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Kathrin Anders

GRÜNE 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Bürunsere Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen Unter- und Kollegen! Ich finde, der vorliegende Antrag ist verrämit terisch. Ich möchte nur drei Punkte nennen, die zeigen, wie Sie als AfD zu unserem Rechtsstaat und wie Sie vor allem zu den Gremien in diesem Hause stehen. dass kein Fangen wir erst einmal damit an, dass Sie in diesem AnAfD. trag die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses, den Sie selbst eingesetzt haben, vorwegnehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt HesCDU, SPD und Freie Demokraten – Zuruf AfD) bzw. Ohne einen einzigen Sachverständigen gehört zu haben, ohne irgendeinen Zeugen vernommen zu haben, wissen Sie schon jetzt, dass die Landesregierung rechtswidrig gehandelt hat. (Gerhard Schenk (Bebra) (AfD): Stimmt doch auch!) Ohne dass überhaupt Beweisanträge zum Untersuchungsgegenstand von Ihnen gestellt wurden, stellen Sie in diesem Antrag fest, dass Corona-Impfungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen – Zitat – „verwerflich“ waren. Ich würde sagen, fangen Sie doch erst einmal im Untersuchungsausschuss mit der Arbeit an, statt den Abschlussbericht schon jetzt in Anträgen niederzuschreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, Tobias Utter (CDU) und Moritz Promny (Freie Demokraten)) Aber der vorliegende Antrag offenbart noch viel mehr. Ich finde, er macht deutlich, welches Verhältnis Sie zu unserem Rechtsstaat und vor allem zur Gewaltenteilung haben. (Zuruf AfD: Bla, bla, bla!) Da muss man einfach nur den Text aus Ihrem Antrag zitieren: „Straftaten in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen …“ sollen – so geht es weiter – „nicht weiter verfolgt“ werden. Weiter fordern Sie eine Amnestie für verurteilte Straftäter, und die Straftaten sollen aus den Führungszeugnissen gelöscht werden. – Ja, in welchem Rechtsstaat leben Sie denn, bitte schön? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD – Zurufe AfD) – Jetzt brüllen Sie hier rein, das seien keine Straftaten gewesen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Grundrechte!) Wenn ein deutsches Gericht Strafen verhängt und wenn es Urteile gibt, die in ein Führungszeugnis hineingehören, dann sind das natürlich Straftaten. Was soll das denn sonst sein? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Moritz Promny (Freie Demokraten) – Zurufe AfD) Dass es Ihnen hier auch nicht um sachliche Aufarbeitung geht, zeigt sich doch ganz klar an dem, was Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben. Aber Kritik an Corona-Maßnahmen ist sicherlich keine Straftat. Dafür ist auch niemand verurteilt worden. Strafrechtlich relevantes Verhalten kam vor Gericht und ist von Gerichten entschieden worden. Genau da zeigt sich, wie Sie hier zu unserem Rechtsstaat stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Wenn es Verurteilungen gab, dann haben das unabhängige Gerichte entschieden und sicher nicht der Landtag, der jetzt einzelne Delikte bewerten und eine Amnestie anordnen soll. (Heiko Scholz (AfD): Ein rechtsstaatliches Mittel!) Das ist Ihnen nicht genug: Sie wollen ja auch noch, dass den Verurteilten, die Strafzahlungen bekommen haben, ihr Geld zurückgezahlt wird. – Ich glaube, das ist eine große Ignoranz und vor allem eine Missachtung unserer Gerichte. Wir haben eine unabhängige Justiz. Da ist es nicht am Landtag, einzufordern und die Gewaltenteilung aufzuheben, indem der Landtag jetzt entscheidet, welche Straftaten in Führungszeugnissen stehen und welche nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Aber mit den Gerichten und deren Urteilen haben Sie es ja nicht so. Sie sagen auch immer wieder, die Maßnahmen in der Pandemie seien alle ganz schwierig, die die Landesregierung da ergriffen hat. Ich sage ganz deutlich: Der Rechtsstaat hat auch während der Pandemie funktioniert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Das zeigen die vielen Entscheidungen des hessischen Oberverwaltungsgerichts in Kassel, das vielfach über Verordnungen entschieden hat. Ich darf hier einmal einige Beispiele nennen. VGH Kassel, Beschluss vom 1. April – da wurde über ein verfügtes Versammlungsverbot geklagt –: vom Gericht eindeutig als rechtswirksam bestätigt. VGH Kassel, Beschluss vom 7. April, Untersagung des Besuchs von Gottesdiensten: rechtswirksam. Corona-Verordnung zur Berufseinschränkung einer Werbeagentur und zu Kontaktbeschränkungen vom 8. April 2020: rechtswirksam. Es geht weiter. Pflicht zum Tragen einer Nasenbedeckung gegen das Corona-Virus, Beschluss des VGH vom 5. Mai: rechtswirksam. (Dr. Frank Grobe (AfD): Darauf sind Sie auch noch stolz?) Es geht weiter. VGH Kassel, 29. Juni 2020, Maßnahmen zum eingeschränkten Unterricht, Homeschooling, Bundesrecht bricht Landesrecht: rechtswirksam. Ich könnte noch weitermachen. (Die Rednerin hält ein Druckwerk hoch.) Das sind noch viele Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Kassel, das die Verordnungen eindeutig als rechtswirksam erklärt hat, und Sie negieren das hier. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Ich finde, der Antrag, der uns hier heute vorliegt, zeigt einmal mehr, dass Sie keinerlei Interesse an einer echten Aufarbeitung haben. Herr Bellino hat deutlich gemacht, was im Hauptausschuss schon alles gelaufen ist. Der Untersuchungsausschuss sei nicht ins Laufen gekommen, weil die Opposition ihn blockiert habe; das behaupten Sie immer wieder. Sie haben auch eben schon wieder hineingebrüllt, dass das alles nur die Opposition verhindert habe. Aber Sie haben vor dem Staatsgerichtshof geklagt, und so lange konnte der Untersuchungsausschuss nicht arbeiten. (Volker Richter (AfD): Das stimmt doch gar nicht! –

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