Tanja Hartdegen
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei Sexualstraftaten um folgenschwere Delikte handelt und dass wir ein gesellschaftliches Klima brauchen, in dem schon die Anfänge sexueller Gewalt – wie verbale sexuelle Belästigungen, sexualisierte und herabwürdigende Sprache oder Gesten und Berührungen – nicht toleriert werden, darüber brauchen wir nicht zu streiten. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dass wir dringend die Regelung „Nur Ja heißt Ja“ brauchen, damit Taten nicht deshalb ungestraft bleiben, weil sich das Opfer nicht vehement genug gewehrt hat, auch darin sind wir uns einig. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich bin mit Ihnen der Ansicht, dass Juristinnen und Juristen, die sich mit diesen Taten befassen, eine ganz besondere Sensibilität und ein Gespür für die Tatumstände und die Opfer brauchen. Ich bin – wie die überwiegende Mehrzahl der Anzuhörenden – aber auch der Meinung, dass die Aufnahme des Deliktfelds Sexualstraftaten in die Pflichtfachprüfung keine gute Idee ist. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verkennt nämlich die Systematik des juristischen Studiums, das nicht darauf angelegt ist, jeden materiellen Tatbestand zu behandeln, sondern die Juristinnen und Juristen lernen die systematische Anwendung gesetzlicher Regelungen auf Lebenssachverhalte. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung kann sich eine Juristin, ein Jurist fachlich in fast unendlich viele Richtungen orientieren. Unter uns gesagt: Die wenigsten Juristinnen und Juristen landen später im Staatsdienst oder beschäftigen sich als Anwältin oder Anwalt mit Sexualstraftaten. Aber selbstverständlich muss jeder Jurist und jede Juristin in der Lage sein, sich bei Bedarf zügig in diese Rechtsmaterie einzuarbeiten. Ich bin auch davon überzeugt, dass der weitaus gende Teil der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in diesem Bereich tätig sehr einfühlsam und sensibel mit den Opfern umgeht, Sachverhalte so gut, wie es faktisch möglich ist, und rechtliche Vorschriften korrekt anwendet. (Beifall SPD, Freie Demokraten und vereinzelt CDU) Dass die Möglichkeit, aktuelle und gesellschaftliche wicklungen stärker und flexibler in das Studium aufzunehmen, geprüft werden sollte, befürworte ich. Der Gesetzentwurf findet aus meiner Sicht allerdings nicht die Lösung; denn festzustellen bleibt, dass der weitaus wiegende Teil – das haben Sie anerkannt – der Anzuhörenden die Pflichtfachprüfungen schon heute als überfrachtet ansieht, eher zu einer Entschlackung als zu einer tung der Inhalte rät und daher empfiehlt, den vorliegenden Entwurf abzulehnen. Ich glaube, jeder oder jede, der oder die ein juristisches Studium absolviert hat, kann dieser Einschätzung nur pflichten. Das heißt nicht, dass das Thema nicht und nicht relevant wäre, nur ist der hier vorgeschlagene Weg nicht der richtige. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
