hessischer-landtag.de ↗

Felix Martin

GRÜNE 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Blinde, gehörlose und taubblinde Menschen erhalten in Hessen eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags. Hessen war mit seinem Gesetz zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen Vorreiter. In einigen Bundesländern gibt es nach wie vor kein Gehörlosengeld und kein Blindengeld. Manche Bundesländer zahlen zwar eine solche Unterstützung, allerdings fällt sie geringer aus als bei uns in Hessen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf schafft weitere Verbesserungen. So wird klargestellt, dass diese Unterstützungsleistungen unabhängig davon gezahlt werden, wie die individuelle Vermögens- und Einkommenssituation der betroffenen Person ist. Außerdem wird das Gehörlosengeld erhöht. Es handelt sich zwar nur um eine kleine Erhöhung von 3,68 Euro pro Person und Monat, aber wir schließen damit zur Spitze der Bundesländer auf, was die Höhe Gehörlosengeldes angeht. Wir GRÜNE unterstützen diese Weiterentwicklungen, in dem Gesetzentwurf enthalten sind, ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was CDU und SPD in dem Gesetzentwurf regeln, begrüßenswert. Kritisch ist eher das, was nicht drinsteht. Wieder handelt sich um befristete Gesetze. Das ist bei uns im parlamentarischen Betrieb zwar geübte Praxis, und es zwingt uns ein Stück weit dazu, uns mit den Themen immer auseinanderzusetzen, aber für die betroffenen Menschen schürt das Unsicherheit. In dem Gesetz steht nämlich festes Enddatum, ab dem die Unterstützungsleistung mehr gezahlt werden soll. Aktuell ist es der 31.12.2026. Schon lange fordern Betroffene deshalb, dass diese setze eine unbefristete Gültigkeit haben. Das strahlt nungssicherheit aus, und wenn es dann tatsächlich sungsbedarfe geben sollte, steht es uns im Landtag zeit frei, Änderungen vorzunehmen. Der Vorschlag der AfD ist etwas irritierend. Beim geld die Befristung zu streichen, beim Gehörlosengeld nicht – so steht es in Ihrem Änderungsantrag –, ist sinnvoll. Wir sollten beide Gesetze unbefristet ermöglichen und damit den betroffenen Menschen Planungssicherheit geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer gehörlos ist, sollte auch Gehörlosengeld bekommen. Das klingt wie eine absolute Selbstverständlichkeit, aber leider nicht; denn ein Teil der gehörlosen Menschen ist vom Gehörlosengeld ausgeschlossen. CDU und SPD haben dieses Problem auch erkannt in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diesen zu ändern. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf chen Sie dieses Versprechen. Statt endlich allen Gehörlosen den Zugang zum Gehörlosengeld zu ermöglichen, dieser ungerechte Zustand bis ins Jahr 2033 zementiert werden. Doch in Hessen muss gelten: Wer gehörlos muss auch das Gehörlosengeld bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Zur Erläuterung: Wenn man das Gehörlosengeld men möchte, dann reicht es nicht aus, einfach nur zu sein, sondern es bedarf zusätzlich eines Grades der hinderung von 100. Wer gehörlos ist, aber darüber keine andere Behinderung hat, hat insofern möglicherweise keinen Anspruch auf dieses Gehörlosengeld; denn lerweise gibt es für Gehörlosigkeit gerade einmal Grad der Behinderung von 80. Besonders deutlich wird dieser Missstand bei Kindern Jugendlichen. Minderjährige Gehörlose gelten als dürftig. Sie erhalten in aller Regel einen Grad der Behinderung von 100. Zum 18. Geburtstag findet dann allerdings regelhaft eine Neubewertung des Grades der Behinderung statt, und diese führt häufig zu einer Absenkung auf GdB 80. Es gibt also in Hessen junge Menschen, die 17 Jahren das Gehörlosengeld bekommen, mit 18 aber nicht mehr. Das ist offensichtlich ein Konstruktionsfehler in diesem Gesetz. Sie haben diesen Fehler erkannt, haben den Menschen verdes sprochen, diesen Fehler zu lösen, und versprochen, dass das Gehörlosengeld künftig ab einem GdB von 80 gezahlt werden soll. Doch dieses Versprechen wird jetzt nicht eindie gelöst. Es wird gebrochen. Wir fordern Sie auf: Beenden Sie diese unfaire Behandlung, und halten Sie sich an Ihr eigenes Versprechen. ist (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Ingo Schon (CDU): Das ist kein Versprechen!) es – Kollege Schon sagt, es ist kein Versprechen. Sie haben auch im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass Sie für die wieder Zahlung des Gehörlosengeldes den Grad der Behinderung auf 80 senken. Was ist das denn sonst, wenn kein Verspreein chen? Natürlich ist das ein Versprechen. nicht (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Ingo Schon (CDU): Wir haben gesagt, Gedass wir das wollen!) PlaAnpas- Es ist die Absicht der Landesregierung, in diesen fünf Jahjeder- ren genau das zu tun, und jetzt machen Sie das leider nicht. Meine Damen und Herren, wir hatten hier vor einigen MoBlindennaten eine sehr gute, eine sehr emotionale Debatte über die aber Sprachdeprivation gehörloser Menschen. Ich hatte damals nicht den Eindruck, dass uns alle eint, dass die Unterstützung dieses Personenkreises für uns alle ein wichtiges Anliegen ist. Es verwundert deshalb schon, dass Sie einige berechtigte Anliegen von betroffenen Menschen und einschlägigen Verbänden in Ihrem Gesetzentwurf zwar ansprechen und ist es auch einräumen, dass es diese Anliegen gibt, Sie diese aber auch sofort wieder abräumen mit dem Verweis, dass das alles nicht leistbar wäre, weil es mit Mehrausgaben verbunden wäre. Kollege Pürsün hat eben ausgeführt, wie und hoch diese ungefähr lägen. Er hat ausgeführt, dass es bei Zustand der Frage nach GdB 100 oder GdB 80 um einen relativ breüberschaubaren Personenkreis geht. soll Diese Landesregierung leistet sich ganz schön viel. Sie leisten sich so viele Ministerien wie noch nie, so viele Staatssekretäre wie noch nie, so viele Landesbeauftragte ist, wie noch nie. Aber für gehörlose Menschen ist wirklich nichts mehr drin, da ist kein Geld zu holen. Das passt nicht Dezusammen, meine Damen und Herren. Insofern will ich Sie herzlich bitten, sich an Ihre eigenen Versprechen zu halten bekom- und sie in diesem Gesetzentwurf einzulösen. – Herzlichen Dank. gehörlos Be- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Dehinaus mokraten) normaeinen

Alle Reden von Felix Martin Protokoll ↗