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Frank Lortz

02.09.2026 Sitzungen 21/74

geht Vielen Dank, Kollege Franz. – Das Wort hat der Abgeordnete Patrick Schenk, AfD-Fraktion. ist erPatrick Schenk (Frankfurt) (AfD): hervorSehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolzwei legen! Es war bei den vorangegangenen Tagesordnungsvol- punkten so schön: Alle wurden ohne Aussprache behandelt. Das wäre beinahe auch bei dem aufgerufenen Punkt Rolle so gewesen, wenn nicht ein Änderungsantrag von FDP und GRÜNEN hereingeflattert wäre. Gönnen wir uns also ganz kurz die Zeit, uns diesen Änderungsantrag einmal anzusehen. Der sachliche Kern der Debatte – der Kollege Franz hat schon viel Richtiges gesagt – liegt nicht unmittelbar auf den aktuellen Forschungsfeldern der TU Darmstadt, sondern im Ausgangsgesetz selbst. Das TUD-Gesetz gewährt der TU Darmstadt seit dem Jahr 2005 einen besonderen Autonomiestatus. Das haben wir eben gehört. Dieser Status umfasst eine ganze Menge, nämlich unter anderem erweiterte Kompetenzen in der Organisation, beim Personal sowie in Bau-, Grundstücks- und Budgetfragen. Das TUD-Gesetz ist auf das Ende dieses Jahres befristet. Eine Entfristung würde diesen Sonderstatus dauerhaft absichern. Auch das haben wir gehört. Die Frage ist aber: Ist das gerechtfertigt? Unserer Auffassung nach ist das nicht so. Mit einer Entfristung würde nämlich nicht nur ein Ablaufdatum gestrichen, sondern auch – darauf wurde hingewiesen – ein besonderer rechtlicher und organisatorischer Rahmen dauerhaft fortgeführt. Dazu gehört für die TU Darmstadt eine ganze Menge: Zuständigkeit für Bau- und Geräteinvestitionen, eine eigene Verwaltung, weitreichende Zuständigkeiten bei der Entwicklungsplanung, der Budgetplanung und der Personalund Investitionsplanung. Hier muss man die Frage stellen, ob das im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller hessischen Hochschulen und Universitäten – ich gehe davon aus, dazu wird der Herr Minister noch Stellung beziehen – gerechtfertigt ist. (Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass Sie ein Problem mit Autonomie und Freiheit haben, ist klar!) Wenn man so etwas macht, dann sollte man vielleicht auch einmal fragen, ob ein solcher Sonderstatus nicht besser vorher evaluiert werden sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren; denn eine Evaluation ist dazu da, zu prüfen, was überhaupt der Fall ist. Wir sind der Meinung, dass dem so sein sollte. Der belastbare Streitpunkt ist die dauerhafte Fortgeltung des besonderen Autonomiestatus. Wir sind der Meinung, vor einer Evaluation können wir das so nicht machen. Deshalb sagen wir hier und heute Nein zu dem Änderungsantrag von FDP und GRÜNEN und Ja zum Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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