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Katrin Schleenbecker

GRÜNE 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns in Erinnerung rufen – ich glaube, das hat der Minister auch schon gesagt –, warum wir Menschen bestrafen und was der Sinn von Justizvollzugsanstalten letztendlich ist. Wir bestrafen in Deutschland Menschen aus bereits erwähnten zweierlei Gründen. Zum einen soll das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsordnung aufrechterhalten werden. Zum anderen sollen die Strafen abschrecken und damit zukünftige Straftaten verhindern. Das ist im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung geregelt. Da liegt die Zuständigkeit beim Bund. Der ganze Themenkomplex der Sozialprävention wird allerdings in den Vollzugsgesetzen der Länder geregelt. Damit befassen wir uns gerade in dieser Debatte. Es geht einerseits um die Besserung des Täters, um Resozialisierung und darum, Straffälligkeiten nach einer Haft, also erneute Straffälligkeiten, zu verhindern. Es geht zweitens aber auch um den Schutz der Allgemeinheit vor einem straffällig gewordenen Täter und um dessen Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft. Darüber hinaus müssen auch noch die Interessen von Angehörigen und besonders der Kinder Inhaftierter berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 zur Gefangenenvergütung die Grundrechte von Strafgefangenen gestärkt. Das ist gut. Auch Strafgefangene haben die vollen Menschenrechte. Die bisher sehr geringen Löhne waren nicht geeignet, um die festgelegten Zwecke wie zum Beispiel die Schadenswiedergutmachung, Unterhaltskosten oder auch die Deckung von Verfahrenskosten zu erfüllen. Eine zu geringe Vergütung führt auch nicht unbedingt dazu, dass Inhaftierte motiviert sind, zu arbeiten und sich an ein strukturiertes Leben zu gewöhnen, das sie im besten Sinne nach der Haft in unserer Gesellschaft wieder aufnehmen sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch klar betont, dass Arbeit als Resozialisierungsmittel nur dann sinnvoll ist, wenn diese Arbeit eine angemessene Anerkennung findet. Wir werden uns wahrscheinlich noch einmal darüber unterhalten müssen, ob Ansätze wie die Umstellung auf ein Bruttolohnsystem vielleicht interessant werden könnten. Das sind Zukunftsdebatten, das weiß ich. Aber ich glaube, so kann man Rückfallquoten vielleicht auch verringern, und wir hätten vielleicht irgendwann weniger Altersarmut bei ehemaligen Inhaftierten. Ich denke, wir alle wollen, dass entlassene Strafgefangene keine Straftaten mehr begehen. Das ist das Ziel der Resozialisierung. Entsprechend brauchen wir natürlich auch in der Haft immer wieder neu angepasste Beratungsund Bildungsangebote. Ich denke da besonders an den Jugendstrafvollzug. Wir müssen Radikalisierungstendenzen in jegliche Richtung entgegentreten. Auch da – wir haben hier ein sehr volatiles Feld – werden wir in den kommenden Jahren schauen müssen, wie wir dem entgegentreten können. Ich begrüße ganz besonders den konstruktiven Umgang der Landesregierung mit den parlamentarischen Fraktionen bei diesem Gesetzentwurf. Ich möchte aber an dieser auch noch einmal ganz besonders denen danken, die täglich unter zum Teil herausfordernden Bedingungen Resozialisierung und Sicherung für uns umsetzen, den Mitarbeitenden im Justizvollzug. Das sind diejenigen, die vor Ort den Job machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz muss ner Meinung nach zeitnah bearbeitet werden. Ich mich da auf die Diskussion. Ich denke aber, wir den den Justizvollzug auch noch über die nächsten und Jahrzehnte konstruktiv-kritisch begleiten müssen, auch dort immer wieder Entwicklungen entstehen, man sich stellen muss. Das ist gut, das ist richtig, und das ist wichtig, auch ich weiß, es ist ein Bereich, wo die Öffentlichkeit so sehr genau hinschaut. Es ist aber für die Inhaftierten, für die Angehörigen, für ihre Kinder und die Mitarbeitenden sehr wichtig, dass wir versuchen, gemeinsam um Lösungen für das System Strafvollzug zu ringen. – Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)

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