René Rock
Danke, Frau Abgeordnete Anders. – Für die Fraktion Freien Demokraten erteile ich dem Abgeordnete das Wort. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona-Pandemie war eine Ausnahmesituation für Menschen, für unser Gesundheitssystem und für Rechtsstaat. In dieser Zeit wurden Grundrechte in Ausmaß eingeschränkt, wie wir es in der Geschichte Bundesrepublik nur selten erlebt haben. Schulen geschlossen, Menschen konnten zeitweise Angehörige Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht besuchen, be mussten schließen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen griffen tief ins private Leben ein. Nicht jede dieser Maßnahmen war richtig, nicht jede verhältnismäßig, und manche würden wir mit dem von heute so nicht wieder beschließen. (Beifall Freie Demokraten – Andreas Lichert Hört, hört!) Deshalb braucht es eine Aufarbeitung der Corona-Politik, und das sagen wir Freie Demokraten nicht erst heute. (Gerhard Schenk (Bebra) (AfD): Oh!) Wir haben während der Pandemie immer wieder Grundrechte und Verhältnismäßigkeit gedrängt. Zu den Zurufen aus der AfD kann ich nur sagen: Es keine Fraktion, die so eine 180-Grad-Wende hingelegt wie die AfD. (Beifall Freie Demokraten – Zurufe AfD) Daher müssen Sie ganz vorsichtig sein mit Ihren schenrufen. Ich glaube, diese Kehrtwende war jetzt faktengetrieben. Wir haben während der Pandemie immer wieder Grundrechte und Verhältnismäßigkeit gedrängt, und arbeiten auch heute im Corona-Untersuchungsausschuss daran, Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und aufzuklären. Unser Ziel dabei ist klar: Es geht nicht politische Abrechnung. Es geht darum, aus Fehlern lernen, damit Hessen in der nächsten Krise besser, parenter und verhältnismäßiger handelt; denn, wenn Staat Grundrechte einschränkt, trägt er die Begründungslast. Nicht die Freiheit muss sich rechtfertigen, sondern müssen ihre Einschränkungen tun. (Beifall Freie Demokraten – Zustimmung Lambrou (AfD)) Das gilt in ruhigen Zeiten und erst recht in einer Krise. Frage nach rechtswidrigen Maßnahmen und ihren gehört zur Aufarbeitung. Aber die AfD gibt darauf falsche Antwort. (Gerhard Schenk (Bebra) (AfD): Na!) Wenn eine staatliche Corona-Regel oder ihre Anwendung später gerichtlich als rechtswidrig beurteilt wird, stellt sich selbstverständlich die Frage, welche rechtlichen Folgen das für darauf gestützte Sanktionen hat. Bei noch laufenden Verfahren muss geprüft werden, welche Bedeutung eine solche gerichtliche Entscheidung für den konkreten Fall hat. Bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gelten die rechtsstaatlichen Regeln über Rechtsder kraft und Wiederaufnahme. Gerade das ist Rechtsstaat: Pürsün staatliche Fehler korrigieren, aber nach Recht und Gesetz und nicht durch politische Generalamnestie. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD) Auch mehr Transparenz über die damalige Sanktionspraxis Die kann Teil einer solchen Aufarbeitung sein. die unseren Eine vollständige statistische Erfassung ist allerdings einem schon deshalb nicht trivial, weil die Corona-Bußgeldverfahren in Hessen dezentral bearbeitet wurden. Das ist ein der wurden praktisches Problem, aber kein Argument gegen Transpain renz. Wenn Sie, die AfD, ausschließlich mehr Transparenz über diese Verfahren beantragt hätten, hätten wir darüber Betriereden können. Aber Sie verbinden Transparenz mit Amnestie, Rückzahlung und pauschaler Rehabilitierung. Genau da geht Ihr Antrag zu weit; denn entscheidend ist die war Frage: Nach welchem Maßstab wollen wir korrigieren? Wissen Für uns Freie Demokraten kann die Antwort nicht lauten: Alles, was irgendwie im Zusammenhang mit Corona stand, (AfD): wird nachträglich amnestiert. – Da müssen wir sehr genau unterscheiden. Wurde ein Bürger ausschließlich deshalb sanktioniert, weil er gegen eine staatliche Corona-Vorgabe verstoßen hat, die später als rechtswidrig beurteilt wurde? Dann muss geklärt werden, welche rechtlichen Folgen diese Entscheidung für die darauf gestützte Sanktion hat. Oder geht es um ein eigenständiges strafrechtliches Unauf recht? Wer eine staatliche Regel für falsch hält, darf sie kritisieren. Er darf demonstrieren. Er darf vor Gericht dagibt gegen klagen. Aber politische Überzeugung allein rechthat fertigt keinen Rechtsbruch. Wer ein Gesundheitszeugnis fälscht oder ein unrichtiges Zeugnis zur Täuschung gebraucht, hat nicht bloß gegen eine Corona-Verordnung verstoßen. Dasselbe gilt für Gewalt- oder eigenständige ZwiStraftaten. nicht An dieser Stelle lohnt auch ein Blick auf den Maßstab, den die AfD sonst anlegt. Bei Klimaaktivisten verlangt die auf AfD genau diesen Maßstab selbst. Politische Überzeugung wir rechtfertigt keinen Rechtsbruch. Nur bei Corona will sie plötzlich eine Ausnahme. Aber dieser Grundsatz gilt eben Folgen auch für politische Überzeugungen, die Ihnen gefallen. um Rechtsstaatlichkeit darf nicht davon abhängen, ob man die zu Motivation eines Rechtsbrechers politisch teilt. trans- (Beifall Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜder NEN)) das Schauen wir auf die Zahlen, auf die sich die AfD selbst beruft. Unter den 1.023 Ermittlungsverfahren finden sich unter anderem 112 wegen Volksverhetzung, 126 wegen Robert Sachbeschädigung, 31 wegen Körperverletzung und 21 wegen gefährlicher Körperverletzung. Diese Zahl steht alDie so gerade nicht für 1.023 Menschen, die bloß wegen der Folgen Missachtung einer Corona-Regel verfolgt wurden. Sie umdie fasst sehr unterschiedliche Tatvorwürfe. Damit das klar ist: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Aber gerade deshalb darf der bloße Corona-Zusammenhang kein pauschaler politischer Rehabilitierungsgrund sein. Man muss den Einzelfall und den konkreten Tatvorwurf betrachten. (Volker Richter (AfD): Na, das wird nicht funktionieren!) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Hessen einen Ort, der eigentlich für die Aufarbeitung der Corona-Politik eingesetzt wurde, den Untersuchungsausschuss dieses Landtags. Darauf haben Sie von der AfD lange selbst gedrängt. Am Freitag beginnt in diesem Landtag die öffentliche Sachverständigenbefragung, und Sie wollen zwei Tage vorher bereits weitreichende Rechtsfolgen beschließen: Amnestie, Rückzahlung und Rehabilitierung. Das ist keine ergebnisoffene Aufarbeitung. Das ist ein Urteil vor der Beweisaufnahme. (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir Freie Demokraten gehen den rechtsstaatlich sauberen Weg: erst aufklären, dann bewerten und anschließend die notwendigen Konsequenzen ziehen. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Wenn die Aufarbeitung zeigt, dass Bürger wegen rechtswidriger staatlicher Vorgaben sanktioniert wurden, muss ein Rechtsstaat bereit sein, über Korrekturen zu sprechen. Aber genau diese Differenzierung kann man nicht durch eine pauschale Amnestie ersetzen. Die Corona-Zeit hat Vertrauen gekostet; auch deshalb müssen wir sie aufarbeiten. Vertrauen entsteht aber weder dadurch, dass der Staat eigene Fehler leugnet, noch dadurch, dass wir im Nachhinein jeden Rechtsverstoß für gerechtfertigt erklären. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gehören zusammen. Deshalb wollen wir staatliche Fehler aufklären und korrigieren, wo der Staat zu weit gegangen ist. Aber wir werden eigenständige Straftaten nicht nachträglich zu legitimem Widerstand erklären. Das ist der Unterschied zwischen Aufarbeitung und pauschaler Amnestie. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Beifall Freie Demokraten und Holger Bellino (CDU))
