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Peter Franz

CDU 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verlängerung und Änderung befristeter vorschriften. Hinter diesem etwas sperrigen Titel steht ebenso einfacher wie wichtiger Grundsatz: Gesetze nicht einfach ungeprüft fortbestehen. Sie müssen ßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch notwendig, zeitgemäß und praxistauglich sind. Genau diesem Ziel dient das von der Landesregierung schlossene Konzept zur Befristung und Normenprüfung. Der Gesetzentwurf steht somit in einem größeren menhang. Die Landesregierung hat insgesamt 17 befristete Gesetze überprüft. Die Kollegen hatten es schon Manche können auslaufen, andere müssen überarbeitet werden. Drei werden zunächst verlängert. Dies zeigt, es wird nicht pauschal vertagt, sondern Gesetz sorgfältig betrachtet. So wird auch das TUD-Gesetz, über das jetzt schon viel gesprochen wurde, um zwei Jahre verlängert. Damit bleibt die bestehende tonomie ohne Abstriche erhalten. Für die Universität steht weder eine Rechtsunsicherheit noch irgendeine lungslücke. Ich muss es leider so sagen: Die GRÜNEN und die FDP stellen es in ihrem Antrag so dar, als sich dieser Landtag heute zwischen der Autonomie der Darmstadt und einer bloßen Übergangslösung entscheiden. (Lucas Schmitz (CDU): So ist es!) Doch diese Gegenüberstellung ist schlicht falsch. Es nicht um das Ob, sondern um das Wie einer dauerhaften gesetzlichen Verankerung. Lassen Sie mich eindeutig klarstellen, die Autonomie der Technischen Universität eine Erfolgsgeschichte. Die Kollegen haben das auch wähnt. Die Universität hat sich in der Autonomie ragend entwickelt. Bei Studierendenzahlen, Forschungsflächen und Drittmitteln ist sie deutlich gewachsen, mit Clusterprojekten. Die Exzellenzstrategie – da sind wir ler Hoffnung für die Zukunft, was die Rhein-Main-Universitäten angeht – nimmt insgesamt eine herausragende 90/DIE ein. Als Darmstädter Abgeordneter bin ich stolz auf die TU Darmstadt. Die Autonomie hat sich bewährt, und sie steht für uns nicht zur Debatte. Sollfinde, Gerade deshalb wollen wir ihre rechtliche Stellung nicht der einfach unverändert in einem eigenständigen Sondergesetz des festschreiben. Wir wollen in einem Rahmen der Hochwerden schulgesetznovelle prüfen, wie die besonderen Regelungen ge- für die TU Darmstadt systematisch und dauerhaft verankert werden können. Das Hessische Hochschulgesetz bildet einen den zentralen rechtlichen Rahmen für unsere Hochschulen. Wenn wir dieses Gesetz überarbeiten, ist es nur folgerichtig, die besonderen Vorschriften für die TU Darmstadt in eindiese Reform mit einzubeziehen. Tag und Meine Damen und Herren von den GRÜNEN und der Dank. FDP, Ihr Änderungsantrag klingt auf den ersten Blick großzügig. Sie wollen das bestehende TUD-Gesetz einfach entfristen. Doch damit würden Sie zugleich alle bisherigen Vorschriften unverändert festschreiben, obwohl die Überprüfung des Gesetzes zeigt, dass es an einzelnen Stellen weiterhin Entwicklungsbedarf gibt. Eine Entfristung ist kein Ersatz für eine inhaltliche ModerAbgenisierung. Die Landesregierung will deshalb die Zeit bis 2028 nutzen und das TUD-Gesetz und das Hessische Hochschulgesetz gemeinsam betrachten. Es geht nicht darum, die Autonomie der Universität einzuschränken. Wir schaffen eine Gesamtlösung und verankern diese anschlieDamen ßend im Hochschulgesetz. 20. (Beifall CDU) Rechtsein Unangemessen bleibt der Versuch der GRÜNEN und dürfen der FDP, die Übergangsverlängerung mit Angriffen extreregelmämistischer Kräfte auf die Wissenschaftsfreiheit und die Hochschulautonomie zu vermischen. Das TUD-Gesetz regelt vor allem die organisatorische, finanzielle und baulibe- che Autonomie der Technischen Universität. Die Wissenschaftsfreiheit hängt als Grundrecht nicht von einer BefrisZusam- tung ab. Sie ist in Hessen fest verankert und wird von dieser Landesregierung entschieden verteidigt. Das hat aber erwähnt. mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun. Die eigentliche Frage lautet: Sind wir für oder gegen die Autonomie der Technischen Universität? In dieser Frage besteht bei uns Einigkeit. jedes (Beifall CDU und SPD) zunächst Die eigentliche Frage bleibt: Schreiben wir das bisherige AuSondergesetz unverändert fest, oder nutzen wir die ansteenthende Reform des Hessischen Hochschulgesetzes für eine Regemoderne und dauerhafte Lösung? – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. müsse TU (Beifall CDU und SPD)

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