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Uwe Serke

CDU 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute und in den kommenden Wochen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der hessischen Vollzugsgesetze. Ich erinnere an die letzte Überarbeitung im Jahre 2020 zu Corona-Zeiten. Da sind wichtige Aspekte der Resozialisierung im Vollzug aufgenommen worden, beispielsweise die Sozialberatung, die Ausweitung der Mindestbesuchsdauer, aber auch technische Neuerungen wie die Möglichkeit der Videotelefonie. Aber auch die Sicherheit wurde damals erhöht, etwa durch eine verstärkte Kontrolle der Gefangenenkontakte oder den verbesserten Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden, um extremistische Vorgänge oder organisierte Kriminalität rasch zu erkennen. Damals wie heute soll der hessische Justizvollzug befähigt werden, seine beiden wichtigsten Ziele effektiv erreichen zu können: zum einen die Resozialisierung durch den Eingliederungsauftrag, mit dem Gefangene befähigt werden, zukünftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können, zum anderen der Sicherungsauftrag, der die sichere Unterbringung der Gefangenen während des Vollzugs zum Schutz der Allgemeinheit beinhaltet. Meine Damen und Herren, der Abwägung dieser beiden Aufträge kommt auch der vorliegende Gesetzentwurf nach. Es ergibt sich Änderungsbedarf von verschiedenen Seiten, von denen ich drei Punkte nennen möchte. Zum einen – wir haben es mehrfach gehört – aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD: Geldzahlungen zwischen Gefangenen und dritten Personen, zu denen ein Kontaktverbot besteht, sollen unterbunden werden. Hintergrund ist, dass wir in früheren Jahren Vorfälle hatten, in denen Gruppen von außerhalb Gefangene finanziell unterstützt und damit an sich gebunden bzw. abhängig gemacht haben. Beispielsweise waren dies Akteure aus extremen Gruppierungen wie der AD Jail Crew oder dem Verein Rote Hilfe e. V. Durch die neue Regelung soll eine Beeinflussung oder der Aufbau von gegenseitigen Verpflichtungen zu bestimmten Personen oder zu kriminellen oder radikalen Vereinigungen verhindert werden. Der zweite wesentliche Punkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Juni 2023, die schon mehrfach angesprochen wurde. Auch hier geht es letztendlich um die Wertschätzung von Arbeit und Beschäftigung der Gefangenen und damit auch um die Resozialisierung. Bayern und Nordrhein-Westfalen, die von dem Urteil direkt betroffen waren, haben bereits reagiert und entsprechende Änderungen vorgenommen. Auch wir werden in dieser Novellierung die Bemessungsgrundlage erhöhen: 9 % auf 15 %, 16 % auf 22 %. Ich will das ein Stück weit abkürzen, aber nicht verhehlen – ich finde, das gehört zur Transparenz dazu –, dass dem Land dadurch Kosten von ca. 6 Millionen Euro per anno entstehen. Doch vor dem Hintergrund der Entscheidung aus dem Jahr 2023 ist das die richtige und angemessene Vorgehensweise. Die Besoldungsanhebung ermöglicht den Gefangenen nicht nur den Aufbau eines höheren Überbrückungsgeldes für die Zeit nach der Entlassung, sondern sie stockt auch das unmittelbar zur Verfügung stehende Hausgeld auf und hilft dabei, einen direkten positiven Gegenwert der Arbeit zu erleben. Auch die nicht monetäre Anerkennung der Beschäftigung wird durch die Erhöhung der anrechenbaren Freistellungstage, wie schon gehört, verbessert. Eine weitere wichtige Änderung ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Gefangenen. So müssen medizinische Zwangsmaßnahmen unterbleiben, wenn dem der Eigenwille entgegensteht, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung des Gefangenen. Es gibt noch viele weitere Punkte, die dazu beitragen, die Situation der Gefangenen zu verbessern, die Rechtssicherheit der Bediensteten klarzustellen und die Sicherheit in den Vollzugsanstalten weiter anzuheben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hessen hat einen gut funktionierenden Justizvollzug. Das liegt zu einem Teil an der Gesetzgebung, doch vor allem an den Menschen, die im Vollzug arbeiten. Sie leisten in schwierigen Situationen einen herausragenden Dienst. Im Gegensatz zu Polizei und Feuerwehr ist dieser nach außen wenig sichtbar, da er hinter dicken Mauern verrichtet wird. Deshalb an dieser Stelle für die CDU-Fraktion meinen ausdrücklichen Dank, Respekt und Anerkennung für diese Arbeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Yanki Pürsün (Freie Demokraten)) Nun freue ich mich – wie alle, die bisher vor mir gesprochen haben – auf die weitere Beratung im Ausschuss, mit der wir die Möglichkeit ergreifen, den hessischen Justizvollzug weiter positiv zu entwickeln. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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