Plenarprotokoll 21/74
02.09.2026 · 176 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (22)GRÜNE (16)SPD (16)CDU (15)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne 74. Plenarsitzung und stelle die Beschlussfähigkeit fest. Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen von und SPD betreffend „Historisches Erbe schützen – mismus entschlossen entgegentreten“, Drucks. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 61 und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 26, dem Antrag Fraktion der AfD, aufgerufen werden. Darüber hinaus eingegangen und auf Ihren Plätzen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD betreffend „Legalistischen Islamismus bekämpfen – Verfassungsfeinde weder fördern noch mieren“, Drucks. 21/5123. Wird die Dringlichkeit – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 62 und kann, wenn mand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 34, dem Antrag der Fraktion der AfD, aufgerufen werden. Weiterhin eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen von und SPD betreffend „Transparenz staatlicher Förderung stärken – Zivilgesellschaft nicht unter Generalverdacht stellen“, Drucks. 21/5124. Wird die Dringlichkeit – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 63 und kann, wenn mand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 28, dem Antrag der Fraktion der AfD, aufgerufen werden. Des Weiteren eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen CDU und SPD betreffend „Islamistischen Terror entschlossen bekämpfen – Freiheit und Vielfalt schützen“, 21/5126. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag ordnungspunkt 64 und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 32, dem Setzpunkt Fraktion der Freien Demokraten, aufgerufen werden. Im Übrigen eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen CDU und SPD betreffend „Hessens Hochschulen Wahrung der Hochschulautonomie stärken: resilient, zient, transferorientiert“, Drucks. 21/5128. Wird die lichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser liche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 65 kann, wenn niemand widerspricht, nach Tagesordnungspunkt 52, der Aktuellen Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aufgerufen und unmittelbar abgestimmt werden. Weiter eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen von und SPD betreffend „Hessen ist gut vorbereitet: Wirksamer Klima- und Hitzeschutz für Gesundheit, Sicherheit und derstandsfähige Kommunen“, Drucks. 21/5129. Wird Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit gesordnungspunkt 29, dem Setzpunkt der Fraktion NIS 90/DIE GRÜNEN, aufgerufen werden. Schließlich eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD betreffend „Innovationsland Hessen – Hessen als Protagonist bei der Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland“, Drucks. 21/5130. Wird die Dringdie lichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 67 ein und kann, wenn niemand widerspricht, zusammen mit Tagesordnungspunkt 31, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS CDU Extre- 90/DIE GRÜNEN, aufgerufen werden. 21/5122. Im Übrigen ist zu Tagesordnungspunkt 10, dem GesetzentDann wurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen, ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD eingegangen und der auf Ihren Plätzen verteilt, Drucks. 21/5132. Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass wir nach dem vorverteilt liegenden Ablaufplan heute voraussichtlich bis ca. 19:30 Uhr tagen werden. legitiIch darf an dieser Stelle – sie betreten gerade schon den bejaht? Plenarsaal – ganz herzlich die Besucherinnen und Besucher am heutigen Tag begrüßen. Schön, dass Sie bei uns niesind. Fühlen Sie sich willkommen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Debatte. (Allgemeiner Beifall) ein CDU Ich darf nun noch zu den Entschuldigungen kommen. Ganztägig entschuldigt sind seitens der Fraktion der CDU die Abgeordnete Ina Dürr und seitens der AfD-Fraktion bejaht? die Abgeordneten Markus Fuchs, Marcus Resch, Johannes Marxen. Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜnieNEN ist der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner von 10 Uhr bis zum Ende der Mittagspause entschuldigt und seitens der Landesregierung Herr Staatsminister Manfred Pentz ab 11 Uhr. Ich darf fragen, ob es weitere Entschuldiist gungen gibt. – Das ist nicht der Fall. von Ich habe zwar viele Wortmeldungen, die würde ich jetzt Drucks. aber wieder löschen. Wir gewöhnen uns daran. Fall. Tages- (Allgemeine Heiterkeit) Meine Bitte wäre übrigens auch, dass Sie zusätzlich noch der einmal die Hand heben; sonst müsste ich dauernd unterbrechen. – Herr Bellino, haben Sie etwas? – Nein. Gut, sonst ist können wir es nachher bilateral klären. von Ich möchte daran erinnern, dass der Ausschuss für Digiunter effi- tales, Innovation und Datenschutz zu Beginn der Mittagspause, voraussichtlich gegen 13 Uhr, im Raum 204 M Dringzusammenkommen wird. Dringund Jetzt darf ich noch, bevor wir in die Sitzung einsteigen, einem Geburtstagskind unter uns ganz herzlich gratulieren. Der Abgeordnete Turgut Yüksel von der SPD-Fraktion feiert heute seinen 70. Geburtstag. (Lebhafter allgemeiner Beifall) ein CDU Lieber Herr Yüksel, das gesamte Haus und auch ich persönlich, wir wünschen Ihnen alles Gute für das neue Lewibensjahrzehnt und freuen uns, dass Sie heute mit uns feidie ern. Die Glückwünsche im Namen des Hauses habe ich dieser Ihnen bereits persönlich überbracht. Ta- Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir BÜND- jetzt am Ende der amtlichen Mitteilungen angekommen, und wir starten mit unserer Tagesordnung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 37, den Setzpunkt der Fraktion der CDU, auf: Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Hessen und Indien – Internationale Partnerschaft für Wohlstand und Zukunft stärken – Drucks. 21/5073 – Vereinbarte Redezeit: zehn Minuten. Für die CDU-Fraktion darf ich dem parlamentarischen Geschäftsführer, Herrn Abgeordneten Ingo Schon, das Wort erteilen. Bitte schön.
Ingo Schon CDU
Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist Mittwochvormittag, und Sie kennen das: Es ist der Zeitpunkt, an dem die regierungstragenden Fraktionen gute Laune verbreiten, ihre zentralen Projekte und Leitlinien vorstellen. In diese Tradition will ich mich gerne einreihen, und ich will das mit einem Blick auf die aktuelle Lage tun. Als wir diesen Setzpunkt eingereicht haben am vergangenen Dienstag, da konnten wir alle noch nicht ahnen, dass die aktuelle Entwicklung unserer Debatte heute solchen Rückenwind mitgeben würde. Denn der August ist mit einem – aus meiner Sicht – Paukenschlag zu Ende gegangen. Entgegen allen Erwartungen sind gleich mehrere Indizes, die die wirtschaftliche Lage unseres Landes messen, merklich und spürbar nach oben gegangen. Der ifo-Geschäftsklimaindex beispielsweise stieg im August das vierte Mal in Folge. Marc Schattenberg von Deutsche Bank Research sagt dazu: „Auch die Geschäftserwartungen haben weiter angezogen. Das sind ermutigende Signale für das laufende dritte Quartal.“ „Die deutsche Industrie befindet sich … allen Unkenrufen zum Trotz im Aufschwung.“ Das sagt der Chefvolkswirt der liechtensteinischen VP Bank. Das ZEW-Konjunkturbarometer stieg um ganze 8 Punkte im Vergleich zum Vormonat, doppelt so stark wie vermutet; und noch einmal doppelt so stark ist die Bewertung der aktuellen Lage nach oben gegangen, um ganze 16 Punkte. „Der Stimmungsaufschwung in der deutschen Wirtschaft geht weiter.“ Das sagt der Analyst Elmar Völker von der LBBW. Meine Damen und Herren, die deutsche Industrie ist im August so kräftig gewachsen wie seit vier Jahren nicht mehr. Und auch die Wirtschaft insgesamt wuchs im letzten Quartal um 0,3 %, und das auch nicht zum ersten Mal. Das ist keine Eintagsfliege. Die Bundesregierung ist seit vier Quartalen im Amt, und in den letzten drei davon ist die deutsche Wirtschaft gewachsen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Deswegen haben Sie so gute Umfragewerte!) Verschiedene Institute erhöhen ihre Prognosen, teilweise verdoppeln sie sie sogar, für das laufendende Jahr. (Unruhe – Glockenzeichen) Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich am Beginn meiner Rede sehr deutlich sagen: Das ist im Bund, genauso wie in Hessen, die schwarz-rote Arbeit. Sie wirkt. (Beifall CDU und SPD – Lachen und Zurufe AfD) Natürlich würden wir uns mehr wünschen. Natürlich wäre da noch mehr drin. Natürlich geht da noch mehr. Aber die wirtschaftspolitische Gesamtlage, die weltpolitische Lage bestimmen weder Friedrich Merz noch Bärbel Bas. Die Bundesregierung ist nicht für den Krieg im Iran und die steigenden Ölpreise verantwortlich. Sie ist nicht für den Rheinpegel und die dadurch steigenden Logistikkosten verantwortlich. Dass der Luftraum über dem Osten Europas nach wie vor nicht beflogen werden kann, auch dafür ist die Bundesregierung nicht verantwortlich. (Zuruf AfD: Aber für die Steuererhöhung!) – Ich sehe, Sie sehen das anders. Aber Sie sind ja auch die großen Russlandversteher. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD: Och! – Unruhe) Insofern hoffe ich, dass Sie heute Morgen schon gecheckt haben, ob Sie noch alle Tassen im Regal haben, so wie Ihr Vordenker Tillschneider. Das wäre sicher gut. (Zurufe AfD: Sie treiben uns in die Knie! – Ganz schön flach!) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns auf die aktuelle Lage schauen. Da gibt es viele weitere positive Signale. Auch der Leiter der Regionaldirektion unserer Arbeitsagentur in Wiesbaden schlägt neue Töne an. (Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen) Er hat am Freitag gesagt: „Der Arbeitsmarkt zeigt leichte Anzeichen einer Stabilisierung.“ Es gebe mehrere Anzeichen dafür, dass Firmen beim Personalabbau zurückhaltender würden und teils wieder einstellten. Das alles sollte uns Zuversicht geben; denn es gibt ein Licht am Ende des Tunnels, und darüber sollten wir viel mehr reden. (Beifall CDU und SPD – Lachen Volker Richter (AfD) – Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Meine Damen und Herren, dabei ist klar, vor allem steigen die Exporte. Im Juni gingen Waren im Wert von 140 Milliarden Euro ins Ausland. Noch nie wurden in einem Monat, kalender- und saisonbereinigt, so viele Waren exportiert wie im Juni. Das sagt das Statistische Bundesamt. Im ersten Halbjahr stieg der Wert der deutschen Exporte um satte 4 %. Das sind Zahlen, über die wir reden sollten. Deshalb ist für uns klar, dass unser Land vor allem auf seine Exportmärkte setzen muss. Deshalb ist es wiederum so bedeutsam, dass auch die Landesregierung die großen internationalen Märkte, so wie mit der Reise nach Indien, in den Blick nimmt. Wir sind bereits an vielen Stellen sehr gut aufgestellt. Aber es geht natürlich immer noch mehr. Meine Damen und Herren, das Ziel Indien war aus meiner Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, weise gewählt. Schon heute stellen Inder an unseren Universitäten die zweitgrößte Gruppe aller internationalen Studierenden. Schon heute gehört Hessen, und insbesondere Rhein-Main, zu den wichtigsten Zentren der indischen Business Community. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Hunderte indische Unternehmen prägen den Wirtschaftsstandort, IT, Pharmazie, Logistik, Finanzindustrie. Schon heute sind über 50 % der Investitionen Indiens in Deutschland bei uns in Hessen, meine Damen und Herren. Wer Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig chern will, der muss international sichtbar sein, Beziehungen zu den Wachstumsregionen dieser Welt ausbauen. tut diese Landesregierung, und dafür sind wir sehr (Beifall CDU und SPD) Das gilt mit Blick auf Indien natürlich erst recht dem wichtigen Durchbruch im Europäischen Parlament Hinblick auf das EU-Indien-Freihandelsabkommen. Wegfall von Zöllen und die massive Erleichterung Marktzugängen bieten immense Chancen. Das gilt für gesamte Breite der hessischen Wirtschaft, vom Maschinenbau bis zur Digital- und Finanzwirtschaft, von der industrie bis zum Weinbau. Sie sehen mir nach, dass den hier natürlich auch gesondert erwähnen muss. Deswegen ist es klug, auch partnerschaftliche Abkommen zu schließen, wie das in Indien geschehen ist, zumal Standorte sich bereits heute ideal ergänzen. Wir haben in unserem Antrag ausgeführt und einmal verschiedene Bereiche benannt, was sicher nicht abschließend ist. Hinzu kommt bei Indien natürlich ein Zweites, nämlich fundamentales Verständnis, das unsere beiden Länder Werte, Demokratie und Pluralismus. Indien ist die Demokratie dieser Erde. Deswegen ist es wichtig, dass zu Indien eine besondere Beziehung pflegen. Meine Damen und Herren, die Bedeutung von Indien hen Sie auch, wenn Sie sich einfach einmal die aktuellen Nachrichten anschauen. Ich will einmal drei aus den ten 24 Stunden benennen: Indiens Präsident Modi Putin auf, den Ukraine-Krieg zu beenden. Er steht an rer Seite. Indiens Wirtschaft wächst unerwartet stark fast 8 %. Der Maschinenbau in Indien, eine der deutschen Kernindustrien, (Dr. Frank Grobe (AfD): Die kriegen ja Öl und aus Russland!) wächst zum Schlüsselmarkt. Allein diese drei zeigen: en ist für Hessen ein strategischer Wirtschaftspartner, größte Demokratie der Welt einerseits und als eine dynamischsten Volkswirtschaften dieser Erde andererseits. Herr Ministerpräsident, deswegen darf ich noch einmal terstreichen: Ihre Reise hatte genau das richtige Ziel, zur richtigen Zeit. (Beifall CDU und SPD) Wir werden in dieser Koalition weiterhin auf eine tige internationale und auf die Zukunft ausgerichtete schaft setzen. Ich will das an dieser Stelle auch sagen: Wir sind damit in dieser Legislaturperiode erfolgreich und zu sehr vielen sehr konkreten Erfolgen kommen. Erst letzte Woche konnten wir eine Investition in dreistelliger Millionenhöhe in Kassel feiern, die in dieser Woche noch häufiger beleuchten werden. Sie sich die Wirtschaftsinvestitionen der letzten anschauen, können wir von A wie Amazon bis Z Zalando sehen, dass deutsche Player ebenso wie internationale große, bedeutende Unternehmen bei uns in investieren. (Dr. Frank Grobe (AfD): VW schließt sein – Gegenruf: Was reden Sie denn für einen Mist?
Dr. Frank Grobe AfD
Stimmt doch! – Gegenruf: Nein!) si- Google hat Milliardeninvestitionen angekündigt. Zahlreiche Rechenzentren entstehen. Wir haben erst kürzlich das Das T 3 am Flughafen dankbar. (Zuruf AfD) in Betrieb genommen, das größte privat finanzierte Infranach strukturprojekt Europas. Nur wenige Kilometer südlich im von hier befindet sich mit FAIR die größte Baustelle für Der eine Forschungseinrichtung mit zahlreichen internationalen von Partnern. die (Anhaltende Zurufe AfD) Pharma– Meine Damen und Herren von der AfD, dass ausgerechich net Sie von der rechten Seite hier wirklich als S-AfD immer wieder glauben, schlaue Hinweise geben zu können, macht mich fassungslos. Sie sind wirtschaftspolitisch die unsere schlechteste Alternative für dieses Land, das (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Lachen AfD – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) ein die man sich nur denken kann. Alles, was Sie wirtschaftseint: politisch vertreten, wird dieses Land an den Abgrund fühgrößte wir ren: (Lachen und Zuruf AfD: Sie haben das Land doch se- schon kaputt gemacht! – Weitere Zurufe AfD) Sie sind gegen den Freihandel, das haben Sie im Europaletzparlament bei Mercosur deutlich gemacht. Sie verwehren fordert den Deutschen damit den Zugang zum wichtigsten Boomunsemarkt der Erde in Südamerika. um (Zurufe AfD) Sie wollen aus dem Euro heraus, diesem Euro, der unseren Gas Unternehmen Milliarden an Wechselkursgebühren erspart hat. Das ist das Wichtigste. Der größte Profiteur vom Euro ist Deutschland, sind die deutschen Unternehmen. Indials (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der und Freie Demokraten – Lachen und Zurufe AfD) Sie wollen sogar aus der EU heraus und damit Deutschland unvom größten Binnenmarkt der Welt abschneiden. genau (Zuruf Stephan Grüger (SPD) – Gegenrufe AfD: Och!) vernünf- Ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der S-AfD, Sie sollten bei dieser Debatte einfach demütig schweigen. Wirteinmal (Zurufe AfD) überaus geSie sind die schlechteste Alternative für dieses Land. Sie sind die schlechteste Alternative für Deutschland. wir Wenn (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Monate und Freie Demokraten – Zurufe AfD) wie
Astrid Wallmann
Hessen Entschuldigen Sie bitte, Herr Abgeordneter Schon. – Ich Werk! darf um etwas mehr Ruhe bitten. Das Wort hat Herr Abge– ordneter Schon.
Ingo Schon CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich komme damit zum Schluss. Ich habe deutlich gemacht, was unsere Leitlinien sind. Ich habe deutlich gemacht, dass wir offensichtlich besser dastehen als andere, und ich mache deutlich, dass es offensichtlich ebenso ist, wie wir immer sagen: Es macht einen großen Unterschied, wer das Land regiert. (Zurufe) Deshalb, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, machen Sie weiter so, stärken Sie unseren Standort, bewerben Sie ihn international so wie kürzlich in Indien, siedeln Sie Firmen an in unserem Land, siedeln Sie Zukunft an in diesem Land. Dann haben Sie die CDU-Fraktion, dann haben Sie die SPD-Fraktion weiterhin entschlossen und geschlossen an Ihrer Seite. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächste hat die Abgeordnete Mirjam Glanz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Mirjam Glanz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen heute über die Indienreise des Ministerpräsidenten und über die Frage, ob ein einzelner Delegationsbesuch eine Fachkräfte- und Außenwirtschaftsstrategie ersetzt. Der Impuls der Reise war ausdrücklich richtig. Es ist richtig, dass Hessen seine Beziehungen zu Indien ausbaut. Gerade in einer Zeit großer wirtschaftlicher Herausforderungen – die Zollpolitik von Trump, die Verwerfungen im Verhältnis zu Nordamerika, die Sicherung von Lieferketten und die schwierigen Wirtschaftsbeziehungen zu China – sind Veränderungen in der Außenhandelspolitik notwendig. Neue Partner, neue Märkte und die Vertiefung bestehender Kooperationen in diesen schwierigen weltwirtschaftlichen Zeiten sind wichtig für ein wirtschaftsstarkes Land wie Hessen und elementar. Aber ein Impuls ersetzt noch keine Strategie, und genau da gibt es leider eine Fehlanzeige. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was macht eigentlich der hessische Wirtschaftsminister? Gibt es im Hause Mansoori eine Außenwirtschaftsstrategie? Bislang können wir davon nichts erkennen, genauso wenig wie von Reisen, Initiativen oder Aktivitäten des Wirtschaftsministers in dieser Hinsicht. Wir befinden uns in einer schwierigen Wirtschaftslage. Gerade deshalb sind Außenhandelsbeziehungen so wichtig. Dass nun Ministerpräsident und Europaminister diese Lücke schließen müssen, spricht schon für sich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hessen ist das Powerhouse Deutschlands, Indien ist das Powerhouse Asiens. Das passt also. – Mit diesen Worten hat der Ministerpräsident seine Indienreise eröffnet. Ich sage Ihnen ganz offen, Herr Rhein, da vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Dieses Missverständnis zwischen großer Geste und konkretem Inhalt zieht sich leider auch durch den Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein „Wir wollen“ allein, das genügt nicht. Damit Fachkräfte tatsächlich nach Hessen kommen und indische Unternehmen sich in Hessen ansiedeln, muss man Voraussetzungen verbessern: bei den Visa-Verfahren, die noch viel zu lange dauern, bei der Bürokratie und vor allem bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Genau darüber, so scheint es, wurde in Neu-Delhi kaum gesprochen. Fachkräftegewinnung beginnt nicht bei der Einreise nach Deutschland und endet nicht mit dem Arbeitsvertrag. Sie gelingt erst dann, wenn eine qualifizierte Person ihren erlernten Beruf tatsächlich ausüben kann. Schauen wir uns die Zahlen an. 2025 wurden in Hessen rund 8.700 Anerkennungsanträge für ausländische Berufsqualifikationen gestellt, so viele wie nie zuvor. Rund 1.000 davon betrafen Qualifikationen aus Indien, rund 5.300 Anträge in Gesundheitsberufen, darunter 3.900 von angehenden Pflegefachkräften. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der heute schon dringend im Krankenhaus, im Pflegeheim, im ambulanten Dienst gebraucht wird. Deshalb müssen wir uns fragen, ob wir in Hessen schnell genug sind. Ein Anerkennungsantrag ist noch keine verfügbare Fachkraft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da lohnt sich der Blick über die hessische Landesgrenze. Bayern hat mit seiner Fast Lane einen eigenen Schwerpunkt auf beschleunigte Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte gelegt und begreift die Verwaltungsverfahren selbst als Teil seiner Fachkräftepolitik. BadenWürttemberg hat 2025 insgesamt 14.698 Anerkennungsverfahren bearbeitet. Das ist ein neuer Höchststand. Davon allein sind knapp 4.732 für Pflegefachkräfte ausdrücklich verbunden mit der internationalen Fachkräftegewinnung. Andere Bundesländer entwickeln ihr Anerkennungsverfahren also gezielt als Instrument der Fachkräftepolitik weiter. Genau das muss auch unser Anspruch in Hessen sein. Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viele Absichtserklärungen wir in Neu-Delhi unterschreiben, sondern wie schnell aus einer ausländischen Qualifikation eine tatsächlich einsetzbare Fachkraft wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier komme ich zu einem Punkt, der mich am meisten stört. Reise und Antrag fragen fast ausschließlich, wie viele Fachkräfte aus Indien gewonnen werden können. Die drängende Frage lautet jedoch, wie viele qualifizierte Menschen aus Indien bereits in Hessen leben und nicht oder nicht entsprechend ihrer Qualifikation arbeiten. Zum 31. Dezember 2025 lebten fast 35.000 indische Staatsangehörige in Hessen, davon mehr als 24.500 mit Aufenthaltstiteln. Gleichzeitig weist die Bundesarbeitsagentur darauf hin, dass gerade die Zahl höher qualifizierter Arbeitsloser in Hessen zuletzt überdurchschnittlich stark zugenommen hat. Das ist eine ganz andere politische Fragestellung, als mehr Fachkräfte anzuwerben. Sie könnten einen erheblichen Teil des Fachkräftepotenzials erschließen. Davon steht im Antrag nichts. Ein weiterer blinder Fleck ist, dass Abkommen mit Indien alleine nicht genügen. Man braucht Vermittler, die indischen Unternehmen ein Verständnis vom Wirtschaftsstandort Deutschland vermitteln und umgekehrt. Darin sind Expertinnen und Experten einig. Wie gut verstehen indische Unternehmen eigentlich deutsche Wirtschaft, ihre Regularien, ihre Mentalität? braucht Wissensvermittlung über den deutschen Unterstützung für indische Start-ups beim Markteintritt und Zugang zu physischer Ansiedlungsstruktur und vationsökosystemen. Wie können umgekehrt deutsche ternehmen frühzeitig lokale Partnerschaften in Indien bauen, sich den indischen Markt erschließen, und kommen sie bei der Kontoeröffnung gut durch den your-customer-Prozess? Es braucht auf beiden Seiten einen, der geduldig übersetzt und begleitet, der Schnittstellen baut, statt nur Absichtserklärungen zu unterschreiben, kurz: eine echte Partnerbörse zwischen Hessen und Indien. Solche Strukturen gibt es bereits, etwa den German Innovation Corridor mit Sitz in Berlin, der sich selbst Europas führende mitgliedergetragene Plattform beschreibt und ausdrücklich auch kleinen und mittleren Unternehmen den Marktzugang erleichtern will. Warum werden solche Vermittlungsorganisationen systematisch eingebunden, wenn man doch gerade Mittelstand erreichen will? Während hessische Großkonzerne wie Merck, die Deutsche Bank oder die Kion bereits tief in Indien verwurzelt sind, liegt bei kleinen mittleren Unternehmen noch viel ungenutztes Kooperationspotenzial. Das sollten wir nutzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen die Indien-Partnerschaft nicht kleinreden, dern größer machen, als es diese Reise war. Maßstab nicht die Zahl der Delegationsreisen, Fototermine oder sichtserklärungen sein, sondern die Beschleunigung des novationsaustauschs zwischen Deutschland und Indien, Vernetzung von Entscheidungsträgern, gemeinsame für Digitalisierung und Wirtschaftswachstum und eine lungene Fachkräftestrategie. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, Antrag ist ein Anfang, aber eben nur ein Anfang – sätzlich richtig, aber in der Umsetzung viel zu halbherzig. Betten Sie Ihre Aktivitäten in eine Außenhandelsstrategie ein. Machen Sie aus der Partnerschaft eine echte Fachkräfte- und Innovationspartnerschaft, nicht nur auf dem sondern auch in der Praxis: eine Partnerschaft, die bei der Anwerbung von Fachkräften beginnt und bei Absichtserklärung endet, sondern den gesamten Weg fasst und auch die Menschen mitdenkt, die bereits bei leben, eine Partnerschaft, die Möglichkeiten für Austausch und Vermittlung schafft und dabei bestehende Strukturen und Verbände mit einbindet, eine Partnerschaft, die in Fläche wirkt und nicht nur die Ballungsräume denkt. Das ist Verantwortung, der sich Hessen in dieser weltwirtschaftlich unruhigen Zeit stellen muss – eine Verantwortung, die mit einer einzelnen Reise beginnt, aber nicht enden darf. Nur dann wird aus dem Anfang Partnerschaft und aus einer Partnerschaft eine gemeinsame Zukunft. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sich Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Bevor ich mit der Rednerreihenfolge fortfahre, darf ich ganz herzlich einen Gast auf der Besucherdie tribüne begrüßen. Die Generalkonsulin der Republik IndiEs en ist zugegen. Frau Generalkonsulin Kishore, herzlich Markt, willkommen. Schön, dass Sie der Debatte beiwohnen. Inno- (Allgemeiner Beifall) UnDann fahren wir jetzt fort. Als Nächster hat der Abgeordaufnete Lichert der AfD-Fraktion das Wort. wie
KnowAndreas Lichert AfD
Frau Präsidentin, werte Kollegen! Herr Kollege Schon, Sie haben es mit der guten Laune versucht. Aber Sie haben auch ein bisschen etwas vergessen, zu erwähnen, nämlich die Schuldenorgie im Bund und Land. (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) Indian (CDU): Ei, ei, ei!) als Mit diesen Schulden Wirtschaftswachstum zu erkaufen, das ist trivial. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind das Gesicht der schlechten Laune!) nicht den Das kriegt jeder hin. Das kriegt sogar eine grüne Regierung hin. Group und (Beifall AfD) Offensichtlich müssen wir wieder ein bisschen Aufklärung betreiben, was wir wirklich wollen. Zum Beispiel wollen wir mehr Freihandel dort, wo er sinnvoll ist. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nicht in Südsonamerika! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE sollte GRÜNEN): In Russland vielleicht!) AbIn- – Ja, da waren die Agrarmärkte das große Problem. Die Agrarmärkte werden bei dem Abkommen mit Indien explidie zit ausgenommen. Wege ge- (Unruhe – Glockenzeichen) Warum denn? Da es sonst auch wieder Schiffbruch gegeIhr ben hätte. grund- (Beifall AfD) Wir sind für Freihandel. Wir begrüßen, dass mit dem EUIndien-Abkommen die größte Freihandelszone der Welt Papier, entsteht mit über 2 Milliarden Menschen, die dort leben. nicht Klar, dass der Herr Ministerpräsident dafür sorgen will, einer dass Hessen daran partizipiert. So weit, so gut, alles schön. um- Aber ob sich diese Hoffnungen, die damit verbunden sind, uns tatsächlich materialisieren werden? Schauen wir doch einmal. die „Indien könnte die hessischen Winzer retten.“ Echt jetzt? Richtig ist, es purzeln die Prozente. Der 150-prozentige Basiszollsatz soll zunächst halbiert werden, perspektivisch weiter sinken. Aber ob sich diese sinkenden Prozente in steigende Promillewerte in Indien aufgrund von hessischem Wein tatsächlich ergeben werden, da sind wir noch dort eine ein bisschen skeptisch. (Beifall AfD – Zuruf Ingo Schon (CDU)) Meine Damen und Herren, laut der EU-Kommission beträgt das Volumen der Waren und Dienstleistungen des Handels mit Indien bereits jetzt 180 Milliarden Euro pro Jahr. Man erwartet eine Verdopplung bis 2032. Dass Hessen schon allein aufgrund des Flughafens Frankfurt und somit quasi als Eingangstor zum deutschen Markt besonders prädestiniert ist, davon zu profitieren, das liegt auf der Hand. Dennoch scheint der CDU-Antrag aus unserer Sicht ein wenig überoptimistisch zu sein. Wir lesen dort: „Mehr als 50 % der indischen Investitionen … fließen nach Hessen.“ Besagter Artikel der „FAZ“ – wir konnten ihn in der vorigen Woche alle lesen – beschreibt allerdings, dass wir auf Rang 3 zurückgefallen sind. Das ist rein mathematisch irgendwie schwierig. Sie werden verstehen, das haut nicht hin. Hoffen wir, dass sich diese Momentaufnahme auch wieder drehen lässt. (Beifall AfD) Aber die Unternehmen sind optimistisch, das muss man ganz klar sagen. Es gibt eine Umfrage von KPMG und der Deutsch-Indischen Handelskammer. 96 % der Unternehmen erwarten positive Effekte durch dieses Abkommen. 80 % planen in den kommenden fünf Jahren einen Ausbau ihrer Investitionen in Indien. Man erwartet starkes Wachstum. 73 % rechnen bereits in diesem Jahr mit steigenden Umsätzen. Auf Fünfjahressicht sind es 92 % der Unternehmen. Aber 46 % dieser Unternehmen erwarten auch, dass die indischen Wettbewerber ihnen in fünf Jahren überlegen sein werden – Obacht. Natürlich gibt es auch einige Schattenseiten, zum Beispiel regulatorische Herausforderungen. 58 % nennen überbordende Bürokratie als Problem. Gut, das kennen sie auch hier in Hessen, das wissen wir. Aber 34 % sagen, Korruption ist ein massives Problem. Dazu gleich mehr. Dann schauen wir uns doch einmal ein bisschen genauer an, was in den Details dieses Abkommens so drinsteckt. Laut der „hessenschau“: „Rhein verspricht ‚Fast Lane‘ für indische Fachkräfte.“ Hört, hört. Ist das ein rein hessisches Thema? Nein, natürlich nicht. Hören wir auf die EU-Kommissionspräsidentin: „Wir werden die Mobilität von Studenten, Forschern,“ – Achtung, festhalten – „Saisonarbeitern und hoch qualifizierten Arbeitskräften erleichtern“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen. Ein besonders weitreichender Schritt ist die Einführung eines Legal Gateway Office. „Es wird eine zentrale Anlaufstelle sein, die indische Talente beim Umzug nach Europa unterstützt.“ Auch das ein Zitat der Kommissionspräsidentin. Meine Damen und Herren, man kann es durchaus für eine bahnbrechende Innovation halten, dass Migration auch einmal legal erfolgen soll. Das ist ein Fortschritt in der Sache. (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Meine Güte!) Nur dadurch ergibt sich die Möglichkeit, Migration tatsächlich zu steuern, zu begrenzen und die Menschen ins Land zu holen, die uns auch wirklich beim Fachkräftemangel helfen können. Aber realistischerweise vermuten wir, dass die Fachkräftemigration wieder einmal als trojanisches Pferd herhalten soll. (Beifall AfD) Im dritten Absatz Ihres Antrags lesen wir: „Von einer engeren Zusammenarbeit bei Aus- und Weiterbildung sowie der Gewinnung von Fachkräften können beide Seiten profitieren. Die fortschreitende Digitalisierung und Weiterentwicklung der Anerkennungsverfahren wird sich auch auf die Anerkennung von indischen Berufs- und Hochschulabschlüssen positiv auswirken.“ Das klingt erst einmal gut. Aber jegliche Vereinfachung von Anerkennungsverfahren setzt natürlich auch voraus, dass diese Berufs- und Hochschulabschlüsse vertrauenswürdig sind. Natürlich gibt es Berufsfelder, bei denen es besonders elementar ist, dass die vermeintlichen Fachkräfte auch tatsächliche sind. Wir haben schon gehört, wie wichtig ausländische Fachkräfte mittlerweile im Gesundheitssektor geworden sind. Ich glaube, keiner hat da Lust auf Mut zur Lücke. (Beifall AfD) Genau in diesem Bereich findet aktuell ein riesiger Skandal in Indien statt. Ich zitiere die Onlinepublikation „The Probe“: „When medical fraud kills: India’s medical ethics emergency.“ Zu Deutsch: Wenn medizinischer Betrug tötet: Indiens medizinisch-ethischer Notfall. Es geht um nicht weniger als einen landesweiten Korruptionsskandal. Das Central Bureau of Investigation, also die nationale Ermittlungsbehörde Indiens, hat diesen 2025 aufgedeckt. Er reicht bis in die National Medical Commission, also die Aufsichtsbehörde über das Gesundheitswesen Indiens. Beamte und private Hochschulen haben sich offensichtlich in komplexen Netzwerken zusammengetan und tatsächlich so etwas wie Fake Universities – offizielle Zählung: über 20 Fake Universities – gegründet, um Titel verkaufen zu können. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das sind Ihre Fachkräfte!) An einer einzigen privaten Uni wurden 36.000 Abschlüsse verkauft. Insgesamt reden wir wahrscheinlich von 100.000 gefälschten Abschlüssen – gefälschte Abschlüsse durch gefälschte Institutionen. Das heißt, der typische Mechanismus einer Validierung, den wir alle brauchen, gerade in den kritischen Berufen, funktioniert nicht. (Beifall AfD) Der Abschluss ist zwar vermeintlich korrekt ausgestellt, aber von einer Institution, die dazu gar keine Berechtigung hat. Das ist ein gewaltiges Problem. Auch über den medizinischen Bereich hinaus gibt es durchaus Mechanismen in Indien, die die Qualität sicherstellen sollen. Natürlich gibt es sie. Das National Assessment and Accreditation Council ist zum Beispiel die Qualitätssicherungsbehörde für Bildungseinrichtungen. Gute NAAC-Bewertungen bestimmen den Ruf einer Hochschule, damit mittelbar die Studentenzahlen und letzten Endes auch die staatlichen Zuschüsse. Aber das ist natürlich auch ein Ziel von Korruption. Es gab Anfang letzten Jahres Verhaftungen. Das ist ein gewaltiger Skandal, der sich auch über Indien hinaus bereits auswirkt. Singapur und Australien haben Maßnahmen ergriffen und diskutieren bereits Änderungen bei der Vergabe von Arbeitsvisa. Sie drehen genau die Prozesse zurück, die die EU jetzt einführen und vereinfachen will. (Beifall AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Indien ist großartiges Land mit einer großartigen Zukunft. Wir len uns der verstärkten Kooperation natürlich nicht genstellen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat man gerade gemerkt!) – Zuhören, Herr Kollege Frömmrich, dann verstehen auch. Die schlaumeierische Abkürzung gegen den Fachkräftemangel, nämlich der Import der Fachkräfte, könnte allerdings wieder einmal als kontraproduktiv erweisen. Vielleicht entpuppen sich die vermeintlichen Fachkräfte als doch eher enttäuschend schlecht qualifiziert. Aber „Wer kommt, der bleibt um jeden Preis“-Lobby wird dafür sorgen, dass sie alle im Land bleiben können. (Beifall AfD) Zum Abschluss meiner Rede möchte ich Ihnen noch kleines Managementwerkzeug an die Hand geben, das bei der Plausibilisierung und Vorbereitung wichtiger scheidungen wunderbar eignet. Das ist die Bierdeckelrechnung. Es wurde bis vor Kurzem, bevor die wirtschaftliche Misere auch da einen Strich durch die Rechnung immer wieder von 400.000 Arbeitskräften geredet, die pro Jahr brauchen. Jetzt gehen wir einmal davon aus, dass die Hälfte ratet ist. Dann reden wir schon von 600.000 Menschen für Deutschland. Wenn die jetzt zwei Kinder pro haben, reden wir von 1 Million Menschen jedes Jahr. wir großzügig: 10 % davon kommen nach Hessen. sind jedes Jahr 100.000 neue Hessen. Das geschieht einer Situation, in der der Wohnungsmarkt schon jetzt Anschlag ist. Die Behörden, der Bildungssektor und Gesundheitssektor sind am Anschlag, um nicht zu sie sind komplett überfordert. Wer das im Ernst fordert (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) – Herr Frömmrich, das ist peinlich. (Beifall AfD) Wer so etwas fordert, der löst keine Probleme. Der neue. Deswegen können wir Ihrem Entschließungsantrag maximal Enthaltung entgegenbringen. Wir freuen uns auf eine bessere Partnerschaft mit Indien. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster erhält der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Herr Dr. Naas, das Wort. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Lieber Kollege Lichert, so richtig schlau geworden bin aus dem Vortrag nicht. Sind Sie jetzt für das Freihandelsabkommen, oder sind Sie dagegen? (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und NIS 90/DIE GRÜNEN) ein Sie haben zehn Sekunden dafür und neuneinhalb Minuten wol- dagegen gesprochen. Es bleibt dabei: Das ist eben eine entge- wirtschaftsfeindliche Partei, die unsere Chancen nicht sieht und die vor allem die Chancen mit Indien nicht sieht, die natürlich insbesondere für Hessen da sind. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie es Der Ministerpräsident hat es gesagt: Hessen ist ein Powerhouse. – Ja, das stimmt. Indien ist auch ein Powerhouse. Herr Kollege Lichert, damit sind wir bei den großen Faksich ten und nicht beim Klein-Klein. 1,45 Milliarden Menschen leben in Indien. Das ist eine der größten Volkswirtschaften der Welt. die schon Herr Kollege Schon hat es gesagt: 8 % Wirtschaftswachstum. – Meine Zahlen sind etwas niedriger, aber sie sind immer noch hoch. Statistisch gesehen, waren es in Indien im Jahr 2026 6,6 %. Das ist für ein Exportland wie Hessen ein eine riesengroße Chance. Lieber Herr Ministerpräsident, deswegen war diese Delegationsreise goldrichtig. sich Ent- (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt CDU) Man muss sich einmal Folgendes überlegen. Wir haben machte, mit steigendem Protektionismus zu kämpfen. Wir kämpfen wir um die Lieferketten. Wir kämpfen mit der Machtpolitik im Welthandel. Es geht immer mehr um die Geopolitik. Wir sind von China immer mehr abhängig. Wir brauchen verheida neue Partner, insbesondere dann, wenn diese Partner Demokratien sind. Dann sind sie uns willkommen. Das Familie muss man klar und deutlich sagen. Seien Das (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und Ingo in Schon (CDU)) am der Wir wollen freien Handel. Wir wollen mehr offene Märkte. sagen, Wir wollen verlässliche Partner haben. Wir wollen demo– – kratische Partner haben. GRÜWenn 90 % der Zölle mit Indien wegfallen, dann macht das jedes Jahr 4 Milliarden Euro aus. Das ist auch für den hessischen Export ein nennenswerter Beitrag. Lieber Kollege Lichert, ich kann Ihnen diese Zahlen nicht ersparen. Güter im Wert von 118 Milliarden Euro werden schafft jetzt schon aus der Europäischen Union nach Indien exportiert. Dienstleistungen im Umfang von 67 Milliarden Euro aber kommen hinzu. Das sind für die Europäische Union rund 200 Milliarden Euro. Deswegen ist ein solches Freihandelsabkommen, genauso wie übrigens das mit Südamerika, im vitalen Interesse Hessens. Deswegen stimmen wir dem auf der Ebene der Europäischen Union zu. (Beifall Freie Demokraten, CDU und vereinzelt SPD) Deswegen war die Indienreise wichtig. Denn es geht auch um Investitionen in Hessen. Es geht um die Fachkräfte. Wenn Sie sich das Finanzzentrum Mumbai anschauen, dann sehen Sie, das passt natürlich auch sehr gut zu Frankfurt. Ich brauche da nur die Stichworte zu nennen: Herren! IT, Pharma, KI-Forschung. Deswegen sage ich: herzlichen ich Glückwunsch zu dieser Reise. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Frage stellt sich aber doch. Welche Frage stellt sich bei dieser Reise BÜND- am meisten? Wo ist eigentlich der hessische Wirtschaftsminister gewesen? (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Frage stellt sich doch. Das war doch eine wirtschaftspolitische Reise. Es ging um den Handel. Es ging um Investitionen. Es ging um die Ansiedlung von Unternehmen. Es ging um Fachkräfte. Das sind alles relevante Themen für die hessische Wirtschaft. Wo war Minister Mansoori? Er ist leider nicht da, sonst hätte ich ihn das jetzt persönlich gefragt. 6,6 % Wirtschaftswachstum in Indien, 0,2 % Wirtschaftswachstum in Deutschland. Schauen Sie sich die Zahlen an. Das ist ein krasser Unterschied. Der private Sektor, die privaten Investitionen in Deutschland, sie schrumpfen. Die Investitionen, die wir im Moment in der Wirtschaft tätigen, kommen fast nur noch aus dem öffentlichen Sektor. Das ist der einzige Bereich, der noch Zuwächse hat, nämlich plus 29 %. Wenn Sie aber expandierenden Staatskonsum und sinkende private Investitionen haben, dann führt das zwangsläufig zum wirtschaftlichen Niedergang. Genau so ist es bisher gewesen. (Zustimmung Freie Demokraten) Wenn Sie sich diese Zahlen anschauen, sehen Sie, dass wir in Deutschland ein Miniwirtschaftswachstum haben. Im letzten Jahr waren es 0,2 %. In Hessen hatten wir eine um 2 % schrumpfende Wirtschaft. Ja, Hessen ist mit über 300 Milliarden Euro nach wie vor ein wirtschaftsstarkes Land. Herr Ministerpräsident, es ist ein Powerhouse. Aber auch das muss man klar sagen: Wir leben auch von der Substanz. Wegen der sinkenden hessischen Wirtschaftsleistung wäre es wichtig gewesen, dass der hessische Wirtschaftsminister bei dieser Delegationsreise mit vor Ort gewesen wäre. Er hätte die Interessen der deutschen Wirtschaft natürlich klar und deutlich benennen können. Er hätte das in Indien adressieren können. Wir haben 6,6 % Wirtschaftswachstum in Indien und eine schrumpfende Wirtschaft in Hessen. Herr Kollege Schon, ja, es gibt jetzt positive Erwartungen. Die werden sich, so hoffen wir, auch in reale Zahlen umsetzen lassen. Aber das, was Sie vorgetragen haben, sind im Wesentlichen Erwartungen. Die entscheidende Frage ist aber, warum wir bei einer schrumpfenden Wirtschaft in Hessen und 6,6 % Wirtschaftswachstum in Indien – Herr Kollege Schon, Sie haben 8 % genannt – noch Entwicklungspolitik in Indien machen, warum wir noch Mikrowälder zur Klimaanpassung in Südindien mit hessischem Steuergeld fördern. Herr Kollege Mansoori, das müssen Sie uns einmal erklären. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD) Denn bei 1.100 Insolvenzen in Hessen – das ist seit 20 Jahren ein Allzeithoch – ist es nicht notwendig, noch Mikrowälder in Südindien zu fördern. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frau Kollegin Walther, das passt nicht mehr in diese Welt. Deswegen wäre es wichtig – – (Zurufe)
Astrid Wallmann
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten. Ich bitte wirklich darum, dass niemand während der Rede in größerer Lautstärke hereinschreit. Bitte hören Sie jetzt Herrn Dr. Naas zu. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, vielen Dank. – Deswegen wäre es wichtiger, sich um die hessischen Wirtschaftsprobleme zu kümmern. Was ist denn da in den letzten zweieinhalb Jahren passiert? Sie sind den Wohnungsbau angegangen. Sie haben nach wie vor zu wenige Neubauten, nämlich minus 8 %, und zwar nicht bei den Baugenehmigungen, sondern bei den Neubauten. Wegen der Verkehrspolitik sitzen wir heute in einer Plenarsitzung zusammen. Ich frage mich, wo die gesetzlichen Initiativen bleiben, die seit vielen Jahren vom Kollegen Mansoori angekündigt sind. Dann schauen wir auf die echte hessische Wirtschaftspolitik. Damit meine ich nicht die Betriebsversammlung in Baunatal, sondern damit meine ich Ihre Subventionspolitik. Da können Sie noch ein Förderprogramm, noch ein Förderprogramm und noch ein Förderprogramm machen. Es kommt nicht auf das hundertste Förderprogramm an. Es kommt auf die guten Märkte an. Deswegen wäre es wichtig gewesen, dass Sie mit nach Indien gereist wären. Das haben Sie nicht getan. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Nach zweieinhalb Jahren ist es einmal an der Zeit, irgendeinen Beitrag zur hessischen Wirtschaftspolitik zu leisten. Denn es ist Ihr Ministerium. Es ist das Wirtschaftsministerium. Sie haben eine große Chance verpasst, Sie sind nicht nach Indien gefahren. Die Kollegin Glanz hat schon gefragt, wo denn Ihre Delegationsreisen bleiben. Ich kenne keine einzige. Lieber Wirtschaftsminister, deswegen tut es not und ist es an der Zeit, dass Sie die Initiative ergreifen und Hessen neue Märkte erschließen, in Südamerika, in Indien, wo auch immer, aber es müsste endlich einmal ein Beitrag kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Grüger der SPD-Fraktion das Wort.
Stephan Grüger SPD
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hessische Ministerpräsident ist nach Indien gefahren, um die Kontakte zu dieser großartigen Nation zu vertiefen. Das war eine gute Maßnahme, weil wir als Hessen und auch als Deutschland von Exporten abhängig sind und auch davon, dass wir eine erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit im Weltmarkt darstellen können. Deswegen danken wir dem Ministerpräsidenten dafür, dass er diese Reise unternommen und die Kontakte vertieft hat, die zwischen Hessen und Indien bereits bestanden, die weiterhin bestehen und die in Zukunft vielleicht auch noch eine größere Tragfähigkeit entwickeln. An diejenigen, die gerade der Meinung waren, man se das Thema Entwicklungszusammenarbeit in irgendeiner Form negativ machen: Es ist gerade die Basis, auf wir auf Augenhöhe auch mit Indien zusammenarbeiten, nämlich dass wir über viele Jahre hinweg Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe mit Indien betrieben wie auch mit vielen anderen Ländern. Da ist es einigermaßen seltsam, wenn sich gerade eine Partei wie die hierhin stellt und sagt, diese Art von Entwicklungszusammenarbeit sei unsinnig, gerade wenn es hier – es kam Zwischenruf aus den Reihen der GRÜNEN – um Maßnahmen geht, die auch die Klimaanpassung betreffen, um Vermeidung von CO , (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) weil gerade vonseiten der FDP immer darauf hingewiesen wird, dass man vielleicht in anderen Ländern auch wirksam dafür sorgen könne, CO zu vermeiden. passt es jetzt wieder nicht. Es ist eben wie immer: es gerade passt, wird argumentiert, aber nicht konsistent. Das kennen wir von den Schlechte-Laune-Parteien auf rechten Seite dieses Hauses. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe Knell und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) Gegenruf SPD) Wie sehr unsere erfolgreiche Zusammenarbeit mit auf Fakten beruht – 50 % aller indischen Investitionen in Deutschland gehen nach Hessen –, das haben wir Antrag noch einmal unterstrichen, weil das zeigt, dass darum geht, dass nicht nur deutsche bzw. hessische nehmen in Indien investieren, sondern auch indische ternehmen in Deutschland und in Hessen. Wir würdigen großem Maße, dass wir tatsächlich der Hauptanlaufpunkt für indische Investitionen in Deutschland sind, weil zeigt, dass wir hier tatsächlich eine Verflechtung der schaften miteinander vorantreiben, die zum beiderseitigen Nutzen ist. Es wurde schon gesagt: Indien hat ein großes Wirtschaftswachstum. Es ist die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft der Welt. Letztes Quartal waren es 7,8 Wirtschaftswachstum. Für uns wäre es sehr schwer, das erreichen. Wir sind kein Emerging Market, wir sind aufstrebende Volkswirtschaft, die sich weiterentwickelt. (Zuruf Jochen K. Roos (AfD)) Aber wir wollen natürlich gerne in der Zusammenarbeit mit Indien dafür sorgen, dass wir auch weiterhin Wachstumsraten in Deutschland haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass wir seit mehreren Quartalen ein großes Wachstum in Deutschland haben. Der schäftsklimaindex steht so hoch wie seit Langem mehr, die Aussichten sind gut. Natürlich gibt es Parteien, die das nicht so gut Das hat man an den Reaktionen auf die Rede des gen Schon gemerkt, wenn er auf der rechten Seite Hauses verlacht wurde, weil das offensichtlich nicht gewünschten Ergebnissen entspricht. Aber darüber man eben mit den Schultern zucken und sagen: wenn es Leute gibt, die es gut finden, dass es Deutschland schlecht geht, dass es Hessen schlecht geht, dann sich diese Leute auch fragen lassen, wie weit ihr Patriotismus eigentlich überhaupt ernst zu nehmen ist. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe AfD) müs- Die deutschen Exporte nach Indien haben letztes Jahr 18,4 Milliarden Euro betragen, Schwerpunkte Maschinender bau, Anlagenbau und chemische Erzeugnisse. Wenn man das hört, klingelt es einem als Hesse natürlich sofort in den Ohren, weil Maschinenbau, Anlagenbau und chemihaben, sche Erzeugnisse natürlich auch Schwerpunkte unserer Wirtschaft sind. Und natürlich gibt es auch eine aktive FDP Außenwirtschaftspolitik des Landes Hessen und eine Politik, die dafür sorgt, dass Unternehmen dabei unterstützt ein werden, auch solche ausländischen Märkte zu erschließen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen die in diesen Bereichen voranzutreiben. Dafür steht dieser Wirtschaftsminister, und dafür bin ich Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori auch sehr dankbar, dass er das weiter vorantreibt und dass er dafür steht, dass Hessen eine starke Außenwirtschaft hat und davon lebt, dass es diese starke Außenwirtschaft hat. sehr Hier (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wie Als Mitglied des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union ist es mir wichtig, dass es den Menschender rechtsdialog der Europäischen Union mit Indien gibt, um sich darüber auszutauschen, welche MenschenrechtssituatiWiebke on wir in Indien haben, welche Fortschritte es in Indien – dazu geben kann und geben wird; denn natürlich sehen wir auch mit Sorge, dass es an dem einen oder anderen Punkt in Indien Menschenrechtsverstöße gibt. Aber wir Indien sehen auch die Bemühungen der indischen Regierung, das abzustellen und dort besser zu werden. Selbstverständlich im sind wir auch selbst darum bemüht, unsere eigene Situation es immer wieder kritisch zu hinterfragen. Das machen wir – Unterich spreche jetzt von der EU, weil aus unserer Sicht auch Undas eine wichtige Aufgabe der Europäischen Union ist – in natürlich im Dialog mit der indischen Regierung. das Da jetzt die Rede von der Europäischen Union ist: Alles, Wirt- worüber wir jetzt reden, beruht auf der Tatsache, dass wir einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zu dem Freihandelsabkommen mit Indien hatten. Am 27. Januar dieses Jahres, einen Tag vor meinem Geburtstag, wurde es abgeschlossen. große % (Zurufe: Oh!) zu Darüber habe ich mich sehr gefreut. keine (Vereinzelter Beifall SPD und CDU – Zurufe) – Der Minister für Internationales ruft gerade rein, man müsse das in den richtigen Zusammenhang stellen. Genau das habe ich hiermit getan. – Es war aber nicht nur ein Gegute burtstagsgeschenk für mich, sondern es war auch ein Geschon schenk für beide Nationen und auch für Hessen, weil wir wegen der gerade genannten Rahmendaten ein Interesse ifo-Gean guten Handelsbeziehungen mit Indien haben und weil nicht wir gegenseitig davon profitieren, dass es einen Handel zwischen Hessen und Indien, zwischen Deutschland und finden. Indien, zwischen der Europäischen Union und Indien gibt. Kolle- Wenn sich dieser Handel vertieft, können wir voneinander des profitieren und auch voneinander lernen. den Ich hoffe natürlich sehr, dass wir dabei nicht die Fehler kann machen, die ganz offensichtlich in der Zusammenarbeit mit Okay, China gemacht worden sind. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings bereits da, nämlich dass Indien im Gemüssen gensatz zu China eine Demokratie ist. Wir arbeiten natürlich gerne mit einer anderen Demokratie zusammen, um auch unsere demokratischen Ansichten dort gemeinsam voranzubringen. Wenn sich auf diese Art und Weise Demokratie und Wirtschaft die Hand reichen, ist das geradezu eine ideale Möglichkeit, gemeinsam die Weltwirtschaft zu gestalten. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Um einen Blick in die Zukunft zu wagen: Wir als Hessischer Landtag, als hessische Politik, werden sicherlich weiterhin darauf drängen, dass Hessen enge Kontakte mit Indien und seinen Regionen sucht. Wir werden unsere Wirtschaft dazu befähigen, dass diese Basis auch entsprechend wirtschaftlich ausgebaut werden kann. Es wird natürlich auch weiterhin eine aktive hessische Außenwirtschaftspolitik geben; da bin ich mir ganz sicher. Da vertraue ich unserem Wirtschaftsminister, dass er das auch weiter so betreibt. Es bleibt mir nur noch am Schluss zu sagen: Ich hoffe, dass wir da sehr positiven Zeiten für das Land Hessen, für die Bundesrepublik Deutschland, für die EU und für Indien entgegensehen. – In diesem Sinne: vielen Dank und Glück auf. (Beifall SPD und CDU)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Hessische Landesregierung darf ich das Wort an den Hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein geben. Bitte schön.
Boris Rhein
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst will ich natürlich ganz besonders herzlich Frau Generalkonsulin Kishore begrüßen. Namaste, liebe Frau Generalkonsulin. Es ist eine große Freude, Sie heute als Vertreterin der größten Demokratie der Welt hier im Herzen unserer kleineren Demokratie, im Herzen der hessischen Demokratie, im Hessischen Landtag, begrüßen zu dürfen. Zweitens. Lieber Stefan Naas, ich will es gleich abräumen, damit wir dann später wieder zur Sache kommen können. Bei aller Wertschätzung für Sie, für dich persönlich, auch für die liberale Sache – bei Lichte besehen, bin eigentlich ich der wahre Liberale hier im Saal; aber sei es drum –: (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Wiebke Knell (Freie Demokraten)) Erstens danke fürs Lob. Zweitens will ich einfach in aller Klarheit sagen, wie bei uns die Arbeitsaufteilung in der Landesregierung funktioniert. Erstens. Der Ministerpräsident ist für alles zuständig. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) nickt.) Zweitens. Ich habe die politische Gesamtverantwortung. (Lachen Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Drittens. Ich vertrete Hessen nach außen, mache das gemeinsam mit dem für Internationales und Europa zuständigen Minister. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der hessische Außenminister!) Und fünftens. Wo war Kaweh Mansoori? (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und viertens?) Ich kann das sehr klar beantworten. Ich finde, es ist schon sehr von Vorteil, wenn wir uns die Dinge aufteilen – auch in der Wirtschaftspolitik und auch in der Außenwirtschaftspolitik. Außerdem ist es nicht ganz von Nachteil, dass, wenn der Ministerpräsident im Ausland ist, der stellvertretende Ministerpräsident im Inland ist. (Beifall CDU und SPD – Lachen Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Er ist mein Abwesenheitsvertreter. Es hat schon große Vorzüge, wie wir das geregelt haben. Das geht jetzt alles von der Redezeit ab, und es ist alles sehr viel strenger geworden. Es wird alles zeitlich nicht funktionieren, das weiß ich jetzt schon. Aber ihr habt es einfach herausgefordert, und am Ende müssen wir ja alle ein bisschen darunter leiden, das tut mir auch leid. Aber ich will das schon einmal sagen: Wer ja wirklich ein richtig guter Wirtschaftsminister in Hessen war, das war ja ein Liberaler. Florian Rentsch war ein richtig guter Wirtschaftsminister. (Beifall Freie Demokraten) Ich weiß, dass er das ganz genauso gemacht hätte, wie Kaweh Mansoori und ich das machen. (Lachen Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wiebke Knell (Freie Demokraten): Das glaube ich nicht! – Weitere Zurufe) Auch darauf will ich vielleicht noch hinweisen: Zu Herrn Mansoori und zu der Frage, was in den letzten zwei Jahren in der hessischen Wirtschaftspolitik geschehen ist, komme ich noch. Deswegen, lieber Stefan Naas, merke dir jetzt schon einmal die Zahl 25. Ich komme darauf zu sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Reise, die Staatsminister Pentz und ich in Ihr beeindruckendes Land unternommen haben, verehrte Frau Generalkonsulin, im Übrigen mit einer sehr starken Wirtschaftsdelegation, unter anderem mit der Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages, mit Kirsten Schoder-Steinmüller: Frau Glanz, Sie haben zu Recht einiges angemahnt. Aber wenn Sie sich beispielsweise nur die Liste der Teilnehmer unserer Wirtschaftsdelegation anschauen, sehen Sie, dass genau die in dieser Wirtschaftsdelegation vertreten sind, die die Brücken bauen. (Mirjam Glanz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Liste ist nicht öffentlich!) In der Frage sind wir uns sehr einig, und genau deswegen haben wir es auch so gemacht. Man kann schon sagen: Das ist eine Reise, die wirklich zum exakt richtigen Zeitpunkt gekommen ist. Warum machen wir das? Auch da komme ich wieder zu etwas zurück. Ich werde noch häufiger darüber sprechen, Frau Glanz. Dahinter steckt in der Tat eine Strategie. Ich glaube, dass wir unsere Interessen sehr viel deutlicher formulieren müssen, auch in der Welt, und dass wir in der Tat auch als Land, als kleines Land in Deutschland, als kleines deutsches Land eine geostrategische Industriepolitik unternehmen müssen. Wir sehen es: Wirtschaftspolitik, Sicherheitspolitik, Rohstoffe, Energie, Infrastruktur und Außenpolitik – mittlerweile gehört alles zusammen, weil wir schwierige ketten haben, weil wir Technologieumbrüche in einem ße haben, wie wir sie bislang nicht gekannt haben, weil wir Krisenlagen haben, die sich immer mehr parallelisieren. Das betrifft dann eben auch ein Land, das im Weltvergleich von überschaubarer Größe ist – bei allem Stolz auf Land. Es ist ein Land, das für deutsche Verhältnisse auch nur eine mittelgroße Bevölkerungsanzahl hat. dem ist dieses Land Hessen in der Welt ein gefragter ein sehr interessanter Partner, weil wir nach wie vor genieure in unserem Land haben, weil wir gut ausgebildete Fach- und Arbeitskräfte hier in Hessen haben, weil nach wie vor in Hessen, gerade in Hessen, die Heimat unglaublich vielen Weltmarktführern sind, (Minister Manfred Pentz: Ja!) deren Namen nicht immer bekannt sind, die aber Weltmarktführer sind. Nicht umsonst sind wir nach toinlandsprodukt pro Kopf in Europa – wir als Hessen – die Nummer 5. Exakt zu diesem Zeitpunkt öffnet sich eine der mischsten Volkswirtschaften in der Welt für Europa. glaube, wir alle werden es erleben: Dieses Freihandelsabkommen wird ein Glücksfall für uns werden. Es wird Glücksfall für Hessen werden. Wir haben schon über die Zölle gesprochen, die in nächsten Jahren in einem rasanten Maß zurückgehen den, teilweise auf 0 %: Chemiezölle auf 0 %, Zolltarife von Autos auf 10 %, für Zulieferer im Übrigen auf Gerade in Mittelhessen haben wir eine unglaublich Zuliefererwirtschaft für die Automobilbranche. Das von großem Vorteil sein, auch bei Maschinen und bei trik. Von 44 % auf 0 % wird es gehen. Das sind die chen, über die wir reden, die gerade in Hessen stark Deswegen noch einmal: Dieses Freihandelsabkommen ein absoluter Glücksfall. Deswegen sage ich sehr deutlich, meine sehr geehrten men und Herren: Wir brauchen mehr Freihandel und weniger Freihandel. (Beifall CDU, SPD, Freie Demokraten, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dirk Gaw onslos)) Hessen ist deswegen so attraktiv, weil wir das Tor Deutschland und im Übrigen auch zu Europa sind. sind eine Drehscheibe für Kapital, wir sind eine Drehscheibe für Daten, wir sind eine Drehscheibe der Mobilität. haben tolle Fachkräfte, wir haben ein sehr starkes tionsökosystem. Unser Standort hat in der Welt einen glaublich guten Ruf. Das erlebt man immer wieder, man einmal hinausgeht. Da sehen wir im Übrigen – jetzt kommen wir zur Zahl an den enormen Investitionen. Wir können in Hessen me Investitionen verzeichnen. Seit 2024 – das ist die dieser Regierung, die Zeit der schwarz-roten Regierung und auch die Zeit dieses Wirtschaftsministers; darauf ich auch hinweisen – (Beifall Stephan Grüger (SPD) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh, oh! – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liefer- wurden Großinvestitionen von mehr als 25 Milliarden Euro Ma- in Hessen angekündigt oder schon umgesetzt, meine sehr und geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh!) Das sind 25 Milliarden Euro, unter anderem bei den Unterunser nehmen der Pharmabranche, der Industrie, bei Rechenzeneben tren, der Luftfahrt oder auch der Logistik. Das ist kein TrotzZufall. Das ist das Ergebnis einer Politik, die Unternehmen und nicht vertreibt, sondern willkommen heißt. TopinHerr Lichert, das ist im Übrigen exakt der Unterschied zu wir Ihnen. Wer so wie Sie über einen Partner wie Indien redet, der muss sich über gar nichts mehr wundern. Der wird ein von armes Deutschland produzieren. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das schaffen Sie allein! – Weitere Zurufe AfD) trotzdem Aber das steht schon in Ihrem Namen. Er wird ein armes BrutDeutschland produzieren. kleines (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) dynaDas ist das, was passiert, wenn man so über einen der Ich demokratischen Partner in der Welt redet. Es ist schockierend, wie Sie über die Menschen gesprochen haben. ein Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Zufall, weil eine Strategie hinter diesen 25 Milliarden Euro den steht. wer- (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja!) 0 %. Hinter diesen 25 Milliarden Euro steht beispielsweise Bistarke blis. Biblis ist das beste Beispiel für das, was wir machen. wird Elek- Da entsteht der erste deutsche Laserfusionshub. Er wird hier in Hessen entstehen. Die Laserfusion – das ist meine Branfeste Überzeugung – wird der Gamechanger in der Enersind. ist giefrage sein, und das findet hier in Hessen statt. Biblis wird damit von einem Symbol des Abbruchs, was es bislang gewesen ist, zu einem Symbol des Aufbruchs. Danicht (Zuruf AfD: Humbug!) Wo die alte Kernenergie endet, da beginnt jetzt die Energie der Zukunft. Das sage ich Ihnen sehr deutlich: In Indien (frakti- schaut man sehr genau hin, was wir hier machen. (Minister Manfred Pentz: Das ist interessant!) zu Indien ist mit seiner Fusionsforschung stark an einem InWir novationsaustausch interessiert. Was das für Hessen und für den Standort bedeuten kann, kann man sich gut vorstelWir len. Innova- (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraunwenn ten) Nehmen Sie einmal den Defence Hub, der jetzt in Kassel entsteht. Wir haben in den vergangenen Jahren – Thema 25 – Strategie – sehr intensiv daran gearbeitet, Hessen als starenorken Standort der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie Zeit strategisch weiterzuentwickeln, beispielsweise mit zwei Rüstungsgipfeln in der Staatskanzlei. will (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): So ist es!) Es waren, wie wir jetzt sehen, mitnichten Kaffeekränzchen, Weitere die wir in der Staatskanzlei abgehalten haben. Sie haben nämlich etwas bewirkt, sie haben etwas bewerkstelligt. Wir haben eine innovationsfreundliche Wirtschaftspolitik gemacht. Vor allem haben wir von Anfang an ein ganz klares Bekenntnis zur heimischen Rüstungsindustrie als Motor der Zeitenwende abgelegt. Das ist das, was passiert ist. Mein erster Besuch bei Rheinmetall ist im Juli 2023 gewesen. Dazwischen haben wir enorm miteinander verhandelt und beraten. Am 14. Februar 2026 habe ich Armin Papperger auf der Münchner Sicherheitskonferenz getroffen. Da haben wir den Grundstein für das gelegt, was jetzt in Nordhessen passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jetzt haben wir ein ganz konkretes Projekt. Das ist der Defence Hub. Es sind drei Investitionsschwerpunkte. Das ist der Ausbau des Rheinmetallwerks: 209 Millionen Euro, und – jetzt hören Sie gut zu – 1.000 neue Arbeitsplätze entstehen da. Wo gibt es denn so etwas noch? 1.000 neue Arbeitsplätze. (Beifall CDU und SPD – Dr. Frank Grobe (AfD): Sie bauen 10.000 gleichzeitig in Hessen ab!) – Ach, du liebe Güte. Es entsteht am Flughafen ein Logistics &Training Hub – 48 Millionen Euro im Übrigen, 100 neue Arbeitsplätze. Es gibt ein Drohnenkompetenzzentrum am Flughafen: 5 Millionen Euro, bis zu 100 neue Arbeitsplätze. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wichtigste ist: Mit diesem Defence Hub bekennen wir uns klar zum Flughafen Kassel. Es ist ein klares Bekenntnis zu KasselCalden. (Beifall CDU und SPD) Wir entwickeln ihn strategisch weiter. So macht man das. Das ist die Strategie.
Astrid Wallmann
Herr Ministerpräsident, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwaier der AfD-Fraktion zulassen. (Ministerpräsident Boris Rhein: Wird das hier zeitlich angerechnet oder nicht mehr?) – Nein, die Frage als solches nicht, die Beantwortung aber schon. (Ministerpräsident Boris Rhein: Oh, das ist schade! Er kann die Frage gerne stellen!) – Okay, Herr Schwaier, Sie dürfen die Frage stellen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Olaf Schwaier AfD
Vielen Dank. – Herr Ministerpräsident, Sie erwähnten Biblis. In Biblis wird an einer Technik gearbeitet, die, das sagen die meisten Experten, frühestens in 30 Jahren einen Break-even hat. Das heißt, dass erst dann tatsächlich mit dem Strom Geld verdient wird. In Biblis stand ein Kernkraftwerk. Deutschland hat unter allen G20-Nationen
Olaf Schwaier AfD
die höchsten Strompreise der Welt. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Frage!) Wäre es nicht besser, Biblis zurückzubauen und dort ein Kernkraftwerk entstehen zu lassen? (Beifall AfD – Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Boris Rhein
Lieber Herr Kollege Schwaier, ich bin dankbar für die Frage. Dass ich ein Fan der Kernenergie bin, ist keine große Neuigkeit. Wie realistisch das ist, was Sie als Szenario aufbauen, darüber kann man sich auch einmal mit Experten unterhalten. Es ist schade, es ist nicht mehr rückgängig zu machen. Aber ich sage Ihnen eines, weil Sie über die 30 Jahre geschwommen sind. (Andreas Lichert (AfD): Wer ist schuld?) – Ja, ich bin sehr klar bei der Frage der Kernenergie, aber die Frage ist entschieden. (Beifall CDU und Stephan Grüger (SPD)) Aber genau deswegen ist es doch jetzt an der Zeit, in die Erforschung der Kernfusion einzutreten. Ob das in 30, 25 Jahren oder wann auch immer ist: Je später wir damit beginnen, desto länger dauert es. Deswegen beginnen wir jetzt damit, lieber Herr Kollege Schwaier. (Beifall CDU, Freie Demokraten und vereinzelt SPD) Ich war jetzt bei der Verteidigungsindustrie stehen geblieben und auch beim Flughafen Kassel-Calden. Das ist im Übrigen auch das, was wir da sehen: die Deutschland-Garantie, über die wir gesprochen haben, die wir eingefordert haben. Wenn wir so viel Geld für Verteidigung und für Rüstung ausgeben, dann müssen Kampffähigkeit und Konjunktur zusammen gesehen werden. (Dr. Frank Grobe (AfD): Verteidigungsfähigkeit!) Dann muss das Geld auch in Deutschland ausgegeben werden. Genau das haben wir gefordert, das haben wir jetzt geliefert. Das war ein hessisches Thema von Anfang an. Wir schaffen jetzt in Nordhessen das modernste Panzerwerk. Das ist eine riesige Investition, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich kann Ihnen sagen, dass es beim Thema Rüstung ein immenses Interesse der indischen Seite an Kooperationen mit deutschen Firmen gerade in Hessen gibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau für solche Kooperationen, die Wirtschaft und Wachstum in Hessen stärken, haben wir unsere Strategie in diesem Zusammenhang entwickelt. Das Gleiche gilt für die Finanzindustrie. Stefan Naas hat darauf hingewiesen, dafür bin ich sehr dankbar. Das brauche ich jetzt nicht weiter auszuführen, weil die Zeit ziemlich am Ende ist, mache es aber trotzdem. Ich versuche es jedenfalls kurz zu machen. (Heiterkeit Freie Demokraten) Das sind wirklich zwei Kraftzentren in der Welt, die wir haben: Frankfurt und Mumbai. Das sind die Finanzmärkte. Deswegen haben wir nicht irgendein Memorandum of derstanding in Maharashtra geschlossen, sondern eines einem Bundesstaat mit 130 Millionen Einwohnern. Das ein wirkliches Powerhouse, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) und die schließen mit uns, mit Frankfurt, mit Standort hier das Memorandum ab. Das ist nicht irgendein Memorandum, sondern das ist ein Startsignal für eine langfristige Partnerschaft zwischen zwei wirtschaftsstarken Regionen und einem ganz großen Finanzzentrum. Es ist jetzt wichtig, diese neuen Märkte zu entschließen. Es ist jetzt wichtig, die neuen Kooperationen einzugehen, diese neuen Chancen zu schaffen. Genau dafür haben im Übrigen mit unseren Finanzplatzkabinetten die lage gelegt – auch das waren keine Kaffeekränzchen dass wir mit den Playern am Finanzmarkt zusammenkommen, um in Frankfurt eine gemeinsame Strategie zu ckeln. Hier sehen wir, zu was eine solche Strategie kann: Vernetzung, Technologietransfer, gemeinsame jekte, Wertschöpfung in Hessen. Ich finde, das ist die richtige Politik, die diese Koalition macht, die Wirtschaftsminister macht, gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten für Hessen. Wir stehen für eine aktive schaftspolitik. Das ist eine Wirtschaftspolitik mit einer klaren Strategie dahinter, meine sehr geehrten Damen Herren. (Beifall CDU und SPD) Ist der Ruf erst ruiniert, redet es sich völlig ungeniert. die Zeit jetzt wirklich abgelaufen ist (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Du musst aufpassen!) – ich bitte auch sehr um Verzeihung dafür –, will letztlich noch auf einen Punkt eingehen; sonst würde Glanz mir zu Recht den Vorwurf machen, ich hätte darüber gesprochen. Das war für uns ein ganz wichtiger, zentraler Punkt: der Punkt der Fachkräftegewinnung der Vereinfachungen, wie wir Fachkräfte gewinnen nen. Ich habe das mit dem Ausbildungsminister Indiens sivst erörtert. Ich finde, dass zu einer erfolgreichen ration genau das gehört, was Sie angemahnt haben, Glanz. Das sind die Menschen, die sie mit Leben Das sind gut ausgebildete Fachkräfte. Das ist mehr lässigkeit, auch am Arbeitsmarkt und auch in der wie diese Menschen hierherkommen. Indien hat ausgebildete Kräfte. Noch einmal, Herr Lichert. Ich muss ganz ehrlich Sie sollten einmal in sich gehen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), an Andreas Lichert (AfD) gewandt: Sie sollten schämen! – Gegenruf Andreas Lichert (AfD): Sie sollten wirklich einmal in sich gehen und sich ken machen, wie Sie über die Menschen in Indien chen. Wer ein solches Menschenbild hat – – (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich würde mir wünschen, dass Sie mehr solcher Reden halten, dass die Leute da draußen mitbekommen, was in da Ihnen vorgeht. Das ist doch gefährlich, was Sie machen. Sie sind eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort, und Sie Unreden unmenschlich über die Menschen. mit ist (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Dr. Frank Grobe (AfD): Was?) So, mit dieser Art, mit diesem Stil, werden Sie keinen eindiesem zigen Partner gewinnen. Mit diesem Stil verschrecken Sie die Leute. Mit diesem Stil gefährden Sie Deutschland. Mit ganz diesem Stil machen Sie dieses Land arm und verhindern Wachstum. Das ist das, was passiert, wenn man so arbeitet wie Sie. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir GrundIch will Ihnen sagen, warum wir das gemacht haben. War–, um führen wir solche Gespräche? Wir führen diese Gespräche – das ist der Punkt –, weil diese Menschen gerade entwiin den Schlüsselbereichen, in unseren Schlüsselbereichen führen – das sage ich ganz egoistisch –, helfen können, damit unProsere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, damit dieses genau Land läuft, damit Arbeitsplätze geschaffen werden, damit der Wachstum stattfindet. Das ist das, warum wir das machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wirtsehr (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): und Daran haben sie kein Interesse!) Daran haben Sie kein Interesse, weil Sie natürlich diese Dysfunktionalitätsgeschichte erzählen, die im Übrigen groDa ßer Quatsch ist. Die ist kompletter Quatsch. Dieses Land funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ich Deutschland kann zuversichtlich sein. Wir haben die StärFrau ke, alles voranzubringen. Wir dürfen uns das nicht von nicht Ihnen kaputtreden lassen. Die Leute dürfen Ihnen nicht in Ihre Falle laufen. Es ist gefährlich, wenn die Leute das und tun. Aber ich wollte mich eigentlich gar nicht mit Ihnen kön- befassen. Ich wollte eigentlich Dank sagen. Ich will mich bei Sointen- zialministerin Hofmann und bei unserem Innenminister KoopeRoman Poseck bedanken, weil sie nämlich die Initiative Frau ergriffen haben, die Sie zu Recht anmahnen, zur Fast Lane. erfüllen. Zentralisieren, beschleunigen, digitalisieren und GenehmiDurchgungsfiktionen für das Ausland sind das, was wir machen. Frage, Die Geschichte, dass uns gefälschte Dokumente überschwemmen, die Menschen hier reinkommen, uns betrügen und aussaugen, ist doch großer Unsinn. sagen: (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Dr. Frank Grobe (AfD): Das sagen doch die Inder selbst!) sich Oh!) Diese Leute haben gute Ausbildungen. Das sind schlaue, intelligente, kluge Menschen. Wir sollten alles daransetGedanzen, diese Menschen für uns zu gewinnen, für diesen spreWirtschaftsraum zu gewinnen. Ich sage Ihnen deswegen: immer dahin, wo die Talente sind. Wir holen sie nach Hessen. Das ist aktive Standortpolitik. Wir machen dadurch Wachstum möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, Kooperation funktioniert am besten mit verlässlichen Partnern. Das ist ein Punkt, der dringend erwähnungsbedürftig ist. Ich bin sehr dankbar, dass er heute schon angesprochen worden ist. Es ist die größte Demokratie der Welt, mit der wir zusammenarbeiten. Wir haben doch immer Beklommenheit gespürt, wenn wir mit irgendwelchen autoritären Systemen, mit Diktaturen zusammenarbeiten mussten, um Wachstum hinzubekommen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!) Wir haben die einzigartige Chance, mit der größten Demokratie der Welt – 1,5 Milliarden Menschen –, mit einem Wertepartner zusammenzuarbeiten. Darüber sollten wir uns freuen, weil wir für etwas stehen, was wichtig ist. Das ist ein Wirtschaftsmotor: Rechtsstaat, Freiheit, regelbasierte Ordnung. Das ist das, was uns interessieren muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine wirtschaftspolitische Jahrhundertchance, die wir haben. Ich finde, dass wir in einer Welt, in der neue Mauern entstehen, in der neue Zölle entstehen, ein Europa bauen sollten, das eine Brücke zu Indien schlägt. Hessen will als eines der ersten Länder über diese Brücke gehen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Das ist eine ordentliche Wirtschaftspolitik. Das ist das, was den Menschen nutzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und SPD – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dirk Gaw (fraktionslos))
Astrid Wallmann
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für eine zweite Runde hat sich der Abgeordnete Lichert von der AfDFraktion gemeldet. Die Redezeit beträgt drei Minuten. Bitte schön. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er wollte sich bei den anderen entschuldigen!)
Andreas Lichert AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Das war jetzt ein schönes Schauspiel, aber es war leider nur ein Schauspiel. (Beifall AfD – Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Wir können wieder einmal festhalten, dass das, was wir wirklich sagen, offensichtlich gar nicht so schlimm sein kann; denn sonst wäre es nicht notwendig, dass Sie ständig mit Verdrehungen und Unterstellungen arbeiten und uns Dinge in den Mund legen, die wir nie gesagt haben. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Beschreiben Sie Ihr Modell?) Ich habe gesagt, dass Indien ein großartiges Land ist und wir uns darauf freuen, wenn die Partnerschaft vertieft wird. Aber ich habe – – (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben das Land schlechtgeredet! – Glockenzeichen) – Unsinn. – Vielleicht haben es nicht alle gehört: Der Kollege Frömmrich warf mir Rassismus vor. Ist es Rassismus, wenn ich verlange, dass Fachkräfte auch wirklich Fachkräfte sind? (Beifall AfD) Ist es Rassismus, wenn ich will, dass unsere – –
Astrid Wallmann
Herr Abgeordneter, einen Moment. – Herr Abgeordneter Frömmrich, ich würde Sie bitten, die Zwischenrufe zu unterlassen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Lichert. Bitte schön.
Andreas Lichert AfD
Danke sehr, Frau Präsidentin. – Ist es wirklich Rassismus, dass wir eben nicht die Schleusen öffnen für jedermann, der Lust hat, nach Deutschland zu kommen? (Zuruf CDU: Darum geht es doch gar nicht!) Nein, natürlich nicht. (Beifall AfD) Ich habe indische Quellen zitiert. Ich denke, wenn Sie vielleicht die Gelegenheit haben, mit der Frau Generalkonsulin zu sprechen, wird sie Ihnen das bestätigen. Das sind Skandale, das sind Korruptionsfälle, und das sind Verhaftungen, die aktuell in Indien stattfinden. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Was hat das eine mit dem anderen zu tun?) Es ist natürlich nicht unsere Aufgabe als Opposition – Herr Kollege Naas, Sie müssten sich vielleicht auch einmal ein bisschen sortieren –, Elogen auf den Ministerpräsidenten zu singen. Ich habe ihn selbst dafür gelobt, dass er die Reise gemacht hat. Aber irgendwann war es auch gut. Das war ja fast schon ein bisschen – – Na ja. Aber der entscheidende Punkt ist doch, dass wir als Opposition genau den Finger in die Wunde legen müssen, meine Damen und Herren. Wir müssen doch auf die Defizite hinweisen. (Beifall AfD) Wenn man das tut, dann kriegt man den Rassismusvorwurf. Das war wieder sehr entlarvend, Herr Kollege Frömmrich. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihre Aussagen waren entlarvend!) Das ist einer der vielen Gründe, warum es bei ganz entscheidenden Problemen in unserem Land eben nicht vorangeht. Es geht nicht voran, weil die Probleme einfach mit einem Zuckerguss übergossen werden – Vielfalt, Toleranz, das finden wir alles toll –, (Zuruf CDU: Das ist nicht richtig!) und Sie stecken vor den Problemen des Landes den Kopf in den Sand. (Beifall AfD) Das ist ein Teil der Erklärung für die Misere. Jetzt möchte ich aber ein Stichwort des Herrn Ministerpräsidenten ausdrücklich aufgreifen: die Standortpolitik. Sie haben ein paar Investitionen genannt. Es mag sein, dass es diese gibt. Aber der entscheidende Punkt ist, dass sich in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unsere titionen auf dem Niveau von 2015 bewegen. (Beifall AfD) Da ist in den letzten zwölf Jahren nichts passiert. erleben einen Investitionsstreik der Unternehmer, weil eben kein Vertrauen in die Politik hier haben. (Beifall AfD) Ja, es mag Leuchtturmprojekte geben. In der Fläche es aber so, wie ich es sage. Das ist der Grund für wirtschaftliche Anämie in Deutschland, meine Damen Herren. (Beifall AfD) Die Stoppuhr läuft leider nicht; ich weiß nicht, wo gerade stehe, aber gut. Meine Damen und Herren, ich bin, glaube ich, nicht berüchtigt, Minister Mansoori hier allzu oft zu verteidigen, aber in diesem Fall tue ich es. Warum hätte er sich einmal in die Polonaise unserer Minister und des Ministerpräsidenten in Indien einreihen sollen? Er hat ein Superministerium geerbt, und da muss er auch superviel leisten. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Hat er ernsthaft Polonaise gesagt?) Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie nicht dabei waren. werfe Ihnen nur vor, dass Sie eben nicht ausreichend in rem ministeriellen Bereich dieses Land nach vorn Wir haben hier in den letzten Monaten genug Beispiele gesehen. (Beifall AfD)
Astrid Wallmann
Jetzt müssen Sie die Rede punktgenau beenden.
Andreas Lichert AfD
Punkt. – Danke. (Heiterkeit und Beifall AfD)
Astrid Wallmann
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegen weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Drucks. 21/5073. Ich darf noch den Hinweis geben, mich die Fraktion der Freien Demokraten gerade informiert hat, dass sie um eine getrennte Abstimmung über Punkt 6, den letzten Punkt, bittet. Über diesen Punkt würde ich nun als Erstes abstimmen lassen und darf fragen: Wer stimmt Punkt 6 dieses zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Demokraten. Damit ist dieser Punkt angenommen. Jetzt lasse ich über den Rest des Antrags abstimmen. stimmt dem Rest des Antrags zu? – Das sind die tionen von CDU und SPD, die Freien Demokraten Inves- der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag in seiner Gesamtheit angenommen. Wir Wir sind gerade dabei, die Redezeitanlage noch einmal zu sie überprüfen, weil natürlich die Zeit bei mir mitläuft. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ministerpräsident hat sie kaputtgeredet!) ist – Wir machen keine Schuldzuweisungen, wir klären das die gleich. – So oder so erinnere ich Sie auf jeden Fall, solange und die Redezeitanlage nicht über den Zeitablauf funktioniert. Ich übernehme sozusagen das Blinken und das Leuchten der Uhr. ich (Allgemeine Heiterkeit – Zuruf von der Regierungsbank: Das wollen wir jetzt einmal sehen!) dafür Ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf: noch Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Erfolgreiche Ansätze gegen Wohnungs- und ObdachloArbeit sigkeit erproben und ausbauen – koordinierte Armutsprävention für Hessen – Drucks. 21/5071 – jetzt Ich darf zunächst der Abgeordneten Nadine Gersberg von der SPD-Fraktion das Wort erteilen. Auch in diesem Fall Ich beträgt die Redezeit zehn Minuten. Bitte schön. Ihbringen.
Nadine Gersberg SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben Sie diese Meldung in den letzten Wochen auch wahrgenommen: Ein Mann in Soest entdeckt eine teilweise entkleidete und gefesselte Frau auf einer Terrasse und alarmiert die Polizei. Es stellt sich heraus: Vier Männer haben ab 2025 eine 33-jährige obdachlose Frau unter dem Vorwand von Hilfe angelockt und über Monate hinweg schwer misshandelt, gefoltert und vergewaltigt. Nur einige Tage später eine andere Meldung, diesmal aus Offenbach: Eine wohnungslose Frau wird mitten in der Nacht an einer öffentlichen Bushaltestelle von mehreren Männern vergewaltigt. Eine andere Meldung, die wir alle häufiger gehört haben, war eher ein Appell: Wir sollen auf unsere Mitmenschen achten, es ist draußen brütend heiß. Man soll besonders keine ältere Menschen daran erinnern, dass sie ausreichend trinken. Aber auch Menschen ohne Unterkunft seien einer beAntrag sonderen Gefahr ausgesetzt. Es wird gebeten, ihnen Wasser zur Verfügung zu stellen und sie zu kühlen Orten zu leiten. dass darüber Diese Meldungen sind nur Beispiele, aber sie zeigen: Menschen ohne Obdach sind vulnerabel und anfällig gegenüber Gewalt und härter werdenden Umweltbedingungen. Wenn Menschen keine Wohnung mehr haben, führt dies außerdem zu einem Gefühl von Hilflosigkeit und AusgeliefertAntrags und sein und kann psychische Erkrankungen verstärken. Wohnungslosigkeit ist oft Folge einer massiven persönlichen und familiären Krise und geht mit finanziellen, gesundheitFreien lichen und anderen Belastungen einher. Obdachlosigkeit ist die wohl schlimmste und sichtbarste Wer Form von absoluter Armut in Deutschland. Kein Dach über Frak- dem Kopf zu haben, kratzt an der Würde des Menschen. und Deshalb ist das Recht auf Wohnen ein Menschenrecht. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dirk Gaw (fraktionslos)) Diese Koalition hat sich mit diesem Thema einen Schwerpunkt gesetzt. Unser Ziel ist: Jeder Mensch soll ein Dach über dem Kopf haben. Neben vielen Fachgesprächen mit handelnden Akteuren der Sozialwirtschaft und Besuchen im Ausland, um sich Anregungen mitzunehmen, setzt unsere Sozialministerin Heike Hofmann zudem auf die Wissenschaft. Sie hat zunächst die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, GISS, mit einer ergänzenden Berichterstattung zur Analyse von verdeckter Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Hessen beauftragt. In der Studie wurden bestehende Hilfsstrukturen bei Wohnungslosigkeit für das gesamte Land dargestellt und zum ersten Mal differenziert sowohl verdeckte Wohnungslosigkeit, Straßenobdachlosigkeit als auch drohende Wohnungslosigkeit quantitativ erfasst. Diese Studie gibt uns wichtige Hinweise darüber, wie umfassend das Problem ist, wie und wo genau wir mit unserer Politik ansetzen können. Die Herausforderung ist tatsächlich groß. Zum 31. Januar 2025 waren über 29.000 Menschen in Hessen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Nimmt man nun die Zahlen der verdeckten Wohnungslosigkeit und drohenden Wohnungslosigkeit dazu, sind es 34.000 Menschen. Natürlich ist gerade in diesem Bereich die Dunkelziffer hoch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen Studienergebnisse auch um. Die Handlungsempfehlungen der GISSStudie werden in einer Landesstrategie gegen Wohnungslosigkeit münden. Bereits von 2026 bis 2028 stellt das Land 6,1 Millionen Euro für 15 Modellprojekte zur Wohnraumsicherung, Housing First, Schnittstellenmanagement und gezielte Hilfen bereit. Diese Modelle sollen erprobt und bei Erfolg auf das ganze Bundesland ausgeweitet werden. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Sechs Projekte fördern etwa den Aufbau von Fachstellen zur Wohnraumsicherung. Diese Stellen sind wichtig, damit Menschen ihre Wohnungen gar nicht erst verlieren. Oft sind Schulden der Grund, warum die Miete monatelang nicht gezahlt wurde, oder auch andere Konflikte mit den Vermieterinnen und Vermietern. Wohnraumsicherungsstellen vermitteln und finden Lösungen. Projekte, in denen es um das Schnittstellenmanagement geht, sorgen für Menschen, die zum Beispiel nach längeren Aufenthalten aus stationären Einrichtungen wie Psychiatrien oder auch aus einer Haftanstalt kommen und keine sichere Wohnperspektive haben. Dann gibt es sechs Modellprojekte, die den Housing-FirstAnsatz verfolgen. Im Unterschied zu anderen Programmen müssen sich die Obdachlosen im Rahmen von Housing First nicht erst unabhängig und dauerhaft für diese Wohnung qualifizieren, sondern können direkt in eine eigene Wohnung ziehen. Danach kommt das ganze Hilfesystem erst ins Rollen. Dabei verbessert sich nicht nur der Gesundheitszustand – was Studien zeigen –, sondern auch der Alkoholkonsum sinkt, während die Bereitschaft für Therapieangebote steigt. Ein weiteres Modellprojekt schafft einen geschützten Tagesaufenthalt für wohnungslose Frauen. Dort erhalten sie Beratung, Unterstützung und einen geschützten Ort, von dem aus weitere Hilfe vermittelt werden kann. Der Fall in Soest hat deutlich gemacht, wie existenziell Schutzräume für Frauen sind. Viele wohnungslose Frauen leben nicht sichtbar auf der Straße. Sie suchen Schutz bei anderen Menschen. Das kann sie in gefährliche Abhängigkeitsverhältnisse bringen. Im Wohnungslosenbericht der Bundesregierung geben verdeckt wohnungslose Frauen häufig an, dass häusliche Gewalt der Auslöser ihrer Wohnungslosigkeit war. Zusätzlich zu den Modellprojekten kommt deshalb auch dem „Wohnen nach dem Frauenhaus“ eine große Bedeutung zu. Dieses Landesprogramm versorgt Frauen mit Wohnungen, wenn sie das Frauenhaus verlassen können, und macht zugleich dringend benötigte Plätze in den Frauenhäusern wieder frei. Doch nicht nur Frauen sind von verdeckter Wohnungslosigkeit betroffen. Mit den Modellprojekten wird ein Fokus auf den Schutz und eine Verbesserung von weiteren vulnerablen Gruppen generell gelegt. Hierzu zählen insbesondere junge Volljährige, Familien und Menschen mit multiplen Problemlagen sowie verdeckt Wohnungslose. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wohnungslosigkeit gibt es nicht nur in den Städten, auch wenn sie hier sichtbarer ist. Dass die Modellprojekte auch den ländlichen Raum einbeziehen, ist deshalb ein wichtiger Baustein. Die Projekte sind in den Städten Frankfurt am Main und Kassel sowie in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, LahnDill, Main-Taunus und Vogelsberg verortet. Mit unseren Modellprojekten werden bewusst innovative und regional angepasste Lösungsansätze gefördert, neue Wege in der Prävention und Überwindung von Wohnungslosigkeit zu erproben und erfolgreiche Konzepte für eine landesweite Anwendung nutzbar zu machen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, von besonderer Bedeutung bei diesem Thema ist die Vernetzung. Wir brauchen die Zusammenarbeit von Land, Kommunen, Wohnungswirtschaft, Sozialleistungsträgern, den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe. Gerade die Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe ist deshalb von besonderer Bedeutung. Hier kommt die geballte Fachkompetenz zusammen. Wir schaffen darüber hinaus eine Koordinierungsstelle Armutsprävention und damit eine tragfähige Struktur, um Maßnahmen zu bündeln. Damit greift die Hessische Landesregierung einen wichtigen Punkt aus der EU-Anti-Armutsstrategie auf, um Lücken in der Prävention von Armut weiter zu schließen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Koalition ist wichtig, dass Menschen ein Dach über dem Kopf haben und sie sich sicher sein können, dass sie dieses Dach behalten. Wir setzen auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Wohnraumsicherung und effektive Hilfen für wohnungsund obdachlose Menschen. Gute Sozialpolitik zeigt sich daran, ob sie Menschen in schwierigen Situationen auch erreicht. Das ist unser Ansporn, und die hessische Strategie setzt hier wichtige und konkrete Impulse. (Beifall SPD und CDU)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächste hat die Abgeordnete Glanz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Mirjam Glanz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie hätten keinen sel mehr in der Tasche, keine Tür, die Sie hinter schließen können, keinen Ort, der Sie vor Hitze oder schützt. Für viele Menschen in Hessen ist das keine Vorstellung, sondern bittere Realität. Wir sprechen über Menschen, die zu den Ärmsten und Verwundbarsten in unserem Land gehören – über Männer, Frauen und der ohne eigene Wohnung oder ganz ohne Dach über Kopf. Doch statt zu handeln, feiern sich CDU und SPD mit vorgelegten Antrag für etwas, was eigentlich das Minimum ist. Anstelle einer Gesamtstrategie bekommen wir 15 Modellprojekte als Erfolg verkauft. Ich sage nen: Das reicht nicht. Das reicht bei Weitem nicht. Schwächsten in unserer Gesellschaft haben mehr verdient. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Zum 31. 2025 waren in Hessen etwa 29.000 Menschen wegen nungslosigkeit untergebracht. Im Jahr davor waren es rund 26.000. Das sind erschreckende Zahlen. Dank GISS-Studie wissen wir, dass die Realität sogar noch schreckender ist. In diesen Zahlen fehlen rund 1.700 schen, die in Hessen auf der Straße leben. Es fehlen Menschen, die verdeckt wohnungslos sind, und 1.400 sinnen und Hessen, die akut von Wohnungslosigkeit droht sind. Rechnet man die Dunkelziffer mit ein, mindestens 34.000 Menschen in Hessen von Wohnungslosigkeit betroffen oder akut bedroht – Tendenz steigend. sonders bitter ist, dass darunter immer mehr Kinder Hinter jeder Zahl steht ein Mensch. Eine Wohnung ist mehr als vier Wände und ein Sie ist Schutz, Privatsphäre und Rückzugsort. Wer nicht hat, dem fehlt die Grundlage für fast alles – für Gesundheit, für Arbeit, für soziale Teilhabe, für geregelten Alltag. Der Verlust der eigenen Wohnung, schlimmsten Fall durch eine Zwangsräumung, ist traumatisch. Je länger jemand ohne eigenen Wohnraum lebt, desto schwerer wird der Weg zurück in die Wohnung. Wer einmal einen Mietvertrag verloren hat, kommt heute auf dem angespannten Wohnungsmarkt keinen neuen – unabhängig davon, wie sehr er oder sie bemüht. Wohnungslosigkeit ist deshalb nicht in erster Linie ein dividuelles Versagen. Es ist die extremste Form von und von Ausgrenzung aus unserer Gesellschaft. Meine geehrten Damen und Herren, das dürfen wir in Land nicht hinnehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Aber schauen wir uns an, was uns SPD und CDU vorgelegt haben. Kernstück des Antrags sind 15 projekte, gefördert mit 6,1 Millionen Euro über drei Ich will das nicht kleinreden. Fachstellen zur Wohnraumsicherung, Housing-First-Ansätze, besseres Schnittstellenmanagement: All das ist grundsätzlich richtig. Vieles von haben wir selbst vor knapp einem Jahr gefordert. diesen Modellprojekten greift die Landesregierung ausschließlich die operativen Handlungsempfehlungen GISS-Studie auf. Das ist kein großer Wurf. Was Sie als Erfolg verkaufen, ist das absolute Minimum. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damen Die strukturellen Empfehlungen zum Beispiel zur Erarbeitung von Empfehlungen zur ordnungsrechtlichen UnterSchlüssich bringung, zur Entwicklung landesweiter standardisierter Kälte Verfahren, zur Vermeidung von Einlassungen in die Wohnungslosigkeit oder zu einer dringend benötigten landesbloße heute weit einheitlichen Erfassung der Wohnungsnotfallproblematik, das alles packen Sie nicht an. Sie picken sich nur die Rosinen heraus und lassen den harten Kern liegen. Kindem Obwohl Sie den Ansatz als „ganzheitlich“ bezeichnen, wird der soziale Wohnungsbau in Ihrem Antrag mit keinem Wort erwähnt. Das beste Housing-First-Projekt der Welt dem nützt nichts, wenn es keine bezahlbaren Wohnungen gibt, absolute in die die Menschen einziehen können. Ih- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Genau hier fehlt in Hessen seit Jahren ein dreistelliger Millionenbetrag. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. In Ihrem Antrag lassen Sie das komplett links liegen. Ganzheitlich ist an diesem Antrag nur der Anspruch, aber Januar nicht der Inhalt. Wohnoch Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, der der mich besonders ärgert, weil er zeigt, wie hier mit Zahlen ergearbeitet wird. In Punkt 6 Ihres Antrags steht, für das MenProgramm „Wohnen nach dem Frauenhaus“ stünden im 1.900 Jahr 2026 mindestens 16 Millionen Euro zur Verfügung. HesDas klingt gut, ist aber völlig irreführend. beDie Wahrheit ist, für „Wohnen nach dem Frauenhaus“ sind gibt es kein eigenständiges Förderbudget. Die genannten Be- 16 Millionen Euro stammen aus der allgemeinen Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten zur sozialen Wohnsind. raumförderung. Obwohl das Volumen in den vergangenen Jahren voll ausgeschöpft wurde, wurde keine einzige WohDach. nung an eine Frau aus dem Frauenhaus vermittelt. Das das als Erfolg zu verkaufen, ist blanker Hohn; und die Behaupandere tung, hier stünden 16 Millionen Euro zur Verfügung, ist einen schlichtweg falsch. im (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zutiefst Noch etwas fällt auf, wenn man genauer hinschaut, und das eigene macht den Antrag nun wirklich absurd. In Punkt 9 wird beaus einem Antrag zur Bekämpfung von Prävention von oft Wohnungslosigkeit plötzlich ein Antrag, der den Anspruch sich einer koordinierten Armutsprävention für ganz Hessen erhebt. Sollen uns die 15 Modellprojekte gegen Wohnungsund Obdachlosigkeit jetzt ernsthaft auch noch als Aktionsinplan gegen Armut verkauft werden, auf den wir seit zweiArmut einhalb Jahren warten? Was denn nun? Ist das ein Aktionssehr plan gegen Armut oder eine Gesamtstrategie gegen Wohunserem nungs- und Obdachlosigkeit? Beides zusammenzuwerfen und Armutsprävention auf das Thema Wohnungslosigkeit zu verengen, greift viel zu kurz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jennifer hier Gießler (CDU): Aber trennen kann man es auch Modell- nicht!) Jahre. Wir sind jetzt fast im Jahr 2027. Die Koalition regiert seit zweieinhalb Jahren. Sie haben sich im Koalitionsvertrag klar zu dem Ziel bekannt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit dazu bekämpfen. Was können Sie am Ende dieser Zeit vorMit weisen? 15 Modellprojekte, die Sie zu einer „ressortüberaber greifenden Landesstrategie“ überhöhen. der hier Wir haben Ihnen bereits im vergangenen November einen konkreten Maßnahmenplan vorgelegt, den Sie als Regierungsfraktionen ohne jegliche inhaltliche Begründung abgelehnt haben. Zehn Monate später legen Sie uns diesen Antrag vor und zeigen damit vor allem eines: Die Ausrede von damals war die Wahrheit von heute. Es gibt nicht wirklich einen Plan. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn fast 30.000 Menschen in Hessen ohne eigene Wohnung sind, dann heißt das, wir als demokratische Gesellschaft haben nicht genug getan. Das ist ein Missstand, den wir beheben können und beheben müssen. Deshalb will ich Ihnen noch einmal kurz unsere sieben Punkte gegen Wohnungslosigkeit erläutern: Erstens. Bezahlbaren Wohnraum schaffen, statt zu verhindern. Dazu gehören ausreichend Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung. Zweitens. Ein echtes Housing-First-Programm für ganz Hessen mit konkreten finanziellen Anreizen, der Begleitung von Vermieterinnen und Vermietern und einer Absicherung gegen Mietausfälle. Drittens. Finanzielle Unterstützung für Kommunen bei der Entwicklung einer eigenen Strategie gegen Wohnungslosigkeit. Viertens. Flächendeckender Ausbau von Fachstellen zur Prävention von Wohnungsverlust in Hessen. Fünftens. Der echte Ausbau von „Wohnen nach dem Frauenhaus“ mit einem eigenständigen, verlässlichen Förderbudget. Sechstens. Ein unbürokratisches Förderprogramm für Träger der sozialen Wohnraumhilfe, die als Vermieter für Menschen einspringen, die auf dem regulären Markt keine Chance haben. Siebtens. Ein Pilotprojekt für aufsuchende psychosoziale Arbeit für Menschen mit komplexen Problemlagen, die durch bestehende Angebote nicht erreicht werden. Der Antrag von CDU und SPD begrüßt etwas, was längst hätte selbstverständlich sein müssen. Das wird der Dringlichkeit des Themas nicht gerecht. Menschen, die auf der Straße leben oder in Notunterkünften ausharren, brauchen keine Selbstbeweihräucherung, sondern bezahlbaren Wohnraum, verlässliche Programme und eine Landesregierung, die handelt, statt nur zu verwalten. Dazu gehört für uns eine ausreichende Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung. Es gibt einen Satz, den viele von uns schon gehört haben: In unserem Land muss niemand auf der Straße leben. – Es ist unsere Aufgabe, diesen Satz endlich wahr werden zu lassen. Ein Dach über dem Kopf ist kein Luxus, es ist die Grundlage für ein Leben in Würde, und dafür tragen wir hier gemeinsam die Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Pürsün von den Freien Demokraten das Wort. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnungslosigkeit ist eine der härtesten Formen sozialer Ausgrenzung. Wer seine Wohnung verliert, verliert nicht nur vier Wände. Häufig geraten damit auch Arbeit, Gesundheit und soziale Beziehungen ins Wanken. Deshalb ist es richtig, Wohnungslosigkeit möglichst zu verhindern, bevor sie entsteht. Wenn Menschen bereits wohnungslos sind, müssen Hilfen den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Insofern enthält der Antrag von CDU und SPD richtige Ansätze: Prävention, Wohnraumsicherung, aufsuchende und niedrigschwellige Hilfen, bessere Schnittstellen und natürlich Housing First. (Beifall Freie Demokraten) Vieles davon kommt uns Freien Demokraten bekannt vor. Schon 2019 habe ich die Landesregierung nach einer belastbaren statistischen Erfassung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gefragt. 2020 haben wir mit unserem Berichtsantrag soziale Hilfen für Menschen in Not, bessere Vernetzung, psychosoziale Unterstützung, niedrigschwellige Hilfen und die Reintegration wohnungsloser Menschen thematisiert. Deshalb freue ich mich, dass die SPD dieses Thema heute zu ihrem Setzpunkt macht. Aber vieles von dem, was Sie heute als neuen Aufbruch darstellen, haben Sie selbst schon länger angekündigt. Aus einem wichtigen Thema wird noch keine Erfolgsgeschichte, nur weil die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag dazu schreiben. (Beifall Freie Demokraten) Schauen wir uns einmal an, was Sie hier bereits loben und feiern: 15 Modellprojekte, mehr als 6,1 Millionen Euro von 2026 bis 2028, Housing First, Fachstellen zur Wohnraumsicherung, Schnittstellenmanagement und weitere Angebote. Das alles kann sinnvoll sein. Entscheidend ist aber doch nicht, wie viele Projekte wir fördern. Entscheidend ist, wie vielen Menschen wir damit dauerhaft aus der Obdach- und Wohnungslosigkeit helfen. Genau an dieser Stelle wird Ihr Antrag erstaunlich unkonkret. Ich habe die Landesregierung deshalb bereits Anfang Juli nach der Umsetzung von Housing First in Frankfurt und nach der neuen Landesstrategie gefragt. Die Antwort kam am 10. August. Ein Blick darauf lohnt sich. Die Landesregierung räumt ein, dass ihr keine vollständige und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die seit 2021 durch Housing First in Frankfurt vermittelten Wohnungen und betreuten Personen vorliegt. Auf meine Frage nach messbaren Zielen und Erfolgskriterien verweist sie im Wesentlichen auf die jeweiligen Projektkonzepte. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Aha!) Einheitliche, vergleichbare Erfolgskriterien nennt sie nicht. Ausgewertet werden Umsetzungen und Ergebnisse nach Abschluss der Modellphase. Erst danach soll geprüft werden, ob und in welcher Form erfolgreiche Ansätze fortgeführt werden können – unter Haushaltsvorbehalt. Trotzdem verweist Ihr Antrag schon heute auf erfolgreiche Ansätze. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) Sie nennen die Ansätze erfolgreich, obwohl die Landesregierung selbst sagt, ausgewertet werde nach Abschluss der Modellphase. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Passt nicht!) Das passt nicht. Das Ergebnis steht bei Ihnen schon fest, bevor evaluiert wurde. Bei Schwarz-Rot erst das Lob und dann irgendwann die Evaluation. (Beifall Freie Demokraten – Dr. Stefan Naas Demokraten): Treffer, versenkt!) Auch bei der angekündigten ressortübergreifenden samtstrategie bleibt das Bild bemerkenswert. Am 2. heißt es in einer Pressemitteilung, die Modellprojekte en ein Teil der ressortübergreifenden Gesamtstrategie. 10. August teilt die Ministerin dem Landtag mit, Strategie werde erst im dritten Quartal vorgestellt. 25. August würdigen CDU und SPD in ihrem Antrag reits die Entwicklung der Strategie. (Heiterkeit Freie Demokraten) Ein bisschen weniger Eigenlob und ein bisschen Klarheit wären hilfreich. (Beifall Freie Demokraten) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte zuerst Ziele definieren, Ergebnisse messen und folgreiche Projekte verstetigen, bevor sich eine Regierung selbst auf die Schulter klopfen darf. Wir Freie Demokraten wollen, dass Housing First in sen eine echte Chance bekommt. Dafür brauchen wir Beginn an klare und vergleichbare Erfolgskriterien. viele Menschen sollen bis Ende 2028 durch die geförderten Projekte dauerhaft in Wohnungen vermittelt Wie nachhaltig sind die Mietverhältnisse? Welche funktionieren für welche Zielgruppen, und welche werden nach dem Jahr 2028 fortgeführt? – Modellprojekte sind kein Selbstzweck. Was wirkt, muss den Weg aus Modell in die Praxis finden. Was nicht wirkt, darf aus Gewohnheit weiterfinanziert werden. Diese Perspektive fehlt in Ihrem Antrag. Eine zweite Leerstelle fällt auf: die Armutsprävention. steht prominent im Titel: „koordinierte Armutsprävention für Hessen“. Wer das liest, könnte erwarten, dass CDU SPD erklären, wie Armut über die Vermeidung von nungslosigkeit hinaus besser verhindert werden soll, Hilfen nicht ankommen, wo Leistungen besser ineinandergreifen und wie wir verhindern, dass aus finanzieller Mietschulden und aus Mietschulden Wohnungslosigkeit werden. Genau diese breiter aufgestellte Armutsprävention wird aber erst im letzten Punkt des Entschließungsantrags wirklich greifbar, im Wesentlichen in Form der tung einer Koordinierungsstelle. Da frage ich Sie: Wo bleibt die Strategie? Eine nierungsstelle ist noch keine Armutsstrategie. Gerade Wohnungslosigkeit müsste Prävention bedeuten, früher der Kette anzusetzen – bevor die Miete nicht mehr werden kann, bevor die Gewährung von Leistungen brochen wird, bevor Schulden eskalieren und bevor nungen verloren gehen. (Beifall Freie Demokraten – Lisa Gnadl (SPD): nau das ist doch in dem Antrag beschrieben!) Dafür brauchen wir eine leicht erreichbare Beratung, bessere Verzahnung der zuständigen Stellen und frühzeitig Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust. Armutsprävention heißt nicht, Armut besser zu koordinieren. Sie vielmehr, soziale Abstiege zu verhindern und Menschen wieder in die Lage zu versetzen, auf eigenen Beinen zu stehen. offenbar kommt (Beifall Freie Demokraten) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Housing (Freie First hat eine sehr praktische Voraussetzung. Für Housing First braucht man „Housing“. Ihr Antrag tut beim Zugang Ge- zu bestehendem Wohnraum durchaus etwas. Sie verweisen auf Belegungsrechte und stellen dafür Mittel bereit. Das Juli ist richtig. Aber das strukturelle Problem bleibt. Housing seiAm First kann nur funktionieren, wenn genügend Wohnungen verfügbar sind. Ein Konzept, wie das Wohnungsangebot diese insgesamt wächst, liefert dieser Antrag nicht. Am be- (Beifall Freie Demokraten) Deshalb wollen wir Freie Demokraten beides: mehr Zugänge zu bestehendem Wohnraum und mehr neuen Wohnmehr raum. Dafür müssen das Land, die Kommunen und freie Träger besser zusammenarbeiten und die Wohnungswirtschaft als engen Partner gewinnen. Zugleich müssen wir schneller und einfacher bauen und private Investitionen man erleichtern; denn einen Mangel an Wohnungen können wir nicht durch einen Überschuss an Koordinierungen ausgleierchen. Wir Freie Demokraten unterstützen eine WohnungslosenHes- politik, die früh hilft, unterschiedliche Problemlagen ernst von nimmt und Menschen Perspektiven für ein selbstbestimmWie tes Leben eröffnet. werden? (Beifall Freie Demokraten) Ansätze Dafür braucht es Prävention statt eines Reparaturbetriebs, Projekte Wirkung statt Projektzählerei sowie Verstetigung dort, wo ein Ansatz nachweislich funktioniert. Deshalb unterstützen dem wir Housing First und eine wirksame Armutsprävention. nicht Aber einen Antrag, der bereits lobt, was noch nicht evaluiert ist, können wir nicht unterstützen. Weil Sie selbst den Zusammenhang zum Frankfurter BahnSie hofsviertel hergestellt haben, schlage ich Ihnen vor: Mesund sen wir Ihre Strategie dort, wo die Probleme besonders sichtbar und besonders drängend sind. Ich lade Sie ein: WohKommen Sie mit mir ins Bahnhofsviertel, schauen wir wo gemeinsam hin – nicht nur auf Modellprojekte auf dem Papier, sondern auf die Realität auf der Straße. Denn StraNot tegien beweisen sich nicht in Anträgen im Wiesbadener Parlament, sondern sie beweisen sich im Frankfurter Bahnhofsviertel. Einrich- (Beifall Freie Demokraten) KoordiVizepräsident Frank Lortz: bei in Vielen Dank, Kollege Pürsün. – Das Wort hat der Abgebezahlt ordnete Gerhard Bärsch, AfD-Fraktion. unterWohGerhard Bärsch (AfD): GeSehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines voranstellen: Der eine Antrag der Regierungsfraktionen behandelt ein Thema von großer Bedeutung. Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind mit Scham behaftet. Niemand spricht gern darüber. Und heißt sie können weit mehr Bürger treffen, als man gemeinhin annimmt. Ich beginne deshalb mit einem Dank an Sie, Frau Staatsministerin Hofmann. Im September vergangenen Jahres bin ich als Teil Ihrer Delegation nach Helsinki gereist. Wir haben unter anderem Housing-First-Einrichtungen besucht. Es war eine gut organisierte und lehrreiche Reise. Was wir dort gesehen haben, spricht allerdings gegen eine Übertragung mancher Ansätze, die der vorgelegte Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen voraussetzt. Erstens. Finnland ist nicht Hessen. Die Stadt Helsinki besitzt rund zwei Drittel des Bodens in ihrem eigenen Stadtgebiet und ist selbst der größte Vermieter. Wer so viel besitzt, kann Menschen schnell eine Wohnung vermitteln. Frankfurt kann das nicht. Wetzlar kann das nicht. Der Vogelsbergkreis kann das nicht. Housing First ist kein Zauberwort. Es ist eine Verteilungsentscheidung, und verteilen kann man nur, was man hat. (Beifall AfD) Zweitens. Selbst Finnland scheitert gerade an seiner eigenen Zielsetzung. Dort ist die Zahl der Wohnungslosen im vergangenen Jahr um ein Fünftel gestiegen, die Langzeitwohnungslosigkeit um fast ein Drittel. Die dortige Y-Säätiö nennt es den größten Anstieg in ihren Aufzeichnungen. Es ist das zweite Jahr des Anstiegs in Folge – nach über zehn Jahren des Rückgangs. Finnland wollte die Langzeitwohnungslosigkeit bis 2027 beenden. Dieses Ziel wird es nicht erreichen. Die Zahlen laufen seit zwei Jahren in eine andere Richtung – und das in einem Land mit weniger Einwohnern als Hessen, aber mit einem gewaltigen öffentlichen Wohnungsbestand. (Beifall AfD) Nun konkret zum Antrag von CDU und SPD. Sie wollen „erfolgreiche Ansätze … erproben“. Das ist ein Widerspruch in sich. Was erfolgreich ist, muss man nicht mehr erproben. Was man erst erprobt, ist noch nicht erfolgreich. Ihre Modellprojekte laufen seit diesem Jahr, gefördert bis 2028. Sie ersuchen dieses Parlament also, einen Erfolg zu beschließen, den es noch gar nicht geben kann. (Beifall AfD) Das ist keine Landesstrategie. Das ist eine Pressemitteilung in Antragsform. Das meine ich wörtlich. Ein Beispiel: In Punkt 6 loben Sie die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“, nennen das Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten und den Haushaltsansatz dafür: mindestens 16 Millionen Euro für das Jahr 2026. Drei Sätze dieses Absatzes stehen wortgleich in der gemeinsamen Pressemitteilung von Wirtschaftsministerium und Sozialministerium vom 8. April. Genau darin liegt der Punkt. Dieses Programm steht allen Haushalten unterhalb der Einkommensgrenze offen. Frauen aus Frauenhäusern kommen in der Förderrichtlinie nicht einmal vor. Ein eigenes Budget gibt es nach Auskunft der Landesregierung nicht. Sie schreiben also ein allgemeines Programm einer bestimmten Zielgruppe zu, und Sie nennen ein Bewilligungsvolumen, das die Landesregierung für die Jahre 2023 bis 2025 mit jeweils 17 Millionen Euro beziffert hat. Sie feiern also de facto eine Kürzung. (Beifall AfD) Im Jahr 2024 mussten hessische Frauenhäuser 1.725 Frauen und 1.394 Kinder abweisen, weil kein Platz war. Die Zielmarke des Modellprojekts lag überdies im ersten Jahr landesweit bei lediglich 14 Wohnungen. Ich finde das ambitionslos. Dies kollidiert auch mit Punkt 2 Ihres Antrags. Dort schreiben Sie das Ziel fest, die Wohnungslosigkeit in Deutschland „bis … 2030 zu überwinden“. Fachleute halten dieses Ziel jedoch für unhaltbar. In Punkt 9 des Antrags berufen Sie sich dann die EU-Anti-Armutsstrategie, deren Horizont für die Beseitigung der Armut das Jahr 2050 ist. 20 Jahre Zieldifferenz auf zwei Seiten Papier: Das ist keine Strategie, das ist ein Bekenntnisbaukasten. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, insgesamt fasst diese Vorlage zusammen, was seit Jahren diskutiert und teilweise längst begonnen wurde. Unter allen neun Punkten stellen Sie fest, begrüßen, unterstützen, erkennen Sie an oder weisen Sie hin. In keinem einzigen ersuchen Sie die Landesregierung um irgendetwas – keine Berichtspflicht, keine Wirkungskennzahl, keine Anschlussfinanzierung. Angemessen wäre es gewesen, die Landesregierung darauf hinzuweisen, wo es hakt, und ihr konkrete Handlungsaufforderungen mitzugeben. Nehmen wir die GISS-Studie, auf die Sie sich berufen: Ihr Auftrag lautete ausdrücklich, Ursachen und Wirkungszusammenhänge zu analysieren. Für die Frage nach den Ursachen blieben Gespräche mit 22 Menschen. 22 – das ist nicht repräsentativ. Der Schwerpunkt lag bei der Befragung von Behörden. Ob Sozialleistungen ankommen, ist zweifellos eine wichtige Frage, aber dabei geht es um Symptome, nicht um Ursachen. (Beifall AfD) Nötig gewesen wäre eine Untersuchung, die die Ursachen wirklich erfasst: Bildungsarmut, Sucht, der Absturz aus geordneten Verhältnissen und, ja, auch die Zuwanderung. Die Zahl steht nämlich in Ihrer eigenen Studie: In Frankfurt hatten 83 % der untergebrachten Wohnungslosen keinen deutschen Pass. In der Studie selbst steht, ein weiterer Grund für den Anstieg sei die Zuwanderung geflüchteter Personen gewesen. Sie leitet daraus im Ergebnis aber nur Empfehlungen zur Unterbringung ab. In Ihrem Antrag kommen die Wörter „Zuwanderung“, „Migration“ und „Flucht“ kein einziges Mal vor. Sie beschreiben den Rauch und schweigen über das Feuer. (Beifall AfD) Ich zitiere Ihnen die letzte Empfehlung der GISS-Studie: „Die Recherchen für die Studie haben gezeigt, dass es außerordentlich schwierig war, einen Überblick über das Ausmaß von drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit in den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten zu erlangen.“ Wir fragen seit Jahren nach Zahlen und bekommen seit Jahren die gleiche Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. (Volker Richter (AfD): Wie immer!) Sie werfen uns dann gern vor, wir fragten zu viele Daten ab. Ich frage zurück: Wie wollen Sie politisch steuern, ohne zu wissen, wo Sie überhaupt stehen? (Beifall AfD – Volker Richter (AfD): Wie immer!) Sie verlangen Applaus für Ergebnisse, die niemand sen hat. Bleibt ein Blick auf das Geld: Ein Ausbau der Hilfestrukturen braucht Personal, und Personal kostet. Der nennt zwei Beträge. Wir haben gerade gehört, was von 16 Millionen Euro übrig bleibt. Es bleiben zusätzlich 6 Millionen Euro für 15 Modellprojekte und drei Das sind, hochgerechnet auf ganz Hessen, etwa 70 Euro Betroffenen und Jahr – 70 Euro. Sie müssen sich schon entscheiden: Wollen Sie eine Landesstrategie entwickeln, die alle Betroffenen oder setzen Sie auf Modellprojekte, die noch nicht iert sind, und das in einem Jahr, in dem das Land Schulden aufnimmt und die Kommunen, die diese be tatsächlich schultern, bundesweit ein Rekorddefizit fast 30 Milliarden Euro verzeichnen? Bezahlen müssen am Ende die Bürger. (Beifall AfD – Volker Richter (AfD): Wie immer!) Was wäre also zu tun? Zu nennen ist dies: mehr Wohnungen, weniger Bürokratie, Bauland ausweisen, überzogene Vorschriften zurücknehmen, Genehmigungen beschleunigen, eine Beratung, die auch im ländlichen Raum kommt, endlich verlässliche Daten und der Mut, Ursachen zu benennen, selbst die unbequemen. Dazu gehört Zuwanderungspolitik, die die Aufnahmefähigkeit des sischen Wohnungsmarktes zur Kenntnis nimmt, statt jedes Jahr aufs Neue zu überfordern. (Beifall AfD) Frau Ministerin, wir haben in Helsinki gemeinsam hört. Nehmen Sie mir also ab, dass ich Housing First geringschätze. Was ich nicht akzeptiere, ist, dass Landtag ein Selbstlob beschließen soll, während die der Menschen, die in Hessen untergebracht werden sen, allein seit 2023 um mehr als ein Viertel gestiegen ist. Wie viele Menschen tatsächlich auf der Straße weiß in diesem Land niemand. Die letzte Zählung drei Jahre zurück. Wir lehnen nicht das Ziel Ihres Antrags ab, aber die Ein Parlament ist kein Beifallsgremium der Regierung. Deshalb können wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen nicht, weil uns die Menschen ohne Wohnung gleichgültig wären, sondern weil sie mehr verdienen als Ihren für sich selbst. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Gießler, Fraktion. Jennifer, auf gehts.
Jennifer Gießler CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Mietschulden, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine nung oder Scheidung, häusliche Probleme, eine Erkrankung, psychische Probleme, Sucht, Überschuldung, der Tod eines nahestehenden Menschen, der Auszug einem Frauenhaus, die Entlassung aus einer JVA, das einer Jugendhilfemaßnahme, fehlende familiäre Unterstützung, ein zu geringes Einkommen oder ein Brandgemes- Wasserschaden, der alles nimmt: All das können Ursachen dafür sein, dass ein Mensch seine Wohnung verliert. Wohnungslosigkeit kann viele Menschen treffen – und oftAntrag mals schneller, als wir denken. Wer seine Wohnung verden liert, verliert nicht nur ein Dach über dem Kopf, er verliert gut ein Zuhause, den Rückzugsort, viele persönliche Dinge Jahre. und einen wesentlichen Teil seiner eigenen Sicherheit. Wer je jeden Tag darum kämpfen muss, wo er die nächste Nacht verbringt, hat wenig Kraft, sein Leben zu ordnen. Unser Ziel muss es sein, einen Wohnungsverlust möglichst zu echte verhindern; und dort, wo Menschen bereits wohnungslos erreicht, geworden sind, müssen wir ihnen wirksame und passgeevalunaue Wege zurück in ein Leben mit Wohnraum eröffnen. neue Aufga- (Beifall CDU und SPD) von es Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Hessen 29.035 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht. Diese Zahl erfasst aber nicht alle Menschen, die auf der Straße leben. Sie erfasst nicht vollständig diejenigen, die vorübergehend bei Freunden oder Verwandten unterkommen, von Sofa zu Sofa ziehen und nach außen kaum sichtbar werden. Sie erfasst auch nicht die Menschen, die unmittelbar vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Gerade andiese verdeckte drohende Wohnungslosigkeit müssen wir stärker in den Blick nehmen. eine hes- Meine Damen und Herren, in der vergangenen Debatte sie habe ich darauf hingewiesen, dass wir für wirksame Maßnahmen zunächst eine ehrliche und belastbare Datengrundlage benötigen. Wir wollten keine politischen Versprechen machen, bevor die Ergebnisse der vom Land in Auftrag gegebenen GISS-Studie vorliegen. Die Ergebnisse liegen nun zugevor, und jetzt machen wir genau das, was verantwortungsnicht volle Politik auszeichnet: Wir nehmen die wissenschaftlidieser chen Ergebnisse auf, leiten daraus konkrete Maßnahmen ab Zahl und gehen von der Analyse in die Umsetzung. müs- (Beifall CDU und SPD) leben, liegt Die GISS-Studie zeigt Handlungsbedarf bei der Sicherung bestehenden Wohnraums, bei der frühzeitigen Prävention, bei der Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und beim Form. Zugang zu dauerhaftem Wohnraum auf. Auf dieser Grundlage entwickelt die Landesregierung eine ressortübergrei– fende Strategie gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Das ist wichtig; denn Wohnungslosigkeit lässt sich nicht Applaus innerhalb der Zuständigkeit eines einzelnen Ministeriums überwinden. Hier berühren sich Sozial-, Wohnungs- und Gesundheitspolitik, Gewaltschutz, Jugendhilfe und auch kommunales Handeln. Genau diesem Anspruch folgen die Modellprojekte, die das Land Hessen in den Jahren 2026 bis 2028 mit insgesamt 6,1 Millionen Euro fördert. Dabei geht es nicht CDUum ein einziges Konzept für ganz Hessen und für alle Betroffenen. Gefördert werden unterschiedliche Ansätze, die sich sinnvoll ergänzen: Fachstellen zur Wohnraumsicherung, Housing-First-Projekte, ein verbessertes Schnittstellenmanagement und spezielle Unterstützungsangebote Herren! für wohnungslose Frauen. Mit diesen Projekten werden wir Trenneue Wege erproben. Sie sollen zeigen, was unter unterschwere schiedlichen regionalen Bedingungen funktioniert, und sie werden Erkenntnisse liefern, damit erfolgreiche Konzepte aus anschließend auch in anderen Teilen Hessens genutzt werEnde den können. oder (Beifall CDU und SPD) Herr Bärsch, es wird eben regional geschaut, und es wird die Strategie aus Helsinki nicht einfach übernommen. Ein wichtiger Baustein dafür sind die Fachstellen zur Wohnraumsicherung; denn die beste Wohnungslosenhilfe ist diejenige, die den Verlust der Wohnung verhindert. Manchmal können bereits eine Beratung, die Klärung von Leistungsansprüchen und die Übernahme von Mietschulden verhindern, dass ein Mensch sein Zuhause verliert. Das ist menschlich geboten. Es ist aber auch wirksamer und häufig wirtschaftlicher, als später eine Unterbringung zu organisieren und die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Wohnungslosigkeit auffangen zu müssen. Natürlich bleibt auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entscheidend. Zu den Rekordmitteln der hessischen Wohnraumförderung und den Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus habe ich in der letzten Debatte bereits gesprochen. Heute geht es deshalb vor allem um die andere, ebenso wichtige Seite: um die Hilfen, die verhindern, dass Menschen vorhandenen Wohnraum verlieren, und ihnen den Zugang zu eigenem Wohnraum ermöglichen. Ein Ansatz ist Housing First. Dazu habe ich bereits deutlich gemacht: Housing First kann für eine bestimmte Zielgruppe ein sehr wirksamer Ansatz sein. Er stellt die Wohnung an den Anfang einer Hilfekette und nicht erst an deren Ende. Aber ebenso gilt: Eine Wohnung allein löst keine Suchterkrankung, keine Traumatisierung und keine Überschuldung. Housing First funktioniert dann gut, wenn sicherer Wohnraum mit freiwilliger, verlässlicher und passender Begleitung verbunden wird. (Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es eine gibt!) Genau deshalb ist es richtig, diesen Ansatz nun in Modellprojekten weiterzuentwickeln und unter unterschiedlichen Bedingungen in Hessen zu erproben. Eine Wohnung ist nicht die Lösung eines jeden Problems. Aber sie schafft die Stabilität, die notwendig ist, Probleme überhaupt dauerhaft angehen zu können. (Beifall CDU und SPD) Bei der Jugendhilfe sind Übergänge besonders riskant – wenn junge Menschen aus der Jugendhilfe entlassen werden, wenn Patientinnen und Patienten psychiatrische Einrichtungen oder Krankenhäuser verlassen, wenn Menschen aus einer JVA kommen oder wenn Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus eine neue Wohnung benötigen. Niemand sollte aus einer staatlichen oder sozialen Einrichtung unmittelbar in die Wohnungslosigkeit entlassen werden. Frauen erleben Wohnungslosigkeit auch häufig anders als Männer. Viele versuchen, das Leben auf der Straße zu vermeiden, und kommen vorübergehend bei Bekannten oder auch bei nahezu fremden Menschen unter. Dadurch bleiben sie statistisch und gesellschaftlich oft unsichtbar. Zugleich können neue Abhängigkeiten, Ausbeutung und Gewalt entstehen. Deshalb ist es richtig, dass eines der Modellprojekte ein spezielles Angebot für wohnungslose Frauen schafft und der Ansatz „Wohnen nach dem Frauenhaus“ weiter gestärkt wird. Frauen und ihre Kinder müssen Frauenhäuser verlassen können, sobald sie nicht mehr auf deren unmittelbaren Schutz angewiesen sind. Oft scheitert dies jedoch daran, dass sie keine bezahlbare Wohnung finden. Das blockiert zugleich dringend benötigte Schutzplätze. Mit dem Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten setzt Hessen gezielt an dieser Stelle an. Wohnungsunternehmen werden finanziell unterstützt, wenn sie Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern bereitstellen. Meine Damen und Herren, Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist längst nicht nur ein Thema der Großstädte. Auch im ländlichen Raum geraten Menschen in Wohnungsnot. Dort ist die Situation häufig weniger sichtbar. Beratungsstellen sind weiter entfernt, der öffentliche Nahverkehr ist weniger dicht, und geeigneter sowie bezahlbarer Wohnraum ist auch dort nicht überall verfügbar. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Modellprojekte sowohl in den städtischen als auch in ländlich geprägten Regionen umgesetzt werden. Wir brauchen Lösungen, die zu den jeweiligen Bedingungen vor Ort passen, und eben keine Lösung aus Helsinki, die wir Hessen einfach überstülpen. Wir müssen die gewonnenen Erkenntnisse auswerten, erfolgreiche Ansätze weiterentwickeln und für andere Regionen nutzbar machen. Aber das Land kann Wohnungslosigkeit nicht allein überwinden, sondern wir brauchen die Kommunen, die Wohnungswirtschaft, die Sozialleistungsträger und die freien Träger der Wohnungslosenhilfe. Das gilt für die Armutsprävention insgesamt; denn Wohnungslosigkeit steht häufig nicht am Anfang, sondern am Ende einer längeren Entwicklung. Mit einer Koordinierungsstelle Armutsprävention schafft Hessen deshalb eine Struktur, die Maßnahmen bündelt, Akteure vernetzt und bestehende Lücken identifiziert. Hessen unterstützt das Ziel des nationalen Aktionsplans, Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das ist und bleibt ein anspruchsvolles Ziel. Die eigene Wohnung bedeutet mehr als vier Wände und ein Dach. Sie bedeutet Sicherheit, Würde, Selbstbestimmung und die Möglichkeit, wieder nach vorn zu schauen. Lassen Sie uns deshalb erfolgreiche Ansätze gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit gemeinsam erproben, auswerten, aber vor allem auch ausbauen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gießler. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Hofmann. Heike, bitte.
Heike Hofmann
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wohnungs- und Obdachlosigkeit gehören zu den härtesten Formen sozialer Not. Wer keine eigene Wohnung hat, dem fehlt nicht nur ein Dach über dem Kopf. Es geht in diesen Fällen um Schutz, um mangelnde Teilhabe, um Gesundheit, um Würde und auch um die Frage, inwieweit der Einzelne sein Leben ordnen kann. Wohnen ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts, und Wohnen ist ein Menschenrecht. (Beifall CDU und SPD) Deshalb bin ich den regierungstragenden Fraktionen sehr dankbar, dass sie dieses zentrale Thema zum Setzpunkt gemacht haben, damit wir die Möglichkeit haben, zu erörtern, was wir bereits tun und was noch zu tun ist. Wichtig ist, dass wir bei der Prävention ansetzen, damit erst gar nicht zum Wohnraumverlust kommt. Wir dort mit den Fachberatungsstellen und mit dem Schnittstellenmanagement an, damit der Wohnraum erst gar abhandenkommt. Uns ist wichtig, dass wir den Menschen die Hilfen werden lassen, die sie tatsächlich benötigen. Das wir zum Beispiel durch den Housing-First-Ansatz. Wir gen nicht erst: „Was bringst du alles mit?“, oder „Welche Kriterien erfüllst du nicht?“, sondern wir den Menschen an und sagen: Wir sehen dich mit Bedarfen, wir nehmen dich an die Hand, und wir geben erst einmal ein Dach über dem Kopf. Dann erfolgt bei Housing First die Beratung, die tung. Das passiert übrigens nur, wenn sie gewünscht Natürlich stülpen wir nichts über. Wir implementieren nicht einfach etwas, was wir uns richtigerweise im – in Finnland, aber auch in der Schweiz – angeschaut ben. Die Housing-First-Modelle sind sehr unterschiedlich. Sie müssen aber passen. Es ist genau richtig, dass wir mit unseren Ansätzen in der Stadt als auch in den unterschiedlichen Regionen Hessens ansetzen, weil Hessen so vielfältig und so schiedlich ist. Noch einmal zu den Zahlen. Im Jahr 2025 waren allein Hessen knapp 29.000 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht. Diese Zahl erfasst nicht die schen, die von der sogenannten verdeckten Wohnungslosigkeit betroffen sind. Diese Maßnahmen zeigen, dass nicht warten, sondern da ansetzen, wo es anzusetzen meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Es wurde richtigerweise angesprochen: Wir verfolgen ressortübergreifende Landesstrategie. Die Wohnungslosenunterstützung ist dabei ein erster Baustein zur Armutspräventionsstrategie. Sie wissen, dass wir gerade einen Aktionsplan gegen mut entwickeln. Exemplarisch möchte ich das der Tafeln in Hessen nennen, die wir unterstützen, sie gebraucht werden. Wir haben eine ressortübergreifende Landesstrategie zur Prävention und zur Bekämpfung Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Meine Damen und ren, das ist genau der ressortübergreifende, richtige (Beifall CDU und SPD) Ein weiterer Schlüssel ist auch schon angesprochen den: eine noch bessere Vernetzung der unterschiedlichen Akteure. Aktuell besuche ich ganz viele Träger, die sagen, dass sie sich darauf freuen, dass sie mit unseren sätzen jetzt mehr ins Doing, mehr in die Kooperation anderen Partnern kommen: weil sie genau wissen, dass genau der richtige Ansatz ist, zu wissen, wer der Ansprechpartner in der Wohnungswirtschaft ist, wer der Vermieter ist, wer der Mieter ist und wer im Sozialraum tätig Ich sage Ihnen, Vernetzung ist an dieser Stelle genau Richtige. (Beifall CDU und SPD) Es ist ein Erfolg, dass wir erstmalig im Zeitraum von Jahr 2026 bis zum Jahr 2028 entsprechende Modelle über 6 Millionen Euro fördern. Selbstverständlich wir diese Modelle, nach entsprechenden Evaluierungen es und Begleitungen – das gehört dazu –, wenn möglich, fortsetzen führen. Es geht darum, zu schauen, wo wir entsprechende gewinnnicht bringende Ansätze haben, zum Beispiel über unsere Fachstellen zur Wohnraumsicherung, um dort anzusetzen, zu zuteil- beraten und mit den Vermietern ins Gespräch zu kommen, machen dass die Wohnung nicht gekündigt wird, und um Wohfra- nungsverlust frühzeitig zu verhindern. Oder schauen wir auch: auf den Schnittstellenbereich, es ist angesprochen worden: schauen Wir haben Lebenssituationen, wo der Wohnungsverlust deinen besonders droht, etwa wenn eine Person aus einer Justizdir vollzugsanstalt auf den freien Wohnungsmarkt kommt; da ist es besonders kritisch, eine Wohnung zu finden. Aber auch sechs Housing-First-Projekte in unterschiedlichen ReBegleigionen tatsächlich implementieren zu können, das ist ein ist. großer Erfolg, das ist ein richtiger Ansatz. Ausland (Beifall CDU und SPD) haAuch die besonders vulnerablen Gruppen und die besonders schützenswerten Personen, etwa Frauen, müssen wir hier genau in den Blick nehmen. Es ist angesprochen sowohl worden, dass wir für obdachlose Frauen in Frankfurt einen geschützten Tagesaufenthalt unterstützen. Sie wissen, unter- dass wir gerade bei dieser Zielgruppe – Frau Gersberg hat es sehr eindrücklich an einem schlimmen Fallbeispiel beschrieben –, den Frauen, einen Rückzugsraum brauchen, in einen Schutzraum, wo sie in Sicherheit sind. Deshalb ist auch dieser Baustein genau richtig, meine Damen und HerMenren. wir (Beifall CDU und SPD) gilt, Herr Bärsch, ich muss es ganz klar sagen: Es ist schon eine Unverschämtheit, hier zu behaupten, dass Zuwanderung sozusagen das Problem für Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit sei. eine (Zuruf AfD) Sie verkennen – das ist schlimm –: Wohnungs- und Obdachlosigkeit hat verschiedenste Ursachen. Sie steht oft Ar- am Ende einer Kette von verschiedenen schlimmen EreigBeispiel nissen für den Einzelnen, eine Verkettung von Problemen weil wie Armut, Überschuldung, Krankheit, Trennung, Gewalt, Arbeitslosigkeit, fehlendem bezahlbaren Wohnraum. Meivon ne Damen und Herren, ich sage Ihnen deutlich: Das hat Her- meistens viele Ursachen. Wir müssen diesen Menschen Ansatz. helfen, und wir stehen an der Seite dieser Menschen, damit sie wieder ein Dach über dem Kopf haben. (Beifall CDU und SPD – Zuruf AfD: Das steht in worIhrer eigenen Studie!) mir Ich bin dem hessischen Wirtschaftsminister und stellvertreAn- tenden Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass wir „Wohmit nen nach dem Frauenhaus“ mit entsprechenden Belegungses rechten, mit der Vereinbarung in der Wohnungswirtschaft, neu aufstellen und Wohnraum für Frauen nach dem Frauenhaus zur Verfügung stellen können. ist. Ich habe Ihnen gesagt, das ist eine ressortübergreifende das Aufgabe. Sie wissen ganz genau, dass insbesondere der hessische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident mit der Förderung des bezahlbaren Wohnraums, zinsgünstigen Darlehen und Finanzierungszuschüsdem sen auf Rekordniveau dazu beiträgt, dass mehr Wohnraum mit in Hessen entsteht. Das ist ein erfolgreicher Schritt. wollen (Beifall CDU und SPD – Zuruf AfD) Meine Damen und Herren, es ist so wichtig, dass wir nicht nur in die europäische und die Bundesstrategie eingebunden sind, sondern dass wir vor allen Dingen wichtige kompetente Partner mit der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe an unserer Seite haben. Da sind ganz viele relevante Player, wie der Landeswohlfahrtsverband, Kommunen und Verbände, die Praxiswissen hineinbringen. Es ist für uns wichtig, dass wir uns entsprechend rückkoppeln, wo wir ansetzen können. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit der Hessischen Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe diese Landesstrategie gemeinsam entwickeln konnten. (Beifall CDU und SPD) Ich sage Ihnen deutlich: Dieses Thema konsequent anzugehen, ist eine Frage des Jetzt, der Zukunft, aber auch des sozialen Zusammenhalts. Ich bin dankbar, dass wir dieses Thema noch entschlossener angehen. Wir helfen Menschen in sozialen Notlagen. Wir stärken die Prävention. Wir fördern konkrete Projekte. Wir sehen die Menschen. Wir sind bei ihnen, und wir nehmen sie an die Hand. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Frau Ministerin, herzlichen Dank. – Keine weiteren Wortmeldungen. Stimmen wir den Entschließungsantrag ab? (Zurufe: Ja!) – Ja. – Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD, Tagesordnungspunkt 35. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, Kollege Gaw. Wer ist dagegen? – Das sind die AfD, der Kollege Herr, die FDP und die GRÜNEN. Das war es? (Maximilian Müger (fraktionslos): Ich auch!) – Kollege Müger ist auch dagegen. Es reicht trotzdem nicht. – Damit ist der Entschließungsantrag beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern – Drucks. 21/5062 – Das Gesetz wird vom Wirtschaftsminister, Herrn Staatsminister Mansoori, eingebracht. Kaweh, bitte, du hast das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nie ganz einfach, nach den großen Themen des heutigen Vormittags zu einem eher technischen Thema zu kommen. Aber auch das gehört zu den Beratungen hier im Parlament dazu. Ein solches habe ich Ihnen mitgebracht. Das IHK-Gesetz ist ein Bundesgesetz. Das Ausführungsgesetz zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ist ein hessisches Gesetz, zu dem uns vielleicht irgendwann auch ein leichterer Titel einfällt, bei dem sofort klar wird, worum es da geht. Es geht um die staatlichen Befugnisse, die Aufsicht und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Industrieund Handelskammern bei uns in Hessen. Dieses Gesetz von 1957 ist zweimal verlängert worden, zuletzt bis 2027. Festgehalten ist in dem Gesetz, dass dazu eine Evaluierung stattfindet. Diese Evaluierung ist 2024 angestoßen worden. Im Rahmen der Evaluierung sind der Hessische Landkreistag, der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Städtetag sowie der Hessische Industrie- und Handelskammertag eingebunden worden. Im Ergebnis haben sich zwei inhaltliche Änderungen herausgestellt. Die eine inhaltliche Änderung ist, dass das Gesetz an das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz angepasst werden soll, mit Blick auf die Vollstreckung zugunsten von kleinen Gemeinden. Die sind zwar häufig die zuständige Vollstreckungsbehörde im Sinne des Gesetzes zur Vollstreckung von Maßnahmen der Industrie- und Handelskammern, haben aber selbst keine eigene Vollstreckungsstelle mit eigenen Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten. Deswegen soll geregelt werden, dass analog zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz in diesem Fall der jeweilige Landkreis, in dem die Gemeinde liegt, vollstreckt. Zweitens. Das entsprechende hessische Ausführungsgesetz befugt die Industrie- und Handelskammern im Bereich der freien Berufe, Personen als Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu beeidigen, und zwar eingeschränkt auf das Gebiet der Industrie, des Handels, des Immobilienwesens, des Bank- und Börsenwesens, des Versicherungswesens, der Energiewirtschaft und des Verkehrswesens. Dieser Katalog, der abschließend geregelt ist, wird nicht mehr als zeitgemäß beurteilt. Deswegen soll durch das Einfügen des Wortes „insbesondere“ den Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit gegeben werden, auch in anderen Bereichen der freien Berufe Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu beeidigen. Im Übrigen soll das Gesetz um zehn Jahre verlängert werden. Wir freuen uns auf die Beratung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Es ist vereinbart: ohne Aussprache. Dann können wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, überweisen. – Das machen wir so. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 21/5063 – Das Gesetz wird eingebracht vom Justizminister. Christian, du hast das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren! Ein moderner Justizvollzug muss zwei leisten. Er muss zum einen Menschen auf ein Leben Straftaten nach Verbüßung der Haft vorbereiten, und anderen muss ein moderner Justizvollzug die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Diese beiden Ziele sind keine Gegensätze. Im Gegenteil, ein Vollzug, der Resozialisierung ernst nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Eine erfolgreiche Resozialisierung kann nur dann gelingen, wenn auch die Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten gewährleistet ist. An diesem Anspruch orientiert der Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute für die Landesregierung vorlegen kann und in erster Lesung in den einbringe. Die Grundlage für diesen Gesetzentwurf war eine reiche und umfassende Evaluation der bewährten Vollzugsgesetze. Insbesondere wurden die Erfahrungen aus Praxis aufgegriffen, überprüft und eingearbeitet. Selbstverständlich wurden auch die Erkenntnisse aus der tung der jüngsten Rechtsprechung aufgegriffen und arbeitet. Das Ergebnis liegt Ihnen heute vor. Wir damit die Resozialisierung, wir schaffen zeitgemäße lungen für Sicherheit und Ordnung. Ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Resozialisierung ist die Arbeit und die Beschäftigung der Gefangenen. Denn die Arbeit und die Beschäftigung in Haft für viele Gefangene die Grundlage, erstmals seit wieder eine geregelte Tagesstruktur zu haben. Sie dass sich Anstrengung und ein regelmäßiger Tagesablauf auch lohnen können. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Juni wichtige Leitlinien aufgestellt, zwar in keiner hessischen Entscheidung, aber in einer durchaus vergleichbaren scheidung, hinsichtlich der Gefangenenvergütung der Bedeutung für das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot. Diese Erkenntnisse aus einer Entscheidung vom Juni 2023 sind auch in diesen Gesetzentwurf, Ihnen heute vorliegt, eingegangen. Wir wollen die Bemessungsgrundlage für die Vergütung der Strafgefangenen und der Untersuchungsgefangenen von 9 % auf 15 % der Bezugsgröße nach § 18 des SGB erhöhen. Auch für die Sicherungsverwahrten soll die gütung entsprechend von 16 % auf 22 % steigen. samt wird damit die Anerkennung der Beschäftigung Haft verbessert. Meine Damen und Herren, aber Resozialisierung erschöpft sich nicht im Geld allein. Auch geht es uns um die monetäre Anerkennung von Arbeit, unter anderem soll Zahl der Freistellungstage von acht auf künftig bis zwölf Tage im Jahr erhöht werden. Diese Freistellungstage können auch Auswirkungen auf den Entlassungszeitpunkt haben. Auch damit wird das klare Signal gesetzt: tigung im Vollzug soll sich lohnen, nicht nur finanziell, sondern auch mit Blick auf die Vorbereitung auf das nach der Haft. Diese verbesserte Vergütung soll in erster Linie auch verwendet werden, die Schäden durch die Straftaten dergutmachen zu können, etwas für die Zeit nach der anzusparen. den Ganz genauso geht es uns aber auch um die Verbesserung der Sicherheit, insbesondere um die Verbesserung beim Kampf gegen den Suchtmittelmissbrauch. Eingehende Post Damen kann künftig auf der Grundlage einer eigenständigen RegeDinge lung kopiert werden, um das Einbringen von Betäubungsohne mitteln in die Justizvollzugsanstalten zu verhindern. zum Meine Damen und Herren, auch Geld soll keine Möglichkeit unzulässiger Einflussnahme in der Haftanstalt sein. Sie kennen alle noch die Fälle, in denen die linksextremistische Hilfsorganisation Rote Hilfe es versucht und auch auch erfolgreich Gefangene in der Haft unterstützt hat. Das wolLand. len wir künftig mit diesem Gesetzentwurf unterbinden. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie das auch in ihre Koalitionsvereinbarung für diese Wahlperiode sich aufgenommen haben. Das wird jetzt umgesetzt. Auch für Situationen erheblicher Fremdgefährdung regeln Landtag wir ausdrücklich die dauerhafte Beobachtung von Gefangenen und Untergebrachten, erforderlichenfalls auch mitumfangtels Kamera. Damit können gefährliche Situationen früher erkannt und schwere Übergriffe noch besser als bislang der verhindert werden. Auswer- Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und erfolgreieinge- che Resozialisierung auf der anderen Seite gehören also stärken zusammen. Insgesamt haben wir Ihnen ein sehr umfangRege- reiches Paket an gesetzlichen Änderungen vorgelegt. Ich freue mich auf die gemeinsame Beratung im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Justizvollzug, um mit Ihnen darüber zu sprechen. (Beifall CDU und SPD) ist Langem merken,
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache, fünf Minuten Redezeit. Frau Kollegin Tanja Hartdegen, SPD-Fraktion, beginnt. Entund
Tanja Hartdegen SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und der Kollegen! Im Grunde genommen hat der Minister alles gesagt, was zu sagen ist. Ich will trotzdem noch einmal ein paar Schwerpunkte erwähnen. Die geplante Novellierung der Vollzugsgesetze beschäftigt IV sich teilweise auch nur mit redaktionellen Änderungen, die Ver- wir jetzt vernachlässigen können. Die wichtigen Punkte, Insge- die inhaltlich noch geändert werden, haben sich größtenin teils aus der Praxis ergeben. Das ist ein gutes Signal; denn es zeigt, dass die Landesregierung tatsächlich auf die Praxis hört und mit der Praxis im Gespräch ist. nicht So wird zum Beispiel auch das Recht der Gefangenen bei die medizinischen Zwangsmaßnahmen gestärkt. Da gibt es eizu nen Richtervorbehalt, der den Gefangenen die Gelegenheit gibt, den eigenen Willen noch stärker in das Verfahren einzubringen. BeschäfWie der Minister gerade erwähnt hat, wird eine Regelung getroffen, die jetzt gesetzlich das Kopieren von Post regelt. Leben Dazu muss man wissen, dass Drogen in flüssiger Form auf Briefe und Papiere aufgebracht werden und so in die dafür Anstalten eingeschmuggelt werden. Um das zu verhindern, wie- werden schon die eingehenden Briefe und die Post kopiert Haft und in Kopie an die Gefangenen weitergegeben. Das wird nun endlich auch gesetzlich geregelt. Mit einer weiteren Regelung wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, indem wir Geldzahlungen von radikalen Gruppen an Gefangene unterbinden. Denn künftig können die Zahlungen aus denselben Gründen untersagt werden, wie jetzt schon ein Kontakt untersagt werden kann. Das wird nun auch in dieses Gesetz einfließen. Aus der Praxis, und um die Sicherheit der Bediensteten zu erhöhen, haben sich zum Beispiel auch noch weitere Änderungsbedarfe ergeben bei der Möglichkeit, Gefangene und Untergebrachte bei Fremdgefährdung dauerhaft zu beobachten, bei der Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder aber bei der Regelung der Nacheile im Jugendarrest. Ein ganz großer Teil der Neuregelung befasst sich mit der Gefangenenvergütung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft zwar nicht ausdrücklich die hessische Regelung. Aber um einem Urteil gegen unser Gesetz vorzubeugen, wird es nun schon geändert. Die Bemessungsgrundlage der beschäftigten Gefangenen wird von 9 % der Bezugsgröße auf 15 % erhöht, was schon eine erhebliche Erhöhung darstellt. Bei den Sicherungsverwahrten steigt sie von 16 % auf 22 %. Wie der Minister eben auch schon erwähnt hat, wirkt sich das nicht nur auf die Summe des Eigengeldes aus, sondern dadurch wirkt es sich auch darauf aus, dass die Gefangenen Schuldenregulierung vornehmen können, dass sie die Schadenswiedergutmachung weiter vorantreiben können, aber auch Unterhaltspflichten erfüllen können. Das heißt, das ist auch für die weitere Resozialisierung und die Zeit nach der Entlassung ein wichtiger Bestandteil, der dann die Eingliederung in das Leben nach der Haft erleichtert. Die Strafvollzugsvergütungsverordnung wird nun auch in eine gesetzliche Regelung überführt. Das betrifft insbesondere auch die Festsetzung von Vergütungsstufen, von Zeit und Arbeitslohn sowie von Zulagen. Zusätzlich werden – auch darauf hat der Minister schon hingewiesen – die erwerbbaren Freistellungstage von acht auf zwölf pro Jahr erhöht. Auch das bietet sicherlich einen Anreiz und zeigt, dass die Arbeitsleistung und Beschäftigung in der JVA auch belohnt wird und sich lohnt. Mit der Neuregelung wird der Resozialisierungsgedanke im Strafvollzug stärker hervorgehoben. Die Beschäftigung ist dabei mehr als Arbeit im engeren Sinne. Dazu gehören nämlich auch arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung. Wer die Resozialisierung ernst nimmt, muss diese Leistungen anerkennen und auch bei der Vergütung angemessen berücksichtigen. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Änderungen, die entweder Erfordernisse aus der Praxis aufgreifen oder aber redaktioneller Art sind. Auf die will ich aber jetzt nicht im Einzelnen eingehen. Das würde auch die Redezeit sprengen. Insgesamt ist festzuhalten, dass dieser Entwurf einen Strafvollzug der Sicherheit gewährleistet und zugleich die Chancen auf ein Leben ohne neue Straftaten verbessert. Das sind sinnvolle und notwendige Änderungen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Schleenbecker, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Katrin, bitte.
Katrin Schleenbecker GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns in Erinnerung rufen – ich glaube, das hat der Minister auch schon gesagt –, warum wir Menschen bestrafen und was der Sinn von Justizvollzugsanstalten letztendlich ist. Wir bestrafen in Deutschland Menschen aus bereits erwähnten zweierlei Gründen. Zum einen soll das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsordnung aufrechterhalten werden. Zum anderen sollen die Strafen abschrecken und damit zukünftige Straftaten verhindern. Das ist im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. Da liegt die Zuständigkeit beim Bund. Der ganze Themenkomplex der Sozialprävention wird allerdings in den Vollzugsgesetzen der Länder geregelt. Damit befassen wir uns gerade in dieser Debatte. Es geht einerseits um die Besserung des Täters, um Resozialisierung und darum, Straffälligkeiten nach einer Haft, also erneute Straffälligkeiten, zu verhindern. Es geht zweitens aber auch um den Schutz der Allgemeinheit vor einem straffällig gewordenen Täter und um dessen Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft. Darüber hinaus müssen auch noch die Interessen von Angehörigen und besonders der Kinder Inhaftierter berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 zur Gefangenenvergütung die Grundrechte von Strafgefangenen gestärkt. Das ist gut. Auch Strafgefangene haben die vollen Menschenrechte. Die bisher sehr geringen Löhne waren nicht geeignet, um die festgelegten Zwecke wie zum Beispiel die Schadenswiedergutmachung, Unterhaltskosten oder auch die Deckung von Verfahrenskosten zu erfüllen. Eine zu geringe Vergütung führt auch nicht unbedingt dazu, dass Inhaftierte motiviert sind, zu arbeiten und sich an ein strukturiertes Leben zu gewöhnen, das sie im besten Sinne nach der Haft in unserer Gesellschaft wieder aufnehmen sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch klar betont, dass Arbeit als Resozialisierungsmittel nur dann sinnvoll ist, wenn diese Arbeit eine angemessene Anerkennung findet. Wir werden uns wahrscheinlich noch einmal darüber unterhalten müssen, ob Ansätze wie die Umstellung auf ein Bruttolohnsystem vielleicht interessant werden könnten. Das sind Zukunftsdebatten, das weiß ich. Aber ich glaube, so kann man Rückfallquoten vielleicht auch verringern, und wir hätten vielleicht irgendwann weniger Altersarmut bei ehemaligen Inhaftierten. Ich denke, wir alle wollen, dass entlassene Strafgefangene keine Straftaten mehr begehen. Das ist das Ziel der Resozialisierung. Entsprechend brauchen wir natürlich auch in der Haft immer wieder neu angepasste Beratungsund Bildungsangebote. Ich denke da besonders an den Jugendstrafvollzug. Wir müssen Radikalisierungstendenzen in jegliche Richtung entgegentreten. Auch da – wir haben hier ein sehr volatiles Feld – werden wir in den kommenden Jahren schauen müssen, wie wir dem entgegentreten können. Ich begrüße ganz besonders den konstruktiven Umgang der Landesregierung mit den parlamentarischen Fraktionen bei diesem Gesetzentwurf. Ich möchte aber an dieser auch noch einmal ganz besonders denen danken, die täglich unter zum Teil herausfordernden Bedingungen Resozialisierung und Sicherung für uns umsetzen, den Mitarbeitenden im Justizvollzug. Das sind diejenigen, die vor Ort den Job machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz muss ner Meinung nach zeitnah bearbeitet werden. Ich mich da auf die Diskussion. Ich denke aber, wir den den Justizvollzug auch noch über die nächsten und Jahrzehnte konstruktiv-kritisch begleiten müssen, auch dort immer wieder Entwicklungen entstehen, man sich stellen muss. Das ist gut, das ist richtig, und das ist wichtig, auch ich weiß, es ist ein Bereich, wo die Öffentlichkeit so sehr genau hinschaut. Es ist aber für die Inhaftierten, für die Angehörigen, für ihre Kinder und die Mitarbeitenden sehr wichtig, dass wir versuchen, gemeinsam um Lösungen für das System Strafvollzug zu ringen. – Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Schardt-Sauer, FDP-Fraktion. Marion, bitte. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Novelle – wir haben ja einen Gesetzentwurf vorliegen – geht es um Regelungen zu Sicherheit, munikation, Behandlung, Arbeit und Vergütung im vollzug. Aber hinter diesen Vorschriften stehen vor Menschen in verschiedenen Rollen: die Beschäftigten Strafvollzug, Gefangene und Untergebrachte und ihre gehörigen, aber auch die Angehörigen der Beschäftigten. Der Justizvollzug ist ein Bereich, in dem der Staat ders tief in die Freiheit von Menschen eingreift. Da es klare gesetzliche Grundlagen, rechtssichere Befugnisse und wirksame Kontrolle, wo immer man die Parameter ansetzt. Zugleich darf – das ist angesprochen worden; glaube, da ist Konsens – Vollzug nicht bloß Verwahrung sein. Er muss Menschen auf ein Leben nach der Haft bereiten. Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Resozialisierung kein Gegensatz. Sie gehören zusammen. Dabei – möchte ich auch noch einmal sagen, weil es eine größere Herausforderung ist – übernehmen die Beschäftigten im Justizvollzug Verantwortung in einem hoch teten Arbeitsumfeld. Sie müssen Konflikte deeskalieren, Gefahren frühzeitig erkennen, Sicherheit gewährleisten. Ich glaube, alle Fraktionen haben es im Austausch Sie arbeiten mit Menschen, die häufig schwierige fien, psychische Belastungen oder Suchterkrankungen es ist faszinierend, was man alles einnehmen kann – bringen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, verdient unser aller Anerkennung, was die Beschäftigten dort tun. Stelle (Allgemeiner Beifall) tagdie Das verlangt, dass der Staat diesen Beschäftigten rechtsnämlich sichere und praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten für alle möglichen Situationen im Alltag gibt. Dazu kann die vorgesehene Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Beobachtung beitragen. Das ist eine gute Grundlage, wenn und eine erhebliche Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen andere Menschen besteht. So heißt es da. meiEs gibt auch die Möglichkeit, Zahlungen zu untersagen freue – da sieht man, wie der Vollzug sich in der Realität entwerwickelt –, wenn radikale Gruppen Einfluss auf GefangeJahre ne nehmen, in die JVAs hineinherrschen. Darauf müssen weil wir reagieren. Abhängigkeitsstrukturen müssen unterbundenen den werden. Die Gesetzesnovelle greift damit ausdrücklich das Ziel auf, Zahlungen radikaler Gruppen an Gefangene wenn zu unterbinden. Das begrüßen wir Freie Demokraten ausnicht drücklich. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS gute 90/DIE GRÜNEN) Vielen Das ist auch ein wichtiger Baustein, und da greifen viele ineinander. Wir sind auch sehr gespannt auf den Austausch in der Anhörung. Hier geht es um die Sicherheit in den Einrichtungen. Es braucht aber für alles, wo man sagt, der Staat darf in Freiheitsrechte eingreifen, natürlich Rechtsgrundlagen, die zum Beispiel das Einschleusen von Drogen verhindern. Kolleginnen und Kollegen haben teilweise schon verschiedene Formen erwähnt. Das entwickelt sich immer schneller und wird immer kreativer. Da braucht es aber Grundlagen, wie man eingreifen kann. Bei der Telekommunikation braucht es auch eine Abwägung von Sicherheit und Freiheit. Kommunikation kann Kommissbraucht werden. Sie ist aber auch ein Recht. Sie ist Justizeine wichtige Verbindung zur Familie, zu Angehörigen, allem vielleicht zu dem Ziel der Resozialisierung. Sie ist beachim tenswert und ein wichtiger Baustein für die Zeit nach der AnEntlassung. Deshalb sind auch da wieder klare Regeln notwendig, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen überwacht werden darf, aber auch, um den Beschäftigten besoneine klare Grundlage zu geben. braucht Es wurde schon gesagt, dass Arbeit besonders wichtig ist; denn langfristige Sicherheit entsteht nicht nur durch Konich trolle und Überwachung. Am besten ist es, wenn das Ziel der Resozialisierung funktioniert. Das ist das Beste für die vorGesellschaft. So ist es richtig, die Bedeutung von Arbeit und Beschäftigung im Gesetzentwurf zu verankern. sind Die Anpassung der Gefangenenvergütung wurde auch andas immer gesprochen. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, am Ende aller Tage ist entscheidend, dass die Regeln im Alltag auch funktionieren. Damit komme ich wieder zu dem belasPunkt: Dafür braucht der Justizvollzug ausreichend Personal, gute Arbeitsbedingungen und praktikable Verfahren. gehört: Die Novelle setzt den richtigen Kern. Das sagen wir. VieBiogra- len Dank für diesen Entwurf. Wir freuen uns auf den Aus– tausch. Das ist ein wichtiger Baustein für unseren Rechtsmit- staat und für unsere Gesellschaft. – Vielen Dank für die es Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Uwe Serke, CDU-Fraktion. Uwe, bitte.
Uwe Serke CDU
Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute und in den kommenden Wochen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der hessischen Vollzugsgesetze. Ich erinnere an die letzte Überarbeitung im Jahre 2020 zu Corona-Zeiten. Da sind wichtige Aspekte der Resozialisierung im Vollzug aufgenommen worden, beispielsweise die Sozialberatung, die Ausweitung der Mindestbesuchsdauer, aber auch technische Neuerungen wie die Möglichkeit der Videotelefonie. Aber auch die Sicherheit wurde damals erhöht, etwa durch eine verstärkte Kontrolle der Gefangenenkontakte oder den verbesserten Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden, um extremistische Vorgänge oder organisierte Kriminalität rasch zu erkennen. Damals wie heute soll der hessische Justizvollzug befähigt werden, seine beiden wichtigsten Ziele effektiv erreichen zu können: zum einen die Resozialisierung durch den Eingliederungsauftrag, mit dem Gefangene befähigt werden, zukünftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können, zum anderen der Sicherungsauftrag, der die sichere Unterbringung der Gefangenen während des Vollzugs zum Schutz der Allgemeinheit beinhaltet. Meine Damen und Herren, der Abwägung dieser beiden Aufträge kommt auch der vorliegende Gesetzentwurf nach. Es ergibt sich Änderungsbedarf von verschiedenen Seiten, von denen ich drei Punkte nennen möchte. Zum einen – wir haben es mehrfach gehört – aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD: Geldzahlungen zwischen Gefangenen und dritten Personen, zu denen ein Kontaktverbot besteht, sollen unterbunden werden. Hintergrund ist, dass wir in früheren Jahren Vorfälle hatten, in denen Gruppen von außerhalb Gefangene finanziell unterstützt und damit an sich gebunden bzw. abhängig gemacht haben. Beispielsweise waren dies Akteure aus extremen Gruppierungen wie der AD Jail Crew oder dem Verein Rote Hilfe e. V. Durch die neue Regelung soll eine Beeinflussung oder der Aufbau von gegenseitigen Verpflichtungen zu bestimmten Personen oder zu kriminellen oder radikalen Vereinigungen verhindert werden. Der zweite wesentliche Punkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Juni 2023, die schon mehrfach angesprochen wurde. Auch hier geht es letztendlich um die Wertschätzung von Arbeit und Beschäftigung der Gefangenen und damit auch um die Resozialisierung. Bayern und Nordrhein-Westfalen, die von dem Urteil direkt betroffen waren, haben bereits reagiert und entsprechende Änderungen vorgenommen. Auch wir werden in dieser Novellierung die Bemessungsgrundlage erhöhen: 9 % auf 15 %, 16 % auf 22 %. Ich will das ein Stück weit abkürzen, aber nicht verhehlen – ich finde, das gehört zur Transparenz dazu –, dass dem Land dadurch Kosten von ca. 6 Millionen Euro per anno entstehen. Doch vor dem Hintergrund der Entscheidung aus dem Jahr 2023 ist das die richtige und angemessene Vorgehensweise. Die Besoldungsanhebung ermöglicht den Gefangenen nicht nur den Aufbau eines höheren Überbrückungsgeldes für die Zeit nach der Entlassung, sondern sie stockt auch das unmittelbar zur Verfügung stehende Hausgeld auf und hilft dabei, einen direkten positiven Gegenwert der Arbeit zu erleben. Auch die nicht monetäre Anerkennung der Beschäftigung wird durch die Erhöhung der anrechenbaren Freistellungstage, wie schon gehört, verbessert. Eine weitere wichtige Änderung ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Gefangenen. So müssen medizinische Zwangsmaßnahmen unterbleiben, wenn dem der Eigenwille entgegensteht, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung des Gefangenen. Es gibt noch viele weitere Punkte, die dazu beitragen, die Situation der Gefangenen zu verbessern, die Rechtssicherheit der Bediensteten klarzustellen und die Sicherheit in den Vollzugsanstalten weiter anzuheben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hessen hat einen gut funktionierenden Justizvollzug. Das liegt zu einem Teil an der Gesetzgebung, doch vor allem an den Menschen, die im Vollzug arbeiten. Sie leisten in schwierigen Situationen einen herausragenden Dienst. Im Gegensatz zu Polizei und Feuerwehr ist dieser nach außen wenig sichtbar, da er hinter dicken Mauern verrichtet wird. Deshalb an dieser Stelle für die CDU-Fraktion meinen ausdrücklichen Dank, Respekt und Anerkennung für diese Arbeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Nun freue ich mich – wie alle, die bisher vor mir gesprochen haben – auf die weitere Beratung im Ausschuss, mit der wir die Möglichkeit ergreifen, den hessischen Justizvollzug weiter positiv zu entwickeln. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Uwe Serke. – Das Wort hat der Abgeordnete Patrick Schenk, AfD-Fraktion. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf möchte die Landesregierung die hessischen Vollzugsgesetze – nicht nur, aber vorwiegend – an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dagegen ist nichts einzuwenden, weder in der Sache noch in der Umsetzung. Hintergrund ist – darauf wurde eben vielfach hingewiesen, wir alle wissen das –, dass das Bundesverfassungsgericht 2023 die Vergütungsregelungen im Strafvollzug Bayerns und Nordrhein-Westfalens beanstandet hatte. Das führte zwangsläufig auch zu Änderungs- und Handlungsbedarf in Hessen. Neben notwendigen redaktionellen Änderungen – der Herr Justizminister hat sie genannt – ist positiv hervorzuheben, dass der Entwurf nicht nur den Zahlbetrag erhöht, sondern auch die Zwecke der Vergütung, den Stellenwert der Beschäftigung und die wesentlichen Vergütungsstufen nun gesetzlich regelt. Wenn wir gerade dabei sind, möchte ich für meine ganz deutlich hier und heute einen Dank an die Beschäftigten im Justizvollzug aussprechen. (Beifall AfD) Bezüglich des Stellenwertes der Beschäftigung in Haft allerdings durchaus eine Warnung vor zu viel Euphorie angebracht; denn die Beschäftigung in der Haft ist nicht zwangsläufig das segenspendende Allheilmittel, ein straffreies Leben nach der Haft garantiert. Vielmehr ist hierfür, neben anderen Faktoren, die Stabilität von schäftigungsverhältnissen nach der Haft entscheidend. ergeben auch regelmäßige Erkenntnisse der – ein schwieriges Wort – Desistance-from-crime-Forschung. Im Übrigen bezieht sich die Landesregierung in ihrer setzesbegründung auch auf einige der maßgeblichen en, wie die von Andrews und Bonta, sodass davon gehen ist, dass dieses Problem durchaus erkannt ist. Meine Damen und Herren, man könnte sich darüber mit der Frage beschäftigen, ob das Bundesverfassungsgericht die Grenzen seiner Kompetenzen in der Gewaltenteilung im Einzelfall noch einhält oder dem Gesetzgeber seine Aufgaben detailliert vorschreibt. Das kommt ja weilen vor. Der Gesetzgeber sollte immer noch genügend Handlungsspielraum haben, um entsprechende Rechtsprechung umzusetzen. Aber dieser Gesetzentwurf bietet wenig Angriffsfläche. Das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung von 2023 einfach recht, und kann die Umsetzung dieser Entscheidung nicht falsch Rechtsstaatlich positiv sind außerdem die vorgesehenen Verbesserungen bei medizinischen Zweckmaßnahmen, Berücksichtigung von Patientenverfügungen und die regelung der Telekommunikationsüberwachung. Zu ist von Frau Kollegin Schardt-Sauer darauf hingewiesen worden, dass das alles im rechtsstaatlichen Rahmen zu folgen hat. All dies ist nicht zu beanstanden, weswegen – ohne der Beratung im Fachausschuss jetzt vorzugreifen diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Wenn wir überhaupt einen Kritikpunkt haben – hängt aber nicht unmittelbar mit dieser Neuerung der zugsgesetze zusammen –, dann ist das dieser: Wenn einem Antrag oder an einem Gesetzentwurf nichts setzen gibt, dann sollte man ihm einfach zustimmen. (Beifall AfD) Wenn alle demokratischen Fraktionen hier im Hause sem Grundsatz folgen würden, dann wären wir auch dem Weg zu einem sachorientierten, parlamentarisch digen Politikstil. Meine Fraktion ist dazu bereit. – Dank. (Anhaltender Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank. Da alle erklärt haben, dass sie sich auf die Beratung Ausschuss freuen, überweisen wir den Gesetzentwurf Vorbereitung der zweiten Lesung sehr gerne an den digen Fachausschuss. Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 9: Fraktion Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Fortentwicklung der hessischen Lehrkräftebildung – Drucks. 21/5070 – ist gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 16: eben Zweite Lesung das Gesetzentwurf Be- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte Das – Drucks. 21/5015 zu Drucks. 21/4261 – Der Gesetzentwurf wird eingebracht – – Ge- (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erhebt Studisich von seinem Platz.) auszuworden – Erst die Berichterstattung? (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hinaus sind der Präsident!) – Macht es, wie ihr wollt. Also auf, mach erst die Berichterstattung. dazu bisDaniel May, Berichterstatter: da Sehr geehrter Herr Präsident, wir machen natürlich alles hat so, wie Sie wollen. dann (Vereinzelte Heiterkeit) sein. Die Berichterstattung lautet: Der Kultuspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in die zweiter Lesung abzulehnen. CDU, AfD und SPD gegen NeuBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten. Recht erVizepräsident Frank Lortz: wir – Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Wenn ihr immer alles so machen würdet, wie ich es will, dann wären wir manchmal früher fertig. dieser Voll- (Heiterkeit) es an Jetzt kommt der Kollege Göttlicher. Bitte sehr. auszuHans Christian Göttlicher (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und dieKollegen! Wie viele Bundesländer haben wir in Deutschauf land? – Genau, 16. Elf davon haben eine Dauer des Vorbewürreitungsdienstes von 18 Monaten, zwei Bundesländer sogar Vielen weniger. Wenn wir jetzt hier in Hessen auf 18 Monate gehen, dann machen wir genau das, was dann 14 von 16 Bundesländern machen. Wo also ist das Problem? Sie wollen doch nicht im Ernst sagen, dass die überwiegende Anzahl der Bundesländer falsch liegt und keine qualifizierten Lehrkräfte ausbildet. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bei den Kitas!) im zur Fazit: In 18 Monaten ist eine qualitativ hochwertige Lehrzustän- kräftebildung möglich. Genau das ist unser Ziel, und genau das werden wir mit diesem Gesetz erreichen. (Beifall CDU und SPD – Zuruf) Das wird die angehenden Lehrerinnen und Lehrer freuen. Sie erhalten dadurch einen schnelleren Zugang zu eigenverantwortlicher Lehrtätigkeit und damit einen entsprechenden Verdienst. Also wird diese Maßnahme die Attraktivität des Lehrerberufes in Hessen steigern. Punkt. Zum Zweiten. Derzeit haben wir ein Übermaß an bewerteten Unterrichtsbesuchen, ein Übermaß: zwölf bis 14 an der Zahl. Die Vorbereitung dieser Unterrichtsbesuche stellt eine große Belastung für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst dar, nicht nur zeitlich. Die Lösung ist eine deutliche Verminderung der Anzahl der Unterrichtsbesuche auf acht bewertete und zusätzlich die Option zweier unbewerteter Unterrichtsbesuche auf Wunsch der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. – Ich sehe auch hier im Plenum überwiegend Zustimmung; das ist gut. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Weiter im Programm. (Vereinzelte Heiterkeit CDU und SPD) Frage: Wie wichtig ist die Praxis in der Ausbildung? Klare Sache: sehr wichtig. Deshalb geben wir der Schule als Ausbildungsort auch einen höheren Stellenwert mit einer stärkeren Fokussierung auf die Praxisorientierung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, konkret mit 14 bis 16 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht. Sie merken, wir stärken die Eigenverantwortung und die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig lassen wir die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an dieser Stelle nicht allein – ganz im Gegenteil. Wir stärken die individuelle Entwicklung und Begleitung durch individuelle Beratung und Reflexion inklusive verbindlich verankerter Entwicklungsgespräche. Zudem ermöglicht die Umstellung von der modularen hin zu einer durchgehenden Struktur der Ausbildung in Bändern einen persönlichen Professionalisierungsweg, da über den gesamten Vorbereitungszeitraum zu den verbindlichen Inhalten Wahlpflichtmöglichkeiten bestehen. Die Lehrkräfteausbildung wird dadurch nicht nur individueller, wir erwarten auch eine Steigerung der Ausbildungsqualität. (Beifall CDU und SPD) Mit der zunehmenden Praxisorientierung erhält auch der Ausbildungsort Schule einen höheren Stellenwert. Was sagt Ihnen in diesem Zusammenhang die Zahl 7,5 %? Genau, im Augenblick fließt das entwicklungsbezogene Schulgutachten nur mit 7,5 % in die Note der zweiten Staatsprüfung ein. In dem Schulgutachten werden die persönliche Haltung, die Reflexionsfähigkeit, die Teamfähigkeit und die Motivation der angehenden Lehrkraft eingeschätzt. Mit Blick auf die Bewährung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im schulischen Alltag sollte das Schulgutachten daher aufgewertet werden. Das machen wir: Wir erhöhen den Anteil des Schulgutachtens an der zweiten Staatsprüfung von 7,5 % auf 25 %. (Beifall CDU und SPD) Nun wissen Sie, was wir vorhaben: eine Anpassung des Vorbereitungsdienstes der Lehrkräfte auf 18 Monate – das ist das, was die meisten Bundesländer mit guten Ergebnissen machen und den Lehrkräften einen schnelleren Zugang zu eigenverantwortlicher Lehrtätigkeit ermöglicht –, das Übermaß an bewerteten Unterrichtsbesuchen auf ein praktikables Maß reduzieren und der Praxisorientierung in der Ausbildung einen höheren Stellenwert einräumen; denn Lernen und Lehren sind nicht nur Theorie, sondern vor allem Praxis. (Beifall CDU und SPD) Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN möchte ich in zweiter Lesung nur Folgendes wiederholen. In Summe ist festzustellen, dass die zentralen, im Gesetzentwurf geltend gemachten Anliegen nicht zielführend sind oder diesen bereits durch Maßnahmen der Landesregierung Rechnung getragen wird. Zudem wurden unsere Bedenken hinsichtlich der Qualität der Lehrkräftebildung durch die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung bestätigt. So warnt beispielsweise die GEW, den Vorbereitungsdienst in vorgeschlagener Form an die Schulen zu verlagern. Ebenfalls nach Einschätzung der GEW würden zudem „mehrere der vorgesehenen Änderungen … [zur] Dequalifizierung des Lehrkräfteberufs“ führen. – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Wie es besser geht, haben wir in unserem heutigen Gesetz zur Fortentwicklung der hessischen Lehrkräftebildung gezeigt. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie hier als Opposition bei einem Gesetz hinterfragen, ob alles in die richtige Richtung geht. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn Sie mit diesem Gesetz noch nicht happy wirken. Aber weil Sie sehen, dass das alles Sinn macht, bitte ich Sie, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen: Das Gesetz ist gut, das Gesetz ist ausgewogen, das Gesetz verbessert die Lehrerausbildung in Hessen. Sie wird individueller, praxisorientierter und effizienter. Darauf können wir stolz sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht. Der Kollege Heiko Scholz von der AfD-Fraktion hat jetzt das Wort.
Heiko Scholz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, man kann Lehrermangel auf verschiedene Weise bekämpfen. Man kann den Beruf und das Studium wieder attraktiver machen, die Arbeitsbedingungen verbessern und dafür sorgen, dass gute Lehrer im Schuldienst verbleiben. Oder man verkürzt die Ausbildung und bringt angehende Lehrer schneller in den eigenverantwortlichen Unterricht. Schwarz-Rot hat sich mit diesem Gesetzentwurf erkennbar für den bequemeren, den letzteren Weg entschieden. (Beifall AfD) Sie nennen das „Fortentwicklung der Lehrkräftebildung“. Tatsächlich ist es vor allem eine Verkürzungs- und Verdichtungsreform. Das Kernelement ist die Reduzierung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes von 21 auf 18 Monate. Ihre Begründung ist bemerkenswert offen: Die jungen Lehrkräfte sollen früher eigenverantwortlich unterrichten. Der Verweis auf einen angeblichen Wettbewerbsnachteil Hessens gegenüber Ländern mit 18 Monaten überzeugt dagegen nicht. Es gibt auch Länder mit 16 oder Monaten Vorbereitungsdienst. Wenn allein der Ländervergleich Ihr Maßstab wäre, welchen Sie, Herr Staatsminister, in anderen Fällen vehement ablehnen, könnten Sie die nächste Kürzungsrunde begründen. (Beifall AfD) Besonders widersprüchlich ist: Sie kürzen die dungszeit um drei Monate und packen gleichzeitig liche Themen hinein bzw. betonen bestimmte ganz ders: künstliche Intelligenz, Kinder- und Jugendschutz, psychische Gesundheit, Demokratiebildung, Bildung nachhaltige Entwicklung, Inklusion und die berufliche entierung. Weniger Zeit, mehr Inhalte, mehr eigenverantwortlicher Unterricht – und das verkaufen Sie uns tatsächlich als Qualitätssteigerung? Das halte ich für naiv, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) In den Hauptphasen sind künftig 14 bis 16 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht vorgesehen. Das keine Nebensächlichkeit. Wer gleichzeitig Ausbildungszeit reduziert, zusätzliche Inhalte verlangt und den Unterrichtseinsatz mit stärkeren Schwerpunktsetzungen erhöht, erklären, wo die Zeit für echte pädagogische Professionalisierung eigentlich noch herkommen soll. Genau deshalb ist die Kritik aus der Praxis so deutlich. Hessische Philologenverband hat Sie, Herr Staatsminister Schwarz, ausdrücklich vor der Verkürzung gewarnt. Botschaft ist eindeutig – ich zitiere –: „Es ist der falsche Weg! Wir brauchen mehr rendariat statt weniger!“ Ich zitiere weiter: „Verkürzte Ausbildungszeiten sind keine Lösung den Lehrkräftemangel, sondern verschärfen tig die Probleme – für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allem für die Schülerinnen und Schüler.“ Auch Ihre Behauptung, weniger bewertete Unterrichtsbesuche würden automatisch den Prüfungsdruck greift zu kurz. Weniger Bewertungssituationen bedeuten eben auch: Jede einzelne Bewertung erhält mehr Gewicht. – Der Druck verschwindet nicht, er konzentriert sich, ber Herr Göttlicher. Dies gilt auch für das Vorhaben, Schulgutachten künftig mit 25 % statt 7,5 % in die tung eingehen sollen. Dann liegt uns parallel noch der Gesetzentwurf der NEN vor. In Ihrer unendlichen Weisheit setzen Sie einen drauf. (Heiterkeit Dr. Frank Grobe (AfD)) Dort soll bei einem dualen Lehramtsstudium der anschließende Vorbereitungsdienst sogar auf zwölf Monate ziert werden. Auch für Sie gilt die Parole: schneller ins System. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Selbst Ihre linke Hausgewerkschaft, die GEW, (Widerspruch Vanessa Gronemann (BÜNDNIS DIE GRÜNEN)) zeigte sich erschrocken und stellte in der Anhörung zutreffend fest – Zitat –: zwölf „Die Attraktivität des Lehrberufs wird nicht durch niedrigere Eintrittshürden gesteigert, sondern durch verbesserte Arbeitsbedingungen.“ morgen Genau das ist der entscheidende Punkt. Sie versuchen, die Folgen des Lehrkräftemangels über immer neue Zugangswege, verkürzte Ausbildungszeiten und einen früheren Unterrichtseinsatz zu verwalten. Aber Sie beseitigen die UrsaAusbilche nicht. zusätzbeson- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Für uns als AfD gilt: Wir brauchen mehr, jedoch vor alfür lem gut ausgebildete Lehrer, Fachlichkeit und Leistung. OriPädagogische Eignung und verlässliche Qualitätsstandards dürfen nicht dem politischen Wunsch geopfert werden, dann möglichst schnell zusätzliche Köpfe vor die Klassen zu sehr bekommen. (Beifall AfD) Wer den Lehrerberuf wirklich attraktiver machen will, muss die Schule von Bürokratie entlasten, Lehrern wieder ist mehr Zeit für ihren eigentlichen Auftrag geben, für klare Regeln und Autorität im Schulalltag sorgen sowie verlässliche berufliche Perspektiven schaffen. muss Es muss aufhören, die Lehrerausbildung mit immer neuen zeitgeistkonformen Inhalten zu überfrachten. Dann bleibt auch mehr Zeit für das Wesentliche. Der (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Seine Besonders fragwürdig ist zudem die Datengrundlage, auf die Sie sich bei Ihren Reformschritten stützen. Nach der Refevorliegenden Absolventenbefragung haben lediglich rund 5 % der angegebenen Personen geantwortet. Von diesen hielt wiederum nur etwa ein Drittel den bisherigen Vorbereitungsdienst für zu lang. Aus einer derart dünnen für Rücklaufquote weitreichende Strukturentscheidungen für die hessische Lehrkräftebildung abzuleiten, wurde in den langfrisVorab-Stellungnahmen „politisch fahrlässig“ genannt. Eine belastbare Reform sieht anders aus. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) senken, Deshalb erwarten wir eine mündliche Expertenanhörung. Wer von der Qualität seines Entwurfs überzeugt ist, muss auch bereit sein, sich der zu erwartenden Kritik der Betrofliefenen und der Fachverbände unmittelbar zu stellen. dass Bewer- Meine Damen und Herren, Schwarz-Rot bekämpft den Lehrermangel mit Verkürzung und Verdichtung. Die GRÜNEN wollen denselben Weg mit noch höherem Tempo GRÜgehen. Wir begeben uns ausdrücklich nicht auf diesen Pfad noch der weiteren Entprofessionalisierung der Lehrerbildung. Nicht die Ausbildungsstandards müssen reduziert werden, sondern die Probleme an unseren Schulen, deren Lösung Sie sich seit Jahren verweigern. redu- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) hinein Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der CDU und der SPD ab; das gleiche Schicksal ereilt den Gesetzentwurf der GRÜNEN. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) 90/
Frank Lortz
völlig Vielen Dank, Kollege Scholz. – Das Wort hat der Abgeordnete Moritz Promny, FDP-Fraktion. Moritz, bitte. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation an hessischen Schulen, insbesondere der Lehrkräftemangel, ist eines der größten Probleme unserer Schulen. Wir sehen Unterrichtsausfall. Wir sehen überlastete Kolleginnen und Kollegen. Und wir sehen Überlastungsanzeigen von Lehrkräften, die uns sagen: So geht es nicht weiter. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es richtig, dass wir hier und jetzt über die Lehrkräfteausbildung sprechen. Der Gesetzentwurf enthält durchaus auch einige nachvollziehbare Ansätze. Die Verkürzung des Referendariats ist schon angesprochen worden. Hier wird kontrovers diskutiert. 18 Monate sind in vielen Bundesländern üblich. Die stärkere Gewichtung der schulischen Bewertungen halten wir für richtig. Denn wer kann die Entwicklung einer angehenden Lehrkraft besser beurteilen als diejenigen, die täglich im Schulalltag arbeiten? Auch die Hospitationsphase zu Beginn des Vorbereitungsdienstes ist sinnvoll in unseren Augen, gerade auch für Seiten- und Quereinsteiger. So weit, so gut. Aber schneller ist nicht automatisch besser, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Landesregierung wirbt damit, dass angehende Lehrkräfte schneller in den Beruf und damit auch schneller in eine A-13-Vollzeitstelle kommen können. Das klingt auf den ersten Blick sehr attraktiv. (Minister Armin Schwarz: Ist es auch!) – Nur, Herr Staatsminister, ein kürzeres Referendariat schafft ja noch keine zusätzliche Stelle. Das haben Sie jetzt hier einmal unter den Tisch fallen lassen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn anschließend keine passende Stelle vorhanden ist, dann hilft auch der schnellere Abschluss nicht, meine Damen und Herren. Mit diesem Versprechen sollten Sie, Herr Staatsminister, vielleicht etwas vorsichtiger umgehen. Es gibt aber noch einen zweiten Punkt, auf den ich eingehen möchte. Wenn wir dieselbe Ausbildung in weniger Zeit organisieren, verdichten wir sie natürlich auch: weniger Zeit, weniger bewertete Unterrichtsbesuche, mehr Anforderungen in kürzerer Frist. Das kann funktionieren. Es darf aber nicht dazu führen, dass wir den Druck auf die Referendarinnen und Referendare weiter erhöhen. Denn was bringt uns eine schnellere Ausbildung, wenn uns auf dem Weg mehr Menschen verloren gehen? Deshalb setzen wir Freie Demokraten früher an. Wir wollen den sogenannten Praxisschock nicht erst im Referendariat verwalten. Wir wollen ihn im Studium verhindern. Das ist der Ansatz. Wir brauchen deshalb mehr und bessere Praxisphasen. Studierende müssen früh erleben, was Schule tatsächlich bedeutet: Unterricht gestalten, Klassen führen, mit den Eltern kommunizieren und natürlich mit den unterschiedlichen Lernständen umgehen. So können sie sehr früh feststellen, ob dieser Beruf tatsächlich zu ihnen passt. Sie kommen wesentlich besser vorbereitet ins Referendariat. Gleichzeitig müssen wir den Seiten- und Quereinstieg auch erleichtern. Menschen mit Berufserfahrung bringen Fachwissen und neue Perspektiven in unsere Schulen. Diesen Weg sollten wir erleichtern, ohne natürlich Abstriche bei der pädagogischen Qualität zu machen. Meine Damen und Herren, umso bedauerlicher ist es, dass sich die regierungstragenden Fraktionen bei einem so wichtigen Thema bislang nicht auf eine mündliche Anhörung eingelassen haben. Dabei sollte doch gerade bei der Lehrkräfteausbildung der Grundsatz selbstverständlich sein: Reden wir nicht nur über Lehrkräfte, sondern reden wir mit ihnen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hören wir in die Schulen, hören wir auf die Lehrkräfte, hören wir, was die Ausbilderinnen und Ausbilder zu sagen haben, und nehmen wir deren Einwände auch ernst. Denn – das bestreitet niemand – wir brauchen natürlich Reformen; das steht außer Frage. Aber wir brauchen auch Reformen, die nicht nur auf dem Papier schneller aussehen, sondern sie müssen auch in der Realität wirken und dort ankommen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen, meine Damen und Herren: mehr Praxis im Studium, gute Bedingungen im Referendariat, bessere Möglichkeiten für Seiten- und Quereinsteiger und eine Ausbildung, die junge Menschen auf diesen anspruchsvollen Beruf vorbereitet, ohne sie bereits auf dem Weg dorthin zu verlieren. Wir Freie Demokraten werden das Verfahren konstruktiv begleiten. Wir werden die Landesregierung dort unterstützen, wo sie richtige Schritte geht. Wo nachgebessert werden muss, werden wir Vorschläge machen; denn am Ende brauchen wir vor allen Dingen eines: Wir brauchen mehr gute Lehrkräfte, die gut vorbereitet sind und gerne an unseren Schulen in Hessen arbeiten. Eines gehört zur Ehrlichkeit dieser Debatte ebenfalls dazu: Wer über den Lehrkräftemangel spricht, der sollte auch gleichzeitig nicht bei der Bildung kürzen. Im Übrigen – Sie dürfen es nicht vergessen –: Wer als Landesregierung seit Jahrzehnten die erste Landesregierung ist, die bei der Bildung kürzt, kürzt auch an der Zukunft unseres Landes, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU): Das ist nicht richtig!)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Nina HeidtSommer, SPD-Fraktion. (Unruhe – Von einem mobilen Endgerät auf der Regierungsbank ertönt Musik.)
Nina Heidt-Sommer SPD
Ich mache das auch gerne mit Einmarschmusik. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Biografische Evidenz ist nicht immer die beste Herangehensweise an ein Thema, aber ich bin schon sehr froh, dass ich mein Referendariat nach der alten Ausbildungsverordnung absolviert habe. Ich hatte Ausbilderinnen und Ausbilder, die mich über einen langen Zeitraum begleitet haben. konnte im Unterricht Dinge ausprobieren. Ich konnte ne Stärken entwickeln und an meinen Schwächen arbeiten. Die modularisierte Ausbildungsform hatte von Beginn offensichtliche Schwächen. Es kam teilweise für jedes dul ein anderer Ausbilder oder eine andere Ausbilderin. Referendarinnen und Referendare wurden und werden der modularisierten Ausbildung oft zu wenig begleitet nach ihren eigenen Berichten. 14 bis 16 Unterrichtsbesuche, das ist schon ein richtiges Brett. Das ist wahnsinnig viel, verehrte Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wie sollen sich Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bieren, wenn sie von Prüfung zu Prüfung hetzen? Feedback- und Begleitungsmöglichkeiten für Ausbilderinnen und Ausbilder sind unter den gegebenen Bedingungen nicht so groß, wie sie sein sollten. Aber junge Lehrkräfte müssen doch lernen, die Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler zu vertiefen und erweitern. Wie sollen sie das angesichts der Vielzahl Unterrichtsbesuchen machen? Es entsteht ein psychisch belastender Interessenkonflikt. Die Lehrkräfte fragen ob sie gut unterrichten sollen oder ob sie als Lehrkraft Vorbereitungsdienst gut performen sollen. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können keine guten Reihen weil sie immer daran denken müssen, welche Stunde als Nächstes der Ausbilderin oder dem Ausbilder Das ist für die Qualität des Unterrichts nicht zuträglich. Wie oft zeigen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Übungsstunde oder eine Stunde, in der eine Klassenarbeit oder ein Test zurückgegeben wird? Wahrscheinlich Die Angst, dass der Lernzuwachs infrage gestellt wird, zu groß. Ganz normale, aber für das Dasein einer Lehrkraft sehr wichtige Unterrichtssituationen fallen für Unterrichtsbesuche weg. Wie reagieren Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst? Sie nen ihren Unterricht um diese Unterrichtsbesuche Ich war selbst in der Situation, und ich habe das auch anders gemacht. Hier ist aber durch die Modularisierung eine Schieflage entstanden, und das machen wir jetzt gängig. (Beifall SPD und CDU) Es reichen acht bewertete und bis zu zwei unbewertete terrichtsbesuche. Wir wollen mehr Beratung und angemessen viel Bewertung. Worauf kommt es denn im Referendariat an? Es kommt darauf an, dass wir junge Menschen empowern, bis zu ihrer Pensionierung Lehrkraft zu Wir verlieren sehr viele junge Menschen, die mit an der Uni angefangen haben und vor dem ersten zweiten Staatsexamen wieder aufhören. Das ist problematisch, sowohl für die jungen Menschen als auch für gesamte Bildungssystem. Für uns war die Frage, wie wir nach dem Vorbereitungsdienst junge Lehrerinnen und Lehrer bekommen, die bestärkt fühlen und sagen: Ich kann diesen Job. – sind dafür folgende Dinge: Die jungen Lehrkräfte didaktisch und methodisch fit gemacht werden. Sie ihr Handeln in den Seminaren reflektieren und Tools ten, die ihnen weiterhelfen. Auf der anderen Seite gehört zur Ehrlichkeit dazu – muss man als Lehrkraft terrichten. Unterrichten lernt man durch Unterrichten, ne sehr verehrten Damen und Herren. Junge Lehrerinnen Ich und Lehrer müssen bei ihrem Berufseinstieg über Routinen mei- im Unterricht verfügen. Sie brauchen Routinen, weil sie zusätzliche Aufgaben bekommen, zum Beispiel als Klassenlehrkraft. Viele junge Lehrkräfte melden zurück, dass an sie sich eben nicht auf ihren Beruf vorbereitet fühlen. Sie Moerleben einen Praxisschock. in Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir nehmen in – der Ausbildung die Praktikerinnen und Praktiker mit. Die allermeisten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst identifizieren sich mit ihren Schulen und leisten an ihren Schulen vorbildliche Arbeit. Bisher wurden sie dafür kaum belohnt. Die Schulnote ging nur, wir haben es schon gehört, zu 7,5 % in die Gesamtnote ein. Dieser Anteil ist sehr überausprosichtlich. Die Aber es sind doch die Schulleiterinnen und Schulleiter, die einen guten Blick auf ihre Referendarinnen und Referendare haben. Die Mentorinnen und Mentoren sind ausgebildete und engagierte Lehrkräfte. Sie sind am engsten an den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst dran. Auch hier gilt: zu Schieflage. Wir beheben das jetzt. Wir geben Schulleitunvon gen und Mentorinnen und Mentoren eine wichtigere Rolle. Gute Schulleitungen fragen die Mentorinnen und Mentoren sich, und kommen auf eine gerechte Schulnote. Diese zählt ab im jetzt mit einem Viertel der Gesamtnote wieder deutlich mehr. Das ist eine sehr gute Veränderung. planen, sie (Beifall SPD und CDU) zeigen. Eine gute und zukunftsfähige Lehrkräfteausbildung muss auch inhaltlich aktuell aufgestellt sein. Wir werden Verbineine dungslinien wie Querschnittsthemen, Schulrecht und empirisch gesicherte Einflussfaktoren auf gutes Lehren und Lernie. nen implementieren und auf diese Weise Synergien nutzen. ist Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle Demokratiebildung, Gedenkstättenpädagogik und Queer-Awareness im Kanon des allgemeinpädagogischen Teils der Ausbildung fest verankern konnten. pla- (Beifall SPD und vereinzelt CDU) herum. nicht Denn das sind die gesellschaftlichen Themen, die jede Lehrkraft in ihrer Klasse vorfindet und für die sie gut ausrückgestattet sein muss, um sie gut adressieren zu können. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN adressiert aus der Sicht der SozialdemokraUntinnen und Sozialdemokraten keine der eben vorgestellten Lösungen. Wir sind der Auffassung, dass die Lehrkräfte in Hessen und vor allem die, die es werden wollen, mehr verdienen, als es Ihr Gesetzentwurf vorsieht. Sie verdienen sein. einen umfassenden und zeitgemäßen Lösungsansatz, der Lehramt Qualitätsstandards in der Lehrkräfteausbildung nicht weiter oder absenkt. das (Beifall SPD und CDU) Wir sehen es als Koalition als unsere Pflicht an, dafür zu sorgen, dass der Vorbereitungsdienst die jungen Lehrerinsich nen und Lehrer gut auf ihr Lehrerdasein vorbereitet. UnWichtig sere Reform ermöglicht es Lehrkräften im Vorbereitungsmüssen dienst, sich besser und mehr auszuprobieren und ihren müssen Beruf gut zu erlernen. erhal– es An der Stelle möchte ich betonen: Ich freue mich auf die un- mündliche Anhörung im Ausschuss. – Vielen Dank. mei- (Beifall SPD und CDU)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Daniel May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Daniel May GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr gut, dass heute die beiden Gesetzentwürfe zur Novelle des Lehrkräftebildungsgesetzes gemeinsam beraten werden. Auf der einen Seite gibt es einen Gesetzentwurf meiner Fraktion, der die Beseitigung des Mangels an Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Auf der anderen Seite gibt es einen Gesetzentwurf der Koalition, in dessen Mittelpunkt vor allen Dingen weitere Kürzungen im Bildungsbereich stehen. Daher ist es sehr gut, dass diese beiden Gesetzentwürfe miteinander beraten werden. Der Kollege Promny hat schon sehr deutlich gemacht, was wir in der Bildungspolitik an Herausforderungen haben. Der Mangel an Lehrkräften, den wir zu beklagen haben, ist auf der anderen Seite eine Belastung der Kollegien vor Ort. Lehrkräftemangel und Belastung der Kollegien vor Ort sind zwei Seiten einer Medaille, und die müssen dringend angepackt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Mit unserem Gesetzentwurf haben wir einmal geschaut, was die anderen Bundesländer um uns herum machen, um gezielt dort auszubilden, wo der Mangel am größten ist. Wir haben uns Projekte angeschaut, die in ihren Ländern schon Erfolge gezeitigt haben. Daher sollten wir uns einmal anschauen, was uns die Sachverständigen in der schriftlichen Anhörung dazu zurückgemeldet haben. Zum Beispiel aus der Stellungnahme von Dr. Semper aus Thüringen zum dualen Lehramtsstudium. Dort heißt es: „Die bisherigen Immatrikulationszahlen deuten daher darauf hin, dass das duale Studienangebot einen relevanten Beitrag zur Gewinnung zusätzlicher Lehramtsstudierender leisten kann.“ Oder aus der Stellungnahme von Dr. Rösch zu den Erfahrungen vom Quereinstiegsmaster in Berlin: „Der Q-Master erreicht signifikant mehr Männer und signifikant mehr Studierende mit Zuwanderungshintergrund als der reguläre Weg ins Grundschullehramt.“ Weil das eben von der Kollegin Heidt-Sommer angezweifelt wurde: Die wissenschaftliche Untersuchung hat auch herausgestellt, dass es dort eine vergleichbare Kompetenzentwicklung gibt. Davon zu sprechen, dass diese Absolventinnen und Absolventen schlechter qualifiziert seien, entbehrt jeglicher Grundlage. Wir wollen mehr Lehrerinnen und Lehrer schaffen, und Sie verschließen die Augen davor. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die VhU betont, dass unser Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht. Ich zitiere aus der Stellungnahme der VhU: „… dass der Gesetzentwurf mit … § 16a HLbG die Erprobung dualer lehramtsbezogener Bachelorund Masterstudiengänge ermöglichen will“, wird einhellig begrüßt. Positiv herausgehoben wird auch, dass die „Bewerbung schulscharf für besonders unterversorgte Ausbildungsschulen erfolgen soll“. Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs, dass wir nämlich Modelle, die an anderem Ort bereits erprobt wurden, auch bei uns implementieren wollen, um dort auszubilden, wo wir den größten Mangel an Lehrkräften haben, um die Schulen, um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu entlasten. Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wir haben natürlich auch kritische Stellungnahmen bekommen, die auf Missverständnissen unseres Gesetzentwurfs fußen, aber eben auch weiterdenken und Befürchtungen äußern, was mit solchen Modellversuchen gemeint sein könnte. Wir nehmen diese Stellungnahmen sehr ernst und haben deswegen auch im Ausschuss vorgeschlagen, dass wir zu der schriftlichen Anhörung auch eine mündliche Anhörung machen, um mit den Stakeholdern ins Gespräch zu kommen. Wir haben großes Verständnis für die Stakeholder, dass sie dort Befürchtungen haben; denn bisher war es in dieser Wahlperiode so, dass angebliche Innovationen immer mit Kürzungen im Bildungsbereich verbunden waren. Daher sind diese Befürchtungen, die wir natürlich sehr ernst nehmen, von CDU und SPD selbst gesät worden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Wenn man sich den Gesetzentwurf von CDU und SPD anschaut, findet man dort auch diverse Kürzungen, zum Beispiel die Kürzung des Referendariats von 21 auf 18 Monate. (Zuruf Lisa Gnadl (SPD)) Da haben jetzt die Kolleginnen und Kollegen gesagt: Das haben doch andere Bundesländer auch. – Ja, aber dort dauert das Studium deutlich länger als in Hessen. Wir haben bisher immer gesagt: Wir müssen das Studium nicht verlängern, weil dafür unser Referendariat länger ist. – Jetzt wird das Studium nicht länger, weil Sie auch beim Referendariat kürzen. Das heißt, insgesamt wird die Ausbildungsdauer in Hessen noch einmal kürzer. Nur die Kürzung steht im Mittelpunkt Ihres Vorhabens, nicht eine qualitative Aufwertung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo Schon (CDU): Es kommt nicht auf die Länge an!) Herr Kollege Scholz, der Vergleich mit unserem Gesetzentwurf hinkt da mehr; denn wir haben dort ein zehnsemestriges duales Studium vorgesehen. Daher sollten Sie sich den Gesetzentwurf erst einmal anschauen, bevor Sie darüber urteilen. (Lisa Gnadl (SPD): Schauen Sie sich Ihren an! Da braucht man überhaupt keine Ausbildung mehr!) Wenn wir jetzt noch einmal in den Bereich der Kürzungen von Schwarz-Rot hineinschauen, sehen wir, es wurde ganz generös gesagt: Wir nehmen dort ein paar Unterrichtsbesuche weg. – Was ist denn der Hintergrund dafür? Der Hintergrund dafür ist, dass Sie vor Kurzem den Ausbildungsfaktor reduziert haben. Das heißt, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder deutlich mehr Referendare zu betreuen haben und gar nicht mehr diese Unterrichtsbesuche machen können. Auch dort ist der Hintergrund dieser Reduzierung der Unterrichtsbesuche also, dass Sie den Ausbildungsfaktor gekürzt und 4,5 Millionen Euro eingespart haben. Das ist doch der Grund, warum Sie die Unterrichtsbesuche duzieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten) – Lisa Gnadl Falsch!) Besonders bemerkenswert ist dann auch die wortreiche Begründung dafür, warum man den eigenverantwortlichen Unterricht noch einmal deutlich steigert. Von Training dort die Rede, oder die Kollegin Heidt-Sommer sagt: terrichten lernt man durch Unterrichten. – Ja, aber dann eben zwei bis vier Stunden pro Woche mehr richtet werden und dass man damit zwischen 10.000 15.000 Unterrichtsstunden durch Referendarinnen und ferendare zusätzlich ableisten lassen kann – was zwischen 400 und 600 Stellen entspricht, die man dafür nicht zen muss –, das nimmt man sicherlich auch gerne Auch an dieser Stelle ist also, glaube ich, die Frage Ersparnis, des Kürzens im Bildungsbereich wieder im telpunkt der Überlegungen gewesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lisa (SPD): Falsch!) Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit Gesetzentwurf mögliche Wege aufgezeigt, wie wir tätsgesichert in die Lehrkräftebildung investieren wo der Mangel am größten ist. Das sind Modelle, die derenorts bereits erprobt worden sind. Wir könnten zielgerichtet etwas für die Kolleginnen und Kollegen die besonders belastet sind. Es ist schade, dass das dieser Stelle keinen Anklang findet. Ich will aber auch deutlich sagen, dass wir uns auf mündliche Anhörung freuen und dann die Gesetzentwürfe weiter gemeinsam beraten können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Bevor der Kultusminister das Wort kommt, hat der Kollege Göttlicher noch einmal das Du hast 46 Sekunden, sieh zu, wie du klarkommst.
Hans Christian Göttlicher CDU
Herr Promny, Sie beschreiben erst einmal wieder den rermangel, und drei Sätze später bezweifeln Sie, ob dem Vorbereitungsdienst genug offene Stellen zur gung stehen. Das ist doch unlogisch. Entweder haben einen Lehrermangel und brauchen jede Kraft, dann sie auch den Zugang zu einer Stelle. Das ist genauso gisch und falsch wie Ihre Kürzungsbotschaft. (Beifall CDU und SPD – Wiebke Knell (Freie mokraten): Sie kürzen doch die Stellen!) Da kann ich nur feststellen, dass Sie – auch Herr May sich nicht an die Zahlen, Daten, Fakten und an die halten. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Das finde schade und unseriös. Wenn ich noch mehr Zeit zur gung hätte, würde ich Ihnen an jedem einzelnen deutlich machen, dass Sie sich bei Ihren Rechnungen rechnen. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD – Zuruf Daniel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) re- Vizepräsident Frank Lortz: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kultusminister, Herr StaatsmiMoritz nister Armin Schwarz, das Wort. Armin, bitte. (SPD): Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolist legen! Lehrkräfte erfüllen eine der wichtigsten Aufgaben Ununserer Gesellschaft. Das will ich vor die Klammer ziehen. dass Der pädagogische Vorbereitungsdienst in Hessen hat eine unterhohe Qualität und wird weiterhin eine hohe Qualität haben. und Dafür stehen die regierungstragenden Fraktionen, dafür Resteht Schwarz-Rot. beset- (Beifall CDU und SPD) mit. Was auch dazu gehört, ist, dass wir Dinge in Angriff nehder Mit- men müssen, weil sie sich schlicht und ergreifend entwickeln und verändern. Wer nicht zugibt, dass sich diese Gesellschaft und die Welt verändern, ist ignorant oder will Gnadl die Dinge bewusst nicht sehen. Deswegen: Wir wollen die Weiterentwicklung des Vorbereitungsdienstes. Die regierungstragenden Fraktionen haben einen tollen Entwurf unserem auf den Tisch gelegt. qualikönnen, Ich will ein paar Punkte nennen, die wir in Angriff nehanmen. Bisher reden wir von den vielen Modulen, die den damit Vorbereitungsdienst prägen. Davon wollen wir wegkomtun, men. Wir wollen die Zahl der Unterrichtsbesuche reduziean ren. Wer einmal selbst das Referendariat durchlaufen hat, lieber Kollege May, weiß, dass möglicherweise nicht jeder Unterrichtsbesuch dazu beiträgt, dass man hinterher die eine beste Lehrkraft ist. Das gehört auch zum offenen und ehrlichen Austausch dazu. Das bedeutet, auch der erhebliche Aufwand, der mit Unterrichtsbesuchen einhergeht, wird dadurch geringer. Von zwölf bis 14 gehen wir runter. Auch die Anzahl der eigenverantwortlichen Stunden war gerade einmal zwischen acht und zwölf Stunden pro Woche. Das ist nicht sonderlich viel. beZudem wollen wir die Anzahl der Monate von derzeit 21 Wort. um drei reduzieren. Damit erreichen wir einen Gleichklang mit vielen anderen Bundesländern. Das ist kein Einheitsbrei. Vielmehr haben wir sehr genau hingeschaut, wie andere das machen. Das vorhin bereits genannte Schulgutachten, das nur 7,2 % Lehder Note der zweiten Staatsprüfung ausmacht, wollen wir nach aufwerten. Insofern soll die Lehrkräftebildung stärker an Verfü- der schulischen Praxis, der individuellen Entwicklung und wir den gesellschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet werden. haben Das habe ich vorhin bereits gesagt. Die hochgeschätzte unlo- Kollegin Nina Heidt-Sommer hat das vorhin deutlich dargestellt, ebenso der Kollege Göttlicher. DeDeshalb liegen uns nun die notwendigen Anpassungen vor. Das ist ein Entwurf aus einem Guss. Insofern möchte ich denjenigen Respekt und Anerkennung zollen, die dazu bei– getragen haben. Das kann man im Grunde genommen wie Realität folgt zusammenfassen: Der Vorbereitungsdienst in Hessen ich wird individueller, praxisorientierter, kompakter und damit Verfüauch zeitgemäßer. Beispiel ver- (Beifall CDU und SPD) Er wird individueller durch eine neue durchgehende StrukMay tur. Wir gehen weg von der Modularisierung. Die Fachdidaktik und die Allgemeinpädagogik werden gestärkt. So war das früher auch schon einmal, dies im Übrigen sehr erfolgreich. Wahlpflichtbausteine sowie eine unbewertete Beratungs- und Reflexionsveranstaltung schaffen weiteren Raum für eigene Schwerpunkte. Zudem lassen wir einen bewertungsfreien Raum in der Einstiegsphase. Ich glaube, das ist sehr hilfreich, um sich einzuarbeiten und sich ohne Druck der Unterrichtspraxis zu nähern. Praxisorientierter wird die Ausbildung durch mehr eigenverantwortlichen Unterricht. Wer selbst schon einmal im Klassenraum gestanden hat, der weiß, nichts ist so ehrlich, nichts ist so live, wie direkt im Klassenraum zu stehen und sich mit den jungen Leuten auszutauschen. Das ist echte Lebenserfahrung. Das bringt einem tatsächlich etwas. Deswegen ist das genau der richtige Schritt. Das bestätigen alle diejenigen, die davon tatsächlich Ahnung haben. (Beifall CDU und SPD) Wir reduzieren die Zahl der bewerteten Unterrichtsbesuche von bis zu 14 auf acht. 14 waren es. Wir gehen auf acht herunter. Das bedeutet gleichzeitig eine Reduktion der zeitintensiven Vorbereitung, die das logischerweise mit sich bringt. Gleichzeitig wird die Bedeutung von eigenverantwortlichem Unterricht erhöht. Mehr Unterrichtspraxis hilft bei der Ausbildung von wirklich starken und guten zukünftigen Lehrkräften. So wird gezielter für den tatsächlichen Berufsalltag einer Lehrkraft trainiert. Darüber hinaus erhält die Ausbildungsschule einen höheren Stellenwert. Auch das halte ich für wichtig. Die meiste Zeit wird an der Ausbildungsschule verbracht. Deswegen wird das Schulgutachten künftig mit 25 % gewichtet. Das ist angemessen; denn die Kolleginnen und Kollegen, mit denen man sich jeden Tag austauscht, können am besten bewerten, wie sich die junge Kollegin oder der junge Kollege verhält. Die Bewährung im schulischen Alltag hat damit das Gewicht, das ihr zukommt. Jetzt will ich kompakter auf das Thema eingehen. Hochgeschätzter Kollege May, lieber Kollege Promny, das ist nicht böse gemeint. Aber Ihre Platte von irgendwelchen Kürzungen kann keiner mehr hören. Sie glauben doch selbst nicht mehr daran. (Beifall CDU und SPD) Wir nehmen das sportlich und ohne Schaum vor dem Mund. Aber offensichtlich wird die Tatsache völlig ausgeblendet, dass wir in Summe 61.600 Stellen im System haben, dass wir in dieser Legislaturperiode noch ein Bildungschancenpaket obendrauf legen und noch einmal 680 zusätzliche Stellen schaffen und dass wir dadurch ein hoch attraktiver Arbeitgeber sind und die Menschen deshalb gerne nach Hessen kommen, um Lehrkraft zu werden. Lieber Herr Kollege Promny, bei all Ihrer Freundschaft – – Wo ist er denn jetzt hin? Ist er rausgegangen? (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hinter dir! Er will eine Wortmeldung abgeben!) – Ach so. Das ist sehr gut. Das freut mich. – Ich rate sehr dazu, einmal die Stimmung an den Schulen aufzunehmen. Ich habe in den vergangenen drei Wochen sehr viele Schulen besucht und dabei festgestellt, die Stimmung ist völlig anders, als Sie es vorhin dargestellt haben. Dem Klima würde es helfen, wenn Sie auch einmal sagen würden: Da wird richtig tolle Arbeit geleistet, und die Kolleginnen und Kollegen können auch gut arbeiten. – Das gehört auch zur Wahrheit dazu. (Beifall CDU und SPD) Wir stehen im Wettbewerb mit den anderen Ländern. Insofern ist eine Reduzierung von 21 auf 18 Monate attraktiv für die Kolleginnen und Kollegen. Das Referendariat ist nicht für alle die heiterste Zeit im Leben gewesen. Nach 18 Monaten fertig zu werden und somit nach 18 Monaten Studienrat, Studienrätin, Grundschullehrerin oder Grundschullehrer zu werden, das ist großartig. Darauf freuen sich die Kollegen auch. Das ist der direkte Zug zum Tor. Das halten wir für richtig. Das stärkt und attraktiviert den Ausbildungsstandort zusätzlich. Die Verkürzung der Zeit geht nicht zulasten der Qualität. Das muss man deutlich hinterlegen. Damit ist das Ganze auch zeitgemäß. Das Kerncurriculum überarbeiten wir ebenfalls. Hoch attraktive Querschnittsthemen kommen hinzu: Werte- und Demokratiebildung, Medienbildung, Digitalisierung, KI, Schulrecht, berufliche Orientierung, Kinder- und Jugendschutz. Hinzu kommen die Stärkung der psychischen Gesundheit und die Inklusion. Ich finde, das ist in Summe ein tolles Paket. Das zeigt, wie wir mit Querschnittsthemen alle drei Phasen konsequent verzahnen. Lieber Daniel May, bei allem Respekt: Die Bewertung Ihres Gesetzentwurfs wurde von denjenigen, die sich schriftlich dazu geäußert haben, gemeinhin etwas anders dargestellt. Sie haben schöne Ausschnitte herausgesucht. Ich will nicht sagen, dass Sie falsch zitiert haben. Die Qualität wäre bei Ihrem Entwurf aber verlustig gegangen. Deswegen machen die regierungstragenden Fraktionen da nicht mit. Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen Gesetzentwurf. Der Vorbereitungsdienst in Hessen wird individueller, praxisorientierter, kompakter und damit zeitgemäßer. Deswegen ist es ein guter Entwurf. Deswegen können wir den Gesetzentwurf auch gleich an den Ausschuss geben. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat der Kollege Moritz Promny. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der sehr geschätzte Staatsminister und Kultusminister Schwarz einlädt, hier noch einmal Stellung zu nehmen, will ich das auch gerne tun. Natürlich sind wir an den Schulen unterwegs. Natürlich verschaffen wir uns einen Einblick vor Ort. Natürlich sehen wir, wie die Lage ist. Sie ist aber nicht so, wie Sie sie dargestellt haben. Sie ist mehrdimensional. Das muss man auch einmal feststellen. Da gibt es Überlastungen in den Kollegien. Da gibt es große Probleme. Es gibt Überlastungsanzeigen. Man kann das natürlich ignorieren. Fakt ist aber, dass wir hier kein eindimensionales Bild haben, wie die Landesregierung versucht, es uns weiszumachen. Das weisen wir entschieden zurück. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN) Nun zum Kollegen Göttlicher. Diese Ausführungen ich auch zurückweisen. Zu behaupten, wir, Kollege und ich, würden die Zahlen, Daten und Fakten nicht kennen, ist schlicht und ergreifend falsch. Sie nehmen nicht zur Kenntnis. Sollen wir Ihnen das noch einmal rechnen? Natürlich kürzt diese Landesregierung. Sie 300 Stellen weniger im Sozialindex gehabt und fügen 200 Stellen hinzu. Das sind unterm Strich 100 weniger. können Sie machen, was Sie wollen, Herr Kollege cher. Das ist keine politische Bewertung, sondern das einfache Mathematik. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN) Deswegen bleiben wir dabei: Sie sind die erste Landesregierung seit Jahrzehnten, die an der Bildung kürzt. kürzen Sie an der Zukunft dieses Landes. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Herr Kollege Göttlicher, CDU-Fraktion, hat das Wort.
Hans Christian Göttlicher CDU
Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen nicht mit politischen Feinheiten und Details belästigen. Da Sie wieder Ihre wunderbare Rechnung aufgemacht möchte ich das einmal klarstellen. Wenn 20.000, Kinder und Jugendliche zu uns nach Deutschland und der Bedarf gegeben ist, diese mit Sprachkursen Schulen zu versorgen, dann reagiert die Landesregierung und schafft entsprechende Stellen und stellt Lehrer Wenn aber statt 20.000 nur 15.000 Kinder kommen, erfolgt an dieser Stelle eine Anpassung. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): zialindex! Das ist etwas anderes! – Zuruf Knell (Freie Demokraten)) Ich muss ganz ehrlich sagen: Dass Sie das als eine ge Kürzung darstellen, finde ich nicht richtig. (Vereinzelter Beifall CDU) Aus unserem Handeln wird deutlich, dass wir bei rigkeiten reagieren und Anpassungen vornehmen, wenn Schwierigkeiten kleiner werden. (Beifall CDU und SPD – Zurufe BÜNDNIS GRÜNEN)
Frank Lortz
Wir sind am Ende der Debatte. Jetzt kommen wir Verfahren. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion CDU und der Fraktion der SPD ist erfolgt. Wir überweisen ganz den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Kultuspolitischen Ausschuss. 90/DIE Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ebenfalls erfolgt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine dritte Lewill sung beantragt. Daher überweisen wir den Gesetzentwurf May zur Vorbereitung der dritten Lesung ebenfalls an den Kulanertuspolitischen Ausschuss. sie vor- Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: haben Zweite Lesung dann Gesetzentwurf Da Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GöttliGesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes ist – Drucks. 21/5019 zu Drucks. 21/4262 – Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion. In drei Minuten geht 90/DIE es auch. (Heiterkeit) Damit – Selbstverständlich. Innerhalb von drei Minuten kann man viel sagen. (Heiterkeit) 90/DIE Das Wort hat die Kollegin Lara Klaes für die Berichterstattung. Lara Klaes, Berichterstatterin: Herr Präsident! Die Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses lautet: Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. Die Empfehlung wurde mit den Stimmen der CDU, der AfD und schul- der SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜaber NEN und der Freien Demokraten getroffen. haben, 25.000
Frank Lortz
kommen an Kollegin Klaes, machen Sie weiter. ein. dann
Lara Klaes GRÜNE
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf Sozur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes hat leider Wiebke keine Mehrheit gefunden. Das ist eine parlamentarische Entscheidung, die wir selbstverständlich akzeptieren. Ich möchte heute aber eines deutlich sagen: Mit dieser Abstimbeliebimung ist das Thema nicht erledigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn sexualisierte Gewalt und auch geschlechtsspezifische SchwieGewalt verschwinden nicht einfach durch eine Abstimdie mung im Parlament. Auch die Frage, wie der Staat und wir als Gesellschaft mit sexualisierter Gewalt umgehen, verschwindet nicht einfach. Im Gegenteil, wir müssen viel 90/DIE mehr darüber sprechen, und vor allem müssen wir handeln. Im Kern geht es ganz grundsätzlich um die Frage: Wie ernst nehmen wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung? – Sexuelle Selbstbestimmung ist kein Nischenthema, auch kein Modethema, wie wir immer wieder hören, zum und schon gar kein Frauenthema. Es geht um die Würde jedes einzelnen Menschen und um die Freiheit, selbst darder über zu bestimmen, was mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität geschieht. Diese Freiheit ist ein grundlegendes Recht von uns allen. Wenn die sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird, dann ist das keine Bagatelle, sondern es ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit, in die Würde und in die Persönlichkeit eines Menschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir sexualisierter Gewalt und den damit verbundenen Folgen für die meist weiblichen Opfer auch in der juristischen Ausbildung endlich die Bedeutung geben, die sie verdienen. Denn noch immer begegnen Betroffene häufig der Frage: Warum bist du mit ihm nach Hause gegangen? Warum hast du dich nicht gewehrt? – Oder es wird Betroffenen gar nicht erst geglaubt. Das zeigt, dass wir immer noch nichts – oder zumindest zu wenig – darüber wissen, wie Menschen auf Gewalt und auf traumatisierende Erfahrungen reagieren. Eine betroffene Person muss sich auch nicht auf eine bestimmte Art und Weise verhalten, damit ihre Erfahrungen ernst genommen werden, sondern wir müssen unsere Vorstellungen ändern, nicht die Betroffenen. Genau deshalb müssen wir auch darüber sprechen, wie diejenigen ausgebildet werden, die später solche Fälle bearbeiten. Unser Gesetzentwurf ist deshalb kein Luxus und auch keine Sache politischer Symbolik. Wir wollten einen konkreten Beitrag dazu leisten, dass zukünftige Juristinnen und Juristen besser darauf vorbereitet werden, sexualisierte Gewalt zu erkennen, einzuordnen und angemessen damit umzugehen. Sie müssen wissen, welche Folgen Traumatisierungen haben, sie müssen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse erkennen können, und sie müssen sich mit Geschlechterstereotypen und sogenannten Vergewaltigungsmythen auseinandersetzen. Denn all das kann eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie sie Aussagen verstehen, Situationen bewerten und Fälle rechtlich einordnen. Das ist keine Forderung, die gegen die Justiz gerichtet ist, sondern eine Forderung eines starken Rechtsstaats. Daher sollten wir die Ergebnisse der Anhörung genauer lesen. Es trifft zu: Die allermeisten Anzuhörenden waren gegen unseren Gesetzentwurf. Das nehmen wir zur Kenntnis. Trotz allem haben die Sachverständigen zugegeben, dass es auch in diesem Bereich einen erheblichen Reformbedarf in der juristischen Ausbildung gibt. Deshalb ist es egal, wie die Situation gerade aussieht: Die Umsetzung unseres Anliegens ist dringend geboten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wir tragen in der Politik die Verantwortung dafür, dass die Menschen, die in unserem Rechtsstaat verantwortlich Entscheidungen treffen, darauf bestmöglich vorbereitet werden. Deshalb möchte ich an der Stelle ausdrücklich auf etwas Positives hinweisen, das für mich auch etwas sehr Historisches ist: Hessen hat der Bundesratsinitiative „Nur Ja heißt Ja“ zugestimmt. Dafür möchte ich dem Justizminister wirklich einen Dank sagen; denn damit hat Hessen gezeigt: Wir können unser Sexualstrafrecht weiterentwickeln, wir können Veränderungen anstoßen, und wir können den Schutz sexueller Selbstbestimmung stärken. Wenn wir das tun können, dann müssen wir auch bereit sein, den nächsten Schritt zu gehen. Dann müssen wir darüber sprechen, wie wir diejenigen besser ausbilden und vorbereiten, die das Recht später anwenden; denn ein modernes Sexualstrafrecht braucht eine entsprechende fachliche Grundlage in Ausbildung und Praxis. Wir brauchen einen Rechtsstaat, der seine eigenen Maßstäbe konsequent anwendet und der versteht, mit welcher Realität Betroffene sexualisierter Gewalt konfrontiert sind. Dazu gehört, Betroffene ernst zu nehmen, dazu gehört, sexualisierte Gewalt nicht zu bagatellisieren, und dazu gehört eben auch, bereit zu sein, Veränderungen anzustoßen. Wir entscheiden darüber, welche Prioritäten wir setzen. Wir entscheiden in der Politik darüber, welche Themen in der Juristenausbildung verankert werden, und wir entscheiden darüber, wie gut unsere Juristinnen und Juristen für die Praxis vorbereitet werden. Wir entscheiden auch darüber, wie viel Aufmerksamkeit wir dem Schutz vor sexualisierter Gewalt schenken und wie viele Ressourcen wir für diesen Schutz einsetzen. Denn sexualisierte Gewalt ist kein Randthema, das wir irgendwann behandeln können, sondern es ist ein Thema, das wir jetzt behandeln müssen. Wir bleiben laut, wir bleiben weiterhin dran, auch wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden hat; denn wir alle haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ich möchte endlich, dass die Scham die Seiten wechselt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Tanja Hartdegen, SPD-Fraktion.
Tanja Hartdegen SPD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei Sexualstraftaten um folgenschwere Delikte handelt und dass wir ein gesellschaftliches Klima brauchen, in dem schon die Anfänge sexueller Gewalt – wie verbale sexuelle Belästigungen, sexualisierte und herabwürdigende Sprache oder Gesten und Berührungen – nicht toleriert werden, darüber brauchen wir nicht zu streiten. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dass wir dringend die Regelung „Nur Ja heißt Ja“ brauchen, damit Taten nicht deshalb ungestraft bleiben, weil sich das Opfer nicht vehement genug gewehrt hat, auch darin sind wir uns einig. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich bin mit Ihnen der Ansicht, dass Juristinnen und Juristen, die sich mit diesen Taten befassen, eine ganz besondere Sensibilität und ein Gespür für die Tatumstände und die Opfer brauchen. Ich bin – wie die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden – aber auch der Meinung, dass die Aufnahme des Deliktfelds Sexualstraftaten in die Pflichtfachprüfung keine gute Idee ist. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verkennt nämlich die Systematik des juristischen Studiums, das nicht darauf angelegt ist, jeden materiellen Tatbestand zu behandeln, sondern die Juristinnen und Juristen lernen die systematische Anwendung gesetzlicher Regelungen auf Lebenssachverhalte. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung kann sich eine Juristin, ein Jurist fachlich in fast unendlich viele Richtungen orientieren. Unter uns gesagt: Die wenigsten Juristinnen und Juristen landen später im Staatsdienst oder beschäftigen sich als Anwältin oder Anwalt mit Sexualstraftaten. Aber selbstverständlich muss jeder Jurist und jede Juristin in der Lage sein, sich bei Bedarf zügig in diese Rechtsmaterie einzuarbeiten. Ich bin auch davon überzeugt, dass der weitaus gende Teil der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in diesem Bereich tätig sehr einfühlsam und sensibel mit den Opfern umgeht, Sachverhalte so gut, wie es faktisch möglich ist, und rechtliche Vorschriften korrekt anwendet. (Beifall SPD, Freie Demokraten und vereinzelt CDU) Dass die Möglichkeit, aktuelle und gesellschaftliche wicklungen stärker und flexibler in das Studium aufzunehmen, geprüft werden sollte, befürworte ich. Der Gesetzentwurf findet aus meiner Sicht allerdings nicht die Lösung; denn festzustellen bleibt, dass der weitaus wiegende Teil – das haben Sie anerkannt – der Anzuhörenden die Pflichtfachprüfungen schon heute als überfrachtet ansieht, eher zu einer Entschlackung als zu einer tung der Inhalte rät und daher empfiehlt, den vorliegenden Entwurf abzulehnen. Ich glaube, jeder oder jede, der oder die ein juristisches Studium absolviert hat, kann dieser Einschätzung nur pflichten. Das heißt nicht, dass das Thema nicht und nicht relevant wäre, nur ist der hier vorgeschlagene Weg nicht der richtige. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
Martina Feldmayer
Nächster Redner ist Patrick Schenk von der AfD. schön. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Der Herr Vizepräsident hat eben zur Eile gemahnt, und bin ich, diesem Wunsch nicht zu entsprechen? Deswegen mache ich es vor der Mittagspause sehr kurz. Wir haben den Gesetzentwurf ausführlich schon in ersten Lesung und noch ausführlicher im Rechtspolitischen Ausschuss beraten. Die fünf Punkte, die für eine nung sprechen, sind relativ schnell zu benennen. Erstens. Der Gesetzentwurf missversteht die derzeitige ristenausbildung, und das haben, zweitens, fast alle hörenden – Frau Kollegin Klaes, Sie haben es erwähnt auch bestätigt. Alle lehnen Ihren Gesetzentwurf umfassend ab. (Beifall AfD) Es gab eine Ausnahme, die aber nicht besonders nenswert ist. Entscheidend ist, dass sogar diejenigen, es betrifft, nämlich die Professoren, die Studenten und Fachschaften, Ihren Gesetzentwurf ebenfalls ablehnen. Die Grundthese in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, in der juristischen Ausbildung werde bisher weder Studium noch im juristischen Vorbereitungsdienst wichtigen Themenfeld in ausreichendem Maße Rechnung getragen, ist schlichtweg falsch. Genau das haben die Anzuhörenden zum Ausdruck gebracht. Der Gesetzentwurf übersieht darüber hinaus, dass der überwiegende der auszubildenden Juristen in seiner späteren beruflichen Laufbahn nichts mit dem Sexualstrafrecht zu tun wird. überwie- (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Deswegen ist es eben falsch, dieses Thema zu einem sind, Schwerpunkt zu machen, insbesondere zu einem Schwerdie punkt, der dann auch noch Prüfungspflichtstoff werden aufklärt soll. (Beifall AfD) Das wird jeder, der einmal Jura studiert hat, nachempfinden können. Der Umfang des Stoffs ist jetzt schon gewalEnttig. Aber der letzte Punkt ist für mich der entscheidende, und richtige den fand ich sehr übergriffig, nämlich die in Ihrem Gesetzüberentwurf mitschwingende Unterstellung, gesellschaftliche Probleme mit sexualisierter Gewalt hätten, wenn auch nur teilweise, etwas mit Defiziten in der Justiz oder in der Ausweijuristischen Ausbildung zu tun. Ich denke, das können wir nicht sagen. Ich werde auch heute nicht über das Stöckchen springen und erklären, dass wir uns die Tätergruppen, die insbesondere für schwere sexuelle Straftaten verantwortlich sind, einmal etwas genauer betrachten. beiwichtig (Beifall AfD – Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Nein, nein, das mache ich nicht. Es liegt nahe, diese Debatte zu führen. Das machen wir hier und heute aber nicht. Ich denke, die Argumente, warum die AfD-Fraktion Ihren Gesetzentwurf ablehnt, (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht Bitte schlimm, nicht schlimm!) sind hinreichend dargelegt worden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und eine schöne Mittagspause. (Beifall AfD) Herren! wer
Martina Feldmayer
Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Schardt-Sauer von der der FDP-Fraktion. Bitte schön. AblehMarion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! JuVorab möchte ich eines sagen: Das Grundanliegen ist Anzurichtig; das haben wir in allen bisherigen Auseinander– setzungen betont. Sexualisierte Gewalt ist schweres Unrecht, und, werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, selbstverständlich müssen Juristinnen und Juristen professionell und vor allem sensibel mit dem Thema umgehen. erwäh- Es gibt aber eine entscheidende Frage. Frau Kollegin die Klaes, ich finde, man sollte all denjenigen, die hier gesagt die haben, dass ihnen das Thema wichtig ist, dies nicht in Abrede stellen, nur weil sie Ihr Instrumentarium nicht für geeignet halten. Sie haben alle gesagt: Wir finden Wege und müssen da etwas tun. im diesem In der Anhörung hieß es eindeutig, die Umwandlung in ein Pflichtfach und die Ausweitung des Examensstoffs seien auch nicht der richtige Weg. Die juristische Ausbildung folgt einer bestimmten Systematik. Der Pflichtstoff ist keine Teil Sammlung von Themen. Jetzt könnte man sagen, ohne den Themen die Relevanz abzusprechen: Welches besonders haben relevante Rechtsgebiet kommt nächstes Jahr als Thema dazu? Vielmehr geht es – das hat die Kollegin Hartdegen sehr nüchtern ausgeführt – um das juristische Handwerkszeug. So, wie wir Mediziner und andere Menschen befähigen, wollen wir Juristen befähigen, in ihren Rechtsgebieten – die sich in dieser schnelllebigen Gesellschaft in allen Bereichen so schnell ändern – möglichst immer zu reagieren und darauf einzugehen. Nehmen Sie nur, was das Rechtsgebiet angeht, die Entwicklungen bei der künstlichen Intelligenz, zum Beispiel in Bezug auf Deepfakes. Ich habe am Anfang noch auf der Schreibmaschine geschrieben. Da gab es Cybercrime und Sonstiges nicht. Ich sage einmal ganz selbstbewusst: Ich bin aber, wie auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, als Juristin diesem Thema gewachsen; denn ich verfüge über ein gewisses Handwerkszeug. Die Anhörung hat, was man nicht ignorieren kann, diese Auffassung bestätigt. Ich möchte auch noch eines sagen: Selbst die Fachschaft hat diese Auffassung bestätigt. Wir haben vor einiger Zeit hier über den Bachelorabschluss und über die Belastung von Jurastudenten gesprochen. Jetzt wollen wir noch eine Schippe draufhauen, ohne dass es etwas bringt. Das passt auch in der Argumentation nicht. Wenn die, die an den Studenten ganz nah dran sind, sagen: „Nein, das ist ein falscher Weg“, sollte man das nicht ignorieren, sondern zuhören. Es kamen auch einige wirklich gute Empfehlungen. Fortbildungen und Kommunikationsschulungen sind in dem Bereich ganz wichtig. Das kann ich Ihnen aus der anwaltlichen Praxis bestätigen. Auch da möchte ich mich anschließen: Ich bin der Überzeugung, dass alle Akteure in unserer Justiz im Grundsatz einen guten Job machen. Das sollte man nicht in Abrede stellen, auch nicht unterschwellig. (Beifall Freie Demokraten – Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Richtig!) Noch einmal als persönliche Brücke: Sie verfolgen ein hehres Ziel, aber der Weg ist falsch. Nun tun Sie doch dem Ziel einen Gefallen, und beharren Sie nicht länger auf dem falschen Weg. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
Martina Feldmayer
Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Künkel von der CDU-Fraktion. Bitte schön.
Marie-Sophie Künkel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass wir den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN heute in zweiter Lesung behandeln, haben meine Vorredner schon ausdrücklich dargelegt. Was den Grundgedanken betrifft, den dieser Gesetzentwurf beinhaltet, muss auch ich sagen: Der Grundgedanke ist richtig. Hier will man in allen Bereichen sexualisierter Gewalt entschieden entgegentreten. Dabei geht es nicht nur um sexualisierte Gewalt im klassischen Sinne, also im Sinne von körperlichen Übergriffen, sondern beispielsweise auch um Nacktaufnahmen oder sexualbezogene Aufnahmen und deren Verbreitung sowie um die Manipulation von Bildoder Videomaterial. Frau Schardt-Sauer, Sie haben eben gesagt, dass der Kernbereich ein ganz wichtiger ist. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung bereits in der Vergangenheit entschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um der sexualisierten Gewalt – das betrifft also genau diesen wichtigen Kern – entschieden entgegenzutreten. Ich möchte betonen, welche Maßnahmen es sind, die bereits wirken. Das ist unter anderem das Frauensicherheitspaket mit dem Einsatz der Fußfessel nach dem spanischen Modell; es ist die konsequente Förderung von Frauennotruf, Beratungs- und Interventionsstellen; es sind aber auch repressive und präventive Maßnahmen, damit wir in der Konsequenz in Hessen weniger Angsträume haben, die Fortentwicklung des hessischen Aktionsplans, die IPAdressenspeicherung oder die Initiative gegen Deepfakes. (Beifall Jennifer Gießler (CDU)) Meine Damen und Herren, Frauensicherheit, Kriminalprävention und Opferschutz werden bei dieser Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen ganz großgeschrieben – nicht einfach groß. (Beifall CDU und SPD) Was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verfolgen, hat zuletzt Kollegin Schardt-Sauer noch einmal dargelegt: Sie wollen, dass das Thema ein Teil des Pflichtfachstoffs ist. Aber das ist gerade kein Ansatz. In wirklich allen Stellungnahmen – Sie haben gerade dargelegt, dass das sogar bei der Stellungnahme der Fachschaft der Fall war – kommt man zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf gerade kein geeignetes Mittel ist. Für mich fasst das eine Stellungnahme noch einmal explizit zusammen. Gestatten Sie mir, dass ich einen Ausschnitt dieser Stellungnahme kurz zitiere: „[Wenn das Vorhaben zu] … dem bestehenden Pflichtfachstoff hinzuaddiert werden sollte … drohte die gesetzlich vorgesehene Beschränkung auf die Kernbereiche durch zukünftigen gesellschaftspolitischen Aktivismus scheibchenweise ausgehöhlt zu werden.“ Meine Damen und Herren, wir müssen bei politischen Entscheidungen – das ist mir ganz besonders wichtig – wirklich differenzieren zwischen gesellschaftspolitischem Aktivismus, der an den falschen Stellen die falschen Instrumente zur Maßnahme macht, und den Kernbereichen, die wichtig sind. Ich habe auch gesagt, dass Ihr Gesetzentwurf einen wichtigen Kernbereich umfasst. In diesen Kernbereichen müssen wir Maßnahmen ergreifen, die an der richtigen Stelle ansetzen, den Opfern, den Betroffenen helfen, sodass wir mit gezielten Maßnahmen, wie eben gerade noch einmal dargelegt, diese Problematik auch wirklich in den Griff bekommen. Ich glaube, das tun wir. Wir kümmern uns nämlich genau um diese Bereiche: Opferschutz, Kriminalprävention und Frauensicherheit. Ein Gesetzentwurf, der das eigentliche Ziel verfehlt, wird nicht dadurch besser, dass man zwei Lesungen dazu durchführt. Von daher werden wir auch nach dieser Lesung Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Martina Feldmayer
Für die Landesregierung spricht der Minister der Justiz und für den Rechtsstaat. Staatsminister Heinz, bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten und Herren! Ich bin den Vorrednerinnen und Vorrednern sehr dankbar, insbesondere auch Frau Abgeordneter kel, die gerade aufgezählt hat, welche umfangreichen tivitäten und Maßnahmen die Hessische Landesregierung zum besseren Schutz vor Sexualstraftaten unternimmt. Das Thema ist selbstverständlich – weil es vorhin – für uns keinesfalls erledigt, sondern eine fortwährende Aufgabe über die gesamte weitere Wahlperiode hinaus. bedanke mich an dieser Stelle auch ausdrücklich für Unterstützung aus dem Haus und für die Positionierung der Landesregierung in allen Fragen, die damit zusammenhängen – unter anderem auch durch ihr jüngstes mungsverhalten im Bundesrat, wo die Landesregierung, wie immer, ideologiefrei gehandelt und dort auch die itiative „Nur Ja heißt Ja“, die aus Nordrhein-Westfalen stammte, unterstützt hat. Zurück zum Juristenausbildungsgesetz. Die bereits kündigte Position aus der ersten Lesung kann ich einmal bekräftigen. Ich habe schon in der ersten ausgeführt, dass wir den Änderungsvorschlag für geeignet halten, um den Schutz vor Sexualstraftaten verbessern. Im Gegenteil, wir verfolgen das Ziel, das die Universitäten vertreten. Die juristische Ausbildung der Zukunft muss entschlackt werden. Sie ist bereits jetzt zwar nicht frachtet, aber stark befrachtet mit materiellen Ausbildungsinhalten. Das ist die einhellige Position der Universitäten, sowohl der Professorinnen und Professoren als der Fachschaften. Sollte man dem Vorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgen, kämen noch zusätzliche Herausforderungen hinzu, die ich noch kurz zumindest nennen will. Ich will ausdrücklich nur auf die Punkte eingehen, noch nicht Gegenstand dieser Aussprache gewesen Wir müssen zum einen auch die Studentinnen und ten, die selbst Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, in den Blick nehmen. Wir wollen keinesfalls Studentinnen und Studenten mit verpflichtenden dungsinhalten belasten, sondern wollen ihnen ausdrücklich freistellen, ob sie sich dieser Materie vertieft nähern. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Es gibt auch praktische Gründe, die in dieser Lesung noch nicht genannt worden sind und die ich Vollständigkeit halber auch nennen will. Wir können rein praktisch für den zweiten Teil der Juristenausbildung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gar nicht benötigten Kapazitäten zur Verfügung stellen, weil bei dem Großteil der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte überhaupt keine Befassung mit Sexualstraftaten Das heißt, das Ziel, alle in der juristischen Ausbildung befindlichen Referendarinnen und Referendare damit beschäftigen, ist auch rein praktisch nicht umsetzbar. Darüber hinaus will ich noch sagen, dass die mit Sexualstraftaten befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richterinnen und Richter, die sich in der mit den Sexualstraftaten befasst haben und aufgrund praktischen Tätigkeit bestens mit den machtausübenden Aspekten von Sexualstraftaten vertraut sind, auch den tizangehörigen umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten den diesem Bereich bieten und dass dort auch eine sehr hohe Sensibilität vorhanden ist. Damen Abschließend vielleicht noch ein Gedanke. Wir haben jetzt seit Kurzem erstmals die Situation in Hessen, dass Kün- die Mehrzahl der Leiterinnen und Leiter von StaatsanwaltAk- schaften Frauen sind. Seit der Berufung der neuen Leiterin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden werden fünf von neun Staatsanwaltschaften von Frauen geleitet. Das sind die Staatsanwaltschaften Gießen, Hanau, Darmstadt, Limburg anklang und eben Wiesbaden. Bei den Neueinstellungen haben wir stabil einen Anteil von über 50 % Frauen im höheren Ich Dienst der Justiz. die Von daher zeigen auch diese Zahlen, dass es bei uns eine sehr ausgewogene personelle Besetzung gibt. Durch diesen Abstimhohen Frauenanteil ist insbesondere gewährleistet, dass in der gesamten Justiz eine hohe Sensibilität für SexualstrafIntaten insbesondere zum Nachteil von Frauen besteht. Aus den eben vielfach genannten Gründen kann ich mich vier von fünf der Vorrednerinnen und Vorrednern nur anangeschließen und Ihnen im Sinne der Landesregierung empnoch fehlen, diesen Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung abLesung zulehnen. nicht zu (Beifall CDU und SPD) auch
Martina Feldmayer
materiell über- Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Eine dritte Lesung wurde nicht beantragt. auch Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Ich frage nach Zustimmung. – Das ist BÜNDNIS Fraktion weitere, 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach Ablehnung. – Das ist ganz die SPD-Fraktion, das ist die CDU-Fraktion, das ist die FDP-Fraktion, das ist die AfD-Fraktion, und das ist der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist dieser Gesetzdie entwurf abgelehnt. sind. Studen- Bevor wir in die Mittagspause eintreten, noch ein Hinweis: Zu Beginn der Mittagspause findet eine Sitzung des diese Ausschusses für Digitales, Innovation und Datenschutz im Ausbil- Raum 204 M und eine Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses im Raum 510 W statt. Jetzt haben wir zwei Stunden Mittagspause bis 15:15 Uhr. Guten Appetit. zweiten (Unterbrechung: 13:17 bis 15:17 Uhr) der schon
René Rock
die Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 15:15 Uhr nach der wir Uhr im Plenarsaal, und darum fangen wir jetzt auch an. haben. (Wortmeldung Dr. Frank Grobe (AfD)) zu – Zur Geschäftsordnung, Herr Dr. Grobe. den
Dr. Frank Grobe AfD
Tat Herr Präsident! Ich bitte, die Beschlussfähigkeit des Pleihrer nums zu prüfen. – Danke. Jus- (Das Präsidium prüft die Beschlussfähigkeit. – Wortin meldung Lisa Gnadl (SPD))
René Rock
Wir wären jetzt wieder beschlussfähig, wenn sich das darauf bezieht. (Zurufe: Das waren wir die ganze Zeit! – Anhaltende Wortmeldung Lisa Gnadl (SPD)) – Frau Gnadl, zur Geschäftsordnung.
Lisa Gnadl SPD
Vielen Dank, Herr Rock. – Ich hatte mich schon seit geraumer Zeit gemeldet, weil ich finde, wir waren von Anfang an beschlussfähig nach dieser Mittagspause. (Beifall SPD und CDU – Zuruf AfD: Das ist Demokratie!) Ich finde es, ehrlich gesagt, ziemlich unverschämt, den Plenarbetrieb deswegen in dieser Art und Weise anzuhalten. (Zurufe AfD)
René Rock
Frau Gnadl, ich würde Sie bitten – –
Lisa Gnadl SPD
Es kann eigentlich nicht sein, dass wir hier so unterbrochen werden und nicht mit der Sitzung anfangen können. Ich finde, wir haben alle gesehen, dass die Fraktionen in ausreichender Zahl anwesend waren.
René Rock
Frau Gnadl, wir sind jetzt weit über 70 Abgeordnete, und wir können jetzt anfangen. Vielen Dank für Ihren Beitrag. (Zuruf Lisa Gnadl (SPD) – Weitere Zurufe) Ich eröffne die Sitzung mit dem Setzpunkt der AfD-Fraktion, Tagesordnungspunkt 33: Antrag Fraktion der AfD Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und ihrer rechtlichen Folgen: Transparenz, Amnestie und Wiedergutmachung – Drucks. 21/5068 – Ich erteile dem Abgeordneten Volker Richter von der AfDFraktion das Wort. – Einen Moment bitte, Herr Richter, das Mikrofon funktioniert nicht. Die Technik hängt. (Die Mikrofonanlage setzt aus.) So, Herr Richter, Sie haben das Wort. (Die Mikrofonanlage setzt immer noch aus.) Herr Richter, es tut mir leid, die Technik ist noch nicht so weit. (Das Präsidium prüft die Mikrofonanlage.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein kleines technisches Problem, wie ihr festgestellt habt. Das dauert noch ein bisschen. (Die Haustechniker prüfen die Mikrofonanlage.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erfahre gerade, wir haben eine Havarieanlage. Da die Technik streikt, wird jetzt eine Havarieanlage installiert. Darum wird es noch einen Moment dauern. Wir unterbrechen die Sitzung für ca. zehn Minuten. (Unterbrechung: 15:26 bis 15:33 Uhr)
René Rock
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können die Unterbrechung aufheben. Die Anlage funktioniert wieder – mal sehen, wie lange. (Beifall) Ich habe den Tagesordnungspunkt bereits aufgerufen. Der Abgeordnete Richter hat das Wort.
Volker Richter AfD
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in einer Ausnahmesituation tief in die Grundrechte der Bürger eingreift, trägt eine ganz besondere Verantwortung. Wer heute sagt, man habe es damals aufgrund der besonderen Situation nicht besser gewusst, der muss dieselben Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründe auch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zubilligen. (Beifall AfD) Genau darum geht es in unserem Antrag: „Transparenz, Amnestie und Wiedergutmachung“; denn auch in Hessen wurden Grundrechte während der Corona-Zeit in einem beispiellosen Umfang eingeschränkt. Die daraus resultierenden Tragödien wirken bis heute nach, und man muss es immer wieder in Erinnerung rufen. Hessische Bürger durften ihre Angehörigen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen besuchen – selbst dann, wenn diese im Sterben lagen. Das war zutiefst unmenschlich. Schulen wurden trotz der absehbaren und bis heute andauernden negativen Auswirkungen, insbesondere auf die psychische Gesundheit und die soziale Entwicklung unserer Kinder, geschlossen. Man kann es nicht anders sagen: Schulschließungen waren ein massiver Angriff auf das seelische Wohl junger Menschen unseres Landes. (Beifall AfD) Versammlungen wurden beschränkt, selbstständige Künstler und viele Unternehmer vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Beschäftigte im Gesundheitsund Pflegebereich wurden durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen, Soldaten sogar dienstrechtlich verpflichtet. Das ist ein Wahnsinn, was sich in dieser Zeit, gerade in den sozialen Berufen, abgespielt hat. (Beifall AfD) Eine Vielzahl von Bürgern wurde mit Bußgeldern, Strafverfahren, Hausdurchsuchungen, Abmahnungen, Suspendierungen und sogar dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes konfrontiert. Wir alle kennen bis heute nicht einmal das volle Ausmaß. Unser Antrag verweist allein für Frankfurt im ersten Pandemiejahr auf mehrere Tausend Ordnungswidrigkeitsverfahren und rund 900.000 Euro an verhängten Bußgeldern. Hessenweit kamen mehr als 1.000 polizeiliche mittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kritik an Corona-Maßnahmen sowie Verstößen oder Widerstand gegen hinzu, dazu mehr als 1.000 strafrechtliche lungsverfahren. Es wurden auch Beschäftigte im chen Dienst abgemahnt, suspendiert und teilweise aus Dienst entfernt. Da können Sie nicht das sagen, was hier am Pult immer gerne sagen: Wir sind gut durch Pandemie gekommen. (Beifall AfD) Angesichts gesellschaftlicher Verwerfungen, sozialer lagen, finanzieller Pleiten und familiärer Tragödien Sie das nicht ernst meinen. Vielleicht sind Sie auch Meinung, die Verordnungen galten, also mussten sie durchgesetzt werden. Aber Rechtsstaatlichkeit erschöpft sich nicht im bloßen Vollzug einer Verordnung. Grundrechtseingriff muss geeignet, erforderlich und messen sein. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben muss der Staat korrigierend handeln. Der Staat hat nur das Recht zur Korrektur, sondern auch die Pflicht Korrektur. Hinter all dem, wovon ich gerade spreche, ein Mensch: eine Pflegekraft, ein Soldat, ein Arzt, Mutter, ein Demonstrant. (Zuruf: Oh!) – Wenn von dort hinten ein „Oh!“ kommt, dann finde das mehr als beschämend und bedauerlich. (Beifall AfD) Menschen, die jahrelang gearbeitet, Steuern gezahlt Verantwortung übernommen haben, wurden plötzlich handelt, als seien Zweifel an Ihrer Politik ein Charakterfehler und Widerspruch eine Gefahr für die Gesellschaft. Alle Warnungen vor den Grundrechtseinschränkungen wurden in den Wind geschlagen. 3G, 2G – es ist der immer etwas Neues eingefallen. Es wurde versucht, all als Wissenschaft darzustellen. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Heute wiederum wissen wir: Wissenschaftliche Unsicherheit wurde politisch viel zu oft als Gewissheit verkauft, widersprüchliche Einschätzungen nicht offen benannt, Zweifel wurden moralisch abgewertet. Wissenschaft nicht ergebnisoffen vermittelt, Wissenschaft wurde von Ihnen politisch vereinnahmt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wie weit die Hessische regierung Bescheid wusste, klären wir in aller Ruhe Untersuchungsausschuss, der am Freitag mit den Anhörungen richtig losgeht. Meine Damen und Herren, wir wissen aber, dass die Protokolle deutlich aufzeigen, dass es intern Unsicherheit, Abwägungen und widersprüchliche Einschätzungen während nach außen der Eindruck einer einzigen, stößlichen Wahrheit erzeugt wurde. Besonders aufschlussreich und politisch brisant ist der trag vom 5. November 2021 in den RKI-Protokollen. wird die öffentlich verbreitete Formel von der „Pandemie der Ungeimpften“ als „aus fachlicher Sicht nicht bezeichnet, da die Gesamtbevölkerung zum Infektionsgeschehen beitrage. Die wirklich schändlich diffamierende Er- Formel von der „Pandemie der Ungeimpften“ war aber den längst zum politischen Schlagwort geworden, gerade auch da- hier in Hessen. Ermitt- (Beifall AfD) öffentlidem Ministerpräsident Volker Bouffier, sein Stellvertreter Tarek Sie Al-Wazir und auch Gesundheitsminister Kai Klose spradie chen von einer „Pandemie der Ungeimpften“. Kathrin Anders, Abgeordnete von den GRÜNEN, erklärte im Hessischen Landtag am 10. November 2021: „Diese Pandemie ist eine Pandemie der Ungeimpften.“ Wissen Sie, was darNotauf folgte? Beifall von CDU und GRÜNEN. Auf welcher können Datenlage, meine Damen und Herren? der auch (Beifall AfD) Jeder Mehr noch: Diese Formulierung fand sogar Eingang in ange- die amtliche Begründung einer hessischen Corona-Verordnung. Aus einer epidemiologischen Frage wurde eine moralische Trennlinie. Diese Trennlinie diente schließlich sind, auch dazu, unterschiedliche Grundrechtseinschränkungen nicht gegenüber Geimpften und Ungeimpften politisch zu rechtzur fertigen. steht eine Auch die veröffentlichten Aufzeichnungen von Anthony Fauci zeigen, dass die Datenlage keineswegs so eindeutig gewesen ist, wie sie öffentlich und auch von Ihnen dargestellt wurde. Noch im Juli 2021 hielt Fauci fest, dass ich direkte Daten zur Übertragung durch vollständig Geimpfte mit Durchbruchsinfektionen fehlten. Sie waren gar nicht da. Wenige Tage später war klar, dass auch vollständig Geund impfte andere anstecken konnten und vergleichbare Virusbemengen im Nasen-Rachen-Raum aufweisen können. Im August 2022 wurde intern nur noch von einem bescheidenen und mit der Zeit nachlassenden Schutz vor Infektion und Übertragung gesprochen. Hier in Hessen wurde das Politik von Ihnen aber mit einer Absolutheit dargestellt, für die es, das wie wir heute wissen, keine ausreichenden wissenschaftlichen Daten gab. (Beifall AfD) Ein Rechtsstaat darf Wissenschaft niemals zum Dogma und Zweifel niemals zum Delikt erheben. Ansonsten werund den aus Menschen, aus unseren Bürgern Untertanen, aus wurde Zweifel wird Schuld, und aus Bürgern werden Verdächtige. auch Deshalb fordern wir erstens eine vollständige statistische Erfassung aller Corona-bezogenen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie dienst- und arbeitsrechtlichen LandesVerfahren seit dem Jahr 2020. Der Landtag muss wisim sen, wie viele Verfahren geführt wurden, weshalb sie geführt wurden, wie sie endeten und welche Sanktionen und Zwangsmaßnahmen verhängt wurden. RKI- (Beifall AfD) gab, Zweitens müssen noch laufende Ordnungswidrigkeitsverunum- fahren eingestellt und noch nicht vollstreckte Bußgelder erlassen werden. Ein- Drittens muss Hessen im Bund darauf hinwirken, dass Dort Straftaten ohne erheblichen Unrechtsgehalt, etwa bestimmte Äußerungs-, Versammlungs- und Gesundheitszeugnisdekorrekt“ likte, nicht weiter verfolgt werden. (Beifall AfD) Dazu gehört, dass noch nicht vollstreckte Strafen erlassen und die entsprechenden Verurteilungen nicht länger im Führungszeugnis berücksichtigt werden. Viertens müssen bereits gezahlte Bußgelder, Geldstrafen und Verfahrenskosten zurückerstattet werden. Das ist das Resultat Ihrer Politik, die aus Unwissenheit entstanden ist. (Beifall AfD) Fünftens brauchen wir ein Rehabilitierungsgesetz für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Angehörige freier Berufe, die wegen ihrer Kritik, wegen der Verweigerung einer Pflichtimpfung oder wegen ihres Widerstandes dienst-, arbeits- oder berufsrechtlich verfolgt wurden. Ganz ausdrücklich gesagt: Es geht hier nicht um einen Freibrief für Gewalt, Bereicherung oder schwere Kriminalität. Vor allem geht es um eine Annäherung an die Maßstäbe, die die Politiker an sich selbst anlegen, die auch Sie an sich selbst anlegen. Es kann nicht sein, dass sich Politiker mit Verweis auf den Ausnahmezustand aus der Affäre ziehen, die Bürger aber von Ihnen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. (Beifall AfD) Unser Ziel ist die Aufarbeitung, die Rehabilitierung und die gesellschaftliche Versöhnung. Wiedergutmachung ist kein Zeichen von Schwäche. Denken Sie darüber nach, welche Fehler Sie begangen haben. Damit wäre sehr vielen geholfen. Wie viele Menschen warten darauf, dass Sie diese Fehler zugeben und nicht hier wieder vorne stehen und sagen: „Wir sind gut durch die Pandemie gekommen.“ Nur dann erreichen wir rechtsstaatliche Stärke und auch die Anerkennung unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie. (Beifall AfD) Sie haben damals Härte gezeigt. Sie haben damals auch geirrt. Zeigen Sie heute Größe. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Geben Sie den Menschen die Gerechtigkeit, die ihnen zusteht. Schütteln Sie bitte nicht den Kopf. Denn da draußen gibt es Tausende Hessen, denen es aufgrund Ihrer Politik schlecht geht. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall AfD)
René Rock
Herr Abgeordneter Richter, danke. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Bellino das Wort.
Holger Bellino CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen, Deutschland und die ganze Welt standen während der Corona-Pandemie vor bisher nicht da gewesenen Herausforderungen. Es ging um die Rettung infizierter Menschen, um Prävention und das Informieren der Bevölkerung, um die möglichst effektive Bekämpfung des Virus, die Eindämmung seiner Verbreitung, die Bereitstellung entsprechender Kapazitäten im gesamten Rettungsdienst und Krankenhauswesen und um das Überleben der Unternehmen, der Solo-Selbstständigen, der Vereine und der Glaubensgemeinschaften. Zur Kompensation des Präsenzunterrichts gab es das Homeschooling. Gleichzeitig wurde das Homeoffice ermöglicht. Wir standen auch vor den Fragen, in welchem Ausmaß und für wie lange wir die Grundrechte einschränken müssen bzw. können. Wen können wir wie schützen? Welche Einrichtungen müssen geschlossen werden? Von wem kann man wie schnell Masken und andere Schutzmaßnahmen beziehen? Wie prüft man deren Effektivität? Wann stehen Testmöglichkeiten zur Verfügung? Wann steht ein verlässlicher Impfstoff zur Verfügung? Wie kann dieser dann sicher auch bezüglich der Kühlung und Diebstahlsicherung transportiert und vorgehalten werden? In welcher Priorisierung soll geimpft werden? Das geschah vor dem Hintergrund eines aggressiven Virus, dessen Reproduktionsrate permanent beobachtet werden musste. Die Inzidenz änderte sich ständig. Die brauchte man, um zu prognostizieren, in welchem Ausmaß sich die Menschen anstecken können. Das geschah immer vor dem Hintergrund der aktuellen und erwartbaren Auslastung der Krankenhäuser, der Intensivbetten und von vielem mehr. All dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass es keine Blaupause gab. Die Bilder von Bergamo sollten sich bei uns nicht wiederholen. Anders als in China wollten wir bei uns die Menschen nicht in den Wohnblocks einschweißen. Bei uns sollten die Verstorbenen, anders als in den USA, nicht in Eissporthallen aufgebahrt werden. Anders als in Italien sollten bei uns keine Warteschlangen von Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht vor den Krankenhäusern stehen. Das alles konnte bei uns weitestgehend verhindert werden – Gott sei Dank. Deshalb bedanke ich mich auch bei allen, die uns bei unseren Entscheidungen und bei der Rettung der Menschen unterstützt haben. Ich danke den Virologen, den Epidemiologen und den Staatsrechtlern. Ich danke den Rettungsdiensten, den Ärztinnen und Ärzten, der Intensivpflege, der Pflege in den Heimen, den Erzieherinnen und Erziehern, den Lehrerinnen und Lehrern, der Polizei, der Bundeswehr und vielen mehr. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dennoch mussten auch wir schwer erkrankte und verstorbene Mitmenschen beklagen. Es gab auch bei uns Kummer und Leid. Manchmal gab es auch Überforderung und Verzweiflung, und zwar persönlich, menschlich und wirtschaftlich. Wie andere auch war ich zu jedem Zeitpunkt in die Pandemiebekämpfung involviert. Ich nehme für mich persönlich – das gilt sicherlich auch für alle, die damals in der Verantwortung standen und permanent überlegten, was zu tun und zu lassen ist – nicht in Anspruch, alles richtig gemacht zu haben. Die seriöse Anhörung der Sachverständigen zeigte: Im Rückblick ist man schlauer. – Aber ich weiß, dass es sich damals niemand leicht machte. Jeder wusste, welche Bürde und welche Verantwortung er trug. Wir wussten, dass alles, wirklich alles, was wir entschieden haben, massiv in das persönliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben eingreifen wird. Deshalb bin ich froh, dass sich bei uns die meisten Entscheidungen als richtig erwiesen haben. Es konnte Schlimmeres verhindert werden. Bei uns wiederholten sich die Bilder aus China, Italien oder den USA nicht. Die demokratischen Parteien dieses Hauses gehen zur Aufarbeitung der Pandemie anders mit diesem wichtigen und sensiblen Thema um, als es die AfD tut, und zwar tig statt populistisch, konstruktiv statt anklagend und Optimierungsansätzen suchend, statt besserwisserisch Entscheidungsträger zu diskriminieren und zu beleidigen. Sie stellen diese als Täter dar. Das geschah immer mit Ziel, unser Land resilienter zu machen. Darauf kommt an. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE NEN) Unter der Überschrift „Gemeinsam für die Zukunft len: Parlament und Landesregierung starten DialogMaßnahmenprozess für mehr Resilienz und Sicherheit“ wurde der Hauptausschuss beauftragt, die Corona-Pandemie und die ergriffenen Maßnahmen aufzuarbeiten, bewerten und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Nur die AfD stimmte damals dagegen. In der Zwischenzeit lieferte die Landesregierung eine lungnahme zu den bereits ergriffenen Maßnahmen. wissenschaftlicher Begleitung gab es mehrere Fokusgruppen unterschiedlichster Zusammensetzungen. Das damalige Schüler, deren Eltern, die Arbeitnehmer, die beitgeber und viele andere mehr. In diesem Saal wurde eine zweitägige Anhörung führt, und zwar mit Virologen, Epidemiologen, Vertretern aus dem Rettungswesen, Psychologen, Soziologen, tern der gesellschaftlichen Gruppierungen, der der Wirtschaft und der Staatsrechtler. Derzeit läuft seriöse Aufarbeitung dieser Erkenntnisse, Einschätzungen und Bewertungen mit dem Ziel, einen möglichst Konsens unter den demokratischen Parteien zur noch seren Bekämpfung solcher und ähnlicher Krisen zu len. Schließlich haben wir alle das Ziel, auf vergleichbare sen, so sie nicht verhindert werden können, noch vorbereitet zu sein. Wir wollen aus dem Erlebten ziehen. Da, wo es notwendig ist, wollen wir nachsteuern und neue Strukturen aufbauen. Genau deswegen war es mir ein großes Anliegen, das nem gemeinsamen Prozess im Hauptausschuss zu gen, und zwar ohne persönliche Befindlichkeiten und Schuldzuweisungen. Vielmehr geht es darum, mit Interesse, aus der Pandemie zu lernen. Wissenschaft verantwortungsvolle Politik lernen in und aus Krisen. pulisten behaupten im Nachhinein immer, man hätte vorher besser gewusst. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinzelt SPD) Das Ziel ist, unser Land, unsere Bürgerinnen und ger, unsere Krankenhäuser, den Rettungsdienst, Schulen, Kindergärten, unsere Seniorenheime und nehmen noch krisenfester zu machen. So gehen wir einem wichtigen und sensiblen Thema um. Sie von der AfD haben heute wieder einmal gezeigt, Sie an einer sachlichen Debatte und Aufarbeitung Interesse haben. Der Antrag ist wieder einmal typisch (Zuruf AfD: Ah!) Er geht an der Realität vorbei, bringt die Politik in sen keinen Zentimeter weiter, dient nur der Galerie der eigenen Blase – kurzum, er ist überflüssig. Schlimmer noch, er ist dazu geeignet, die Gesellschaft zu spalten. vernünf- (Dr. Frank Grobe (AfD): Das haben Sie doch genach macht! – Weitere Zurufe AfD) die Das passt auch zu dem von Ihnen eingesetzten Untersuchungsausschuss, der nur mithilfe von Rechtsradikalen, die dem von Ihnen aus der Fraktion ausgeschlossen wurden, aber es deren Unterstützung Sie immer noch gerne in Anspruch nehmen, die erforderliche Mehrheit fand. GRÜ- (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Frank Grobe (AfD): Unveraufstel- schämtheit! – Weitere Zurufe AfD) und – Bleiben Sie doch ganz entspannt. – Der Einsetzungsantrag war und ist so dilettantisch, dass der Ausschuss erst nach rund zwei Jahren auf die Beine kommt. zu (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber echt!) Stel- In den mit Unterstellungen gespickten Fragen argumentierUnter ten Sie populistisch und an der Sache vorbei, forderten Sie Dinge, für die das Land gar nicht zuständig ist, platzierten waren Sie Unterstellungen, die nur ein Ziel hatten und haben: Ardas Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat, die staatlichen Institutionen aller drei Gewalten, zu beschädigen. durchge- (Andreas Lichert (AfD): Das schaffen Sie schon Vertreganz allein!) Kirchen, Anders, Gott sei Dank, die demokratische Mehrheit in diedie sem Hause: Sie folgte unserem Antrag zur Aufbereitung der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe und der breiten damit verbundenen größten Herausforderungen nach dem beserzie- Zweiten Weltkrieg, oder enthielt sich, statt gegen den Antrag zu polemisieren. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kriund vereinzelt Freie Demokraten) besser Lehren Ich bin mir sicher, dass der Hauptausschuss durch seine Arbeit einen Beitrag zur Steigerung der Resilienz liefern wird. Auch dafür danke ich schon heute an dieser Stelle. in ei- (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE bewältiGRÜNEN und Freie Demokraten) ohne echtem und
René Rock
PoDanke, Herr Abgeordneter Bellino. – Für die Fraktion es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Anders das Wort. und
Kathrin Anders GRÜNE
Bürunsere Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen Unter- und Kollegen! Ich finde, der vorliegende Antrag ist verrämit terisch. Ich möchte nur drei Punkte nennen, die zeigen, wie Sie als AfD zu unserem Rechtsstaat und wie Sie vor allem zu den Gremien in diesem Hause stehen. dass kein Fangen wir erst einmal damit an, dass Sie in diesem AnAfD. trag die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses, den Sie selbst eingesetzt haben, vorwegnehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt HesCDU, SPD und Freie Demokraten – Zuruf AfD) bzw. Ohne einen einzigen Sachverständigen gehört zu haben, ohne irgendeinen Zeugen vernommen zu haben, wissen Sie schon jetzt, dass die Landesregierung rechtswidrig gehandelt hat. (Gerhard Schenk (Bebra) (AfD): Stimmt doch auch!) Ohne dass überhaupt Beweisanträge zum Untersuchungsgegenstand von Ihnen gestellt wurden, stellen Sie in diesem Antrag fest, dass Corona-Impfungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen – Zitat – „verwerflich“ waren. Ich würde sagen, fangen Sie doch erst einmal im Untersuchungsausschuss mit der Arbeit an, statt den Abschlussbericht schon jetzt in Anträgen niederzuschreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, Tobias Utter (CDU) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Aber der vorliegende Antrag offenbart noch viel mehr. Ich finde, er macht deutlich, welches Verhältnis Sie zu unserem Rechtsstaat und vor allem zur Gewaltenteilung haben. (Zuruf AfD: Bla, bla, bla!) Da muss man einfach nur den Text aus Ihrem Antrag zitieren: „Straftaten in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen …“ sollen – so geht es weiter – „nicht weiter verfolgt“ werden. Weiter fordern Sie eine Amnestie für verurteilte Straftäter, und die Straftaten sollen aus den Führungszeugnissen gelöscht werden. – Ja, in welchem Rechtsstaat leben Sie denn, bitte schön? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD – Zurufe AfD) – Jetzt brüllen Sie hier rein, das seien keine Straftaten gewesen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Grundrechte!) Wenn ein deutsches Gericht Strafen verhängt und wenn es Urteile gibt, die in ein Führungszeugnis hineingehören, dann sind das natürlich Straftaten. Was soll das denn sonst sein? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Moritz Promny (Freie Demokraten) – Zurufe AfD) Dass es Ihnen hier auch nicht um sachliche Aufarbeitung geht, zeigt sich doch ganz klar an dem, was Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben. Aber Kritik an Corona-Maßnahmen ist sicherlich keine Straftat. Dafür ist auch niemand verurteilt worden. Strafrechtlich relevantes Verhalten kam vor Gericht und ist von Gerichten entschieden worden. Genau da zeigt sich, wie Sie hier zu unserem Rechtsstaat stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Wenn es Verurteilungen gab, dann haben das unabhängige Gerichte entschieden und sicher nicht der Landtag, der jetzt einzelne Delikte bewerten und eine Amnestie anordnen soll. (Heiko Scholz (AfD): Ein rechtsstaatliches Mittel!) Das ist Ihnen nicht genug: Sie wollen ja auch noch, dass den Verurteilten, die Strafzahlungen bekommen haben, ihr Geld zurückgezahlt wird. – Ich glaube, das ist eine große Ignoranz und vor allem eine Missachtung unserer Gerichte. Wir haben eine unabhängige Justiz. Da ist es nicht am Landtag, einzufordern und die Gewaltenteilung aufzuheben, indem der Landtag jetzt entscheidet, welche Straftaten in Führungszeugnissen stehen und welche nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Aber mit den Gerichten und deren Urteilen haben Sie es ja nicht so. Sie sagen auch immer wieder, die Maßnahmen in der Pandemie seien alle ganz schwierig, die die Landesregierung da ergriffen hat. Ich sage ganz deutlich: Der Rechtsstaat hat auch während der Pandemie funktioniert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Das zeigen die vielen Entscheidungen des hessischen Oberverwaltungsgerichts in Kassel, das vielfach über Verordnungen entschieden hat. Ich darf hier einmal einige Beispiele nennen. VGH Kassel, Beschluss vom 1. April – da wurde über ein verfügtes Versammlungsverbot geklagt –: vom Gericht eindeutig als rechtswirksam bestätigt. VGH Kassel, Beschluss vom 7. April, Untersagung des Besuchs von Gottesdiensten: rechtswirksam. Corona-Verordnung zur Berufseinschränkung einer Werbeagentur und zu Kontaktbeschränkungen vom 8. April 2020: rechtswirksam. Es geht weiter. Pflicht zum Tragen einer Nasenbedeckung gegen das Corona-Virus, Beschluss des VGH vom 5. Mai: rechtswirksam. (Dr. Frank Grobe (AfD): Darauf sind Sie auch noch stolz?) Es geht weiter. VGH Kassel, 29. Juni 2020, Maßnahmen zum eingeschränkten Unterricht, Homeschooling, Bundesrecht bricht Landesrecht: rechtswirksam. Ich könnte noch weitermachen. (Die Rednerin hält ein Druckwerk hoch.) Das sind noch viele Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Kassel, das die Verordnungen eindeutig als rechtswirksam erklärt hat, und Sie negieren das hier. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Ich finde, der Antrag, der uns hier heute vorliegt, zeigt einmal mehr, dass Sie keinerlei Interesse an einer echten Aufarbeitung haben. Herr Bellino hat deutlich gemacht, was im Hauptausschuss schon alles gelaufen ist. Der Untersuchungsausschuss sei nicht ins Laufen gekommen, weil die Opposition ihn blockiert habe; das behaupten Sie immer wieder. Sie haben auch eben schon wieder hineingebrüllt, dass das alles nur die Opposition verhindert habe. Aber Sie haben vor dem Staatsgerichtshof geklagt, und so lange konnte der Untersuchungsausschuss nicht arbeiten. (Volker Richter (AfD): Das stimmt doch gar nicht! –
Gegenruf Stephan Grüger SPD
Das stimmt absolut! Der Einsetzungsbeschluss war völlig haltlos!) Jetzt fängt er endlich an, zu arbeiten, und Sie wissen schon, was das Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist. – Ich denke, das macht sehr deutlich, welche Spielchen Sie hier spielen wollen; und das lassen wir von den demokratischen Parteien Ihnen nicht durchgehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)
René Rock
Danke, Frau Abgeordnete Anders. – Für die Fraktion Freien Demokraten erteile ich dem Abgeordnete das Wort. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona-Pandemie war eine Ausnahmesituation für Menschen, für unser Gesundheitssystem und für Rechtsstaat. In dieser Zeit wurden Grundrechte in Ausmaß eingeschränkt, wie wir es in der Geschichte Bundesrepublik nur selten erlebt haben. Schulen geschlossen, Menschen konnten zeitweise Angehörige Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht besuchen, be mussten schließen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen griffen tief ins private Leben ein. Nicht jede dieser Maßnahmen war richtig, nicht jede verhältnismäßig, und manche würden wir mit dem von heute so nicht wieder beschließen. (Beifall Freie Demokraten – Andreas Lichert Hört, hört!) Deshalb braucht es eine Aufarbeitung der Corona-Politik, und das sagen wir Freie Demokraten nicht erst heute. (Gerhard Schenk (Bebra) (AfD): Oh!) Wir haben während der Pandemie immer wieder Grundrechte und Verhältnismäßigkeit gedrängt. Zu den Zurufen aus der AfD kann ich nur sagen: Es keine Fraktion, die so eine 180-Grad-Wende hingelegt wie die AfD. (Beifall Freie Demokraten – Zurufe AfD) Daher müssen Sie ganz vorsichtig sein mit Ihren schenrufen. Ich glaube, diese Kehrtwende war jetzt faktengetrieben. Wir haben während der Pandemie immer wieder Grundrechte und Verhältnismäßigkeit gedrängt, und arbeiten auch heute im Corona-Untersuchungsausschuss daran, Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und aufzuklären. Unser Ziel dabei ist klar: Es geht nicht politische Abrechnung. Es geht darum, aus Fehlern lernen, damit Hessen in der nächsten Krise besser, parenter und verhältnismäßiger handelt; denn, wenn Staat Grundrechte einschränkt, trägt er die Begründungslast. Nicht die Freiheit muss sich rechtfertigen, sondern müssen ihre Einschränkungen tun. (Beifall Freie Demokraten – Zustimmung Lambrou (AfD)) Das gilt in ruhigen Zeiten und erst recht in einer Krise. Frage nach rechtswidrigen Maßnahmen und ihren gehört zur Aufarbeitung. Aber die AfD gibt darauf falsche Antwort. (Gerhard Schenk (Bebra) (AfD): Na!) Wenn eine staatliche Corona-Regel oder ihre Anwendung später gerichtlich als rechtswidrig beurteilt wird, stellt sich selbstverständlich die Frage, welche rechtlichen Folgen das für darauf gestützte Sanktionen hat. Bei noch laufenden Verfahren muss geprüft werden, welche Bedeutung eine solche gerichtliche Entscheidung für den konkreten Fall hat. Bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gelten die rechtsstaatlichen Regeln über Rechtsder kraft und Wiederaufnahme. Gerade das ist Rechtsstaat: Pürsün staatliche Fehler korrigieren, aber nach Recht und Gesetz und nicht durch politische Generalamnestie. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD) Auch mehr Transparenz über die damalige Sanktionspraxis Die kann Teil einer solchen Aufarbeitung sein. die unseren Eine vollständige statistische Erfassung ist allerdings einem schon deshalb nicht trivial, weil die Corona-Bußgeldverfahren in Hessen dezentral bearbeitet wurden. Das ist ein der wurden praktisches Problem, aber kein Argument gegen Transpain renz. Wenn Sie, die AfD, ausschließlich mehr Transparenz über diese Verfahren beantragt hätten, hätten wir darüber Betriereden können. Aber Sie verbinden Transparenz mit Amnestie, Rückzahlung und pauschaler Rehabilitierung. Genau da geht Ihr Antrag zu weit; denn entscheidend ist die war Frage: Nach welchem Maßstab wollen wir korrigieren? Wissen Für uns Freie Demokraten kann die Antwort nicht lauten: Alles, was irgendwie im Zusammenhang mit Corona stand, (AfD): wird nachträglich amnestiert. – Da müssen wir sehr genau unterscheiden. Wurde ein Bürger ausschließlich deshalb sanktioniert, weil er gegen eine staatliche Corona-Vorgabe verstoßen hat, die später als rechtswidrig beurteilt wurde? Dann muss geklärt werden, welche rechtlichen Folgen diese Entscheidung für die darauf gestützte Sanktion hat. Oder geht es um ein eigenständiges strafrechtliches Unauf recht? Wer eine staatliche Regel für falsch hält, darf sie kritisieren. Er darf demonstrieren. Er darf vor Gericht dagibt gegen klagen. Aber politische Überzeugung allein rechthat fertigt keinen Rechtsbruch. Wer ein Gesundheitszeugnis fälscht oder ein unrichtiges Zeugnis zur Täuschung gebraucht, hat nicht bloß gegen eine Corona-Verordnung verstoßen. Dasselbe gilt für Gewalt- oder eigenständige ZwiStraftaten. nicht An dieser Stelle lohnt auch ein Blick auf den Maßstab, den die AfD sonst anlegt. Bei Klimaaktivisten verlangt die auf AfD genau diesen Maßstab selbst. Politische Überzeugung wir rechtfertigt keinen Rechtsbruch. Nur bei Corona will sie plötzlich eine Ausnahme. Aber dieser Grundsatz gilt eben Folgen auch für politische Überzeugungen, die Ihnen gefallen. um Rechtsstaatlichkeit darf nicht davon abhängen, ob man die zu Motivation eines Rechtsbrechers politisch teilt. trans- (Beifall Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜder NEN)) das Schauen wir auf die Zahlen, auf die sich die AfD selbst beruft. Unter den 1.023 Ermittlungsverfahren finden sich unter anderem 112 wegen Volksverhetzung, 126 wegen Robert Sachbeschädigung, 31 wegen Körperverletzung und 21 wegen gefährlicher Körperverletzung. Diese Zahl steht alDie so gerade nicht für 1.023 Menschen, die bloß wegen der Folgen Missachtung einer Corona-Regel verfolgt wurden. Sie umdie fasst sehr unterschiedliche Tatvorwürfe. Damit das klar ist: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Aber gerade deshalb darf der bloße Corona-Zusammenhang kein pauschaler politischer Rehabilitierungsgrund sein. Man muss den Einzelfall und den konkreten Tatvorwurf betrachten. (Volker Richter (AfD): Na, das wird nicht funktionieren!) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Hessen einen Ort, der eigentlich für die Aufarbeitung der Corona-Politik eingesetzt wurde, den Untersuchungsausschuss dieses Landtags. Darauf haben Sie von der AfD lange selbst gedrängt. Am Freitag beginnt in diesem Landtag die öffentliche Sachverständigenbefragung, und Sie wollen zwei Tage vorher bereits weitreichende Rechtsfolgen beschließen: Amnestie, Rückzahlung und Rehabilitierung. Das ist keine ergebnisoffene Aufarbeitung. Das ist ein Urteil vor der Beweisaufnahme. (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir Freie Demokraten gehen den rechtsstaatlich sauberen Weg: erst aufklären, dann bewerten und anschließend die notwendigen Konsequenzen ziehen. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Wenn die Aufarbeitung zeigt, dass Bürger wegen rechtswidriger staatlicher Vorgaben sanktioniert wurden, muss ein Rechtsstaat bereit sein, über Korrekturen zu sprechen. Aber genau diese Differenzierung kann man nicht durch eine pauschale Amnestie ersetzen. Die Corona-Zeit hat Vertrauen gekostet; auch deshalb müssen wir sie aufarbeiten. Vertrauen entsteht aber weder dadurch, dass der Staat eigene Fehler leugnet, noch dadurch, dass wir im Nachhinein jeden Rechtsverstoß für gerechtfertigt erklären. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gehören zusammen. Deshalb wollen wir staatliche Fehler aufklären und korrigieren, wo der Staat zu weit gegangen ist. Aber wir werden eigenständige Straftaten nicht nachträglich zu legitimem Widerstand erklären. Das ist der Unterschied zwischen Aufarbeitung und pauschaler Amnestie. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Beifall Freie Demokraten und Holger Bellino (CDU))
René Rock
Danke, Herr Kollege Pürsün. – Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Grüger das Wort. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jetzt kommt Schwung in die Debatte!)
Stephan Grüger SPD
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die AfD der Landesregierung zu Anfang der Pandemie vorgeworfen hat, sie würde zu zögerlich handeln, und sie würde die Pandemie verharmlosen. (Volker Richter (AfD): Richtig!) Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern. Das wurde hier im Parlament ausgesprochen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie dieselbe AfD später gefordert hat, man solle möglichst schnell Masken einführen und sich darum kümmern, dass diese auch zum Einsatz kommen. Dann gab es irgendwann eine 180-Grad-Wende.
René Rock
Herr Grüger, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Lichert zu?
Stephan Grüger SPD
Nein. – Dann gab es eine 180-Grad-Wende, und plötzlich galt das alles nicht mehr. Man hat sich dann auf die genau gegenteiligen Standpunkte gestellt. (Zurufe AfD) Das kann man alles so machen, aber dann sollte man zumindest der Wahrheit die Ehre geben und sagen, dass man sich dort selbst auch nicht so im Klaren darüber war, wie die Situation eigentlich genau ist. (Volker Richter (AfD): Wie oft ist das gesagt worden? – Weitere Zurufe) – Können Sie bitte einmal aufhören, hier ständig dazwischenzuquaken? (Volker Richter (AfD): Das sagt der Herr Grüger!) – Herr Richter, Sie sind doch die Fraktion, die sich gestern noch beschwert hat, dass bei Ihren Reden ständig dazwischengeredet wird. (Jochen K. Roos (AfD): Sie zum Beispiel! – Weitere Zurufe) Ich erlebe das genau so, dass Sie immer dazwischenreden, und zwar dauernd. Ich höre hier ständig ein Gegrummel, ein Gerede auf der rechten Seite. Sie müssen sich entscheiden, wofür Sie stehen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Wenn Sie das weiter so betreiben, dann muss man zu Recht sagen: Das ist Heuchelei. (Volker Richter (AfD): Ja, klar!) – Ja, das ist so. – Die Situation, die wir im Laufe der Pandemie hatten, war natürlich davon getragen, dass wir alle nicht genau wussten, wie genau sich die Pandemie entwickeln wird. Wir wussten alle nicht, wie die Infektionsschutzmaßnahmen greifen. Wir wussten alle nicht, welche Folgen diese haben werden, und haben ständig nachgesteuert. Hessen ist eines der Bundesländer, die aus unserer Sicht am vorsichtigsten waren, sowohl nach vorne als auch im Nachsteuern. Hessen war nicht eines der Länder, die vorangegangen sind und zum Beispiel auf Parkbänken das Sitzen verboten haben oder dergleichen mehr. Deswegen ist es aber umso wichtiger, sich im Nachhinein in aller Ruhe und ohne Schaum vor dem Mund darüber zu verständigen, was richtig gewesen ist, was sich im Nachhinein als falsch herausstellt und was man für die Zukunft lernen kann. Der Hauptausschuss ist schon vom Kollegen Bellino angesprochen worden. Der Hauptausschuss hat sich bereits auf den Weg gemacht und sich das genauer angeschaut. Wir haben zudem einen Untersuchungsausschuss. Es ist übrigens interessant, dass Sie jetzt tatsächlich – das ist auch von Kollegin Anders bereits angesprochen worden – vor dem Untersuchungsausschuss versuchen, dessen Ergebnis vorzugreifen. (Volker Richter (AfD): Das hat damit gar nichts tun!) Die Erzählung, derer Sie sich dabei auch noch befleißigen, also zu sagen, der Untersuchungsausschuss wäre von anderen Fraktionen verhindert worden, (Volker Richter (AfD): Ja!) ist völlig absurd. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zelt CDU und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Sie haben einen Einsetzungsbeschluss vorgelegt – nur Erinnerung, damit das jeder weiß –, und wir haben Das geht so nicht, das ist problematisch, das ist sungswidrig, Sie müssen den überarbeiten. – Sie den nicht überarbeiten. (Volker Richter (AfD): Das ist unser Recht! –
Frömmrich GRÜNE
zu Recht! Der Staatsgerichtshof hat das kassiert!) Stattdessen haben Sie uns gezwungen, den zu bearbeiten. Dann sind Sie vor den Staatsgerichtshof gezogen und ben vom Staatsgerichtshof eine Megaklatsche bekommen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) Der Staatsgerichtshof hat fast in allen Punkten den Fraktionen recht gegeben, die gesagt haben: Das geht nicht, das ist verfassungswidrig. (Volker Richter (AfD): Wir haben vier Fragen bekommen!) Sie sind doch selbst diejenigen, die sich da ein Bein stellt haben. Sie haben sich selbst ins Knie geschossen, oder wie auch immer man das nennen will. Aber die sche haben Sie sich im Staatsgerichtshof abgeholt. Jetzt hen Sie hin und sagen, die anderen seien schuld gewesen. (Andreas Lichert (AfD): Es sind vier Fragen gekommen, Herr Grüger!) Nein, Sie sind selbst schuld gewesen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zelt CDU und Freie Demokraten) Das ist eine lange Kette von Verfehlungen der AfD im sammenhang mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Deswegen: Erzählen Sie hier keine Märchen, sondern ben Sie bei der Wahrheit. Bleiben Sie bei der Wahrheit, und erzählen Sie keine Märchen. Das Rechtsstaatsverständnis, das aus Ihrem Antrag – das ist auch schon angesprochen worden, deswegen che ich das im Einzelnen nicht noch einmal darzustellen ist aber die Vorstellung, dass Sie Menschen, die ten begangen haben – es wurde gerade aufgezählt –, Beispiel Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, alle diese Leute amnestieren Was ist das eigentlich? Was für eine Vorstellung von rem Land haben Sie? Was für eine Vorstellung von von Rechtsstaat haben Sie, wenn Leute, die Sachbeschädigungen begehen, Körperverletzungen begehen, Körperverletzungen begehen, von Ihnen amnestiert sollen? (Volker Richter (AfD): Davon haben wir doch nicht geredet!) zu Welche Vorstellung von Rechtsstaat haben Sie? (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Andreas Lichert (AfD): den Netter Framingversuch, Herr Kollege!) Ehrlich gesagt, Sie sollten sich wirklich noch einmal überlegen, ob Sie diesen Antrag ernsthaft aufrechterhalten wollen. Sie dokumentieren damit, dass Ihnen der Rechtsstaat einfach nur egal ist, dass Sie den Rechtsstaat einfach Ihren politischen Zielen unterwerfen. Sie machen genau das, was vereinSie allen anderen unterstellen, was Sie zu Unrecht unterstellen. Das machen Sie selbst. Sie schließen von sich auf zur andere. Sie haben ein rein utilitaristisches Verhältnis zu gesagt: unserem Rechtsstaat. Sie haben ein Verhältnis zum Rechtsverfasstaat, das davon definiert ist: Was nützt mir politisch? wollten – Sie sind die Partei, Sie sind die Fraktion, die diesen Rechtsstaat auf eine Art und Weise missachtet, dass es widerwärtig ist. Jürgen Nicht (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Richter, Sie haben gesagt, Tausenden Menschen in ha- Hessen geht es schlecht. Ja, Tausenden Menschen in Hessen geht es heute schlecht. Wissen Sie, warum? (Zuruf AfD: Wegen Ihnen!) Weil Sie anderen (Volker Richter (AfD): Wir?) so jahrelang gegen sinnvolle Infektionsschutzmaßnahmen polemisiert haben. Deswegen geht es ganz vielen Menschen hinzuin Hessen schlecht. Wenn Sie sich an diesem Pult hinstellen und sagen, andere müssten sich entschuldigen, frage ich: Wo war Ihre Entschuldigung für Ihre Polemik gegen geden Schutz der Menschen vor dieser Corona-Infektion? Klat- (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜgeNEN – Sandra Weegels (AfD): Wir haben doch nichts entschieden!) hinzuSie sind die Ersten, die sich entschuldigen müssen. Das erwarte ich von Ihnen. Wenn Sie das nicht machen, sind Sie nicht ernst zu nehmen. – Vielen Dank. verein- (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ZuVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: bleiZu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Richter von der AfD zu Wort gemeldet. Zwei Minuten. Herr Richter, bitte schön. spricht brauVolker Richter (AfD): –, StraftaSehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! zum Lieber Herr Grüger, zuerst einmal sei gesagt: Schwere Körperverletzungen habe ich extra angesprochen, das ist wollen. herausgenommen. Das habe ich extra gesagt. unseStaat, Dann kommen wir zum nächsten Punkt. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann schwere nur die einfache Körperverletzung! Das geht ja werden noch!) – Sie können noch so viel brüllen, wie Sie wollen, gar (Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Sie haben die Bürgerrechte und die Grundrechte eingeschränkt, nicht wir. Sie waren an der Regierung. Sie haben sich zu verantworten. (Beifall AfD) Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu dem, was Frau Anders gesagt hat. Wie war denn das mit der „Pandemie der Ungeimpften“? Auf welcher Datenlage haben Sie das denn gemacht? (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt kein Urteil, das das belegt, was Sie reden!) Sie haben es gemacht, ohne die geringste Datenlage zu haben. Sie haben Menschen ausgegrenzt. (Beifall Dr. Frank Grobe (AfD)) Wie ist es denn mit der Menschenwürde der Ungeimpften, die Sie ausgeschlossen haben, die ihren Beruf verloren haben? All das nehmen Sie gar nicht zur Kenntnis. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kein einziges Urteil, das das belegt, was Sie erzählen!) Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu der Klage. Auch Frau Anders hat es gesagt. Es ist völlig falsch – –
Dr. Daniela Sommer
Herr Richter, lassen Sie eine – –
Volker Richter AfD
Nein, danke. – Es ist völlig falsch, was Sie gesagt haben, dass durch unsere Klage der Untersuchungsausschuss nicht hätte früher anfangen können. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist so!) Im Gegenteil, das Gericht hat festgestellt, dass Sie hätten früher anfangen können. (Beifall AfD – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Nein!) – Es steht so im Urteil. Meine Damen und Herren, es ist ganz einfach, eine Klage vor dem Staatsgerichtshof (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wegen Ihrer unnötigen Klage und der schlechten Beweisanträge! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Es ist kassiert worden vom Staatsgerichtshof!) – Herr Frömmrich – hat keine aufschiebende Wirkung. Sie hätten sofort anfangen müssen. Vor einem Verwaltungsgericht – – (Beifall AfD – Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Weitere Zurufe) – Ja, auch an Sie, Herr Grüger. Ja, ich weiß es. Ich wende mich wieder an Herrn Grüger. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein Angriff auf das Hirn, was Sie vortragen!) – Herr Frömmrich, tut mir leid. Dann müssen Sie aufhören, dazwischenzureden. Herr Grüger, noch einmal: Vor dem Staatsgerichtshof hat das keine aufschiebende Wirkung. Das ist die Rechtslage vom Verwaltungsgericht. (Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein Einsetzungsbeschluss! Auf welcher Grundlage wollten Sie denn arbeiten?) Ja, aus dem Grund konnten Sie damals auch beginnen, das Sondervermögen zu machen, als GRÜNE wiederum. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Grundlage sollte man arbeiten, wenn der Einsetzungsbeschluss schon abgelehnt ist?) Das war für die CDU und die GRÜNEN möglich, was erst durch das Gerichtsurteil eingeschränkt wurde. (Beifall AfD) Also, nicht ich erzähle Märchen, Herr Grüger. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch!) – Herr Frömmrich, ich erzähle keine Märchen. – Sie stellen das alles in einer Form dar, wie es nicht gewesen ist. – Danke. (Beifall AfD – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das ist ein Angriff auf das Hirn, was Sie vortragen!)
Dr. Daniela Sommer
Herr Richter, Ihre Redezeit war abgelaufen. Deswegen habe ich zum Schluss, nachdem Sie scheinbar das Blinken nicht wahrgenommen haben, das Mikrofon abgestellt. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen: In der Kurzintervention sollten Sie schon auf den Vorredner eingehen. So ist das in unserer Geschäftsordnung vereinbart. Jetzt hat aber der Kollege Grüger die Möglichkeit zur Erwiderung. Bitte schön, Herr Grüger. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn man keinen Einsetzungsantrag hat, kann man nicht arbeiten!)
Stephan Grüger SPD
Herr Richter, es ist großartig, dass Sie die schwere Körperverletzung jetzt herausgenommen haben. Einfache Körperverletzung scheint für Sie so weit okay zu sein. Das finde ich auch interessant und zu vermerken. Aha, so denkt also die AfD. Ansonsten kann ich nur sagen: Die weit überwiegende Zahl der hessischen Bürgerinnen und Bürger hat sich an Recht und Gesetz gehalten, auch wenn es manchmal schwergefallen ist; das mag sein. Einige haben den Rechtsweg genutzt, sind vor Gericht gegangen, und einige haben dann auch recht bekommen. Selbstverständlich ist das der natürliche Weg in einem Rechtsstaat. Dass Sie damit ein Problem haben, finde ich vor dem Hintergrund all der netten Skandale, die Sie so an der Backe haben, interessant. Aber die mit Abstand meisten anständigen Hessinnen und Hessen haben sich an das Recht gehalten, haben sich an die Rechtswege gehalten. Entsprechend sind dann auch Urteile zustande gekommen. Die Landesregierung hat darauf auch immer reagiert. bald klar war, dass rechtlich nachgesteuert werden hat die Landesregierung reagiert. Ich bin gar nicht einer Fraktion gewesen, die die Landesregierung gestützt hat. Trotzdem haben wir immer anerkannt, das stattgefunden hat. So sieht es in einem Rechtsstaat aus, und die AfD hat gerade dargestellt, dass sie mit Rechtsstaat offensichtlich nichts am Hut hat. Das Sie, Herr Richter, mit Ihrer Kurzintervention noch mehr als deutlich gemacht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinzelt CDU – Widerspruch Volker (AfD))
Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun liegt eine Wortmeldung von der Abgeordneten Anders, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor. Sie hat noch eine Redezeit 3:56 Minuten auf der Uhr. Frau Anders, Sie haben Wort. Bitte sehr.
Kathrin Anders GRÜNE
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! möchte noch einmal eine Sache sehr deutlich herausstellen: Hier wurde eben wieder gebrüllt, die regierungstragenden Fraktionen und die Regierung von damals müssten rechtfertigen und darstellen, auf welcher Datengrundlage sie denn gehandelt haben. Ich weiß nicht, in welchem Gesundheitsausschuss Sie der Zeit saßen. Wir saßen hier auf jeden Fall stundenlang bis nachts um 23 oder 24 Uhr – in Sitzungen des heitsausschusses, (Lisa Gnadl (SPD): Ich war dabei!) und es wurde genauestens dargelegt, auf welcher grundlage gehandelt wurde. (Lisa Gnadl (SPD): Exakt!) Das wird sicherlich auch die Ministerin sagen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU SPD) Unsere Datengrundlage in diesem Land, in Hessen, die Anzahl an Beatmungsgeräten, die fehlten, und die atmungskapazitäten in den Kliniken. Es war sehr anhand einer Inzidenz auszurechnen, wie viele Infizierte noch braucht, bis unsere Krankenhäuser volllaufen (Heiko Scholz (AfD): Wie volllaufen? Die doch leer!) und wir die Leute nicht mehr versorgen können. Das die Datengrundlage, auf der wir in Hessen (Dr. Frank Grobe (AfD): Krankenhausbetten zogen haben!) Menschenleben geschützt haben. Dafür kann ich mich derzeit hier und auch sonst irgendwo rechtfertigen, Richter. die (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Somuss,
Dr. Daniela Sommer
Mitglied Vielen Dank, Frau Anders. – Für die Landesregierung damals spricht die Gesundheitsministerin, Frau Staatsministerin dass Diana Stolz. Sie haben das Wort. Bitte sehr. dem haben Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, einmal Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und und Herren Abgeordnete! Wieder einmal ein AfD-Antrag Richter zu Corona. Dabei geht es der AfD – das haben wir gerade erlebt – offenkundig nicht darum, aus der Krise zu lernen. In den vergangenen Monaten haben wir hier über angeblich gefährliche Impfstoffe gesprochen, wir haben über das vorgebliche Leitbild Bergamo gesprochen, über Entscheidungen aus den Jahren 2020 und 2021. Schaut man sich weitere all diese Initiativen nebeneinander an, erkennt man ein von Muster: Es geht immer wieder darum, aus den Jahren der Pandemie im Nachhinein eine große Anklage gegen den das Staat zu formulieren. Genau da sollten wir sehr präzise unterscheiden: zwischen Aufarbeitung und politischer Instrumentalisierung. Meine Damen und Herren, ich bin ausdrücklich für Aufarbeitung. Ich Politik muss sich mit ihren Entscheidungen auseinandersetzen – gerade mit den schwierigen, gerade mit denen, die tief in den Alltag der Menschen eingegriffen haben. Mensich schen konnten ihre Angehörigen nicht besuchen. Kinder und Jugendliche konnten teilweise nicht zur Schule und nicht in den Sportverein. Kontakte wurden beschränkt. Das waren erhebliche Eingriffe. Es wäre falsch, heute so zu tun, zu als hätten diese Maßnahmen keine Belastungen verursacht. – Natürlich haben sie das. GesundGerade aus gesundheitspolitischer Sicht gehört zu einer ehrlichen Bilanz deshalb auch, nicht nur auf Infektionszahlen zu schauen. Wir müssen auch über psychische Belastungen sprechen, über Einsamkeit, über die Folgen für DatenKinder und Jugendliche und darüber, dass manche Menschen nach der Infektion nie wieder gesund geworden sind und bis heute an Long COVID leiden. (Zuruf AfD: Oder an der Impfung!) Auch das sind gesundheitliche Folgen einer Pandemie. und Aber zu einer ehrlichen Bilanz gehört die ganze Wahrheit; denn auf der anderen Seite stand eine neuartige Infektionswaren krankheit, deren Gefährlichkeit und weitere Entwicklungen Bezu Beginn niemand verlässlich abschätzen konnte. Es gab leicht, schwere Krankheitsverläufe. Es gab unzählige Todesfälle. es Es gab die Sorge um besonders gefährdete Menschen, und es stand die Frage im Raum, ob unser Gesundheitssystem – wir haben es eben von der Kollegin Anders gehört – waren überhaupt dieser unkontrollierten Ausbreitung standhalten würde. Politik musste in dieser Situation handeln – nicht mit dem Wissen von heute, sondern mit den Erkenntnissen, war die damals zur Verfügung standen. Meine Damen und Herren, genau deshalb müssen wir abgeheute fragen, was richtig war, was wir mit dem Wissen von heute anders machen würden und was wir verändern je- müssen, um auf zukünftige Pandemien besser vorbereitet Herr zu sein. Das ist Aufarbeitung. Aber Aufarbeitung funktioniert nur, wenn man bereit ist, sich auch auf Antworten einzulassen. Die AfD macht es umgekehrt: Sie schreibt die Antwort schon in die Überschrift ihres Antrags: „Amnestie und Wiedergutmachung“. Das Urteil steht also bereits fest, bevor die angebliche Aufarbeitung überhaupt begonnen hat. Erst wird das Ergebnis formuliert, und anschließend werden die Argumente gesucht, die zu diesem Ergebnis passen. Das ist keine ergebnisoffene Aufarbeitung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, auch die Sprache dieses Antrags ist nicht zufällig gewählt. Wer eine Amnestie fordert, erweckt den Eindruck, Menschen seien Opfer eines staatlichen Unrechts geworden. Wer von Rehabilitierung spricht, zeichnet das Bild eines Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger politisch verfolgt. Wer Wiedergutmachung verlangt, liefert die dazugehörige Schlussfolgerung doch gleich mit. So entsteht Stück für Stück eine Erzählung – eine Erzählung, in der aus schwierigen Entscheidungen in einer außergewöhnlichen gesundheitlichen Krise systematisches staatliches Unrecht wird. Dieser Erzählung widerspreche ich. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Denn unser Rechtsstaat war während der Pandemie nicht außer Kraft gesetzt. Politische Entscheidungen wurden öffentlich diskutiert. Menschen demonstrierten gegen die Maßnahmen. Und ja, Gerichte haben staatliches Handeln überprüft. Meine Damen und Herren, gerade Gesundheitspolitik ist in Krisen mit schwierigen Abwägungen konfrontiert. Es geht eben nicht um Zahlen in einer Statistik. Es geht um Menschen: (Volker Richter (AfD): Genau!) um die ältere Frau mit Vorerkrankungen, für die eine Infektion ein besonderes Risiko bedeutet, um den Pfleger auf einer voll belegten Station, um die Familie, die einen Angehörigen schützen möchte, aber eben auch um das Kind, das soziale Kontakte braucht, um den Menschen, der unter Isolation leidet, und um Patientinnen und Patienten, deren medizinische Versorgung auch während einer Pandemie gewährleistet sein muss. All diese Interessen sind real. All diese Bedürfnisse sind berechtigt. Politik muss sie miteinander in Einklang bringen. Das war damals schwierig, und es wäre unseriös, heute so zu tun, als hätte es für jede dieser Entscheidungen eine einfache, offensichtliche und vollkommen risikofreie Alternative gegeben. Deshalb ist es auch zu billig, sechs Jahre später jede damalige Entscheidung allein mit dem heutigen Wissen zu beurteilen. Sonst wird aus Aufarbeitung Abrechnung. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, Transparenz ist für mich selbstverständlich. Wir stellen uns parlamentarischen Fragen, wir legen die Erkenntnisse vor, die uns vorliegen, und wir erläutern Entscheidungen. Wir haben auch zahlreiche Fragen der AfD zur Corona-Pandemie ausführlich beantwortet. Aber Transparenz heißt nicht, dass der Staat am Ende genau die Geschichte bestätigen muss, die die AfD gerne erzählen möchte. Transparenz bedeutet, Fakten auf den Tisch zu legen und vor allem auch Fakten anzuerkennen. Denn entscheidend ist nicht, die Vergangenheit für politische Erzählungen zu nutzen, sondern aus ihr zu lernen und unser Gesundheitswesen für die Herausforderungen der Zukunft stärker zu machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Zu einer zweiten Runde hat sich erneut der Abgeordnete Richter von der AfD zu Wort gemeldet.
Volker Richter AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt hier einiges, was man geraderücken muss, weil es miteinander verwechselt wurde. Wenn Sie für sich reklamieren – das ist auch völlig in Ordnung –, schlicht und einfach Fehler gemacht zu haben, wenn Sie eine Aufarbeitung einfordern, bei der Sie sagen: „Okay, damals konnten wir das alles nicht wissen, und jetzt müssen wir einmal darüber sprechen“, und wenn man nicht so arrogant sein sollte, vorzugeben, man hätte alles früher besser gewusst – wenn das wirklich so ist und Sie wirklich so denken, dann müssen Sie ab diesem Moment doch bereit sein, dasselbe Recht auch den Bürgern zuzugestehen. Denn auch die waren in einer Ausnahmesituation. (Beifall AfD) Die Bürger haben ebenfalls in einer Situation gehandelt, in der sie nicht wussten, wie sie vorgehen sollten. (Stephan Grüger (SPD): Das rechtfertigt keine Straftaten!) Da muss gleiches Recht für alle gelten. Sie können das nicht allein für sich in Anspruch nehmen. Die „Pandemie der Ungeimpften“ und die Datenlage waren übrigens etwas ganz anderes. Die „Pandemie der Ungeimpften“ hat die Menschen, die sich nicht haben impfen lassen, in die Lage versetzt, dass sie daran schuld sind, wenn die Pandemie weiterläuft. Man weiß heute, dass das nicht so war. (Beifall AfD) Das war also eine bewusste Ausgrenzung der Bevölkerung – oder von Teilen der Bevölkerung. (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Dass diese Menschen jetzt sagen: „Hier ist mit uns ungerecht umgegangen worden“, ist doch wohl selbstverständlich. Dass diejenigen, die sich nicht haben impfen lassen, ihre Berufe verloren haben und nicht mehr in ihren Berufen arbeiten konnten: Wissen Sie eigentlich noch, wie das in den sozialen Berufen ausgesehen hat? Wissen Sie, wie Krankenschwestern ihren Beruf ausüben wollten, sich aber nicht impfen lassen wollten, und wie mit ihnen umgegangen wurde? Wissen Sie, wenn Sie von einer „Pandemie der Ungeimpften“ gesprochen haben, wie sich diese Menschen dann gefühlt haben? Dann muss man schon einmal hinterfragen, warum man das damals gesagt hat. Wieso haben Sie das damals gesagt, und auf welcher Datenlage haben Sie es gesagt? (Zuruf Kathrin Anders (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Herr Grüger, richtig ist, dass im Januar und Februar – habe ich hier vorne schon zehnmal gesagt – die AfD stärkere Maßnahmen war. Es ist nicht richtig, was Bellino gesagt hat: dass es keine Blaupause gab. Der demieplan von 2007 lag vor, und das war eine sehr Blaupause. Wenn wir als AfD im Jahr 2020, Ende 2019 die ersten fragen stellen und sagen: „Wir müssen hier aufpassen, haben nicht genügend Informationen, um dieses Virus zuschätzen“, dann ist man natürlich erst einmal für nahmen, die der Staat ergreift, damit man dieses abdecken kann. Da waren Sie anderer Meinung. (Beifall Dr. Frank Grobe (AfD)) Da habe ich hier vorne von sozialer Distanzierung chen, und da haben hier noch welche gelacht – das ich noch sehr genau –: Dass die AfD für soziale Distanzierung ist, ist ja klar. – Das war die Datenlage damals. Danach hat sich das tatsächlich gewandelt. Am 28. sagte der Gesundheitsminister Spahn noch, das alles nur wie eine Grippe; danach hat sich alles gewandelt. Sie haben sich gewandelt, und ja, auch wir haben gewandelt (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): sind dabei geblieben!) nach den Erkenntnissen, die wir im März erfahren dass dieses Virus eben nicht so schlimm war, wie wir erst dachten. (Beifall AfD – Zurufe Jürgen Frömmrich und Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Damit ende ich jetzt: Herr Bellino, wie Sie mit Meinungen im Hauptausschuss umgegangen sind, wir bei Frau Guérot gesehen. Die wollten Sie des verweisen. Da haben Sie als Versammlungsleiter und haben die Frau sogar angeschrien. Das war die wie sie im Hauptausschuss gelaufen ist. Tun Sie doch so, als ob das alles so friedlich gewesen wäre. – Dank. (Beifall AfD – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS DIE GRÜNEN): Weil sie sich nicht benommen im Parlament!)
Dr. Daniela Sommer
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Wortmeldung Holger Bellino (CDU) – Zurufe – Herr Bellino, ich hätte dann einen Zettel gebraucht. wissen, dass ich das hier vorne sehr konsequent durchführe, dass ich das anderen Abgeordneten auch so nicht währt habe. Es tut mir leid, aber bitte dann beim Mal die Wortmeldung früher abgeben. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Persönliche Erklärung! – Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber Herr Bellino ist ja erst angesprochen worden!) – Herr Bellino, dann gebe ich Ihnen das Wort. Sie sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte sehr. das Holger Bellino (CDU): für Frau Präsidentin, ich habe mich entschieden, zu reden, Herr nachdem mich der Vorredner im letzten Satz direkt angePansprochen hat und hier auch wieder aus seiner Sicht der gute Dinge etwas geschildert hat, was so nicht war. Deshalb bitte ich um das Wort. An- (Zurufe AfD: Doch! – Natürlich! – Zuruf: Richtigwir stellung!) einMaßRisiko
Dr. Daniela Sommer
Herr Bellino, dann würde ich vorschlagen: Sie haben tatsächlich die Möglichkeit zur persönlichen Erklärung, die gespro- Möglichkeit, noch einmal ans Pult zu treten. Bitte schön. weiß
Holger Bellino CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Februar Ich habe dargestellt, dass sich der Hauptausschuss mit dem sei Thema intensiv befasst hat. Ich darf sagen, Frau PräsidenAuch tin, dass er dies sehr würdevoll getan hat, über alle Parteiuns grenzen hinweg. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Wir haben zwei Tage mit den von mir in meiner vorherihaben, gen Rede dargestellten Fachleuten gesprochen. Wir haben zugehört, wie sie die Dinge einschätzen, und wir haben wahrgenommen, dass das eine oder andere auch anders gesehen wurde, als das die damaligen regierungstragenden FraktioLara nen, die Verantwortungsträger in der Regierung gesehen haben. Das alles war sachlich. Das haben Sie verschwiegen. Es wurde dann unsachlich, als eine, wahrscheinlich anderen haben von Ihnen eingeladene, Zuschauerin von der Tribüne ein Saales Bonbon in den Plenarsaal geschmissen hat. Dann wurde es ungemütlich. Eine Abgeordnete der SPD wurde getroffen. gekocht Sache, Das gehört sich nicht, und da werde ich auch in Zukunft nicht einschreiten. Vielen (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten – Stephan Grüger 90/ (SPD): Aber mit Körperverletzung haben sie es ja nicht so! – Zurufe AfD) hat Das ist genau das, was Sie eben auszeichnet. Sie wollen die Gesellschaft spalten, genauso wie Sie jetzt eine Amnestie fordern, egal, was jemand gemacht hat. (Volker Richter (AfD): Ist das jetzt eine persönliche Erklärung?) AfD) Die meisten Bürger haben sich an Recht und Ordnung geSie halten, auch wenn sie vielleicht nicht einverstanden waren. Aber diejenigen, die sich eben nicht an Recht und Ordnung ge- gehalten haben, müssen doch entsprechend belangt werden nächsten können. Ein letzter Satz: Die dritte Gewalt war immer einsatzfähig. Sie konnte jederzeit angerufen werden und kann auch heute noch angerufen werden. Sie entscheidet dann, und nicht gerade die AfD-Fraktion in diesem Landtag. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben und vereinzelt Freie Demokraten – Zuruf AfD: Das ist keine persönliche Erklärung!)
Dr. Daniela Sommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun liegen mir keine – – Herr Dr. Grobe, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte schön.
Dr. Frank Grobe AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es sollte um eine persönliche Erklärung gehen. Das war keine. Ich bitte, dass wir das Thema im Ältestenrat besprechen, weil das so nicht geht. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat er gemacht! – Weitere Zurufe) Uns wird dann auch immer vorgehalten, dass wir keine richtige persönliche Erklärung abgeben würden. Hier ist es genauso der Fall gewesen. Herr Bellino war ja früher parlamentarischer Geschäftsführer, er weiß, wie es geht. – Danke. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er hat die Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen!)
Dr. Daniela Sommer
Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung von der parlamentarischen Geschäftsführerin Lisa Gnadl, SPD. Bitte sehr.
Lisa Gnadl SPD
Frau Präsidentin, ich finde, wir können das natürlich auch noch im Ältestenrat nacharbeiten, aber Herr Bellino wurde hier persönlich angegriffen in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender. Er hat in seiner persönlichen Erklärung dargelegt, wie er im Hauptausschuss damit umgegangen ist, was im Hauptausschuss vorgefallen war und dann zu seiner Handlung geführt hat. Deswegen, finde ich, ist das alles im Rahmen einer persönlichen Erklärung auch so möglich gewesen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Frau Gnadl. Sie haben mir jetzt das eine oder andere schon vorweggenommen. Herr Dr. Grobe, Sie haben eben die Situation mitbekommen, dass Herr Bellino in den letzten Sätzen von Herrn Richter tatsächlich persönlich angesprochen worden ist. Ich habe erläutert, wie ich hier vorne verfahre und dass ich ihm die Möglichkeit gebe, eine persönliche Erklärung abzugeben. Das hat er als Ausschussvorsitzender des Hauptausschusses auch getan. Da haben wir anscheinend eine andere Perspektive auf die Dinge, die hier gesagt worden sind. – Aber Sie melden sich jetzt noch einmal zur Geschäftsordnung. Bitte sehr.
Dr. Frank Grobe AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Dann bitte ich um einen Protokollauszug, und den Rest besprechen wir dann im Ältestenrat, was wirklich eine persönliche Erklärung ist und was nicht. – Danke.
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank. – Das können wir gerne machen. Ich hoffe sehr, dass, wenn wir das miteinander geklärt haben, sich jede und jeder dann auch daran hält. Wir besprechen das von hier vorne oft genug. Sie haben eben in Ihrem Beitrag gesagt, dass auch Sie immer wieder darauf hingewiesen werden, (Dr. Frank Grobe (AfD): Genau!) was eine persönliche Bemerkung beinhalten darf. Dann möchte ich auch Sie bitten, sich daran zu orientieren. Vielen Dank. Nun gibt es aber keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Debatte. Ich schaue zur antragstellenden Fraktion, ob wir diesen Antrag an die beiden Ausschüsse überweisen sollen. – Dann ist der Gesundheits- und Familienpolitische Ausschuss der federführende Ausschuss und der Innenausschuss mitberatend. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen – Drucks. 21/5075 – Gemeinsam wird dieser Tagesordnungspunkt mit dem Änderungsantrag der AfD aufgerufen: Änderungsantrag Arno Enners (AfD), Volker Richter (AfD), Robert Lambrou (AfD), Gerhard Bärsch (AfD), Dr. Frank Grobe (AfD) – Drucks. 21/5132 – Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Zunächst hat die Staatsministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Einbringung dieses Gesetzesentwurfs das Wort. Frau Staatsministerin Hofmann, bitte sehr.
Heike Hofmann
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir nach der Einbringung das Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen heute im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das auch nach den Gesetzesberatungen beschließen werden. Warum ist das so wichtig? Weil wir gemeinsam die Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen verbessern wollen. Wir wollen gemeinsam die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen allgemein verbessern, aber auch ganz konkret mit diesem Gesetz. Stellen Sie sich vor, Sie sind blind, etwa von Geburt an oder durch eine Makula-Erkrankung. Durch den grünen Star oder was auch immer sind Sie stark sehbeeinträchtigt. Mit der Blindheit bzw. mit dem eingeschränkten Sehen müssen Sie Ihren Alltag bewältigen. Das beginnt im häuslichen Bereich: Wie stelle ich die Kaffeemaschine an? Wie bewege ich mich im öffentlichen Raum über Bürgersteige, die noch nicht abgesenkt worden sind? Wie kann ich haupt teilhaben, wenn ich eine solche Sinnesbeeinträchtigung habe? Meine Damen und Herren, das ist ein plastisches dafür, was Menschen, die eine solche Behinderung tagtäglich bewältigen und leisten. Ich bin der festen zeugung, dass es unsere gesamtgesellschaftliche ist, hier genau hinzuschauen. Wenn es möglich ist, müssen Menschen mit solch einer Sinnesbeeinträchtigung bei der Teilhabe auch wirklich unterstützt und werden. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, genau hier setzt das an. Es schafft einen Ausgleich, sofern es nicht nur den wirtschaftlichen Bedarf geht, sofern es nicht um Eingliederungshilfe geht, sofern es nicht um Almosen Vielmehr geht es um Mittel für laufende Kosten, auch immaterielle Bedürfnisse, die aber natürlich da sind. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir zunächst das bestehende Landesblindengeldgesetz und das gehörlosengeldgesetz verlängern, sodass wir mit der längerung den Menschen Vertrauen, Kontinuität und ständigkeit geben. Das Wichtige ist zunächst einmal Verlängerung. Aber nicht nur das. Mit dem Gesetz gehen drei Verbesserungen einher. Zunächst einmal wird das Gehörlosengeld angehoben und soll fortan 20 % der Blindenhilfe betragen. Damit setzt sich Hessen neben Berlin an Spitze im Ländervergleich dieser Unterstützung. (Beifall CDU und SPD) Wir wissen, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere gehörlose Menschen, aber auch blinde Menschen, Mehrbedarfe haben, um ihren Alltag und um ihr zu bewältigen. Wir wollen trotz der aktuell schwierigen nanziellen Lage mit diesem Gesetz genau da ansetzen, wir tatsächlich konkrete Verbesserungen für die Menschen erreichen können. Sie wissen, dass wir mit den Verbänden und Initiativen fortlaufenden Gespräch sind. Diese und vor allem se Menschen bzw. Menschen mit Beeinträchtigungen dern uns, dass es oft an Gebärdensprachdolmetschern Auch da setzt das Gesetz durch Begleitmaßnahmen an, wa beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, munikationsassistenzen oder speziellen technischen mitteln. Das ist ein notwendiger Nachteilsausgleich. sind wichtige Instrumente und Maßnahmen für Selbstbestimmung und Teilhabe. Deshalb verbessern wir mit tigen Begleitmaßnahmen die Teilhabe dieser Menschen. (Beifall CDU und SPD) Dieses Gesetz schafft Klarheit, indem wir den Zweck Leistung konkretisieren und mit dem Geld den rungsbedingten Mehraufwand ausgleichen. Wir bauen rokratische Hürden ab. Wir reden nicht nur über kratisierung, sondern wir machen sie ganz konkret. Ich möchte noch einmal auf die Begleitmaßnahmen sprechen kommen, die sehr wichtig sind. Wir werden einer staatlichen Hochschule einen Studiengang für densprachdolmetscher einführen, weil Gebärdensprachdolmetschende im Land fehlen. Wir werden Kommunikationsassistenzen zertifizieren. Wir werden für den Beruf Gebärdensprachdolmetschenden bereits an Schulen, bei über- FSJlern, bei FÖJ-Teilnehmern, aber auch bei Berufsmessen werben. Wir wollen schon in der Kita und in der Schule für dieses Thema sensibilisieren, aber nicht nur deshalb, weil wir künftige Gebärdensprachdolmetschende gewinnen Beispiel wollen. Meine Damen und Herren, wenn wir bereits in der haben, Kita und in der Schule für dieses Thema sensibilisieren, Überdann ist das ein entscheidender Beitrag für eine inklusivere Aufgabe und gerechtere Gesellschaft. dann (Beifall CDU und SPD) begleitet Richtig ist, dass wir mit diesem Gesetz noch nicht alles erreichen können. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, für die wir tagtäglich eintreten und kämpfen, dies übrigens auch mit unserem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BehinGesetz um dertenrechtskonvention, den wir gerade novellieren. Auf die diesem Weg gehen wir Schritt für Schritt voran. Wir können nicht alles auf einmal schaffen, dies auch aufgrund der geht. für Haushaltslage des Landes. Mit diesem Gesetz sind wir aber auf dem richtigen Weg und gehen einen entscheidenden Schritt voran. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. einmal Landes- (Beifall CDU und SPD) VerBedie Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Nun hat die Abgezentrale ordnete Gießler von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön. die
Jennifer Gießler CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Teilhabe bedeutet, das eigene Leben möglichst selbstbestimmt gestalten zu können. Teilhabe bedeutet, am gesellschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben Leben teilzunehmen. Für blinde, taubblinde und gehörlose fiMenschen ist diese selbstverständliche Teilhabe jedoch fast wo immer mit enormen Herausforderungen und zusätzlichen Kosten verbunden. Die Mehrbelastungen entstehen allein aufgrund der Behinderung. Sie entstehen unabhängig vom im Einkommen und unabhängig vom Vermögen eines Mengehörloschen. schilfehlt. Deshalb gibt es in Hessen das Landesblindengeld, das et- Taubblindengeld und das Gehörlosengeld. Mit dem heuKom- te in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf sorgen Hilfs- wir dafür, dass diese wichtigen Leistungen fortgeführt und Das weiterentwickelt werden; denn sonst würden diese Gesetze Ende dieses Jahres auslaufen. Damit schaffen wir Verlässwich- lichkeit und Planungssicherheit für die betroffenen Menschen. Zudem senden wir ein klares Signal: Das Land Hessen steht auch weiterhin zu seiner Verantwortung gegenüber Menschen mit Sinnesbehinderungen. der (Beifall CDU und SPD) behindebüDie Leistungen bleiben einkommens- und vermögensunabEntbürohängig; denn sie sind keine Fürsorgeleistungen, die erst dann greifen, wenn eigenes Einkommen oder Vermögen zu nicht ausreichen. Sie dienen vielmehr dazu, behinderungsan bedingte Nachteile auszugleichen, eine selbstbestimmte Gebär- Lebensführung zu erleichtern und an der Gesellschaft teilzuhaben. Der Gesetzentwurf stellt somit klar, dass Blinden-, Taubblinden- und Gehörlosengeld neben der Leisder tung der Eingliederungshilfe gewährt werden. Die Eingliederungshilfe ist auf einen konkreten individuellen Bedarf ausgerichtet. Blinden- und Gehörlosengeld haben dagegen eine andere Funktion. Sie sollen den Leistungsberechtigten Mittel zur Verfügung stellen, mit denen sie auch laufende und immaterielle Bedürfnisse eigenverantwortlich ausgleichen können. Eine weitere Verbesserung betrifft Menschen, die aus einem anderen Bundesland in eine hessische Einrichtung ziehen. Aus unserer Sicht darf es nicht vom vorherigen Wohnort abhängen, ob ein Mensch nach dem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim weiterhin eine entsprechende Leistung erhält. Die Entscheidung für eine notwendige Einrichtung darf nicht durch die Sorge vor dem Verlust des Blindengeldes oder des Gehörlosengeldes erschwert werden. Künftig können auch Menschen leistungsberechtigt sein, die vor der Aufnahme in eine hessische Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Bundesland hatten. Damit schließen wir eine konkrete Lücke und verbessern die Gleichbehandlung. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf erhöhen wir außerdem das Gehörlosengeld. Hessen zahlt bereits heute das zweithöchste Gehörlosengeld aller Bundesländer. Künftig wird es auf 20 % der Blindenhilfe festgelegt und damit auf das derzeitige Berliner Niveau angehoben. Das bedeutet nach heutigem Stand eine Erhöhung von monatlich 178,96 Euro auf 182,64 Euro. Da die Leistung an die dynamische Entwicklung der Blindenhilfe gekoppelt ist, wird sie auch künftig regelmäßig angepasst. Ich will zugleich offen ansprechen, dass die Verbände im Beteiligungsverfahren weiter gehende Forderungen erhoben haben und uns auch einige Schreiben von Betroffenen erreicht haben. Dazu zählen eine Ausweitung des Blindengeldes auf hochgradig sehbehinderte Menschen, höhere Leistungen für Minderjährige und die Gewährung des Gehörlosengeldes bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 % bei Vorliegen des Merkzeichens Gehörlos. Diese Forderungen sind aus der Sicht der Betroffenen nachvollziehbar. Sie verdienen eine ernsthafte und respektvolle Auseinandersetzung. Eine solche Erweiterung des leistungsempfangsberechtigten Personenkreises würde erhebliche und dauerhafte Mehrausgaben verursachen. Unter den gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen ist das aktuell nicht darstellbar und im vorliegenden Gesetzentwurf deshalb nicht vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die damit verbundenen Teilhabebedarfe geringgeschätzt werden. Es bedeutet vielmehr, dass wir politische Ziele und finanzielle Möglichkeiten miteinander in Einklang bringen müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf sichern wir zunächst die bestehenden Leistungen, verbessern konkrete Regelungen und erhöhen das Gehörlosengeld. Allein diese Erhöhung führt zu zusätzlichen Ausgaben von jährlich rund 120.500 Euro – mit künftig dynamischen Tendenzen. Gute Politik muss ambitioniert sein. Sie muss aber auch verlässlich finanzierbar sein. Geldleistungen allein reichen zudem nicht aus, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Gerade gehörlose Menschen sind in vielen Lebensbereichen auf Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher angewiesen. Zugleich besteht bundesweit ein erheblicher Mangel an entsprechend qualifizierten Fachkräften. Deshalb wird das Gesetzesvorhaben durch weitere Maßnahmen rund um die Deutsche Gebärdensprache begleitet. Mehr Teilhabe erreichen wir nicht allein durch höhere Leistungen. Wir müssen ebenso Barrieren abbauen, Informationen zugänglich machen, Kommunikation ermöglichen und die erforderlichen Strukturen stärken. Als behindertenpolitische Sprecherin meiner Fraktion ist mir dabei besonders wichtig: Wir dürfen Politik für Menschen mit Behinderungen nicht über deren Köpfe hinweg machen. Die Erfahrungen der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen gehören in den Mittelpunkt gestellt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bringt konkrete Verbesserungen. Wir sichern die Zahlung des Blindengelds, des Taubblindengelds und des Gehörlosengelds für weitere sieben Jahre. (Beifall CDU und SPD) Wir schaffen Klarheit bezüglich der Eingliederungshilfen. Wir verhindern, dass Betroffene allein wegen des Umzugs in eine hessische Einrichtung ihren Leistungsanspruch verlieren. Außerdem erhöhen wir das Gehörlosengeld auf 20 % des Betrags, der als Blindenhilfe gezahlt wird. Das sind wichtige Schritte für mehr Verlässlichkeit, mehr Rechtssicherheit und mehr selbstbestimmte Teilhabe. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und insbesondere auf den weiteren Austausch mit den Betroffenen, ihren Verbänden und den Sachverständigen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Dr. Daniela Sommer
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pürsün von den Freien Demokraten. Sie haben das Wort, Herr Pürsün. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf bringt Verbesserungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Die Geltungsdauer des Landesblindengeldgesetzes und des Landesgehörlosengeldgesetzes wird bis Ende 2033 verlängert. Das Gehörlosengeld wird angehoben, bleibt dynamisch und soll künftig 20 % des im Rahmen der Blindenhilfe erstatteten Betrags betragen. Menschen, die aus einem anderen Bundesland in eine hessische Einrichtung ziehen, sollen ihren Anspruch künftig nicht mehr verlieren. Aber bei einer entscheidenden Frage bleibt alles beim Alten. Wer Gehörlosengeld bekommen will, benötigt weiterhin das Merkzeichen Gl und zusätzlich einen Grad der Behinderung von 100. Warum einen GdB von 100? Das Merkzeichen Gl ist das spezifische Merkzeichen für Gehörlosigkeit. Der GdB bewertet die Beeinträchtigung der Teilhabe insgesamt. Die Landesregierung begründet die von ihr gezogene Grenze damit, dass mit einem höheren GdB in der Regel ein höherer Teilhabebedarf einhergehe. Das mag für den Gesamt-GdB gelten, aber das Gehörlosengeld soll die gehörlosigkeitsbedingten Nachteile ausgleichen. Für diese spezifischen Beeinträchtigungen gibt es aber das Merkzeichen Gl. Das führt zu einer schwer vermittelbaren Situation. Zwei Menschen mit dem Merkzeichen Gl können beim Gehörlosengeld unterschiedlich behandelt wenn ihr GdB unterschiedlich hoch ist. Diesen Punkt tisiert der Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main. Der Verband stellt grundsätzlich die Frage, ob neben Merkzeichen Gl eine zusätzliche GdB-Grenze erforderlich ist. Das müssen wir nicht heute und hier abschließend scheiden, aber diese Frage gehört in die Anhörung. Für Freie Demokraten ist klar: Ein Nachteilsausgleich zielgenau an dem Nachteil ansetzen, den er ausgleichen soll. Unsere Position ist nicht neu. Wir haben im Jahr im Landtag gefordert, die Grenze auf einen GdB von senken. (Beifall Freie Demokraten) Die CDU kannte diese Größe. Vor der Landtagswahl schrieben Sie, nach Ihren Informationen hätten etwas niger als 80 % der Menschen mit Merkzeichen Gl GdB von 100; die übrigen 20 % hätten einen GdB 80 oder 90. Es geht nicht um eine theoretische Fallkonstellation. Wie groß diese Gruppe heute ist, lässt der entwurf offen. Bemerkenswerter ist, dass die CDU zugesagt hat, sie werde sich dafür einsetzen, die bei der nächsten Überarbeitung des Gesetzes auf den sonenkreis mit GdB 80 oder 90 auszuweiten. Liebe ginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion: Wir tigen uns derzeit mit der nächsten Überarbeitung. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht nicht, wolle die Absenkung auf einen GdB von 80 überprüfen. Dort steht: Das Gehörlosengeld wollen wir künftig ab einem Grad der Behinderung von 80 gewähren. – fen wollten Sie etwas anderes: ob nämlich auch Menschen einbezogen werden, die aus anderen Ländern direkt in sische Einrichtungen ziehen. Diesen Prüfauftrag setzen um. Das klare Versprechen, die Anspruchsvoraussetzung auf einen GdB von 80 zu senken, setzen Sie nicht um. müssen Sie erklären. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der Gesetzentwurf macht den Widerspruch selbst Da steht, die Forderung nach GdB 80 oder 90 werde Koalitionsvertrag gestützt. Dann heißt es rückblickend: „Danach wollte man das Gehörlosengeld bereits ab GdB von 80 gewähren.“ – Aus „wir wollen“ ist man“ geworden: ein Koalitionsversprechen im Präteritum. Die Begründung dafür lautet: erhebliche Mehrausgaben. Wir müssen über die Kosten sprechen – das ist keine ge –, aber man sollte die Kosten dann auch kennen. wollte von der Ministerin in der gestrigen Fragestunde sen, wie hoch die Mehrkosten bei einer Senkung auf GdB von 80 wären. Sie konnte keine Zahl nennen; will sie nachliefern. Im Gesetzentwurf sind die Mehrkosten bereits als „erheblich“ und „nicht tragbar“ bezeichnet. Für die Anhebung des Gehörlosengeldes beziffert der setzentwurf den zusätzlichen Aufwand auf 120.000 pro Jahr. Hinsichtlich der Senkung auf einen GdB von fehlt jede konkrete Zahl. Bevor Sie also ein ausdrückliches Koalitionsversprechen mit erheblichen Mehrausgaben senken, legen Sie bitte die Rechnung vor. Die Ministerin sagt in ihrer Pressemitteilung, es bleibe nächst bei einem GdB von 100. Wenn das Wort „zunächst“ werden, ernst gemeint ist, dann prüfen Sie bitte eine Senkung auf kri- einen GdB auf 80 erneut; denn dieses Gesetz soll bis zum Jahre 2033 gelten. Wie viele Menschen wären bei einem dem GdB von 80 zusätzlich anspruchsberechtigt? Im Jahr 2023 konnte die CDU die Größenordnung nennen. Deshalb erwarten wir, dass die Landesregierung die aktuelle Zahl und eine Kostenrechnung nachliefert. entuns Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabe sollte und solide Finanzen sind keine Gegensätze. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 80 zu Eine gute Politik muss beides zusammenbringen. Deshalb erwarten wir im weiteren Verfahren drei Antworten: Warum ist trotz des Merkzeichens Gl zusätzlich ein GdB von 100 erforderlich? Wie viele Menschen sind durch diese we- Grenze ausgeschlossen? Wie lautet die Kostenrechnung, einen mit der Sie die Senkung auf einen GdB von 80 für finanzivon ell nicht tragbar erklären? Der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen. Deshalb wäre Gesetzes falsch, ihn schlechtzureden. Aber ausgerechnet die zendamals trale Verbesserung, die CDU und SPD versprochen haben, Leistung fehlt. PerKolleWir unterstützen die Überweisung des Gesetzentwurfs an beschäfden Ausschuss und wünschen uns eine Anhörung zu dem Entwurf. Unsere Position ist klar: ein GdB von 80. Nun liegt es an der Koalition, aus ihrem Versprechen eine Realität zu machen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS man 90/DIE GRÜNEN) bereits PrüVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: hes- Ich erteile nun dem Abgeordneten Enners von der AfDSie Fraktion das Wort. Bitte sehr. Das
Arno Enners AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das hessische Landesblindengeldgesetz läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Dieser Fristablauf ist das Ende sichtbar. einer für sieben Jahre gegebenen Zusage der Landesregievom rung, und er könnte jetzt auch das Ende weiterer sieben Jahre Unsicherheit bedeuten. Hinter dieser Frist stehen einem Menschen, blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblin„wollte de Menschen, die auf Verlässlichkeit angewiesen sind. Die Landesregierung legt uns nun einen Gesetzentwurf vor, der den Titel „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe Fravon Menschen mit Sinnesbehinderungen“ trägt. Betonen Ich möchte ich: An Ihrem Entwurf ist nichts falsch, aber er ist wisunvollständig und daher keine wirkliche Verbesserung, was einen die Teilhabe betrifft. sie Die Klarstellung zur Zweckbestimmung der Leistungen und zur Eingliederungshilfe, die Ihr Entwurf enthält, ist Ge- sachgerecht. Die Änderung im Hinblick auf den gewöhnliEuro chen Aufenthalt in einer Einrichtung ist ebenfalls richtig, und es soll zukünftig auch niemand seinen Anspruch verlieren, nur weil er in die Einrichtung eines anderen Bunver- deslandes zieht. Auch das ist richtig. Aber bei den eigentlichen Leistungen bleibt die Landesrezu- gierung deutlich hinter dem zurück, was die Betroffenen und ihre Verbände fordern. Im Vorblatt Ihres eigenen Gesetzentwurfs führen Sie die Forderung auf, dass Menschen mit einem Visus bis 0,1 zukünftig einbezogen werden. Hochgradig Sehbehinderte sollten mehr Geld erhalten. Die Höhe des Blindengeldes solle von 86 auf 100 % der bundesweiten Blindenhilfe angehoben werden, und Minderjährige sollten einen vollen Leistungsanspruch bekommen. Aber nun heißt es, das sei zu teuer, die Haushaltslage lasse diese Mehrausgaben nicht zu. Meine Damen und Herren, Haushaltsdisziplin ist notwendig, aber Haushaltsdisziplin bedeutet auch, die Prioritäten so zu setzen, dass Menschen davon aktiv profitieren. (Beifall AfD) Ein Gesetz, das Verbesserungen bei der Teilhabe verspricht, muss sich daran messen lassen, was bei den betroffenen Menschen tatsächlich ankommt. Das ist nach Ihrer Vorlage jetzt nicht allzu viel. Deshalb legen wir Ihnen unseren Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vor. Wir wollen den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Bislang setzt die Leistung beim Vorliegen einer hochgradigen Sehbehinderung ein. Aber der behinderungsbedingte Mehraufwand beginnt nicht plötzlich bei einem gesetzlichen Grenzwert. Auch Menschen mit einer Sehschärfe von höchstens einem Zehntel haben zusätzliche Aufwendungen für Beleuchtung, optische und technische Hilfsmittel oder Assistenz. Für diese Gruppe wollen wir einen abgestuften Nachteilsausgleich schaffen: 40 % für hochgradig Sehbehinderte und 20 % für die neu einbezogene Gruppe der Betroffenen mit einem Visus bis 0,1 %. (Beifall AfD) Weiterhin wollen wir das Blindengeld für blinde Menschen und ihnen Gleichgestellte wieder auf 100 % der Blindenhilfe anheben. Warum Hessen dauerhaft bei 86 % des Nachteilsausgleichs stehen bleiben soll, ist in Ihrem Entwurf sachlich nicht dargestellt. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die Minderjährigen. Nach geltendem Recht wird bei ihnen ein deutlich niedrigerer bundesrechtlicher Ausgangsbetrag zugrunde gelegt. Das Ergebnis ist eine erhebliche Differenz zum Blindengeld der Erwachsenen, für die es aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund gibt. Blinde Kinder brauchen barrierefreie Lernmittel. Sie brauchen technische Hilfsmittel, und sie haben zusätzliche Aufwendungen für Mobilität, Kommunikation, Schule und Teilhabe. Es wird immer wieder das Argument vorgeschoben, Minderjährige lebten im Elternhaus und hätten deshalb geringere Kosten. Aber Eltern ersetzen kein Braillegerät, keine barrierefreie Software und keine Mobilitätshilfe. (Beifall AfD) Das familiäre Zusammenleben lindert, beseitigt aber nicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Unser Änderungsantrag setzt deshalb für blinde Menschen unabhängig vom Lebensalter dieselbe Bezugsgröße an. Die bestehende Kopplung an § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bleibt erhalten. Wir beseitigen lediglich die Altersdifferenzierung. Dass das auch systematisch möglich ist, zeigt der Bundesgesetzgeber selbst. § 82 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch knüpft bei Blindheit unabhängig vom Lebensalter an den für Erwachsene vorgesehenen Betrag der Blindenhilfe an. Es ist also durchaus möglich, man muss es nur wollen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Befristung. Das Gesetz soll bis Ende 2033 – also wiederum ein Zeitraum von sieben Jahren – befristet werden. Befristete Gesetze schaffen aber nur eine befristete Planungsund Rechtssicherheit. Warum muss ausgerechnet die gesetzliche Grundlage für diesen Nachteilsausgleich immer an einem Stichtag enden? Ich gehe davon aus, niemand in diesem Hause bestreitet ernsthaft, dass es das Blindengeld auch noch nach 2033 geben muss. Somit gibt es für eine Befristung eigentlich keine sinnvolle Rechtfertigung. (Beifall AfD) Notwendige Anpassungen können jederzeit im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden. Rechtssicherheit und gesetzgeberische Anpassung schließen sich hier nicht aus. Wir stellen die sachgerechten Änderungen durch die Landesregierung nicht infrage. Artikel 2, die Änderung des Landesgehörlosengeldgesetzes, bleibt von unserem Änderungsantrag unberührt. Wir ergänzen aber genau die Punkte, bei denen der Regierungsentwurf hinter den berechtigten Forderungen der Betroffenen und ihrer Verbände zurückbleibt: 100 % der Blindenhilfe für blinde Menschen und ihnen Gleichgestellte, dieselbe Bemessungsgrundlage für Kinder und Erwachsene, 40 % für hochgradig Sehbehinderte, 20 % für die neu einbezogene Gruppe der Menschen mit einem Visus bis 0,1 und eine dauerhafte gesetzliche Grundlage. Wir greifen damit zentrale Forderungen auf, die von den Betroffenen und ihren Verbänden erhoben werden; denn es geht nicht um politische Etiketten, sondern darum, berechtigte Anliegen in einem Gesetz wiederzufinden. Meine Damen und Herren, Sie können unseren Änderungsantrag, wie Sie es immer machen, ablehnen. Aber dann erklären Sie bitte auch den betroffenen Menschen, warum die Landesregierung die von ihnen gestellten Forderungen in ihrem eigenen Entwurf aufführt und sie anschließend doch im Wesentlichen beiseiteschiebt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Dr. Daniela Sommer
Nun hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Martin das Wort.
Felix Martin GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Blinde, gehörlose und taubblinde Menschen erhalten in Hessen eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags. Hessen war mit seinem Gesetz zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen Vorreiter. In einigen Bundesländern gibt es nach wie vor kein Gehörlosengeld und kein Blindengeld. Manche Bundesländer zahlen zwar eine solche Unterstützung, allerdings fällt sie geringer aus als bei uns in Hessen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf schafft weitere Verbesserungen. So wird klargestellt, dass diese Unterstützungsleistungen unabhängig davon gezahlt werden, wie die individuelle Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Person ist. Außerdem wird das Gehörlosengeld erhöht. Es handelt sich zwar nur um eine kleine Erhöhung von 3,68 Euro pro Person und Monat, aber wir schließen damit zur Spitze der Bundesländer auf, was die Höhe Gehörlosengeldes angeht. Wir GRÜNE unterstützen diese Weiterentwicklungen, in dem Gesetzentwurf enthalten sind, ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was CDU und SPD in dem Gesetzentwurf regeln, begrüßenswert. Kritisch ist eher das, was nicht drinsteht. Wieder handelt sich um befristete Gesetze. Das ist bei uns im parlamentarischen Betrieb zwar geübte Praxis, und es zwingt uns ein Stück weit dazu, uns mit den Themen immer auseinanderzusetzen, aber für die betroffenen Menschen schürt das Unsicherheit. In dem Gesetz steht nämlich festes Enddatum, ab dem die Unterstützungsleistung mehr gezahlt werden soll. Aktuell ist es der 31.12.2026. Schon lange fordern Betroffene deshalb, dass diese setze eine unbefristete Gültigkeit haben. Das strahlt nungssicherheit aus, und wenn es dann tatsächlich sungsbedarfe geben sollte, steht es uns im Landtag zeit frei, Änderungen vorzunehmen. Der Vorschlag der AfD ist etwas irritierend. Beim geld die Befristung zu streichen, beim Gehörlosengeld nicht – so steht es in Ihrem Änderungsantrag –, ist sinnvoll. Wir sollten beide Gesetze unbefristet ermöglichen und damit den betroffenen Menschen Planungssicherheit geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer gehörlos ist, sollte auch Gehörlosengeld bekommen. Das klingt wie eine absolute Selbstverständlichkeit, aber leider nicht; denn ein Teil der gehörlosen Menschen ist vom Gehörlosengeld ausgeschlossen. CDU und SPD haben dieses Problem auch erkannt in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diesen zu ändern. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf chen Sie dieses Versprechen. Statt endlich allen Gehörlosen den Zugang zum Gehörlosengeld zu ermöglichen, dieser ungerechte Zustand bis ins Jahr 2033 zementiert werden. Doch in Hessen muss gelten: Wer gehörlos muss auch das Gehörlosengeld bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Zur Erläuterung: Wenn man das Gehörlosengeld men möchte, dann reicht es nicht aus, einfach nur zu sein, sondern es bedarf zusätzlich eines Grades der hinderung von 100. Wer gehörlos ist, aber darüber keine andere Behinderung hat, hat insofern möglicherweise keinen Anspruch auf dieses Gehörlosengeld; denn lerweise gibt es für Gehörlosigkeit gerade einmal Grad der Behinderung von 80. Besonders deutlich wird dieser Missstand bei Kindern Jugendlichen. Minderjährige Gehörlose gelten als dürftig. Sie erhalten in aller Regel einen Grad der Behinderung von 100. Zum 18. Geburtstag findet dann allerdings regelhaft eine Neubewertung des Grades der Behinderung statt, und diese führt häufig zu einer Absenkung auf GdB 80. Es gibt also in Hessen junge Menschen, die 17 Jahren das Gehörlosengeld bekommen, mit 18 aber nicht mehr. Das ist offensichtlich ein Konstruktionsfehler in diesem Gesetz. Sie haben diesen Fehler erkannt, haben den Menschen verdes sprochen, diesen Fehler zu lösen, und versprochen, dass das Gehörlosengeld künftig ab einem GdB von 80 gezahlt werden soll. Doch dieses Versprechen wird jetzt nicht eindie gelöst. Es wird gebrochen. Wir fordern Sie auf: Beenden Sie diese unfaire Behandlung, und halten Sie sich an Ihr eigenes Versprechen. ist (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Ingo Schon (CDU): Das ist kein Versprechen!) es – Kollege Schon sagt, es ist kein Versprechen. Sie haben auch im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass Sie für die wieder Zahlung des Gehörlosengeldes den Grad der Behinderung auf 80 senken. Was ist das denn sonst, wenn kein Verspreein chen? Natürlich ist das ein Versprechen. nicht (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Ingo Schon (CDU): Wir haben gesagt, Gedass wir das wollen!) PlaAnpas- Es ist die Absicht der Landesregierung, in diesen fünf Jahjeder- ren genau das zu tun, und jetzt machen Sie das leider nicht. Meine Damen und Herren, wir hatten hier vor einigen MoBlindennaten eine sehr gute, eine sehr emotionale Debatte über die aber Sprachdeprivation gehörloser Menschen. Ich hatte damals nicht den Eindruck, dass uns alle eint, dass die Unterstützung dieses Personenkreises für uns alle ein wichtiges Anliegen ist. Es verwundert deshalb schon, dass Sie einige berechtigte Anliegen von betroffenen Menschen und einschlägigen Verbänden in Ihrem Gesetzentwurf zwar ansprechen und ist es auch einräumen, dass es diese Anliegen gibt, Sie diese aber auch sofort wieder abräumen mit dem Verweis, dass das alles nicht leistbar wäre, weil es mit Mehrausgaben verbunden wäre. Kollege Pürsün hat eben ausgeführt, wie und hoch diese ungefähr lägen. Er hat ausgeführt, dass es bei Zustand der Frage nach GdB 100 oder GdB 80 um einen relativ breüberschaubaren Personenkreis geht. soll Diese Landesregierung leistet sich ganz schön viel. Sie leisten sich so viele Ministerien wie noch nie, so viele Staatssekretäre wie noch nie, so viele Landesbeauftragte ist, wie noch nie. Aber für gehörlose Menschen ist wirklich nichts mehr drin, da ist kein Geld zu holen. Das passt nicht Dezusammen, meine Damen und Herren. Insofern will ich Sie herzlich bitten, sich an Ihre eigenen Versprechen zu halten bekom- und sie in diesem Gesetzentwurf einzulösen. – Herzlichen Dank. gehörlos Be- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Dehinaus mokraten) normaeinen
Dr. Daniela Sommer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Körner das und Wort. Herr Körner, bitte schön. hilfsbeMatthias Körner (SPD): den Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damit men und Herren! Ich möchte damit beginnen, darum zu Jahren bitten, bei der Aufrechnung von verschiedenen Haushaltspositionen manchmal etwas vorsichtiger und etwas maßvoller zu sein. Gestern gab es in einer Besuchergruppe Menschen, die anfingen, die Kosten für den Erwerb von Kunst durch staatliche Stellen gegen die Kosten für soziale Politik aufzurechnen, und zwar in einer Art und Weise, bei der ich dachte: Wir sind teilweise an einem Moment der Diskussionen angekommen, der uns dauerhaft nicht guttut. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Gesetz kostet weniger als ein Staatssekretär!) Diesen Gesetzentwurf ereilt schon mit der ersten Lesung ein sehr merkwürdiges Schicksal. Er verlängert Leistungen, er erhöht sie, er beseitigt Nachteile. Trotzdem wird vor allem darüber gesprochen, was er nicht macht. Deswegen kommt am Ende der Diskussion zunächst zu dem, was schon ein paarmal gesagt worden ist, auch noch mein Schnelldurchlauf: Wir sichern das Landesblindengeld und das Landesgehörlosengeld bis 2033. Wir schaffen Verlässlichkeit für die Menschen. Wir erhöhen das Gehörlosengeld auf 20 % der Blindenhilfe, auf derzeit rund 190 Euro monatlich. Damit liegt Hessen gemeinsam mit Berlin bundesweit an der Spitze. Die Leistung bleibt dynamisch. Auch das ist schon gesagt worden. (Beifall SPD und CDU) Wir sorgen dafür, dass es klare Anrechnungsregelungen gibt. Auch das ist eine Verbesserung für die Menschen. Das alles sind konkrete Verbesserungen. Mehr wäre besser. Aber was wir jetzt verbessern, wird dadurch nicht weniger wert, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) In der Tat ist im Koalitionsvertrag die Absicht formuliert, das Gehörlosengeld künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 zu gewähren. Diese Vereinbarung haben wir nicht vergessen. Alle Redner der Regierungskoalition, auch die Ministerin selbst, haben das hier zitiert. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Aber eines muss klar sein: Der vorliegende Gesetzentwurf verkleinert nicht den Kreis der Anspruchsberechtigten. Er nimmt niemandem etwas weg. Wir schaffen derzeit aber keine zusätzliche Erweiterung. (Ingo Schon (CDU): Genau!) Gelegentlich wird gefragt, ob die bestehende Grenzziehung nicht willkürlich sei. Ich will dazu sagen, dass das eigentlich nicht eine Frage dieser konkreten Grenze ist, sondern eher eine Frage von Grenzziehungen überhaupt. Jede gesetzliche Grenze hat eine unangenehme Eigenschaft: Unmittelbar oder knapp vor ihr steht jemand, der sich fragt, warum sie nicht zu seinen Gunsten ein Stück weiter gezogen wurde. Dies gilt aber bei 100, 90, 80 oder 70 gleichermaßen. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Das macht eine Grenzziehung schwierig. Es macht sie aber nicht automatisch willkürlich, Herr Martin. Politik darf sich nicht hinter leeren Kassen verstecken. Aber sie darf auch nicht so tun, als gäbe es das Problem nicht. Verantwortliche Sozialpolitik muss beides können: berechtigte Anliegen ernst nehmen und ehrlich sagen, was im Augenblick finanzierbar ist. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen mit dem Gesetzentwurf nicht alles um, was wir uns vorgenommen haben, aber wir kürzen nicht. Der Gesetzentwurf sichert Leistungen, er erhöht sie, und er baut Barrieren ab. Das ist ein konkreter Fortschritt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, und das ist in diesem Fall auch keine reine Floskel. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Körner. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucks. 21/5075 sowie den Änderungsantrag Drucks. 21/5132 an den zuständigen Fachausschuss, den Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Gesetz zur Beschleunigung der Ansprüche auf Angriffsentschädigung – Drucks. 21/5006 zu Drucks. 21/3597 – Zunächst übernimmt Herr Rohde die Berichterstattung. Bitte sehr. Christian Rohde, Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich darf folgenden Bericht abgeben. Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 61. Plenarsitzung am 17. März 2026 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Innen2026 mit dem Gesetzentwurf befasst und folgende Beschlussempfehlung abgegeben: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP gegen AfD.
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Erste Rednerin ist von der AfD-Fraktion die Abgeordnete Weegels. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sandra Weegels AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Oft haben wir in dieser Wahlperiode im Hohen Hause schon gehört, wie fest Hessen an der Seite seiner Beamten steht. Ebenso oft haben wir schon die einmütigen Verurteilungen der ständig steigenden Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte gehört. Mindestens genauso oft haben wir aus den Reihen der Koalition gehört: Hessen geht voran. Meine Damen und Herren, wenn es um die Angriffsentschädigung geht, dann stimmt dieses „Hessen geht voran“ ohne jeden Zweifel. Diese Entschädigung, 2021 in Hessen als bis dato einzigem Bundesland eingeführt, ist ein lich messbares und auch starkes Zeichen der Anerkennung für diejenigen, die für uns alle Tag für Tag den Kopf halten, die auch den Kopf für politische und gesellschaftliche Fehlentwicklungen hinhalten, an denen sie nun, Gott, nicht schuld sind. (Beifall AfD) Es liegt uns also völlig fern, die Angriffsentschädigung kritisieren. Ganz im Gegenteil, wir wollen sie optimieren. Wir finden es gut und richtig, dass die Auszahlung die Bewilligung an bestimmte Voraussetzungen ist. Wir finden es ebenfalls richtig, dass natürlich se ermittlungstechnische Schritte zu unternehmen und spielsweise ärztliche Befunde einzuholen sind. Wir erkennen allerdings einen deutlichen Beschleunigungsbedarf dort, wo die Geschädigten alles für eine scheidung Notwendige getan haben, dann aber oder im Extremfall sogar Jahre auf die Bewilligung Angriffsentschädigung warten müssen. Solche Fälle terkarieren doch vollkommen das implizite Ziel einer bürokratischen und schnellen Entschädigung. Doch leider kommen solche Fälle vor, und zwar nicht selten, wie man sich das vielleicht wünschen würde. ist das, was uns von den Berufsverbänden rückgespiegelt wurde. Das können Sie auch in den Stellungnahmen lesen, insbesondere in denen der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bundes der Strafvollzugsbediensteten. Nur um das noch einmal zu betonen: Durch unseren setzentwurf werden rechtsstaatliche Standards weder ab- noch außer Kraft gesetzt. Es wird keine Missbrauchsgefahr geschaffen oder vergrößert. Es werden keine ständigkeiten der Ermittlungsbehörden untergraben, sondere nicht die der Staatsanwaltschaft. Das waren Dinge, die von den Rednern der anderen Fraktionen rend der ersten Lesung gegen den Gesetzentwurf in lung gebracht worden sind. Ich empfehle hierzu einmal genaue Lektüre unseres Gesetzentwurfs. Dann werden nämlich feststellen, dass all die Gegenargumente doch konstruiert wirken müssen. Auch nach unserem Gesetzentwurf muss der geschädigte Beamte nach wie vor den genauen Ablauf des zeugenschaftlich schildern. Er muss einen ärztlichen fund über erlittene Verletzungen vorlegen. Es muss staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen bekannt gemacht eine Kopie der Strafanzeige übermittelt werden. Meine men und Herren, nichts anderes, als es jetzt auch schon Fall ist. Die einzige Ausnahme ist die staatsanwaltschaftliche Feststellung über den Tathergang, die laut schriftlicher Auskunft von Ihnen, Herr Staatsminister, bis dato ßig vorliegen muss, damit es zur Bewilligung und lung durch das Regierungspräsidium kommen kann. diese staatsanwaltschaftliche Feststellung, die im nun nicht so unantastbar sein kann, weil sie sonst ins setz geschrieben worden wäre, kommt es aber überhaupt nicht an. Was der Geschädigte und auch die Ermittlungsbehörde vorlegen müssen, um eine fundierte Entscheidung die Bewilligung möglich zu machen, haben wir in rem Gesetzentwurf aufgezählt. Das Risiko ist dabei null. Insbesondere, Kollege Sippel von den GRÜNEN, wird auch kein einfacherer Missbrauch ermöglicht. können in Ihrem Redebeitrag gleich einmal erklären, wirk- das Missbrauchsrisiko bei der Annahme unseres Gesetzentwurfs höher sein sollte als beim derzeitigen Vorgehen. hin- (Beifall AfD) weiß Wenn Sie schon einmal dabei sind, dann zeigen Sie uns doch gleich einmal die von Ihnen geforderten Rückforderungsmechanismen bei der derzeitigen Gesetzeslage. Denn diese Mechanismen, die Sie aber nicht zu kennen scheinen, zu ändern sich doch durch unseren Gesetzentwurf gar nicht. Der Gesetzentwurf ist auch keine Abkehr vom Amtserbzw. mittlungsgrundsatz, die „rechtsstaatlich bedenklich“ und geknüpft „rechtspolitisch verfehlt“ sei, wie der juristische Sachvergewisständige meinte sich ausdrücken zu müssen. bei- (Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) EntMan fragt sich an dieser Stelle tatsächlich, wie man aus Monate unserem Gesetzentwurf eine Forderung nach Abkehr vom der Amtsermittlungsgrundsatz glaubhaft herauslesen könnte. konAndererseits wundert einen in einer Stellungnahme, die unden Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag nicht zu kennen scheint, nicht mehr besonders viel; denn, so wenn man dieser Lesart des Sachverständigen folgt, meine Das Damen und Herren, dann wäre die gesamte Angriffsentschädigung rechtsstaatlich bedenklich. Das sollte insbesonnach- dere der CDU und den GRÜNEN zu denken geben; denn die haben sie ja beschlossen. Herr Staatsminister, Sie haben in der ersten Lesung zu Ge- unserem Gesetzentwurf gesagt – ich zitiere –: her„Aber wenn es einmal ein paar Wochen oder Monate Zu- dauert, weil ein Sachverhalt geprüft wird oder weil insbe- das rechtlich durch die Staatsanwaltschaft aufgearalles beitet wird, dann ist das eben hinzunehmen.“ wähStel- Nun, wenn die Staatsanwaltschaft mögliche Ansprüche auf die die Angriffsentschädigung so lange prüft, wie Sie das mit Sie unbequemen Fragen tun, dann warten die Geschädigten arg vermutlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf die Bewilligung. (Beifall AfD) Angriffs BeAber gut, das soll hier heute nicht das Thema sein. Herr das Staatsminister, Sie haben damit schlicht und einfach klarund gemacht, dass Sie für eine Beschleunigung keine NotwenDadigkeit sehen. Das ist zumindest einmal sehr deutlich und der wird auch bestimmt bei den betroffenen Berufsgruppen entsprechend registriert werden. regelmä- Den Redebeiträgen der anderen Fraktionen sehen wir jetzt Auszahmit Spannung entgegen. Im Ausschuss kam da ja nicht Auf viel. Somit warten wir auf valide Sachargumente gegen Übrigen unseren Entwurf bis dato vergeblich. GeWir beantragen auf jeden Fall eine dritte Lesung. – Vielen Dank. (Beifall AfD) über unsegleich Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Sie Nun hat für die Freien Demokraten der Abgeordnete Promwieso ny das Wort. Bitte sehr. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer im Dienst für unseren Staat angegriffen wird, muss sich auf diesen Staat verlassen können. Ich denke, das ist allgemeiner Konsens hier im Haus. Das gilt für die Polizistinnen und Polizisten, für Feuerwehrleute, für Rettungskräfte genauso wie für die Beschäftigten von Behörden und natürlich auch für unsere Lehrkräfte. Wer für unseren Staat Verantwortung übernimmt, verdient im Ernstfall auch eine schnelle Unterstützung. Allerdings kann „schnell“ nicht heißen: erst auszahlen und später prüfen. Meine Damen und Herren, genau darin liegt das Problem des AfD-Gesetzentwurfs. Er will eine Auszahlung bereits ermöglichen, wenn eine Schilderung des Angriffs, ein ärztlicher Erstbefund, eine Strafanzeige und ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen vorliegen. Das sind alles wichtige Unterlagen. Aber eine Strafanzeige belegt zunächst nur, dass ein Sachverhalt angezeigt wurde. Sie stellt noch nicht fest, dass tatsächlich ein rechtswidriger Angriff im Sinne des Gesetzes vorlag. Diese Prüfung schützt ja auch die Betroffenen. Was passiert, wenn zunächst ausgezahlt wird und später festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen? Dann drohen Rückforderungen, und es droht ein neues Verfahren. Aus der vermeintlich schnellen Hilfe wird sodann das nächste Problem. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Meine Damen und Herren, schnelle Hilfe und Rechtsstaatlichkeit sind deshalb kein Gegensatz, sie gehören einfach zusammen. Entscheidend ist deshalb auch ein Hinweis aus der Anhörung. Das eigentliche Problem liegt offenbar weniger im Gesetz als in der Verwaltungspraxis. Das haben jedenfalls die Sachverständigen mitgeteilt. Wenn ein Antrag faktisch so lange liegen bleibt, bis ein Strafverfahren vollständig abgeschlossen ist, dann ist das natürlich nicht akzeptabel. Aber dann sollten wir auch das tatsächliche Problem lösen und nicht weniger prüfen, sondern einfach schneller entscheiden. Dafür schlagen wir Freie Demokraten drei konkrete Schritte vor: Erstens Transparenz. Wie viele Anträge gibt es, wie lange dauern die Verfahren, und wo entstehen die entsprechenden Verzögerungen? Wer ein Verfahren beschleunigen will, muss zunächst wissen, wo es stockt. Zweitens ein einfaches, digitales und einheitliches Verfahren. Wer gerade einen Angriff erlebt hat, sollte sich anschließend nicht noch durch einen Verwaltungsparcours kämpfen müssen. Wir brauchen eine einfache digitale Antragstellung, klare Unterlagenlisten, feste Ansprechpartner und natürlich auch verbindliche Bearbeitungsstandards. Das wäre eine echte Beschleunigung. Drittens. Meine Damen und Herren, wenn nach drei Monaten noch keine hinreichende staatsanwaltschaftliche Feststellung vorliegt, sollte eine vorläufige Auszahlung zumindest möglich sein. Aber dann bitte auf einer rechtssicheren Grundlage. Dafür braucht es eine dokumentierte Plausibilitätsprüfung, etwa anhand der Schilderung des Vorfalls, der Dienstunfallmeldung, des ärztlichen Erstbefunds und der Strafanzeige. Von Anfang an muss natürlich klar sein, was passiert, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Meine Damen und Herren, genau darin liegt der Unterschied zwischen dem AfD-Vorschlag und unserem Ansatz. Die AfD sagt im Grunde: Wir prüfen weniger, dann geht es schneller. – Wir sagen: Wir organisieren besser, damit es schneller geht. (Beifall Freie Demokraten – Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Die Beschäftigten unseres Staates haben schnelle Hilfe und Rechtssicherheit verdient. Wir wollen einen Staat, der die Betroffenen nicht monatelang warten lässt, sie nicht mit unnötiger Bürokratie belastet, aber eben auch einen Staat, der sorgfältig und verlässlich entscheidet. Deshalb lautet unser Ansatz: sorgfältig prüfen, verlässlich entscheiden. Damit ist allen schnell geholfen. Dafür braucht es keine Absenkung rechtsstaatlicher Standards. Es braucht bessere Verfahren, eine bessere Verwaltungspraxis und eine rechtssichere Möglichkeit für vorläufige Leistungen. Wir wollen also nicht weniger Rechtsstaat, um schneller zu werden; (Sandra Weegels (AfD): Wir auch nicht!) wir wollen einen Rechtsstaat, der schneller funktioniert, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deshalb lehnen wir auch den Gesetzentwurf der AfD ab. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Nun erteile ich dem Abgeordneten Sippel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte sehr.
Christoph Sippel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angriffe auf Bedienstete des Landes sind nicht zu tolerieren. Gut ist, dass wir im Hause eine breite Einigkeit darüber haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) – Man sieht ja, wer nicht klatscht. – Zu oft wird nach solchen Taten der Fokus auf die Täter gelenkt und werden die Opfer eines solchen Übergriffs nicht bedacht. Deshalb ist es ausdrücklich gut und richtig, dass die Vorgängerkoalition aus CDU und GRÜNEN im November 2021 die Angriffsentschädigung als Dienstunfallausgleichsleistung in das Hessische Beamtenversorgungsgesetz aufgenommen hat. Somit gibt es für die Beamtinnen und Beamten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes erstmals eine Entschädigung für diejenigen, die infolge eines Angriffs eine Dienstunfähigkeit erleiden. Eine solche Entschädigung gibt es in keinem anderen Bundesland. Hessen ist damit Vorreiter in Deutschland, und das ist gut und richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Auch ist es richtig, immer einmal wieder zu schauen, die entsprechenden Regelungen noch passgenau sind. die vermeintliche Lösung, die uns die AfD mit Gesetzentwurf präsentieren will, ist weder passgenau richtig. Sie wollen die staatsanwaltschaftliche Feststellung Prüfmaßstab vollständig außer Kraft setzen. Hierbei einfachen Sie zwar das Verfahren, öffnen jedoch die für einen einfachen Missbrauch. (Sandra Weegels (AfD): Das ist so was von Das stimmt schlichtweg nicht!) – Frau Weegels, Sie müssen einmal zuhören, dann hen Sie es vielleicht auch. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Falschangaben können mit Ihrem Gesetzentwurf noch vor der Auszahlung entdeckt werden; (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) der Kollege Promny ist darauf eingegangen. Wenn man etwas einführt, wäre es zumindest sinnvoll, einen Rückforderungsmechanismus einzubauen. (Sandra Weegels (AfD): Er ist schon da!) Aber davon ist in Ihrem Entwurf überhaupt keine Rede.
Dr. Daniela Sommer
Herr Sippel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Christoph Sippel GRÜNE
Nein, nicht von der AfD. Die hat hier genug Unsinn breitet. (Sandra Weegels (AfD): Och! – Weitere AfD) Was passiert denn, wenn die Ermittlungsbehörden len, dass keine Straftat vorliegt? Mit Ihrem Gesetzentwurf gibt es keine Grundlage, das Geld zurückzufordern. Hessische Landkreistag schreibt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu Ihrem Gesetzentwurf: „Zwar ist es wichtig, dass erlittene Schäden lichst zeitnah ausgeglichen werden und gerade sonen, die für den Staat einstehen, Sicherheit Wertschätzung erfahren müssen. Erforderlich dem vorgesehenen Verfahren aber genauso eine wendige Prüfung der Anspruchsvoraussetzung die Einhaltung rechtsstaatlicher Abläufe.“ Aber damit hat die AfD sowieso ein Problem. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Prof. Bäuerle von der HöMS führt in seiner Stellungnahme wie folgt aus: „Rechtspolitisch mag die Beschleunigung von waltungsentscheidungen – im Bereich der Angriffsentschädigung, wie in vielen anderen Bereichen zwar ein wünschenswertes Ziel sein. Dogmatisch deutet die hier vorgeschlagene Regelung nicht weniger als eine Abkehr vom sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz, also der … Verpflichtung aller hessischen Behörden, den für Verwaltungsentob scheidungen relevanten Sachverhalt von Amts weAber gen zu ermitteln. Dieser der ‚materiellen Wahrheitsdiesem findung‘ dienende Grundsatz ist essenziell für die noch Verwirklichung des öffentlichen Interesses an einem rechtmäßigen Gesetzesvollzug.“ als Lassen Sie uns kurz bei Prof. Dr. Bäuerle bleiben. Frau verWeegels, Ihre Versuche im Innenausschuss und leider auch Tür im Plenum, Herrn Bäuerle zu diskreditieren, sind unseres Parlaments nicht würdig. falsch! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten – Zuruf Sandra Weegels verste- (AfD)) Die Demokratie lebt von unterschiedlichen Ansichten, auch denen von Anzuhörenden. Ihre Äußerungen im Inkaum nenausschuss und im Plenum zeigen doch nur, dass Sie damit ein Problem haben. (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) so Wenn wir etwas brauchen, dann ist es Prävention. Die Landesregierung hat mit dem Respekt-Paket im Jahr 2024 wichtige Schritte fortgesetzt. Sowohl wir in der Politik als auch die Gesellschaft insgesamt sollten wieder mehr Respekt und Achtung voreinander leben. Nur so kommen wir dann auch als Gesellschaft in Zukunft voran. Wir brauchen nicht noch mehr Spaltung, Hass oder Hetze. Aber es gibt auch zunehmend Kräfte, die daraus ihr Geschäftsmodell machen, polarisieren und Zwietracht säen, um selbst davon zu profitieren. Sie nutzen die Ängste der Menschen aus, um Spaltung zu schüren, statt Lösungen zu bieten. verDie demokratische Mitte dieses Hauses steht dem klar entgegen und wird das sicherlich auch in Zukunft gemeinsam Zurufe tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker feststelRichter (AfD): Sie sind die demokratische Mitte?) Der – Herr Richter, dass Sie mit der demokratischen Mitte nicht so viel zu tun haben, (Volker Richter (AfD): Das sagen die GRÜNEN!) mögPerhaben wir vorhin schon weitgehend gesehen. und ist in (Zuruf AfD: Hör auf zu schwätzen!) notund – Ich schwätze hier nicht, ich rede hier. Das verstehen Sie auch nicht. (Zuruf AfD: Doch, doch!) Aber den Opfern von Angriffen im Dienst und für unser Land ist mit diesem Gesetzentwurf jedenfalls nicht geholfen. Oder, um es wieder mit Prof. Dr. Bäuerle zu sagen: VerDer Gesetzentwurf ist insgesamt zu „wenig durchdacht, rechtspolitisch verfehlt und rechtsstaatlich bedenklich“. – – Typisch AfD eben. beindessen (Sandra Weegels (AfD): Sie haben nichts verstanden! – Zuruf AfD, an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Klatschen! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Sippel. – Für eine Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Schleich der AfD zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Pascal Schleich AfD
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Sippel, Sie haben leider meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Deswegen möchte ich Sie an dieser Stelle fragen: Sie sprechen immer wieder von Missbrauch. Sie unterstellen also den Bediensteten des Landes Hessen, Sie unterstellen den ehrenamtlichen Kräften, den Feuerwehrleuten, den Leuten des DRK, den Leuten des Katastrophenschutzes, sie würden diese Angriffsentschädigung durch unseren Gesetzentwurf missbrauchen. Ich finde diese Äußerung von Ihnen wirklich schäbig. Das möchte ich einmal klar und deutlich benennen. (Beifall AfD) Das ist schäbig. Wenn jemand im Einsatzdienst angegriffen worden ist – ich weiß es auch von Kollegen aus dem Landtag, die auch bei der Feuerwehr sind, und sie werden angegriffen –, dann ist das ein Geschehnis, das einen in der Person, die da vorne steht, in der Person als Feuerwehrmann, in der Person des Mitglieds des Deutschen Roten Kreuzes, in einer derartigen Weise beeinträchtigt, dass man vielleicht sogar Angst hat, später noch einmal in den Einsatz zu gehen. Wir wollen einfach etwas weniger Bürokratie. Wir wollen diesen Leuten etwas mehr geben. Ich stelle Ihnen jetzt noch eine Frage, das können Sie auch gerne in der Parlamentsdatenbank nachlesen: Wir haben dazu mehrere Kleine Anfragen gestellt. Dann schauen Sie sich bitte einmal die Bewilligungsquoten der Angriffsentschädigungen aus den Jahren 2022 – das fällt heraus, das hat die Landesregierung selbst zugegeben –, 2023 und 2024 an. Da wurden über 90 % der Angriffsentschädigungen bewilligt. Bei 3,5 % lagen die Voraussetzungen nicht vor. Das heißt, 6,5 % konnten in diesem Zeitraum nicht bewilligt werden. Ich glaube, das kann auch einmal in einem Geschäftsjahr geschehen, bürokratisch ist das ganz normal, dass alle Anträge nicht in einem Jahr bewilligt werden. Aber das zeigt, dass bei dieser Angriffsentschädigung kein Missbrauch stattfindet. Ich finde diese Respektlosigkeit von den Abgeordneten, die das immer wieder sagen, einfach nur schäbig. – Danke schön. (Beifall AfD – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Daniela Sommer
Nun hat Herr Sippel die Möglichkeit zur Erwiderung. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Christoph Sippel GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schleich, mir zu unterstellen, dass ich Angriffe gutheißen würde oder diejenigen, die für das Land Hessen tätig sind, oder die Ehrenamtlichen unter einen Generalverdacht stelle, ist bodenlos. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zuruf Pascal Schleich (AfD)) Ich habe gesagt, Sie öffnen damit dem Missbrauch Tür und Tor. Ich habe nicht gesagt, (Pascal Schleich (AfD): Haben Sie kein Vertrauen?) dass das dann regelmäßig ausgenutzt wird. Sie müssen mir schon genau zuhören. Aber das ist auch ein Problem. (Dr. Frank Grobe (AfD): Sie unterstellen, das wird regelmäßig ausgenutzt!) – Nein. – Wir haben natürlich, was das Thema angeht, ein höheres Risiko für Missbrauch. In Ihrem Gesetzentwurf gibt es keine Möglichkeit, genau dem irgendwie zu begegnen. Dann müssen Sie einfach einmal Ihren Gesetzentwurf ein bisschen besser lesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Sie reden die ganze Zeit von Respektlosigkeit. Wenn ich am Rednerpult stehe und wenn ich höre, ich soll weniger schwätzen, was ist das dann? Ist das dann keine Respektlosigkeit? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Was Sie tagtäglich im Plenum machen, sind Respektlosigkeiten von der rechten Seite dieses Hauses. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wird nur gelacht!) – Ja. Sie lachen die ganze Zeit, weil das anscheinend die einzige Art ist, wie Sie sich ausdrücken können. (Zuruf Jochen K. Roos (AfD)) Aber ich komme zurück zu Ihrer Frage. Sie haben gesagt, es gibt große Teile, die natürlich auch bewilligt werden. Das ist richtig, das ist gut, und das zeigt auch, dass es eine sehr große Einigkeit gibt und dass das Ganze sehr wenig missbraucht wird. Aber wir haben, so wie überall, in allen Bereichen, sicherlich die eine oder andere Person, die ein schwarzes Schaf ist. Genau da müssen wir sagen: Wir haben Rückforderungsmechanismen. Die hat Ihr Gesetz überhaupt nicht. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab; das habe ich Ihnen sehr klar deutlich gemacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sandra
Weegels AfD
Wir bringen nur eine Beschleunigung ein!)
Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Sippel. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Hering von der CDU. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Thomas Hering CDU
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie heißt es immer? Jeder Angriff auf die Vertreter unseres Staates, auf unsere Einsatzkräfte, ist ein Angriff auf uns alle. Dank der Hessischen Landesregierung, dank der hessischen Sicherheitspolitik bleibt es nicht bei reiner Empörung. Wir sehen unsere Beschäftigten. Wir sehen die Gefahren, in denen sie sich befinden. Wir stehen zu Blaulichtfamilie. Wir bekennen uns zu ihr im Hauptim Ehrenamt. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Das belegt ein ganzes Bündel hessischer Maßnahmen: Schutzausrüstung, Einsatztrainings, psychologische medizinische Betreuung, Gesetzesinitiativen, klare griffsbefugnisse, Deeskalation, Strafrechtsverschärfungen bei Angriffen. Das ist ein klares Bekenntnis: Der Staat handlungsfähig, und er gibt Rückhalt. Wie zynisch, dass genau diese Menschen, die es zu Berufung machen, anderen zu dienen, anderen Schutz gewähren, gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu bekommen. So gewinne ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zumindest einen begrüßenswerten Gedanken ab, seren Mitmenschen im Staatsdienst, unseren Kolleginnen und Kollegen nochmals zu versichern: All diese tungen – sich überschlagende Einsatzlagen, Eskalationen, teils aus nichtigem Anlass – stehen im sicherheitspolitischen Fokus und werden bekämpft und sehr ernst men. Dazu gehört ein regelrechtes Maßnahmenbündel, Rechtlichen bis hin zur Fürsorge und zum Respekt. steht sehr prominent die hessische Angriffsentschädigung, von der Presse sogar als Hessens Sonderweg bezeichnet. Das lasse ich hier nicht schlechtreden. Wo finden Sie sonst noch so etwas? Die hessische Angriffsentschädigung ist eine unbürokratische, zusätzliche Unfallfürsorgeleistung neben den schon bestehenden Leistungen für Heilverfahren und densersatz, neben weiteren Ansprüchen wie zum auch Schmerzensgeld. Sie besteht deshalb nicht nur 2.000 Euro Finanzmitteln. Als Zugabe, als wirkliche obendrauf zu alledem, ist sie die Garantie für die Angegriffenen: Wir stehen hinter dir. Wir sehen das Unrecht. setzen dieses weitere Zeichen der Wertschätzung, (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten) unbürokratisch, übrigens auch auf Grenzfälle ausgeweitet, die sogenannten Gerangelfälle, und auch unabhängig der Schwere der Verletzungen; denn es geht um die digung des Unrechtsgehalts, und zwar in jedem einzelnen Fall. Entscheidend ist deswegen nicht das Prozedere, der Anspruch überhaupt, und der ist mittlerweile auf größtmöglichen Personenkreis ausgedehnt. Diese gen darf man bitte nicht vermengen mit Kompensationen finanzieller Verluste, Vorleistungen von Geschädigten gar einer Nothilfe mit besonderer Eilbedürftigkeit. So erscheint mir doch die Prüfung im rechtsstaatlichen Verfahren vertretbar, und ich berufe mich auf die schaften auch anderer Bundesländer, die sehr anerkennend auf die hessische Angriffsentschädigung blicken. Die sische Angriffsentschädigung ist ein hessischer kern, von Hessen ins Leben gerufen. Der Deutsche Beamtenbund Berlin, die DPolG Berlin ben im Jahr 2023, fast zwei Jahre nach der Einführung uns in Hessen, drei klare Botschaften gesendet: charakter der hessischen Angriffsentschädigung, die erkennung, dass auch Ehrenamtliche einbezogen unserer und die Voraussetzung eines abgeschlossenen Strafverfahund rens. Wenn in dieser Debatte also ein vorgeschaltetes staatsanwaltschaftliches Verfahren als Entwertung der Fürsorge bezeichnet wird, sehe ich das im Hinblick auf die neidischen Blicke anderer Länder schon regelrecht als eine Nestbeschmutzung. und Ein- Der Amtsermittlungsgrundsatz stellt gerade bei der Angriffsentschädigung keinesfalls ein Aufschieben oder auch ist ein Misstrauen dar. Ich persönlich würde auch den Missbrauch durch bewusst falsche Angaben als rein hypothetisch sehen. Kein Beamter würde wegen 2.000 Euro eiihrer nen Mist schreiben. Das wird dann vielleicht ohnehin zu staatsanwaltschaftlich anders gewertet. Aber die Prüfung spüren ist geltendes Recht. Es gibt auch keine Verdunklungsgefahr durch Täter-Abtauchen oder irgendwelche anderen unGeschichten. Es kommt eigentlich nur auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Angriffs an. BelasDie Anerkennungsquote von 90 % belegt unsere Fürsorge. Sie zeigt aber auch, dass nicht immer die Voraussetzungen genom- erfüllt sind. Auch Anzuhörende sprechen die Problematik der Rückforderungen an. vom Denken wir auch noch an die Fälle von Körperschäden Da außerhalb des Dienstes nach § 36 Absatz 4 Beamtenversorgungsgesetz, wo unter anderem auf pflichtgemäßes Verhalten der Beamten abgestellt wird. Diese Prüfung kann denn durchaus aufwendig sein. Ich nehme Sie, Frau Weegels und Kollege Gaw, hier mit hinein; denn wir kennen die Rechtsstreitigkeiten beim Prüfungsverfahren nach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB. Das kann ohnehin langwierig werden. SchaFachkompetenz und Ermittlungsbefugnisse liegen nun einBeispiel aus mal bei den Ermittlungsbehörden. Diese sind doch ohnehin Gabe eingeschaltet. Deshalb sollten wir Parallelprüfungen oder Doppelsichtungen von Unterlagen bei den VersorgungsbeWir hörden vermeiden, im Sinne von Rechtssicherheit, im Sinne von Fürsorge und vor allem auch gegen Bürokratie. – Herzlichen Dank. 90/DIE (Beifall CDU und SPD) von Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: WürVielen Dank. – Nun hat der Abgeordnete Sack für die SPD-Fraktion das Wort. Herr Sack, bitte sehr. sondern
Sebastian Sack SPD
einen LeistunWenn der Kollege Hering vor mir spricht, dann kann es ein bisschen dauern. Ich will euch ja auch sehen. oder (Der Redner fährt das Redepult herunter.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Gewerk- Herren! Nun kommt die letzte der mit Spannung erwarteten Reden zum Thema. hesMeine Damen und Herren, es ist zunächst einmal in jeder MarkenHinsicht schlecht, dass wir abermals über eine Angriffsentschädigung sprechen müssen. Denn das macht deutlich, ha- dass es diese Angriffe auf unsere Einsatzkräfte gibt. Jeder bei dieser Angriffe – das haben auch die Kollegen betont – Vorbild- ist einer zu viel, und es ist vor allem auch ein Angriff auf An- uns alle. Wir haben das bereits oft in diesem Hohen Hause werden, betont, und wir können es auch nicht oft genug betonen. Die Statistiken zeigen auch, dass die Gewalt in unterschiedlichsten Formen gegenüber den Einsatzkräften aus Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in den letzten Jahren zugenommen hat. Deshalb noch einmal ganz deutlich – ich spreche da für die Koalition – unseren absoluten Respekt und die Hochachtung all den hessischen Einsatzkräften gegenüber, egal ob sie das beruflich oder ehrenamtlich machen, all denen, die sich nicht davon abhalten lassen, jeden Tag, 365 Tage im Jahr, für unsere Sicherheit zu sorgen, für uns alle da zu sein. Euch gilt unser aller Dank, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Gleiches gilt natürlich auch für die Kommunalpolitik. Deswegen ist es auf der anderen Seite auch gut, dass wir über eine Angriffsentschädigung sprechen; denn es macht deutlich, dass sich das Land Hessen und auch und gerade diese Koalition nicht nur zur Wertschätzung und zum Respekt gegenüber den Einsatzkräften bekennen, sondern dass sie sie auch mit konkreten Maßnahmen unterstreichen. Es ist schon gesagt worden, seit 2021 ist Hessen das einzige Bundesland, das eine zusätzliche Fürsorgeleistung, die nun diskutierte Angriffsentschädigung, in Höhe von 2.000 Euro auszahlt. Diese Angriffsentschädigung steht als Maßnahme auch nicht alleine. Wir haben auch mit dem Respektpaket unsererseits von Anfang an deutlich gemacht, dass wir hinter unseren Einsatzkräften stehen und diese auch im Falle eines Angriffs nicht alleinlassen. Ich möchte auch noch einmal sagen: Gerade unser Minister ist, egal wie belastend die Einsätze waren, immer vor Ort gewesen. Deswegen kann ich auch nicht stehen lassen, dass es ihm an Respekt mangele. Ganz im Gegenteil, wir sind als Koalition und auch mit unserem Innenminister immer an der Seite unserer Einsatzkräfte. (Beifall SPD und CDU) Wir haben auch von Anfang an konkrete Maßnahmen geschaffen, um das Ganze noch besser zu machen. Zu dieser Entschädigung kommen noch die Bundesratsinitiative dazu – sie ist angesprochen worden –, die eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes fordert, die zahlreichen Maßnahmen, die wir in der Prävention machen, damit es gar nicht erst zu Angriffen kommt, und natürlich auch die verbesserte Bearbeitung bei den laufenden Ermittlungsverfahren. Das alles, was wir hier gemeinsam tun, sendet ein klares Signal: Wir stehen an der Seite derjenigen, die tagtäglich für unsere Sicherheit an unserer Seite stehen. Dabei stellt die Angriffsentschädigung eine schnelle und unbürokratische, aber auch einzigartige Unterstützung dar. Genau diese Unterstützung haben die Stellungnahmen – zumindest die, die ich gelesen habe – sehr deutlich gelobt. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass sich die Experten und natürlich erst recht die Betroffenen immer – das ist aus der Betroffenheit heraus zu verstehen – eine noch schnellere unbürokratische Entscheidung wünschen. Das tun wir auch, gar keine Frage. Die Experten haben aber auch betont, dass Schnelligkeit und Gründlichkeit hier nicht nur für uns als Koalition, sondern auch für die Experten zusammengehören. Da ist durchaus zu lesen, dass Ihr Entwurf nicht notwendig ist, weil mit dem geltenden Gesetz und der geübten Verwaltungspraxis durchaus weitergearbeitet werden kann. Es ist ohnehin das universelle Ziel unserer Regierung, dass wir entbürokratisieren und Verfahren schneller machen. Aber auch der Rechtsstaat braucht seine Zeit und seine Gründlichkeit. Meine Damen und Herren, es ist deutlich gemacht worden, dass es Ihren Gesetzentwurf nicht braucht, weil es dieser Gründlichkeit und dieses rechtsstaatlichen Prozesses bedarf, so wie wir es mit der aktuell geltenden Fassung haben, und keiner Doppelstruktur. Ich muss auch gestehen, dass sich bei mir niemand über die Zeit beschwert hat. Im Gegenteil, die Kolleginnen und Kollegen loben, dass sie von uns im Falle eines Angriffs selbstverständlich nicht nur ideell unterstützt werden. Wir als Koalition stehen für Schnelligkeit und Gründlichkeit. Eine Gesetzesänderung, wie die von Ihnen vorgeschlagene, hätte als Ergebnis – das hat Kollege Hering schon gesagt – eine nicht nötige, parallel laufende Überprüfung durch Versorgungs- und Strafermittlungsbehörden. Die Fachkompetenz liegt sowieso bei der Ermittlungsbehörde, und das würde auch die Strafermittlungsbehörde sein. Von einer Entbürokratisierung kann mit dieser Doppelstruktur keine Rede sein. Die jetzige Bearbeitungsstruktur hat sich über die letzten Jahre insgesamt bewährt, und sie kommt dem Betroffenen zu Recht rechtssicher zugute. Gleichzeitig stehen die Fachabteilung im Innenministerium, das RP Kassel, das Landespolizeipräsidium, letztlich auch wir als Politik und die Verwaltung immer wieder im Austausch, um hier weiterzumachen. Dabei hilft so eine Anhörung, die wir natürlich aufmerksam verfolgt haben. Wir diskutieren die Verbesserungspotenziale und werden sie natürlich – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – ganz im Sinne unserer Einsatzkräfte aufgreifen. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Meine Damen und Herren, so macht Ihr Entwurf trotz des tönenden Titels unseres Erachtens in der Praxis nichts besser. Wir bleiben bei Schnelligkeit und Gründlichkeit, bei einer wirksamen, rechtssicheren Unterstützung unserer Einsatzkräfte und lehnen Ihren Entwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Dr. Daniela Sommer
Für die Landesregierung spricht der Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Herr Staatsminister Prof. Poseck. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Einsatz verdient Respekt – das ist das Motto dieser schwarz-roten Landesregierung. Deshalb haben wir sehr früh in unserer Amtszeit ein Respekt-Paket ins Leben gerufen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie ich dieses Respekt-Paket gemeinsam mit unserem Ministerpräsidenten Boris Rhein im September 2024 bei der Berufsfeuerwehr in Frankfurt vorstellen konnte. Wir reagieren mit diesem Respekt-Paket auch auf eine Entwicklung, die uns allen große Sorge bereitet. Die Angriffe auf Einsatzkräfte, die Übergriffe haben in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Wir haben auch im vergangenen Jahr 2025 wieder einen Höchststand Hessen verzeichnen müssen. Am stärksten betroffen sind unsere Polizistinnen und Polizisten im Einsatz für Rechtsstaat und die Sicherheit. Auch Kräfte der Rettungsdienste sind betroffen. Zuletzt haben wir leider auch einen starken Anstieg Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erlebt. trifft es dann sogar ehrenamtliche Einsatzkräfte. Diese wicklung dürfen wir nicht zulassen. Wir müssen sie kehren. Wer uns schützt, muss auch durch uns geschützt werden, und zwar durch die gesamte Gesellschaft. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb dieses Respekt-Paket auf eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Dabei geht es vor allem auch um Prävention. Wir müssen in die Gesellschaft hineinwirken und dort, wo möglicherweise Menschen sind, die unseren und die Einsatzkräfte ablehnen, auch für den Respekt ben. Deshalb gehen wir gezielt in Dialogformate. gibt es Blaulichttage in ganz vielen Städten in Deshalb gehen wir in die Schulen. Wir haben das „Cops im Dialog“, um vor allem jungen Menschen Arbeit unserer Polizei näherzubringen und damit auch den Respekt gegenüber unseren Einsatzkräften zu den sie verdienen. Außerdem legen wir Wert auf eine konsequente folgung von Übergriffen. Hier handelt es sich um wiegendes Unrecht. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass sich diese Angriffe nicht nur gegen Einzelpersonen richten – das ist schon schlimm genug –, letztlich gegen uns alle und gegen unsere gesamte und Werteordnung. Deshalb sage ich immer wieder deutlich: Wer Einsatzkräfte angreift, gehört aus Sicht grundsätzlich ins Gefängnis. (Beifall CDU und SPD) Wir haben deshalb von hessischer Seite eine Initiative den Bundesrat eingebracht, die Mindeststrafe anzuheben: für jeden Übergriff auf mindestens sechs Monate, Übergriffen aus dem Hinterhalt auf mindestens ein Ich finde es sehr gut, dass die neue schwarz-rote Bundesregierung dieses Anliegen aufgegriffen hat. Es liegt ein rentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der der hessischen Forderung im Hinblick auf die Anhebung der Mindeststrafe folgt. In diesem Gesamtpaket, in diesem Respekt-Paket die Angriffsentschädigung auch eine wichtige Rolle. haben diese Angriffsentschädigung fortgeführt und lich noch einmal ausgeweitet, nämlich im Hinblick sogenannte Gerangelfälle. Diese Angriffsentschädigung ein starkes Zeichen, dass wir als Land Hessen hinter seren Einsatzkräften stehen. Es wurde schon zu Recht sagt: Wir unterscheiden uns damit von den anderen desländern. Die Angriffsentschädigung ist – das gilt immer wieder hervorzuheben – ein hessisches Alleinstellungsmerkmal. Diese Angriffsentschädigung hat sich insgesamt Wir sehen das an den Anträgen und auch an den lungen, die stattfinden. Ich will es sehr deutlich Das Land Hessen nimmt einen beträchtlichen Geldbetrag in die Hand. Im Jahr 2025 sind 1,3 Millionen Euro als griffsentschädigung ausgezahlt worden. In den ersten in Monaten dieses Jahres waren es insgesamt 656.000 Euro. davon 2025 waren es 649 Auszahlungen, im ersten Halbjahr 2026 den 328. Die Angriffsentschädigung kommt also zur Anwendung, und die Betroffenen bekommen auch ihr Geld. Das zeigt diese Statistik sehr deutlich. bei Dabei haben sich die Verfahren aus meiner Sicht bewährt. Dabei Manchmal wünscht man sich, dass es etwas schneller geht. Ent- Das räume ich durchaus ein. Aber es ist auch wichtig, dass um- wir die rechtsstaatlichen Grundsätze in diesem Verfahren beachten. Bei dem, was die AfD hier vorschlägt, sehe ich die Gefahr, dass es zu vorschnellen Auszahlungen kommen kann, weil keine nähere inhaltliche Prüfung stattfindet und damit später die Gefahr von Rückzahlungen gegeben ist. Damit geben Sie den Betroffenen Steine statt Brot. Die setzt Betroffenen verdienen nicht nur das Geld, sondern sie verdienen vor allem auch Rechtssicherheit. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE gerade GRÜNEN und Freie Demokraten) Staat werZum Verfahren gehört dann auch, dass der Angriff rechtsDeshalb widrig sein muss. Gerade die Feststellung der RechtswidHessen. rigkeit ist nicht trivial, und diese Feststellung ist bei der Format Justiz, bei der Staatsanwaltschaft in den besten Händen. die Dann ist es auch hinzunehmen, dass es einmal etwas länger für dauern kann. Die Heilfürsorge ist davon unabhängig. Es werben, geht hier um eine zusätzliche Zahlung, die geleistet wird. Ich bin Herrn Sippel und Herrn Hering dankbar, dass sie Strafverdarauf hingewiesen haben, dass es auch zu Ablehnungen schwerkommt. Ich will dabei nicht von Missbrauch sprechen; denn es können viele Gründe sein. Lassen Sie mich auch hier die Zahlen nennen: 2025 hat es 47 Ablehnungen gegesondern ben, im ersten Halbjahr 2026 waren es 74 Ablehnungen. RechtsDas heißt, es ist durchaus von praktischer Relevanz, dass sehr es Fälle gibt, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen. meiner Ich möchte nicht, dass wir in diesen Fällen vorschnell auszahlen und das Geld später unter schwierigen Umständen wieder zurückholen müssen. in (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) bei Wir haben in Hessen ein gutes und etabliertes Verfahren. Jahr. Dieses Verfahren zeigt: Hessen steht hinter seinen EinsatzRefe- kräften. Deshalb sollten wir an dem Bewährten festhalten. – Vielen Dank. genau (Beifall CDU und vereinzelt SPD) spielt
Dr. Daniela Sommer
Wir inhaltHerr Staatsminister, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteauf ren Wortmeldungen vor. ist unFrau Abgeordnete Weegels hat für die AfD-Fraktion die gedritte Lesung beantragt. Somit überweisen wir den GesetzBunentwurf noch einmal dem Innenausschuss zur Vorbereitung es der dritten Lesung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: bewährt. Zweite Lesung Auszah- Gesetzentwurf machen: Fraktion der Freien Demokraten Gesetz über das Verbot kommunaler VerpackungssteuAn- ern sechs – Drucks. 21/5007 zu Drucks. 21/3661 – Die Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Promny. Herr Promny, bitte schön, Sie haben jetzt das Wort. Moritz Promny, Berichterstatter: Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 61. Plenarsitzung am 17. März 2026 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Innenausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Der Innenausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 19. August 2026 beraten und empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen, und zwar CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen AfD und Freie Demokraten.
Dr. Daniela Sommer
Herr Promny, vielen Dank. – Ich eröffne nun die Aussprache. Zunächst erhält der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Herr Dr. Naas, das Wort. Herr Dr. Naas, bitte sehr. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „In einer Zeit, in der viele Menschen mit hohen Preisen zu kämpfen haben, darf der Staat die Lebensmittel und Getränke nicht noch teurer machen. Die Politik muss die aktuelle Preiskrise abfedern und darf sie nicht weiter verschärfen. Ich erwarte eine klare Absage an eine weitere Teuer-Steuer auf Lebensmittel für unsere Bürgerinnen und Bürger und eine Zusage für eine echte Entlastung der Menschen im Alltag.“ Das sind nicht meine Worte. Das sind die Worte unseres Ministerpräsidenten. Die hat er über die Zuckersteuer gesprochen. Das, was für die Zuckersteuer gilt, das gilt auch für die Verpackungssteuer. Das ist und bleibt eine TeuerSteuer. (Beifall Freie Demokraten) Der Ministerpräsident hat einen klaren ordnungspolitischen Kompass. Ich muss ihn heute zum wiederholten Mal loben. Genau diesen klaren ordnungspolitischen Kompass wünschen wir uns natürlich in dieser Plenarsitzung auch von den Koalitionsfraktionen. Denn der ist notwendig. Es handelt sich bei der Verpackungssteuer um eine Steuer, die jedes Lebensmittel betrifft, das vor Ort gegessen oder mitgenommen wird und eben besonders verpackt wird. Das gilt also insbesondere für die Gastronomie. Da ist es eine Teuer-Steuer. Herr Kollege Göttlicher sitzt schon in der ersten Reihe. Er sprach das letzte Mal über unseren Gesetzentwurf von „Humbug“. Er hat sich da relativ weit aus dem Fenster gelehnt. Das ging so weit, dass er fast herausgefallen wäre. Ich kann nur sagen: Die gesamte hessische Wirtschaft unterstützt diesen Gesetzentwurf der Freien Demokraten. Es ist nämlich ein guter Gesetzentwurf. (Beifall Freie Demokraten) Sie haben es schon auf eine schriftliche Anhörung beschränkt. Sie haben es klein gemacht. Aber das hat natürlich nichts verhindert. Die IHK unterstützt den Gesetzentwurf, die VhU, der Handelsverband, der DEHOGA, der Hotel- und Gaststättenverband, und der Bund der Steuerzahler unterstützen den Gesetzentwurf. Das sind mehr Anzuhörende, als die FDP-Fraktion benannt hat. Deswegen bleibt es dabei: Wir lehnen die Verpackungssteuer ab. (Beifall Freie Demokraten) Wenn ein Gesetzentwurf von der Wirtschaft einstimmig befürwortet wird, wenn er Preissteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger verhindert und wenn er die Gastronomie schützt, Herr Kollege Göttlicher, dann ist das kein Humbug, sondern sinnvoll. Dass das sinnvoll ist, können Sie auch an Ihrem Beispiel Bayern sehen. In Bayern gibt es eine ähnliche Regelung. Sie werden Herrn Ministerpräsidenten Söder sicherlich keinen Humbug vorwerfen. Das will ich Ihnen nicht unterstellen. Gleich wird wieder der Begriff „kommunale Selbstverwaltung“ kommen. Ja, die kommunale Selbstverwaltung halten wir hoch. Aber wenn eine Verpackungssteuer sowohl in Bad Karlshafen als auch in Hirschhorn am Neckar nicht sinnvoll ist, dann können wir sie auch ausschließen. Genau so geschah das in Bayern. Die haben das so gemacht. Im Übrigen ist auch völlig klar, wie der Hase läuft. Die hessischen Kommunen befinden sich in der Bredouille. Sie befinden sich in großer finanzieller Bedrängnis. Früher oder später muss die Verpackungssteuer kommen. Die Kommunen können ihren Haushalt anders nicht mehr ausgleichen. Deswegen zwingen Sie die Kommunen förmlich zur Erhebung der Verpackungssteuer. Genau das wollen wir ausschließen, dass die Kommunen aus Not dieses Instrumentarium nutzen wollen. Es bleibt dabei: Die Verpackungssteuer wird die Gastronomie und den Handel kaputt machen. Deswegen wollen wir sie nicht. Wir wollen in Hessen eine starke Gastronomie. Wir wollen gute Gasthäuser. Wir wollen auch gerne einmal etwas mitnehmen. Das ist dann auch verpackt. Deswegen sagen wir Nein zur Teuer-Steuer und Nein zur Verpackungssteuer, so wie es der Ministerpräsident zur Zuckersteuer auch gesagt hat. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
Frank Lortz
Herr Kollege Dr. Naas, vielen Dank. – Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vanessa Gronemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vanessa Gronemann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Freien Demokraten zum Verbot der Verpackungssteuer. Ehrlich gesagt, ich weiß immer noch nicht richtig, was die Freien Demokraten hier geritten hat. Sie sagen, dieses Gesetz würde einen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft und der Kommunen leisten. In Wahrheit ist es doch ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, verpackt als Bürokratieabbau. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Dr. Naas, die wesentliche Frage, um die es dabei haben Sie angesprochen. Aber so richtig ausgeführt Sie es nicht. Denn die wesentliche Frage ist nicht, wie fektiv eine Verpackungssteuer ist, sondern die wesentliche Frage ist, wie wir es mit der kommunalen Finanzhoheit halten. Wir sind auch nach der Anhörung nach wie der Auffassung, dass die Kommunen selbst am besten scheiden können, ob sie für eine Verpackungssteuer oder nicht, ob sie sie einführen möchten oder nicht. sollte ihre Entscheidung sein. Denn die kommunale Selbstverwaltung bedeutet: Die wählten Vertreter vor Ort kennen ihre Stadt. Sie wie viel Einwegmüll ihre Innenstädte verschmutzt, viel Geld die Reinigung kostet und wie ihre Bürger zu sem Thema stehen. Wenn sich eine Kommune entscheidet, mit einer Verpackungssteuer auf Mehrweg zu setzen gleichzeitig die Reinigungskosten zu refinanzieren, ist das eine Entscheidung, die vor Ort getroffen sollte. Genau diese Entscheidung will die FDP-Fraktion den Kommunen nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen, dass die Kommunen weiterhin selbst entscheiden können, wie sie mit den Herausforderungen vor eigenen Haustür umgehen. Das ist der Kern der nalen Selbstverwaltung. Das ist für uns ein Verfassungsgrundsatz und kein politisches Zugeständnis. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Ich finde immer spannend, dass Sie nicht so richtig darauf eingehen, wofür die Verpackungssteuer eigentlich gedacht ist. Sie haben mit keinem Wort erwähnt, worin der der Verpackungssteuer besteht, nämlich in der Reduzierung des Mülls. Es geht um Kaffeebecher, Pizzakartons usw. der Straße und im Park. Das führt bei Menschen unter derem auch dazu, dass sie ein geringeres Sicherheitsgefühl haben. (Zuruf Freie Demokraten: Es gibt Mülleimer, man nutzen kann!) – Auch da muss der Müll entsorgt werden. Frau Knell, auch dafür muss bezahlt werden. – Diese gung führt immer mehr zu einem höheren Aufwand. wissen auch, dass das den Haushalt belastet. Deshalb sich einige Kommunen dazu gezwungen, die Abfallgebühren tatsächlich zu erhöhen. Das sind schwierige Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden. Das macht wirklich keine Politikerin und kein Politiker leicht. gen stellen sich auch einige die Frage, ob man da nach dem Verursacherprinzip handeln sollte. Aber das eine Abwägung, die vor Ort selbst getroffen werden soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Peter (CDU) und Rüdiger Holschuh (SPD)) Herr Dr. Naas, Sie haben die finanzielle Situation Kommunen angesprochen. Unser Fokus – sowohl hier auch im Bundestag – sollte gemeinschaftlich auf die gerichtet sein, wie wir es schaffen, die Kommunen zu unterstützen, sie mit der Finanzierung der Pflichtaufgaben nicht mehr alleine zu lassen, und dass endlich gilt: Wer neue Aufgaben für die Kommunen beschließt, muss sie auch bezahlen und verlässlich finanzieren. – sollte der Fokus sein. Es sollte nicht unser Fokus sein, Kommunen die eigenen Spielräume vor Ort noch weiter verengen. Wir lehnen deshalb diesen Gesetzentwurf ab, weil wir es für richtig halten, dass die Entscheidung vor Ort getroffen geht, wird. Die Entscheidung gehört in die Kommunen und nicht haben hierher. – Vielen Dank. ef- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Nina Heidt-Sommer (SPD)) vor entsind Vizepräsident Frank Lortz: Das Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Bernd Vohl, AfD-Fraktion. gewissen,
Bernd Erich Vohl AfD
wie dieSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst vor wenigen Tagen hat der Hesund sische Ministerpräsident – völlig zu Recht, natürlich – eindann dringlich dafür plädiert, auf die Einführung einer zusätzliwerden chen Steuer zu verzichten. Er führte aus, dass in einer Zeit, in der viele Menschen mit hohen Preisen zu kämpfen hätten, der Staat die alltäglichen Lebenshaltungskosten nicht noch teurer machen dürfe. Die Politik müsse die aktuelle Preiskrise abfedern und dürfe sie nicht weiter verschärfen – so der Hessische Ministerpräsident zur Zuckersteuer. ihrer Doch was auf Bundesebene von unserem Ministerpräsikommudenten gefordert wird, sollte zumindest auf Landesebene umgesetzt werden. Aber anstatt die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer zu verhindern, eröffnen CDU es und SPD den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, eine weitere überflüssige Bagatellsteuer in unserem BunDenn desland zu etablieren. Zweck (Beifall AfD) auf Auf Argumente für die zusätzliche Steuer haben Sie in ander Ausschussberatung wohlweislich verzichtet; denn die bisherigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben doch gezeigt, dass diese Steuer ihr eigentliches Ziel verfehlt und mit erheblichen Widerständen aus der Bevölkedie rung einhergeht. Auch die schriftliche Anhörung hat dies bestätigt: WähKollegin rend nur die Vertreter der Städte und Gemeinden für die EntsorMöglichkeit der Einführung dieser Steuer waren, haben Sie wirklich alle übrigen Anzuhörenden diese Steuer vehement sehen abgelehnt. Während die Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie des Hessischen Städtetages vorrangig auf die kommunale Finanzautonomie und sich somit auf eine mögliche zusätzliche Einnahmequelle verDesweweisen, zeigen die Gegner dieser Steuer wie zum Beispiel nicht der DEHOGA, der Hessische Industrie- und Handelskamist mertag, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Handelsverband Hessen und der Bund der SteuFranz erzahler ausführliche Begründungen für den notwendigen Verzicht auf diese Steuer. der So führen sie überzeugend aus, dass die ökologische Lenals kungswirkung einer Verpackungssteuer nicht hinreichend Frage belegt sei. So habe eine Untersuchung der Universität Tüstärker bingen ergeben, dass die Verpackungssteuer die in den städtischen Abfalleimern gemessene Müllmenge nicht rewieder duziert habe. Sie führen weiterhin aus, dass die Steuer unverhältnismäßige Erfassungsabrechnungen und KonDas trollaufwand verursache und dass die Verpackungssteuer den Betriebe und Kommunalverwaltungen gleichermaßen bezu laste, da die Umsetzung praktische Abgrenzungsprobleme mit sich bringe, für die wiederum umfangreiche Auslegungshinweise erforderlich würden – und natürlich, dass die Steuer zu zusätzlichen Kosten für Gäste und Verbraucher führe, während eine neue kommunale Bagatellsteuer eindeutig den erklärten Zielen des Bürokratieabbaus widerspreche. Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund gilt seit dem 1. Januar 2026 für Restaurants und Verpflegungsleistungen bei Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der Gesetzentwurf stellt zutreffend fest, dass eine zusätzliche kommunale Verpackungssteuer dem wirtschaftspolitischen Entlastungsziel dieser Maßnahme entgegenlaufen würde. (Zuruf Rüdiger Holschuh (SPD)) Auf der einen Seite wollen Sie, dass die Gastronomie aufgrund ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und touristischen Bedeutung entlastet wird. Auf der anderen Seite aber sollen einzelne Kommunen neue Belastungen einführen können, die unmittelbar das Außer-Haus-Geschäft betreffen. Dies ist doch in höchstem Maße widersprüchlich und für die Betriebe kaum nachvollziehbar. (Beifall AfD) Auch stellt sich hier die Frage, ob Sie ernsthaft wollen, dass diese Betriebe steuerpflichtige Verpackungen und Verpackungsbestandteile identifizieren, Verkaufsvorgänge erfassen, Steuerbeträge berechnen, Aufzeichnungen führen, Meldungen abgeben und Nachweise für mögliche Kontrollen vorhalten müssen. Für große Unternehmen mag das organisatorisch vielleicht noch zu bewältigen sein. Aber Sie wissen doch genau, dass in kleinen und familiengeführten Betrieben diese Verwaltungsaufgaben regelmäßig neben dem laufenden Tagesgeschäft erledigt werden müssen, was wiederum eine große Belastung für diese kleineren Betriebe darstellt. (Beifall AfD) Selbst Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hat bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 17.03.2026 darauf hingewiesen, dass es – ich zitiere hier – „gute Gründe gegen die Einführung von Verpackungssteuern“ gibt. Er dachte dabei wohl an die Worte seines bayerischen Amtskollegen Joachim Herrmann, der am 02.09.2025 bei der Einführung des Verbotes von kommunalen Verpackungssteuern Folgendes sagte – ich zitiere auch hier –: „Eine Verpackungssteuer wäre nicht nur ein Bürokratiemonster, eine zusätzliche Belastung für Wirtschaft, Behörden und Bürger, sondern aktuell das völlig falsche Signal. Unser Ziel ist es,“ – so sagte der bayerische Innenminister – „die Wirtschaft von der Bürokratie zu entlasten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“ Recht hat der bayerische Innenminister. (Beifall AfD) Auch die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass ein Verbot kommunaler Verpackungssteuern geboten ist, um Unternehmen vor unnötiger Bürokratie zu schützen, Bürger nicht zusätzlich zu belasten und einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern. Diese Steuer verteuert den Mitnahmekaffee und das Mittagessen, während sie Gastronomie und Mittelstand durch enormen Dokumentationsaufwand schadet. Wir brauchen in Hessen nicht mehr, sondern weniger Bagatellsteuern. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf der Freien Demokraten zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Vohl. – Das Wort hat der Abgeordnete Rüdiger Holschuh, SPD-Fraktion. Rüdiger, bitte.
Rüdiger Holschuh SPD
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Schauen wir uns doch heute einmal die Argumente der neuen Verbotspartei FDP an. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Wir wollen uns doch gar nicht darüber unterhalten, dass wir wieder einmal etwas verbieten. Aber die FDP ist da natürlich immer klar vorn dabei. (Zurufe Freie Demokraten – Glockenzeichen) Sie haben das in Ihrer Rede auch gesagt: Sie haben den Handelsverband, die IHK, den DEHOGA und die Unternehmensverbände natürlich auch auf Ihrer Seite. Vielleicht war es ja auch eine Auftragsarbeit; das kann ich von hier aus gar nicht so einschätzen. (Zuruf) Aber die kritisierte Bürokratie – das ist eben auch noch einmal deutlich geworden – ist doch kein Argument für ein Nein, sondern ein Argument dafür, eine einfache Regelung zu schaffen, die man konkret nach Aufwand vor Ort in kommunaler Verantwortung umsetzt. Das ist doch kein Argument für ein Verbot, meine Damen und Herren. Man kann Mustersatzungen entwickeln, man kann Bagatellgrenzen festlegen, man kann Ausnahmen schaffen, man kann digitale Verfahren entwickeln. Man kann dafür sorgen, dass kleine Betriebe eben nicht unverhältnismäßig belastet werden, wie es eben auch wieder angeklungen ist. Ihr Gesetzentwurf sagt eben nicht: „Macht es besser“, sondern er sagt: „Macht es gar nicht“. Das unterscheidet uns in unserer Wahrnehmung, wie man kommunale Selbstverwaltung gestaltet. Die eigentliche Frage lautet doch auch nicht, ob jede hessische Kommune eine Verpackungssteuer einführen soll. Das haben Sie in Ihrem Video, das Sie heute wieder gedreht haben, praktisch so ins Schaufenster gestellt, dass jetzt jede Kommune in Hessen plötzlich eine Verpackungssteuer einführen würde. (Widerspruch Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Das ist doch überhaupt nicht der Fall, sondern dort, wo es notwendig ist, dort, wo sich im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung die Parlamente darüber unterhalten und zu dem Schluss kommen, dass es notwendig ist, kann man eine solche Steuer einführen. Das ist kommunale Selbstverwaltung, wie sie leibt und lebt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das haben auch der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Städtetag in der Anhörung deutlich gemacht: So ein Verbot greift in die kommunale Selbstverwaltung, in die kommunale Finanzhoheit ein, und da haben die Verbände natürlich recht. Die Kommunen können vor einfach selbst am besten beurteilen, was sie brauchen was sie nicht brauchen. Sie wissen auch, wo der Abfalleimer steht. Ich hoffe, haben nach Ihrem Video auch gewusst, wo er steht, haben das entsprechend entsorgt. Aber Sie haben es lich für die Allgemeinheit entsorgt; (Zuruf Wiebke Knell (Freie Demokraten)) denn jeder von uns muss die Leerung dieser Mülltonne da draußen mitbezahlen. Der Gewinn wird individualisiert, den dürfen die Unternehmen machen, aber das Aufräumen und die Müllentsorgung müssen wir alle bezahlen. gen braucht es dort, wo es notwendig ist, und dort, wo Kommunen zu dem Schluss kommen, dass es gut ist, eine Verpackungssteuer. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das ist doch ganz einfach: Die Verpackungssteuer zu lenken. Wer Kosten verursacht, der soll sich zumindest an der Diskussion darüber beteiligen, wer diese trägt; denn diese Einwegverpackungen verschwinden von selbst, sondern fliegen auf den Plätzen herum, schmutzen unsere Städte und Gemeinden, und am müssen das die Städte und Gemeinden mit ihren bühren bezahlen. Das heißt also: wir alle und am Ende Allgemeinheit. Warum sollen alle Bürgerinnen und Bürger für die von Einwegverpackungen bezahlen, während diejenigen, die mit diesen Verpackungen Geld verdienen, grundsätzlich von jeder Beteiligung ausgeschlossen werden? finde, das ist eine legitime Frage. Die kommunale ckungssteuer kann darauf eine Antwort sein. Sie kann Lenkungswirkung entfalten. Das haben im Übrigen die Vergleiche mit anderen Bundesländern gezeigt. Es nicht unbedingt so, dass die Müllmenge zurückgeht, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Aha!) aber es ist eine Steuerung hin zur Mehrwegverpackung. Das ist schon einmal ein Schritt, der, wie ich finde, aus ökologischer Sicht absolut sinnvoll ist. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Was in einer Großstadt sinnvoll ist, das muss doch für jede kleine Gemeinde gelten. Das ist eben kommunale Selbstverwaltung. Natürlich gibt es dann einen Flickenteppich. Das ist aber auch okay so, weil man das in der Gemeinde braucht, in der anderen braucht man es nicht. Dann kommt man zu einem ganz anderen weil dort vielleicht gar keine Einwegverpackungen in Imbissbetrieben verwendet werden, weil dort schon ein kluger Imbissbetreiber auch auf Mehrwegverpackungen setzt. Unterschiedliche örtliche Situationen führen eben dass es auch unterschiedliche Entscheidungen geben Genau diese Möglichkeit gibt es in diesem Gesetz. gen wollen wir es auch nicht abschaffen. Die Freiheit eben nicht nur für Unternehmen. Die Freiheit gilt auch die Kommunen. (Tobias Eckert (SPD), an die Freien Demokraten wandt: Freiheit! Freiheit! Wir wählen die Freiheit!) beiden Sie gilt für die Stadtverordnetenversammlungen. Sie gilt Ort für die Gemeindevertretungen. Sie gilt insbesondere für und diejenigen, die gerade jetzt in der Kommunalwahl in den Parlamenten sind, die vor Ort gestalten und die Regelungen finden wollen, wie man die Gemeinde und ihr UmSie feld selbst gestalten kann, am besten schön gestalten kann und und eben nicht vermüllt. natür- (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den die FDP hier vorgelegt hat, schafft keine Freiheit. Er nimmt Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort. Er schafft keine kommunale Selbstverwaltung. Er setzt auf ein landesweites Verbot. Deswe- Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ganz klar ab und die wollen die kommunale Selbstverwaltung gerade an dieser auch Stelle hochleben lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) versucht
Frank Lortz
Kosten Vielen Dank, Kollege Holschuh. – Das Wort hat der Abgenicht ordnete Göttlicher, CDU-Fraktion. verEnde
MüllgeHans Christian Göttlicher CDU
die Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Naas, ich möchte diese Sache Folgen einmal ganz anschaulich angehen. Wir befinden uns in einem Fast-Food-Restaurant nach dem Essen und fragen uns: Wo ist der Burger? Wo ist der Döner? – Ich sage es Ich Ihnen: Wenn er aufgegessen ist, ist er weg. Und wo ist er? VerpaHier im Bauch. eine auch (Heiterkeit CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Auch ohne Steuer, oder was?) Burger und Döner sind weg, und die Verpackung ist noch da. Wir kennen das. Nach dem Essen in einem Fast-FoodRestaurant putzen wir uns so gut wie möglich die Hände. auch Dann gehen wir mit dem Tablett zum Ausgang. Wir lassen die Verpackung, die Plastikgabel, die Servietten, den Becher, den Strohhalm vor Ort zurück. (Wiebke Knell (Freie Demokraten): Plastikstrohnicht halm?) Viele von uns wollen den Müll gar nicht mit im Auto einen haben. Viele wollen den Müll auch nicht mit nach Hause nehmen. Nicht selten landet er einfach auf der Straße. Das eben Schluss, Gute ist: Wir können diesen Müll zurücklassen; denn es den gibt ja die Kommune, die sich mit unserem Müll beschäftigt und sich darum kümmert. Der Verpackungsmüll landet irgendin der Regel direkt im Müll der Städte und Gemeinden. Der Müll ist jetzt Angelegenheit der Kommune. Die Reinigung der öffentlichen Flächen, die Beseitigung von Verpadazu, ckungsabfällen? Angelegenheit der Kommune. Die zusätzmuss. lichen Aufwendungen zur Abfallberatung und Kontrolle? Deswe- Angelegenheit der Kommune. Die Maßnahmen zur Fördegilt rung von Mehrwehrwegsystemen und Sauberkeitsmaßnahfür men? Angelegenheit der Kommune. Das alles kostet Geld, das die Stadt und die Gemeinde bezahlen müssen. ge- Wenn die Kommune all diese Aufgaben übernimmt, ist es dann nicht fair, dass sie auch selbst bestimmen kann, ob sie eine zusätzliche Abgabe bzw. eine zusätzliche Steuer erheben möchte? (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nach der Argumentation müssen sie es ja unbedingt!) Die Antwort ist Ja. Das Gute in Hessen ist, dass die gewählten Vertreter entscheiden können, ob sie diese Steuer erheben wollen oder nicht. Wir können unseren Stadtverordneten hier zu 100 % vertrauen. Wir brauchen keine 5 % Zweifel. Fakt ist: Es liegt im Ermessen der kommunalen Selbstverwaltung, ob eine Gemeinde eine solche Steuer erheben will oder nicht. Was sagt der Hessische Städtetag? „Ein landesrechtliches Totalverbot würde die kommunale Selbstverwaltung und insbesondere die kommunale Finanzhoheit unnötig einschränken.“ „Eine kommunale Verpackungssteuer kann … ein zulässiges Instrument der kommunalen Finanz- und Umweltpolitik sein“, wenn sie – jetzt gut aufpassen – rechtskonform, verhältnismäßig und verwaltungspraktikabel ist. So wird ein Schuh daraus. Ihr Verbot ist eine Beschneidung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung. Ich habe anfangs gefragt: Wo ist der Burger? Wo ist der Döner? (Heiterkeit Thomas Hering (CDU)) Wir haben es mitbekommen: Beide sind weg. Aber die Verpackung ist noch da, und nicht immer landet sie in einem Mülleimer. Die Kommunen sollten daher das Recht behalten, bei besonderen Vorkommnissen eine zusätzliche Steuer erheben zu können. Herr Naas, Sie haben sich Mühe gegeben. Im Vergleich zu vielen anderen Anträgen, beispielsweise zur Bildung, war das schon eine der stärkeren Gesetzesvorlagen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wow! Mehr geht nicht! – Heiterkeit Minister Prof. Dr. Roman Poseck – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Also weder falsch noch überflüssig? – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) – Ich bin heute etwas zurückhaltender mit meiner Beurteilung. (Heiterkeit Minister Prof. Dr. Roman Poseck) Sie haben es ja beim letzten Mal wahrgenommen. Aber in diesem Fall ist es eine Frage der Abwägung. Ich weiß: Diese politischen Feinheiten sind Ihnen fremd. (Heiterkeit Thomas Hering (CDU) – Zurufe Freie Demokraten – Glockenzeichen) Es ist eine Frage der Abwägung. In diesem Fall entscheiden wir uns für die kommunale Selbstverwaltung. Ihr Gesetzentwurf ist abgelehnt. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Innenminister, Staatsminister Prof. Poseck. Roman, bitte.
Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Naas, ich bin in der Bildungspolitik nicht so unterwegs. Deshalb kann ich nicht den Vergleich zu den Anträgen dort ziehen. (Heiterkeit Thomas Hering (CDU)) Ich will aber direkt zu Anfang deutlich machen, dass ich von Ihrem Gesetzentwurf nichts halte. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Oh! – Zurufe AfD: Oh!) Er ist jedenfalls gegen die Linie der Landesregierung gerichtet, die einem klaren ordnungspolitischen Prinzip folgt. Dieses Prinzip heißt, dass wir unsere Kommunen stärken und nicht schwächen, dass wir die Eigenverantwortung der Kommunen in den Mittelpunkt stellen und diese nicht beschränken wollen. In diese ordnungspolitische Linie passt Ihr Gesetzentwurf bei Weitem nicht. Ich würde umgekehrt auch sagen: Aus meiner Sicht sind Sie ein Stück weit als FDP aus der ordnungspolitischen Spur geraten. Sie sind, wie Herr Holschuh zu Recht gesagt hat, an dieser Stelle Verbotspartei. Sie wollen die Kommunen beschränken. Sie wollen die Finanzhoheit der Kommunen beschränken. Das ist nicht der Weg, den diese Landesregierung für richtig hält. (Beifall CDU und SPD) Die Vergleiche, die von Ihnen, lieber Herr Naas, und auch von Herrn Vohl zur Zuckersteuer gezogen wurden, sind wirklich nicht einmal im Ansatz tragfähig. (Beifall Kerstin Geis und Stephan Grüger (SPD)) Es geht hier doch nicht darum, dass das Land eine Verpackungssteuer einführt. Das ist doch ein völlig falsches Bild. Es geht allein um die Frage, ob das Land den Kommunen die Möglichkeit nimmt, davon Gebrauch zu machen. Das ist doch etwas ganz anderes als die Zuckersteuer, die jeden getroffen hätte, beim Glas Cola oder bei anderen Lebensmitteln. Deshalb ist das ein ganz anderer inhaltlicher, rechtlicher Zugang, den wir hier beim Thema der Verpackungssteuer haben. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zurufe – Glockenzeichen) Sehr geehrter Herr Naas, nennen Sie mir bitte einmal eine Kommune in Hessen, die diese Verpackungssteuer bislang erhoben hat. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das wird kommen! – Weitere Zurufe) Bislang jedenfalls hat keine Kommune von dieser Möglichkeit, die es bereits seit Längerem gibt, Gebrauch gemacht. (Fortgesetzte Zurufe – Glockenzeichen) Das zeigt doch, dass unsere Kommunen sehr verantwortungsvoll mit den Instrumenten umgehen, die wir ihnen zur Verfügung stellen. Die Landesregierung hat an vielen Stellen zuletzt die Freiheit der Kommunen gestärkt, beispielsweise auch bei der Verteilung und bei dem Einsatz der Mittel aus dem Sondervermögen: 4,7 Milliarden Euro für die Kommunen, dabei eine große Freiheit haben, wie sie darüber können. Wir haben im Rahmen der HGO-Reform die heit der Kommunen an vielen Stellen gestärkt. Wir das Kommunale Flexibilisierungsgesetz geschaffen, den Kommunen Möglichkeiten zu geben, selbst etwas erproben. Wir vertrauen den Kommunen. Deshalb sind als Landesregierung nicht für Verbote gegenüber Kommunen. Darin unterscheiden wir uns grundlegend der FDP und dem hier vorliegenden Gesetzentwurf, sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und Christoph Sippel NIS 90/DIE GRÜNEN)) Über die Argumente für oder gegen eine Verpackungssteuer lässt sich diskutieren. Aber das gehört eben nicht auf Landesebene, sondern das gehört in die kommunalen lamente und in die kommunalen Gremien. Sehr Herr Naas, in der Stadtverordnetenversammlung von bach kann man mit Sicherheit viele Argumente gegen Verpackungssteuer ins Feld führen. Wahrscheinlich die Stadt dann auch davon Abstand nehmen. Wie die hessische Praxis ist es gegenwärtig nicht, dass eine Verpackungssteuer erhoben wird. Die Stellungnahmen der Wirtschaft sind, das gebe ich lieber Herr Naas, auch auf Ihrer Seite bei diesem Das finde ich aber auch nicht ganz überraschend. An Stelle geht es auch um eigene Interessen. Aber Sie sich doch bitte einmal die Stellungnahmen der munalen Spitzenverbände an. Die Kommunalen verbände sind doch völlig klar und völlig eindeutig. Kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen den Gesetzentwurf der FDP entschieden ab. Wir sind kommunalfreundliche Landesregierung. (Tobias Eckert (SPD): Genau so sieht es aus!) Bei uns hat das, was die Kommunen für richtig ein großes Gewicht. Deshalb wird es dabei bleiben, die Landesregierung diesem Verbotsantrag im Hinblick die Verpackungssteuer ablehnend gegenübersteht. – Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Frank Lortz
Herr Minister, vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Stefan Naas. Stefan. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Herr Präsident, lieber Herr Minister Poseck! Sie haben eben so schön gesagt. Was halten die Kommunen von der Verpackungssteuer? – Nichts in der kommunalen Praxis, richtig, so wie bei den Straßenausbaubeiträgen. (Minister Ingmar Jung: Es wird keiner gezwungen!) Genauso war es doch da auch. Das war so, bis die größer wurde. Dann kommt die Kommunalaufsicht sagt: Du musst alle Steuerquellen ausschöpfen. Schau einmal genau. (Moritz Promny (Freie Demokraten): So sieht aus!) die – So sieht es aus. – Dann wird die erste Verpackungssteuer verfügen in Hessen kommen. Genau das wollen wir verhindern. Frei- (Beifall Freie Demokraten und AfD) haben um Wir wollen keinen Zwang, den Sie indirekt ausüben. Sie zu sagen zu Recht, im Moment gibt es das nicht. Das war eine wir gute Praxis. Aber jetzt wird es durch die große Not, die fiunseren nanzielle Not, kommen. Deswegen: Nein zur Teuer-Steuer. von – Vielen Dank. meine (Beifall Freie Demokraten und Bernd Erich Vohl (AfD)) (BÜNDVizepräsident Frank Lortz: die Vielen Dank. ParWir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abgeehrter stimmung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten Steinin zweiter Lesung, Gesetz über das Verbot kommunaler eine Verpackungssteuern. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? wird – FDP, AfD. Wer ist dagegen? – Das übrige Haus. Entgesagt, haltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Gesetzentwurf überall abgelehnt. Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 13 auf: zu, Entwurf. Zweite Lesung Gesetzentwurf der Landesregierung schauen Kom- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und SpätSpitzenaussiedlern Die lehnen – Drucks. 21/5008 zu Drucks. 21/4411 – eine Berichterstatter ist der Kollege Andreas Hofmeister. Bitte sehr. halten, Andreas Hofmeister, Berichterstatter: dass Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! auf Angesichts der unaufgeregten und sachlichen Beratung, die Vielen wir hatten, kann ich mich auf die Beschlussempfehlung konzentrieren. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Diese Abstimmung erfolgte einstimmig.
Andreas Hofmeister CDU
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenige Tage nach dem 28. August 2026, dem 85. Jahreses tag des sogenannten Stalin-Erlasses über die Auflösung derzeit der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen sowie der Deportation der dort lebenden deutschen Bevölkerung nach Sibirien und nach Zentralasien, können wir mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs ein starkes Signal für den Personenkreis von Not Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern setzen, die unser und Land mitgeprägt haben. doch (Beifall CDU und vereinzelt SPD) es Das Bundesvertriebenengesetz verpflichtet den Bund und die Länder in mehrfacher Hinsicht, sich um Heimatvertriebene und Spätaussiedler sowie um deren Kultur und Brauchtum zu kümmern. Zudem werden im Bundesvertriebenengesetz das Kriegsfolgenschicksal und die daraus erwachsene Verantwortung der Bundesrepublik definiert. Das Land Hessen ist in diesem Bereich bekanntermaßen seit vielen Jahren sehr engagiert unterwegs, und wir gehen nun mit diesem Gesetz einen nächsten Schritt. Es geht um die gemeinsame Unterbringung von Spätaussiedlern zur Förderung von deren Eingliederung. Nach wie vor kommen Menschen gerade aus Russland, aber auch aus anderen Gebieten der ehemaligen Sowjetunion. Wir haben ein laufendes Modellprojekt in Lich. Das zeigt, dass der Ansatz funktioniert. Eine gemeinsame Unterbringung fördert eine schnellere Eingliederung, eine schnellere berufliche Integration und einen Weg hier in Deutschland, nicht zuletzt etwa mit unserer eigenen Fördereinrichtung in Hasselroth. Wir können damit auch einem lang gehegten Wunsch der Selbstorganisationen nachkommen. Es macht einfach Sinn, in dieser Art und Weise zu handeln. Zudem regelt das Gesetz kommunalfreundlich, wie wir in den Gebührenbereichen unterwegs sind und wie die Unterbringung abgesichert wird. Insofern ist das ein ganz wichtiger Teil dieses Gesetzes. Ein weiterer wichtiger Teil ist, dass wir unsere gerade schon erwähnte Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth stärken. Das ist ein dauerndes Thema, das wir als Koalition im schwarz-roten Koalitionsvertrag sehr klar definiert haben. Wir wollen diese Einrichtung, diese traditionsreiche und bundesweit mittlerweile einzigartige Einrichtung, stärken. Wir wollen sie zu einem Kultur-, Weiterbildungs- und Begegnungszentrum ausbauen, um auch dort für die jungen Menschen, die dort ihren zweijährigen Sonderlehrgang absolvieren, eine Möglichkeit zu schaffen, noch mehr Gemeinschaft zu erleben, aber auch um das gemeinsame Ankommen, das Hier-Leben, das Sich-hier-Eingliedern und das Integrieren zu fördern. Deshalb hat die Landesregierung das in diesem Gesetzentwurf passend abgebildet. Wir sind dort auch in enger Kooperation mit den Selbstorganisationen von Russlanddeutschen und Spätaussiedlern unterwegs. Wir sind dort bereits auf einem guten Weg und wollen dies nun auch rechtlich absichern. Insofern hoffe ich sehr, dass wir die breite Einmütigkeit, die wir bisher erlebt haben, auch jetzt gleich in der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf haben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Hofmeister. – Das Wort hat der Abgeordnete Yanki Pürsün, FDP-Fraktion. Yanki, bitte. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entscheidend ist für uns, dass dieses Gesetz in der Praxis auch das hält, was es verspricht. Dazu gehören eine nachvollziehbare Verteilung, eine Unterbringung, die Integration unterstützt, praktikable Regelungen für die Kommunen und vor allen Dingen eine Finanzierung, die den tatsächlichen Aufgaben vor Ort gerecht wird. Die Fortschreibung dieses Gesetzes über das Jahr 2026 hinaus ist deshalb richtig. Das schafft Klarheit für die Betroffenen und für die Kommunen. Besonders freut uns die Stärkung der hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth. Herr Hofmeister hat in der ersten Lesung völlig zu Recht darauf hingewiesen, welche positive Entwicklung der Standort seit dem Jahr 2022 genommen hat. Er hat es eben in der zweiten Lesung noch einmal angesprochen. Nur: Diese Entwicklung war damals keineswegs selbstverständlich. Als ein Aufnahmestopp den Sonderlehrgang in Gefahr brachte, waren wir Freie Demokraten diejenigen, die für seinen Erhalt gekämpft haben. (Beifall Freie Demokraten) Umso mehr freut uns, dass aus dem damaligen Sorgenkind inzwischen ein Vorzeigeprojekt der Landesregierung geworden ist. Dabei müssen wir allerdings auch den Bund im Blick behalten: Der „Garantiefonds Hochschule“ unterstützt junge Zugewanderte auf ihrem Weg in Studium und akademische Bildung. Für das Jahr 2026 ist das Programm gesichert; wie es danach weitergeht, ist Gegenstand der Haushaltsberatungen. Wenn wir Hasselroth stärken, müssen wir deshalb auch dafür sorgen, dass die Bildungs- und Beratungsstrukturen erhalten bleiben, die junge Menschen auf diesem Weg unterstützen. Denn Hasselroth zeigt, wie Integration gelingt: durch Bildung, durch Perspektiven, durch Aufstiegschancen und mit dem Ziel, dass Menschen möglichst schnell auf eigenen Beinen stehen können. Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb zustimmen und seine Umsetzung konstruktiv begleiten. (Beifall Freie Demokraten)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Pürsün. – Das Wort hat der Abgeordnete Dimitri Schulz, AfD-Fraktion.
Dimitri Schulz AfD
Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die Deutschen aus Russland sind keine Einwanderer, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen in ein Land geflohen sind, zu dem sie keinerlei kulturellen und biografischen Bezug haben. Nein, die Deutschen aus Russland sind in ihre historische Heimat zurückgekehrt, (Beifall AfD) nachdem sie fast ein Jahrhundert lang wegen ihrer ethnischen Herkunft kommunistischem Terror und Verfolgung ausgesetzt waren. Es ist unterstützenswert, dass die Union die Quotenregelung nun novellieren will. Es war vollkommen unsinnig, die Deutschen aus Russland nach denselben Quoten auf die Landkreise zu verteilen wie Asylbewerber. Außerdem haben die wenigen Deutschen aus Russland, die jetzt noch hierherkommen, fast alle schon Verwandte hier. Diese können ihnen bei geeigneter geografischer Nähe bei der Eingliederung helfen. Es gilt – wie ganz richtig festgestellt wurde –, auch die verwandtschaftlichen Wünsche und Bindungen der nach Hessen verteilten Personen zu berücksichtigen. Das ist unterstützenswert, aber leider nur eine kosmetische Korrektur. Sie ändert nichts an der jahrelangen gezielten Diffamierung der Deutschen aus Russland in sem Land. (Beifall AfD) Den von der Landesregierung großspurig angekündigten Lehrstuhl für die Geschichte der Heimatvertriebenen Aussiedler gibt es immer noch nicht. Der existierende Schwerpunktbereich für die Erforschung unserer Geschichte ist im besten Fall ein rein symbolpolitisches Prestigeprojekt – im schlimmsten Fall gar Teil der Diffamierungskampagne. Laut der Universität Gießen soll dieser Schwerpunktbereich – ich zitiere – „die Integration der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler seit dem Zweiten Weltkrieg mit weiteren, für Deutschland und Hessen besonders tigen Migrationsbewegungen vergleichend untersuchen“. Es geht also darum, die Spätaussiedler mit nicht deutschen Migranten gleichzusetzen. Es geht darum, alle Leute sogenanntem Migrationshintergrund in einen Topf zu fen. (Zuruf Turgut Yüksel (SPD)) Das geschieht alles unter der Duldung der vermeintlich konservativen Union. Wir als AfD hingegen finden: che Gleichsetzungen sind nicht nur völlig ahistorisch geschmacklos, sie sind auch eine Verhöhnung der russlanddeutschen Opfer des Stalinismus; denn diese in Viehwaggons deportierten Menschen wurden diskriminiert, weil Deutsche waren – aus keinem anderen Grund. (Beifall AfD) Die illegale afroarabische Masseneinwanderung hingegen hat vor allem wirtschaftliche Gründe. Auch hat kein ger der unzähligen Afroaraber, die seit 2015 nach Deutschland kamen, deutsche Vorfahren. Deutschland war aus historischen Gründen das erklärte Ziel dieser ten, sondern wegen der üppigen Sozialleistungen Deutschlands. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Kollege Schulz, Sie müssen zum Schluss kommen.
Dimitri Schulz AfD
Ich komme zum Schluss. – Ich kann allen Deutschen Russland nur empfehlen, ihr Kreuz künftig bei der AfD machen; denn die Union vertritt diese Gruppe schon nicht mehr. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Abgeordnete Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Marcus Bocklet GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten und Herren! Wir diskutieren heute zum zweiten Mal Thema. Ich möchte selbst als GRÜNER der AfD sprechen: Die CDU steht in einer langen Tradition, die- besonders um diese Zielgruppe der Spätaussiedler zu kümmern. (Heiko Scholz (AfD): Das ist verloren!) Seit mehreren Jahrzehnten kümmert sie sich darum, dass und sie gut integriert werden, dass es gute Einrichtungen gibt, dass es viele Kurse und Förderprogramme gibt – auch in diesem Etat. Das macht die CDU seit Jahrzehnten. Ich kann der AfD nur widersprechen: Sie glänzt durch die Abwesenheit von Fakten und liegt auch in diesem Fall völlig falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD – Heiko Scholz (AfD): Fragen Sie doch einmal die Russlanddeutschen!) wichDas neue Gesetz regelt zwei Sachen: erstens die Zuteilung und die Anrechnung von Spätaussiedlern bei der Verteimit lung auf die Kommunen und zweitens den Umgang, wenn wersie beispielsweise in Hasselroth ankommen und die Möglichkeit haben, ihre Hochschulreife dort nachzuholen. Das ist eine kluge Entscheidung, das ist eine weise Entscheidung. Den Menschen, die aus einem fremden Land kommen, wird es bei der Integration helfen. Solund Ich kann aber das wiederholen, was ich in meiner ersten Rede gesagt habe: Ich würde mir diese Zuwendung, diese Empathie für Menschen aus einem fremden Land, die – so sie wie Sie es im Gesetz beschreiben – infolge eines Krieges nach Deutschland kommen, für mehrere Zielgruppen wünschen, die infolge eines Krieges zu uns kommen. Wenn Sie sich mit demselben Enthusiasmus um diese Gruppen kümmern wollten, dann würde auch eine Linie daraus. einziBei den Spätaussiedlern nehmen Sie eine hervorgehobene nicht Rolle ein, da tun Sie besonders viel – und bei den anderen fällt es Ihnen sehr schwer. Vielleicht denken Sie einmal Migrandarüber nach, dass Sie da eine Linie hineinbekommen und sich um alle Flüchtlinge, die infolge von Kriegen nach Deutschland kommen, bei der Integration genauso kümmern. Sie können eine Bereicherung für dieses Land sein. Man muss es nur richtig machen. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)
Frank Lortz
aus Vielen Dank, Kollege Bocklet. – Das Wort hat der Abgezu ordnete Marius Weiß, SPD-Fraktion. lange
Marius Weiß SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei-Minuten-Reden mit dem neuen System sind ein bisschen schwierig. Wahrscheinlich fängt es direkt nach der Anrede schon an, zu blinken, aber ich versuche, das hinzukriegen. Marcus Herr Schulz, es ist wie immer bei der AfD: im Ausschuss, als es darum ging, zu arbeiten und wirklich auch als Parlament zu arbeiten, kein einziger Wortbeitrag. Sie haben nichts zu diesem Gesetz gesagt, gar nichts. Damen dieses (Sandra Weegels (AfD): Das sagen gerade Sie! Ich wider- habe noch nicht ein Wort von Ihnen im Innenaussich schuss gehört! Was für eine Nebelkerze!) Hier stellen Sie sich wieder hin, halten große Reden und nutzen diese Bühne. Aber wenn es darum geht, zu arbeiten, kommt kein Beitrag von Ihnen, keiner. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Fortgesetzte Zurufe – Glockenzeichen) Es ist immer das Gleiche. (Sandra Weegels (AfD): Das ist jetzt ein Witz!) So ist die AfD – hier kommt es nur auf die Show an. Mit dem Gesetzentwurf ändern wir vier Punkte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir regeln erstens klare Zuständigkeiten. Zweitens trennen wir zwischen Geflüchteten und Spätaussiedlern, was richtig ist, weil Spätaussiedler Deutsche sind, für die wir auch eine bestimmte und besondere historische und moralische Verantwortung haben. Drittens sorgen wir dafür, dass es keine Mehrbelastung für die Kommunen gibt. Viertens schaffen wir die Voraussetzungen für eine bessere Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern. Das ist das, was wir damit ändern. Ein kleiner Gesetzentwurf, der aber vernünftig ist. Was die Anhörungsunterlagen angeht – die wir dankenswerterweise von der Landesregierung zur Verfügung gestellt bekommen haben –, ist es so, dass die Betroffenenverbände eigentlich zu 100 % dahinterstehen. Von den anderen Verbänden, die dazu angehört wurden, gibt es die eine oder andere Nachfrage, was die konkrete Umsetzbarkeit angeht. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das in der Ausführungsverordnung – in der Rechtsverordnung, die dann noch erfolgen wird – entsprechend umsetzen können. Im Großen und Ganzen sind relativ wenige Leute davon betroffen; das muss man einfach sagen. Die Zahl der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die nach Hessen kommen, liegt in einem niedrigen dreistelligen Millionenbereich – – (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Die Zahl liegt in einem niedrigen dreistelligen Bereich. Die meisten von ihnen kommen bei Verwandten oder Freunden unter oder sind in der Lage, sich selbst um eine Wohnung zu kümmern. Es ist also nur ein geringer Teil, um den es hier überhaupt geht, und um den kümmern wir uns, wie sich das gehört. Wie gesagt: Wir haben für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eine besondere Verantwortung, und der werden wir als Hessen-Koalition gerecht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
Frank Lortz
Für die Landesregierung spricht der Innenminister, Herr Staatsminister Prof. Poseck.
Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern schaffen wir in Hessen bestmögliche Bedingungen für diesen Personenkreis. Damit nehmen wir historische Verantwortung, aber auch eine humanitäre Verpflichtung wahr. Wir haben dabei in Hessen durchaus viel vorzuweisen. Die Unterstützung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in unserem Land hat eine große Tradition. Es sind in den letzten Jahrzehnten seit dem Zweiten Weltkrieg 4 Millionen Menschen als Aussiedlerinnen und Aussiedler nach Deutschland gekommen. Diese sind, jedenfalls ganz überwiegend, ein fester Teil unserer Gesellschaft, die wichtige Beiträge in der Wirtschaft, in der Politik, im Ehrenamt und an anderen Stellen leisten. Wir haben in Hessen mit unseren Einrichtungen in Lich und in Hasselroth wahrlich Vorzeigeprojekte geschaffen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für diese Einrichtungen noch einmal gestärkt. (Beifall CDU und SPD) Ich konnte mir selbst ein persönliches Bild von den Einrichtungen machen: in Lich ungefähr 50 Aussiedlerinnen und Aussiedler, Familien, die dort sehr gut untergebracht sind, denen beste Chancen eingeräumt werden. Gleichzeitig war der Besuch in Hasselroth sehr eindrucksvoll: junge Menschen, die etwas erreichen wollen, die auf dem Weg zum Abitur sind, bei denen sichtbar ist, dass sie ein Gewinn für uns und für unsere Gesellschaft sind. Deshalb freue ich mich, dass wir mit diesem Gesetz, sofern es das Hohe Haus heute verabschiedet, genau diesen Weg im Interesse der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler weitergehen können. (Beifall CDU und SPD) Sehr geehrter Herr Schulz, mich hatte es vielleicht gar nicht überrascht, weil ich damit gerechnet habe, aber es ist schon auch beschämend, dass Sie ein solches Thema, bei dem ein so breiter Konsens hier im Haus besteht, wieder nutzen, um zu spalten und um Menschen gegeneinander auszuspielen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Wir sind uns der Besonderheit der Aussiedlerinnen und Aussiedler sehr bewusst. Das zeigt auch dieser Gesetzentwurf. Aber für uns ist klar, dass wir alle Menschen mit Würde behandeln. Sie haben hier einen Keil zwischen Menschengruppen getrieben. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Wir stehen eng an der Seite der Aussiedler. Das machen auch unsere Fördermittel deutlich. Das macht unser Landesbeauftragter Andreas Hofmeister jeden Tag deutlich. Daher sind die Interessen der Heimatvertriebenen und der Spätaussiedler bei uns und nicht bei Ihnen in den besten Händen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Lesung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen zum Gesetz erhoben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung Glücksspielstaatsvertrags 2021 – Drucks. 21/5010 zu Drucks. 21/4544 – Die Berichterstattung übernimmt der Kollege Hans an Göttlicher. Sei so lieb. Hans Christian Göttlicher, Berichterstatter: Der Ausschuss empfiehlt, die Beschlussempfehlung stimmig anzunehmen. – Ich hoffe, das war jetzt korrekt Sinne des Hauses.
Frank Lortz
Im Wesentlichen können wir es gelten lassen. (Heiterkeit) „Ohne Aussprache“ ist vorgesehen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer diesem entwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – tungen? – Auch das war einstimmig. Dann ist der entwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 18: Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land sen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der en und Hansestadt Hamburg über die Führung Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters – Drucks. 21/5020 zu Drucks. 21/4500 – Die Berichterstattung hat der Kollege Jörg Michael – Das macht der Kollege Schon in Vertretung. Bitte sehr. Ingo Schon, Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der Rechtspolitische schuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in ter Lesung unverändert anzunehmen – einstimmig.
Frank Lortz
Herr Kollege Schon, vielen Dank für die Berichterstattung. – Keine Aussprache. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer diesem entwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – tungen? – Das war einstimmig. Dann ist der Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 19: und Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Zwanzigstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 21/5021 zu Drucks. 21/4530 – Änderungsantrag des Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/5077 – Christi- Berichterstatter ist der Kollege Markus Fuchs von der AfD. – Kollege Schenk macht das in Vertretung. Wir haben nur Vertreter heute bei den Berichterstattern. Gut, mach es mal. Patrick Schenk (Frankfurt), Berichterstatter: einim Es tut mir leid, der Kollege Fuchs ist erkrankt. Dann darf ich das machen. – Der Rechtspolitische Ausschuss hatte befassen. Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Beschluss erging einstimmig.
Frank Lortz
Vielen Dank. – Dann können wir die Debatte eröffnen, fünf Minuten Redezeit. Es beginnt Frau Kollegin Nina GesetzEisenhardt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. den
EnthalGesetz- Nina Eisenhardt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will über unseren Änderungsantrag reden, das TU-Darmstadt-Gesetz zu entfristen. Eigentlich ist das ganz einfach: Seit über 20 Jahren ist die TU Darmstadt eine autonome Universität. Die Zahl ihrer Studierenden ist um 45 % gestiegen, ihre Drittmitteleinnahmen um 213 %, Hesihre Fläche um 63 %, ihr Bauvolumen hat sich verneunFreifacht. Sie ist heute Anwärterin auf den Titel einer Exdes zellenzuniversität. Das Experiment der ersten autonomen Hochschule Deutschlands ist geglückt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinMüller. zelt Freie Demokraten – Unruhe – Glockenzeichen) Die Landesregierung hätte zum Auslaufen des TU-Darmstadt-Gesetzes Ende dieses Jahres sagen können: Wir erkennen diesen Erfolg an, wir entfristen das Gesetz. – Das Präsidium der TU Darmstadt hat genau diese Bitte in eiAus- nem gemeinsamen Gespräch an die Obleute von CDU, zweiSPD, FDP und mich herangetragen. Das hätten Sie machen können – haben Sie nicht. Stattdessen liegt uns heute eine Verlängerung um gerade einmal zwei Jahre vor, nicht die sieben Jahre, die der Leitfaden für das Vorschriften-Controlling als Regelfall vorsieht. Wenn sich das bewährte Markscheidergesetz eine Verlängerung um zehn Jahre verdient hat, warum dann nicht die erfolgreichste autonome Universität dieses Landes? Gesetz- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniel May den (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht interesEnthalsiert das den Wissenschaftsminister auch!) Vielleicht hat es ja damit etwas zu tun, wie die TU Darmstadt die Kürzungsvorhaben aus dem schwarz-roten Hochschulpakt umsetzt. In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 27. November letzten Jahres ging es um die Sportwissenschaften an der TU Darmstadt. Das Thema wurde auch hier im Plenum diskutiert. An der TU Darmstadt und an der Goethe-Universität entscheiden Präsidium, Fachbereichsrat, Senat und Hochschulrat – in dem das Ministerium übrigens vertreten ist – über die Schließung von Studiengängen. An allen anderen hessischen Hochschulen muss das Ministerium zusätzlich eine Genehmigung erteilen, um einen Studiengang zu schließen. Das haben Sie, Herr Gremmels, damals eine „Regelungslücke“ genannt. Ein Verfahren, das durch vier Gremien geht, ist aber keine Regelungslücke. Ich habe es Ihnen im Ausschuss gesagt, und ich wiederhole es heute gerne im Plenum: Wo Autonomie herrscht, werden Fragen nicht extern geregelt, sondern vor Ort entschieden. Das ist keine Lücke, das ist Hochschulautonomie, wie sie im Gesetz steht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem, dass ein Präsidium eine Entscheidung treffen muss, die Sie nicht gut finden, die ich nicht gut finde, die wahrscheinlich noch nicht einmal das Präsidium selbst gut findet, hat nichts mit einer Regelungslücke zu tun, sondern ist die Zwangsläufigkeit eines Kürzungshochschulpaktes. Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie hätten nicht vor, übermorgen irgendein Gesetz zu ändern. Neun Monate später liegt uns eine nur noch auf zwei Jahre befristete Autonomie der TU Darmstadt vor. Wenn Ihr Plan war, die Autonomie der TU Darmstadt still und leise bei einer Überführung des TUD-Gesetzes in das Hochschulgesetz einzuschränken, dann sage ich Ihnen hier und heute: nicht mit uns. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schon 2009 hat ein Gutachten im Auftrag des HMWK unter Leitung von Prof. Krücken festgestellt, dass sich die rechtliche Selbstständigkeit der Universität Darmstadt bewährt hat. Das war vor 17 Jahren. Seitdem hat sich daran nichts geändert, außer dass der Erfolg noch größer wurde. Deshalb sage ich auch ganz klar: Wenn Sie heute mit einer umfassenden Evaluation des TUD-Gesetzes argumentieren, dann ist das ein vorgeschobenes Argument. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Freien Demokraten – dafür bin ich sehr dankbar – einen Änderungsantrag eingebracht, der das Richtige tut, nämlich das TUD-Gesetz zu entfristen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Autonomie der TU Darmstadt ist keine Verhandlungsmasse für einen Konflikt um einzelne Studiengänge. Sie ist ein Gütesiegel im Exzellenzwettbewerb, ein Standortvorteil für Hessen. Gerade in Zeiten, in denen rechte und autoritäre Kräfte die Freiheit von Wissenschaft und Forschung infrage stellen, wäre eine Entfristung ein wichtiges Signal, das dieses Haus hätte gemeinsam senden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten)) Ich kann Sie nur auffordern, wenn Sie in zwei Jahren dieses Gesetz noch einmal anpacken: Entfristen Sie es, verschieben Sie es nicht ins Hochschulgesetz, schränken Sie die Autonomie der TU Darmstadt nicht ein. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Dr. Büger, FDPFraktion. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen drei Gesetze verlängert werden, das Hessische Rettungsdienstgesetz zunächst um ein Jahr, das Markscheidergesetz um zehn Jahre und das TUD-Gesetz um zwei Jahre. Beim Rettungsdienst ist eine kurze Verlängerung angesichts der anstehenden Reform nachvollziehbar. Auch beim Markscheidergesetz spricht nichts gegen die vorgesehene Fortgeltung. Bei einem Punkt allerdings glauben wir, und zwar gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir heute einen Schritt weitergehen sollten – Frau Kollegin Eisenhardt hat das bereits erwähnt –, nämlich beim TUD-Gesetz. Seit 2005 ist die Zahl der Studierenden – ich glaube, bei den einen oder anderen Zahlen sind wir gemeinsam unterwegs, aber erneute Nennung und Wiederholung ist ja ein Prinzip der Pädagogik – um 45 % gestiegen, sind die eingeworbenen Drittmittel um 213 % gewachsen. Das Bauvolumen hat sich verneunfacht. Seit mehr als 20 Jahren verfügt die TUD über einen besonderen Autonomiestatus. Ich weiß auch, dass das meiner Parteifreundin Ruth Wagner ganz besonders wichtig war. Nach dieser langen Zeit erfolgreicher Autonomie brauchen wir keine weitere Bewährungsfrist. Befristungen ergeben – das will ich auch klar für uns als Freie Demokraten sagen – durchaus Sinn. Weshalb das Hochschulgesetz ohne Frist gilt, das TUD-Gesetz aber befristet ist, lässt sich rational nicht erklären; denn Gleiches sollte man nicht willkürlich ungleich behandeln. (Beifall Freie Demokraten und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Auf diesen Umstand und auch auf die Wirkung in die TUD hinein sind wir bei einem Gespräch mit dem TUDPräsidium mit Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen aufmerksam gemacht worden. Kollegin Eisenhardt hat das Gespräch in ihrem Beitrag erwähnt. Wir hätten uns gewünscht und haben auch ein Stück weit darauf gewartet, dass die Koalition von selbst mit einer Änderung um die Ecke kommt, die die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und wir heute beantragen, nämlich das TUD-Gesetz mit dem Hessischen Hochschulgesetz in puncto Befristung gleichzustellen. Langfristig sehe ich durchaus die Möglichkeit, das Hessische Hochschulgesetz und das TUD-Gesetz zu verschmelzen. Wenn, dann aber bitte unter der Maßgabe der größtmöglichen Freiheit. Dass das nicht geschieht, die Bedenken teile ich durchaus. Wenn wir aber diesen Weg beschreiten und das tatsächlich so wäre, dann wäre es ein Leichtes, ein Gesetz nachher aufzuheben. Eine starre Befristung jedenfalls wäre dabei weder notwendig noch hilfreich. So schwebt über der TUD das Damoklesschwert, dass ihre besondere Form der Autonomie verfällt, wenn der Landtag nicht aktiv das Gesetz immer wieder verlängert. Das ist ein unguter Zustand, der auch von der Hochschule so gesehen wird und den wir nicht weiter prolongieren wollen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN) Da wir schon zur späten Stunde sind, sage ich hier: te die Mehrheit in diesem Haus trotz der, wie ich wirklich guten Argumente der Kollegin Eisenhardt und Argumente, die ich vorgetragen habe, einer Entfristung TUD-Gesetzes wider Erwarten nicht zustimmen, wir am Ende dem Paket dennoch unsere Zustimmung ben – ich will auch sagen, warum –, weil die Alternative wäre, es gar nicht zu verlängern. Dann ist es besser, Schritt zu tun, als keinen Schritt zu tun. An dieser Stelle sage ich Ihnen: Geben Sie sich doch fach einen Ruck. Tun Sie jetzt um 19 Uhr am heutigen das Richtige für die hessische Hochschullandschaft, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Vielen (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Dr. Büger. – Das Wort hat der ordnete Peter Franz, CDU-Fraktion. Bitte sehr, Peter.
Peter Franz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verlängerung und Änderung befristeter vorschriften. Hinter diesem etwas sperrigen Titel steht ebenso einfacher wie wichtiger Grundsatz: Gesetze nicht einfach ungeprüft fortbestehen. Sie müssen ßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch notwendig, zeitgemäß und praxistauglich sind. Genau diesem Ziel dient das von der Landesregierung schlossene Konzept zur Befristung und Normenprüfung. Der Gesetzentwurf steht somit in einem größeren menhang. Die Landesregierung hat insgesamt 17 befristete Gesetze überprüft. Die Kollegen hatten es schon Manche können auslaufen, andere müssen überarbeitet werden. Drei werden zunächst verlängert. Dies zeigt, es wird nicht pauschal vertagt, sondern Gesetz sorgfältig betrachtet. So wird auch das TUD-Gesetz, über das jetzt schon viel gesprochen wurde, um zwei Jahre verlängert. Damit bleibt die bestehende tonomie ohne Abstriche erhalten. Für die Universität steht weder eine Rechtsunsicherheit noch irgendeine lungslücke. Ich muss es leider so sagen: Die GRÜNEN und die FDP stellen es in ihrem Antrag so dar, als sich dieser Landtag heute zwischen der Autonomie der Darmstadt und einer bloßen Übergangslösung entscheiden. (Lucas Schmitz (CDU): So ist es!) Doch diese Gegenüberstellung ist schlicht falsch. Es nicht um das Ob, sondern um das Wie einer dauerhaften gesetzlichen Verankerung. Lassen Sie mich eindeutig klarstellen, die Autonomie der Technischen Universität eine Erfolgsgeschichte. Die Kollegen haben das auch wähnt. Die Universität hat sich in der Autonomie ragend entwickelt. Bei Studierendenzahlen, Forschungsflächen und Drittmitteln ist sie deutlich gewachsen, mit Clusterprojekten. Die Exzellenzstrategie – da sind wir ler Hoffnung für die Zukunft, was die Rhein-Main-Universitäten angeht – nimmt insgesamt eine herausragende 90/DIE ein. Als Darmstädter Abgeordneter bin ich stolz auf die TU Darmstadt. Die Autonomie hat sich bewährt, und sie steht für uns nicht zur Debatte. Sollfinde, Gerade deshalb wollen wir ihre rechtliche Stellung nicht der einfach unverändert in einem eigenständigen Sondergesetz des festschreiben. Wir wollen in einem Rahmen der Hochwerden schulgesetznovelle prüfen, wie die besonderen Regelungen ge- für die TU Darmstadt systematisch und dauerhaft verankert werden können. Das Hessische Hochschulgesetz bildet einen den zentralen rechtlichen Rahmen für unsere Hochschulen. Wenn wir dieses Gesetz überarbeiten, ist es nur folgerichtig, die besonderen Vorschriften für die TU Darmstadt in eindiese Reform mit einzubeziehen. Tag und Meine Damen und Herren von den GRÜNEN und der Dank. FDP, Ihr Änderungsantrag klingt auf den ersten Blick großzügig. Sie wollen das bestehende TUD-Gesetz einfach entfristen. Doch damit würden Sie zugleich alle bisherigen Vorschriften unverändert festschreiben, obwohl die Überprüfung des Gesetzes zeigt, dass es an einzelnen Stellen weiterhin Entwicklungsbedarf gibt. Eine Entfristung ist kein Ersatz für eine inhaltliche ModerAbgenisierung. Die Landesregierung will deshalb die Zeit bis 2028 nutzen und das TUD-Gesetz und das Hessische Hochschulgesetz gemeinsam betrachten. Es geht nicht darum, die Autonomie der Universität einzuschränken. Wir schaffen eine Gesamtlösung und verankern diese anschlieDamen ßend im Hochschulgesetz. 20. (Beifall CDU) Rechtsein Unangemessen bleibt der Versuch der GRÜNEN und dürfen der FDP, die Übergangsverlängerung mit Angriffen extreregelmämistischer Kräfte auf die Wissenschaftsfreiheit und die Hochschulautonomie zu vermischen. Das TUD-Gesetz regelt vor allem die organisatorische, finanzielle und baulibe- che Autonomie der Technischen Universität. Die Wissenschaftsfreiheit hängt als Grundrecht nicht von einer BefrisZusam- tung ab. Sie ist in Hessen fest verankert und wird von dieser Landesregierung entschieden verteidigt. Das hat aber erwähnt. mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun. Die eigentliche Frage lautet: Sind wir für oder gegen die Autonomie der Technischen Universität? In dieser Frage besteht bei uns Einigkeit. jedes (Beifall CDU und SPD) zunächst Die eigentliche Frage bleibt: Schreiben wir das bisherige AuSondergesetz unverändert fest, oder nutzen wir die ansteenthende Reform des Hessischen Hochschulgesetzes für eine Regemoderne und dauerhafte Lösung? – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. müsse TU (Beifall CDU und SPD)
Frank Lortz
geht Vielen Dank, Kollege Franz. – Das Wort hat der Abgeordnete Patrick Schenk, AfD-Fraktion. ist erPatrick Schenk (Frankfurt) (AfD): hervorSehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolzwei legen! Es war bei den vorangegangenen Tagesordnungsvol- punkten so schön: Alle wurden ohne Aussprache behandelt. Das wäre beinahe auch bei dem aufgerufenen Punkt Rolle so gewesen, wenn nicht ein Änderungsantrag von FDP und GRÜNEN hereingeflattert wäre. Gönnen wir uns also ganz kurz die Zeit, uns diesen Änderungsantrag einmal anzusehen. Der sachliche Kern der Debatte – der Kollege Franz hat schon viel Richtiges gesagt – liegt nicht unmittelbar auf den aktuellen Forschungsfeldern der TU Darmstadt, sondern im Ausgangsgesetz selbst. Das TUD-Gesetz gewährt der TU Darmstadt seit dem Jahr 2005 einen besonderen Autonomiestatus. Das haben wir eben gehört. Dieser Status umfasst eine ganze Menge, nämlich unter anderem erweiterte Kompetenzen in der Organisation, beim Personal sowie in Bau-, Grundstücks- und Budgetfragen. Das TUD-Gesetz ist auf das Ende dieses Jahres befristet. Eine Entfristung würde diesen Sonderstatus dauerhaft absichern. Auch das haben wir gehört. Die Frage ist aber: Ist das gerechtfertigt? Unserer Auffassung nach ist das nicht so. Mit einer Entfristung würde nämlich nicht nur ein Ablaufdatum gestrichen, sondern auch – darauf wurde hingewiesen – ein besonderer rechtlicher und organisatorischer Rahmen dauerhaft fortgeführt. Dazu gehört für die TU Darmstadt eine ganze Menge: Zuständigkeit für Bau- und Geräteinvestitionen, eine eigene Verwaltung, weitreichende Zuständigkeiten bei der Entwicklungsplanung, der Budgetplanung und der Personalund Investitionsplanung. Hier muss man die Frage stellen, ob das im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller hessischen Hochschulen und Universitäten – ich gehe davon aus, dazu wird der Herr Minister noch Stellung beziehen – gerechtfertigt ist. (Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass Sie ein Problem mit Autonomie und Freiheit haben, ist klar!) Wenn man so etwas macht, dann sollte man vielleicht auch einmal fragen, ob ein solcher Sonderstatus nicht besser vorher evaluiert werden sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren; denn eine Evaluation ist dazu da, zu prüfen, was überhaupt der Fall ist. Wir sind der Meinung, dass dem so sein sollte. Der belastbare Streitpunkt ist die dauerhafte Fortgeltung des besonderen Autonomiestatus. Wir sind der Meinung, vor einer Evaluation können wir das so nicht machen. Deshalb sagen wir hier und heute Nein zu dem Änderungsantrag von FDP und GRÜNEN und Ja zum Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Kaffenberger, SPD-Fraktion, das Wort.
Bijan Kaffenberger SPD
Frau Präsidentin! Ich will gar nicht lange reden. An der Stelle nur eine oder zwei Klarstellungen zu dem, was eben gesagt wurde. Warum zwei und nicht sieben Jahre? – Weil ich das Vertrauen in die Landesregierung habe, dass sie, wie schon öfter mitgeteilt, im Rahmen der Hochschulgesetz-Novelle im nächsten Jahr etwas vorlegt, was den Autonomiestatus der TU Darmstadt in das Hessische Hochschulgesetz überführt. Ich halte das für einen gangbaren Weg. Ich war bei dem Gespräch dabei, das wir als Abgeordnete aus dem wissenschaftspolitischen Bereich mit der TUD geführt haben. Dort hat man sich eine Entfristung gewünscht. Das ist zutreffend. Auf welchem Wege die TUD diese Entfristung erhält, ist, glaube ich, eine andere Frage. Ich kann an der Stelle nur festhalten: Ceteris paribus ist es egal, ob der Status künftig aufgrund einer Bestimmung im Hochschulgesetz oder aufgrund eines Einzelgesetzes unbefristet gilt. Ich kann verstehen, das gebe ich durchaus zu, dass man es aus diesem besonderen Autonomiestatus heraus und aus Freude und Stolz auf ein eigenes Gesetz gut findet, ein eigenes Gesetz zu haben. Am Ende müssen wir uns aber ehrlich machen. Es geht um Wissenschaftspolitik. Die Fakten ändern sich ja nicht dadurch, dass sie einen anderen Titel tragen oder durch ein anderes Gesetz geregelt werden. Es geht darum, was im Gesetz steht. Genau das werden wir in den nächsten eineinhalb Jahren miteinander klären. Es verfällt auch nichts; denn wir werden, wie gesagt, im nächsten Jahr das Hochschulgesetz novellieren. Es gibt Eckpunkte; die sind mir bekannt. Ich denke, wir werden morgen an der einen oder anderen Stelle über das Hessische Hochschulgesetz sprechen. Da werden wir sicherlich noch einiges zu den Eckpunkten und Ideen der Koalitionsfraktionen sagen. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle dabei bewenden lassen. Am Ende ist es eine Frage der Hochschulgesetzgebung. Es wird eine Lösung geben, die den Status der TU Darmstadt entfristet, sodass die TUD weiterhin auf dieser Grundlage arbeiten kann. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie diese Lösung aussieht, wird sich im Rahmen der Hochschulgesetz-Novelle zeigen. Nichtsdestotrotz ist heute und hier bei diesem Sammelgesetz nicht der richtige Ort, eine Debatte über die Fortführung rechtsförmlicher Vorschriften zu führen. Deshalb belasse ich es dabei. Wir werden uns morgen noch einmal ausgiebig über die Hochschulgesetzgebung unterhalten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat der Minister der Justiz und für den Rechtsstaat das Wort. Herr Staatsminister Heinz, bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für die Erteilung des Worts. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dieser späten Stunde nach einer zum Teil munteren und überraschenden Debatte noch einmal einordnen, um was es geht. Sie beraten über das insgesamt 20. Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften, das sogenannte Sammelgesetz 2026. Dieses Gesetz ist, wie die 19 Gesetze davor, Ausfluss der sehr bewährten Befristung und Überprüfung von Normen durch die Landesregierung, die wir seit 20 Jahren vornehmen. Ich darf in Erinnerung rufen: Es standen insgesamt 17 Gesetze zur Evaluierung an. Diese Evaluierung wurde durch die jeweils zuständigen Fachressorts sehr gewissenhaft vorgenommen, und zwar mit folgendem Ergebnis. Das freulichste Ergebnis vorweg: Zwei Gesetze können fen und ersatzlos entfallen, da sie obsolet geworden Für zwölf Gesetze wird Änderungsbedarf gesehen, deren Verlängerung in Einzelnovellen erfolgt. Über dieser Gesetze haben Sie im Laufe dieses Plenums oder werden es sehr zeitnah tun. Ich erinnere beispielsweise an das Hessische Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz. Auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern erfolgt im men einer Einzelnovelle. Da diese im aktuellen Plenum zweiter Lesung behandelt wurde, werden Sie sie noch bester Erinnerung haben. Das gilt auch für andere che Vorschriften, wie etwa das Landesblindengeldgesetz, über das wir heute ebenfalls beraten haben, und mehr. Jetzt zum offensichtlichen Aufreger – zumindest für Fraktionen – des heutigen Tages. Es sind drei übrig geblieben, deren Geltungsdauer zu verlängern damit sie nicht auslaufen. Eines dieser drei Gesetze ist hier oft erwähnte TU-Darmstadt-Gesetz. Da ist die wie folgt: Nach Mitteilung des zuständigen Ressorts nach dem Ergebnis meines Austauschs mit dem Kollegen Gremmels wird es nicht möglich sein, rechtzeitig, also zum 31. Dezember 2026, eine Neuregelung umzusetzen. Deshalb – wirklich nur deshalb – soll die Geltungsdauer des TUD-Gesetzes um zwei Jahre verlängert werde. In der dadurch gewonnenen Zeit soll das TUD-Gesetz allel zum Hessischen Hochschulgesetz überarbeitet den, da beide Gesetze inhaltlich zusammenhängen. ist keine Überraschung. Die Evaluation der Vorschriften betreffend die Technische Universität Darmstadt haben dem Ergebnis geführt, dass diese – wie auch schon Vorschriften betreffend die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – in teilweise modifizierter Form in das unbefristet – ich betone: unbefristet – Hessische Hochschulgesetz aufgenommen werden sollen. Genau dieses Verfahren, so hat mir das Kollege Gremmels mitgeteilt, ist mit der Hochschule abgestimmt und kein Grund zur Aufregung. (Beifall CDU und SPD) Es geht einzig und ausschließlich darum, dass zur tung einer Gesamtlösung die zur Verfügung stehende bis Ende des Jahres nicht ausreicht und deshalb eine längerung um diese zwei Jahre erfolgen soll. Geringfügig anders sieht es beim Markscheidergesetz Hier geht es um ressortinterne Belange. Das Gesetz in seinem bisherigen Bestand unverändert fortbestehen. Deshalb soll auch eine Verlängerung um zehn Jahre gen. Alles in allem ist es so wie in den 19 Sammelgesetzen zuvor auch. Wir haben die Einzelnovellierungen, die diesem Plenum beraten und in vielen anderen Landtagssitzungen beraten haben. Wir haben das erfreuliche fen von Gesetzen, die nicht mehr benötigt werden, damit eine Entschlackung des Normbestands. Wir haben diesmal beispielsweise beim TU-Darmstadt-Gesetz die Situation, dass eine Evaluation ansteht, aber mehr innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist wird, sodass eine kurze Verlängerung erfolgt, in Fall um zwei Jahre. Also viel Aufregung um wenig. er- Gesetzgebungsverfahren im Detail und auch das Hochauslau- schulgesetz werden Sie morgen ausreichend mit dem zusind. ständigen Fachminister debattieren können. sodass Für heute bleibt mir nur, Ihnen zu empfehlen, dass Sie das einige Sammelgesetz so, wie es vorliegt, beschließen, damit die beraten Gesetze verlängert werden bzw. auslaufen können und die Evaluation des Normbestands des Landes dann für das Jahr 2026 wieder zu einem guten Abschluss kommt. von (Beifall CDU und SPD) Rahin in Präsidentin Astrid Wallmann: rechtliVielen Dank, Herr Staatsminister. einiges Ich lasse nun zunächst über den zugrunde liegenden Änderungsantrag, Drucks. 21/5077, der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten abstimmen. einige Gesetze Ich darf fragen: Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, und der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt das Lage dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten, Herr Müger und und Herr Gaw. Ich frage noch nach Enthaltungen. – Keine. bis Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen, Drucks. 21/5021 zu Drucks. 21/4530, und darf fragen, wer diesem zustimmt. par- – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD, Freien Demokraten und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. werWer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben. zu die Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Zweite Lesung gültige Gesetzentwurf F raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes (Neue-Radwege-Gesetz – NRG) daher – Drucks. 21/5027 zu Drucks. 21/4105 – Die Berichterstattung liegt bei der Abgeordneten Katy Walther von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich zuErarbei- gleich auch schon als erste Rednerin gemeldet hat. InsoZeit fern, Frau Walther, würde ich Sie bitten, die BerichterstatVer- tung abzugeben. Dann würden Sie automatisch mit Ihrer Rede beginnen. Fünf Minuten haben Sie dann. Frau Katy Walther, zunächst bitte die Berichterstattung. aus. kann Katy Walther, Berichterstatterin: erfolBeschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzuwir in lehnen. CDU, AfD, SPD, Freie Demokraten gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auslauund
Katy Walther GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und nicht Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Im Juli erfolgen hat das Wirtschaftsministerium eine Presseerklärung zur diesem Studie „Mobilität in Deutschland“, MiD, herausgegeben. Das Seit 2002 geben wir die Länderauswertung für Hessen in Auftrag, um zu wissen, wie sich die Mobilität unserer Menschen hierzulande entwickelt. Der aktuelle Befund ist ermutigend. Der Anteil von Bus-, Bahn-, Fahrrad- und Fußverkehr ist erneut gestiegen und erreicht inzwischen zusammen 48 % aller zurückgelegten Wege. Der Umweltverbund legt also kontinuierlich zu, und genau dem trägt unser Neue-Radwege-Gesetz Rechnung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen den Ausbau der Radwegeinfrastruktur an Landesstraßen beschleunigen; denn nur 12 % der Landesstraßen verfügen derzeit über einen begleitenden Radweg. Unser Gesetzentwurf sieht vor, Radwegeinfrastruktur, also selbstständige und unselbstständige Radwege, ins öffentliche Interesse zu stellen und dabei Umweltstandards und die kommunale Mitsprache weiterhin zu gewährleisten. In der letzten Ausschusssitzung haben wir die Anhörung ausgewertet, und die Stellungnahmen zu unserem Gesetzentwurf waren positiv. Ich zitiere den Hessischen Städteund Gemeindebund: „Es ist zu erwarten, dass hierdurch eine sachgerechte Straffung der Verfahren erreicht werden kann.“ Der ADFC hat uns bescheinigt: „Die vorgeschlagenen Änderungen sind geeignet, die Planung und Umsetzung dringend benötigter Radwege in Hessen erheblich zu beschleunigen.“ Rechtsanwalt Dilling: „Der Entwurf verfolgt ein verkehrspolitisch sachgerechtes Ziel und vermeidet – anders als frühere Beschleunigungsvorhaben – die gravierendsten europäischen Fallstricke, …“ Rechtsanwältin Angela Carstensen: „Der Gesetzentwurf stellt aus meiner Sicht einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs durch Infrastrukturmaßnahmen dar und dient gleichzeitig der Beschleunigung von Ausbaumaßnahmen.“ Auch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen befürwortet unseren Gesetzentwurf, und sogar der Bund der Steuerzahler begrüßt den Entwurf grundsätzlich. Leider hat auch das an der Haltung der regierungstragenden Fraktionen nichts geändert. CDU und SPD lehnen unseren Gesetzentwurf weiter ab. Auch vor diesem Hintergrund ist die Pressemitteilung des Verkehrsministers interessant. Hier heißt es nämlich: „Mobilität muss bezahlbar, verlässlich und so ausgestaltet sein, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen in allen Regionen Hessens gerecht wird.“ Und weiter heißt es: „Unser Ziel ist es, den Menschen echte Wahlmöglichkeiten zu eröffnen.“ Herr Mansoori, werte Landesregierung, das tun Sie explizit nicht. Sie behaupten, das Land investiere so viel wie nie zuvor in den Ausbau der Radwegeinfrastruktur. Das ist falsch. Zwar sind die Radwegemittel noch da, aber Sie haben aufgehört, sie zu verbauen. Unsere parlamentarischen Anfragen haben ergeben, dass sich viele fest geplante Radwege um Jahre verzögern. Projekte wurden einfach in die nächste Legislaturperiode verschoben. Sie haben die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität kleingekürzt, die die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Fuß- und Radverkehr unterstützt, und die Abteilung „Strategische Radwegeplanung“ bei Hessen Mobil geschleift, genauso wie das eigenständige Referat „Nahmobilität“ im Ministerium. Das ist das Referat, das sich um Fuß- und Radverkehr kümmert. Dazu kommt, dass die Mobilitätsförderung für die Kommunen auch noch um ganze 20 Millionen Euro gekürzt wurde. Sie legen einen Schulstraßenerlass vor, der Schulstraßen quasi verhindert und damit nicht auf die Sicherheit unserer Kinder einzahlt. Sie streichen die kostenlose Teilnahme der Kommunen am beliebten Stadtradeln, an dem jedes Jahr mehr Menschen teilnehmen. 2025 sind es fast 80.000 Hessinnen und Hessen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Du auch?) – Ich auch, natürlich. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wie viele Kilometer?) – Das kommt ganz darauf an. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), an Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) gewandt: Du wusstest bis vor Kurzem noch nicht einmal, wie ein Fahrrad aussieht!) Sie kürzen obendrein noch beim schulischen Mobilitätsmanagement, das sich um sichere Schulwege auch für die kleinen Radfahrerinnen und Radfahrer kümmert. Sie fördern den Radverkehr nicht, Sie schaden ihm. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deswegen werden wir laut bleiben. Ich beantrage hiermit die dritte Lesung unseres Gesetzentwurfs. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Ziegler von der SPD-Fraktion das Wort. Maximilian Ziegler (Vogelsberg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich sprechen wir am besten wieder zum Gesetzentwurf. Er fängt eigentlich mit einem richtigen Gedanken an: Hessen braucht mehr Radwege, gute Verbindungen zwischen unseren Städten und Dörfern, sichere Schulwege und noch mehr Möglichkeiten, im Alltag mit dem Rad unterwegs zu sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen beim Bau dieser Radwege schneller werden. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Die Anhörung hat auch den Handlungsbedarf deutlich gemacht. (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Der ADFC hat uns Zahlen genannt, Herr Frömmrich, die man nicht einfach hinweggehen kann. 88 % der desstraßen und 92 % der Kreisstraßen in Hessen keinen straßenbegleitenden Radweg, und Planungszeiten von fünf bis acht Jahren sind keine Seltenheit. Das lang. Dafür habe ich von hier vorne aus schon sehr oft GRÜNEN in den zehn Jahren Regierungsverantwortung mitverantwortlich gemacht. Deshalb ist es auch dass die GRÜNEN jetzt mit ihrem neuen Radwegegesetz versuchen wollen, Verfahren zu beschleunigen. (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) Nur sollten wir bei aller Begeisterung für den nicht vergessen, auch einmal nach rechts und links schauen. Das meine ich durchaus wörtlich. Denn, wir eine Straße überqueren, dann schauen wir nach und rechts. Niemand würde sagen: Ich will doch nur die andere Seite. – Im Straßenverkehr könnte das ziemlich unangenehm enden. In der Verkehrspolitik, das kann ich Ihnen sagen, zumindest ziemlich kurzsichtig. Denn Verkehr lässt nicht in Scheiben schneiden. Das ist auch mein mit Ihrem Gesetzentwurf. Sie schauen sehr genau auf Radweg, aber eine Ortsdurchfahrt, eine Ortsumgehung, ne Brücke oder die Frage, wie sich dieser Radweg in bestehende Verkehrsnetz einfügt, gehört genauso dazu. Genau an diesem Punkt war die Anhörung interessant. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ausdrücklich: „Die einseitige Beschränkung auf den Bau von wegen greift aber insgesamt zu kurz. Primär der Straßenbau insgesamt beschleunigt werden, Der Bund der Steuerzahler, das haben Sie eben unterstützt den Gesetzentwurf. Trotzdem sagt er: Verfahren sollten „nicht nur punktuell, sondern grundlegend“ facht werden. Dass Sie sich ausschließlich auf Radwege konzentrieren, bedauert er ausdrücklich. Die Architekten- und Stadtplanerkammer weist auf hin, was mir an der Stelle besonders wichtig ist. können im Landtag Verfahren verkürzen, aber wenn nungskapazitäten fehlen, Zuständigkeiten unklar sind, Grunderwerb stockt oder die Finanzierung nicht gesichert ist, dann wird nicht schneller gebaut. Am Ende interessiert die Menschen draußen herzlich nig, ob wir Paragrafen beschleunigen. Sie wollen wann der Radweg gebaut wird. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE NEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS DIE GRÜNEN): Wer ist dafür verantwortlich?) Rechtsanwältin Carstensen befürwortet das Gesetz, aber, ob die Radwegeliste notwendig ist. Auch das wir als SPD bereits in der ersten Lesung angesprochen. Ich würde sagen, es lohnt sich, uns auch ab und zu zuzuhören. Meine Damen und Herren, deshalb geht die Landesregierung mit der Novelle des Hessischen Straßengesetzes fassender an die Sache heran. Natürlich geht es dabei um Radwege. Radwege an Landes- und Kreisstraßen len im überragenden öffentlichen Interesse liegen. über Aber wir schauen auch auf Ortsumgehungen. Daran sieht Lan- man ziemlich gut, warum und wie das zusammengehört. haben Wenn eine Ortsumgehung den Durchgangsverkehr aus einem Ort holt, dann wird die Ortsdurchfahrt entlastet. Der ist zu Schulweg kann sicherer werden, für Fußgänger entsteht die mehr Raum, und auch für den Radverkehr ergeben sich neue Möglichkeiten. richtig, Dazu kommen Änderungen bei den Verfahren und weitere Punkte, die wir auch schon einmal in früheren Lesungen genannt haben. GRÜAbschließend kann man sagen, einige der Punkte im Gesetzentwurf der GRÜNEN finden Unterstützung. Das gehört zu einer fairen Bewertung. Aber dieselbe Anhörung Radweg zeigt auch, wir müssen weiterschauen. Deshalb will ich am zu Schluss dafür werben, dass Sie uns bei der Novellierung wenn des Hessischen Straßengesetzes unterstützen, auch im Sinlinks ne eines schnelleren Radwegebaus. – Vielen Dank. auf nämlich (Beifall SPD und CDU) ist es
Astrid Wallmann
sich Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete SchwaiProblem er der AfD-Fraktion das Wort. den eidas
Olaf Schwaier AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alter Wein in neuen Schläuchen – diese Eröffsagt nungsformel aus meiner Rede der ersten Lesung gilt weiterhin. Aber ich werde heute nicht noch einmal jeden Punkt dieses Entwurfs durchgehen. Entscheidend ist das RadWeltbild dahinter. sollte …“ (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei Ihnen auch!) gesagt, Für die GRÜNEN ist das Fahrrad längst nicht mehr nur ein verein- Verkehrsmittel unter vielen. Es ist ein Bekenntnis. Es ist ein Erziehungsinstrument, und es ist ein politisches Prestigeprojekt. etwas (Beifall AfD – Zurufe) Wir Der Pendler aus dem Vogelsberg, die Pflegekraft im PlaSchichtdienst, der Handwerker mit viel Werkzeug und Mader terial, (Unruhe – Glockenzeichen) we- die Familie auf dem Land: Sie alle kommen in dieser romantisch verklärten grünen Fahrradwelt gar nicht mehr wissen, vor. Die neue TÜV Mobility Studie legt dagegen einmal mehr die Realität offen. 83 % der Menschen nutzen das GRÜ- Auto regelmäßig. Das klassische Fahrrad kommt gerade 90/ einmal auf 20 %, das E-Bike auf 14 %. In Orten unter 5.000 Einwohnern sind es sogar 96 %, die regelmäßig mit dem Auto unterwegs sind. fragt haben (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da gibt es auch keine Radwege!) einmal Meine Damen und Herren, das ist das wirkliche Hessen, außerhalb der grünen Innenstadtblase. (Beifall AfD – Zurufe) umauch Frankfurt ist mit rund 418.000 Pendlern die Nummer 2 sol- unter allen deutschen Metropolen. Wer diese Dimension ignoriert, betreibt keine an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientierte Verkehrspolitik. Vielmehr ist das Realitätsverweigerung. (Beifall AfD) Was macht die Politik? (Der Redner wendet sich zur Regierungsbank um.) Minister Mansoori lässt sich mit drei Förderbescheiden über 2,3 Millionen Euro Steuergeld ablichten. Der größte Teil fließt in die Planung erster Abschnitte einer 38 Kilometer langen Radschnellverbindung von Seligenstadt bis zum Frankfurter Flughafen. Hier geht es noch nicht einmal um den Bau, sondern es geht erst einmal nur um die Planung. Trotzdem sind Pressefotos und Erfolgsmeldungen natürlich schon da. Die GRÜNEN liefern die Ideologie, Herr Mansoori finanziert die Kulisse. (Beifall AfD – Zurufe) Währenddessen stehen Pendler jeden Morgen im Stau, Brücken altern, Fahrbahnen zerfallen. (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Nach dem vergangenen Winter musste Hessen sogar ein Sonderprogramm gegen Schlaglöcher über 6 Millionen Euro auflegen. 67 % der in der TÜV-Studie, die ganz neu ist, Befragten bewerten den Zustand der Straßen, Rad- und Gehwege in ihrem Wohnort als schlecht oder sehr schlecht. Dennoch soll ausgerechnet der nächste Radweg zum privilegierten Vorhaben werden. Das ist Verkehrspolitik auf den Kopf gestellt. (Beifall AfD – Unruhe – Gegenrufe: Pst!) Selbst die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände warnte in der Anhörung vor einer inflationären Verwendung des überragenden öffentlichen Interesses und forderte die Beschleunigung auch und gerade für Autostraßen. Das fordert die AfD übrigens auch, und zwar schon seit Jahren. (Beifall AfD – Anhaltende Unruhe – Gegenrufe: Pst!) Ja, Radwege gehören zur Infrastruktur. Aber das Fahrrad ist keine Universalantwort. Es ist wetter- und saisonabhängig. Es kann Mobilität ergänzen. Es ersetzt aber weder den täglichen Pendelweg aus dem ländlichen Raum ins RheinMain-Gebiet, noch ersetzt es das Auto im Wirtschaftsverkehr oder Familienalltag der Bürger. Dieser Gesetzentwurf ist Symbolpolitik aus dem grünen Elfenbeinturm. (Beifall AfD) Die Linie der AfD bleibt an der Realität und den wirklichen Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet. Der Neubau und der Erhalt von Straßen und Brücken kommen vor ideologischen Prestigeprojekten. Planungsbeschleunigung gibt es bei uns für die gesamte Infrastruktur. Wir stehen für eine freie Verkehrsmittelwahl statt grüner Bevormundung. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir nach der Anhörung auch in zweiter Lesung ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Dr. Naas, das Wort. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Ziegler, ich möchte Ihnen zu dieser wunderbaren Oppositionsrede gratulieren, die Sie gehalten haben. Das Blöde ist nur: Sie sind eigentlich in der Regierungsfraktion. (Beifall Freie Demokraten) Wir fühlen uns bestätigt, weil Sie alle Zahlen vorgetragen haben. Sie haben gesagt, 88 % der hessischen Landesstraßen verfügen über keinen begleitenden Radweg, 92 % der Kreisstraßen. Sie haben vorgetragen, dass alles stockt, dass wir uns viel mehr wünschen würden und müssen, und die Bürger sowieso. Das alles haben Sie wunderbar vorgetragen. Dann haben Sie gesagt, die Novelle des Hessischen Straßengesetzes würde das alles lösen. Ich war so verunsichert, dass ich zur Kollegin Walther herübergegangen bin und sie gefragt habe: Gibt es das denn schon, diese Novelle des Hessischen Straßengesetzes? Ich habe auch noch einmal nachgeschaut: Nein, die gibt es noch gar nicht. (Zuruf: Ach, nee!) Ich weiß nicht, worüber Sie reden. Ich weiß es nicht. Ich würde gerne einmal mit Ihnen nach zweieinhalb Jahren unter dem neuen hessischen Verkehrsminister über die Novelle des Hessischen Straßengesetzes reden. Nur gibt es sie nicht. Deswegen ist leider (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Anlass kaputt!) der Anlass kaputt – das kann man sagen. Es ist so, dass wir wieder über irgendeinen Gesetzentwurf diskutieren müssen, den es noch gar nicht gibt. Ich kann Ihnen aber eines sagen. Es gab einen Gesetzentwurf der Freien Demokraten. Den gab es, und er hätte den Radwegebau in Hessen schneller gemacht. Er hätte allerdings auch den Straßenbau an sich in Hessen schneller gemacht. Das ist übrigens der Unterschied zu den GRÜNEN. Sie haben ein bisschen bei uns abgeschrieben. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!) – Oh, doch, Sie haben ein bisschen bei uns abgeschrieben. Das kann man nicht anders sagen. Das überragende öffentliche Interesse, das hatten wir auch, sowie weniger Genehmigungen, die 20-Meter-Regelung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Unterschied ist nur, wir haben uns nicht auf Radwege beschränkt, sondern wir wollten auch den allgemeinen Straßenbau forcieren. Das ist auch bitter Not in Hessen. Denn es geht nicht wirklich voran. Deswegen warten wir wieder einmal auf die Landesregierung. Sie haben in einer der letzten Plenarsitzungen angekündigt, Sie wollen den Gesetzentwurf bis Ende September einbringen. Jetzt haben wir Ende September noch zwei Tage mit Plenum. Das sind der 29. und der 30. September. Ich hoffe, das wird etwas, Herr Minister. Es wird wieder einmal knapp. Aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben nach immerhin zweieinhalb Jahren. Bei diesem Gesetzentwurf wählen wir das Original. Original war in dem Fall der Entwurf der Freien Demokraten. Dem haben wir zugestimmt. Dem Plagiat können leider nicht zustimmen. Deswegen muss ich hier leider Ablehnung begründen. Ansonsten bleiben wir an dem Thema dran und die Regierung daran messen, ob sie es nach zweieinhalb Jahren schafft, das in den zwei letzten Tagen vorzulegen, sodass wir dann wieder über die Probleme diskutieren nen. Wir freuen uns auf die weitere Debatte. – Herzlichen (Beifall Freie Demokraten)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Stolz CDU-Fraktion das Wort.
André Stolz CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Wir haben grundsätzlich einen breiten Konsens im dass wir insgesamt mehr Radwege wollen, insbesondere Landes- und Kreisstraßen, dass wir die Planungs- und nehmigungsprozesse entschlacken und vereinfachen len und dass wir so insgesamt einen Beitrag zur kratisierung und zur Kostenreduktion leisten wollen. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, nicht alles, die Opposition beabsichtigt, zumindest im Ziel beabsichtigt, ist per se schlecht. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Das haben wir auch schon vorher wusst!) Ich verzichte allerdings an dieser Stelle auch in Anbetracht der Zeit darauf, auf die einzelnen Paragrafen Ihres wurfs einzugehen. Es ist auch in der Anhörung herausgekommen, dass die Paragrafen in Teilen Ihrer eigenen tion, dass es weniger Bürokratie gibt, nicht entsprechen, sondern in Teilen wird es mehr geben, und es gibt einige Regelungen, die ins Leere führen. Das ist aber in Ordnung, das ist nicht so wild. Ihre on haben wir verstanden, aber der Kollege Ziegler hat so gut in der ersten Lesung dargelegt, ist heute so gut die einzelnen Punkte eingegangen. Deswegen muss ich diese Punkte heute nicht mehr eingehen. Liebe Kollegin Katy Walther, was ich aber explizit siere, ist, dass Sie leider – ich sage ganz bewusst: – wieder einmal nicht realpolitisch agieren, nicht tisch agieren, nicht auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen, sondern wieder einmal die Welt Gut und in Böse aufteilen. Liebe Kolleginnen und gen, ich glaube, das hätten Sie an dieser Stelle sein sollen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Was meine ich damit? Sie unterteilen in gute und schlechte Verkehrsträger. Sie unterteilen in gute und schlechte Verkehrsmittel. (Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo denn?) – Ich sage es Ihnen: Gute sind in Ihrer Welt die Radwege, Das und schlechte sind in Ihrer Welt die Straßen, das heißt die wir Autos und die Lkw. die (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie betrachten dabei nicht die Bedürfnisse der Menschen. werden Ich zitiere Sie aus der Rede in der ersten Lesung. Da sagten Sie, wir haben im Straßenbau keine Mittel für einen unnötigen Ausbau. Sie schreiben in Ihrem Entwurf ganz könvorne, der Ausbau von Radwegen (Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜDank. NEN)) – ich habe das Mikrofon; deswegen bin ich immer etwas lauter – ist zentral für eine nachhaltige und sichere Verkehrspolitik. Das ist absolut richtig. Aber ich frage Sie eben auch, lieder be Kolleginnen und Kollegen: Ist der Bau einer Ortsumgehung und somit die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner etwa nicht nachhaltig? Leistet eine Ortsumgehung etwa keinen Beitrag für Verkehrssicherheit? (Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten) Herren! Saal, Geschätzte Kollegin Walther, Sie sind in Ihrer Argumentaan tion sehr eindimensional unterwegs. Diese Kritik müssen Ge- Sie sich bei diesem Gesetzentwurf heute von mir gefallen wol- lassen. Entbüro- (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) was Die christlich-soziale Koalition, lieber Kollege Naas – wo sitzt er? –, wird in wenigen Tagen die umfassende Novelle des Hessischen Straßengesetzes einbringen. Der Minister hat eben schon genickt. Wir werden den Weg gehen, den 90/DIE ge- Sie eben nicht gegangen sind. Wir werden Erleichterungen bei der Planung, Erleichterungen bei der Genehmigung und Erleichterungen bei der Realisierung vollziehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Radweg, ob Entes sich um eine Ortsumgehung oder ob es sich um eine Brückensanierung handelt. IntenLiebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass die auch Klassifizierung „überragendes öffentliches Interesse“ für Ortsumgehungen genauso gilt wie für Radwege. Wir wollen, dass auch dringende Brückensanierungen von der IntentiPlanfeststellung befreit werden. das Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, Verkehrspolitik auf muss immer ganzheitlich gedacht werden und eben nicht auf selektiv. Eines sage ich an dieser Stelle auch. Verkehrspolitik ist auch immer ein Stück Freiheitspolitik und eben kriti- keine Beschränkungspolitik. leider (Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜpragmaNEN)) in – Bei diesem Punkt, Kollegin Walther, unterscheiden wir Kolleuns elementar. lassen (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Freiheit gilt auch für Radfahrer!) – Ganz genau. Das gilt für den Fahrradfahrer, für den Auin tofahrer oder für denjenigen, der ins Flugzeug steigt, lieber in Kollege Frömmrich. – Genau diesen Weg gehen wir, unideologisch, ganzheitlich für Radwege, für Ortsumgehungen, für Brückensanierungen. Das macht der Entwurf der GRÜNEN eben nicht. – Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall CDU und SPD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich nun das Wort an den Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum geben. Herr Staatsminister Mansoori, bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es zum Abschluss der Debatte ein bisschen versöhnlich machen. Ich glaube, wir sind in diesem Haus näher beieinander, als es in Teilen der Diskussion den Anschein hatte oder als es beim Abstimmungsverhalten den Anschein hat – mit Ausnahme der politisch motivierten Kampfrede gegen das Fahrrad, die von Herrn Abgeordneten Schwaier gehalten worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind beieinander, wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass der Ausbau der Radwege in den letzten Jahren nicht am Geld gescheitert ist, sondern an komplexen und langwierigen Planungsverfahren und Genehmigungsverfahren. Deswegen sind wir bei vielen Punkten, die in dem Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten waren, auch beieinander, wenn es beispielsweise um das überragende öffentliche Interesse für Radwege geht. Aber in der Tat stellen wir uns die Frage, warum wir beim überragenden öffentlichen Interesse, das dafür sorgt, dass sich die Infrastruktur in der Abwägung gegen unterschiedliche Rechtsgüter leichter durchsetzen kann, bei den Radwegen haltmachen und warum das nicht etwa auch für Umgehungsstraßen gelten sollte, auf die die Menschen in Hessen teils Jahrzehnte warten müssen. (Beifall CDU und SPD) Nicht jeden Ihrer Detailvorschläge teilen wir. Wir sind der Auffassung, dass Sie es bei den Planfeststellungsverfahren eher komplizierter als leichter machen. Wir haben auch schon in der ersten Lesung die inhaltliche Frage gestellt, warum Sie das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung von der Länge eines Radweges abhängig machen wollen und nicht eher davon, wie intensiv der Radweg in die Natur, beispielsweise in ein Biosphärenreservat, eingreift. Das ist eine Frage, die auch in der Anhörung nicht geklärt werden konnte. Trotzdem sind wir beieinander, wenn es darum geht, Infrastruktur zu beschleunigen. Deswegen wird Ihnen das Kabinett in zwei Wochen einen Gesetzentwurf für ein neues Hessisches Straßengesetz zuleiten, das das überragende öffentliche Interesse enthält, aber eben nicht nur für die Radwege, sondern auch für die Umgehungsstraßen, das Zustimmungs- und Befreiungsfiktionen für Anbauverbots- und ‑beschränkungszonen enthält, das Duldungspflichten enthält, das das Planfeststellungsverfahren insgesamt strafft, das Digitalisierung und Verfahrensvereinfachungen enthält und auch erweiterte Enteignungsund vorzeitige Besitzeinweisungsmöglichkeiten. Wir haben immer gesagt, dass das Thema ganzheitlich aufgestellt werden muss. Deswegen werden wir Ihnen auch einen mit Expertinnen und Experten erarbeiteten ganzheitlichen Vorschlag vorlegen. Herr Abgeordneter Naas, es freut uns, dass Sie der Beratung so entgegenfiebern. Insofern bauen wir auf eine konstruktive Beratung miteinander. Frau Abgeordnete, da Sie das thematisiert haben. Was das Thema Kompetenzen für die Nahmobilität betrifft: Die gibt es immer noch, sind jetzt aber aus organisatorischen Gründen bei Hessen Mobil gebündelt, um mehr Output zu produzieren. Was das Thema schulisches Mobilitätsmanagement betrifft: Auch da werden die Kompetenzen nicht gestrichen, sondern sie werden gebündelt, um noch mehr Wirkung zu erreichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns uns darauf konzentrieren, wie wir im vielfältigen Hessen, in dem die Mobilitätsbedarfe in Stadt und Land sehr unterschiedliche sind, Angebote für die unterschiedlichen Bedarfe, die es gibt, schaffen. Das trägt dazu bei, dass sich die Menschen so fortbewegen können, wie sie das wollen, dass die Menschen gut, verlässlich und pünktlich zu Freunden, zur Arbeit, zur Schule, zum Ausbildungsbetrieb kommen und dass wir vor allem die Diskussion um die Mobilität versachlichen. Das würde dem Zusammenhalt in unserer Gesellschaft insgesamt und der Diskussion über die Zukunft der Mobilität guttun. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
Astrid Wallmann
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Es wurde die dritte Lesung beantragt. Wir überweisen daher den Gesetzentwurf vereinbarungsgemäß an den zuständigen Wirtschafts- und Verkehrsausschuss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun vereinbarungsgemäß zu den Abstimmungen des heutigen Abends. Ich frage in Richtung der parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, ob wir mit den Abstimmungen beginnen können. – Da sehe ich Zustimmung. Dann verfahren wir so. Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 21/4997 – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet, die Petition Nr. 3668/21 getrennt abzustimmen. Ich lasse daher zunächst über diese Beschlussempfehlung abstimmen. Ich darf fragen: Wer stimmt dieser zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten Müger und Gaw. Ich würde sie in der Folge dann nur noch als die fraktionslosen Abgeordneten bezeichnen. Dann frage ich jetzt: Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Darüber hinaus bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition Nr. 4026/21 getrennt abzustimmen. Ich lasse nun über diese Beschlussempfehlung abstimmen. Wer stimmt dieser zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion NIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Die der Freien Demokraten. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich lasse nun noch über eine weitere Petition, nämlich 4319/21, abstimmen. Auch hier bittet die Fraktion NIS 90/DIE GRÜNEN um getrennte Abstimmung. stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind Fraktionen von CDU, SPD, AfD, Freien Demokraten die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich lasse nun über die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucks. 21/4997 abstimmen. Wer stimmt diesen schlussempfehlungen zu? – Das sind die Fraktionen CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Demokraten und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist der Fall. Damit sind die Beschlussempfehlungen mig angenommen. Ich schlage vor, dass ich gleich nur noch den Tagesordnungspunkt und die Drucksachennummer aufrufe. Das ben wir in der Vergangenheit so gemacht. – Ich sehe Zustimmung. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 41, Drucks. 21/5000. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das mir das gesamte Haus zu sein. Ich frage: Gibt es stimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 42, Drucks. 21/5002 zu 21/4559. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das die Fraktionen von CDU und SPD sowie der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das sind Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Demokraten. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD der fraktionslose Abgeordnete Müger. Tagesordnungspunkt 43, Drucks. 21/5004 zu 21/4609. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE NEN und der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer dagegen? – Das sind die Fraktion der AfD und der tionslose Abgeordnete Müger. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist diese schlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 44, Drucks. 21/5005 zu 21/4610. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das die Fraktionen von CDU und SPD sowie der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das die Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 45, Drucks. 21/5011 zu 21/4550. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE NEN, Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das sind die der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Zur BÜND- Sicherheit: Gibt es Enthaltungen? – Hier sehe ich keine. Fraktion Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 46, Drucks. 21/5012 zu 21/4557. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind Nr. die Fraktionen von CDU und SPD sowie der fraktionslose BÜNDAbgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Wer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltundie gen? – Das sind die Fraktionen der AfD, der Freien Demound kraten und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist dagediese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 47, Drucks. 21/5013 zu 21/4615. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜBeNEN, Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordvon nete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion Freien der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist diese Beschlussnicht empfehlung angenommen. einstimTagesordnungspunkt 48, Drucks. 21/5016 zu 21/4564. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind ha- die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und die beiden fraktihier onslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. scheint Tagesordnungspunkt 49, Drucks. 21/5043 zu 21/4421. GegenDamit Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist sind diese Beschlussempfehlung angenommen. die Tagesordnungspunkt 55, Drucks. 21/5082 zu 21/2553 zu Freien 21/2252. und Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordsind nete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – GRÜ- Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist diese Beschlussempfehlung stimmt frak- angenommen. – Tagesordnungspunkt 56, Drucks. 21/5083 zu 21/4502. BeWer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD sowie der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das sind sind die Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete sind Müger. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 57, Drucks. 21/5084 zu 21/4504. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD sowie der fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wer stimmt dagegen? – Das sind sind die Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜ- der Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Gibt es Enthaltungen? – Hier sehe ich keine. Damit Fraktion ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende des heutigen Plenartages angekommen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass jetzt der parlamentarische Abend der Automatenwirtschaft im Lumen und der Mittelhessen-Abend in der Eingangs- und Ausstellungshalle sowie im Innenhof stattfinden. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 19:59 Uhr)
