Dr. Daniela Sommer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Körner das und Wort. Herr Körner, bitte schön. hilfsbeMatthias Körner (SPD): den Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damit men und Herren! Ich möchte damit beginnen, darum zu Jahren bitten, bei der Aufrechnung von verschiedenen Haushaltspositionen manchmal etwas vorsichtiger und etwas maßvoller zu sein. Gestern gab es in einer Besuchergruppe Menschen, die anfingen, die Kosten für den Erwerb von Kunst durch staatliche Stellen gegen die Kosten für soziale Politik aufzurechnen, und zwar in einer Art und Weise, bei der ich dachte: Wir sind teilweise an einem Moment der Diskussionen angekommen, der uns dauerhaft nicht guttut. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Gesetz kostet weniger als ein Staatssekretär!) Diesen Gesetzentwurf ereilt schon mit der ersten Lesung ein sehr merkwürdiges Schicksal. Er verlängert Leistungen, er erhöht sie, er beseitigt Nachteile. Trotzdem wird vor allem darüber gesprochen, was er nicht macht. Deswegen kommt am Ende der Diskussion zunächst zu dem, was schon ein paarmal gesagt worden ist, auch noch mein Schnelldurchlauf: Wir sichern das Landesblindengeld und das Landesgehörlosengeld bis 2033. Wir schaffen Verlässlichkeit für die Menschen. Wir erhöhen das Gehörlosengeld auf 20 % der Blindenhilfe, auf derzeit rund 190 Euro monatlich. Damit liegt Hessen gemeinsam mit Berlin bundesweit an der Spitze. Die Leistung bleibt dynamisch. Auch das ist schon gesagt worden. (Beifall SPD und CDU) Wir sorgen dafür, dass es klare Anrechnungsregelungen gibt. Auch das ist eine Verbesserung für die Menschen. Das alles sind konkrete Verbesserungen. Mehr wäre besser. Aber was wir jetzt verbessern, wird dadurch nicht weniger wert, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) In der Tat ist im Koalitionsvertrag die Absicht formuliert, das Gehörlosengeld künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 zu gewähren. Diese Vereinbarung haben wir nicht vergessen. Alle Redner der Regierungskoalition, auch die Ministerin selbst, haben das hier zitiert. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Aber eines muss klar sein: Der vorliegende Gesetzentwurf verkleinert nicht den Kreis der Anspruchsberechtigten. Er nimmt niemandem etwas weg. Wir schaffen derzeit aber keine zusätzliche Erweiterung. (Ingo Schon (CDU): Genau!) Gelegentlich wird gefragt, ob die bestehende Grenzziehung nicht willkürlich sei. Ich will dazu sagen, dass das eigentlich nicht eine Frage dieser konkreten Grenze ist, sondern eher eine Frage von Grenzziehungen überhaupt. Jede gesetzliche Grenze hat eine unangenehme Eigenschaft: Unmittelbar oder knapp vor ihr steht jemand, der sich fragt, warum sie nicht zu seinen Gunsten ein Stück weiter gezogen wurde. Dies gilt aber bei 100, 90, 80 oder 70 gleichermaßen. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Das macht eine Grenzziehung schwierig. Es macht sie aber nicht automatisch willkürlich, Herr Martin. Politik darf sich nicht hinter leeren Kassen verstecken. Aber sie darf auch nicht so tun, als gäbe es das Problem nicht. Verantwortliche Sozialpolitik muss beides können: berechtigte Anliegen ernst nehmen und ehrlich sagen, was im Augenblick finanzierbar ist. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen mit dem Gesetzentwurf nicht alles um, was wir uns vorgenommen haben, aber wir kürzen nicht. Der Gesetzentwurf sichert Leistungen, er erhöht sie, und er baut Barrieren ab. Das ist ein konkreter Fortschritt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, und das ist in diesem Fall auch keine reine Floskel. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
