Bernd Erich Vohl
wie dieSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst vor wenigen Tagen hat der Hesund sische Ministerpräsident – völlig zu Recht, natürlich – eindann dringlich dafür plädiert, auf die Einführung einer zusätzliwerden chen Steuer zu verzichten. Er führte aus, dass in einer Zeit, in der viele Menschen mit hohen Preisen zu kämpfen hätten, der Staat die alltäglichen Lebenshaltungskosten nicht noch teurer machen dürfe. Die Politik müsse die aktuelle Preiskrise abfedern und dürfe sie nicht weiter verschärfen – so der Hessische Ministerpräsident zur Zuckersteuer. ihrer Doch was auf Bundesebene von unserem Ministerpräsikommudenten gefordert wird, sollte zumindest auf Landesebene umgesetzt werden. Aber anstatt die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer zu verhindern, eröffnen CDU es und SPD den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, eine weitere überflüssige Bagatellsteuer in unserem BunDenn desland zu etablieren. Zweck (Beifall AfD) auf Auf Argumente für die zusätzliche Steuer haben Sie in ander Ausschussberatung wohlweislich verzichtet; denn die bisherigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben doch gezeigt, dass diese Steuer ihr eigentliches Ziel verfehlt und mit erheblichen Widerständen aus der Bevölkedie rung einhergeht. Auch die schriftliche Anhörung hat dies bestätigt: WähKollegin rend nur die Vertreter der Städte und Gemeinden für die EntsorMöglichkeit der Einführung dieser Steuer waren, haben Sie wirklich alle übrigen Anzuhörenden diese Steuer vehement sehen abgelehnt. Während die Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie des Hessischen Städtetages vorrangig auf die kommunale Finanzautonomie und sich somit auf eine mögliche zusätzliche Einnahmequelle verDesweweisen, zeigen die Gegner dieser Steuer wie zum Beispiel nicht der DEHOGA, der Hessische Industrie- und Handelskamist mertag, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Handelsverband Hessen und der Bund der SteuFranz erzahler ausführliche Begründungen für den notwendigen Verzicht auf diese Steuer. der So führen sie überzeugend aus, dass die ökologische Lenals kungswirkung einer Verpackungssteuer nicht hinreichend Frage belegt sei. So habe eine Untersuchung der Universität Tüstärker bingen ergeben, dass die Verpackungssteuer die in den städtischen Abfalleimern gemessene Müllmenge nicht rewieder duziert habe. Sie führen weiterhin aus, dass die Steuer unverhältnismäßige Erfassungsabrechnungen und KonDas trollaufwand verursache und dass die Verpackungssteuer den Betriebe und Kommunalverwaltungen gleichermaßen bezu laste, da die Umsetzung praktische Abgrenzungsprobleme mit sich bringe, für die wiederum umfangreiche Auslegungshinweise erforderlich würden – und natürlich, dass die Steuer zu zusätzlichen Kosten für Gäste und Verbraucher führe, während eine neue kommunale Bagatellsteuer eindeutig den erklärten Zielen des Bürokratieabbaus widerspreche. Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund gilt seit dem 1. Januar 2026 für Restaurants und Verpflegungsleistungen bei Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der Gesetzentwurf stellt zutreffend fest, dass eine zusätzliche kommunale Verpackungssteuer dem wirtschaftspolitischen Entlastungsziel dieser Maßnahme entgegenlaufen würde. (Zuruf Rüdiger Holschuh (SPD)) Auf der einen Seite wollen Sie, dass die Gastronomie aufgrund ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und touristischen Bedeutung entlastet wird. Auf der anderen Seite aber sollen einzelne Kommunen neue Belastungen einführen können, die unmittelbar das Außer-Haus-Geschäft betreffen. Dies ist doch in höchstem Maße widersprüchlich und für die Betriebe kaum nachvollziehbar. (Beifall AfD) Auch stellt sich hier die Frage, ob Sie ernsthaft wollen, dass diese Betriebe steuerpflichtige Verpackungen und Verpackungsbestandteile identifizieren, Verkaufsvorgänge erfassen, Steuerbeträge berechnen, Aufzeichnungen führen, Meldungen abgeben und Nachweise für mögliche Kontrollen vorhalten müssen. Für große Unternehmen mag das organisatorisch vielleicht noch zu bewältigen sein. Aber Sie wissen doch genau, dass in kleinen und familiengeführten Betrieben diese Verwaltungsaufgaben regelmäßig neben dem laufenden Tagesgeschäft erledigt werden müssen, was wiederum eine große Belastung für diese kleineren Betriebe darstellt. (Beifall AfD) Selbst Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck hat bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 17.03.2026 darauf hingewiesen, dass es – ich zitiere hier – „gute Gründe gegen die Einführung von Verpackungssteuern“ gibt. Er dachte dabei wohl an die Worte seines bayerischen Amtskollegen Joachim Herrmann, der am 02.09.2025 bei der Einführung des Verbotes von kommunalen Verpackungssteuern Folgendes sagte – ich zitiere auch hier –: „Eine Verpackungssteuer wäre nicht nur ein Bürokratiemonster, eine zusätzliche Belastung für Wirtschaft, Behörden und Bürger, sondern aktuell das völlig falsche Signal. Unser Ziel ist es,“ – so sagte der bayerische Innenminister – „die Wirtschaft von der Bürokratie zu entlasten und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“ Recht hat der bayerische Innenminister. (Beifall AfD) Auch die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass ein Verbot kommunaler Verpackungssteuern geboten ist, um Unternehmen vor unnötiger Bürokratie zu schützen, Bürger nicht zusätzlich zu belasten und einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern. Diese Steuer verteuert den Mitnahmekaffee und das Mittagessen, während sie Gastronomie und Mittelstand durch enormen Dokumentationsaufwand schadet. Wir brauchen in Hessen nicht mehr, sondern weniger Bagatellsteuern. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf der Freien Demokraten zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
