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Jennifer Gießler

CDU 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Teilhabe bedeutet, das eigene Leben möglichst selbstbestimmt gestalten zu können. Teilhabe bedeutet, am gesellschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben Leben teilzunehmen. Für blinde, taubblinde und gehörlose fiMenschen ist diese selbstverständliche Teilhabe jedoch fast wo immer mit enormen Herausforderungen und zusätzlichen Kosten verbunden. Die Mehrbelastungen entstehen allein aufgrund der Behinderung. Sie entstehen unabhängig vom im Einkommen und unabhängig vom Vermögen eines Mengehörloschen. schilfehlt. Deshalb gibt es in Hessen das Landesblindengeld, das et- Taubblindengeld und das Gehörlosengeld. Mit dem heuKom- te in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf sorgen Hilfs- wir dafür, dass diese wichtigen Leistungen fortgeführt und Das weiterentwickelt werden; denn sonst würden diese Gesetze Ende dieses Jahres auslaufen. Damit schaffen wir Verlässwich- lichkeit und Planungssicherheit für die betroffenen Menschen. Zudem senden wir ein klares Signal: Das Land Hessen steht auch weiterhin zu seiner Verantwortung gegenüber Menschen mit Sinnesbehinderungen. der (Beifall CDU und SPD) behindebüDie Leistungen bleiben einkommens- und vermögensunabEntbürohängig; denn sie sind keine Fürsorgeleistungen, die erst dann greifen, wenn eigenes Einkommen oder Vermögen zu nicht ausreichen. Sie dienen vielmehr dazu, behinderungsan bedingte Nachteile auszugleichen, eine selbstbestimmte Gebär- Lebensführung zu erleichtern und an der Gesellschaft teilzuhaben. Der Gesetzentwurf stellt somit klar, dass Blinden-, Taubblinden- und Gehörlosengeld neben der Leisder tung der Eingliederungshilfe gewährt werden. Die Eingliederungshilfe ist auf einen konkreten individuellen Bedarf ausgerichtet. Blinden- und Gehörlosengeld haben dagegen eine andere Funktion. Sie sollen den Leistungsberechtigten Mittel zur Verfügung stellen, mit denen sie auch laufende und immaterielle Bedürfnisse eigenverantwortlich ausgleichen können. Eine weitere Verbesserung betrifft Menschen, die aus einem anderen Bundesland in eine hessische Einrichtung ziehen. Aus unserer Sicht darf es nicht vom vorherigen Wohnort abhängen, ob ein Mensch nach dem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim weiterhin eine entsprechende Leistung erhält. Die Entscheidung für eine notwendige Einrichtung darf nicht durch die Sorge vor dem Verlust des Blindengeldes oder des Gehörlosengeldes erschwert werden. Künftig können auch Menschen leistungsberechtigt sein, die vor der Aufnahme in eine hessische Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Bundesland hatten. Damit schließen wir eine konkrete Lücke und verbessern die Gleichbehandlung. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf erhöhen wir außerdem das Gehörlosengeld. Hessen zahlt bereits heute das zweithöchste Gehörlosengeld aller Bundesländer. Künftig wird es auf 20 % der Blindenhilfe festgelegt und damit auf das derzeitige Berliner Niveau angehoben. Das bedeutet nach heutigem Stand eine Erhöhung von monatlich 178,96 Euro auf 182,64 Euro. Da die Leistung an die dynamische Entwicklung der Blindenhilfe gekoppelt ist, wird sie auch künftig regelmäßig angepasst. Ich will zugleich offen ansprechen, dass die Verbände im Beteiligungsverfahren weiter gehende Forderungen erhoben haben und uns auch einige Schreiben von Betroffenen erreicht haben. Dazu zählen eine Ausweitung des Blindengeldes auf hochgradig sehbehinderte Menschen, höhere Leistungen für Minderjährige und die Gewährung des Gehörlosengeldes bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 % bei Vorliegen des Merkzeichens Gehörlos. Diese Forderungen sind aus der Sicht der Betroffenen nachvollziehbar. Sie verdienen eine ernsthafte und respektvolle Auseinandersetzung. Eine solche Erweiterung des leistungsempfangsberechtigten Personenkreises würde erhebliche und dauerhafte Mehrausgaben verursachen. Unter den gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen ist das aktuell nicht darstellbar und im vorliegenden Gesetzentwurf deshalb nicht vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die damit verbundenen Teilhabebedarfe geringgeschätzt werden. Es bedeutet vielmehr, dass wir politische Ziele und finanzielle Möglichkeiten miteinander in Einklang bringen müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf sichern wir zunächst die bestehenden Leistungen, verbessern konkrete Regelungen und erhöhen das Gehörlosengeld. Allein diese Erhöhung führt zu zusätzlichen Ausgaben von jährlich rund 120.500 Euro – mit künftig dynamischen Tendenzen. Gute Politik muss ambitioniert sein. Sie muss aber auch verlässlich finanzierbar sein. Geldleistungen allein reichen zudem nicht aus, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Gerade gehörlose Menschen sind in vielen Lebensbereichen auf Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher angewiesen. Zugleich besteht bundesweit ein erheblicher Mangel an entsprechend qualifizierten Fachkräften. Deshalb wird das Gesetzesvorhaben durch weitere Maßnahmen rund um die Deutsche Gebärdensprache begleitet. Mehr Teilhabe erreichen wir nicht allein durch höhere Leistungen. Wir müssen ebenso Barrieren abbauen, Informationen zugänglich machen, Kommunikation ermöglichen und die erforderlichen Strukturen stärken. Als behindertenpolitische Sprecherin meiner Fraktion ist mir dabei besonders wichtig: Wir dürfen Politik für Menschen mit Behinderungen nicht über deren Köpfe hinweg machen. Die Erfahrungen der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen gehören in den Mittelpunkt gestellt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bringt konkrete Verbesserungen. Wir sichern die Zahlung des Blindengelds, des Taubblindengelds und des Gehörlosengelds für weitere sieben Jahre. (Beifall CDU und SPD) Wir schaffen Klarheit bezüglich der Eingliederungshilfen. Wir verhindern, dass Betroffene allein wegen des Umzugs in eine hessische Einrichtung ihren Leistungsanspruch verlieren. Außerdem erhöhen wir das Gehörlosengeld auf 20 % des Betrags, der als Blindenhilfe gezahlt wird. Das sind wichtige Schritte für mehr Verlässlichkeit, mehr Rechtssicherheit und mehr selbstbestimmte Teilhabe. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und insbesondere auf den weiteren Austausch mit den Betroffenen, ihren Verbänden und den Sachverständigen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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