hessischer-landtag.de ↗

Marie-Sophie Künkel

CDU 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass wir den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN heute in zweiter Lesung behandeln, haben meine Vorredner schon ausdrücklich dargelegt. Was den Grundgedanken betrifft, den dieser Gesetzentwurf beinhaltet, muss auch ich sagen: Der Grundgedanke ist richtig. Hier will man in allen Bereichen sexualisierter Gewalt entschieden entgegentreten. Dabei geht es nicht nur um sexualisierte Gewalt im klassischen Sinne, also im Sinne von körperlichen Übergriffen, sondern beispielsweise auch um Nacktaufnahmen oder sexualbezogene Aufnahmen und deren Verbreitung sowie um die Manipulation von Bildoder Videomaterial. Frau Schardt-Sauer, Sie haben eben gesagt, dass der Kernbereich ein ganz wichtiger ist. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung bereits in der Vergangenheit entschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um der sexualisierten Gewalt – das betrifft also genau diesen wichtigen Kern – entschieden entgegenzutreten. Ich möchte betonen, welche Maßnahmen es sind, die bereits wirken. Das ist unter anderem das Frauensicherheitspaket mit dem Einsatz der Fußfessel nach dem spanischen Modell; es ist die konsequente Förderung von Frauennotruf, Beratungs- und Interventionsstellen; es sind aber auch repressive und präventive Maßnahmen, damit wir in der Konsequenz in Hessen weniger Angsträume haben, die Fortentwicklung des hessischen Aktionsplans, die IPAdressenspeicherung oder die Initiative gegen Deepfakes. (Beifall Jennifer Gießler (CDU)) Meine Damen und Herren, Frauensicherheit, Kriminalprävention und Opferschutz werden bei dieser Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen ganz großgeschrieben – nicht einfach groß. (Beifall CDU und SPD) Was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verfolgen, hat zuletzt Kollegin Schardt-Sauer noch einmal dargelegt: Sie wollen, dass das Thema ein Teil des Pflichtfachstoffs ist. Aber das ist gerade kein Ansatz. In wirklich allen Stellungnahmen – Sie haben gerade dargelegt, dass das sogar bei der Stellungnahme der Fachschaft der Fall war – kommt man zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf gerade kein geeignetes Mittel ist. Für mich fasst das eine Stellungnahme noch einmal explizit zusammen. Gestatten Sie mir, dass ich einen Ausschnitt dieser Stellungnahme kurz zitiere: „[Wenn das Vorhaben zu] … dem bestehenden Pflichtfachstoff hinzuaddiert werden sollte … drohte die gesetzlich vorgesehene Beschränkung auf die Kernbereiche durch zukünftigen gesellschaftspolitischen Aktivismus scheibchenweise ausgehöhlt zu werden.“ Meine Damen und Herren, wir müssen bei politischen Entscheidungen – das ist mir ganz besonders wichtig – wirklich differenzieren zwischen gesellschaftspolitischem Aktivismus, der an den falschen Stellen die falschen Instrumente zur Maßnahme macht, und den Kernbereichen, die wichtig sind. Ich habe auch gesagt, dass Ihr Gesetzentwurf einen wichtigen Kernbereich umfasst. In diesen Kernbereichen müssen wir Maßnahmen ergreifen, die an der richtigen Stelle ansetzen, den Opfern, den Betroffenen helfen, sodass wir mit gezielten Maßnahmen, wie eben gerade noch einmal dargelegt, diese Problematik auch wirklich in den Griff bekommen. Ich glaube, das tun wir. Wir kümmern uns nämlich genau um diese Bereiche: Opferschutz, Kriminalprävention und Frauensicherheit. Ein Gesetzentwurf, der das eigentliche Ziel verfehlt, wird nicht dadurch besser, dass man zwei Lesungen dazu durchführt. Von daher werden wir auch nach dieser Lesung Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Marie-Sophie Künkel Protokoll ↗