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Tanja Hartdegen

SPD 02.09.2026 Sitzungen 21/74

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und der Kollegen! Im Grunde genommen hat der Minister alles gesagt, was zu sagen ist. Ich will trotzdem noch einmal ein paar Schwerpunkte erwähnen. Die geplante Novellierung der Vollzugsgesetze beschäftigt IV sich teilweise auch nur mit redaktionellen Änderungen, die Ver- wir jetzt vernachlässigen können. Die wichtigen Punkte, Insge- die inhaltlich noch geändert werden, haben sich größtenin teils aus der Praxis ergeben. Das ist ein gutes Signal; denn es zeigt, dass die Landesregierung tatsächlich auf die Praxis hört und mit der Praxis im Gespräch ist. nicht So wird zum Beispiel auch das Recht der Gefangenen bei die medizinischen Zwangsmaßnahmen gestärkt. Da gibt es eizu nen Richtervorbehalt, der den Gefangenen die Gelegenheit gibt, den eigenen Willen noch stärker in das Verfahren einzubringen. BeschäfWie der Minister gerade erwähnt hat, wird eine Regelung getroffen, die jetzt gesetzlich das Kopieren von Post regelt. Leben Dazu muss man wissen, dass Drogen in flüssiger Form auf Briefe und Papiere aufgebracht werden und so in die dafür Anstalten eingeschmuggelt werden. Um das zu verhindern, wie- werden schon die eingehenden Briefe und die Post kopiert Haft und in Kopie an die Gefangenen weitergegeben. Das wird nun endlich auch gesetzlich geregelt. Mit einer weiteren Regelung wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, indem wir Geldzahlungen von radikalen Gruppen an Gefangene unterbinden. Denn künftig können die Zahlungen aus denselben Gründen untersagt werden, wie jetzt schon ein Kontakt untersagt werden kann. Das wird nun auch in dieses Gesetz einfließen. Aus der Praxis, und um die Sicherheit der Bediensteten zu erhöhen, haben sich zum Beispiel auch noch weitere Änderungsbedarfe ergeben bei der Möglichkeit, Gefangene und Untergebrachte bei Fremdgefährdung dauerhaft zu beobachten, bei der Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder aber bei der Regelung der Nacheile im Jugendarrest. Ein ganz großer Teil der Neuregelung befasst sich mit der Gefangenenvergütung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft zwar nicht ausdrücklich die hessische Regelung. Aber um einem Urteil gegen unser Gesetz vorzubeugen, wird es nun schon geändert. Die Bemessungsgrundlage der beschäftigten Gefangenen wird von 9 % der Bezugsgröße auf 15 % erhöht, was schon eine erhebliche Erhöhung darstellt. Bei den Sicherungsverwahrten steigt sie von 16 % auf 22 %. Wie der Minister eben auch schon erwähnt hat, wirkt sich das nicht nur auf die Summe des Eigengeldes aus, sondern dadurch wirkt es sich auch darauf aus, dass die Gefangenen Schuldenregulierung vornehmen können, dass sie die Schadenswiedergutmachung weiter vorantreiben können, aber auch Unterhaltspflichten erfüllen können. Das heißt, das ist auch für die weitere Resozialisierung und die Zeit nach der Entlassung ein wichtiger Bestandteil, der dann die Eingliederung in das Leben nach der Haft erleichtert. Die Strafvollzugsvergütungsverordnung wird nun auch in eine gesetzliche Regelung überführt. Das betrifft insbesondere auch die Festsetzung von Vergütungsstufen, von Zeit und Arbeitslohn sowie von Zulagen. Zusätzlich werden – auch darauf hat der Minister schon hingewiesen – die erwerbbaren Freistellungstage von acht auf zwölf pro Jahr erhöht. Auch das bietet sicherlich einen Anreiz und zeigt, dass die Arbeitsleistung und Beschäftigung in der JVA auch belohnt wird und sich lohnt. Mit der Neuregelung wird der Resozialisierungsgedanke im Strafvollzug stärker hervorgehoben. Die Beschäftigung ist dabei mehr als Arbeit im engeren Sinne. Dazu gehören nämlich auch arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung. Wer die Resozialisierung ernst nimmt, muss diese Leistungen anerkennen und auch bei der Vergütung angemessen berücksichtigen. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Änderungen, die entweder Erfordernisse aus der Praxis aufgreifen oder aber redaktioneller Art sind. Auf die will ich aber jetzt nicht im Einzelnen eingehen. Das würde auch die Redezeit sprengen. Insgesamt ist festzuhalten, dass dieser Entwurf einen Strafvollzug der Sicherheit gewährleistet und zugleich die Chancen auf ein Leben ohne neue Straftaten verbessert. Das sind sinnvolle und notwendige Änderungen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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