Sandra Weegels
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Oft haben wir in dieser Wahlperiode im Hohen Hause schon gehört, wie fest Hessen an der Seite seiner Beamten steht. Ebenso oft haben wir schon die einmütigen Verurteilungen der ständig steigenden Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte gehört. Mindestens genauso oft haben wir aus den Reihen der Koalition gehört: Hessen geht voran. Meine Damen und Herren, wenn es um die Angriffsentschädigung geht, dann stimmt dieses „Hessen geht voran“ ohne jeden Zweifel. Diese Entschädigung, 2021 in Hessen als bis dato einzigem Bundesland eingeführt, ist ein lich messbares und auch starkes Zeichen der Anerkennung für diejenigen, die für uns alle Tag für Tag den Kopf halten, die auch den Kopf für politische und gesellschaftliche Fehlentwicklungen hinhalten, an denen sie nun, Gott, nicht schuld sind. (Beifall AfD) Es liegt uns also völlig fern, die Angriffsentschädigung kritisieren. Ganz im Gegenteil, wir wollen sie optimieren. Wir finden es gut und richtig, dass die Auszahlung die Bewilligung an bestimmte Voraussetzungen ist. Wir finden es ebenfalls richtig, dass natürlich se ermittlungstechnische Schritte zu unternehmen und spielsweise ärztliche Befunde einzuholen sind. Wir erkennen allerdings einen deutlichen Beschleunigungsbedarf dort, wo die Geschädigten alles für eine scheidung Notwendige getan haben, dann aber oder im Extremfall sogar Jahre auf die Bewilligung Angriffsentschädigung warten müssen. Solche Fälle terkarieren doch vollkommen das implizite Ziel einer bürokratischen und schnellen Entschädigung. Doch leider kommen solche Fälle vor, und zwar nicht selten, wie man sich das vielleicht wünschen würde. ist das, was uns von den Berufsverbänden rückgespiegelt wurde. Das können Sie auch in den Stellungnahmen lesen, insbesondere in denen der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bundes der Strafvollzugsbediensteten. Nur um das noch einmal zu betonen: Durch unseren setzentwurf werden rechtsstaatliche Standards weder ab- noch außer Kraft gesetzt. Es wird keine Missbrauchsgefahr geschaffen oder vergrößert. Es werden keine ständigkeiten der Ermittlungsbehörden untergraben, sondere nicht die der Staatsanwaltschaft. Das waren Dinge, die von den Rednern der anderen Fraktionen rend der ersten Lesung gegen den Gesetzentwurf in lung gebracht worden sind. Ich empfehle hierzu einmal genaue Lektüre unseres Gesetzentwurfs. Dann werden nämlich feststellen, dass all die Gegenargumente doch konstruiert wirken müssen. Auch nach unserem Gesetzentwurf muss der geschädigte Beamte nach wie vor den genauen Ablauf des zeugenschaftlich schildern. Er muss einen ärztlichen fund über erlittene Verletzungen vorlegen. Es muss staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen bekannt gemacht eine Kopie der Strafanzeige übermittelt werden. Meine men und Herren, nichts anderes, als es jetzt auch schon Fall ist. Die einzige Ausnahme ist die staatsanwaltschaftliche Feststellung über den Tathergang, die laut schriftlicher Auskunft von Ihnen, Herr Staatsminister, bis dato ßig vorliegen muss, damit es zur Bewilligung und lung durch das Regierungspräsidium kommen kann. diese staatsanwaltschaftliche Feststellung, die im nun nicht so unantastbar sein kann, weil sie sonst ins setz geschrieben worden wäre, kommt es aber überhaupt nicht an. Was der Geschädigte und auch die Ermittlungsbehörde vorlegen müssen, um eine fundierte Entscheidung die Bewilligung möglich zu machen, haben wir in rem Gesetzentwurf aufgezählt. Das Risiko ist dabei null. Insbesondere, Kollege Sippel von den GRÜNEN, wird auch kein einfacherer Missbrauch ermöglicht. können in Ihrem Redebeitrag gleich einmal erklären, wirk- das Missbrauchsrisiko bei der Annahme unseres Gesetzentwurfs höher sein sollte als beim derzeitigen Vorgehen. hin- (Beifall AfD) weiß Wenn Sie schon einmal dabei sind, dann zeigen Sie uns doch gleich einmal die von Ihnen geforderten Rückforderungsmechanismen bei der derzeitigen Gesetzeslage. Denn diese Mechanismen, die Sie aber nicht zu kennen scheinen, zu ändern sich doch durch unseren Gesetzentwurf gar nicht. Der Gesetzentwurf ist auch keine Abkehr vom Amtserbzw. mittlungsgrundsatz, die „rechtsstaatlich bedenklich“ und geknüpft „rechtspolitisch verfehlt“ sei, wie der juristische Sachvergewisständige meinte sich ausdrücken zu müssen. bei- (Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) EntMan fragt sich an dieser Stelle tatsächlich, wie man aus Monate unserem Gesetzentwurf eine Forderung nach Abkehr vom der Amtsermittlungsgrundsatz glaubhaft herauslesen könnte. konAndererseits wundert einen in einer Stellungnahme, die unden Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag nicht zu kennen scheint, nicht mehr besonders viel; denn, so wenn man dieser Lesart des Sachverständigen folgt, meine Das Damen und Herren, dann wäre die gesamte Angriffsentschädigung rechtsstaatlich bedenklich. Das sollte insbesonnach- dere der CDU und den GRÜNEN zu denken geben; denn die haben sie ja beschlossen. Herr Staatsminister, Sie haben in der ersten Lesung zu Ge- unserem Gesetzentwurf gesagt – ich zitiere –: her„Aber wenn es einmal ein paar Wochen oder Monate Zu- dauert, weil ein Sachverhalt geprüft wird oder weil insbe- das rechtlich durch die Staatsanwaltschaft aufgearalles beitet wird, dann ist das eben hinzunehmen.“ wähStel- Nun, wenn die Staatsanwaltschaft mögliche Ansprüche auf die die Angriffsentschädigung so lange prüft, wie Sie das mit Sie unbequemen Fragen tun, dann warten die Geschädigten arg vermutlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf die Bewilligung. (Beifall AfD) Angriffs BeAber gut, das soll hier heute nicht das Thema sein. Herr das Staatsminister, Sie haben damit schlicht und einfach klarund gemacht, dass Sie für eine Beschleunigung keine NotwenDadigkeit sehen. Das ist zumindest einmal sehr deutlich und der wird auch bestimmt bei den betroffenen Berufsgruppen entsprechend registriert werden. regelmä- Den Redebeiträgen der anderen Fraktionen sehen wir jetzt Auszahmit Spannung entgegen. Im Ausschuss kam da ja nicht Auf viel. Somit warten wir auf valide Sachargumente gegen Übrigen unseren Entwurf bis dato vergeblich. GeWir beantragen auf jeden Fall eine dritte Lesung. – Vielen Dank. (Beifall AfD) über unsegleich Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Sie Nun hat für die Freien Demokraten der Abgeordnete Promwieso ny das Wort. Bitte sehr. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer im Dienst für unseren Staat angegriffen wird, muss sich auf diesen Staat verlassen können. Ich denke, das ist allgemeiner Konsens hier im Haus. Das gilt für die Polizistinnen und Polizisten, für Feuerwehrleute, für Rettungskräfte genauso wie für die Beschäftigten von Behörden und natürlich auch für unsere Lehrkräfte. Wer für unseren Staat Verantwortung übernimmt, verdient im Ernstfall auch eine schnelle Unterstützung. Allerdings kann „schnell“ nicht heißen: erst auszahlen und später prüfen. Meine Damen und Herren, genau darin liegt das Problem des AfD-Gesetzentwurfs. Er will eine Auszahlung bereits ermöglichen, wenn eine Schilderung des Angriffs, ein ärztlicher Erstbefund, eine Strafanzeige und ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen vorliegen. Das sind alles wichtige Unterlagen. Aber eine Strafanzeige belegt zunächst nur, dass ein Sachverhalt angezeigt wurde. Sie stellt noch nicht fest, dass tatsächlich ein rechtswidriger Angriff im Sinne des Gesetzes vorlag. Diese Prüfung schützt ja auch die Betroffenen. Was passiert, wenn zunächst ausgezahlt wird und später festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen? Dann drohen Rückforderungen, und es droht ein neues Verfahren. Aus der vermeintlich schnellen Hilfe wird sodann das nächste Problem. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Meine Damen und Herren, schnelle Hilfe und Rechtsstaatlichkeit sind deshalb kein Gegensatz, sie gehören einfach zusammen. Entscheidend ist deshalb auch ein Hinweis aus der Anhörung. Das eigentliche Problem liegt offenbar weniger im Gesetz als in der Verwaltungspraxis. Das haben jedenfalls die Sachverständigen mitgeteilt. Wenn ein Antrag faktisch so lange liegen bleibt, bis ein Strafverfahren vollständig abgeschlossen ist, dann ist das natürlich nicht akzeptabel. Aber dann sollten wir auch das tatsächliche Problem lösen und nicht weniger prüfen, sondern einfach schneller entscheiden. Dafür schlagen wir Freie Demokraten drei konkrete Schritte vor: Erstens Transparenz. Wie viele Anträge gibt es, wie lange dauern die Verfahren, und wo entstehen die entsprechenden Verzögerungen? Wer ein Verfahren beschleunigen will, muss zunächst wissen, wo es stockt. Zweitens ein einfaches, digitales und einheitliches Verfahren. Wer gerade einen Angriff erlebt hat, sollte sich anschließend nicht noch durch einen Verwaltungsparcours kämpfen müssen. Wir brauchen eine einfache digitale Antragstellung, klare Unterlagenlisten, feste Ansprechpartner und natürlich auch verbindliche Bearbeitungsstandards. Das wäre eine echte Beschleunigung. Drittens. Meine Damen und Herren, wenn nach drei Monaten noch keine hinreichende staatsanwaltschaftliche Feststellung vorliegt, sollte eine vorläufige Auszahlung zumindest möglich sein. Aber dann bitte auf einer rechtssicheren Grundlage. Dafür braucht es eine dokumentierte Plausibilitätsprüfung, etwa anhand der Schilderung des Vorfalls, der Dienstunfallmeldung, des ärztlichen Erstbefunds und der Strafanzeige. Von Anfang an muss natürlich klar sein, was passiert, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen. (Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Meine Damen und Herren, genau darin liegt der Unterschied zwischen dem AfD-Vorschlag und unserem Ansatz. Die AfD sagt im Grunde: Wir prüfen weniger, dann geht es schneller. – Wir sagen: Wir organisieren besser, damit es schneller geht. (Beifall Freie Demokraten – Zuruf Sandra Weegels (AfD)) Die Beschäftigten unseres Staates haben schnelle Hilfe und Rechtssicherheit verdient. Wir wollen einen Staat, der die Betroffenen nicht monatelang warten lässt, sie nicht mit unnötiger Bürokratie belastet, aber eben auch einen Staat, der sorgfältig und verlässlich entscheidet. Deshalb lautet unser Ansatz: sorgfältig prüfen, verlässlich entscheiden. Damit ist allen schnell geholfen. Dafür braucht es keine Absenkung rechtsstaatlicher Standards. Es braucht bessere Verfahren, eine bessere Verwaltungspraxis und eine rechtssichere Möglichkeit für vorläufige Leistungen. Wir wollen also nicht weniger Rechtsstaat, um schneller zu werden; (Sandra Weegels (AfD): Wir auch nicht!) wir wollen einen Rechtsstaat, der schneller funktioniert, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deshalb lehnen wir auch den Gesetzentwurf der AfD ab. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
