Dr. Daniela Sommer
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pürsün von den Freien Demokraten. Sie haben das Wort, Herr Pürsün. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf bringt Verbesserungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Die Geltungsdauer des Landesblindengeldgesetzes und des Landesgehörlosengeldgesetzes wird bis Ende 2033 verlängert. Das Gehörlosengeld wird angehoben, bleibt dynamisch und soll künftig 20 % des im Rahmen der Blindenhilfe erstatteten Betrags betragen. Menschen, die aus einem anderen Bundesland in eine hessische Einrichtung ziehen, sollen ihren Anspruch künftig nicht mehr verlieren. Aber bei einer entscheidenden Frage bleibt alles beim Alten. Wer Gehörlosengeld bekommen will, benötigt weiterhin das Merkzeichen Gl und zusätzlich einen Grad der Behinderung von 100. Warum einen GdB von 100? Das Merkzeichen Gl ist das spezifische Merkzeichen für Gehörlosigkeit. Der GdB bewertet die Beeinträchtigung der Teilhabe insgesamt. Die Landesregierung begründet die von ihr gezogene Grenze damit, dass mit einem höheren GdB in der Regel ein höherer Teilhabebedarf einhergehe. Das mag für den Gesamt-GdB gelten, aber das Gehörlosengeld soll die gehörlosigkeitsbedingten Nachteile ausgleichen. Für diese spezifischen Beeinträchtigungen gibt es aber das Merkzeichen Gl. Das führt zu einer schwer vermittelbaren Situation. Zwei Menschen mit dem Merkzeichen Gl können beim Gehörlosengeld unterschiedlich behandelt wenn ihr GdB unterschiedlich hoch ist. Diesen Punkt tisiert der Cochlear Implant Verband Hessen-Rhein-Main. Der Verband stellt grundsätzlich die Frage, ob neben Merkzeichen Gl eine zusätzliche GdB-Grenze erforderlich ist. Das müssen wir nicht heute und hier abschließend scheiden, aber diese Frage gehört in die Anhörung. Für Freie Demokraten ist klar: Ein Nachteilsausgleich zielgenau an dem Nachteil ansetzen, den er ausgleichen soll. Unsere Position ist nicht neu. Wir haben im Jahr im Landtag gefordert, die Grenze auf einen GdB von senken. (Beifall Freie Demokraten) Die CDU kannte diese Größe. Vor der Landtagswahl schrieben Sie, nach Ihren Informationen hätten etwas niger als 80 % der Menschen mit Merkzeichen Gl GdB von 100; die übrigen 20 % hätten einen GdB 80 oder 90. Es geht nicht um eine theoretische Fallkonstellation. Wie groß diese Gruppe heute ist, lässt der entwurf offen. Bemerkenswerter ist, dass die CDU zugesagt hat, sie werde sich dafür einsetzen, die bei der nächsten Überarbeitung des Gesetzes auf den sonenkreis mit GdB 80 oder 90 auszuweiten. Liebe ginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion: Wir tigen uns derzeit mit der nächsten Überarbeitung. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht nicht, wolle die Absenkung auf einen GdB von 80 überprüfen. Dort steht: Das Gehörlosengeld wollen wir künftig ab einem Grad der Behinderung von 80 gewähren. – fen wollten Sie etwas anderes: ob nämlich auch Menschen einbezogen werden, die aus anderen Ländern direkt in sische Einrichtungen ziehen. Diesen Prüfauftrag setzen um. Das klare Versprechen, die Anspruchsvoraussetzung auf einen GdB von 80 zu senken, setzen Sie nicht um. müssen Sie erklären. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der Gesetzentwurf macht den Widerspruch selbst Da steht, die Forderung nach GdB 80 oder 90 werde Koalitionsvertrag gestützt. Dann heißt es rückblickend: „Danach wollte man das Gehörlosengeld bereits ab GdB von 80 gewähren.“ – Aus „wir wollen“ ist man“ geworden: ein Koalitionsversprechen im Präteritum. Die Begründung dafür lautet: erhebliche Mehrausgaben. Wir müssen über die Kosten sprechen – das ist keine ge –, aber man sollte die Kosten dann auch kennen. wollte von der Ministerin in der gestrigen Fragestunde sen, wie hoch die Mehrkosten bei einer Senkung auf GdB von 80 wären. Sie konnte keine Zahl nennen; will sie nachliefern. Im Gesetzentwurf sind die Mehrkosten bereits als „erheblich“ und „nicht tragbar“ bezeichnet. Für die Anhebung des Gehörlosengeldes beziffert der setzentwurf den zusätzlichen Aufwand auf 120.000 pro Jahr. Hinsichtlich der Senkung auf einen GdB von fehlt jede konkrete Zahl. Bevor Sie also ein ausdrückliches Koalitionsversprechen mit erheblichen Mehrausgaben senken, legen Sie bitte die Rechnung vor. Die Ministerin sagt in ihrer Pressemitteilung, es bleibe nächst bei einem GdB von 100. Wenn das Wort „zunächst“ werden, ernst gemeint ist, dann prüfen Sie bitte eine Senkung auf kri- einen GdB auf 80 erneut; denn dieses Gesetz soll bis zum Jahre 2033 gelten. Wie viele Menschen wären bei einem dem GdB von 80 zusätzlich anspruchsberechtigt? Im Jahr 2023 konnte die CDU die Größenordnung nennen. Deshalb erwarten wir, dass die Landesregierung die aktuelle Zahl und eine Kostenrechnung nachliefert. entuns Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabe sollte und solide Finanzen sind keine Gegensätze. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 80 zu Eine gute Politik muss beides zusammenbringen. Deshalb erwarten wir im weiteren Verfahren drei Antworten: Warum ist trotz des Merkzeichens Gl zusätzlich ein GdB von 100 erforderlich? Wie viele Menschen sind durch diese we- Grenze ausgeschlossen? Wie lautet die Kostenrechnung, einen mit der Sie die Senkung auf einen GdB von 80 für finanzivon ell nicht tragbar erklären? Der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen. Deshalb wäre Gesetzes falsch, ihn schlechtzureden. Aber ausgerechnet die zendamals trale Verbesserung, die CDU und SPD versprochen haben, Leistung fehlt. PerKolleWir unterstützen die Überweisung des Gesetzentwurfs an beschäfden Ausschuss und wünschen uns eine Anhörung zu dem Entwurf. Unsere Position ist klar: ein GdB von 80. Nun liegt es an der Koalition, aus ihrem Versprechen eine Realität zu machen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS man 90/DIE GRÜNEN) bereits PrüVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: hes- Ich erteile nun dem Abgeordneten Enners von der AfDSie Fraktion das Wort. Bitte sehr. Das
