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Arno Enners

AfD 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das hessische Landesblindengeldgesetz läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Dieser Fristablauf ist das Ende sichtbar. einer für sieben Jahre gegebenen Zusage der Landesregievom rung, und er könnte jetzt auch das Ende weiterer sieben Jahre Unsicherheit bedeuten. Hinter dieser Frist stehen einem Menschen, blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblin„wollte de Menschen, die auf Verlässlichkeit angewiesen sind. Die Landesregierung legt uns nun einen Gesetzentwurf vor, der den Titel „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe Fravon Menschen mit Sinnesbehinderungen“ trägt. Betonen Ich möchte ich: An Ihrem Entwurf ist nichts falsch, aber er ist wisunvollständig und daher keine wirkliche Verbesserung, was einen die Teilhabe betrifft. sie Die Klarstellung zur Zweckbestimmung der Leistungen und zur Eingliederungshilfe, die Ihr Entwurf enthält, ist Ge- sachgerecht. Die Änderung im Hinblick auf den gewöhnliEuro chen Aufenthalt in einer Einrichtung ist ebenfalls richtig, und es soll zukünftig auch niemand seinen Anspruch verlieren, nur weil er in die Einrichtung eines anderen Bunver- deslandes zieht. Auch das ist richtig. Aber bei den eigentlichen Leistungen bleibt die Landesrezu- gierung deutlich hinter dem zurück, was die Betroffenen und ihre Verbände fordern. Im Vorblatt Ihres eigenen Gesetzentwurfs führen Sie die Forderung auf, dass Menschen mit einem Visus bis 0,1 zukünftig einbezogen werden. Hochgradig Sehbehinderte sollten mehr Geld erhalten. Die Höhe des Blindengeldes solle von 86 auf 100 % der bundesweiten Blindenhilfe angehoben werden, und Minderjährige sollten einen vollen Leistungsanspruch bekommen. Aber nun heißt es, das sei zu teuer, die Haushaltslage lasse diese Mehrausgaben nicht zu. Meine Damen und Herren, Haushaltsdisziplin ist notwendig, aber Haushaltsdisziplin bedeutet auch, die Prioritäten so zu setzen, dass Menschen davon aktiv profitieren. (Beifall AfD) Ein Gesetz, das Verbesserungen bei der Teilhabe verspricht, muss sich daran messen lassen, was bei den betroffenen Menschen tatsächlich ankommt. Das ist nach Ihrer Vorlage jetzt nicht allzu viel. Deshalb legen wir Ihnen unseren Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vor. Wir wollen den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Bislang setzt die Leistung beim Vorliegen einer hochgradigen Sehbehinderung ein. Aber der behinderungsbedingte Mehraufwand beginnt nicht plötzlich bei einem gesetzlichen Grenzwert. Auch Menschen mit einer Sehschärfe von höchstens einem Zehntel haben zusätzliche Aufwendungen für Beleuchtung, optische und technische Hilfsmittel oder Assistenz. Für diese Gruppe wollen wir einen abgestuften Nachteilsausgleich schaffen: 40 % für hochgradig Sehbehinderte und 20 % für die neu einbezogene Gruppe der Betroffenen mit einem Visus bis 0,1 %. (Beifall AfD) Weiterhin wollen wir das Blindengeld für blinde Menschen und ihnen Gleichgestellte wieder auf 100 % der Blindenhilfe anheben. Warum Hessen dauerhaft bei 86 % des Nachteilsausgleichs stehen bleiben soll, ist in Ihrem Entwurf sachlich nicht dargestellt. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die Minderjährigen. Nach geltendem Recht wird bei ihnen ein deutlich niedrigerer bundesrechtlicher Ausgangsbetrag zugrunde gelegt. Das Ergebnis ist eine erhebliche Differenz zum Blindengeld der Erwachsenen, für die es aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund gibt. Blinde Kinder brauchen barrierefreie Lernmittel. Sie brauchen technische Hilfsmittel, und sie haben zusätzliche Aufwendungen für Mobilität, Kommunikation, Schule und Teilhabe. Es wird immer wieder das Argument vorgeschoben, Minderjährige lebten im Elternhaus und hätten deshalb geringere Kosten. Aber Eltern ersetzen kein Braillegerät, keine barrierefreie Software und keine Mobilitätshilfe. (Beifall AfD) Das familiäre Zusammenleben lindert, beseitigt aber nicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Unser Änderungsantrag setzt deshalb für blinde Menschen unabhängig vom Lebensalter dieselbe Bezugsgröße an. Die bestehende Kopplung an § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bleibt erhalten. Wir beseitigen lediglich die Altersdifferenzierung. Dass das auch systematisch möglich ist, zeigt der Bundesgesetzgeber selbst. § 82 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch knüpft bei Blindheit unabhängig vom Lebensalter an den für Erwachsene vorgesehenen Betrag der Blindenhilfe an. Es ist also durchaus möglich, man muss es nur wollen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Befristung. Das Gesetz soll bis Ende 2033 – also wiederum ein Zeitraum von sieben Jahren – befristet werden. Befristete Gesetze schaffen aber nur eine befristete Planungsund Rechtssicherheit. Warum muss ausgerechnet die gesetzliche Grundlage für diesen Nachteilsausgleich immer an einem Stichtag enden? Ich gehe davon aus, niemand in diesem Hause bestreitet ernsthaft, dass es das Blindengeld auch noch nach 2033 geben muss. Somit gibt es für eine Befristung eigentlich keine sinnvolle Rechtfertigung. (Beifall AfD) Notwendige Anpassungen können jederzeit im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden. Rechtssicherheit und gesetzgeberische Anpassung schließen sich hier nicht aus. Wir stellen die sachgerechten Änderungen durch die Landesregierung nicht infrage. Artikel 2, die Änderung des Landesgehörlosengeldgesetzes, bleibt von unserem Änderungsantrag unberührt. Wir ergänzen aber genau die Punkte, bei denen der Regierungsentwurf hinter den berechtigten Forderungen der Betroffenen und ihrer Verbände zurückbleibt: 100 % der Blindenhilfe für blinde Menschen und ihnen Gleichgestellte, dieselbe Bemessungsgrundlage für Kinder und Erwachsene, 40 % für hochgradig Sehbehinderte, 20 % für die neu einbezogene Gruppe der Menschen mit einem Visus bis 0,1 und eine dauerhafte gesetzliche Grundlage. Wir greifen damit zentrale Forderungen auf, die von den Betroffenen und ihren Verbänden erhoben werden; denn es geht nicht um politische Etiketten, sondern darum, berechtigte Anliegen in einem Gesetz wiederzufinden. Meine Damen und Herren, Sie können unseren Änderungsantrag, wie Sie es immer machen, ablehnen. Aber dann erklären Sie bitte auch den betroffenen Menschen, warum die Landesregierung die von ihnen gestellten Forderungen in ihrem eigenen Entwurf aufführt und sie anschließend doch im Wesentlichen beiseiteschiebt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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