hessischer-landtag.de ↗

Lara Klaes

GRÜNE 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf Sozur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes hat leider Wiebke keine Mehrheit gefunden. Das ist eine parlamentarische Entscheidung, die wir selbstverständlich akzeptieren. Ich möchte heute aber eines deutlich sagen: Mit dieser Abstimbeliebimung ist das Thema nicht erledigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn sexualisierte Gewalt und auch geschlechtsspezifische SchwieGewalt verschwinden nicht einfach durch eine Abstimdie mung im Parlament. Auch die Frage, wie der Staat und wir als Gesellschaft mit sexualisierter Gewalt umgehen, verschwindet nicht einfach. Im Gegenteil, wir müssen viel 90/DIE mehr darüber sprechen, und vor allem müssen wir handeln. Im Kern geht es ganz grundsätzlich um die Frage: Wie ernst nehmen wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung? – Sexuelle Selbstbestimmung ist kein Nischenthema, auch kein Modethema, wie wir immer wieder hören, zum und schon gar kein Frauenthema. Es geht um die Würde jedes einzelnen Menschen und um die Freiheit, selbst darder über zu bestimmen, was mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität geschieht. Diese Freiheit ist ein grundlegendes Recht von uns allen. Wenn die sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird, dann ist das keine Bagatelle, sondern es ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit, in die Würde und in die Persönlichkeit eines Menschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir sexualisierter Gewalt und den damit verbundenen Folgen für die meist weiblichen Opfer auch in der juristischen Ausbildung endlich die Bedeutung geben, die sie verdienen. Denn noch immer begegnen Betroffene häufig der Frage: Warum bist du mit ihm nach Hause gegangen? Warum hast du dich nicht gewehrt? – Oder es wird Betroffenen gar nicht erst geglaubt. Das zeigt, dass wir immer noch nichts – oder zumindest zu wenig – darüber wissen, wie Menschen auf Gewalt und auf traumatisierende Erfahrungen reagieren. Eine betroffene Person muss sich auch nicht auf eine bestimmte Art und Weise verhalten, damit ihre Erfahrungen ernst genommen werden, sondern wir müssen unsere Vorstellungen ändern, nicht die Betroffenen. Genau deshalb müssen wir auch darüber sprechen, wie diejenigen ausgebildet werden, die später solche Fälle bearbeiten. Unser Gesetzentwurf ist deshalb kein Luxus und auch keine Sache politischer Symbolik. Wir wollten einen konkreten Beitrag dazu leisten, dass zukünftige Juristinnen und Juristen besser darauf vorbereitet werden, sexualisierte Gewalt zu erkennen, einzuordnen und angemessen damit umzugehen. Sie müssen wissen, welche Folgen Traumatisierungen haben, sie müssen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse erkennen können, und sie müssen sich mit Geschlechterstereotypen und sogenannten Vergewaltigungsmythen auseinandersetzen. Denn all das kann eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie sie Aussagen verstehen, Situationen bewerten und Fälle rechtlich einordnen. Das ist keine Forderung, die gegen die Justiz gerichtet ist, sondern eine Forderung eines starken Rechtsstaats. Daher sollten wir die Ergebnisse der Anhörung genauer lesen. Es trifft zu: Die allermeisten Anzuhörenden waren gegen unseren Gesetzentwurf. Das nehmen wir zur Kenntnis. Trotz allem haben die Sachverständigen zugegeben, dass es auch in diesem Bereich einen erheblichen Reformbedarf in der juristischen Ausbildung gibt. Deshalb ist es egal, wie die Situation gerade aussieht: Die Umsetzung unseres Anliegens ist dringend geboten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wir tragen in der Politik die Verantwortung dafür, dass die Menschen, die in unserem Rechtsstaat verantwortlich Entscheidungen treffen, darauf bestmöglich vorbereitet werden. Deshalb möchte ich an der Stelle ausdrücklich auf etwas Positives hinweisen, das für mich auch etwas sehr Historisches ist: Hessen hat der Bundesratsinitiative „Nur Ja heißt Ja“ zugestimmt. Dafür möchte ich dem Justizminister wirklich einen Dank sagen; denn damit hat Hessen gezeigt: Wir können unser Sexualstrafrecht weiterentwickeln, wir können Veränderungen anstoßen, und wir können den Schutz sexueller Selbstbestimmung stärken. Wenn wir das tun können, dann müssen wir auch bereit sein, den nächsten Schritt zu gehen. Dann müssen wir darüber sprechen, wie wir diejenigen besser ausbilden und vorbereiten, die das Recht später anwenden; denn ein modernes Sexualstrafrecht braucht eine entsprechende fachliche Grundlage in Ausbildung und Praxis. Wir brauchen einen Rechtsstaat, der seine eigenen Maßstäbe konsequent anwendet und der versteht, mit welcher Realität Betroffene sexualisierter Gewalt konfrontiert sind. Dazu gehört, Betroffene ernst zu nehmen, dazu gehört, sexualisierte Gewalt nicht zu bagatellisieren, und dazu gehört eben auch, bereit zu sein, Veränderungen anzustoßen. Wir entscheiden darüber, welche Prioritäten wir setzen. Wir entscheiden in der Politik darüber, welche Themen in der Juristenausbildung verankert werden, und wir entscheiden darüber, wie gut unsere Juristinnen und Juristen für die Praxis vorbereitet werden. Wir entscheiden auch darüber, wie viel Aufmerksamkeit wir dem Schutz vor sexualisierter Gewalt schenken und wie viele Ressourcen wir für diesen Schutz einsetzen. Denn sexualisierte Gewalt ist kein Randthema, das wir irgendwann behandeln können, sondern es ist ein Thema, das wir jetzt behandeln müssen. Wir bleiben laut, wir bleiben weiterhin dran, auch wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden hat; denn wir alle haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ich möchte endlich, dass die Scham die Seiten wechselt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Lara Klaes Protokoll ↗