hessischer-landtag.de ↗

Astrid Wallmann

02.09.2026 Sitzungen 21/74

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat der Minister der Justiz und für den Rechtsstaat das Wort. Herr Staatsminister Heinz, bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für die Erteilung des Worts. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dieser späten Stunde nach einer zum Teil munteren und überraschenden Debatte noch einmal einordnen, um was es geht. Sie beraten über das insgesamt 20. Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften, das sogenannte Sammelgesetz 2026. Dieses Gesetz ist, wie die 19 Gesetze davor, Ausfluss der sehr bewährten Befristung und Überprüfung von Normen durch die Landesregierung, die wir seit 20 Jahren vornehmen. Ich darf in Erinnerung rufen: Es standen insgesamt 17 Gesetze zur Evaluierung an. Diese Evaluierung wurde durch die jeweils zuständigen Fachressorts sehr gewissenhaft vorgenommen, und zwar mit folgendem Ergebnis. Das freulichste Ergebnis vorweg: Zwei Gesetze können fen und ersatzlos entfallen, da sie obsolet geworden Für zwölf Gesetze wird Änderungsbedarf gesehen, deren Verlängerung in Einzelnovellen erfolgt. Über dieser Gesetze haben Sie im Laufe dieses Plenums oder werden es sehr zeitnah tun. Ich erinnere beispielsweise an das Hessische Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz. Auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern erfolgt im men einer Einzelnovelle. Da diese im aktuellen Plenum zweiter Lesung behandelt wurde, werden Sie sie noch bester Erinnerung haben. Das gilt auch für andere che Vorschriften, wie etwa das Landesblindengeldgesetz, über das wir heute ebenfalls beraten haben, und mehr. Jetzt zum offensichtlichen Aufreger – zumindest für Fraktionen – des heutigen Tages. Es sind drei übrig geblieben, deren Geltungsdauer zu verlängern damit sie nicht auslaufen. Eines dieser drei Gesetze ist hier oft erwähnte TU-Darmstadt-Gesetz. Da ist die wie folgt: Nach Mitteilung des zuständigen Ressorts nach dem Ergebnis meines Austauschs mit dem Kollegen Gremmels wird es nicht möglich sein, rechtzeitig, also zum 31. Dezember 2026, eine Neuregelung umzusetzen. Deshalb – wirklich nur deshalb – soll die Geltungsdauer des TUD-Gesetzes um zwei Jahre verlängert werde. In der dadurch gewonnenen Zeit soll das TUD-Gesetz allel zum Hessischen Hochschulgesetz überarbeitet den, da beide Gesetze inhaltlich zusammenhängen. ist keine Überraschung. Die Evaluation der Vorschriften betreffend die Technische Universität Darmstadt haben dem Ergebnis geführt, dass diese – wie auch schon Vorschriften betreffend die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – in teilweise modifizierter Form in das unbefristet – ich betone: unbefristet – Hessische Hochschulgesetz aufgenommen werden sollen. Genau dieses Verfahren, so hat mir das Kollege Gremmels mitgeteilt, ist mit der Hochschule abgestimmt und kein Grund zur Aufregung. (Beifall CDU und SPD) Es geht einzig und ausschließlich darum, dass zur tung einer Gesamtlösung die zur Verfügung stehende bis Ende des Jahres nicht ausreicht und deshalb eine längerung um diese zwei Jahre erfolgen soll. Geringfügig anders sieht es beim Markscheidergesetz Hier geht es um ressortinterne Belange. Das Gesetz in seinem bisherigen Bestand unverändert fortbestehen. Deshalb soll auch eine Verlängerung um zehn Jahre gen. Alles in allem ist es so wie in den 19 Sammelgesetzen zuvor auch. Wir haben die Einzelnovellierungen, die diesem Plenum beraten und in vielen anderen Landtagssitzungen beraten haben. Wir haben das erfreuliche fen von Gesetzen, die nicht mehr benötigt werden, damit eine Entschlackung des Normbestands. Wir haben diesmal beispielsweise beim TU-Darmstadt-Gesetz die Situation, dass eine Evaluation ansteht, aber mehr innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist wird, sodass eine kurze Verlängerung erfolgt, in Fall um zwei Jahre. Also viel Aufregung um wenig. er- Gesetzgebungsverfahren im Detail und auch das Hochauslau- schulgesetz werden Sie morgen ausreichend mit dem zusind. ständigen Fachminister debattieren können. sodass Für heute bleibt mir nur, Ihnen zu empfehlen, dass Sie das einige Sammelgesetz so, wie es vorliegt, beschließen, damit die beraten Gesetze verlängert werden bzw. auslaufen können und die Evaluation des Normbestands des Landes dann für das Jahr 2026 wieder zu einem guten Abschluss kommt. von (Beifall CDU und SPD) Rahin in Präsidentin Astrid Wallmann: rechtliVielen Dank, Herr Staatsminister. einiges Ich lasse nun zunächst über den zugrunde liegenden Änderungsantrag, Drucks. 21/5077, der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten abstimmen. einige Gesetze Ich darf fragen: Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, und der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt das Lage dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten, Herr Müger und und Herr Gaw. Ich frage noch nach Enthaltungen. – Keine. bis Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen, Drucks. 21/5021 zu Drucks. 21/4530, und darf fragen, wer diesem zustimmt. par- – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD, Freien Demokraten und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. werWer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben. zu die Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Zweite Lesung gültige Gesetzentwurf F raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes (Neue-Radwege-Gesetz – NRG) daher – Drucks. 21/5027 zu Drucks. 21/4105 – Die Berichterstattung liegt bei der Abgeordneten Katy Walther von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich zuErarbei- gleich auch schon als erste Rednerin gemeldet hat. InsoZeit fern, Frau Walther, würde ich Sie bitten, die BerichterstatVer- tung abzugeben. Dann würden Sie automatisch mit Ihrer Rede beginnen. Fünf Minuten haben Sie dann. Frau Katy Walther, zunächst bitte die Berichterstattung. aus. kann Katy Walther, Berichterstatterin: erfolBeschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzuwir in lehnen. CDU, AfD, SPD, Freie Demokraten gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auslauund

Alle Reden von Astrid Wallmann Protokoll ↗