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Frank Lortz

02.09.2026 Sitzungen 21/74

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Dr. Büger, FDPFraktion. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen drei Gesetze verlängert werden, das Hessische Rettungsdienstgesetz zunächst um ein Jahr, das Markscheidergesetz um zehn Jahre und das TUD-Gesetz um zwei Jahre. Beim Rettungsdienst ist eine kurze Verlängerung angesichts der anstehenden Reform nachvollziehbar. Auch beim Markscheidergesetz spricht nichts gegen die vorgesehene Fortgeltung. Bei einem Punkt allerdings glauben wir, und zwar gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir heute einen Schritt weitergehen sollten – Frau Kollegin Eisenhardt hat das bereits erwähnt –, nämlich beim TUD-Gesetz. Seit 2005 ist die Zahl der Studierenden – ich glaube, bei den einen oder anderen Zahlen sind wir gemeinsam unterwegs, aber erneute Nennung und Wiederholung ist ja ein Prinzip der Pädagogik – um 45 % gestiegen, sind die eingeworbenen Drittmittel um 213 % gewachsen. Das Bauvolumen hat sich verneunfacht. Seit mehr als 20 Jahren verfügt die TUD über einen besonderen Autonomiestatus. Ich weiß auch, dass das meiner Parteifreundin Ruth Wagner ganz besonders wichtig war. Nach dieser langen Zeit erfolgreicher Autonomie brauchen wir keine weitere Bewährungsfrist. Befristungen ergeben – das will ich auch klar für uns als Freie Demokraten sagen – durchaus Sinn. Weshalb das Hochschulgesetz ohne Frist gilt, das TUD-Gesetz aber befristet ist, lässt sich rational nicht erklären; denn Gleiches sollte man nicht willkürlich ungleich behandeln. (Beifall Freie Demokraten und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Auf diesen Umstand und auch auf die Wirkung in die TUD hinein sind wir bei einem Gespräch mit dem TUDPräsidium mit Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen aufmerksam gemacht worden. Kollegin Eisenhardt hat das Gespräch in ihrem Beitrag erwähnt. Wir hätten uns gewünscht und haben auch ein Stück weit darauf gewartet, dass die Koalition von selbst mit einer Änderung um die Ecke kommt, die die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und wir heute beantragen, nämlich das TUD-Gesetz mit dem Hessischen Hochschulgesetz in puncto Befristung gleichzustellen. Langfristig sehe ich durchaus die Möglichkeit, das Hessische Hochschulgesetz und das TUD-Gesetz zu verschmelzen. Wenn, dann aber bitte unter der Maßgabe der größtmöglichen Freiheit. Dass das nicht geschieht, die Bedenken teile ich durchaus. Wenn wir aber diesen Weg beschreiten und das tatsächlich so wäre, dann wäre es ein Leichtes, ein Gesetz nachher aufzuheben. Eine starre Befristung jedenfalls wäre dabei weder notwendig noch hilfreich. So schwebt über der TUD das Damoklesschwert, dass ihre besondere Form der Autonomie verfällt, wenn der Landtag nicht aktiv das Gesetz immer wieder verlängert. Das ist ein unguter Zustand, der auch von der Hochschule so gesehen wird und den wir nicht weiter prolongieren wollen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN) Da wir schon zur späten Stunde sind, sage ich hier: te die Mehrheit in diesem Haus trotz der, wie ich wirklich guten Argumente der Kollegin Eisenhardt und Argumente, die ich vorgetragen habe, einer Entfristung TUD-Gesetzes wider Erwarten nicht zustimmen, wir am Ende dem Paket dennoch unsere Zustimmung ben – ich will auch sagen, warum –, weil die Alternative wäre, es gar nicht zu verlängern. Dann ist es besser, Schritt zu tun, als keinen Schritt zu tun. An dieser Stelle sage ich Ihnen: Geben Sie sich doch fach einen Ruck. Tun Sie jetzt um 19 Uhr am heutigen das Richtige für die hessische Hochschullandschaft, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Vielen (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Frank Lortz Protokoll ↗