Martina Feldmayer
Für die Landesregierung spricht der Minister der Justiz und für den Rechtsstaat. Staatsminister Heinz, bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten und Herren! Ich bin den Vorrednerinnen und Vorrednern sehr dankbar, insbesondere auch Frau Abgeordneter kel, die gerade aufgezählt hat, welche umfangreichen tivitäten und Maßnahmen die Hessische Landesregierung zum besseren Schutz vor Sexualstraftaten unternimmt. Das Thema ist selbstverständlich – weil es vorhin – für uns keinesfalls erledigt, sondern eine fortwährende Aufgabe über die gesamte weitere Wahlperiode hinaus. bedanke mich an dieser Stelle auch ausdrücklich für Unterstützung aus dem Haus und für die Positionierung der Landesregierung in allen Fragen, die damit zusammenhängen – unter anderem auch durch ihr jüngstes mungsverhalten im Bundesrat, wo die Landesregierung, wie immer, ideologiefrei gehandelt und dort auch die itiative „Nur Ja heißt Ja“, die aus Nordrhein-Westfalen stammte, unterstützt hat. Zurück zum Juristenausbildungsgesetz. Die bereits kündigte Position aus der ersten Lesung kann ich einmal bekräftigen. Ich habe schon in der ersten ausgeführt, dass wir den Änderungsvorschlag für geeignet halten, um den Schutz vor Sexualstraftaten verbessern. Im Gegenteil, wir verfolgen das Ziel, das die Universitäten vertreten. Die juristische Ausbildung der Zukunft muss entschlackt werden. Sie ist bereits jetzt zwar nicht frachtet, aber stark befrachtet mit materiellen Ausbildungsinhalten. Das ist die einhellige Position der Universitäten, sowohl der Professorinnen und Professoren als der Fachschaften. Sollte man dem Vorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgen, kämen noch zusätzliche Herausforderungen hinzu, die ich noch kurz zumindest nennen will. Ich will ausdrücklich nur auf die Punkte eingehen, noch nicht Gegenstand dieser Aussprache gewesen Wir müssen zum einen auch die Studentinnen und ten, die selbst Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, in den Blick nehmen. Wir wollen keinesfalls Studentinnen und Studenten mit verpflichtenden dungsinhalten belasten, sondern wollen ihnen ausdrücklich freistellen, ob sie sich dieser Materie vertieft nähern. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Es gibt auch praktische Gründe, die in dieser Lesung noch nicht genannt worden sind und die ich Vollständigkeit halber auch nennen will. Wir können rein praktisch für den zweiten Teil der Juristenausbildung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gar nicht benötigten Kapazitäten zur Verfügung stellen, weil bei dem Großteil der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte überhaupt keine Befassung mit Sexualstraftaten Das heißt, das Ziel, alle in der juristischen Ausbildung befindlichen Referendarinnen und Referendare damit beschäftigen, ist auch rein praktisch nicht umsetzbar. Darüber hinaus will ich noch sagen, dass die mit Sexualstraftaten befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richterinnen und Richter, die sich in der mit den Sexualstraftaten befasst haben und aufgrund praktischen Tätigkeit bestens mit den machtausübenden Aspekten von Sexualstraftaten vertraut sind, auch den tizangehörigen umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten den diesem Bereich bieten und dass dort auch eine sehr hohe Sensibilität vorhanden ist. Damen Abschließend vielleicht noch ein Gedanke. Wir haben jetzt seit Kurzem erstmals die Situation in Hessen, dass Kün- die Mehrzahl der Leiterinnen und Leiter von StaatsanwaltAk- schaften Frauen sind. Seit der Berufung der neuen Leiterin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden werden fünf von neun Staatsanwaltschaften von Frauen geleitet. Das sind die Staatsanwaltschaften Gießen, Hanau, Darmstadt, Limburg anklang und eben Wiesbaden. Bei den Neueinstellungen haben wir stabil einen Anteil von über 50 % Frauen im höheren Ich Dienst der Justiz. die Von daher zeigen auch diese Zahlen, dass es bei uns eine sehr ausgewogene personelle Besetzung gibt. Durch diesen Abstimhohen Frauenanteil ist insbesondere gewährleistet, dass in der gesamten Justiz eine hohe Sensibilität für SexualstrafIntaten insbesondere zum Nachteil von Frauen besteht. Aus den eben vielfach genannten Gründen kann ich mich vier von fünf der Vorrednerinnen und Vorrednern nur anangeschließen und Ihnen im Sinne der Landesregierung empnoch fehlen, diesen Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung abLesung zulehnen. nicht zu (Beifall CDU und SPD) auch
