auch belegen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes reiht sich folgerichtig in diesen Maßnahmenkatalog gegen Verfassungsfeinde ein. Er ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu mehr Demokratie und weniger Extremisten im Beamtentum. Der Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel: Disziplinarverfahren sollen schneller, klarer und rechtssicherer werden, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden. Wir bleiben dabei rechtsstaatlich klug. Rheinland-Pfalz hält – anders als der Bund – am Instrument der Disziplinarklage fest. Warum? Weil Gerichtsentscheidungen für mehr Transparenz und Akzeptanz innerhalb der Verwaltung und in der Öffentlichkeit sorgen. Ich finde das sehr richtig. Ein schnellerer Weg ist das Verfahren auf Verfügung ohnehin nicht; denn Rechtsmittel gibt es dort genauso. Deshalb ist der rheinland-pfälzische Weg richtig. Die Änderungen im Landesdisziplinargesetz und im Landesbeamtengesetz sind nicht viele, aber dafür sehr wirksam. Ich will einige Beispiele nennen. Es ist konsequent und richtig, dass Verwaltungsgerichte künftig bei der Entfernung aus dem Dienst oder beim Entzug des Ruhegehalts die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags ausschließen können; denn die Fürsorgepflicht des Staates endet dort, wo die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit überschritten ist. Ein zweites Beispiel: Bei Verdachtsfällen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird künftig die oberste Dienstbehörde zwingend informiert. Liebe Kollegin Moesta, da bin ich der Meinung, das stärkt die Durchgriffsmöglichkeiten von oben und verhindert, dass solche Fälle irgendwo versanden. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Integrität des öffentlichen Dienstes. Wir hier in Rheinland-Pfalz machen deutlich: Wer die Demokratie delegitimiert, kann nicht gleichzeitig von ihr leben, und wir schaffen rechtsstaatlich saubere Verfahren, um solche Fälle wirksam zu sanktionieren. So bleibt Rheinland-Pfalz entschlossen, wachsam, handlungsfähig und verfassungstreu. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich freue mich auf die weitere Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
