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Heike Hofmann

02.09.2026 Sitzungen 21/74

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir nach der Einbringung das Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen heute im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das auch nach den Gesetzesberatungen beschließen werden. Warum ist das so wichtig? Weil wir gemeinsam die Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen verbessern wollen. Wir wollen gemeinsam die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen allgemein verbessern, aber auch ganz konkret mit diesem Gesetz. Stellen Sie sich vor, Sie sind blind, etwa von Geburt an oder durch eine Makula-Erkrankung. Durch den grünen Star oder was auch immer sind Sie stark sehbeeinträchtigt. Mit der Blindheit bzw. mit dem eingeschränkten Sehen müssen Sie Ihren Alltag bewältigen. Das beginnt im häuslichen Bereich: Wie stelle ich die Kaffeemaschine an? Wie bewege ich mich im öffentlichen Raum über Bürgersteige, die noch nicht abgesenkt worden sind? Wie kann ich haupt teilhaben, wenn ich eine solche Sinnesbeeinträchtigung habe? Meine Damen und Herren, das ist ein plastisches dafür, was Menschen, die eine solche Behinderung tagtäglich bewältigen und leisten. Ich bin der festen zeugung, dass es unsere gesamtgesellschaftliche ist, hier genau hinzuschauen. Wenn es möglich ist, müssen Menschen mit solch einer Sinnesbeeinträchtigung bei der Teilhabe auch wirklich unterstützt und werden. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, genau hier setzt das an. Es schafft einen Ausgleich, sofern es nicht nur den wirtschaftlichen Bedarf geht, sofern es nicht um Eingliederungshilfe geht, sofern es nicht um Almosen Vielmehr geht es um Mittel für laufende Kosten, auch immaterielle Bedürfnisse, die aber natürlich da sind. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir zunächst das bestehende Landesblindengeldgesetz und das gehörlosengeldgesetz verlängern, sodass wir mit der längerung den Menschen Vertrauen, Kontinuität und ständigkeit geben. Das Wichtige ist zunächst einmal Verlängerung. Aber nicht nur das. Mit dem Gesetz gehen drei Verbesserungen einher. Zunächst einmal wird das Gehörlosengeld angehoben und soll fortan 20 % der Blindenhilfe betragen. Damit setzt sich Hessen neben Berlin an Spitze im Ländervergleich dieser Unterstützung. (Beifall CDU und SPD) Wir wissen, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere gehörlose Menschen, aber auch blinde Menschen, Mehrbedarfe haben, um ihren Alltag und um ihr zu bewältigen. Wir wollen trotz der aktuell schwierigen nanziellen Lage mit diesem Gesetz genau da ansetzen, wir tatsächlich konkrete Verbesserungen für die Menschen erreichen können. Sie wissen, dass wir mit den Verbänden und Initiativen fortlaufenden Gespräch sind. Diese und vor allem se Menschen bzw. Menschen mit Beeinträchtigungen dern uns, dass es oft an Gebärdensprachdolmetschern Auch da setzt das Gesetz durch Begleitmaßnahmen an, wa beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, munikationsassistenzen oder speziellen technischen mitteln. Das ist ein notwendiger Nachteilsausgleich. sind wichtige Instrumente und Maßnahmen für Selbstbestimmung und Teilhabe. Deshalb verbessern wir mit tigen Begleitmaßnahmen die Teilhabe dieser Menschen. (Beifall CDU und SPD) Dieses Gesetz schafft Klarheit, indem wir den Zweck Leistung konkretisieren und mit dem Geld den rungsbedingten Mehraufwand ausgleichen. Wir bauen rokratische Hürden ab. Wir reden nicht nur über kratisierung, sondern wir machen sie ganz konkret. Ich möchte noch einmal auf die Begleitmaßnahmen sprechen kommen, die sehr wichtig sind. Wir werden einer staatlichen Hochschule einen Studiengang für densprachdolmetscher einführen, weil Gebärdensprachdolmetschende im Land fehlen. Wir werden Kommunikationsassistenzen zertifizieren. Wir werden für den Beruf Gebärdensprachdolmetschenden bereits an Schulen, bei über- FSJlern, bei FÖJ-Teilnehmern, aber auch bei Berufsmessen werben. Wir wollen schon in der Kita und in der Schule für dieses Thema sensibilisieren, aber nicht nur deshalb, weil wir künftige Gebärdensprachdolmetschende gewinnen Beispiel wollen. Meine Damen und Herren, wenn wir bereits in der haben, Kita und in der Schule für dieses Thema sensibilisieren, Überdann ist das ein entscheidender Beitrag für eine inklusivere Aufgabe und gerechtere Gesellschaft. dann (Beifall CDU und SPD) begleitet Richtig ist, dass wir mit diesem Gesetz noch nicht alles erreichen können. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, für die wir tagtäglich eintreten und kämpfen, dies übrigens auch mit unserem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BehinGesetz um dertenrechtskonvention, den wir gerade novellieren. Auf die diesem Weg gehen wir Schritt für Schritt voran. Wir können nicht alles auf einmal schaffen, dies auch aufgrund der geht. für Haushaltslage des Landes. Mit diesem Gesetz sind wir aber auf dem richtigen Weg und gehen einen entscheidenden Schritt voran. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. einmal Landes- (Beifall CDU und SPD) VerBedie Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Nun hat die Abgezentrale ordnete Gießler von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön. die

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