Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Es ist vereinbart: ohne Aussprache. Dann können wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, überweisen. – Das machen wir so. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 21/5063 – Das Gesetz wird eingebracht vom Justizminister. Christian, du hast das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren! Ein moderner Justizvollzug muss zwei leisten. Er muss zum einen Menschen auf ein Leben Straftaten nach Verbüßung der Haft vorbereiten, und anderen muss ein moderner Justizvollzug die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Diese beiden Ziele sind keine Gegensätze. Im Gegenteil, ein Vollzug, der Resozialisierung ernst nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Eine erfolgreiche Resozialisierung kann nur dann gelingen, wenn auch die Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten gewährleistet ist. An diesem Anspruch orientiert der Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute für die Landesregierung vorlegen kann und in erster Lesung in den einbringe. Die Grundlage für diesen Gesetzentwurf war eine reiche und umfassende Evaluation der bewährten Vollzugsgesetze. Insbesondere wurden die Erfahrungen aus Praxis aufgegriffen, überprüft und eingearbeitet. Selbstverständlich wurden auch die Erkenntnisse aus der tung der jüngsten Rechtsprechung aufgegriffen und arbeitet. Das Ergebnis liegt Ihnen heute vor. Wir damit die Resozialisierung, wir schaffen zeitgemäße lungen für Sicherheit und Ordnung. Ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Resozialisierung ist die Arbeit und die Beschäftigung der Gefangenen. Denn die Arbeit und die Beschäftigung in Haft für viele Gefangene die Grundlage, erstmals seit wieder eine geregelte Tagesstruktur zu haben. Sie dass sich Anstrengung und ein regelmäßiger Tagesablauf auch lohnen können. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Juni wichtige Leitlinien aufgestellt, zwar in keiner hessischen Entscheidung, aber in einer durchaus vergleichbaren scheidung, hinsichtlich der Gefangenenvergütung der Bedeutung für das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot. Diese Erkenntnisse aus einer Entscheidung vom Juni 2023 sind auch in diesen Gesetzentwurf, Ihnen heute vorliegt, eingegangen. Wir wollen die Bemessungsgrundlage für die Vergütung der Strafgefangenen und der Untersuchungsgefangenen von 9 % auf 15 % der Bezugsgröße nach § 18 des SGB erhöhen. Auch für die Sicherungsverwahrten soll die gütung entsprechend von 16 % auf 22 % steigen. samt wird damit die Anerkennung der Beschäftigung Haft verbessert. Meine Damen und Herren, aber Resozialisierung erschöpft sich nicht im Geld allein. Auch geht es uns um die monetäre Anerkennung von Arbeit, unter anderem soll Zahl der Freistellungstage von acht auf künftig bis zwölf Tage im Jahr erhöht werden. Diese Freistellungstage können auch Auswirkungen auf den Entlassungszeitpunkt haben. Auch damit wird das klare Signal gesetzt: tigung im Vollzug soll sich lohnen, nicht nur finanziell, sondern auch mit Blick auf die Vorbereitung auf das nach der Haft. Diese verbesserte Vergütung soll in erster Linie auch verwendet werden, die Schäden durch die Straftaten dergutmachen zu können, etwas für die Zeit nach der anzusparen. den Ganz genauso geht es uns aber auch um die Verbesserung der Sicherheit, insbesondere um die Verbesserung beim Kampf gegen den Suchtmittelmissbrauch. Eingehende Post Damen kann künftig auf der Grundlage einer eigenständigen RegeDinge lung kopiert werden, um das Einbringen von Betäubungsohne mitteln in die Justizvollzugsanstalten zu verhindern. zum Meine Damen und Herren, auch Geld soll keine Möglichkeit unzulässiger Einflussnahme in der Haftanstalt sein. Sie kennen alle noch die Fälle, in denen die linksextremistische Hilfsorganisation Rote Hilfe es versucht und auch auch erfolgreich Gefangene in der Haft unterstützt hat. Das wolLand. len wir künftig mit diesem Gesetzentwurf unterbinden. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie das auch in ihre Koalitionsvereinbarung für diese Wahlperiode sich aufgenommen haben. Das wird jetzt umgesetzt. Auch für Situationen erheblicher Fremdgefährdung regeln Landtag wir ausdrücklich die dauerhafte Beobachtung von Gefangenen und Untergebrachten, erforderlichenfalls auch mitumfangtels Kamera. Damit können gefährliche Situationen früher erkannt und schwere Übergriffe noch besser als bislang der verhindert werden. Auswer- Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und erfolgreieinge- che Resozialisierung auf der anderen Seite gehören also stärken zusammen. Insgesamt haben wir Ihnen ein sehr umfangRege- reiches Paket an gesetzlichen Änderungen vorgelegt. Ich freue mich auf die gemeinsame Beratung im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Justizvollzug, um mit Ihnen darüber zu sprechen. (Beifall CDU und SPD) ist Langem merken,
