Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 41. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Internet-Livestream sowie die Vertreter der Medien. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Frau Abgeordnete Wirsing betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Gruhner und Herr Minister Schütz mitgeteilt. Nun zu den allgemeinen Hinweisen: Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags haben folgende Personen, die für den eingetragenen Verein SRB des Bürgerradios im Städtedreieck Saalfeld–Rudolstadt–Bad Blankenburg tätig sind, eine modifizierte Akkreditierung für die heutige Plenarsitzung erhalten: Frau Emma Pauline Hanisch und Herr Ioannis Xenos. Nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Zu Tagesordnungspunkt 19 wird ein Alternativantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/3180 bereitgestellt. Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 6 soll als erster Punkt aufgerufen werden. Daran soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 anschließen. Als dritter Punkt soll der Tagesordnungspunkt 22 aufgerufen werden. Nach der Mittagspause soll der Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden. Noch einmal zur Orientierung: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 24 und 26 bis 29 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause zum Aufruf kommen. Das war die Abstimmung vom gestrigen Tag, auch dass der Tagesordnungspunkt 23 nach der Mittagspause aufgerufen wird – nur als kurze Erinnerung. Wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich hiermit die Tagesordnung fest und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3127 ERSTE BERATUNG Ich frage: Ist die Begründung erwünscht? Das ist erwünscht. Frau Abgeordnete Gerbothe.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, die aktuellen Zahlen und Prognosen des Thüringer Landesamts für Statistik sprechen eine deutliche Sprache. Thüringen verzeichnet seit Jahren sinkende Geburtenzahlen. Für das Jahr 2025 ist ein erneuter Tiefstand von unter 11.000 Geburten zu verzeichnen. Gleichzeitig übersteigt die Zahl der Sterbefälle die der Geburten deutlich, sodass unsere Bevölkerung – Stand jetzt – leider kontinuierlich schrumpft. Bereits heute spüren wir die Auswirkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Innerhalb kurzer Zeit ist die Zahl der zu betreuenden Kinder um mehrere Tausend zurückgegangen. Diese Entwicklung des demografischen Wandels – gerade seit 1990 – wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken und nachgelagert auch in vielen Bereichen wie zum Beispiel in unseren Schulen und Hochschulen spürbar werden. Hier ist der Osten Deutschlands und speziell Thüringen das Brennglas des Restes der Republik. Dies wurde und wird auch aktuell durch die von der Landesregierung eingesetzte Kindergartenkommission eingehend diskutiert und nach bedarfsorientierten und für alle Seiten finanzierbaren Lösungen gesucht. Der heute hier vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes soll dazu dienen, diese enormen Herausforderungen anzugehen. Er kann als weit mehr als eine kleine Kita-Novelle angesehen werden. Er ist eine erste notwendige und vorausschauende Antwort auf eine der größten strukturellen und gesellschaftlichen Herausforderungen unseres Landes.
(Beifall CDU, BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gerbothe, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Hey für die Fraktion der SPD das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, vielen Dank, ich bin auch überrascht, dass ich als SPD-Mensch heute mal als Erster rede. Frau Gerbothe hat schon einiges gesagt. Für alle, die heute vielleicht am Livestream oder auf der Besuchertribüne dabei sind: Warum machen wir das alles mit dieser Novellierung des Kindergartengesetzes? Weil die Probleme, die eben aufgezeigt wurden, tatsächlich so sind, dass wir mittlerweile 650 von 1.400 Kindergärten haben, die nur noch unter 50 Kinder ihr Eigen nennen. 650 von 1.400, also fast jeder zweite! Deswegen geht es darum, bei dieser Novellierung drei entscheidende Dinge mit in den Blick zu nehmen. Das eine sind natürlich die Familien mit Kindern, die eine Verlässlichkeit haben wollen, die wissen wollen, wie geht es mit meinem möglicherweise zu kleinem Kindergarten weiter. Das Zweite ist: Es geht logischerweise auch um ein lebenswertes Angebot, aber nicht nur im ländlichen Raum. Damit Sie mal eine Zahl haben: In Erfurt haben wir 107 Kindergärten. 30 davon haben unter 50 Kinder. Es geht auch um Leerstand, den wir verhindern wollen, wenn beispielsweise im ländlichen Raum Kindergärten schließen müssten. Und nicht zuletzt geht es um die Bediensteten in den Kindergärten, um das Fachpersonal – ausgezeichnet ausgebildete, großartige Fachkräfte, die da ihren Job machen und die im Moment nicht wissen, wie es weitergeht. Ich will Ihnen mal ein Beispiel nennen: In NRW sitzt die FDP noch im Landtag und hat – Sie können ruhig nachschauen, das ist ein Google-Klick weit entfernt – bereits ein Programm entwickelt, in dem drinsteht: Werbt die aus den neuen Bundesländern ab, gebt denen Wohnungen, holt die mit guten Gehältern hier rüber! Und das beobachten wir auch im Randgebiet, beispielsweise in der Nähe zu Franken, in der Nähe zu Niedersachsen. Das ist auch ein ganz großes Problem. Es gibt diese Kindergartenkommission; das ist eben auch schon gesagt worden. Der von mir sehr geschätzte Kollege Jan Bräuer vom MDR hat heute Morgen bereits einen Beitrag gesendet, da war ich ein bisschen überrascht. Diese Kita-Kommission hat – soweit ich weiß – im November das letzte Mal getagt und soll im Herbst – so sagte er und er recherchiert in der Regel sehr gut – nächste Ergebnisse vorbringen. Ich glaube, so viel Zeit haben wir nicht. Deswegen gibt es in dieser Novellierung zwei entscheidende Lenkungssäulen. Das eine ist: Wir wollen Fusionsprämien in dieser Form auf den Weg bringen, dass kleinere Einrichtungen miteinander fusionieren und dadurch einen finanziellen Vorteil haben können. Das ist Neuland, das hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben. Das ist so neues Neuland, dass selbst die Fachabteilungen in den Ministerien momentan nicht so richtig wissen, wie sie damit umgehen sollen. Ich hoffe, dass wir demnächst eine Regelung bekommen, mit der wir relativ gut umgehen und die wir diskutieren können, wahrscheinlich schon während der Anhörung. Es geht auch um Geld, 6 Millionen Euro sind da eingestellt. Wenn es um Neuland geht, ist dieser Vergleich für mich schon ein sehr bildhafter: Nicht dass es uns geht wie Kolumbus, der ja auch losfuhr, als er Amerika entdecken wollte, und nicht wusste, wohin. Als er dort war, wusste er nicht, wo er war, als er zurückkam, wusste er nicht, woher – und das alles mit fremder Leute Geld. Das wollen wir verhindern. Und das Zweite: 5 Prozent soll es für Kindergärten geben, die unter 51 Kinder haben. Das haben wir nicht erfunden. Das ist ein Vorschlag, den wir schon im Oktober von SPD-Seite in die Koalition eingebracht haben. Das macht man in Bayern schon seit etlichen Jahren. Diese 5 Prozent machen 250 Euro pro Kind aus. Da wird man sagen: Das ist aber jetzt auch nicht die Menge. Aber das sind beispielsweise bei einem Kindergarten mit 40 Kindern 10.000 Euro mehr im Jahr, mit denen der Träger rechnen kann, der ja auch mit gestiegenen Energiekosten und allen anderen Dingen zu kämpfen hat. Das alles – und jetzt kommen wir zu dem Problem, das zumindest ich sehe – ist jetzt in der Novellierung als einmalige Unterstützung eingelenkt worden. Es soll also ein Jahr lang diese 5 Prozent geben und das andere Jahr diese Fusionsprämie. Das geht sich mir noch nicht so richtig aus. Ich verstehe das nicht so richtig, denn wir wissen, das ist ein eminentes, ein schwieriges, ein dauerhaftes Problem. Frau Gerbothe hat es eben schon gesagt, diese Kindergartenzahlen werden in den nächsten Jahren nicht besser, weil die Geburtenraten nicht besser werden. Das ist ein bisschen so wie: Wir haben jetzt eine schwere Erkrankung diagnostiziert, wir haben ein Medikament dagegen und wenden es aber nur einmalig an. Ich habe mit Bürgermeistern in Bayern telefoniert – es ist schön, wenn ein SPD-Mann mit CSU-Leuten telefoniert, das war auch manchmal ganz lustig – und die haben auch gefragt: Warum machen Sie das nur einmalig? Wir machen das doch immer. – Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen während der Anhörung, auch in der Debatte, in der Koalition, wenn wir diese Novellierung auf den Weg bringen. Ich finde schon, dass wir einen ganz besonderen Anspruch haben, weil Thüringen das Land ist, in dem Kindergärten erfunden wurden.
(Beifall Die Linke)
Da werden wir hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch auch einen Weg finden, dass wir kleine Kindergärten retten. In diesem Sinne: Uns allen eine gute Beratung! Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, das Problem, was wir heute hier besprechen, ist nicht neu. Bereits im Herbst des letzten Jahres haben wir als Fraktion hier einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht und darin deutlich gemacht, dass der demografische Wandel und die aktuelle Finanzierungslogik dazu führen werden, dass insbesondere kleine Kindergärten im ländlichen Raum massiv unter Druck geraten. Passiert ist seitdem leider nichts. Und jetzt, ein halbes Jahr später, kommt die Koalition mit einem Gesetzentwurf um die Ecke, der bestenfalls als Flickwerk bezeichnet werden kann. Die Regierungskoalition hat wertvolle Zeit verstreichen lassen und verkauft nun Zeitgewinn als Lösung. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man sich diesen Gesetzentwurf genauer anschaut, dann wird schnell klar: Die Probleme werden nicht gelöst, sie werden lediglich verschoben. Man erkauft sich mit diesem Gesetzentwurf lediglich ein wenig Zeit, für das Jahr 2026 mit einem einmaligen Landeszuschuss. Für das Jahr 2027 stellen Sie ein Landesprogramm in Aussicht, ohne aber, dass auch nur ansatzweise klar ist, wie dies konkret ausgestaltet werden soll, welche Mittel bereitgestellt werden und nach welchen Kriterien diese verteilt werden.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die Mittel ste-
hen im Haushalt!) Das bedeutet im Klartext: Sicherheit für dieses Jahr und danach beginnt die Unsicherheit von vorn. Das ist keine nachhaltige Politik, das ist ein Aufschieben von Problemen.
(Beifall AfD)
Besonders kritisch ist dabei, dass die kleinen Kindergärten, deren Erhalt Sie ja hier suggerieren, durch diesen Gesetzentwurf nicht gesichert werden. Was die Koalition hier vorlegt, ist nichts anderes als ein Tod auf Raten. Mit § 25b und dem angekündigten Landesprogramm zur Anpassung von Kindertageseinrichtungen kann man überspitzt gesagt sogar von einer Abwrackprämie für Kindergärten sprechen. Denn am Ende läuft es doch darauf hinaus. Einrichtungen werden nicht erhalten, sondern schrittweise umgewandelt in Einrichtungen der Tagespflege, Mehrgenerationenhäuser oder Begegnungsstätten. Und das wird dann auch noch als struktureller Fortschritt verkauft. Meine Damen und Herren, das kann und darf nicht der Anspruch unserer Bildungspolitik hier in Thüringen sein.
(Beifall AfD)
Unser Ziel muss doch ein ganz anderes sein. Wir brauchen ein engmaschiges und wohnortnahes Kindergartennetz in Thüringen, gerade auch im ländlichen Raum. Familien müssen sich darauf verlassen können, dass es eine Einrichtung in der Nähe, auch noch Kindergärten gibt, und zwar nicht nur heute, sondern vor allem auch noch morgen. Stattdessen erleben wir eine Politik, die sich von Übergang zu Übergang hangelt und die die Probleme auf die lange Bank schiebt. Das zeigt sich auch im Umgang mit der angesprochenen Kindergartenkommission. Auf sie wird ja immer wieder verwiesen, wenn es darum geht, strukturelle Probleme irgendwann mal angeblich grundlegend zu lösen. Aber auch hier gilt: Es gibt keinen Zeitplan, keine Ergebnisse, keine Verbindlichkeiten. Die nächste Sitzung der Kommission war eigentlich für Februar angesetzt. Nun haben wir Ende März und passiert ist wieder nichts. Die Sitzung ist immer noch nicht einberufen. Auch hier wird nur Zeit verwaltet und keine Lösung erarbeitet. Als wäre das nicht alles schon problematisch genug, nutzen Sie diese kleine Novelle auch noch, um fachfremde Punkte unterzubringen. Warum eigentlich? Wenn es doch – wie Sie selbst sagen – um die kurzfristige Stabilisierung geht, warum verändern Sie dann gleichzeitig die Ziele- und Aufgabenbeschreibungen für die Kindergärten? Wenn dort nun von der „Vermittlung demokratischer Grundhaltungen“ die Rede ist, kann man ja fast schon froh sein, dass nicht wieder von der „Rettung unserer Demokratie“ gesprochen wird.
(Beifall AfD)
Und auch der nun mehrmalig aufgenommene Verweis auf den Thüringer Bildungsplan sollte zumindest Fragen aufwerfen, ein Bildungsplan, in dem das Geschlecht nur als soziales Konstrukt beschrieben wird oder in dem bei den unter Dreijährigen von lustbetonten Selbstberührungen gesprochen wird, die wertschätzend thematisiert werden müssten. Das sind Inhalte, die mit dem Bildungsverständnis vieler Eltern nichts zu tun haben und definitiv nicht in den Kern frühkindlicher Bildung gehören.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, trotz all dieser Kritik werden wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss zustimmen. Warum? Weil wir anerkennen, dass die vorgeschlagenen Regelungen kurzfristig etwas Zeit verschaffen können, insbesondere für kleinere Einrichtungen, die aktuell unter Druck sind. Aber lassen Sie uns ehrlich bleiben: Es bleibt ein Aufschub, keine Lösung, und die strukturellen Fehler im System bleiben weiterhin bestehen. Und genau hier liegt der Unterschied zwischen Ihrem Ansatz als Koalition und unserem Ansatz als Fraktion. Wir hatten unseren Lösungsvorschlag schon im Herbst eingebracht. Während Sie an den Symptomen arbeiten, gehen wir die Ursachen an. Wir wollen eine klare, transparente und nachhaltige Finanzierung, wir wollen Planungssicherheit für Kommunen und Träger und wir wollen den dauerhaften Erhalt eines flächendeckenden Kindergartenangebots in Thüringen sichern.
(Beifall AfD)
Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Koalition ist kein großer Wurf. Er ist ein Versuch, Zeit zu gewinnen, Zeit, die Sie vorher selbst haben verstreichen lassen, durch Nichthandeln, durch Aussitzen oder – wie es bei der CDU so schön heißt – durch Ausmerkeln. Was wir aber eigentlich brauchen, ist keine Übergangspolitik, sondern eine nachhaltige Lösung für unsere Kindergärten, für die Kommunen und Träger und vor allem für die Familien in Thüringen. Genau das liefert die jetzt vorgelegte Novelle des Kindergartengesetzes nicht. Deswegen: Wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen und dann kritisch nachfragen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – schaffen wir eine Reform, die drei zentrale Herausforderungen zugleich adressiert: erstens die Entlastung der Familien, zweitens die Sicherung der Qualität frühkindlicher Bildung und drittens den verantwortungsvollen Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels. Damit stärken wir die Kinder, die Eltern, die Träger und letztlich auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
(Beifall BSW)
Erstens, Entlastung der Familien und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an: Ein zentraler Fortschritt dieses Gesetzes ist die Einführung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres. Künftig sind 36 Monate vor Beginn der Schulzeit beitragsfrei. Das ist eine spürbare Entlastung für viele Familien in Thüringen. Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sie beginnt in der Kita. Deshalb ist es folgerichtig, die frühkindliche Bildung stärker als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und nicht allein als private finanzielle Belastung. Gleichzeitig sorgen wir mit einer klareren und einheitlichen Ausgestaltung der Elternbeiträge für mehr Transparenz und Verständlichkeit im System. Zweitens, Stärkung der Qualität frühkindlicher Bildung: Das Gesetz stärkt zugleich die Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Neufassung des § 7 Thüringer Kindergartengesetz präzisiert die Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen. Kinder werden stärker als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen, ihre Beteiligungsrechte werden klar hervorgehoben und die Bedeutung sozialer Kompetenzen sowie einer demokratischen Grundhaltung wird ausdrücklich betont. Drittens, realistische Antworten auf den demografischen Wandel: Meine Damen und Herren, wir müssen uns einer Realität stellen, die politisch nicht immer bequem ist. Die Zahl der Kinder in Thüringen sinkt seit Jahren, bis 2030 um 30 Prozent; Kollegin Gerbothe hat bereits auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Und ja, der demografische Wandel ist keine abstrakte Größe. Er ist in unseren Städten und Gemeinden konkret spürbar. Wir wären nicht redlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn wir so tun würden, als ließen sich alle bestehenden Strukturen dauerhaft unverändert aufrechterhalten, auch wenn sich einige Parteien hier im Hohen Haus als Retter der Kindergärten gerieren.
(Beifall CDU, BSW)
Die Wahrheit ist: Wir werden nicht jeden Kindergarten dauerhaft erhalten können. Fortbestand oder Schließung einer Einrichtung ist am Ende immer die betriebswirtschaftliche Entscheidung des jeweiligen Trägers. Politik kann und darf diese Entscheidung nicht ersetzen. Und, Kollege Hey, die Veredelungsprämie aus Bayern: In Bayern sind etwas andere Strukturen, da haben wir nicht ganz so den großen Geburteneinbruch, den wir in Thüringen haben. Und vor diesem Hintergrund ist das ein kleines bisschen anders.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Die haben die-
selben ländlichen Räume wie wir!) Dieselben ländlichen Räume, aber nicht die sinkenden Geburtenzahlen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Seid ihr
noch in einer Koalition?) Wir müssen sicherstellen – unsere Aufgabe ist eine andere –, dass auch unter veränderten Bedingungen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung gewährleistet bleibt. Genau hier setzt das Gesetz an, zum einen mit einem zusätzlichen Landeszuschuss für kleinere Einrichtungen. Mit einem Landesprogramm zur strukturellen Anpassung unterstützen wir Kommunen und Träger dabei, notwendige Veränderungen geordnet und verantwortungsvoll zu gestalten. Es geht nicht um ein ungeordnetes Schrumpfen, sondern um eine kluge Anpassung der Strukturen an reale Bedarfe.
(Beifall BSW)
Damit sichern wir langfristig tragfähige Angebote für Familien, gerade auch im ländlichen Raum. Viertens, verantwortungsvoll handeln im Sinne der Familien und der Fachkräfte: Gleichzeitig stärken wir die Planungssicherheit für Träger durch eine weiterentwickelte Bedarfsplanung mit längerem Planungshorizont. Wir schaffen mehr Transparenz, mehr Klarheit bei der Finanzierung und weniger bürokratische Doppelstrukturen. Auch das gehört zu einer verlässlichen Bildungspolitik,
(Beifall BSW)
klare Rahmenbedingungen für diejenigen, die täglich Verantwortung für unsere Kinder tragen. Fünftens: Unsere Positionen als BSW sind Bildungsgerechtigkeit, Realismus und Verlässlichkeit. Für das Bündnis Sahra Wagenknecht ist klar, Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Eine gute frühkindliche Bildung stärkt die Entwicklungschancen der Kinder, unterstützt Familien und sichert langfristig Fachkräfte für unsere Wirtschaft. Und gleichzeitig stehen wir für eine Politik der Vernunft. Wir versprechen den Menschen nichts, was wir nicht dauerhaft halten können. Der demografische Wandel verlangt Ehrlichkeit und verantwortungsbewusste Entscheidungen.
(Beifall CDU, BSW)
Unser Ziel ist nicht der Erhalt jeder einzelnen Einrichtung um jeden Preis, sondern die Sicherstellung eines leistungsfähigen Systems in der Kindergartenbetreuung, das für Eltern erreichbar, verlässlich und qualitativ hochwertig ist.
(Beifall CDU, BSW)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz verbindet soziale Entlastung mit qualitativer Weiterentwicklung und realistischem Umgang mit dem demografischen Wandel. Es stärkt Familien, es stärkt die Qualität der Bildung und es stärkt die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, alle am Livestream, herzlich willkommen im Thüringer Landtag zum Thema „Kindergarten“. Ich finde, das ist ein guter Morgen.
(Beifall Die Linke)
„Kein Geld und keine Kinder“, „Sieben Kindergärten schließen in Thüringen endgültig“, „Thüringer Kindergärten droht das Aus“, „Wut bei Eltern und Mitarbeitern kocht über“ – das sind Schlagzeilen aus den Medien, die uns in den letzten Wochen erreicht haben. Insgesamt wurden in Thüringen bereits 19 Einrichtungen geschlossen. Und ich sage Ihnen: Menschen im ländlichen Raum haben bei diesen Schlagzeilen Angst um ihre Strukturen vor Ort, um Strukturverluste. Ist der Kindergarten erst mal weg, kommt so schnell kein neuer, viel schlimmer noch, im Dorf setzt die Abwärtsspirale ein. Junge Menschen ziehen aufgrund fehlender Strukturen einfach gar nicht mehr hin. Ohne Kinder, ohne soziale Infrastruktur verschwindet das Leben aus kleinen Dörfern und Randgebieten. Diese Entwicklung kennen wir schon. Das hatten wir schon mal in den 90er-Jahren. Und ich sage Ihnen: Zu diesen Entwicklungen dürfen wir in Thüringen nicht zurückkehren. Das Land Thüringen braucht einen Plan, mit dem wir sinkenden Kinderzahlen begegnen, wie wir den demografischen Wandel gestalten, und wir bestimmen, wie viel kostet ein Kindergarten – wir als Gesellschaft bestimmen das.
(Beifall Die Linke)
Als Nächstes wird diese Entwicklung die Schulen treffen. Diese Entwicklung macht nicht Halt am Kindergarten. Derweil sorgt die Landesregierung nicht im Ansatz dafür, dass Strukturabbrüche vermieden werden, dass Familien und Menschen mit kleinen Kindern, die berufstätig sind, den Rückhalt erfahren, den sie brauchen, nämlich die verlässliche und wohnortnahe Betreuung ihrer Kinder. Die Devise heißt offenbar: Ein Jahr verhungern lassen und im nächsten Jahr begraben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem liebe CDU-Fraktion, Ihr bisheriger Beitrag im Bildungsausschuss zum Thema „Kindergarten“ war mehr als überschaubar. Im letzten Jahr hat meine Fraktion einen Antrag zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes eingebracht, um das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einzuführen, vor allem aber, um die Sprachförderung zu regeln. Die Schaffung eines Zentrums für frühkindliche Bildung hätte eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung und Qualitätssicherung gewährleisten sollen. Davon hat Sie nichts interessiert. Sie haben lieber abgewartet, bis jetzt endlich ein Vorschlag der Landesregierung vorlag. In den letzten Verhandlungen zum Haushalt haben wir uns für das Kindergartenmoratorium eingesetzt. Der Kollege Hey hat es gerade noch mal erwähnt. Dafür sind insgesamt 26 Millionen Euro im Haushalt. Auf Antrag der Linken wurde die eben schon viel und breit diskutierte Kindergartenkommission ins Leben gerufen, die sich grundhaft mit dem Thema der Finanzierung von Kindergärten beschäftigen soll. Die wichtigen Beteiligten im System sitzen an einem Tisch, aber die Auswertung, damit hakt es noch. Das interessiert nun mal so manches Ministerium wenig bis gar nicht. Wir sehen das in den Abwesenheiten in der Kommission. Das Finanz- und das Bildungsministerium müssen die Kindergartenkommission endlich ernst nehmen.
(Beifall Die Linke)
Wir als Fraktion wollen nicht nach Maßgabe von Kennziffern über Kindergärten und Schulen reden, sondern mit Blick auf die Sicherung der Grundversorgung im Bildungsbereich, ganz nach dem Motto: kurze Beine, kurze Wege. Eigentlich wollte ich mich jetzt heute hier über den Erfolg des dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs so richtig uneingeschränkt freuen. Immerhin werden Eltern damit um durchschnittlich 5.400 Euro pro Kind entlastet. Aber wenn ich dann gestern und vorgestern in der „Funke Mediengruppe“ lese: „Ich arbeite nur für Miete und Kindergarten“, dann dreht es mir, ehrlich gesagt, das Herz rum. Für niemanden, wirklich für niemanden in diesem Land soll der Kindergarten eine existenzbedrohende finanzielle Belastung sein.
(Beifall Die Linke)
Deswegen werden wir uns hier im Rund – das kann ich Ihnen nicht ersparen – wohl weiterhin über beitragsfreie Kindergartenjahre unterhalten müssen. Für die Familien im Land ist das einfach ein zu wichtiges Thema, und da bleibe ich einfach hartnäckig.
(Beifall Die Linke)
In der Novellierung des Kindergartengesetzes soll zudem die Sprachförderung verbindlicher geregelt werden. Seit mehr als einem Jahr fragen wir uns, was nun mit diesen ominösen Sprachtests im 4. Lebensjahr passieren soll, wer sie bezahlt, wer sie durchführt und was eigentlich mit den Ergebnissen passieren soll. Bisher keine Antwort. Klar ist eines: Für dieses Vorhaben brauchen wir in Thüringen qualifiziertes Fachpersonal, das wir gerade entlassen, weil die Verantwortung abgeschoben wird. Nun ist dieser Minimalentwurf nicht der große Wurf, sondern eher als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet – aber immerhin. Wir schauen uns diesen Bettvorleger im Ausschuss mal an. Vielleicht ist er ja wenigstens geeignet, dem einen oder anderen Kind noch warme Füße zu bescheren. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Frau Große-Röthig, eine Sache möchte ich hier mal klarstellen. Scheinbar haben wir andere Erinnerungen. Die Kindergartenkommission war wohl nicht Ihre Idee.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was? Es
gibt eine Landtagsdrucksache dazu!) Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte im frühkindlichen Bereich verfolgt unser Gesetzentwurf – es wurde schon von den Kollegen aus der Koalition genannt – einen Dreiklang: die Stärkung der Qualität, die Entlastung unserer Familien und die Anpassung der Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen in unserem Freistaat. Ein wesentlicher Baustein wurde hier schon aufgeführt, die Änderung des § 30 des Kindergartengesetzes. Das bedeutet, künftig werden die letzten 36 Monate vor der Einschulung beitragsfrei gestellt. Mit dieser Maßnahme entlasten wir Familien finanziell und stärken zugleich die frühkindliche Bildung und leisten einen wichtigen Beitrag für Chancengerechtigkeit. Aber uns ist es auch ganz wichtig, die Qualität der Betreuung zu stärken. Die Neufassung des § 7 konkretisiert die Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen und macht sie vor allem verbindlicher. So wird die alters- und entwicklungsgerechte Beteiligung ausdrücklich verankert. Zudem werden regelmäßige Beobachtungen und Dokumentationen der kindlichen Entwicklung verpflichtend, insbesondere im Bereich der Sprache. Auch dieser Bereich wurde schon mehrfach angesprochen und jeder, der Kinder oder Enkelkinder hat, weiß, wie wichtig Sprache gerade auch in der Welt und für unsere Entwicklung ist. Für einen gelingenden Übergang in die Schule werden darüber hinaus verbindliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Schule geschaffen. Fachkräfte aus beiden Bereichen arbeiten künftig enger zusammen, um die pädagogische Förderung kontinuierlich fortzuführen und die Kinder ganz individuell bei ihrem Übergang zu stärken und auch vor allem zu unterstützen. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Maßnahmen zum Kinderschutz werden klarer geregelt und präzisiert, um deren Handhabung zu erleichtern und vor allen Dingen natürlich auch um die Schutzwirkung zu erhöhen. Ergänzt wird dies durch die Verpflichtung einer systematischen Selbstevaluation, um die Qualität der pädagogischen Arbeit in unseren Einrichtungen weiterzuentwickeln. Neben Qualität und Entlastung nimmt der Gesetzentwurf auch die strukturellen Herausforderungen in den kommenden Jahren in den Blick, die sich aus dem wie vorhin von mir erwähnten demografischen Wandel ergeben. Sinkende Kinderzahlen führen insbesondere in unseren ländlichen Räumen zu erheblichen Problemen für kleinere Einrichtungen. Hier setzt unter anderem der neue § 25a an mit dem Landeszuschuss oder auch der § 25b mit einem Förderinstrument, das perspektivisch angelegte Anpassungsprozesse ermöglicht und damit auch unseren Kommunen das Handwerkszeug gibt, was sie für die Zukunft brauchen.
(Beifall CDU, BSW)
Ziel ist es, einen ungeordneten Rückbau zu vermeiden und stattdessen nachhaltige und tragfähige Lösungen auch für freie Träger vor Ort zu ermöglichen. Flankiert werden diese Maßnahmen unter anderem durch eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung nach § 20. Künftig wird stärker auf eine mittelfristige Perspektive abgestellt, sodass Entwicklungen frühzeitig erkannt und vor allen Dingen auch berücksichtigt werden können. Gleichzeitig wird die Planung transparenter und stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Eltern ausgerichtet. Sehr geehrte Damen und Herren, der hier von der CDU, dem BSW und der SPD vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, dass wir den demografischen Wandel als Regierungskoalition nicht nur als Herausforderung begreifen, sondern wir wollen aktiv mitgestalten. Wir stärken die frühkindliche Bildung, entlasten Familien spürbar und schaffen gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass unsere Kindertageseinrichtungen, die Kommunen und freien Träger auch unter veränderten Rahmenbedingungen leistungsfähig bleiben. Und da möchte ich ganz ehrlich sagen: Ich glaube, jeder von uns im Rund müsste wissen, dass das Thema „Bildung“, egal ob es Kindergarten, Schule oder Hochschule ist, nie zu Ende gedacht ist. Wir müssen uns immer wieder hinterfragen und alle Jahre oder regelmäßig darüber nachdenken, wo wollen wir hin und wie ist der aktuelle Stand in unserem Land.
(Beifall CDU, BSW)
Als CDU-Fraktion unterstützen wir diesen Ansatz dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich und hoffen auf breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf sowie eine Überweisung an den zuständigen Bildungsausschuss. Dort kann dann über einzelne Änderungen im Detail beraten werden und natürlich auch mit allen Beteiligten die bestmögliche Lösung gefunden werden. Denn das ist es, was wir doch im Endeffekt brauchen. Wir müssen die Leute vor Ort anhören, die es tagtäglich betrifft, und die noch mal ganz explizit mit einbeziehen. Es geht darum, Thüringen auch in Zukunft für die kommenden Generationen, für unsere Kinder als familienfreundliches, lebenswertes und vor allem zukunftsfähiges Land zu gestalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Jetzt muss ich doch noch mal kurz nachfeudeln, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht. Ich weiß, das ist manchmal ein bisschen schwierig hier. Aber die Kindergartenkommission fußt ehrlich gesagt auf etwas – Frau Gerbothe, ich weiß, da waren Sie noch nicht im Landtag, das ist schon ein bisschen her. Ursprünglich gab es mal eine AG Zukunft Kita.
(Unruhe CDU)
Hören Sie doch einfach mal zu, Frau Rosin. Da saßen ebenjene, die heute in der Kita-Kommission sitzen, an einem Tisch im Ministerium oben und haben darüber gesprochen, wie Kindergärten weiterentwickelt wurden. Damals waren die Herausforderungen andere, es ging um Platzmangel, aber auch um unsere Kinder. Das brach dann ein bisschen ab, erstaunlicherweise nach dem 01.09.2024 – der eine oder andere erinnert sich noch –, und für uns war relativ fix klar, dass im Land die Hütte brennt, dass die Kindergärten geschlossen werden, dass Träger plötzlich hier stehen und sagen: Was sollen wir denn tun? Uns fehlen die Kinder, die Finanzierung ist komisch, was sollen wir tun? Dann kam die Linke und hat in einem Entschließungsantrag – Sie können es gern nachlesen – zum Haushalt 2025 die Kindergartenkommission hier verankert.
(Beifall Die Linke)
Dem haben Sie zugestimmt – wenigstens was –, damit endlich wieder alle an einen Tisch kommen können, damit im System – und glauben Sie mir, ich weiß, dass man in diesem System nur Dinge verändern kann, wenn man alle mitnimmt und wenn man nicht einfach von oben nach unten Veränderungen versucht, wenn man alle mitnimmt. Deswegen sitzt Gott sei Dank diese Kindergartenkommission am Tisch. Ich würde mir wünschen, Sie würden mal auf das hören, was dort gesprochen wird.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank. Herr Hoffmeister, das hat mich noch mal nach vorn getrieben. Es stimmt, die Veredelungen, die man in Bayern für 5 Prozent zahlt, sagen Sie, seien nicht vergleichbar, weil die dort den demografischen Wandel gar nicht haben so wie wir. Aber Sie haben mir recht gegeben, die haben auch diese zersiedelten Räume ähnlich wie wir. Und wenn das so ist, Herr Hoffmeister, dann reden wir demnächst – das kann ich Ihnen versprechen – nicht über 5 Prozent Veredelung, sondern mindestens über 10 Prozent. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Jetzt frage ich noch mal: Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Tischner zu Wort gemeldet. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Schülerinnen und Schüler – hat gewechselt, doch da sind noch ein paar – auf der Tribüne, ja, in der Tat, seit Langem vergeht kaum ein Tag in unserem Freistaat, aber auch in allen anderen ostdeutschen Bundesländern, an dem nicht in der Presseberichterstattung über die Sorgen in den Kindergärten und auch über Schließungen berichtet wird. Sorgen, Überlegungen, Pläne – vieles wird vorgetragen und aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt. Auch der heute vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist bereits Teil der überregionalen Berichterstattung gewesen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir hierzu auch einige Befassungen im Landtag erlebt, und das war gut und richtig so. Ich nenne hier nur die Entschließung zum Einsatz einer Kommission zum Thema „Kindergartenfinanzierung“. Ehrlich gesagt ist es der Bevölkerung völlig egal, wer da welche Idee hatte. Hauptsache, wir handeln und wir reden nicht. Wir haben im Zusammenhang mit der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes unter anderem Änderungen am Kindergartengesetz vorgenommen. Zur Erinnerung: Die wesentliche Finanzierungslast – sagen manche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – liegt bei den Kommunen. Wir haben durch Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts gehandelt. Dabei wird deutlich – und dafür bin ich sehr dankbar –, dass es hier im Landtag einen breiten Konsens gibt, einen Konsens nämlich, die Entwicklung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur in Thüringen nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen, sondern im Kindergartenland Thüringen hohe Qualität und Versorgungssicherheit sicherzustellen. Ich bin allen Landtagsfraktionen dankbar, die sich heute alle gleichermaßen geäußert haben. Der vorliegende Gesetzentwurf macht hierbei einen sehr wichtigen und einen sehr richtigen Schritt. Ich begrüße im Namen der Landesregierung die Anliegen des Entwurfs persönlich und fachlich sehr. In der Tat, wir sind herausgefordert. Die Zahlen sind genannt worden. Hatten wir im Jahr 2015 18.000 Geburten, so waren es im vergangenen Jahr um die 10.000 Geburten. Dieses Jahr ist es ähnlich. Trotzdem – und das haben Sie alle eben gesagt – ist es wichtig, dass wir ein dichtes Netz an Kindergärten in Stadt und Land erhalten. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass unter Federführung des Finanzministeriums jetzt sich sehr genau angeschaut wird, wie der Kommunale Finanzausgleich gestrickt ist. Denn Sie alle wissen – ich habe es eben schon beschrieben –, gerade dort liegt ein wesentlicher Schlüssel für die Kommunen, um ein gutes und ein dichtes Netz vorzuhalten. Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich besonders auf die Bestimmungen zur Förderung von kleineren Einrichtungen in 2026 und das Landesprogramm für 2027. Beide Maßnahmen, die heute hier diskutiert werden, fußen auf den Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt und bezeugen den Willen des Landtags, den Willen des Gesetzgebers, die notwendigen Anpassungen aufgrund der demografischen Situation vorübergehend abzumildern und infrastrukturelle Überlegungen vor Ort zu unterstützen. Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, um auf ein paar weitere Bestimmungen im Entwurf einzugehen, denn einerseits bewegt uns alle natürlich ein gutes, ein dichtes Kindergartennetz, aber es muss uns auch die Qualität in unseren Einrichtungen bewegen und interessieren. Für uns ist wichtig gewesen als Landesregierung – und das haben wir gleich nach Amtsantritt angeschoben und auf die Wege gebracht –, dass wir die Qualität wieder in den Mittelpunkt der Arbeit in den Kindergärten stellen. Denn in den letzten Jahren, muss man sagen, unter Rot-Rot-Grün hat man zwar über Beitragsfreiheit diskutiert, aber eben nicht gefragt, was passiert mit den Kindern, die in die Grundschule kommen, die nicht lesen können, die nicht rechnen können, die nicht schreiben können, weil sie eben nicht ausreichend im Kindergarten schon darauf vorbereitet worden sind. Deswegen haben wir mit unserem Qualitätskompass die Übergänge gestärkt. Wir stärken die Sprachförderung, beispielsweise mit den Sprachtests. Ich habe es Ihnen ja im Ausschuss berichtet – Frau Große-Röthig, vielleicht haben Sie es aber nicht gehört –, wir haben einen Riesenrun, mehrere Hundert Kindergärten, die schon in der ersten Runde mitmachen wollen. Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zu Rot-Rot-Grün und zur linken Bildungspolitik. Wir machen Bildungspolitik mit den Akteuren vor Ort. Wir wollen die Sachen von unten erfolgreich entwickeln lassen und wir wollen nicht von oben irgendwas verordnen, beispielsweise Inklusion, die dann zum Scheitern verurteilt ist.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Wie beim Thüringenkolleg!) Meine Damen und Herren, ich möchte auf § 7 eingehen, in dem nämlich die Ziele und Aufgaben von Kindertageseinrichtungen beschrieben werden. Es ist wichtig und richtig, dass die Koalitionsfraktionen genau diesen § 7 noch einmal genau angeschaut haben, geschärft haben, denn dieser legt letztlich die Grundlage auch für eine qualitativ hochwertige Arbeit in unseren Einrichtungen. Die Überarbeitung, sie strukturiert die Regelungen nun klarer, fasst sie präziser und stärkt die Verbindlichkeit pädagogischer Arbeit, ohne – und das war wichtig – neue Anforderungen zu schaffen. Bestehende fachliche Standards werden geschärft und praxisnäher gefasst. Im Mittelpunkt steht die konsequente Ausrichtung eben auf Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, aber auch Qualitätskontrolle. So fasst der Begriff der demokratischen Grundhaltung zusammen, dass Kinder sich als wertige Mitglieder einer Gemeinschaft erleben, ihre Meinungen einbringen und Regeln gemeinsam gestalten. Dadurch werden Teilhabe, Respekt und Selbstwirksamkeit gestärkt und eine altersgerechte Umsetzung in der Praxis unterstützt. Warum die AfD das gerade kritisiert hat, erschließt sich mir nicht, es sei denn, Sie haben einen seltsamen Demokratiebegriff.
(Beifall CDU, BSW)
Zentrale Elemente pädagogischer Arbeit werden zugleich verbindlicher gefasst. Die regelmäßige Fortschreibung der Konzeption in den Kindergärten, die systematische Beobachtung und Dokumentation, insbesondere der Sprachentwicklung, sowie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern werden fixiert. Besonders hervorzuheben ist die stärkere Verankerung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und den Schulen, um die Förderung kontinuierlich fortzuführen und vor allem – ich habe es eben schon gesagt – den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule verlässlich zu gestalten. Damit greift § 7 nun endlich zentrale Zielstellungen des Koalitionsvertrags auf: die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität, die Stärkung früher Bildung und besonders die bessere Verzahnung der Bildungsbereiche, nämlich Schule, Elternhaus und Kindergarten. Entscheidend ist die verbindliche Umsetzung eben der bestehenden Standards. Kommen wir nun zur Bestimmung zu der Bedarfsplanung, die in § 20 formuliert wird. Hier möchte ich Sie auf den sehr richtigen Vorschlag zur Planung in den kreisfreien Städten und Landkreisen aufmerksam machen. Denn die Bedarfspläne sind weiterhin jährlich zu beschließen von den kommunalen Trägern. Aber in den Plänen soll eine Vier-JahresPerspektive zur demografischen Entwicklung nun endlich auch enthalten sein, damit wir eben auch vorausschauend in den Regionen, beispielsweise wenn es um Kooperationen geht, wenn es um gemeinsame Netze geht, arbeiten können. Die Entscheidungen von Kommunen und Städten vor Ort werden schon vielfach sehr überlegt und klug hinsichtlich der mittelfristigen Planungsperspektive angestellt, aber das sollte landesweit und einheitlicher und wie gesagt auch mit einer Perspektive auf die kommenden vier Jahre erfolgen. Die maßgeblichen Leitplanken zur Infrastruktur sind weiterhin insbesondere die Wohnortnähe – ganz wichtiges Prinzip, haben Sie eben auch alle eingefordert –, die tatsächliche Inanspruchnahme – ist natürlich auch wichtig, gerade für die Kommunen, die dies zum Großteil bezahlen – sowie der Bedarf unter Berücksichtigung insbesondere der Elternwünsche. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch an dieser Stelle möchte ich deutlich machen, dass hieraus keine Verpflichtung zu zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen resultiert. Die Kommunen oder Landkreise sollen mit diesem Gesetz – und das ist richtig – nicht belastet werden. Der § 20 erhält eine Präzisierung und eine praktikable Fassung, die die Entscheidungsprozesse, den eigenen Wirkungskreis betreffend, vor Ort dann auch tatsächlich stärken. Ganz unerwähnt soll ebenfalls nicht bleiben, dass einige Änderungen hier einen Beitrag zur Verschlankung von Verwaltungsprozessen und auch zum Abbau von Bürokratie leisten werden. Etwa werden bestimmte redundante Berichtspflichten gestrichen und nicht praktikable Bestimmungen abgeschafft. Übrigens ein Prinzip bei uns im Haus, bei uns im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministerium, ist, dass jedes Gesetz, was Sie erreichen soll, auch tatsächlich unter diesen Gesichtspunkten geprüft wird, wo wir gleichzeitig auch entbürokratisieren können. Die Verkürzung der Übergangsfrist zur Umsetzung des neuen Personalschlüssels wird ebenfalls begrüßt, was die Koalitionsfraktionen vorschlagen, denn das Land investiert seit 2025 bereits in großem Umfang in die Schlüsselverbesserungen, die über das viel gelobte sächsische Moratorium bei Weitem hinausgehen. In Zeiten der sinkenden Kinderzahlen ist es 2027 jetzt realistisch, den neuen Personalschlüssel auch tatsächlich wirksam und konsequent umzusetzen. Wir sind schon sehr weit an dieser Stelle gekommen, aber es gibt eben auch noch einzelne Einrichtungen, in denen der Schlüssel nicht umgesetzt wurde. Deswegen ist es durchaus sinnvoll, wenn jetzt gefordert wird, dieses nach vorn zu ziehen. Zuletzt zur Beitragsfreiheit: Ja, Sie alle wissen, dass dies keine echte Investition in Bildungsqualität ist. Gleichwohl können wir – und das ist gesagt worden – Familien spürbar entlasten und eröffnen manchen Kindern die Chance, so schon etwas früher in den Kindergarten zu starten – also in der Tat ein sozialpolitisches Projekt. Das sind zweifellos aber positive Effekte. Und dass der Ausbau der Beitragsfreiheit mit einem besonderen Blick auf die Gestaltung der Elternbeiträge einhergehen muss, ist in § 29 abzulesen. Auch da Dank an die Koalitionsfraktionen, dass sie hier nun nachschärfen. Um unabsehbare und unerwünschte Regelungseffekte zu vermeiden, muss das Land hier eine gerechte Beitragsgestaltung vor Ort einfordern. Und wenn es in Zukunft einen Elternbeitrag in einer einheitlichen Höhe in einer Gemeinde für alle Jahrgänge gibt, dann ist das, glaube ich, auch sehr im Sinne der Eltern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse die Ausführungen zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf wird durch die Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, die Kindergartenlandschaft in Thüringen als verlässliches und pädagogisch hochwertiges Bildungsangebot weiterzuentwickeln. Gut ausgestattete, moderne Einrichtungen und qualifiziertes Personal sollen sicherstellen, dass pädagogische Standards konsequent eingehalten und umgesetzt werden. Qualität, innovative Bildungsangebote und nachhaltige Strukturen gewährleisten, dass Kinder optimal gefördert werden und die Einrichtungen auch unter veränderten demografischen Bedingungen zukunftsfähig bleiben werden. Die Landesregierung wird die laufenden Prozesse im Land, etwa die Arbeit der Kindergärten-Finanzierungskommission, die Haushaltsstrukturdebatten und die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts, aufgreifen und weitere Vorschläge erarbeiten, die die Kindergartenlandschaft in Thüringen nachhaltig und zukunftsfest stärken werden. Ziel bleibt ein qualitativ hochwertiges und auch ein dichtes Kindergartennetz. Diese Vorschläge werden in einem Zukunftsplan für Kindergärten zusammengefasst, der die Grundlage für eine weitere Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes bildet. Ich denke, das ist auch das, was der MDR heute Morgen berichtet hat, dass Ende des Jahres mit einem weiteren Kindergartengesetz zu rechnen ist, in das all die Ergebnisse aus den Kommissionen – es gibt ja verschiedenste, ich habe sie eben genannt –, in den Gesetzentwurf der Landesregierung, zusammenfließen. Es steht fest, insbesondere die Qualitätsentwicklung, die Schaffung zukunftsfester Strukturen sowie die Sicherung wohnortnaher Angebote, aber auch die Umsetzung des vom Bund geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes, das wird im Mittelpunkt einer nächsten Novelle des Kindergartengesetzes stehen. Aber nun bin ich erst mal sehr dankbar, dass die Landtagsfraktionen im Wesentlichen das umsetzen, was wir uns mit Blick auf den Doppelhaushalt vorgenommen haben. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Durch die Überschreitung der Redezeit haben alle Fraktionen zusätzliche 2 Minuten und 53 Sekunden zur Verfügung. Das möchte ich nur als Information geben. Ich frage, ob es weitere Redebeiträge von den Abgeordneten gibt. Das ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmung eintreten. Ich habe vernommen, dass Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt wurde. Sind weitere Ausschussüberweisungen beantragt oder sollen beantragt werden? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen und ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 6. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3128 ERSTE BERATUNG Ich frage die Koalitionsfraktionen, ob Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht ist. Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Geibert.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste am Livestream und auf der Besuchertribüne, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es gab kein Thema, das mich in den ersten anderthalb Jahren meiner Mitgliedschaft im Thüringer Landtag mehr bewegt hat als das Thema „Beantragungsfrist der BAföG-Anträge hier in Thüringen“. Das ist ein Thema, klar geerbt, aber so einfach kann man es sich als neue Koalitionsfraktion nicht machen. Und es gab kaum ein Thema, zu dem ich mehr E-Mails bekommen habe, mehr Gespräche geführt habe und wozu wir auch hier – so ist zumindest meine Wahrnehmung – im Haus eine große Gemeinsamkeit herstellen konnten, auch gemeinsam mit der Landesregierung, um dort endlich Bewegung reinzubringen. Wir alle kennen das Thema und das Problem. Es geht hier um die private Hochschule, die Internationale Universität, die hier in Erfurt ihren Sitz hat, mit etwa 100.000 Studenten. Ich habe noch mal nachgeschaut. 2019 waren es insgesamt 189 BAföGAnträge, die Anzahl ist 2024 auf 11.955 Anträge gestiegen, was etwa die Hälfte aller BAföG-Anträge in ganz Thüringen ausmacht. Es ist völlig klar, eine Verwaltung in Thüringen kann damit nur überfordert sein. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, hier endlich Entlastung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu schaffen. Ich erinnere mich auch an eine sehr emotionale Anhörung im Petitionsausschuss. Wir hatten eine Petition mit etwa 5.500 Unterschriften. Ich glaube, hier sind alle Fraktionen gefordert und ich freue mich gemeinsam mit Ihnen auf die Debatte. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Als ersten Redner rufe ich für die Fraktion des BSW Herrn Abgeordneten Hoffmeister auf.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Änderungsgesetz nehmen wir eine präzise, aber wichtige Korrektur im Vollzug des BAföGs in Thüringen vor. Es geht um eine Frage, die auf den ersten Blick technisch erscheint, aber zentrale Prinzipien staatlichen Handelns berührt: Verwaltungseffizienz, sachgerechte Zuständigkeiten und verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln. Zunächst zum Ausgangspunkt: Nach bisheriger Rechtslage war das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen auch für Studierende zuständig, die zwar an einer nicht staatlichen Hochschule mit Sitz in Thüringen eingeschrieben sind, ihr Studium aber tatsächlich an einem Standort außerhalb von Thüringen absolvieren. Dies führte dazu, dass Thüringen in erheblichem Umfang Verwaltungsverfahren für Studierende durchführte, die weder ihren Lebensmittelpunkt noch ihren Studienort in Thüringen haben. Das betraf konkret 6.938 Anträge der Internationalen Hochschule von insgesamt 12.469 offenen Anträgen. Zum Vergleich: An der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena hatten wir ein Antragsvolumen von 2.659 Anträgen – man vergleiche die Anzahl. Damit wurde das im BAföG angelegte Prinzip der örtlichen Nähe, also die Orientierung am tatsächlichen Studien- oder Wohnort, faktisch durchbrochen. Genau hier setzt das Änderungsgesetz an. Künftig gilt: Das Studierendenwerk Thüringen bleibt zuständig für Studierende an den staatlichen Hochschulen in Thüringen. Für Studierende nicht staatlicher Hochschulen gilt dagegen grundsätzlich wieder das Wohnortprinzip hinsichtlich BAföG. Zuständig ist also regelmäßig das Amt am Wohnort der Eltern oder des Studierenden selbst. Das ist sachgerecht. Das ist systematisch sauber. Und das entspricht dem bundesrechtlichen Leitgedanken der Verwaltungsnähe. Gleichzeitig stellen wir durch eine Übergangsregelung sicher, dass bereits laufende BAföG-Verfahren weiterhin beim Studierendenwerk Thüringen bearbeitet werden können. Niemand muss also befürchten, dass sich durch die Gesetzesänderung Verzögerungen bei der Ausbildungsförderung ergeben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie verantwortungsvolle Politik funktioniert.
(Beifall BSW)
Wir analysieren, wo Regelungen in der Praxis zu Fehlsteuerungen führen. Wir korrigieren diese Fehlstellungen zielgenau. Und wir sorgen dafür, dass staatliche Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich benötigt werden. Durch die Neuregelung wird eine erhebliche Zahl von Verwaltungsverfahren entfallen, für die bislang Thüringen zuständig war, obwohl kein tatsächlicher Bezug zum Land bestand. Das führt zu einer spürbaren Entlastung der Verwaltung und zu Einsparungen im Landeshaushalt von bis zu 2 Millionen Euro jährlich. Das ist kein Selbstzweck. Denn jeder Euro, den wir durch effizientere Verwaltungsstrukturen einsparen, steht an anderer Stelle für Bildungsgerechtigkeit, für gute Studienbedingungen und für eine verlässliche Förderung zur Verfügung. Für uns als BSW ist klar: Bildungspolitik bedeutet nicht nur, neue Programme zu beschließen. Bildungspolitik bedeutet auch, staatliches Handeln so zu organisieren, dass es wirksam und nachvollziehbar ist. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und der effiziente Einsatz öffentlicher Mittel. Die vorliegende Änderung stärkt genau diese Prinzipien. Sie stellt sicher, dass Thüringen Verantwortung für die Studierenden übernimmt, die tatsächlich hier studieren oder ihren Lebensmittelpunkt haben. Und sie beendet eine Regelung, die dazu geführt hat, dass Verwaltungsressourcen für Fälle gebunden wurden, die mit Thüringen nur noch formal verbunden waren. Wir schaffen damit mehr Verwaltungsnähe, mehr Systemklarheit und mehr Effizienz. Das ist solide Politik und das entspricht unserem Anspruch, staatliches Handeln konsequent an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz ist kein großer politischer Wurf im Sinne grundlegender Strukturreformen, aber es ist ein notwendiger und sinnvoller Schritt hin zu einer leistungsfähigen, verlässlichen und bürgernahen Verwaltung. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Da wir jetzt einen Wechsel auf der Besuchertribüne haben, herzlich willkommen im Thüringer Landtag der 9. Klasse der Regelschule Bad Tennstedt und der 9. Klasse der Regelschule aus Bischofferode. Wir befinden uns aktuell in einer Debatte zur BAföG-Reform, damit Sie das inhaltlich einordnen können. Ich rufe als nächsten Redner für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Schaft auf.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der Kollege Hoffmeister hat es gerade schon gesagt, der Gesetzentwurf ist jetzt an sich keine große Veränderung, aber dennoch aus unserer Sicht notwendig. Der Änderungsbedarf ist jetzt schon beschrieben: die Frage der Zuständigkeitsänderung und auch des Bestandsschutzes für die Studierenden, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag gestellt haben. Man kann die Entlastung, die dadurch insbesondere für die Beschäftigten der BAföG-Ämter in Kraft tritt, auch noch einmal konkret in Zahlen gießen. Im Ausschuss hatten wir noch einmal nachgefragt und die Zahlen aus dem Februar dieses Jahres zeigen das sehr deutlich. Wir haben aktuell im Verfahren etwas weniger als 12.500 Anträge und von den Studierenden der Internationalen Universität, also dieser Fernhochschule mit dem Sitz in Thüringen, sind es fast 7.000 Anträge. Das zeigt die Dimension, um die es geht. Dabei könnte ich es eigentlich schon belassen und sagen, wir überweisen den Gesetzentwurf an den Ausschuss. Aber ich will es dabei nicht belassen, weil man dennoch mal sagen muss – und das ist dann der Punkt, bei dem ich sogar Herrn Hoffmeister zustimme und das noch zuspitzen würde –, das Gesetz bekämpft am Ende natürlich nur die Symptome, aber nicht die grundlegenden Ursachen. Denn was natürlich bleibt, ist der aktuelle Berg an Anträgen von 12.500 Verfahren, die eine Belastung einerseits für die Beschäftigten im Studierendenwerk und in den BAföG-Ämtern sind, aber natürlich auch vor allem eine Belastung für diejenigen – und das muss man noch mal sagen, auch mit Blick auf die Berichterstattung des Staatssekretärs hier im Plenum – Studierenden, die teilweise bis zu zehn Monate oder länger auf die Bearbeitung ihrer BAföG-Anträge warten. Für die wird es keine schnelle Entlastung sein.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist ein Skandal!) Und das sind dann diejenigen – da will ich noch mal an den Petitionsausschuss anknüpfen –, die uns sehr deutlich gesagt haben, was denn die konkrete Auswirkung dieser Wartezeit ist: eine Verschuldung bei Freunden und Familie, Dauerstress, weil man nicht weiß, ob man die Wohnung oder den nächsten Einkauf bezahlen soll, die Verlängerung der Regelstudienzeit oder die längere Studienzeit. Deswegen halte ich übrigens auch Maximalstudiendauern, wie sie an der TU Ilmenau oder der FSU Jena eingeführt werden, für den falschen Weg. Oder eben – und das ist das Schlimmste, was uns ja auch gemeinsam umtreibt oder umtreiben sollte – Studienabbrüche oder auch der Imageschaden für den Studienstandort Thüringen, wenn Studierende aufgrund der Situation des BAföG entscheiden, erst gar nicht nach Thüringen zu kommen. Deswegen werde ich auch nicht müde, das noch mal zu sagen. Herr Kollege Geibert, da reicht es nicht zu sagen, dass Sie im Petitionsausschuss so aufmerksam zugehört haben, sondern es gilt dann auch, hier gemeinsam noch zu schauen, wie denn eine schnellstmögliche Entlastung für diejenigen stattfinden kann, die jetzt schon sehr lange warten. Dazu haben uns die Petentinnen und Petenten eine Sache ganz klar ins Stammbuch geschrieben. Unser Vorschlag, den wir im Oktober 2025 hier auf die Tagesordnung gehoben haben, nämlich dass jeder, der oder die länger als drei Monate auf die Bearbeitung des Antrags wartet, endlich eine Unterstützung in Form eines monatlichen Notfalldarlehens bekommen soll – wir hatten damals 800 Euro vorgeschlagen, solange bis der Antrag bearbeitet wurde –, wurde leider hier im Hohen Hause von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Das ist dann das Fatale, denn das war auch der entscheidende Punkt, den die Petentinnen und Petenten eingefordert haben.
(Beifall Die Linke)
Ich lasse es auch nicht gelten, wenn dann wie in der Debatte gesagt wurde, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage, denn es gibt bereits Grundlagen für Härtefalldarlehen, für Notfalldarlehen oder aber auch das Programm „StudiumThüringenPlus“. Wer ist denn da, gesetzliche Grundlagen zu schaffen? Entweder wir hier im Thüringer Landtag mit entsprechenden Gesetzen oder die Ministerien mit Verordnungen und Richtlinien und deswegen lasse ich da auch nicht locker. In dieser Diskussion heute muss auch dann dieser große Rahmen gespannt werden, wenn wir über diese vergleichsweise kleine Änderung reden. Aber insgesamt begrüßen wir den Gesetzentwurf, der vorliegt, dennoch und sind auch an einer schnellen Beratung im zuständigen Ausschuss interessiert. Wir werden sicherlich dann auch im Detail in der Anhörung beraten müssen, ob er dann im Vollzug auch wirklich keine Lücken lässt, damit Studierende beispielsweise in besonderen Lebenslagen oder familiären Situationen nicht durch das Raster fallen. Ich will meine letzten Minuten, die ich hier noch Redezeit habe, trotzdem aber noch mal nutzen: Wenn wir über das BAföG reden, braucht es, glaube ich, auch ein Signal in Richtung Bund. Das muss man an der Stelle noch mal sagen. Ich habe es am Anfang gesagt, wir reden hier über ein Symptom. Aber wir müssen auch über die Ursachen reden. Es ist und bleibt notwendig, endlich eine grundlegende BAföG-Reform im Bund auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass uns das hier im Landtag eint. Denn eins muss doch klar sein: Ein Studium darf kein Luxus sein.
(Beifall Die Linke)
Das ist das Grundproblem seit Jahren, dass das BAföG seinem ursprünglichen Anspruch nicht mehr gerecht wird, wenn wir uns die Zahlen anschauen. Es ist doch ein Armutszeugnis, wenn aktuell bundesweit nur noch 11 Prozent der Studierenden überhaupt BAföG bekommen, ein historischer Tiefstand. Da kann man nicht nur sagen, das sind nur 11 Prozent, weil nur 11 Prozent berechtigt sind. Nein, es gibt eine Studie des Max-Planck-Instituts, die kommt zu dem Schluss, dass bis zu 70 Prozent der Berechtigten gar keine Leistung in Anspruch nehmen, weil sie beispielsweise denken, sie wären gar nicht berechtigt, die Eltern würden zu viel verdienen oder sie Sorge und Angst vor Schulden bei der Rückzahlung haben. Das ist eine untragbare Situation vor dem Hintergrund, dass wir eine Armutsquote bei den Studierenden haben. Der Paritätische Gesamtverband hat das vor zwei Jahren in einer Studie festgestellt: Über ein Drittel der Studierenden sind von Armut bedroht. Das ist ein unhaltbarer Zustand in einem Land, das sich einmal Bildungsnation nannte. Da kommen wir nämlich zu den vier Problemen des BAföG: zu unübersichtlich, zu bürokratisch, unzuverlässig, zu gering, weil es unter dem Existenzminimum liegt. Deswegen werden wir auch hier im Landtag nicht müde, an den Bund zu appellieren, und hoffen, die Thüringer Landesregierung macht das auch, dass es endlich diese grundlegende Reform braucht, mit höheren Förderquoten, mit dynamischen Fördersätzen, mit einem digitalen und einfachen Antragsverfahren, klaren Informationen für diejenigen, die sich fragen, ob sie einen BAföGAntrag stellen oder nicht, einem automatisierten Abgleich zwischen den Ämtern, längeren Bewilligungszeiträumen. All das wären Maßnahmen, die beide entlasten, die am Ende damit zu tun haben, einerseits die Studierenden, die schnell wissen wollen, ob sie BAföG erhalten, und andererseits die Beschäftigten in den BAföG-Ämtern, die dringend entlastet werden müssen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe, denn es darf am Ende nicht sein, dass Studierende sich entscheiden müssen, was sie eigentlich bezahlen, die Miete oder den Einkauf, falls sie es überhaupt noch bezahlen können. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne, wir beraten einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick technisch wirkt, der in Wahrheit aber eine ganz unmittelbare soziale Frage berührt. Es geht um die Verlässlichkeit und die Effizienz unserer staatlichen Ausbildungsförderung. Für viele Studierende ist das BAföG nicht ein Zuschuss für Extras, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Studium überhaupt möglich ist. Wer BAföG bekommt, finanziert damit Miete, Lebensmittel, Lehrmaterial und den Semesterbeitrag. Wenn BAföGBescheide monatelang ausbleiben, ist das kein Verwaltungsdetail, sondern eine existenzielle Belastung. Und genau das wollen wir nicht länger hinnehmen. Wir als SPD stehen für sozialen Aufstieg durch Bildung, das ist Teil unserer politischen DNA. Und wir als Sozialdemokraten haben auch einen ganz erheblichen Anteil daran, dass es dieses BAföG überhaupt gibt. Daraus folgt natürlich auch die Verantwortung, dass dieses wichtige Förderinstrument im Alltag auch verlässlich funktioniert. Warum ist dafür diese Gesetzesänderung notwendig? Thüringen hat in den vergangenen Jahren eine Entwicklung erlebt, die so im Bundesgebiet kaum vorkommt. Durch die bisherige Zuständigkeitsregelung wurden in Thüringen BAföG-Anträge in großer Zahl bearbeitet, obwohl viele Antragstellerinnen und Antragsteller tatsächlich gar nicht in Thüringen studieren und oft auch noch nicht mal in Thüringen leben. Der Grund liegt in einer Konstellation, bei der der Sitz einer nicht staatlichen Hochschule in Thüringen dazu geführt hat, dass Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet in Thüringen aufgelaufen sind. Das wiederum hat eine Grundannahme im BAföG praktisch ausgehebelt. Die Zuständigkeit soll eigentlich dort sein, wo Menschen wohnen oder wo sie studieren, damit Beratung erreichbar ist und Verfahren handhabbar bleiben. Das ist das sogenannte Wohnortprinzip im entsprechenden BAföG-Gesetz. Stattdessen sind Verfahren zentral in Thüringen gelandet und das hat zu einem massiven Bearbeitungsdruck geführt. Die Folge war ein Antragsstau von etwa 12.000 Verfahren. Dieser Stau hilft niemandem, am wenigsten den Studierenden, die dringend auf ihre Bescheide warten. Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir dieses Problem an der Wurzel an. Wir ordnen die örtliche Zuständigkeit so, dass sie wieder zur Lebensrealität der Studierenden passt. Wir schaffen damit keine neuen Leistungsvoraussetzungen. Wir ändern keine Förderhöhen und wir bauen auch keine zusätzlichen Hürden auf. Wir regeln die Zuständigkeit so, dass das System wieder arbeitsfähig wird und Bescheide in vertretbarer Frist ergehen können. Was wird konkret geändert? Erstens stellen wir klar, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen örtlich zuständig ist für all diejenigen Studierenden, die an den zehn staatlichen Thüringer Hochschulen immatrikuliert sind. Das schafft Klarheit für die Studierenden an unseren Hochschulen und für das Studierendenwerk. Wer in Jena, Erfurt, Ilmenau, Weimar, Eisenach, Gera, Nordhausen oder in Schmalkalden studiert, hat einen klaren Ansprechpartner im Land. Das ist transparent und das entspricht auch dem Studienortprinzip. Zweitens gilt für Studierende an nicht staatlichen Hochschulen künftig grundsätzlich das Wohnortprinzip nach dem Bundesrecht. Zuständig ist dann das Amt, das an den maßgeblichen Wohnsitz anknüpft. Thüringen ist nur noch dann zuständig, wenn dieser Wohnsitz eben auch in Thüringen liegt. Damit beenden wir eine Sonderkonstellation, die Thüringen bundesweit zur Anlaufstelle für Anträge gemacht hat, die mit dem Freistaat in der Sache häufig aber kaum etwas zu tun haben. Das ist kein Affront gegen private Hochschulen und erst recht keine Schlechterstellung von Studierenden. Es ist eine Rückkehr zu einer Zuständigkeitslogik, die Verwaltungsnähe und Praktikabilität wiederherstellt. Und es ist der notwendige Schritt, um Bearbeitungskapazitäten auf die Fälle zu konzentrieren, für die Thüringen auch tatsächlich zuständig sein soll. Drittens sichern wir einen geordneten Übergang. Wir wollen keinen Zuständigkeitsbruch mitten im Verfahren. Anträge, die bis zum Inkrafttreten eingegangen sind, bleiben bei der bisherigen Behörde. Damit verhindern wir, dass laufende Vorgänge hin- und hergeschoben werden, dass Fristen unklar werden oder dass sich Bearbeitungszeiten durch die Abgabe von Verfahren sogar noch verlängern. Unser Maßstab ist immer: Studierende müssen schnell zu einem Bescheid kommen und sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf einen bundesweit neuen Weg, weil die thüringische Ausgangslage besonders ist. Gerade deshalb ist es uns als SPD auch wichtig, dass die Neuregelung rechtssicher ist und ohne neue Hürden umgesetzt werden kann. Rechtssicherheit bedeutet hier nicht nur, dass die Regelung juristisch trägt, es bedeutet auch, dass sie praktisch funktioniert. Dazu gehören klare Informationen für Studierende, verlässliche Weiterleitungen, wenn Anträge versehentlich an die falsche Stelle gehen, und eine Umsetzung, die nicht neue Unsicherheiten produziert. Deshalb plädieren wir ausdrücklich für die Überweisung an den zuständigen Wissenschaftsausschuss. Dort wollen wir eine Anhörung durchführen. Wir wollen die Expertise des Studierendenwerks, der Hochschulen, der Studierendenvertretungen und der Verwaltungspraktikerinnen und Verwaltungspraktiker einholen. Wir wollen auch prüfen, ob es noch Sonderkonstellationen gibt, die sauber geregelt werden müssen, damit niemand durchs Raster fällt. Unser Anspruch ist, dass die neue Zuständigkeitsordnung nicht nur auf dem Papier richtig ist, sondern im Alltag zu kürzeren Bearbeitungszeiten führt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, BAföG ist ein Versprechen. Es ist das Versprechen, dass Bildungschancen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfen. Dieses Versprechen lösen wir nicht allein mit schönen Überschriften ein, sondern mit einem Gesetzesvollzug, der in der Praxis dann auch funktioniert. Mit diesem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Zuständigkeiten wieder stimmen, dass Verfahren beherrschbar werden und dass Studierende in Thüringen schneller Klarheit bekommen. Deshalb werben wir für die Überweisung an den Ausschuss, damit wir die Gesetzesänderung zügig, rechtssicher und praxistauglich auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, über welchen Gesetzentwurf wir beraten, wurde schon öfter gesagt. Es geht um das Ausführungsgesetz zum sogenannten BAföG. Die AfD-Fraktion begrüßt die Zielrichtung dieses Entwurfs ausdrücklich. Was wir nicht begrüßen, ist der Zeitpunkt, denn dieser Gesetzentwurf kommt mindestens zwei Jahre zu spät. Worum geht es? Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Thüringen ist hoffnungslos überlastet, das wurde schon erwähnt. Von den rund 12.500 offenen Verfahren im Februar entfallen über 6.900, also mehr als die Hälfte, auf die nicht staatliche Hochschule IU. Die hat ihren Unternehmenssitz in Thüringen, bildet aber an Dutzenden Standorten in der gesamten Bundesrepublik aus. Die Studenten leben und studieren überwiegend gar nicht in Thüringen. Trotzdem muss unser kleines Studentenwerk all diese Anträge bearbeiten. Das Problem war seit Jahren bekannt und hätte längst geändert werden können, auch in der Zeit, als Herr Schaft und Herr Liebscher noch die Regierungskoalition gebildet haben. Jetzt komme ich zu dem Punkt, der mich besonders ärgert. Minister Tischner hat gefühlt in so gut wie jeder Sitzung des Bildungsausschusses über die BAföG-Krise berichtet. Er hat die Aufschlüsselung nach Hochschulen vorgelegt. Die Zahlen waren eindeutig. Die IU war mit über der Hälfte aller Verfahren der dominierende Faktor. Aber die naheliegendste Lösung, nämlich die Zuständigkeitsregelung im Landesgesetz zu ändern, hat er mit keinem Wort erwähnt. Entweder hat Minister Tischner diese Gesetzesanpassung nicht gesehen, dann fehlt es an fachlicher Durchdringung des eigenen Zuständigkeitsbereichs im Ministerium, oder er hat sie gesehen und monatelang zurückgehalten. In beiden Fällen ist das gegenüber den betroffenen Studenten nicht zu verantworten.
(Beifall AfD)
Der Ministerpräsident selbst hat im Dezember von einem Skandal gesprochen. Über 10.000 Studenten warten mehr als sechs Monate auf ihren BAföG-Bescheid. Ja, das ist ein Skandal. Aber es ist auch ein Skandal, dass weder die rot-rot-grüne Vorgängerregierung noch die Koalition über ein Jahr lang die naheliegende Korrektur angepackt hat. Der vorliegende Entwurf regelt das Problem durch eine im Grunde banale Änderung des Studentenwerks, das künftig nur noch für die Studenten an den staatlichen Thüringer Hochschulen zuständig ist. Für den Rest greift das Wohnortprinzip. In der Begründung spricht man von Einsparungen von bis zu 2 Millionen Euro jährlich – das wurde schon erwähnt –, Millionen, die dem Land in den letzten Jahren entgangen sind, weil niemand den politischen Durchblick aufbrachte, fünf Seiten Gesetzesänderung vorzulegen. Tja, „Silentium triste!“ kann ich dazu nur sagen. Wir sind natürlich für die Überweisung an den Ausschuss und eine möglichst schnelle Bearbeitung, damit wir das Problem pünktlich zum nächsten Wintersemester vom Tisch kriegen. Danke sehr und auf Wiederhören.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dietrich, das ist ja schon eine spannende Logik, wenn Sie sagen, dass man hier auf den Zeitpunkt abstellt. Das lässt mich ein bisschen hoffnungsfroh sein. Dann, wenn wir uns irgendwann mal vielleicht über die Auswirkungen des Klimawandels unterhalten, stehen Sie ja vielleicht auch hier und sagen: Ach, hätten wir damals mal was gemacht, dann wäre es nicht so schlimm gewesen. Also von daher eine spannende Argumentation, die Sie hier anführen, die natürlich nicht trägt,
(Beifall BSW)(Unruhe AfD)
denn einen Vorschlag zur Zuständigkeitsänderung habe ich von Ihrer Fraktion, zumindest im Bildungsausschuss oder auch hier im Thüringer Landtag, nicht vernommen.
(Beifall CDU)
Herr Schaft, ich will mal einen Satz zum Thema der Anhörung sagen, weil Sie es angesprochen haben. Es ist mitnichten so, dass die Landesregierung und auch unsere Fraktion nicht aufgrund der Anhörung oder aufgrund des ganzen Verfahrens und den Gesprächen, die wir geführt haben, nicht gehandelt hätten. Das Gegenteil ist der Fall gewesen. In der Vergangenheit ist das Thema „BAföGBearbeitungsdauer“ bei Minister Tischner schlicht Chefsache gewesen. Ich glaube, wir haben über nichts anderes häufiger geredet als über das Thema „BAföG“, egal ob das im Koalitionsarbeitskreis oder auch im Ausschuss gewesen ist. Wir haben nicht nur darüber geredet, sondern wir haben auch gehandelt. Das Ministerium hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, die entsprechenden Lizenzen besorgt und die Mitarbeiter geschult. Und vor allem haben wir im Haushalt 30 neue zusätzliche Stellen im Amt für Ausbildungsförderung geschaffen. Von daher kann man sich hier wirklich nicht hinstellen und sagen, das Ministerium hätte nicht gehandelt. Das Gegenteil ist der Fall. Das Thema ist Chefsache, und es ist auch gut, dass es das ist, weil wir hier nämlich ein wirkliches Problem haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute den vorliegenden Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick wie eine reine verwaltungstechnische Anpassung erscheint. Tatsächlich geht es aber um weit mehr. Es geht um die Funktionsfähigkeit unseres Staates, um effizienten Mitteleinsatz und um die Frage, ob wir bereit sind, auf offensichtliche Fehlentwicklungen entschlossen zu reagieren. Es geht aber auch darum, das Vertrauen in unseren Staat wiederherzustellen und jungen Menschen endlich wieder Sicherheit bei der Beantragung von BAföG zu geben. Als CDU-Fraktion sagen wir ganz klar: Ja, wir sind dazu bereit und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns die Ausgangslage ehrlich vor Augen führen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das BAföG, ist ein Bundesgesetz, das durch die Länder im Auftrag des Bundes mit dem entsprechenden Ausführungsgesetz, was wir ändern wollen, umgesetzt wird. Dabei gibt der Bund einen klaren Rahmen vor. Ein zentraler Grundsatz ist das sogenannte Wohnort- bzw. Studienortprinzip. Zuständigkeiten sollen sich daran orientieren, wo Studenten tatsächlich leben und studieren. Das ist kein bürokratisches Detail, sondern Ausdruck eines einfachen Gedankens. Verwaltung soll nah an den Menschen sein. Genau dieses Prinzip ist in Thüringen in den vergangenen Jahren ausgehöhlt worden. Die aktuelle Regelung hat dazu geführt, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen nicht nur für die rund 50.000 Studenten an unseren staatlichen Hochschulen zuständig ist, sondern darüber hinaus für eine stetig wachsende Zahl von Studenten an nicht staatlichen Hochschulen, selbst dann, wenn diese ihr Studium überhaupt nicht hier in Thüringen absolvieren. Besonders deutlich wird diese Entwicklung im Zusammenhang mit der IU, der Internationalen Hochschule. Diese Hochschule hat ihren Sitz hier in Thüringen, ist aber bundesweit tätig und zählt inzwischen weit über 100.000 Studierende. Ein erheblicher Teil davon studiert dezentral, digital oder an Standorten in anderen Bundesländern. Die Folge ist ein wachsender Anteil der BAföG-Anträge, die in Thüringen bearbeitet werden und die mit Thüringen faktisch nichts mehr zu tun haben. Das ist keine theoretische Betrachtung, sondern gelebte Verwaltungspraxis. Die Zahl der zu bearbeitenden Fälle ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Schätzungen gehen davon aus, dass mehrere Tausend zusätzliche Anträge jährlich allein auf diese Konstellation zurückzuführen sind. Jeder einzelne Antrag bedeutet Verwaltungsaufwand, von der Prüfung der Unterlagen über Rückfragen bis hin zum finalen Bescheid. Das bindet Personal, das verlängert Bearbeitungszeiten und das belastet ein System, das eigentlich für die Studenten in unserem beschaulichen kleinen Thüringen da sein soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen über eine strukturelle Schieflage, die immer größer wird, je stärker private Hochschulangebote wachsen. Denn eins ist doch klar: Die Dynamik im Bereich der nicht staatlichen Hochschulen wird anhalten. Die Studenten steigen bundesweit, digitale Studienangebote nehmen zu und Einrichtungen wie die IU wachsen weiter. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird sich das Problem weiter verschärfen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, so wichtig. Er setzt genau an der richtigen Stelle, nämlich bei der Zuständigkeit an. Künftig wird klar geregelt, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen für die Studenten an den staatlichen Hochschulen im Freistaat zuständig ist, also dort, wo ein unmittelbarer Bezug zu Thüringen besteht. Für Studenten an nicht staatlichen Hochschulen gilt hingegen wieder der Regelfall, den das Bundesgesetz, das BAföG, vorsieht. Das ist das Wohnortprinzip. Zuständig ist dann das Amt am Wohnsitz der Eltern oder in bestimmten Fällen am Wohnsitz der Studenten selbst. Das bedeutet konkret, wer in Bayern lebt, dessen Antrag wird in Bayern bearbeitet. Wer in Nordrhein-Westfalen lebt, dessen Antrag wird dort bearbeitet. Und wer in Thüringen lebt, bleibt selbstverständlich in der Zuständigkeit Thüringens. Das ist nicht nur systemgerecht, das ist auch fair. Denn es kann nicht sein, dass ein einzelnes Bundesland allein aufgrund eines Unternehmenssitzes dauerhaft Verwaltungsaufgaben für das gesamte Bundesgebiet übernimmt. Mit der Neuregelung führen wir das System zurück zu seiner ursprünglichen Logik. Wir stärken die örtliche Zuständigkeit, wir sorgen für kürzere Wege und wir entlasten unsere Verwaltung ganz konkret. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit. Die Übergangsregelung stellt sicher, dass bereits laufende Verfahren weiter in Thüringen bearbeitet werden. Es kommt zu keinen Brüchen, zu keinen Verzögerungen und zu keiner Verunsicherung bei den Betroffenen. Das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung, so funktioniert politisches Handeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch klar benennen: Diese Entwicklung ist nicht über Nacht entstanden. Sie ist das Ergebnis politischer Entscheidungen der Vergangenheit. Die Vorgängerregierung hat bewusst darauf verzichtet, zwischen staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen sowie zwischen tatsächlichem Studienort und formellem Sitz zu unterscheiden. In einer Zeit, in der private Hochschulen noch eine geringe Rolle gespielt haben, mag das vertretbar gewesen sein. Aber die Realität hat sich verändert und die Politik hat zu lange darauf nicht reagiert.
(Beifall CDU)
Heute stehen wir vor diesem Ergebnis: stark gestiegene Fallzahlen, überlastete Strukturen und unnötige Ausgaben. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt handeln. Ich möchte ausdrücklich betonen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Schritt gegen private Hochschulen – im Gegenteil. Thüringen profitiert von Vielfalt im Hochschulbereich. Auch private Anbieter leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung hier im Freistaat. Aber Vielfalt braucht eben auch klare Regeln und sie darf nicht dazu führen, dass staatliche Strukturen einseitig belastet werden. Genau hier setzt dieses Gesetz an. Es schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Studenten, den Anforderungen der Verwaltung und der Verantwortung des Landes für einen soliden Haushalt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund werbe ich ausdrücklich für die Überweisung an den zuständigen Bildungs- und Wissenschaftsausschuss. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Herr Geibert, ich will nur kurz eine Sache klarstellen. Ich habe gar nicht gesagt, dass die Landesregierung gar nichts getan hätte. Ich habe nur gesagt, dass ein entscheidender Punkt und eine zentrale Forderung der Studierenden, die bei der Anhörung im Petitionsausschuss zur Sprache kamen, im Oktober von allen Fraktionen hier im Landtag außer von uns abgelehnt wurden. Wir haben gesagt, es braucht eine schnelle Entlastung mit einem unkomplizierten Notfalldarlehen, solange der Antrag nicht bearbeitet ist. Das war der entscheidende Punkt.
(Beifall Die Linke)
Da wären wir auch bereit gewesen, im Ausschuss noch einmal eine Schleife zu drehen, um eine tragfähige Lösung zu finden; das aber wurde verhindert. Deswegen lösen wir eben nur einen Teil des Problems, nämlich den in der Zukunft. Die 12.500 Studierenden, die jetzt gerade auf die Bearbeitung ihres Antrags warten, teilweise bis zu zehn Monate, wurden dann eben im Stich gelassen.
(Beifall Die Linke)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Damit war die Redezeit auch abgelaufen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Tischner zu Wort gemeldet.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, Besucher auf den Tribünen, mit dem BAföG hat der Bundesgesetzgeber ein soziales Unterstützungsangebot geschaffen, um die Chancengleichheit im Bildungswesen zu verbessern und die soziale Mobilität zu steigern. Das setzt jedoch voraus, dass die Gewährung der Leistungen durch die Behörden auch tatsächlich funktioniert. Wie auch hier im Landtag immer wieder thematisiert werden musste, ist das Funktionieren der Behörden in Thüringen seit einigen Jahren nicht mehr in der zu erwartenden und auch notwendigen Art gewährleistet. Die Herausforderung – sie ist beschrieben – liegt darin, dass der Gesetzgeber die Aufgabe des BAföG-Vollzugs für Auszubildende an Hochschulen im Freistaat Thüringen einem Studierendenwerk übertragen hat, das ursprünglich für rund 50.000 an staatlichen Hochschulen eingeschriebene Studierende eingerichtet wurde. Für diese Studierenden kümmert sich das Studierendenwerk um den Betrieb der Mensen, um die Cafeterien, um den Wohnraum, um kulturelle Angebote und auch um Sozialberatung. Beim Vollzug des BAföG umfasst die Zuständigkeit jedoch nicht nur diese 50.000 Studierenden an den staatlichen Hochschulen, sie umfasst nun auch mehr als 140.000 Studierende, die einen Studienvertrag mit einer nicht staatlichen, also privaten Hochschule mit Sitz in Thüringen geschlossen haben – Tendenz steigend –, also mehr als dreimal so viele wie Kapazitäten vorhanden sind. Für diese örtliche Zuständigkeit wird gegenwärtig allein auf den unternehmerischen Sitz der nicht staatlichen Einrichtung abgestellt. Auf die Frage, ob der Studienbetrieb tatsächlich in Thüringen stattfindet und die Ausbildung am Sitz des Unternehmens erfolgt, kommt es derzeit eben nicht an. Das führt dazu, dass inzwischen mehr als die Hälfte aller Leistungsanträge, die beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen bearbeitet werden, von Studierenden an nicht staatlichen Hochschulen stammen. Vor allem aber führt es dazu, dass die weit überwiegende Zahl dieser Leistungsanträge von Studierenden eingereicht wird, die weder tatsächlich hier in Thüringen studieren, noch hier in Thüringen leben. Sie verfügen also über keine örtliche Verbindung zu Thüringen und zum Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen. Wenn nun durch die Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum BAföG die örtliche Zuständigkeit so geändert werden soll, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen nur noch dann zuständig ist, wenn es sich um Auszubildende an den zehn staatlichen Hochschulen Thüringens handelt oder wenn es sich um Auszubildende an nicht staatlichen Hochschulen handelt, die durch den Wohnsitz der Eltern oder den eigenen Wohnsitz mit Thüringen verbunden sind, dann ist das zwar eine Abkehr vom bisher bundesweit üblichen Verfahren, aber ein Notwendiges. Üblich ist bislang, dass sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ausbildungsortprinzip richtet und nicht nach dem Wohnort. Aber wir haben hier in Thüringen auch eine Sachlage, die von den ursprünglichen Vorstellungen des Gesetzgebers deutlich abweicht. Diese ursprüngliche Vorstellung war, dass sich Studierende an dem Ort aufhalten, an dem sich ihre Hochschule befindet, und dass sie deshalb auch dort ihre BAföG-Leistung beantragen können. Wenn jedoch aufgrund der Organisationsentscheidung eines privaten Bildungsunternehmens der formale Sitz des Unternehmens und die eigentlichen Ausbildungsorte auseinanderfallen, dann ist es angemessen und womöglich im Interesse der Studierenden auch dringend notwendig, von der bisher üblichen Handhabung bei der Bestimmung der örtlich zuständigen Behörde abzuweichen. Denn wenn die übliche Regelung dazu führt, dass beispielsweise ein Studierender aus Darmstadt, der ein Studienzentrum in Frankfurt am Main der privaten Hochschule nutzt, seinen BAföG-Antrag in Erfurt stellen muss, nur weil das Unternehmen hier den rechtlichen Sitz hat, dann ist das weder im Sinne des Auszubildenden noch im ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers
(Beifall CDU)
und erst recht nicht im Sinne des Freistaats Thüringen und der hier lebenden Studierenden. Die Landesregierung unterstützt deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit beim BAföG-Vollzug sehr. Die Koalition geht damit einen Weg, für den Rot-Rot-Grün lange nicht bereit war. Ich bin dankbar, dass dieser Weg nun gegangen wird und dass wir aber auch in den letzten Monaten weitere Dinge auf den Weg gebracht haben – sie sind gerade vom Abgeordneten Geibert genannt worden –, um das Problem nun endlich deutlich in den Griff zu bekommen. Mir ist bewusst, dass diese Neuregelung nicht zu einem idealen Ergebnis führen wird. Die Anwendung des Wohnortprinzips gemäß § 45 Abs. 1 BAföG auf Auszubildende an Hochschulen wird nämlich im Einzelfall durchaus zu Herausforderungen bei der Bestimmung des örtlich zuständigen Amts für Ausbildungsförderung führen können. Hier sind dem Landesgesetzgeber jedoch die Hände gebunden. Hier könnte nur der Bundesgesetzgeber für eine bessere, vollziehbare Regelung sorgen – Kollege Schaft hat darauf hingewiesen. Die in der Tat längst überfällige gesetzliche Neuregelung des BAföG böte hierfür einen entsprechenden Raum. Thüringen hat deshalb auch kürzlich eine Bundesratsinitiative unterstützt, die genau noch mal die Bundesregierung auffordert, beim BAföG zu liefern. Ich hoffe daher, dass diesem lange schon angekündigten Vorhaben einer Reform des BAföG und der dringend notwendigen Vereinfachung des Antragsund Bewilligungsverfahrens durch die Bundesregierung und den Bundestag nun auch endlich bald Taten folgen. Denn auch die Komplexität des bisherigen Verfahrens sorgt für unnötige und vor allem langwierige Verwaltungsverfahren. Zurück zu den Möglichkeiten der landesgesetzlichen Regelung: Der Landesgesetzgeber kann beim BAföG nur das regeln, was der Bundesgesetzgeber als Regelungsbereich zugewiesen hat. Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung für Studierende gehört eben genau dazu. Hier eröffnet das Bundessetz dem Land einen Gestaltungsspielraum. Ich danke den Fraktionen, insbesondere von CDU, BSW und SPD, die die Hinweise und auch die Bitten aus dem Ausschuss verstanden und aufgenommen und nun diesen Entwurf hier eingebracht haben. Ja, die geplante Neuregelung führt dazu, dass eine erhebliche Zahl von Antragsverfahren auf andere Ämter in anderen Bundesländern übergehen wird. Nach derzeitigem Stand sind das ungefähr 12.000 Fälle. Aber diese 12.000 Fälle verteilen sich auf weitere 58 Ämter für Ausbildungsförderung. Thüringen hat also eines von 59. Das sind im statistischen Mittel weniger als 210 Fälle je Amt. Oder anders ausgedrückt: Im Regelfall entspricht das etwa 3 Prozent der durchschnittlichen Fallzahlen pro Amt. Das kann kein Amt in der Republik überlasten. Beim Studierendenwerk Thüringen hingegen wird die Änderung dazu führen, dass dieses für alle Auszubildenden, die ihre Hochschulausbildung tatsächlich hier bei uns im Freistaat absolvieren, wieder als Dienstleister auch in diesem Bereich der BAföG-Bearbeitung und BAföG-Bewilligung auftreten kann. Leistungsanträge können dann ortsnah und vor allem schneller als bisher bearbeitet werden. Im Namen der Landesregierung freue ich mich auf die gemeinsame parlamentarische Beratung. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmung eintreten. Ich habe vernommen, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt wurde. Gibt es weitere Beantragungen für Ausschussüberweisungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die beantragte Ausschussüberweisung ab. Wer den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 22 auf Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3132 Ich frage die Fraktion Die Linke: Ist Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Schaft.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe ein Déjà-vu, jetzt nicht nur, weil wir gestern bereits über das Thema gesprochen haben, sondern weil wir in den gleichen Mechanismen sind. Es beginnt ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, die globalen Auswirkungen zeigen sich in Form massiver Verwerfungen, und das nicht nur in der internationalen Sicherheitsarchitektur, sondern auch in den global vernetzten Handelsund Wirtschaftsbeziehungen. Ich habe es gestern schon beim Handwerkskammerabend gesagt: Das Frühjahr 2026 erinnert mich doch sehr an das Frühjahr 2022. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde die Zeitenwende ausgerufen, vollzogen wurde sie aber nur bei der Aufrüstung. Und in Sachen Energieversorgung wurden nur neue Abhängigkeiten eingegangen. Und nun haben wir das Ergebnis: der erneute Preisschock für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Haushalte. Man muss also an der Stelle konstatieren: Die Zeitenwende bei der Energieversorgung wurde verschlafen.
(Beifall Die Linke)
Wie in Schockstarre werden jetzt Arbeitsgruppen einberufen, in denen dann über Maßnahmen diskutiert wird. Pendlerinnen, Mieterinnen, Landwirtinnen und alle Weiteren, die auf Benzin, Diesel, Öl oder Gas angewiesen sind, schauen in die Röhre, weil nichts anderes übrigbleibt, als für die Krise zu bezahlen, Geld, das in die Kassen von Konzernen geht, die die Gunst der Stunde für sich nutzen, um Geschäfte mit der Krise zu machen. Und wir sehen auch wieder hier: Der Markt regelt nur eins, den Gewinn der Konzerne.
(Beifall Die Linke)
Mit Blick auf die gestrige Debatte muss noch mal eins festgehalten werden: Wer die Krise allein auf die Tankstelle reduziert, dem ist die Lage, in der wir uns befinden, gar nicht ganz klar. Denn wir stehen erneut vor einer sozialen Krise, weil steigende Energiepreise die soziale Ungleichheit im Land verstärken werden. Die Schere zwischen denen, die für die Krise zahlen, und denen, die ihre Taschen durch die Krise füllen, wird immer größer. Es ist daher an der Zeit, jetzt zu handeln und die Fehler der letzten Jahre eben nicht zu wiederholen. Deswegen sagen wir ganz klar: Es braucht den Preisdeckel, und zwar jetzt.
(Beifall Die Linke)
Anstatt die Zahl der Preiserhöhungen an der Zapfsäule auf einmal am Tag zu limitieren, braucht es ein klares Stoppsignal bei den Preisen, aber eben nicht nur bei Kraft-, Heiz- und Brennstoffen, sondern auch bei Waren des täglichen Bedarfs wie Grundnahrungsmitteln, Kinderarznei und Hygieneprodukten. Andere Länder in der EU haben schon vorgemacht, wie so was gehen kann. Und auch mit dem Deckel ist es nicht getan. Wer nicht will, dass Rüstungs-, Lebensmittel- und Mineralölkonzerne sich auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen vollmachen, der muss eine Übergewinnsteuer einführen. Während wir noch über Vor- und Nachteile diskutieren, haben andere Länder in der EU schon gezeigt, wie es gehen kann, beispielsweise mit einer Zusatzsteuer für Öl- und Gaskonzerne von 25 Prozent in Großbritannien oder andere Länder mit Sonderabgaben wie in Spanien, Griechenland, Belgien, Rumänien, Tschechien und weiteren. Doch auch damit ist es nicht getan. Durch die erneute Situation in der Golfregion und den Preisschock sehen wir auch noch, was in den letzten Jahren einerseits energiepolitisch verschlafen wurde, aber eben auch von Rechtsaußen torpediert wurde. Was muss denn eigentlich noch passieren, damit wir verstehen, dass man am Ende nicht mit einem Kulturkampf um die Öl- oder Gasheizung Zukunft macht, sondern letztlich nur mit einer konkreten Entlastung Mieterinnen und Mieter, aber auch Eigenheimbesitzerinnen unterstützt, die am Ende verbunden sind mit einem klaren Weg hin zur Energiewende und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern?
(Beifall Die Linke)
Und dann braucht es natürlich – auch eine Forderung unseres Antrags – eine staatliche Preis- und Kontrollaufsicht, die ihren Namen verdient. Es kann doch nicht sein, dass wenige Konzerne diktieren, was die Mehrheit im Land zu bezahlen hat, und am Ende das Bundeskartellamt durch einen juristischen Kniff quasi lähmen können. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der übrigens auch von anderen kritisiert wird, weil beispielsweise auch Landwirtinnen und Landwirte gerade in dieser Situation eine große Sorge teilen, gerade in einer Zeit, in der das Saatgut ausgebracht werden muss, Pflanzen gedüngt werden müssen und dann am Ende eben nicht mehr kostendeckend produziert werden soll, dann wird von der Preissteigerung im Supermarkt sicherlich kein müder Cent bei den Landwirtinnen und Landwirten ankommen, sondern die stecken sich die Supermarkt- und Lebensmittelkonzerne in die Tasche. Auch das darf so nicht bleiben.
(Beifall Die Linke)
Was es also braucht, ist eine Entlastung für die Mehrheit statt Druck, und da erwarten wir von der Landesregierung auch ein konkretes Handeln. Zum Abschluss will ich die Gelegenheit aber auch noch mal nutzen, darauf aufmerksam zu machen, worum es auch geht, nämlich eben nicht nur um die sozialen Verwerfungen und die soziale Ungerechtigkeit, sondern es geht auch darum, was gerade in der Region los ist, um die Menschen im Nahen Osten und der Golfregion. Ja, die wirtschaftlichen Folgen sind eine Belastung für viele hier vor Ort. Vergessen sollten und dürfen wir aber nicht die Bedrohungen, denen die Menschen in der Region gerade ausgesetzt sind. Denn die Folgen dieses völkerrechtswidrigen Angriffskriegs spüren zuerst diejenigen in der Zivilbevölkerung im Iran, in Israel und den Nachbarstaaten. Und ich kann ganz ehrlich nur hoffen, dass die Menschen im Iran, die unter jahrzehntelanger Unterdrückung gelitten haben, ein baldiges Ende des Krieges erleben werden, mit einer Zukunft in einem demokratischen und freien Iran
(Beifall Die Linke)
und mit einer friedvollen Zusammenarbeit der Länder in der Region, und dass vor allem die Menschen im Iran über ihr eigenes Schicksal entscheiden können und nicht Machthaber wie Trump.
(Beifall Die Linke)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Vielen Dank für die Begründung des Antrags, Herr Abgeordneter Schaft. Ich eröffne nun die Aussprache und rufe Herrn Abgeordneten Henkel für die Fraktion der CDU auf.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben dieses Thema bereits gestern hier im Haus ausführlich diskutiert und ganz offen gesagt, es erschließt sich uns nicht, warum wir heute erneut über denselben Sachverhalt debattieren, außer aus einem Grund: Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag selber noch mal ein Zeichen setzen. Das ist natürlich ihr gutes Recht, aber es bleibt dabei, dass neue Erkenntnisse heute nicht zu erwarten sind. Wenn man in den Antrag reinschaut, beginnt er durchaus mit Forderungen, die auf den ersten Blick vernünftig klingen, weil sie die Positionen der CDU übernehmen: Entlastung bei Energiepreisen, Senkungen staatlicher Belastungen, stärkere Kontrollen bei Marktversagen. Aber ich sage Ihnen ganz klar: Das sind keine neuen Ideen der Linken, das sind die Positionen der CDU. Die haben wir immer so vertreten und die vertreten wir auch heute. Wir haben sie gestern im Sonderplenum auch in einem Antrag hier eingebracht, den allerdings, unseren vernünftigen Antrag, die Linke und die AfD Seite an Seite abgelehnt haben. Das ist die Realität.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Dann
können Sie ja zustimmen!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
haben es abgeschrieben bei uns!) Sehr geehrte Damen und Herren, der Unterschied zwischen CDU und Linken ist, dass wir als Christdemokraten für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft stehen. Die Linke will den Einstieg in etwas ganz anderes. Im weiteren Verlauf des Antrags wird das auch sehr deutlich, worum es den Linken in Wahrheit geht. Es geht um mehr Regulierung, mehr staatliche Eingriffe und am Ende eben immer um das Thema der Vergesellschaftung. Das ist eben aus unserer Sicht keine Sachpolitik, die die Linke hier betreibt, sondern das Stellen der Systemfrage. Das muss man auch klar so benennen. Das ist kein pragmatischer Beitrag zur Krisenbewältigung. Das ist ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Wirtschaftsordnung. Wir als Christdemokraten setzen auf Wettbewerb, Innovation und Angebotserweiterung. Sie setzen auf Preisvorgaben, staatliche Kontrolle und staatliches Eigentum. Das ist kein Unterschied im Detail, das ist ein Unterschied im System. Deshalb können wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Aber lassen Sie mich auch an dieser Stelle noch was zum Thema CO -Bepreisung sagen. Im Antrag 2 der Linken wird tatsächlich auch das Thema „Klimageld“ angesprochen, völlig zu Recht, denn es war ein zentrales Versprechen bei der Einführung des CO -Preises gewesen, dass es zwar eine Belas2 tung gibt, aber eben auch eine Rückerstattung. Die Realität sieht aktuell anders aus. Die Bürger zahlen und sie bekommen eben nichts zurück. Deshalb ist unsere Position hier auch klar, zumindest als CDU in Thüringen: Der CO -Preis muss ausgesetzt wer2 den, solange es das Klimageld nicht gibt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wer
regiert denn in Thüringen und Berlin?) Das ist ein wesentlicher Punkt. Alles andere wäre unredlich. Aber das ist ein Teil des ganzen Problems. Ein weiterer Teil ist tatsächlich das Verhalten der Mineralölkonzerne. Lassen Sie mich da auch deutlich sagen: Es gibt Fehlentwicklungen, gerade in diesem Bereich, wenn in Krisenzeiten Preise schneller steigen, als sie fallen. Wenn Marktmacht ausgenutzt wird, dann muss der Staat hinschauen und auch zu Recht handeln. Da müssen die Konzerne in die Schranken gewiesen werden. Da muss man ihnen auf die Finger klopfen. Dafür gibt es Instrumente. Das Kartellamt, das Kartellrecht, die Markttransparenzstellen und all diese Instrumente müssen konsequent genutzt werden. Das ist die Position der CDU, die wir im Land und auch im Bund so vertreten. Aber der entscheidende Punkt ist: Das Fehlverhalten einzelner Branchen wie hier der Mineralölbranche rechtfertigt eben keinen Generalangriff auf unsere gesamte Wirtschaftsordnung, wie er hier von der Linken unternommen wird. Hier wird ein Generalverdacht aufgebaut gegen die Wirtschaft, auch gegen den Mittelstand. Sie nehmen das Beispiel der Mineralölkonzerne und machen daraus ein generelles Narrativ: Die Konzerne, das System, der Markt funktionieren nicht. Und daraus leiten Sie dann ab: mehr Staat, mehr Kontrolle, mehr Enteignung. Das ist der eigentliche Zweck des Antrags der Linken. Aber das ist falsch, denn die überwältigende Mehrheit der Unternehmen in unserem Land arbeitet fair, investiert und schafft Arbeitsplätze und sie tragen letztlich unser Land. Wer das alles unter Generalverdacht stellt, der schadet am Ende genau denen, die unseren Wohlstand sichern und erwirtschaften. Die Antwort der Linken auf die Krise sind dann wieder Preisdeckel für Energie, für Kraftstoffe, perspektivisch für viele Bereiche des täglichen Lebens. Das Problem ist aber, Preisdeckel lösen keine Probleme, sie verschieben die Probleme nur. Das kann man auch sehr gut am Mietpreisdeckel sehen. Schauen Sie nach Berlin und schauen Sie mal, wie viele Wohnungen da in den letzten Jahren gebaut wurden.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Mehr als
Sie glauben!) Preisdeckel verknappen das Angebot, Investitionen bleiben aus und die Bürokratie wächst.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Nein!) Das ist die Realität. Und am Ende entstehen eben neue Probleme, während die alten ungelöst bleiben. Wer aber besonders betroffen ist: Gerade hier auch in Thüringen gibt es eine Personengruppe, die wird im Antrag der Linken fast völlig außer Acht gelassen. Das sind die Berufspendler, Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen, die oft weite Strecken zurücklegen müssen, weil sie eben keine Alternative haben zu anderen Arbeitsstellen. Das sind Leistungsträger unseres Landes, das sind die Menschen, die unser Land tragen, und genau diese Menschen trifft die aktuelle Entwicklung besonders. Deshalb sagen wir: Arbeit muss sich lohnen. Das bedeutet, wir brauchen konkrete Maßnahmen, gezielte Entlastungen für Pendler, bezahlbare Mobilität und keine zusätzlichen Belastungen durch ideologische Politik. Ein günstiges ÖPNV-Ticket reicht hier allein nicht aus. Das ist nicht die Lösung. Und ja, ein weiter Punkt, die Energiepolitik: Auch hier werden die Unterschiede im Ansatz zwischen Linken und zwischen CDU sehr deutlich. Wir als Christdemokraten sagen, ja, wir müssen unabhängiger werden, ja, auch erneuerbare Energien gehören dazu. Aber wir setzen natürlich auf Technologieoffenheit, auf Innovation, auf wirtschaftliche Vernunft, auf Bezahlbarkeit und auf Versorgungssicherheit. Der Antrag der Linken setzt auf staatliche Steuerung, zentrale Kontrolle, langfristiges staatliches Eigentum – das sind ideologische Vorgaben –, Subventionen, Verbote. Das geht definitiv in die falsche Richtung. Der eigentliche Kern ist immer das Ziel der Vergesellschaftung von Unternehmen. Nennen wir es anders: Letztlich ist es die Enteignung von Unternehmen. Das ist keine Krisenpolitik, das ist Ideologie. Als Fazit bleibt festzustellen: Der Antrag der Linken ist in Teilen übernommen von dem, was wir gestern hier vorgelegt haben, was Sie abgelehnt haben. Dann gibt es aber eine deutliche Erweiterung, die im Kern …
(Zwischenruf aus der Fraktion Die Linke)
Ja, Sie haben es gemeinsam mit der AfD abgelehnt. Richtig, dass Sie darauf nochmals hinweisen. Dann ist Ihr Antrag aber vor allem im Kern ideologisch und er beschreibt einfach den falschen Weg. Die realen Probleme werden ausgegrenzt, es werden falsche politische Ziele verfolgt. Deshalb sagen wir: Wir können dem Antrag nicht zustimmen. Wir stehen für klare Kante bei Fehlverhalten, auch bei großen Konzernen, aber genauso klar gegen pauschale Systemkritik und entschieden gegen sozialistische Experimente. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, was wir hier derzeit erleben, ist kein Versagen des Marktes. Was wir derzeit hier erleben, ist ein Komplettversagen der Politik,
(Beifall AfD)
und zwar einerseits, weil der Staat selbst größter Abkassierer ist, wenn über 60 Prozent der Kraftstoffpreise aus Steuern und ideologisch motivierten Abgaben bestehen, und andererseits, weil der Staat offenbar nicht in der Lage oder nicht Willens ist, die Marktmacht der Großkonzerne wirksam zu begrenzen – Stichwort „Kartellämter“. Beide Aspekte haben wir gestern in unserem Antrag hier bereits dargelegt: Steuern runter, sofortiges Ende des ideologischen Ablasshandels durch sinnfreie Abgaben, Kartellbehörden und Verbraucherzentralen stärken. Das waren unsere klaren Vorschläge, konkret und für jeden Bürger nachvollziehbar. Sie von den Linken haben das abgelehnt. Und das genau entlarvt Ihren heutigen Vorstoß als reine Alternativveranstaltung. Sie wollen gar nicht verhindern, dass abkassiert wird, und auch nicht, dass die Profiteure der Krise zur Verantwortung gezogen werden. Ihr Antrag setzt gerade nicht darauf, dass sich der Staat als größter Profiteur der aktuellen Kraftstoffkrise zurücknimmt. Ganz im Gegenteil, Sie nutzen die Krise, um noch mehr Staat, noch mehr Abgaben und noch mehr Belastungen zu rechtfertigen. Das ist mit der Alternative für Deutschland nicht zu machen.
(Beifall AfD)
Selbst die Problemanalyse, Ihre Problemanalyse, ist nur bruchstückhaft richtig. Ja, Sie stellen zutreffend fest, dass der völkerrechtswidrige Angriff der USA und von Israel auf den Iran weltweit zu Verwerfungen geführt hat. Ja, auch wir wünschen uns ein baldiges Ende des Kriegs und des Mullah-Regimes. Ja, Großkonzerne nutzen internationale Krisen immer wieder als Vorwand, um Preise anzuheben und ihre Profite zu steigern, und auch das war gestern Gegenstand unseres Antrags. Und ja, insbesondere die Menschen in Mitteldeutschland sind von den explodierenden Kosten besonders betroffen. Ja, hier ist politisches Handeln erforderlich. Aber an diesem Punkt endet dann auch unsere gemeinsame Analyse schon. Erstens blenden Sie wie so oft die Perspektive des deutschen Mittelstands vollständig aus, der Mittelstand, der natürlich ebenfalls unter steigenden Energiepreisen leidet und ohne den die Versorgung der Bevölkerung gar nicht möglich wäre. Es ist aber ganz deutlich zu erkennen, dass Unternehmer für Sie ein Feindbild sind, ganz ohne Unterscheidung, ob Großkonzern oder kleiner Betrieb.
(Beifall AfD)
Und zweitens: Noch im Feststellungsteil Ihres Antrags bedauern Sie, dass das bestehende Energiesystem in der Vergangenheit nicht konsequent genug im Sinne der sogenannten Energiewende umgebaut, sprich vorsätzlich zerstört wurde. Ergo: Sie fordern noch mehr von genau jener grün-sozialistischen Energie- und Wirtschaftspolitik, die Deutschland bereits vor der aktuellen geopolitischen Entwicklung zu einem Hochpreisland für Strom und Energie gemacht hat. Sie fordern weiter die ideologisch getriebene Energiewende. Sie fordern weiter die Subventionierung der Dekarbonisierung. Sie fordern weiter das Verbrenner-Aus und die subventionierte Elektromobilität, Sie fordern weiter immer neue EU-Regulierungen. Sie fordern weiter durch ideologische Embargos, unsere Versorgungssicherheit zu schwächen. Merke: Wer Angebot verknappt, wer funktionierende Energiequellen abschaltet oder wegsprengt, der produziert zwangsläufig steigende Preise.
(Beifall AfD)
Vor diesem Hintergrund sind auch Ihre Forderungen falsch und schädlich: Preisdeckel, höhere Abgaben, noch mehr wetterabhängiger Strom, Klimageld, staatliche Preisaufsicht und natürlich Verstaatlichung. Sie wollen nicht nur den unlauteren Wettbewerb und die Mitnahmeeffekte von Konzernen begrenzen, Sie wollen vor allem die Not der Bürger und der Unternehmen nutzen, um eine Chance zu nutzen, letztlich Privateigentum einzuschränken, um damit Wettbewerb und Preismechanismen außer Kraft zu setzen. Sie wollen überdies bewusst die Signalfunktion realer Knappheit außer Kraft setzen. Wohin Ihr Irrweg führt, ist historisch hinreichend belegt im wirtschaftlichen Niedergang Ihrer sozialistischen Einflusssphäre von der DDR über die Sowjetunion bis heute nach Kuba.
(Beifall AfD)
Ja, die Energiepreise steigen derzeit. Aber warum? Weil geopolitische Risiken reale Verknappung verursachen und Lieferketten zerstört sind. Doch ein Preisdeckel führt zu weniger Angebot und am Ende zum Mangel, siehe Ihre Ergebnisse Mietendeckel und Wohnungsknappheit. Eine Übergewinnsteuer zerstört Investitionsanreize durch fehlende Planungssicherheit, siehe die tägliche Industrieabwanderung deutscher Automobilkonzerne zum Beispiel nach Ungarn. Und Vergesellschaftung ist ein Angriff auf Eigentum und Freiheit unserer Gesellschaft. Sie negieren, dass soziale Marktwirtschaft vom Wettbewerb lebt und nicht von staatlicher Kontrolle. Was wäre stattdessen richtig? Ein ausgewogener, grundlastfähiger Energiemix, eine technologieoffene, subventionsfreie Wirtschaftspolitik, eine Diversifizierung der Energieversorgung und die Nutzung eigener Ressourcen und vor allem Entlastung durch niedrigere Steuern und zusätzliche Eingriffe: weg mit der CO -Bepreisung, runter mit der Mehr2 wertsteuer auf Energie, Senkung der Energiesteuer. Was wir brauchen, ist eine Politik im deutschen Interesse nach innen und nach außen.
(Beifall AfD)
Über 65 Prozent Energiesteuer auf Benzin, zusätzlich 17 bis 20 Cent CO -Abgabe und darauf noch 2 19 Prozent Mehrwertsteuer, sogar auf die Steuer selbst, das ist keine soziale Politik, das ist eine staatlich organisierte Verteuerung von Energie.
(Beifall AfD)
Wohlstand entsteht nicht durch Umverteilung, sondern durch Wettbewerb, Innovation und Freiheit. Die Menschen im Freistaat merken, dass etwas grundlegend falsch läuft – Preise steigen, Belastungen nehmen zu. Doch Ihre sozialistische Antwort lautet immer wieder: mehr Staat. Dabei ist der ideologisch motivierte Staatseingriff nicht die Lösung, er ist das Problem. Schauen Sie, auch bei den explodierenden Düngemittelpreisen unserer Landwirte tragen Sie und die Koalition der Energieund Klimaschwurbler die Verantwortung. Auch hier haben Sie uns vom Selbstversorger, vom Exporteur zum abhängigen Preisnehmer im internationalen Vergleich gemacht. Sie und die CDU-geführte Einheitsfront tragen die Verantwortung für höchste inländische Umweltauflagen,
(Beifall AfD)
für höchste CO -Kosten, für höchste Arbeitskosten 2 bei niedrigsten Nettolöhnen. Sie haben die Stilllegung eigener Düngemittelwerke zu verantworten. Sie haben durch Ihre über zehn Jahre währende falsche, ideologisch geprägte Wirtschaftspolitik unseren Wohlstand einer dekarbonisierten Gasmangellage geopfert. Wir erteilen Ihnen keine Absolution als vermeintliche Retter, denn Sie sind für uns Teil des Problems.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das können Sie gar nicht! Absolution erteilt garantiert nicht die AfD!) Deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab. Wir sagen Nein zu Sozialismus und Enteignung. Wir sagen Ja zu Freiheit und Wohlstand. Danke Ihnen.
(Beifall AfD)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, auch wir können feststellen bei der Analyse des Antrags der Linken, dass wir vieles für korrekt halten. Der völkerrechtswidrige Angriff auf den Iran führt zu erheblichen geopolitischen Verwerfungen, das sehen auch wir so. Vor allem Mineralölkonzerne nutzen die Situation aus, um die Preise und damit ihre Profite in die Höhe zu treiben, und das gerade jetzt, obwohl wir ja eigentlich nur 6,4 Prozent unseres Rohöls aus der Straße von Hormus beziehen. Trotzdem haben wir bei Super mittlerweile 35 Cent mehr als noch vor wenigen Wochen und beim Dieselpreis sogar 50 bis 60 Cent. Steigende Energiepreise verschärfen die soziale Ungerechtigkeit und sind vor allem in Ostdeutschland für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Ich habe gestern selber an der Tankstelle miterleben müssen, wie ein Handwerker seine Tankkarte nicht mehr einsetzen konnte und wirklich dastand und überlegt hat, was er macht, weil das Budget schon ausgereizt war. Das sind Situationen, da geht es eben nicht nur um die Pendler, nein, es geht auch um unser Handwerk, um die Menschen, die auch von A nach B – und das jeden Tag – kommen müssen. Natürlich ist es auch richtig, was die Linke sagt, dass in allererster Linie die Menschen im Iran und im Nahen Osten die Leidtragenden sind. Dieser Krieg muss sofort beendet werden. Wie wichtig wäre es in einer solcher Situation, einen Bundeskanzler zu haben, der sich klar zum Völkerrecht bekennt, auch wenn es Mut erfordert! Spaniens Premier Pedro Sánchez hat eindrücklich gezeigt, dass Europäer dem US-Präsidenten widersprechen dürfen, dass man den Aufrüstungswahn eben nicht mittragen muss, dass man die Kriegstreiberei eben auch nicht mitmachen muss. Dazu könnten die peinlichen Unterwerfungsgesten eines Friedrich Merz kaum in größerem Widerspruch stehen. Uns in Thüringen und in Deutschland insgesamt muss es nun angesichts der erheblichen Belastung durch ausgeuferte Energiepreise zum einen darum gehen, zügig Maßnahmen für die echte Entlastung umzusetzen, und zum anderen muss darüber geredet werden, welche grundsätzlichen Lehren aus den jüngsten Entwicklungen zu ziehen sind, wie wir resilienter und vor allen Dingen unabhängiger werden. Heute wird ja im Bundestag auch über die Spritpreise gesprochen. Auch da sei mir erlaubt mit kleinem Gruß nach Berlin: Vielleicht hätte Friedrich Merz bei unserem Antrag, den wir gestern eingereicht haben, abschreiben sollen.
(Beifall BSW)
Wir haben gestern darüber in unserem Sonderplenum gesprochen. Und ja, auch da hätte die Linke unseren Antrag mittragen können, da viele ihrer Punkte sich dort auch wiederfinden,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Un-
sere Punkte waren da drin!) ja, unser aller Punkte sich darin wiederfinden, die man hätte mittragen können. Eine Übergewinnsteuer für die Mineralölwirtschaft, mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, das hätten wir gestern beschließen können. Doch die Linke wie auch die AfD haben sich verweigert.
(Beifall BSW)
Und noch mehr: Wir hätten gestern gegenüber dem Bund deutlich eingefordert, die CO -Abgabe zeit2 weise auszusetzen und dann die Einnahmen als Klimageld an die Bürger auszuzahlen. Und wir hätten mittel- und langfristig wirksame Konsequenzen aus der aktuellen Krise gezogen, etwa in Form einer Infrastrukturoffensive für emissionsfreie Mobilität und einer ostdeutschen Wasserstoffinitiative zur Reduzierung von Abhängigkeiten, einer Verbesserung der CO -Bilanz und einer langfristigen Sta2 bilisierung der Kraftstoffpreise. Doch stattdessen hat die Linke all das aus politischem Kalkül abgeschmettert und präsentierte Teile davon nun in ihrem eigenen Antrag, aber kombiniert mit zahlreichen Forderungen, für die Sie hier offensichtlich keine Mehrheiten finden werden. Man kann doch nicht jeder Krise mit gigantischem Bürokratieaufwuchs oder Verstaatlichung begegnen, so wie es die Linke vorschlägt. Und man kann auch keine Zustimmung für Mobilitätskonzepte erwarten, die nur darauf ausgerichtet sind, kurzfristig die Ticketpreise zu drücken, aber dafür langfristig Investitionen in einen guten, klimaschonenden ÖPNV verhindern. Diese Investitionen hatten wir mit dem Antrag der Koalition aktiv eingefordert. Stattdessen einfach Preise zu senken und Betriebskostenzuschüsse zu erhöhen, wie es die Linke vorschlägt, ist wohl kaum eine Lösung.
(Beifall CDU, BSW)
Damit würde man vor allem den Kürzungsdruck auf ÖPNV-Betriebe und die öffentliche Hand nur weiter erhöhen und hätte dann noch weniger Mittel für Investitionen in eine zukunftsfeste Infrastruktur zur Verfügung. Wenn wir wirklich etwas verbessern wollen, helfen wohlfeile, aber realitätsferne Anträge, die nur darauf ausgerichtet sind, in irgendeiner Bubble aufzugehen, definitiv nicht weiter.
(Beifall CDU, BSW)
Meine Vorredner haben es hier schon angekündigt, dem können wir als BSW dann auch nur folgen. Insofern bedauern wir außerordentlich, dass der Koalitionsantrag im Sonderplenum keine Mehrheit gefunden hat, denn da hätte er sie gestern definitiv verdient. Dem Linken-Antrag werden wir trotz guter Analyse und einiger guter Punkte definitiv nicht zustimmen können.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, wir stehen heute erneut hier, um über Energiepreise zu debattieren. Und wenn ich ehrlich bin, blicke ich mit einer gewissen Ratlosigkeit auf die heutige Tagesordnung. Denn wenn wir den gestrigen Tag Revue passieren lassen, da muss man ganz nüchtern feststellen: Inhaltlich ist von unserer Seite eigentlich alles gesagt worden. Wir haben unsere Position dargelegt, wir haben unsere Argumente ausgetauscht und haben deutlich gemacht, wo wir die Schwerpunkte für die Entlastung der Thüringerinnen und Thüringer setzen wollen. Dass wir nun, keine 24 Stunden später, erneut über dasselbe Thema sprechen, zeigt zwar, wie wichtig uns allen diese Frage ist, es zeigt aber auch, dass wir im parlamentarischen Prozess gestern eine Chance ungenutzt gelassen haben. Es ist schade, dass wir die Zeit heute nutzen müssen, um bereits Gesagtes zu wiederholen, anstatt bereits an der Umsetzung von Lösungen zu arbeiten. Aber gut, die Debatte ist angesetzt und daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, unsere Position noch einmal mit der gebotenen Sachlichkeit und Klarheit zu verdeutlichen. Ein Vorwurf, der gestern im Raum stand, der jetzt mehrfach schon als Zwischenruf gebracht wurde, war, wir hätten bei der Linken abgeschrieben. Aber lassen Sie uns doch vielleicht viel mehr über das reden, was uns verbindet, als das, was uns trennt, und lassen Sie mich das aus der Perspektive beleuchten. Wenn wir in unseren Anträgen ähnliche Forderungen aufstellen, dann ist das doch kein Zeichen von Ideenlosigkeit. Im Gegenteil, es ist ein Beleg dafür, dass wir in der Analyse der Probleme und in der Auswahl der notwendigen Werkzeuge oft gar nicht so weit auseinanderliegen. Wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten Ihre Forderungen übernommen, dann sagen Sie damit gleichzeitig, dass auch unsere inhaltlichen Punkte richtig sind. Wir sind uns einig, die Belastung der Haushalte ist an der Schmerzgrenze angekommen. Wir sind uns einig, die soziale Schieflage bei den Energiekosten muss korrigiert werden. Und wir sind uns einig, eine Übergewinnsteuer von Mineralölkonzernen ist in einer Zeit, in der sich wenige auf Kosten der Allgemeinheit bereichern, ein Gebot der Gerechtigkeit. Auch das Klimageld ist für uns kein Verhandlungschip, sondern eine notwendige soziale Leitplanke der Transformation. Dass wir die gleichen Instrumente für richtig halten, sollte uns eigentlich zu Verbündeten machen, nicht zu Gegnern in einem rhetorischen Schaukampf.
(Beifall BSW)
Der zentrale Punkt aber, an dem sich unsere Wege trennen, ist die Forderung nach Vergesellschaftung von Energieunternehmen. Ich möchte das ganz sachlich begründen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Unsere Skepsis ist keine Abwehrreaktion gegen linke Politik, sondern eine Reaktion auf die Realität unseres Rechtsstaats. Die Hürden, die unser Grundgesetz in den Artikeln 14 und 15 für solche Maßnahmen ausstellt, sind massiv. Wir reden hier nicht von kleinen Anpassungen, sondern von Eingriffen, die jahrelang, wenn nicht jahrzehntelang juristische Schlachten nach sich ziehen würden. Wer den Menschen verspricht, dass eine Enteignungsdebatte den Strompreis oder den Dieselpreis von morgen senkt, der weckt Erwartungen, die politisch und rechtlich kaum einzuhalten sind. Wir wollen keine Politik der leeren Versprechen, sondern Politik, die dort hilft, wo der Schuh drückt, und zwar rechtssicher und sofort. Ein weiterer wesentlicher Aspekt unserer Ablehnung ist die Frage der Investitionssicherheit. Thüringen befindet sich mitten in einem gewaltigen Umbau seiner Infrastruktur. Wir wollen weg von den fossilen Brennstoffen. Wir wollen hin zum grünen Wasserstoff, zu modernen Netzen und zu einer unabhängigen Energieversorgung. Diesen Umbau können wir als Land nicht alleine stemmen. Wir sind auf private Investitionen angewiesen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit, um Milliarden in unsere Netze und Speicher zu investieren. Eine Debatte über Vergesellschaftung, so nachvollziehbar sie aus einem Gefühl der moralischen Empörung über höhere Gewinne auch sein mag, sendet ein fatales Signal an potenzielle Investoren. Wir riskieren, dass dringend benötigtes Kapital für die Energiewende einen Bogen um Thüringen macht. Das können wir uns nicht leisten. Wir brauchen diese Investitionen, um Arbeitsplätze zu sichern und um den Wirtschaftsstandort Thüringen zukunftsfest zu machen. Unser Weg ist es daher, den Markt sozial zu regulieren und Gewinne fair zu besteuern, anstatt die Eigentumsstrukturen in einer Weise infrage zu stellen, die den Fortschritt lähmt. Lassen Sie mich aber auch eines ganz deutlich sagen: Dass wir Ihren Weg der Enteignung ablehnen, bedeutet nicht, dass wir den Status quo verteidigen. Für die SPD-Fraktion ist klar, Energie ist eine gute Daseinsvorsorge. Niemand darf im Winter in einer kalten Wohnung sitzen, weil er die Rechnung nicht bezahlen kann. Niemand darf durch die Kosten für den Weg zur Arbeit in den Ruin getrieben werden.
(Beifall BSW, SPD)
Deshalb kämpfen wir für das Klimageld, deshalb kämpfen wir für faire Löhne, damit die Menschen die steigenden Kosten überhaupt tragen können. Soziale Gerechtigkeit bedeutet für uns, die Menschen zu befähigen und sie direkt zu entlasten. Wir wollen das Geld direkt in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger bringen, anstatt es in langwierigen Entscheidungsprozessen für Konzerne zu binden. Unser Ziel ist ein Thüringen, das seine Klimaziele erreicht, ohne den sozialen Zusammenhalt zu verlieren. Wir wollen eine Transformation, die alle mitnimmt, den Facharbeiter in Jena genauso wie die Rentnerin im Eichsfeld. Das ist unser Kompass und an diesem lassen wir uns messen. Zum Abschluss möchte ich noch einmal den Blick nach vorne richten. Auch wenn wir gestern unterschiedliche Wege gewählt haben und heute erneut über dieselben Argumente sprechen, unsere Hand bleibt ausgestreckt. Es bringt den Menschen im Land nichts, wenn wir uns in unseren Grabenkämpfen verlieren. Lassen Sie uns die Punkte nehmen, bei denen wir uns einig sind, die Übergewinnsteuer, das Klimageld, den Ausbau der Erneuerbaren, und lassen Sie uns dort gemeinsam Druck machen und weiter diskutieren.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Nein. Wir hätten uns gewünscht, dass wir bereits gestern ein gemeinsames Signal der Stärke ausgesendet hätten. Dass dies nicht geschehen ist, bedauern wir. Aber Politik ist ein fortlaufender Prozess. Wir laden Sie ein, in Zukunft den Fokus wieder auf die Lösungen zu legen, gemeinsam, die rechtlich machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Lassen Sie uns für die Menschen in Thüringen arbeiten, statt uns an taktischen Spielchen abzuarbeiten. Wir sind bereit für den Dialog, heute und in der Zukunft. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Henkel, aber auch Frau Wirsing machen es meines Erachtens notwendig, noch mal klarzustellen, welche Vorlage als Erste eingereicht wurde: unsere Vorlage am 18. März und die der Koalition am 24. März. Also dieser Plagiatsvorwurf ist absurd.
(Beifall Die Linke)
Lassen Sie mich zu Beginn klar benennen – und damit bin ich wieder beim Antrag –, worum es hier geht. Es ist nicht einfach der Markt, der die Preise steigen lässt. Es sind auch nicht nur äußere Umstände. Wir erleben, dass große Energie- und Mineralölkonzerne Krisen gezielt nutzen, um Preise nach oben zu treiben und ihre Gewinne zu steigern. Was wir hier sehen, ist kein Automatismus, es ist ein Geschäftsmodell. Preise steigen schnell und sie sinken nur selten wieder im gleichen Maß. Während viele Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen, werden auf der anderen Seite eben bei den Ölkonzernen, nicht bei den Unternehmen hier in Thüringen, aber bei den Öl- und Energiekonzernen, die weltweit agieren, Zusatzgewinne erzielt, die mit realen Kostensteigerungen nur wenig zu tun haben. Das muss man klar benennen, und das tun wir hier. Das ist Abzocke.
(Beifall Die Linke)
Wir wollen deshalb erstens einen Preisdeckel. Kollege Henkel nennt das Sozialismus, wir nennen das Preisdeckel. Wenn Märkte in Krisen nicht funktionieren, muss der Staat eingreifen. Das ist keine ideologische Forderung, so Ihr Vorwurf, sondern gelebte Praxis. In der Energiekrise 2022 hat auch Deutschland Preisbremsen für Strom und Gas eingeführt. Auf EU-Ebene wurden sogar Erlösobergrenzen für Stromerzeuger festgelegt. Das heißt, Preisdeckel sind längst Realität.
(Beifall Die Linke)
Die Frage ist also nicht, ob das geht, sondern warum wir es in der aktuellen Krise nicht konsequent anwenden. Wir wollen zweitens eine Übergewinnsteuer. Auch die Übergewinnsteuer ist kein theoretisches Konzept. Die Europäische Union hat 2022 eine verpflichtende Abschöpfung von krisenbedingten Übergewinnen im Energiesektor beschlossen. Auch Deutschland wurde verpflichtet, eine Übergewinnsteuer einzuführen. Übergewinne von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen unterlagen einer Sonderbesteuerung von 33 Prozent. Wenn Unternehmen Gewinne machen, die nicht auf eigener Leistung beruhen, sondern auf Krisen und Knappheit, dann müssen diese Gewinne zurück an die Gesellschaft gezahlt werden. Aber genau das fehlt aktuell wieder.
(Beifall Die Linke)
Wir erleben steigende Preise, aber keine wirksame Abschöpfung dieser Krisengewinne, und das ist ein politisches Versäumnis.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ge-
nau!) Wir wollen drittens die Auszahlung des Klimagelds. Das Klimageld ist seit Jahren Teil der energiepolitischen Debatte. Das war die zentrale soziale Komponente bei der Einführung der CO -Bepreisung. 2 Versprochen wurde von der damaligen Bundesregierung, die Einnahmen zu gleichen Teilen an die Menschen zurückzuerstatten. Und die Realität ist: Bis heute gibt es kein funktionierendes Klimageld. Die Belastung durch steigende CO -Preise bleibt, 2 die Entlastung kommt nicht. Das ist sozialpolitisch schlicht nicht akzeptabel. Wir schlagen viertens vor, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf 0 Prozent zu senken – nur mal in Richtung AfD. Auch hier gilt: Das ist keine abstrakte Forderung, das EU-Recht macht dies möglich. Spanien hatte Ende 2022 genau dies getan: Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst und Gemüse 0 Prozent. Das bedeutet eine direkte Entlastung bei steigenden Lebensmittelpreisen.
(Beifall Die Linke)
Wir wollen fünftens die Kosten der Mobilität begrenzen. Mobilität ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Krise in andere Bereiche durchzieht. Steigende Kraftstoffpreise führen zu steigenden Betriebskosten im ÖPNV, zu steigenden Energiepreisen für Verkehrsunternehmen. Wenn wir hier nichts unternehmen, werden die Ticketpreise steigen. Deshalb sagen wir, das Deutschlandticket muss wieder ein 9-Euro-Ticket werden und der Freistaat muss seine Zuschüsse an die Aufgabenträger des ÖPNV erhöhen und die Verkehrsunternehmen jetzt bei den Betriebskosten entlasten.
(Beifall Die Linke)
Andernfalls wird der Umstieg auf den ÖPNV unattraktiv – genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen. Wir wollen sechstens eine Preisaufsicht etablieren. Wir reden seit Jahren über den sogenannten Rakete-und-Feder-Effekt. So steigen Rohölpreise an der Börse und die Preise an der Tankstelle reagieren sofort. Sinken die Rohölpreise allerdings, sinken die Preise an den Tankstellen nur langsam. Das ist kein Einzelfall, das ist systematisch beobachtbar. Genau deshalb reicht es nicht, auf den Markt zu vertrauen. Wir brauchen eine Preisbeobachtungsstelle mit klaren Eingriffsmöglichkeiten sowie ein Kartellrecht, das auch konsequent durchgesetzt wird.
(Beifall Die Linke)
Wir wollen siebentens die fossile Abhängigkeit konsequent weiter verringern. Und damit bin ich beim entscheidenden Punkt. Warum sind wir hier und heute überhaupt so anfällig? Weil wir in Deutschland und in Thüringen nach wie vor stark abhängig sind von fossilen Energien und globalen Lieferketten. Die aktuelle Eskalation durch den Krieg im Nahen Osten zeigt das deutlich. Wenn zentrale Handelsrouten wie die Straße von Hormus betroffen sind, wenn Förderanlagen angegriffen werden, dann steigen die Preise weltweit. Fossile Abhängigkeit bedeutet daher mehr Preisschocks, mehr Unsicherheit, mehr Belastung für die Menschen. Die Antwort kann dann nicht sein, Gas in der norddeutschen Tiefebene durch Fracking zu fördern, sondern die Antwort ist der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien in dezentralen Versorgungsstrukturen. Nur so lassen sich die Auswirkungen von globalen Krisen reduzieren. Wir wollen – achtens – auch Vergesellschaftung in Betracht ziehen, sehr geehrter Kollege Henkel. Wenn Konzerne ihre Marktmacht systematisch ausnutzen, wenn sie in Krisen Gewinne maximieren und wenn der Staat trotz aller Instrumente nicht ausreichend eingreifen kann, dann muss auch eine grundsätzliche Frage gestellt werden: Wie organisieren wir zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge? Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes geben darauf eine klare Antwort: Vergesellschaftung ist möglich, sie kann notwendig sein, zeitlich befristet oder dauerhaft. Sie ist ein geeignetes Mittel, wenn Märkte versagen und die Versorgungssicherheit sowie bezahlbare Preise gefährdet sind. Sehr geehrte Damen und Herren, alle Instrumente, die wir vorschlagen, sind erprobt – Preisbremsen, Übergewinnabschöpfung, Mehrwertsteuersenkung, selbst Vergesellschaftung. Es fehlt nicht an Möglichkeiten. Es geht also auch anders, sozial gerecht, konkret wirksam, gerade jetzt und mit einer klaren Perspektive für die Zukunft. Ich bitte trotz aller gegenteiligen Ausführungen um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Danke, Herr Abgeordneter Thomas. Gibt es Wortmeldungen der Landesregierung? Ja, Herr Minister.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Ich würde
gern noch mal was sagen!) Entschuldigung, natürlich gern. Herr Henkel.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Ich will jetzt mal den Blick an die Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream richten. Sie denken wahrscheinlich, Mensch, was treiben die im Landtag, da wird diskutiert, es kommt letztlich nichts raus. Den Eindruck kann man gewinnen, aber es gibt auch gute Nachrichten. Gerade vor einer halben Stunde gab es eine Beschlussfassung im Bundestag für eine Beschlussvorlage der CDU/SPD, die die Kartellämter mit deutlich mehr Befugnissen ausstattet, die auch sehr schnell greifen wird und die die Tankstellen verpflichtet, nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen zu dürfen, immer um 12.00 Uhr. Preise senken können sie jederzeit. Ich merke, die AfD meckert genauso wie die Linke. Das zeigt auch das Abstimmverhalten im Bundestag: AfD und Linke haben dort gegen diesen Antrag gestimmt, genauso wie gestern hier.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Erhöhen
ist erhöhen!) Ich erinnere noch mal daran, wir hatten gestern hier einen Antrag zu einem ähnlichen Thema der AfD, der hat aber abgestellt auf geopolitische Forderungen, für die wir hier in Thüringen einfach nicht zuständig sind, die wir auch nicht ändern können. Und es gab einen Antrag der Linken, über den haben wir debattiert und gesagt, warum der falsch ist, der geht in die falsche Richtung, der will den Sozialismus wieder einführen. Beides geht nicht. Wir haben als Brombeere gestern einen Antrag eingebracht – CDU, SPD und BSW. Dieser Antrag war vernünftig, aber auch hier haben AfD und Die Linke gesagt: Nein, wir stimmen dem nicht zu. Das ist die Realität aktuell. Wir sehen aber ganz konkret im Bund heute, es gibt Dinge, die gehen voran.
(Unruhe AfD)
Katherina Reiche als Wirtschaftsministerin hat gerade vor einer halben Stunde …
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Nein, ich habe nur noch 45 Sekunden, ich muss mich beeilen. Katherina Reiche hat im Bundestag heute noch mal klargemacht, dass die CDU für die Anhebung der Pendlerpauschale offen ist. Das würde gerade den Menschen hier im ländlichen Raum helfen, die jeden Tag zur Arbeit fahren müssen. Heute findet die Ministerpräsidentenkonferenz-Ost statt, da sind auch Friedrich Merz als Bundeskanzler und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche vor Ort. Da wird es einen konkreten Antrag aus Thüringen heraus geben, von unserem Ministerpräsidenten Mario Voigt vorgetragen, der darauf abstellt, die CO -Bepreisung in der aktuellen Krise auszusetzen 2 und so lange ausgesetzt zu halten, bis es eine Kompensation gibt, wie sie mal geplant war. Das sind konkrete Maßnahmen, die ergriffen werden. Es ist eben nicht so, dass nur diskutiert wird. Es gibt konkrete Maßnahmen. Wir stehen dafür. Wir wollen keine sinnlosen Diskussionen, sondern konkrete Maßnahmen. Wir wollen die Bürger entlasten. Danke schön.
(Beifall CDU)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Danke schön, Herr Abgeordneter Henkel. Ich schaue noch mal ins Rund. Herr Mühlmann hat eine Wortmeldung und Herr Prophet auch. Herr Kummer, Sie müssen bitte noch ein bisschen Geduld haben. Herr Mühlmann dann oder wer jetzt? Herr Prophet. Vielleicht noch mal zur Erläuterung, falls jemand eine Zwischenfrage hat: Es gibt Zeit obendrauf. Wir stoppen dann kurz die Uhr. 1 Minute gibt es obendrauf. Herr Kobelt, ist das auch eine Wortmeldung? Herr Prophet, Sie haben das Wort.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Danke schön, Frau Präsidentin. Liebe Thüringer, für Sie zur Einordnung: Alles, was passiert, ist das Ende in einer Kette von ganzen Reaktionen und so muss man das alles ein bisschen einordnen. Lieber Kollege Henkel, Sie und Ihre Seilschaften sprengen Kühltürme von Atomkraftwerken.
(Beifall AfD)
Sie und Ihre Freunde schauen zu, wenn Ihre Freunde in der Ukraine uns Nord Stream 2 wegsprengen. Sie sind nicht einmal in der Lage, sich in unserem Wirtschaftsausschuss klar und deutlich für ein Verbrenner-Aus zu positionieren. Mit den fadenscheinigen Begründungen, mit denen Sie hier kommen, können Sie auch nicht die 60 Prozent Steuern auf den Sprit rechtfertigen. Sie haben in Ihrer gesamten Historie, in Ihrer gesamten Vita jeden Anspruch auf marktwirtschaftliche Äußerungen verloren.
(Beifall AfD)
Bitte belügen Sie die Thüringer nicht weiter. Danke Ihnen.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir noch mal kurz zwei Punkte zu dem Antrag der Linken. Also zunächst wäre ich dafür, die Debatte zu versachlichen. Ich muss auch sagen, dass es trotz der Unterschiede, die ich gleich benenne, große Schnittmengen mit dem Linken-Antrag gibt. Allerdings haben wir mal ausgerechnet oder grob geschätzt, was das alles kostet, was Sie gefordert haben. Da kommen wir mit den ganzen Senkungen, die Sie versprochen haben, fast schon in einen Billionenbereich. Das ist natürlich nicht umsetzbar. Es wäre gut gewesen, wenn Sie zumindest in einem Teil von diesen Forderungen im Bundesrat nicht dem Rüstungspaket der Bundesregierung zugestimmt hätten,
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
sondern BSW-Positionen unterstützt und das Geld dann für die Einsparungen verwendet hätten, mit denen Sie hier bei den Menschen entlasten wollen. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, unser Ministerpräsident kämpft gerade in der Ministerpräsidentenkonferenz-Ost für notwendige Maßnahmen zur Senkung der Kosten für Treibstoffe und Kraftstoffe. Auf meine Bitte hin trifft sich morgen die Energieministerkonferenz. Auch dort werden wir dieses Thema beraten, weil es dringend notwendig ist, den Menschen im Land und den Unternehmen im Land bei diesen gigantisch gestiegenen Energiekosten schnell zu helfen. Es wäre schön gewesen, wenn wir vor diesem Hintergrund gestern die Möglichkeit bekommen hätten, mit einem Votum des Thüringer Landtags gestärkt in diese Verhandlungen zu gehen, denn das Grundprinzip in einem föderalen Staat ist es, dass man für seine Position Mehrheiten gewinnt. Nun ist nach den gestrigen Entscheidungen des Landtags heute nur noch der Antrag der Linken übrig geblieben, den man sich jetzt vor dem Hintergrund angucken kann, ob das ein Antrag ist, mit dem ich gute Chancen hätte, bei der Energieministerkonferenz morgen Mehrheiten dafür zu gewinnen. Es tut mir leid, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linken, diese Chancen sehe ich nicht.
(Beifall CDU, BSW)
Ich will auf ein paar Punkte eingehen und im Vorfeld deutlich machen, wie drängend die Situation ist. Wir haben es gestern schon ein Stück weit geopolitisch eingeordnet. Es sind mit Beginn des Ukraine-Kriegs, als die Abhängigkeit von russischer Energieversorgung beendet wurde, neue Abhängigkeiten entstanden, gerade von Flüssiggas aus den USA. Gestern war in der „Berliner Zeitung“ und in der „TAZ“ die Schlagzeile zu lesen: „USA drohen EU mit LNG-Lieferstopp“. Im Rahmen der Verhandlungen des Europäischen Parlaments zu dem Zollabkommen mit den USA hat Trump deutlich gemacht, dass er, wenn denn das Europäische Parlament nicht seinen Vorstellungen folgt, hier entsprechende Drohkulissen realisieren möchte. Und was das für die Energiekosten und Energieverfügbarkeit in Europa bedeuten würde in der aktuellen Situation, das können wir uns alle nur ausmalen. Deshalb wäre es dringend notwendig, etwas zu tun. Und wie gesagt, wir bräuchten dafür auch parlamentarische Unterstützung. Aber beim Antrag der Linken, Preisdeckel für ganz, ganz viele Dinge: Grundnahrungsmittel, Arznei-/Hygieneprodukte, Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Wie soll das denn realisiert werden?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
haben wir doch gesagt!) Also ich habe mir aktuell auf Basis dieses Antrags mal angeguckt: Brotweizen unter 180 Euro die Tonne gerade, Brotroggen rund 150 Euro die Tonne, Schnittkäse das Kilogramm 3,50 Euro, Blockbutter das Kilogramm 4,50 Euro. Das sind die niedrigsten Preise seit zwei Jahren. Und die Landwirte, die zu diesen Preisen ihre Produkte liefern müssen, wissen gerade nicht, wie sie den Diesel bezahlen sollen, um die Frühjahrsbestellung zu machen. Wie soll denn der Preisdeckel funktionieren? Wer soll denn den Landwirten das, was sie aktuell auf dem Markt nicht mehr erlösen können, um das nächste Jahr auf den Weg zu bringen, bezahlen? Also wo wollen Sie ansetzen und wo sind die entsprechenden Haushaltsmittel, die dann bereitgestellt werden müssten, um die Differenz des Preisdeckels mit öffentlichem Geld auszugleichen? Oder denken Sie, das erledigt sich? Sie haben ja neulich schon mal die These rübergebracht, dass es kein Recht auf Gewinn gibt. Aber ein Agrarbetrieb, der nicht mehr seine Löhne zahlen kann, muss zumachen. So einfach ist das.
(Beifall CDU, BSW)
Übergewinnsteuer: Zu der Steuerfrage habe ich schon was gesagt. Da wird bundesweit nach einer Lösung gesucht. Wir haben uns auch mit der Kartellfrage beschäftigt. Da gibt es inzwischen die Entscheidung des Bundestags. Da hat Herr Henkel gerade darauf hingewiesen. Wir haben als nächsten Punkt den Bezug Klimageld, der gestern auch im Antrag der Koalition drin war. Aber so, wie Sie es reinschreiben, funktioniert es nicht. Bei Ihnen steht, dass unsere Energieerzeugung auf erneuerbare Energien umgebaut werden soll, und um die daraus eventuell entstehende zusätzliche Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verhindern, soll ein bundesweites Klimageld eingeführt werden. Das bundesweite Klimageld bezieht sich aber nicht auf erneuerbare Energien, sondern es resultiert aus der CO -Beprei2 sung. Wenn Sie die vorher weggenommen haben, wo wollen Sie denn dann noch Ihr Klimageld herbeziehen? Also das, was gestern die Koalition gefordert hat, war eine sofortige Erstattung aus den Einnahmen der CO -Bepreisung als Klimageld. Das 2 war der sachgerechte Ansatz. Und bis dahin soll die CO -Bepreisung ausgesetzt werden, bis die Re2 gelungen dafür gefunden sind. Das hilft also sofort. Aber das, was Sie hier schreiben, das soll in einer Zukunft wirken, und das Instrument des Wirkens schaffen Sie gleichzeitig ab. Also vor dem Hintergrund – tut mir leid – verstehe ich nicht, wie es wirken soll. Über die Mehrwertsteuer entscheiden wir hier tatsächlich im Thüringer Landtag nicht und das ist auch eine Debatte, die aktuell nicht geführt wird. Also da müsste separat noch mal angefangen werden. Damit brauche ich aber in die Energieministerkonferenz nicht zu gehen. Das Thema „Deutschlandticket“ kommt als Nächstes. Die Kosten für das Deutschlandticket sind zum 1. Januar von 58 Euro auf 63 Euro erhöht worden. Trotz der Preiserhöhung kam es zu keinem nennenswerten Rückgang der Abonnenten seit Januar. Das zeigt, dass das Deutschlandticket im Segment der Mobilitätsangebote in seinem Preis-Leistungs-Verhältnis gerade für diejenigen, die jeden Tag mobil sein müssen und es mit dem Deutschlandticket sein können, was wir im ländlichen Raum ja leider nicht überall haben, attraktiv ist. Der Preis des Deutschlandtickets ist für das ganze Jahr 2026 verbindlich vorgegeben. Das heißt, der wird nicht steigen durch die gestiegenen Spritpreise. Dementsprechend ist er im Vergleich zu den Verbraucherpreisen für Kraftstoffe auch mittelfristig stabil. Aus diesem Grund ist das Deutschlandticket durch die aktuelle Entwicklung noch attraktiver geworden und wird kurzfristig weitere Kunden aus dem Bereich des motorisierten Individualverkehrs aus unserer Überzeugung gewinnen. Es gibt gerade auch keine Bundesmittel oder Landesmittel im Haushalt, um das Deutschlandticket jetzt noch mal zu subventionieren. Vor dem Hintergrund sehe ich auch nicht, wo kurzfristig ein Lösungsansatz gegeben wäre. Die Frage der Betriebskostenzuschüsse haben Sie mit angesprochen. Die Betriebskostenzuschüsse für den angesichts der Tarife nicht eigenwirtschaftlich betreibbaren ÖPNV durch die Verkehrsunternehmen in Thüringen zahlt der jeweilige Aufgabenträger im Rahmen des bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Ob und inwieweit das Verkehrsunternehmen Steigerungen bei den Betriebskosten an den Aufgabenträger weiterberechnen kann oder diese selbst tragen muss, bestimmt sich ebenfalls nach dem bestehenden Dienstleistungsauftrag. Die Regelungen hierfür sind in Thüringen höchst unterschiedlich gestaltet. Wir haben viele Aufgabenträger. Bereits vor dem Hintergrund ist die wirtschaftliche Betroffenheit der einzelnen Verkehrsunternehmen höchst unterschiedlich. Hinzu kommen erhebliche Unterschiede im Beschaffungsmanagement der Verkehrsunternehmen. Angesichts dieser höchst unterschiedlichen Gemengelage scheint es nicht angezeigt, die regulären Zuschüsse des Landes an die kommunalen Aufgabenträger für deren Betriebskostenaufwand im ÖPNV pauschal zu erhöhen. Unabhängig davon stehen im Landeshaushalt 2026 dafür auch keine Gelder zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben dann noch die Forderung nach einer Preisbeobachtungsstelle für Lebensmittel und Energie. Für Energie gibt es so etwas vom Prinzip her mit der Bundesnetzagentur und auch mit der Landesregulierungsstelle. Ich habe gestern schon noch mal darauf hingewiesen, dass wir mit dem Energiegesetz die Rechtsgrundlage schaffen wollen, Daten zu erfassen, um Transparenz in der Fernwärme zu realisieren. Das ist die Aufgabe, die wir in Thüringen realisieren können. Ich glaube, das ist vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Fernwärmpreise auch dringend notwendig. Aber wie eine Preisbeobachtungsstelle für Lebensmittel eingerichtet und umgesetzt werden soll, mit welchem Aufwand und was daraus dann für Regulierungskonsequenzen folgen sollen – ich habe es hier mit Monopolstrukturen so nicht zu tun –, das kann ich, wie gesagt, nicht so wirklich nachvollziehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt, der Frage der Vergesellschaftung von Energiekonzernen. Wir sind in der Hinsicht in Thüringen eigentlich schon sehr, sehr weit. Die TEAG, die TEN als die größten Energieunternehmen Thüringens sind in kommunaler Hand, also genau da, wo sie eigentlich nach dem Antrag der Linken hinsollten. Wenn ich jetzt das, was zu erwarten ist – mit der Maßgabe, dass die USA uns eventuell weniger Flüssiggas liefern –, was ich im Gasmarkt auf uns zukommen sehe, also eine wirkliche Verknappung des zur Verfügung stehenden Gases: Was glauben Sie, wie sich die Preise bei der TEAG entwickeln werden? Sie hat einen Einkaufspreis und diesen Einkaufspreis muss sie natürlich an die Endkunden weitergeben, wenn sie überleben will. Da ist es relativ egal, wem das Unternehmen gehört. Das ist eine zentrale Schwierigkeit. Die TEAG unterliegt der Kartellaufsicht durch die Bundesnetzagentur, genau wie alle anderen Energiekonzerne auch einer entsprechenden Aufsicht unterliegen, da sie im Rahmen ihrer Netzstruktur Monopolisten sind. Aber wenn die Preise international steigen und der Energieträger im Einkauf nur zu sehr, sehr hohen Konditionen zur Verfügung steht, können wir durch eine Änderung der Eigentumsstruktur relativ wenig ändern. Das ist ein zentrales Problem, woran Ihr Antrag leider nichts besser macht. Ich muss feststellen, auf der Basis Ihres Antrags haben wir keine Chance, die aktuellen Probleme durch eine Mehrheit in den jetzt tagenden bundesweiten Gremien zu lösen. Deshalb bedaure ich, dass wir in dieser Situation ohne Unterstützung des Landtags handeln müssen. Wir haben allerdings als Landesregierung genau das, was die Koalition gestern in ihrem Antrag vorgelegt hat, auch versucht umzusetzen – ohne Unterstützung des Parlaments. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Herzlichen Dank, Herr Minister Kummer. Der Minister hat um 2 Minuten überzogen. Damit haben alle Fraktionen jetzt noch mal 2 Minuten on top bekommen. Bitte schön, Herr Schubert.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer! Herr Kummer, ich muss Ihnen widersprechen. Es ist nämlich tatsächlich so, dass im Unterschied zu Ihrer Information aktuell über die Mehrwertsteuer diskutiert wurde. Bitte lesen Sie doch mal die Schlagzeilen. Es gibt nämlich genau jetzt die Ansage der Bundesregierung, dass in den nächsten Wochen und Monaten Reformpakete in dieser Republik beschlossen werden sollen. Deswegen ist es jetzt dringend notwendig, über diese Fragen zu reden, die jeden Bürger dieses Landes, jeden Menschen in diesem Land tagtäglich betreffen, wenn er an Kassen steht,
(Beifall Die Linke)
und zwar nicht nur an Kassen von Tankstellen, sondern auch an Kassen von Supermärkten oder anderen Kassen. Deswegen ist es eigentlich Ihre Aufgabe, diese Notwendigkeit in den Foren, in den Gremien, in denen auch Sie den Freistaat vertreten, mit zur Sprache zu bringen und die Debatte genau dort hinzuführen, warum es nicht wie in anderen EU-Ländern – dazu haben Sie keinen einzigen Satz verloren – hier in diesem Land möglich sein soll, mit klaren staatlichen Regulierungsmaßnahmen die Menschen zu entlasten, und zwar jetzt sofort. Deswegen ist Ihre Argumentation auch nicht einschlägig bei der Diskussion zum Klimageld. Denn die CO -Besteuerung hat doch nicht am 2 1. Januar dieses Jahres begonnen. Die CO -Be2 steuerung läuft seit Jahren, das heißt, da ist Geld eingenommen worden. Wo ist es denn geblieben, dieses Geld? Wir wollen, dass es jetzt umverteilt wird, und zwar an diejenigen, die jetzt in besonderem Maße belastet werden. Das ist doch die Frage, die wir hier diskutieren wollen. Der Vorschlag, den wir gestern von der Koalition gelesen haben, hat genau diese logische Lücke gelassen. Denn in dem Vorschlag stand drin – ich habe ihn hier extra noch mal mitgebracht –, dass die CO -Besteuerung 2 ausgesetzt werden soll, um das Klimageld auszuzahlen. Da haben Sie die logische Lücke, nicht bei unserem Vorschlag. Wir haben …
(Zwischenruf Kummer, Minister für Umwelt,
Energie, Naturschutz und Forsten: Das steht da nicht!) Doch, doch, das steht drin, und zwar bei der Feststellung zum Punkt I.2. Deswegen haben wir an dieser Stelle, glaube ich, einen stringenten Vorschlag gemacht. Vor dem Hintergrund fordere ich Sie noch mal auf: Nutzen Sie die Chancen in der Energieministerkonferenz, von der Sie gesprochen haben, die morgen stattfindet, oder auch in anderen Formaten, diese Position klar nach vorn zu tragen. Wir brauchen jetzt eine Entlastung. Jetzt werden die Preise für viele Menschen gerade zum Monatsende unbezahlbar.
(Beifall Die Linke)
Wir wollen Sie nicht vor die Situation gestellt sehen, Kühlschrank oder Tank zu füllen. Das ist doch die Aufgabe, die wir auch als Politik jetzt haben: Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf den Iran hier auf unsere Bürger zu begrenzen, so wie es übrigens Praxis ist in vielen anderen europäischen Ländern. Und, Herr Henkel, ganz zum Schluss: Im Sozialismus leben offensichtlich nach Ihrer Auffassung schon die Menschen in Frankreich und in Norwegen, weil dort die gesamten Energiesysteme seit Jahrzehnten verstaatlicht sind. Sie haben einen engstirnigen wirtschaftspolitischen Betrachtungsrahmen. Nutzen Sie bitte mal die Erfahrungen unserer Nachbarstaaten, wie es auch besser gehen kann.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage immer, Politik muss zuerst für die Menschen da sein und für die Bürger. Das ist eine Verpflichtung, die wir haben. Dazu braucht es aber auch den Konsens zwischen den verschiedenen politischen Lagern. Wir hatten gestern hier einen sehr konkreten Vorschlag – ich habe es vorhin schon mal gesagt – von CDU, SPD und BSW, der leider von Linken und AfD gemeinsam abgelehnt wurde. Heute gab es im Bundestag ein klares Maßnahmenpaket, was im Übrigen auch schon wirkt. Wir haben jetzt seit drei Tagen verminderte Preise an den Tankstellen, da geht aber noch mehr. Aber es ist wichtig, dass man gerade mit dem Kartellamt den Konzernen hier auf die Finger schaut – konkrete Maßnahmen, heute beschlossen. Dann haben wir die MPK-Ost, die heute tagt und beschließen wird und morgen der Bundesrat. Die Maßnahmen werden noch vor Ostern greifen. Das ist wirklich eine klare Aussage. Und das zeigt auch, dass Politik handeln kann und handlungsfähig ist. Herr Prophet, ich bin da wirklich ein bisschen enttäuscht von Ihnen. Persönlich abwertende Äußerungen, dass man die komplette Vita von Abgeordneten in Abrede stellt, das habe ich so im Haus noch nicht gehört. Ich werde über Sie auch nicht urteilen. Ich habe eine Erziehung daheim genossen, die so was ausschließt. Ich habe natürlich auch Respekt vor dem Alter und der Lebensleistung anderer Menschen und würde die jetzt nicht herabwürdigen. Wenn wir hier zu inhaltlichen Themen anderer Auffassung sind, dann steht das außer Frage, dann diskutieren wir das. Es muss aber immer klar sein, dass wir einen vernünftigen Umgang hier in dem Parlament miteinander pflegen. Den musste ich zumindest eben bei Ihnen vermissen. Das kenne ich auch so nicht. Im Ausschuss gibt es eigentlich meistens eine vernünftige Argumentation. Ich würde mir wünschen, dass wir sehr konkret daran arbeiten, Dinge in den Fokus zu nehmen, die den Menschen wirklich weiterhelfen. Das ist die Verantwortung, die wir als Politik haben: da zu sein für unsere Gesellschaft und das Beste zu tun, gerne im Streit hier auch, aber immer mit dem Blick nach vorn für die Menschen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Da kann Herr Prophet nachher noch ein paar Sekunden länger. Herr Schubert, ich hatte gestern deutlich gemacht, dass ich vor einem Jahr den Antrag bei der Energie ministerkonferenz im Frühjahr gestellt habe, das Kli mageld auf den Weg zu bringen, weil das immer verbunden war, es war immer die Zusage, CO -Be 2 preisung soll nicht zu einer Belastung der Menschen führen, nicht zu einer Belastung der Unternehmen führen, sie soll wiedergegeben werden, wenn sie ih re Lenkungswirkung entfaltet hat, und nicht in der Bundeskasse landen. Und ich habe gestern deutlich gemacht, dass ich dafür eine Zustimmung erhalten habe und dass es bisher der Bund nicht umgesetzt hat und ich deshalb mit dieser Forderung noch mal in die Energieministerkonferenz gehen will. Der An trag der Koalitionsfraktionen war: Aussetzung der CO -Bepreisung, bis das Klimageld rechtlich auf 2 den Weg gebracht ist. Und dann kann ich nämlich sofort an jeden, der eine Steuer-ID hat, die mit ei nem Konto verbunden ist, eine Auszahlung aus dem Geld machen, welches in der Vergangenheit einge nommen wurde.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das war die konkrete Vorstellung der Koalition, die gestern auf dem Tisch lag und der Sie hätten zustimmen können. Und was schreiben Sie stattdessen? Und das ist das, was heute zur Abstimmung steht. Ich lese Ihnen Ihren Punkt 3 noch mal vor: Die Landesregierung soll sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass „zukünftig eine von fossilen Energieträgern unabhängige Energieversorgung aufgebaut werden kann, die das Prinzip einer dezentralen und nachhaltigen Grundversorgung in den Vordergrund rückt und stärker als bisher in erneuerbare Energien wie beispielsweise Solar- sowie Windenergie investiert wird; dabei ist dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt, beispielsweise durch die Einführung eines bundesweiten Klimagelds“. Das ist der einzige Bezug in Ihrem Antrag zum Klimageld und da steht nichts von einer sofortigen Auszahlung, sondern damit sollen Mehrkosten aus erneuerbaren Energien, die ich im Übrigen nicht sehe, ausgeglichen werden. Sorry, das ist keine sofort wirkende Maßnahme. Hätten Sie gestern aufgepasst, dann hätten wir einen vernünftigen Beschluss gekriegt. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Herzlichen Dank, Herr Minister. Für alle, die jetzt schon ihre On-top-2-Minuten verbraucht haben, gibt es jetzt noch mal 2 Minuten on top. Alle anderen haben 4 Minuten, die noch nicht geredet haben. Damit hat als Nächstes das Wort Herr Prophet von der AfD.
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Henkel, wenn ich im Rahmen meiner politischen Leidenschaft, die manchmal Leiden schafft, mich vergaloppiert habe, möchte ich hier noch mal geradestellen: Ich möchte nicht Ihre persönliche Vita und Ihr Wissen und Ihre Kompetenz in wirtschaftspolitischen Fragen in Zweifel stellen. Diesen Eindruck wollte ich nicht erwecken. Wir arbeiten in Ausschüssen gut zusammen, ich schätze Sie als Person sehr ehrenhaft. Was ich aber meinte mit meiner Kritik – und dabei bleibe ich –, das ist: Nach der Vita und wirtschaftspolitischen Konsequenz und Integrität und Intelligenz der gesamten Union ist nach Ludwig Erhard und nach Franz Josef Strauß bei Ihnen jeder Sinn für Marktwirtschaft verloren gegangen und davon lasse ich mich auch nicht abbringen.
(Beifall AfD)
Sie können uns und die Bürger da draußen auch gern jederzeit davon überzeugen, dass Sie in der Lage sind, Ursachen zu lösen, statt nur Auswirkungen zu kaschieren. Kommen Sie mit uns gemeinsam im Europaausschuss dazu, dass wir rausgehen aus dem Green Deal, dass wir ETS 1 abschaffen, ETS 2 nicht einführen, raus aus der Dekarbonisierung. Wir bezahlen doch mit unserem Steuergeld die neuen Atomkraftwerke in Polen, in Frankreich, in Tschechien, alle um uns drumherum. Das ist doch praktisch das, was Sie uns abverlangen, und das ist Ihre Unglaubwürdigkeit, die mich stellenweise in diese leidenschaftlichen Ausbrüche bringt. Gehen Sie doch gemeinsam zu Ihrem Außenminister der Regierung, momentan Herrn Wadephul, und lassen Sie doch Nord Stream 1, die eine verbleibende Röhre, öffnen und dann können wir mal gucken, wie wir dann aus diesem Rohstoff auch wieder Stickstoffdünger für unsere Landwirtschaft erzeugen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Danke.
(Beifall AfD)
Kein Geschäft mit der Krise – Haushalte und Verbraucher entlasten
Ich schaue noch mal in jede Fraktion rundum. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, auch nicht von Herrn Minister Kummer. Damit haben wir jetzt alle Redebeiträge so weit gehört und ich schließe hiermit die Aussprache. Ich habe in den Redebeiträgen keinen Antrag auf Ausschussüberweisung wahrgenommen. Wenn Sie eine Ausschussüberweisung wünschen, bitte noch mal das Handzeichen. Das sehe ich nicht, also keine Ausschussüberweisung. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Das bedeutet: Wer dem Antrag in der Drucksache 8/3132 der Fraktion Die Linke zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Dagegen sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU, der AfD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit abgelehnt. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt mehr oder weniger zu unserer regulären Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 1 würden wir am Freitag aufrufen. Deswegen machen wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 2 weiter Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2798 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Haseloff von der Fraktion der AfD.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kollegen, liebe Zuschauer, was wir heute hier in zweiter Lesung beraten, ist im Kern keine komplizierte juristische Frage, sondern eine ganz einfache: Gilt das Recht in Thüringen für alle oder gilt es nur für manche dann, wenn es ihnen gerade passt? Genau darum geht es bei diesem Gesetz und genau deshalb fiel die letzte Debatte darüber auch so emotional aus. Denn wir sprechen hier über Zustände, in denen staatliche Entscheidungen nicht umgesetzt werden, in denen Transparenz fehlt und in denen sich Parallelstrukturen etabliert haben, die faktisch darüber entscheiden, ob Recht durchgesetzt wird oder nicht. Dann wurde sich hingestellt und behauptet, es gebe in Deutschland keine rechtsfreien Räume. Meine Damen und Herren, wenn das Kirchenasyl kein rechtsfreier Raum ist, was denn dann?
(Beifall AfD)
Es gibt lediglich eine Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen, aber Thüringen hat faktisch keinerlei Handhabe. Das zeigt im Übrigen auch noch mal die vergangene Justizausschusssitzung. Im Übrigen sieht Frau Ministerin Meißner auch rechtsfreie Räume, wie wir in den letzten Wochen gelernt haben, nämlich an Schulen, womit das Argument, es gebe in Deutschland keine rechtsfreien Räume, obsolet sein sollte. In der ersten Lesung wurde uns allen Ernstes erklärt, das Kirchenasyl habe eine 1.000-jährige Tradition. Ja, das mag sein, aber wir leben nicht mehr im Mittelalter. Wir leben in einem modernen Rechtsstaat. In einem modernen Rechtsstaat gilt nicht das, was seit 1.000 Jahren gemacht wird, sondern das, was heute Gesetz ist.
(Beifall AfD)
Noch absurder wurde es, wenn gleichzeitig behauptet wird, Kirchenasyl schütze staatlich Verfolgte. Was ist das eigentlich für ein Staatsverständnis? Sie unterstellen damit, dass unsere Behörden und Gerichte Ausreisepflichtige verfolgen. Auch da wieder die Frage: Leben wir eigentlich noch in einem Rechtsstaat? Denn beides zusammen geht nicht.
(Beifall AfD)
Dann kommt Ihr nächstes Argument: Es gehe ja nur um 1 bis 2 Prozent der Fälle. Meine Damen und Herren, seit wann hängt die Geltung von Recht davon ab, wie viele betroffen sind? Gilt das Steuerrecht nur, wenn es viele betrifft? Gilt das Strafrecht nur bei Mehrheiten? Das ist eine völlig absurde Argumentation. Recht gilt nicht nur für 98 Prozent, Recht gilt wenn, dann für 100 Prozent. Alles andere wäre Willkür.
(Beifall AfD)
Dann hörten wir auch, Kirchen wollten doch nur eine Atempause ermöglichen. Atempause wovon eigentlich? Wir haben Tausende Ausreisepflichtige, viele davon seit Jahren geduldet. Wir haben Verfahren, wir haben Gerichte, wir haben Rechtsmittel, wir haben Beratung, wir haben Unterstützung. Und trotzdem soll am Ende eine nicht staatliche Organisation entscheiden, wann der Staat mal kurz Pause zu machen hat. Meine Damen und Herren, das ist kein monetäres Instrument, das wäre ein Eingriff in den Rechtsstaat.
(Beifall AfD)
Dann wurde es besonders widersprüchlich. Auf der einen Seite sagten Sie – ich habe es eingangs gesagt –, es gebe keine rechtsfreien Räume, auf der anderen Seite sagen Sie, Gesetze erfassen nicht alles, Gesetze hinkten der Realität hinterher, deshalb brauchen wir das Kirchenasyl. Ja, was denn nun? Wenn Gesetze nicht gelten oder nicht ausreichen und deshalb durch private Entscheidungen ersetzt werden, dann ist genau das ein rechtsfreier Raum.
(Beifall AfD)
Auch bei der Härtefallkommission erleben wir dasselbe Muster. Es wird so getan, als sei sie unverzichtbar, als sei sie quasi gesetzlich vorgeschrieben. Das stimmt nicht. Das Gesetz sagt ganz klar: Die Länder können eine solche Kommission einrichten, sie müssen es aber nicht. Selbst wenn etwas erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass es sinnvoll ist, vor allem dann nicht, wenn Entscheidungen intransparent, Kriterien nicht nachvollziehbar sind und die Landesregierung die Zahl der Fälle steuert. Dann stellt sich doch ganz ehrlich die Frage: Wofür brauchen wir diese Struktur überhaupt noch? Dann kam der moralische Vorwurf, wir würden damit ein Stück Humanität abschaffen. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Humanität bedeutet nicht, dass einzelne Gruppen über dem Recht stehen. Humanität bedeutet eben nicht, dass man entscheidet, wann Gesetze gelten und wann nicht. Humanität bedeutet, dass alle gleichbehandelt werden. Genau das stellen wir mit diesem Gesetzentwurf sicher.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, Kirchen dürfen helfen, aber sie dürfen nicht darüber entscheiden, ob staatliche Entscheidungen gelten oder nicht. Sie stehen nicht über dem Recht und das sollte in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein. Und deshalb ist auch der Vorwurf völlig verfehlt, wir würden damit ein Stück Demokratie abbauen. Ich frage Sie ganz offen: Wer delegitimiert hier eigentlich den Staat? Derjenige, der sagt, Recht muss durchgesetzt werden, oder derjenige, der sagt, im Einzelfall braucht es eine Atempause?
(Beifall AfD)
Unser Gesetz sorgt für klare Regeln, für Transparenz, für Gleichbehandlung und dafür, dass staatliche Entscheidungen nicht ins Leere laufen. Es schafft keine Härte, es schafft Ordnung. Und vor allem stellt es eines wieder her, was in dieser Debatte viel zu kurz kam, das Vertrauen in den Rechtsstaat. Denn die Bürger draußen erwarten zu Recht, dass Gesetze nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt werden. Dementsprechend stehen wir heute mit diesem Gesetzentwurf hier und ich bitte Sie nochmals um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Saal und am Livestream! Sehr geehrter Herr Kollege Haseloff, wir befassen uns heute – Sie haben es gesagt – zum zweiten Mal mit Ihrem aber bereits in der ersten Lesung unmissverständlich als populistisch und zur Problemlösung eben gerade nicht geeigneten Entwurf. Auch Ihre heutigen Ausführungen haben gezeigt, dass Sie das Problem nicht erfasst haben.
(Heiterkeit AfD)
Natürlich gibt es keine rechtsfreien Räume. Das war auch nicht das, was die Justizministerin, auch wenn sie heute nicht da ist, gemeint hat, sondern es gibt keine rechtsfreien Räume, weil wir in Deutschland im Recht leben. Der Kern Ihres Vorwurfs und Ihres Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Härtefallkommission. Zur Wahrheit gehört: Jedes Bundesland hat eine Härtefallkommission, 16 von 16 Bundesländern.
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Muss
auch!) Sie, sehr geehrter Herr Kollege Höcke, hatten das letzte Mal gesagt, kein Gericht hat bestätigt, dass keine Härtefallkommission auch legitim ist. Das ist aber nicht richtig. Denn wenn man sich zu Artikel 1 unseres Grundgesetzes und damit der Regelungsnotwendigkeit von humanitären und persönlichen Notlagen bekennt, dann – und das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – braucht man eine solche Härtefallkommission. Und deswegen: So unterschiedlich ausgeprägt, wie sie in allen 16 Bundesländern sein möge, es gibt sie in jedem. Das heißt, wir wären das erste Bundesland, das sie abschafft.
(Beifall BSW)
Obwohl von allen Seiten des Hauses aufgezeigt worden ist, dass es keine rechtsfreien Räume gibt, dass die Abschaffung der Härtefallkommission keine Korrektur eines dysfunktionalen Asylrechtssystems ist – so haben Sie es genannt – und dass der vorliegende Angriff auf das Kirchenasyl lediglich ihrer Ekklesiophobie entspringt, haben Sie in der Zwischenzeit keine weiteren Verbesserungen Ihres Vorwurfs, keine weiteren Belege für die angebliche Notwendigkeit vorgelegt. Deswegen lassen Sie mich die verbleibende Zeit dafür nutzen, die von Ihnen gern verbreitete und auch in diesem Entwurf steckende Mär aus dem Weg zu räumen, die Thüringer Landesregierung, die Brombeerkoalition und auch die Fraktion des BSW hätten an einer Ordnung oder – wie es Ihnen wahrscheinlich lieb ist – an einer Restrukturierung der Migrationspolitik der letzten Jahre kein Interesse. Und ja, Sie sind da recht schnell mit Worten wie „Wählerbetrug“ oder „Kartellparteien“. Richtig ist aber – und der Wahrheit fühlen Sie sich ja sehr verpflichtet –, dass diese Regierungskoalition mehr getan hat für die Ordnung und wegen mir auch für die Restrukturierung der Thüringer Asylrechtspolitik, als all ihre Hetzkampagnen, Spaltungsversuche oder X-Posts das in den letzten Jahren getan haben.
(Beifall BSW)
Mit dem Beschluss für eine eigene Thüringer Abschiebehafteinrichtung, deren finanzieller Ausstattung, der Inbetriebnahme derselben, dem ausdrücklichen Ausbau der Richterschaft und Verbesserungen im Verwaltungs- und Asylrechtsbereich haben wir, die drei regierungstragenden Fraktionen, anders als von Ihnen gepostet oder auch in Ihren Bürgerdialogen den Bürgern ins Gesicht gelogen, nicht nur wesentlich mehr als nichts getan, sondern auch mehr, als Sie und viele andere wahrhaben wollen und – das gebe ich gerne zu – auch außerhalb Thüringens wahrnehmen.
(Beifall BSW)
Aus diesem Grund verbleibt es bei unserer Entscheidung klipp und klar: Ablehnung Ihres Entwurfs. Danke.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD rechtsfreie Räume im Asylbereich abschaffen. Sie identifiziert – das haben wir eben noch mal gehört – rechtsfreie Räume, wo keine sind. Die AfD will wie so oft nichts anderes als Recht abschaffen, und zwar Recht abschaffen, was ihr im Weg steht. Dazu wollen Sie uns ernsthaft glauben machen, durch Abschaffung von Recht würden rechtsfreie Räume zu Recht werden. Auf einen solchen Unsinn muss man erst mal kommen. Die Härtefallkommission – und da widerspreche ich deutlich – ist kein rechtsfreier Raum. Die Einrichtung einer Härtefallkommission ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Da irren Sie sich. Im Aufenthaltsgesetz ist dann, wenn man sie einsetzt, genau geregelt, wann und wie die Härtefallkommission arbeitet und welche Aufgaben sie hat. Auch dort ist kein rechtsfreier Raum. Die Härtefallkommission hat dann den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag, sich in Härtefällen von Abschiebungen damit zu befassen und eine Empfehlung – nicht mehr – über die Frage der Abschiebung auszusprechen. Das ist alles, nur kein rechtsfreier Raum, sondern ein klar definierter gesetzlicher Auftrag und im Übrigen ein Auftrag des Gesetzgebers, der unserem christlich-humanistischen Menschenbild entspricht, eine Errungenschaft, auf die wir in der CDU stolz sind. Was Sie wollen, ist nicht Recht schaffen. Was Sie hier wollen, ist nicht weniger, als ein in Recht und Gesetz gegossenen Meilenstein unserer humanistischen Zivilisation abzuschaffen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Genauso unsinnig ist Ihre Behauptung, der Zugang von Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen in Flüchtlingsunterkünften sei ein rechtsfreier Raum. Wenn Sie Gesetze lesen würden, wüssten Sie, dass im Aufenthaltsgesetz von Thüringen kein Anspruch, sondern eine Möglichkeit des Zugangs gewährt wird. Und Sie wüssten auch, wenn Sie denn das Gesetz lesen würden, dass nur der Betreiber und nicht die Organisation über sein Hausrecht entscheiden kann, ob Zugang gewährt wird oder nicht. Es ist eben nicht die Entscheidung der Flüchtlingsorganisation. Und das muss ich Ihnen auch sagen: Seien Sie doch einmal wahrhaftig. Sagen Sie doch einfach, was Sie wirklich wollen. Sie wollen den Menschen einfach verbieten, Flüchtlingen in der Unterkunft zu helfen. Menschlich oder, wie Sie es gern nennen, abendländisch ist das gewiss nicht. Es ist das Gegenteil von menschlich oder abendländisch. Schließlich wollen Sie uns mit diesem Vorschlag auch noch weismachen – das haben Sie heute wieder getan –, mit einer gesetzlichen Regelung des Kirchenasyls würden Sie eine Privilegierung der Kirchen in einem angeblich bisher rechtsfreien Raum beseitigen. Die Kirche ist aber – und das wissen Sie eigentlich auch, wenn Sie ehrlich sind – wie wir alle an Recht und Gesetz gebunden, auch beim sogenannten Kirchenasyl. Ein Asylrecht und Aufenthaltsrecht kann in unserem säkularen Rechtsstaat nur der Staat begründen, niemand anderes, auch die Kirche nicht. Mit Ihrem Vorschlag schaffen Sie keinen rechtsfreien Raum ab, mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie auch diesmal wieder nichts anderes wie fast in allen Ihren Vorschlägen, als das Recht da abschaffen, wo es Ihrer Politik im Weg steht.
(Beifall SPD)
Genau da haben wir bisher nicht mitgemacht, das machen wir auch heute nicht und werden wir auch künftig nicht mitmachen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, vor fünf Tagen, am 21. März, war und ist jedes Jahr seit 1966 der Internationale Tag gegen Rassismus. Und unter anderem in Thüringen gibt es seitdem am 21. März zahlreiche Veranstaltungen, die sich mit den alltäglichen rassistischen Erfahrungen und den rassistischen Übergriffen und Angriffen, die es auch hier in Thüringen gibt, beschäftigen und befassen. Ich kann nur empfehlen, daran teilzunehmen, sich unter anderem in die Diskussionsrunden zu setzen, an den Filmveranstaltungen teilzunehmen, weil auch hier in Thüringen lebende Geflüchtete und Menschen mit erkennbarer Migrationsgeschichte teils massive rassistische Gewalt, nicht nur in Form von körperlicher Gewalt, sondern auch in Form von Diskriminierung, und täglich Ausgrenzungen erfahren und erleben. Umso wichtiger ist es, dass wir hier in Thüringen Organisationen haben, Menschen haben, eine engagierte Zivilgesellschaft haben, die sich weiter im humanitären Sinne für Menschen, die aus anderen Ländern aus unterschiedlichen Gründen hierher fliehen, einsetzt.
(Beifall Die Linke)
Ein riesengroßes Dankeschön an diejenigen, die das gerade in diesen Zeiten machen. Es werden leider immer weniger. Das hat auch etwas damit zu tun, dass es dieser Rechtsaußenpartei gelungen ist, in den vergangenen Jahren die Debatte enorm nach rechts ins Rassistische zu verschieben. Wir haben heute hier die zweite Lesung von diesem Gesetzentwurf der AfD, Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich. Es ist ja gerade auch von den Vorrednern schon dargestellt worden: Unter anderem geht es darum, die Härtefallkommission abzuschaffen, also eine Variante, wo über ein extra Gremium, angebunden an den Thüringer Landtag über das Justiz- und Migrationsministerium, Menschen in ganz konkreten, bestimmten Einzelfallsituationen versuchen können, den Aufenthalt hier in Deutschland zu bekommen, trotzdem es rechtlich bereits abgelehnt wurde. Und es wird so dargestellt, als ob das rechtsfrei wäre. Vielleicht als Allererstes: Die Thüringer AfD hatte dazu schon vorm Verfassungsgericht geklagt, hier in Thüringen, hat verloren, hat es nicht akzeptiert, hat dann vorm Bundesverfassungsgericht sozusagen noch mal versucht, sich Recht zu holen, hat wieder verloren, hat es wieder nicht akzeptiert.
(Beifall Die Linke)
Ich glaube, man muss an der Stelle mal sagen: Es gibt keinen rechtsfreien Raum, aber die AfD akzeptiert hier in Deutschland gesprochenes Recht nicht.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und da, glaube ich, kann man ganz klar sagen, wenn es einen rechtsfreien Raum gibt, dann sitzt der rechts von mir hier im Parlament. Die Gerichte haben entsprechend entschieden. Um für diejenigen, die es nicht wissen, weil sie sich damit nicht so beschäftigen, vielleicht noch mal deutlich zu machen, um welche Fälle es da geht – ich hatte das in der ersten Lesung schon dargestellt –: Beispielsweise hat hier in Thüringen eine Frau, die von geschlechtsspezifischer Gewalt, von Missbrauch ihres Partners betroffen war, in Thüringen Asylantrag gestellt. Der ist abgelehnt worden. Dann gibt es auf EU-Ebene eine Änderung des Rechts und es wird sozusagen klargemacht, dass auch geschlechtsspezifische Gewalt legitimiert, Asyl zu beantragen und Asyl zu bekommen. Jetzt hinkt aber das Recht der Lebensrealität sozusagen hinterher. Und an der Stelle hat die Thüringer Härtefallkommission vollkommen richtig entschieden, dass diese Frau hierbleiben darf. Die AfD meint, ne, schieben wir zurück in die Gewalt von Männern, wo klar ist, was möglicherweise passiert, bis hin zum Femizid. Aber das passt ja dann wieder zur AfD. Das Problem an dem Gesamten ist, dass die Politik der AfD suggeriert, Lösungen zu haben für komplexe Probleme. Sie suggeriert es aber nur, denn realistisch muss man sagen, das, was die AfD versucht, ist eine Verschiebung des Maßstabs, eine Verschiebung des Sagbaren und natürlich die Reduzierung der Komplexität auf Menschen, die hierher geflohen sind, auf Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben. Ich glaube, einige, wenn nicht sogar alle, kennen das. Schuld sind immer die Geflüchteten. Schuld sind immer diejenigen, die hierhergekommen sind, die vermeintlich in Ihrer Ideologie keine Deutschen wären. Die sind immer schuld. Und was Sie damit machen, ist, diese Gesellschaft aufzuspalten, in dieser Gesellschaft zu hetzen, in dieser Gesellschaft das Sagbare, den Maßstab so zu verschieben, dass es sich mittlerweile auch in ganz konkreten Handlungen und in ganz konkreten Übergriffen äußert. Und das erfahren wir jedes Jahr, wenn die Statistiken kommen, sei es jetzt die Statistik PMK, politisch motivierte Gewaltkriminalität, oder sei es noch konkreter, die Statistik der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – ezra.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Erfunde-
ne Zahlen!) Und da erzählt die AfD, es seien erfundene Zahlen, höre ich hier gerade reinrufen – der Klassiker –, weil es nicht in Ihre rassistische Ideologie passt, in Ihre menschenverachtende Ideologie, dass das, was Sie erzählen in Parlamenten, auf Bühnen, auf Straßen oder bei Social Media veröffentlichen, eben Konsequenzen hat für Menschen, die hier leben. Unser Ziel ist es, dass jeder Mensch hier in Thüringen leben kann, dass Menschen hier sein können, dass man ohne Angst verschieden sein kann. Das, was Sie machen, ist der Versuch der Gleichmacherei und ist der Versuch, geltendes Recht, Demokratie nicht nur zu beschädigen, sondern ehrlich gesagt abzuschaffen, das abzuschaffen, was über Jahrhunderte, über Jahrzehnte erkämpft wurde, wofür es ganz konkrete Fälle, Beispiele, Belege gibt. Und es ist notwendig, in einem Rechtsstaat Einzelfälle zu beachten, nicht nur schwarz und weiß oder braun zu sehen, wie Sie es machen, sondern auf das mit Rücksicht zu nehmen, was den Menschen im Einzelnen passiert. Das machen wir. Ich bin sehr froh darüber, dass die demokratischen Fraktionen hier zusammenstehen und Klarheit zeigen. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, einiges ist ja schon gesagt worden. In der ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfs wurde ja am Ende noch mal von Ihnen der Vorwurf erhoben, mit der Beibehaltung der vermeintlich rechtsfreien Räume würden wir dann wieder Tür und Tor öffnen für gewalttätige, kriminelle Ausländerinnen und Ausländer, die hier dann ungerechtfertigt irgendwie ein Bleiberecht oder sonst etwas bekämen. Deswegen noch mal zur Klarstellung: Die Härtefallkommission beschäftigt sich ausdrücklich nicht mit irgendwelchen Straftätern, deren Abschiebung ansteht oder deren Aufenthaltsrecht beendet wird, sondern mit Härtefällen in menschlicher Sicht, mit humanitären Fällen, also Leuten, die an einer schweren Erkrankung leiden, die vielleicht auch hier schon so gut integriert oder eingegliedert worden sind, dass sich beispielsweise ein Fußballverein oder eine lokale Gemeinschaft für sie einsetzt. Das ist alles schon vorgekommen. Sie beschäftigt sich mit Fällen, in denen Kinder bei der drohenden Abschiebung mitbetroffen sind, die ganz kurz vor ihrem Schulabschluss stehen. Und das sind alles humanitäre Dinge, worauf das Gesetz keine Antwort hat, weil es im Einzelfall eben immer mal ein bisschen anders aussehen kann. Da – es ist schon oft gesagt worden, aber ich wiederhole es auch noch mal – entscheidet niemals die Härtefallkommission. Sie prüft nur die Fälle und sagt dann: Wir empfehlen der zuständigen Ausländerbehörde, hier jetzt doch einen Aufenthalt zu verlängern, weiter zu gestatten oder vielleicht sogar endgültig zu gewähren. Das ist ein ganz normaler Vorgang, das ist auch schon gesagt worden. Sie haben vergeblich versucht, das zu beklagen, dass das angeblich rechtswidrig sei und dass das so nicht ginge und dass diejenigen, die dort in der Härtefallkommission sitzen, auch nur diejenigen sind, die Vorschläge für Härtefälle entgegennehmen können, dass diejenigen dann quasi in eigener Sache entscheiden würden. Das ist alles zurückgewiesen worden in zwei Instanzen und daran halten Sie sich nicht. Und mit dem Kirchenasyl, sagen Sie, die Pausentaste, die würde der Rechtsstaat nicht vorsehen. Jetzt möchte ich auch mal darauf aufmerksam machen: Ihre Partei, Ihre Fraktion, Sie wollen ja auch Pausen von der Rechtsanwendung haben. Wir haben nämlich jetzt hier in den vergangenen Wochen uns mit der sogenannten Vetternwirtschaft auseinandergesetzt. Da haben Sie Verstöße gegen geltende Regeln als Widerstand verkauft, als legitimen Widerstand. Da halten Sie sich doch auch nicht an Regeln. Und dann wollen Sie uns hier Nachhilfe geben, was sozusagen rechtstreues Verhalten ist? Da brauchen Sie uns nicht über angeblich rechtsfreie Räume belehren, wenn Sie selber fehlende Rechtstreue in Ihren Reihen als Widerstand verkaufen wollen.
(Beifall SPD)
Frau Muhsal, die vorhin so laut gelacht hat – immer wieder gern erzählt hier in diesem Rund –, vorbestraft wegen Betrugs zulasten des Landtags, wollte hier Präsidentin des Hohen Hauses werden.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ach, Frau
Marx!) Da komme ich immer wieder mit, solange Sie da vorn sitzen und sich dann hier lustig machen über Menschen, die sich in einer humanitären Notlage befinden.
(Beifall Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ich mache
mich nicht über Menschen lustig, ich habe nur gelacht, weil Herr Hutschenreuther so schlechte Argumente bringt!) Ich bin den Kirchen sehr dankbar, dass auch sie sich, genau wie die Härtefallkommission, bestimmter Fälle annehmen und sagen: Halt, hier müssen wir noch mal genauer hinschauen. Dazu gibt es – das haben wir auch schon wiederholt gesagt – Regeln, da gibt es Verabredungen, auch mit staatlichen Institutionen. Da segelt niemand unter dem Radar geltenden Rechts, sondern da ist Recht das, was menschlich ist. Und wie gesagt, Sie halten sich selber nicht daran, wenn es Ihnen nicht passt, und verkaufen es als Widerstand. Deswegen brauchen wir Ihre Belehrung nicht und lehnen diesen Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung sehr gern und mit Überzeugung ab.
(Beifall Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Danke schön. Ich habe zunächst erst mal keine weiteren Rednerinnen gemeldet, aber ich wollte gerade sagen, es haben alle noch Redezeit. Deswegen, bitte schön, Herr Haseloff.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Ja, vielen Dank noch mal, Frau Präsidentin. Ich möchte im Endeffekt nur auf zwei Dinge eingehen, einmal auf das, was Herr Dr. Weißkopf gesagt hat. Ihre christlich-abendländischen Werte, lieber Dr. Weißkopf, haben dazu geführt, dass wir uns mit diesen Problemen überhaupt befassen müssen,
(Beifall AfD)
denn die sind dafür verantwortlich, dass wir hier diese ungezügelte Massenmigration nach Deutschland bekommen haben. Das ist Ihre Schuld gewesen, die von der CDU. Sie haben das zugelassen. Und da muss ich ganz ehrlich sagen: Nein, mit diesen christlich-abendländischen Werten möchte ich mich nicht gemein machen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das glaube
ich!) Herr Hutschenreuther, Sie haben uns vorgeworfen, wir würden unsere Wähler auch bei Bürgerdialogen anlügen und Sie hätten ja schon so viel mehr gemacht als die Vorgängerregierung. Da sagen die Zahlen aber was anderes. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, haben wir gesehen, dass Sie genauso viel abgeschoben haben wie im Vorjahr Bodo Ramelow, nur mit dem Unterschied, dass Sie inkonsequenter abgeschoben haben. Denn Bodo Ramelow hat zumindest geschafft, dass zwei Drittel der Abschiebungen maximal gescheitert sind, bei Ihnen sind es mittlerweile 80 Prozent. Dementsprechend, denke ich, läuft es auch ins Leere. Und natürlich belügen wir unsere Wähler nicht. Das sind Zahlen, die kommen von Ihnen, die kommen aus Ihrer Regierung und die geben uns dann vermutlich auch dahin gehend recht.
(Beifall AfD)
Sie werden diesen Gesetzentwurf jetzt geschlossen ablehnen, wie Sie es immer tun bei Gesetzentwürfen, bei Anträgen von uns.
(Zwischenruf Abg. Tiesler, CDU: Weil sie
schlecht sind!) Nein, die sind nicht schlecht, die sind dringend notwendig, aber ich kann damit gut leben, weil ich weiß, dass wir spätestens bei der nächsten Legislatur hier drin sitzen mit einer absoluten Mehrheit
(Beifall AfD)
und genau diese Anträge, die Sie hier reihenweise ablehnen, die unser Land aber braucht, dann mit unserer eigenen Mehrheit beschließen werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Herr Haseloff, christlich-abendländisch: Sie haben eben ein beredtes Zeugnis dafür gegeben, dass Sie nicht verstanden haben, was „christlich-abendländisch“ ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Jetzt bin ich
gespannt!) Jetzt sind Sie gespannt. Das spricht auch nicht für Sie. Die Flüchtlingsströme – ich mache jetzt erst mal Geschichte – haben nicht Frau Merkel oder die CDU nach Deutschland strömen lassen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein?)
Nein, die Flüchtlingsströme waren da.
(Unruhe AfD)
Genau. Und jetzt erzähle ich Ihnen mal was zu christlichabendländischen Werten. Wenn sich Leute in Not befinden, auch wenn das Millionen sind, dann ist es eben christlich – oder, wenn Sie nicht christlich sind, mindestens abendländisch oder entspricht der abendländischen Kultur –, dass man den Menschen, die Not haben, die Tür aufmacht und sie nicht vor der Tür verrecken lässt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Danke schön. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich will jetzt gar nicht so weit ausholen. Herr Dr. Weißkopf, gucken Sie nach Polen, gucken Sie nach Ungarn.
(Beifall AfD)
Das sind Gesellschaften, die wahrscheinlich noch tiefer im christlichen Glauben drinstecken als die deutsche Gesellschaft – da würden Sie mir vielleicht sogar recht geben. Bei uns ist der christliche Glaube, was man durchaus beklagen kann, schon stark erodiert. In Polen und Ungarn ist das anders. Die Menschen sind dort noch vom christlichen Glauben als Teil abendländischer Tradition durchdrungen und das ist gut so. Das hindert aber gerade die polnische genauso wie die ungarische Regierung nicht daran, eine Politik zu machen, die die Identität des eigenen Staatsvolks erhält.
(Beifall AfD)
Und wir haben in der eigenen Fraktion, in meiner Fraktion, in der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag viele bekennende Christen, sehr engagierte Christen,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Wer ist denn
das?) die christliche Werte leben in der Familie und in der Gesellschaft, im Engagement für dieses Land und fest auf dem Boden dieser christlichen Werte stehen, die ohne Zweifel unser Land im Guten geprägt haben. Das stellt auch gar keiner in Abrede. Aber noch mal: Christliche Werte und das Toleranzgebot des Christentums – das Gebot der Nächstenliebe des Christentums ist eben kein Gebot der Fernstenliebe. Und was wir nicht mitmachen, ist eine Toleranz, die in Selbstentmündigung und Selbstaufgabe mündet. Das ist auch nicht die Frohe Botschaft von Jesus Christus.
(Beifall AfD)
Staatspolitische Verantwortung heißt eben nicht – ich weiß nicht, ob Sie Katholik oder ob Sie Protestant sind –, die Bergpredigt, die man einordnen muss, in konkretes Handeln als verantwortlicher Politiker zu übersetzen. Selbst Martin Luther hat gesagt: Sie können ein Land nicht mit der Bergpredigt regieren – Punkt, Ende, aus. Maß und Mitte, auch bei der Vertretung von Werten, die, wenn man sie absolut setzt – und das tun Sie hier im Hohen Haus, nicht nur Sie von der CDU, wenn Sie so argumentieren, bzw. Sie, Herr Kollege Weißkopf, sondern alle anderen auch –, wenn Sie sie absolut setzen und auch den Artikel 1 des Grundgesetzes und den Menschenwürdeanspruch des Grundgesetzes insofern absolut setzen, den wir alle unterschreiben, was denn sonst, aber wenn man ihn absolut setzt, kommt man in das Stadium oder in die Frage: Sein oder Nichtsein bzw. Selbstaufgabe oder Nichtselbstaufgabe. Und noch mal: Da machen wir mit Sicherheit nicht mit. Wir wollen die Identität des deutschen Staatsvolks erhalten. Deswegen sind wir gegen Massenmigration. Und ja, Kollege Haseloff hat zu Recht darauf hingewiesen: hauptverantwortlich für den desaströsen Zustand in diesem Land. Wir haben gestern, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, über die Problemlage – ein kleiner Teilausschnitt der Realität, die Sie zu verantworten haben – der überbordenden Gewalt im öffentlichen Personennahverkehr, in den Zügen diskutiert. Diese Lage hätten wir nicht und hatten wir vor 20 Jahren nicht. Diese Lage haben Sie zu verantworten, ein Teil der Politik, die auf diesem Menschenwürdekonzept beruht, das absolut gesetzt wird, ein Teil einer Politik, die auf christlichen Werten beruht, die Sie falsch interpretieren. Noch mal: Selbstaufgabe ist mit uns nicht zu machen. Wir schützen dieses Land und unser Volk. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Es gibt Momente, da kommt die Pfarrerstochter durch. „Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen.“ Ich glaube, es ist relativ klar, wer hier verflucht ist.
(Beifall Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Herr Höcke, wir freuen uns immer, wenn wir uns auseinandersetzen dürfen. Sie haben ja zwischen der Nächsten- und der Fernstenliebe unterschieden. Da freuen Sie sich jetzt und strahlen. Ich habe die Beispielfälle genannt, über die wir gerade sprechen, die in der Härtefallkommission landen. Der Mensch, der hier richtig gut Fußball spielt, der in seiner dörflichen Gemeinschaft integriert ist, wo der Firmeninhaber, bei dem er arbeitet, sagt, der soll gern hierbleiben – da sagt Herr Höcke: unangemessene Fernstenliebe, darf nicht sein. Das Kind, das kurz vor dem Schulabschluss steht und den dann noch hier machen können soll – da sagt Herr Höcke: unangemessene Fernstenliebe, das soll nicht sein. Die Frau, die nach einer Gewalterfahrung dann nach europäischen Regeln, die noch nicht umgesetzt worden sind, hier einen Aufenthaltsstatus hätte und ihn bekommt – da sagt Herr Höcke: unangemessene Fernstenliebe. Wir reden hier über die Härtefallkommission und über das Kirchenasyl. Das haben Sie jetzt zur unangemessenen Fernstenliebe erklärt. Ich denke, dazu kann sich jeder hier im Rund und können sich auch die Zuschauerinnen und Zuschauer ein eigenes Urteil bilden. Was mich aber jetzt sehr gespannt gemacht hat – und das kann man vielleicht durch Handheben bei Ihnen feststellen –: Wer von Ihnen ist denn überzeugte Christin, überzeugter Christ? Das hätte mich jetzt wirklich interessiert. Wer bekennt sich denn jetzt dazu?
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir haben
doch keinen Dialog, Frau Marx!) Ja, aber Sie haben doch gesagt, es gibt ganz viele bei Ihnen, die bekennende Christen sind. Ich kenne aber keinen. Aus Ihren Reden kann ich keine Christlichkeit erkennen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Und es möchte sich auch keiner hier bekennen. Okay, danke schön. Dann weiß ich doch alles, was ich schon vorher vermutet habe.
(Beifall Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Wir wollen keinen Dialog, sondern ein Gespräch miteinander pflegen. Jetzt kommt als nächster Redner Herr Dr. Weißkopf. Ich glaube, alle haben dann noch ein paar Sekunden zum Sprechen, falls noch mal jemand möchte. Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Herr Höcke, Sie sind Geschichtslehrer, ich bin Jurist. Sie sagen, Sie teilen nicht die absolute Menschenwürde, bzw. sagen Sie, das kann nicht das absolute Gebot sein. Das ist vielleicht der Unterschied zwischen einem Geschichtslehrer und einem Juristen: Der Jurist liest das Grundgesetz und da steht absolut: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deshalb, Herr Höcke, ist das immer der wesentliche Maßstab einer jeden Politik, denn da steht weiter drin, dass alle an Gesetz und Recht gebunden sind, also auch an die Menschenwürde. Das ist das eine, was ich Ihnen gern sagen möchte. Das andere ist: Was Sie nicht verstehen, ist, dass Fernstenliebe Nächstenliebe ist.
(Beifall SPD)
Es ist nämlich egal, woher die Menschen kommen und wie fern sie sind. Es ist immer ein Mensch und dem gilt die Nächstenliebe.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Das würde ich Ihnen jetzt mal als Geschichtslehrer sagen. Ganz zum Schluss: Die Behauptung, die Identität unseres Volkes stünde auf dem Spiel, würden wir der Nächstenliebe nachgeben, ist schon ein kühner Satz. Was Sie nicht verstehen, ist, dass Ihrer Politik vielleicht 20 bis 25 Prozent folgen – vielleicht! Vielleicht sind es nur Protestwähler.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich denke, 38
oder 39 Prozent!) Aber die absolute Mehrheit und die weit größere Mehrheit möchte genau so barmherzig sein, wie Sie es nicht sein möchten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Herr Dr. Weißkopf, das Problem ist, dass Ihnen die Menschenwürde der Deutschen völlig egal ist.
(Beifall AfD)
Das habe ich in der letzten Sitzung schon ausgeführt.
(Unruhe CDU)
Sie zerstören die innere Sicherheit dieses Staates. Sie zerstören dieses Staatswesen, das unserem Volk Schutz und Recht gewährt. Dann ist in der Folge auch für uns Deutsche kein Leben in Menschenwürde mehr möglich. So wird ein Schuh draus.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Ihre Redezeit ist abgelaufen. Es gibt keine Kommentare von der Ministerbank, Herr Minister Maier. „Ministerbank“ ist vielleicht das Stichwort. Jetzt hat Herr Staatssekretär Klein das Wort. Sie haben sich auch gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir dürfen bzw. wir müssen uns heute erneut mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich beschäftigen. Bereits im Rahmen der letzten Plenarbefassung haben wir fraktionsübergreifend festgestellt, dass die vonseiten der Fraktion der AfD gesehenen rechtsfreien Räume gar nicht existieren
(Beifall SPD)
und daher auch keiner landesgesetzlichen Regelungen bedürfen. Wir haben im Rahmen der letzten Plenarbefassung ebenfalls festgestellt, dass der in Rede stehende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD nicht nur unnötig, sondern auch inhaltlich absolut unbrauchbar ist.
(Beifall CDU)
Und ja, er ist juristisch schlecht. Da bereits nahezu alles gesagt wurde, was man zu einem solchen polemischen Gesetzentwurf sagen kann, möchte ich die Wiederholung an der Stelle vermeiden und beschränke mich heute hier lediglich auf die Highlights in rechtlicher Hinsicht, die fraktionsübergreifend zu Kopfschütteln geführt haben. Wie auch der Fraktion der AfD längst hinlänglich bekannt sein dürfte, basiert das Prinzip des Kirchenasyls auf einer Vereinbarung zwischen dem für Asylverfahren zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen aus dem Jahr 2015. Folglich gibt es auch keine rechtsfreien Räume. Der bloße Umstand, dass sich die Fraktion der AfD am Prinzip des Kirchenasyls stört, macht dieses nicht gleich rechtswidrig. Entgegen der Darstellung der Fraktion der AfD stellt das Kirchenasyl rein statistisch und damit objektiv betrachtet auch keines der wesentlichen Vollzugshindernisse dar. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen haben die Kirchen im laufenden Jahr bislang lediglich zehn Fälle eines Kirchenasyls angezeigt, während im gleichen Zeitraum Hunderte neuer Asylzugänge in Thüringen zu verzeichnen waren. Allein diese Relation sollte verdeutlichen, dass wir hier nicht von einem Verfahren sprechen, das das gesamte nationale Asylsystem in die Knie zwingt.
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Das wissen
Sie doch gar nicht genau!) Wie auch im Rahmen der vorangegangenen Plenarbefassung unmissverständlich klargestellt wurde: Die Landesregierung wird sich wie auch die übrigen Bundesländer im Sinne einer Bundeseinheitlichkeit unverändert und uneingeschränkt an die geltenden Vereinbarungen halten. Das Gleiche tun an der Stelle auch die Kirchen. Sehr geehrte Damen und Herren, gern komme ich auch zum wiederholten Versuch der Fraktion der AfD zurück, die Thüringer Härtefallkommission abzuschaffen. Auch hier halte ich mich kurz. Solange es der Fraktion der AfD nicht gelingt, die weltweiten Fluchtgründe und die daraus resultierenden menschlichen Einzelschicksale abzuschaffen, wird es hier auch nicht gelingen, individuelle Härtefallentscheidungen abzuschaffen.
(Beifall CDU)
Und ja – Herr Dr. Weißkopf hat es schon gesagt –, unser Grundgesetz geht in Artikel 1 von der absoluten Menschenwürde aus, die aus der Lehre der Gottesebenbildlichkeit hervorgeht. Wir gehen im Grundgesetz nicht von einer relativen Menschenwürde aus, die auch als Theorie existiert, zum Beispiel bei den Römern, worauf sich Cicero beruft. Wir stufen Menschen nicht danach ab, welche Leistung sie bringen, zu welchem Volk sie gehören oder was sie verdient haben oder nicht verdient haben, sondern jeder Mensch ist für uns absolut schützenswert.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Abgesehen davon, dass es meiner Meinung nach an eine Dreistigkeit grenzt, vermeintliche Argumente zur Abschaffung der Härtefallkommission vorzubringen, die – und das weiß die Fraktion der AfD auch ganz genau – bereits einer umfassenden verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen worden ist, trifft es schlichtweg nicht zu, dass hier ein Schattengremium über Aufenthaltsberechtigungen entscheidet. Die Entscheidung, ob einer Härtefalluntersuchung stattgegeben wird, obliegt ausschließlich meinem fachlich zuständigen Ministerium. Ich unterschreibe am Ende die Anordnungen. Auch wenn die Fraktion der AfD es gern anders darstellt, sind wir hierbei nicht an die Entscheidungen der Härtefallkommission gebunden, oder wie heute Morgen zwei Kirchenvertreter zur Andacht gesagt haben: Er prüft alles kritisch, er unterschreibt nichts vorzeitig. Gestatten Sie mir abschließend noch kurz auf die Forderung der Fraktion der AfD einzugehen, einschlägige Rechtsprechung landesgesetzlich umzusetzen. Abgesehen davon, dass die Fraktion der AfD in Thüringen Ausländerbehörden hiermit prinzipiell unterstellt, dass diese nicht in der Lage sind, bundesgesetzliche Regelungen unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung anzuwenden, würde die seitens der Fraktion der AfD vorgeschlagene Formulierung zu einem absoluten Vollzugshindernis führen. Ausweislich des Wortlauts des Gesetzentwurfs beabsichtigt die Fraktion der AfD zu regeln, dass die zuständigen Behörden Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte sowie Räumlichkeiten des Kirchenasyls – ich zitiere – zur „Feststellung der Identität oder Ergreifung des Ausländers zum Zwecke der Abschiebung oder Rückführung […] auf Anordnung eines Richters“ betreten darf. Dabei steht das Betreten der Wohnung bzw. eines Zimmers im Kontext einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme nicht einmal unter einem Richtervorbehalt im Bundesrecht. Sie würden, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, ein deutliches Vollzugshindernis schaffen, was uns als Ministerium bei der Rückführung von Ausreisepflichtigen noch zusätzlich behindern würde. Warum Sie das fordern …
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Sie führen
doch eh nicht zurück!) Ich weiß, dass Sie nicht zuhören, aber nehmen Sie es doch wenigstens einfach zur Kenntnis. Wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen würden, würden Sie ein Vollzugshindernis schaffen. Warum die AfD daran ein Interesse hat? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Werte Abgeordnete, ich bin fest davon überzeugt und trete mit Nachdruck dafür ein, dass bestehende Vollzugshindernisse, insbesondere im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen, beseitigt werden. Aber hierzu gehören meiner Meinung nach weder die Kirchen noch einschlägige Unterstützungs- oder Hilfsorganisationen. Vor allem fehlende Passpapiere und eine mangelnde Kooperation der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen stellen weiterhin Probleme dar, die dringend einer Lösung zugeführt werden müssen. Das können wir aber nicht hier in Thüringen lösen, das muss der Bund lösen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass der Bund und die Länder einen engen und konstruktiven Austausch zu einer möglichen Verfahrensoptimierung pflegen. Nur gemeinsam kann es gelingen, praktikable und rechtskonforme Lösungen zu finden. Werte Abgeordnete, wir brauchen keine parteipolitischen Gesetzesinitiativen auf Landesebene. Sie verschwenden nur Zeit, vor allem wenn derartige Entwürfe offensichtlich noch nicht mal bis zum Schluss durchdacht und juristisch so mangelhaft sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Danke schön, Herr Staatssekretär. Da entweder keine Redezeiten mehr vorhanden sind bzw. ich jetzt auch keine weiteren Wortmeldungen angezeigt bekommen habe, möchte ich an dieser Stelle die Aussprache schließen und wir treten in die Abstimmung ein. Wir haben die zweite Beratung des Gesetzes – Frau Muhsal, Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen. Das war keine Absicht.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Ich wollte Sie auch nicht zwingend unterbrechen. Ich wollte nur beantragen, dass wir die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf wünschen.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Dann verfahren wir so in der Abstimmung. Ich möchte noch mal sagen, worüber wir eigentlich abstimmen. Wir stimmen über das Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/2798, in zweiter Beratung ab. Und wir machen das jetzt durch Abstimmung nach Namensaufruf, so wie es beantragt wurde.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Frau Gerbothe.
(Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Ich möchte noch
meine Stimme abgeben!) Ich habe die Abstimmung ja noch nicht geschlossen. Frau Gerbothe?
(Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!)
Ein Nein bei Frau Gerbothe. Ich schließe hiermit die Abstimmung. Wir zählen aus, wobei ich, glaube ich, das Ergebnis kenne, aber wir wollen korrekt sein. Ich kann Ihnen jetzt das konkrete Abstimmergebnis sagen: Es haben 32 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 50 Abgeordnete mit Nein, es gab keine Enthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir schließen hiermit die Beratung und auch den TOP. In Anbetracht der Zeit denke ich, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten werden. Ich möchte Ihnen aber noch ein paar Hinweise geben. Einen Moment bitte noch! 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause trifft sich der Freundeskreis Litauen im Raum F 104 zu der 3. Sitzung. Nach der Mittagspause machen wir mit dem TOP 23 weiter. Eine Dreiviertelstunde Mittagspause, bis halb zwei. Guten Appetit.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, wir hatten uns verabredet, dass wir nach der Mittagspause weitermachen mit dem Tagesordnungspunkt 23. Also rufe ich auf den TaUnterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/2416 Ich frage: Ist eine Begründung für das Beratungsverlangen gewünscht? Es ist keine Begründung gewünscht. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und rufe als Erstes Abgeordneten Zippel für die Fraktion der CDU ans Rednerpult. Bitte.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier ein Thema vor uns von größter Bedeutung für die gesundheitliche Zukunft unseres Landes. Ich will zunächst einmal einen Dank an das zuständige Referat für die umfangreiche Beantwortung dieser Großen Anfrage richten.
(Beifall BSW)
Vielen Dank. Die Fraktion Die Linke macht die vernetzte Gesundheitsversorgung zum Thema ihrer Großen Anfrage. Es ist berechtigt, aber ich will gleich von vornherein sagen, dass viele Fragen eben auch nicht neu sind, denn gerade die CDU hat dieses Thema in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder aufgerufen. Die Große Anfrage zeigt vor allem: Thüringen hat zunächst einmal funktionierende Strukturen, aber diese müssen besser verzahnt und auch weiterentwickelt werden. Und genau hier setzt die Koalition an. Unser Regierungsvertrag liefert genau diese notwendigen konkreten Antworten auf die benannten Herausforderungen. Ich will nur beispielhaft das Leitbild des 20-Minuten-Landes nennen, das über allem steht. Die wohnortnahe Versorgung bleibt Kern der Daseinsvorsorge und genau das atmen alle unsere Entscheidungen. Die Große Anfrage zeigt, das Ausgangsniveau ist noch tragfähig, aber es besteht insbesondere im ländlichen Raum Handlungsbedarf. Genau deshalb stärken wir kommunale Strukturen, unterstützen bei unbesetzten Arztsitzen und setzen auf moderne Versorgungsformen wie MVZ. Das zentrale Problem – und das wird auch deutlich in der Großen Anfrage – bleibt der Fachkräftemangel. Besonders betroffen ist hier der ländliche Raum. Genau deshalb setzen wir gezielt an. Als Stichworte: Landarzt-, Zahnarzt- und Landapothekerquote, Niederlassungsförderung und Stipendien, die Gewinnung internationaler Fachkräfte, aber auch der Bürokratieabbau. All das verbessert genau diese Rahmenbedingungen, von denen in der Großen Anfrage die Rede ist. Ich will an der Stelle insbesondere das Thema „Telenotarzt“ anbringen, ein sehr innovatives Konzept, was wir in Thüringen verfolgen und was genau auch in diese Kerbe schlägt. Da schlägt sich auch die Brücke zum Thema „Digitalisierung“, denn auch hier zeigen wir, es gibt bereits funktionierende Strukturen, Netzwerke und digitale Anwendungen sind vorhanden. Es gibt bestehende Netzwerke wie das Schlaganfallnetzwerk SATELIT oder auch das Intensivnetzwerk InTeliNeT, Programme, Netzwerke, die sich bewährt haben und die einen Mehrwert für Patientinnen und Patienten liefern, aber auch für die Forschung. Wir haben eine digitale Rettungsdienstdokumentation mit MEDiRett, die bereits im Einsatz ist, und das überaus erfolgreich. Wir haben Videosprechstunden etabliert. Unser Ansatz lautet grundsätzlich: Ausbau statt Neustart. Und es ist das große Thema schon über viele Jahre hier im Landtag gewesen, Thüringen als telemedizinische Praxisregion weiterzuentwickeln. Genau auf diesem Weg befinden wir uns und gehen aktuell große Schritte. Die Digitalisierung soll in Thüringen so funktionieren, dass sie sinnvoll vernetzt. Das Gleiche gilt für den Rettungsdienst und die Notfallversorgung. Auch hier haben wir den Faktor der Vernetzung. Die Vernetzung der Sektoren ist überaus entscheidend für den Erfolg und für eine gute Versorgung. Und deshalb arbeiten wir eben auch am Masterplan Rettungsdienst, der genau diese Gesamtheit der Thematik in den Fokus nimmt. Meine Damen und Herren, die Große Anfrage beschreibt Probleme, aber entscheidend ist letztendlich – und das soll deutlich werden aus meinen Ausführungen –, es gilt, Lösungen umzusetzen. Der Unterschied zwischen Opposition und Regierung ist nun einmal, die einen fragen, wir handeln. Wir arbeiten an besserer Vernetzung. Wir arbeiten an Fachkräftegewinnung. Wir arbeiten an wohnortnaher Versorgung. Der Regierungsvertrag greift die zentralen Herausforderungen bereits auf. Jetzt kommt es vor allem auf die Umsetzung an. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Lösungen und eben nicht nur das Verharren in Analysen. Dafür steht diese Koalition. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes auf der Rednerliste für die Fraktion Die Linke: Frau Abgeordnete Güngör, bitte.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, zunächst danke ich der Landesregierung sehr herzlich für die Beantwortung unserer Großen Anfrage. Ich weiß, dass hier sicher ein erheblicher Zeitaufwand dahinter liegt. Ich möchte mich bei der Ministerin, aber natürlich auch bei der zuständigen Staatssekretärin explizit für den Aufwand bedanken. Und wir sehen in der Beantwortung sehr deutlich, dass es notwendig war, all diese Fragen zu stellen, denn die Antworten zeigen explizit, wie groß der Druck im System bereits ist. Und sie zeigen auch, dass zwischen der Problembeschreibung auf der einen Seite und der politischen Konsequenz auf der anderen Seite zu oft noch eine Lücke bleibt. Wenn Sie, lieber Herr Zippel, also sagen: „Die einen fragen, die anderen handeln“, dann sage ich: Na ja, aktuell beschreiben Sie vor allem, wo man mal handeln könnte und müsste und sollte. Ich werde sicherlich nicht auf alle inhaltlichen Aspekte der Beantwortung eingehen können, sondern will heute einen Schwerpunkt setzen, der für uns als Linke zentral ist, nämlich die Frage nach Pflege und nach der demografischen Entwicklung hier in Thüringen. Wenn Sie selbst aktuell mit Pflege nichts zu tun haben, dann haben Sie – statistisch gesehen – Glück gehabt. Das klingt immer so zynisch, aber es ist einfach so, dass sich die Lage insgesamt im Pflegesektor sehr verdichtet. Denn die Landesregierung benennt selbst Alterung und Bevölkerungsrückgang als Kernprozesse des demografischen Wandels mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Gesundheits- und Pflegesektor. Besonders wichtig ist der Blick auf die Hochaltrigen. Die Zahl der über 80-Jährigen soll bis 2042 um ganze 23 Prozent steigen. Zugleich zeigt sich, wie schnell sich die Lage verschärft. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Thüringen ist von rund 166.000 Ende 2021 auf 193.000 Ende 2023 gestiegen, also binnen von nur zwei Jahren um gut 16 Prozent gestiegen. Und für 2042 rechnet die Landesregierung gegenüber 2021 mit einem weiteren Anstieg um 27 Prozent. Ich weiß, das waren viele Zahlen, aber wenn allein der Wert für 2023 schon rund 8 Prozent über den ursprünglichen Vorausberechnungen lag, also die Projektionen noch zu konservativ gewesen sind für die Entwicklung, die sich dann tatsächlich gezeigt hat, dann müssen wir doch sagen: Die Entwicklung, über die wir sprechen, liegt nicht in ferner Zukunft, sie läuft längst. Und mit diesem Status quo müssen wir uns beschäftigen.
(Beifall Die Linke)
Mehr Pflegebedürftige, das wissen wir, bedeuten eben nicht automatisch mehr Versorgung. Das praktische Nadelöhr ist und bleibt das Personal. Die Landesregierung erklärt selbst, dass die Zahl der Einrichtungen im Moment grundsätzlich ausreiche – was man ehrlicherweise bezweifeln darf, wenn man auch mit Betroffenen spricht, aber gut, sei es drum –, zugleich aber wegen Personalmangels nicht alle Plätze belegt werden. Für die Zukunft könne man gerade nicht sicher vorhersagen, ob der Bedarf gedeckt werden kann. Und genau das ist der Punkt. Ein Platz hilft nur, wenn er auch betrieben werden kann. Wenn Fachkräfte fehlen, wenn Schichten nicht besetzt werden können, wenn Belastung zur Regel wird, dann nützt uns die schönste Kapazität auf dem Papier nichts. Und deshalb sagen wir: Pflege ist nicht bloß ein organisatorisches Thema, Pflege ist die soziale Frage, und zwar dort, wo steigender Bedarf, wo knapper werdendes Personal und wo eine wachsende finanzielle Belastung zusammenkommen.
(Beifall Die Linke)
Ich möchte das gerade beim Bereich der Eigenanteile in den stationären Pflegeeinrichtungen klar benennen. Die Landesregierung weist einen Anstieg von 1.806 Euro im Jahr 2022 auf 3.055 Euro im Jahr 2025 aus. Im Jahr 2026 sind aktuell 3.500 Euro prognostiziert. Wer diese Zahlen liest und mal klar sagt, alle, die hier im Raum sind, die haben eben ein überdurchschnittliches Einkommen, der muss doch klar sagen: Pflegebedürftigkeit wird zur finanziellen Überforderung von Familien.
(Beifall Die Linke)
Und wenn ich sage „von Familien“, dann müssen wir uns doch auch ehrlich machen. Ja, das Ministerium hat aus dem Titel die „Frauen“ gestrichen, aber „Familie“ ist ja immer noch drin. Und dann muss man klar sagen, es sind Frauen, die dann diese Tätigkeiten übernehmen,
(Beifall Die Linke)
weil die Familien nicht mehr die Chance haben, einen regulären Pflegeplatz für ihre hochaltrigen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Und wir sind dann weit weg von einer freien Entscheidung, die die Lebenswirklichkeit der zu pflegenden Person im Mittelpunkt hat, sondern wir reden dann über ganz reelle Zwänge und wir reden darüber, wer die Ressourcen hat, wer das Geld hat, wer die Zeit hat, um sich um die entsprechenden Personen zu kümmern. Deswegen reicht uns der Verweis auf Bundeszuständigkeiten eben nicht, denn wir haben ja den landesseitigen Hebel bei den Investitionskosten. Und wenn ich dann lese, dass genau da ein Gutachten erstellt werden soll, Entscheidungen aber erst 2027 in Aussicht gestellt werden und kein inhaltlicher, kein Zeit- und kein Finanzplan benannt werden, dann weiß ich nicht, worauf ich pflegende Angehörige reell verweisen soll. Was bringt Ihnen dann das Gutachten, wenn überhaupt nicht klar ist, was mit den Ergebnissen passieren soll und vor allem wann potenzielle Ergebnisse zum Tragen kommen würden? Auch bei der wirtschaftlichen Lage der Einrichtungen ist unserer Einschätzung nach ein Problem in der Beantwortung sichtbar geworden. Die Landesregierung sagt, es gebe keinen konkreten Hinweis auf Schieflagen, gleichzeitig räumt sie aber ein, es gibt auch keine laufende Verpflichtung, dass Wirtschaftsdaten an die Heimaufsicht zu melden sind. Angezeigt werden muss im Wesentlichen erst, wenn eine Insolvenz oder eine Überschuldung droht oder schon eingetreten ist. Ganz ehrlich, das ist dann ja Steuerung mit verbundenen Augen. Man kann ja nicht ernsthaft behaupten, man habe keine Hinweise, wenn man gar nicht die Hinweise einfordert, wenn man gar keine strukturellen Daten erhält. Deswegen: Für uns ist klar, Pflege ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landesregierung, glaube ich, würde sich dieser Einschätzung anschließen. Aber was offenbleibt, ist die Frage, wie genau mit diesem immensen Pflegeproblem zu handeln ist. Denn wir können die Zuständigkeiten nur sehr bedingt wegdelegieren. An den Markt können wir es schon mal ganz sicher nicht delegieren. Und wir reden zum Schluss nicht nur über diejenigen, die Pflege im häuslichen Kontext leisten, sondern wir reden natürlich auch über diejenigen, die im Pflegeberuf professionell organisiert sind. Das Wissen darüber, dass wir den Pflegeberuf attraktiv machen müssen, ist ja wirklich nichts Neues. Die Frage ist: Haben Sie darauf denn bei all den vielen Seiten auch eine Antwort? Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächsten auf dem Rednerzettel habe ich für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Lauerwald. Bitte.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, fast zehn Jahre lang verantwortete Die Linke die Gesundheitspolitik in Thüringen. Heute fragt sie sich selbst nach der Bilanz. Die Antworten der Landesregierung sind umfangreich, aber ernüchternd. Viel Rhetorik, wenig Steuerung, zu viele Baustellen. Und das ist fatal, denn es geht um die vernetzte Gesundheitsversorgung, um die tägliche Versorgungssicherheit der Menschen, ein Thema, das für die Lebensqualität unserer Bürger zentraler kaum sein könnte.
(Beifall AfD)
Vieles ist in Bewegung, aber zu wenig davon führt zu einer wirklich integrierten, verlässlichen und wohnortnahen Versorgung. Erstens: Steuerung braucht Wissen und dieses Wissen fehlt. Die Landesregierung betont immer wieder die Begrenzung ihrer Zuständigkeiten und verweist auf das Bundesrecht. Richtig ist, Bundesgesetze setzen den Rahmen, aber es ist ebenso richtig, dass ein Land nur dann gestalten kann, wenn es seine eigene Versorgungsrealitäten kennt. Derzeit steuern wir in zentralen Fragen wie Fachkräftemangel, regionale Versorgungsstrukturen, kommunale Beteiligungsprozesse weitgehend im Blindflug. Es fehlen landeseigene Daten zum Personal, zur Arbeitszufriedenheit in Kliniken und zur Wirksamkeit kommunaler Gesundheitsstrukturen. Wer Gesundheit gestalten will, braucht Wissen, und wer dieses Wissen nicht erhebt, nimmt Versorgungsdefizite in Kauf. Zweitens: Thüringens Versorgungslandschaft bleibt Stückwerk statt Netzwerk. Übergänge zwischen Krankenhaus, Hausarzt und Pflege funktionieren schlecht. Die Übergangspflege wird kaum genutzt. Wirklich sektorenübergreifende Einrichtungen oder integrierte Versorgungsmodelle werden nicht gezielt gefördert. Die Landesregierung erkennt die Zersplitterung zwar selbst, doch es fehlt ein eigener strategischer Ansatz, um die Lücken zu schließen. Thüringen bleibt beim Zusammenführen der Sektoren Zuschauer statt Akteur. Drittens: In der Pflege fehlt Orientierung. Pflegestützpunkte leisten wichtige Arbeit, aber sie sind weder flächendeckend noch trägerunabhängig organisiert. Ein echtes systematisches Case Management, das Herzstück jeder vernetzten Versorgung, existiert nicht. Pflegebedürftige und Angehörige müssen sich durch ein unübersichtliches System kämpfen, statt verlässliche Lotsen an ihrer Seite zu haben. Die zunehmenden Qualitätsmängel und Überlastungen des Personals sind darüber hinaus nicht nur ein Organisationsproblem, sondern ein Risiko für die Versorgungssicherheit. Viertens: Regionale Unterversorgung wird hingenommen. In Südwestthüringen existiert eine klare Unterversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, während Haus- und Fachärztemangel ländliche Regionen seit Jahren belasten. Die Landesregierung benennt das Problem, aber statt struktureller Lösungen gibt es nur den Hinweis auf allgemeine Niederlassungsförderungen. Das ist zu wenig. Die Aufnahme neuer Leistungsgruppen in der Krankenhausplanung ist wichtig, aber die Frage, wie künftig flächendeckende stationäre Versorgung gesichert werden soll, bleibt unbeantwortet. Es wird auf spätere Auswertungen verwiesen. Thüringen steht hier nicht vor einer abstrakten Zukunftsfrage, sondern vor konkreten Versorgungsengpässen. Fünftens: Die Kommunen, eigentlich Schlüsselakteure, bleiben außen vor: keine Modellvorhaben, keine systematische Koordination, keine aktive Rolle in der integrierten Versorgung. Die Landesregierung weiß oft nicht einmal, welche Beteiligungsformate kommunal überhaupt existieren. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis und ein Versäumnis, das direkte Auswirkungen auf die Versorgung vor Ort hat. Ohne kommunale Einbindung kann es keine vernetzte Versorgung geben. Sechstens: Innovationen werden diskutiert, aber nicht umgesetzt. Die Ministerin fordert neue Regelungen für Community Health Nurses oder Physician Assistants, aber Thüringen startet keine eigenen Pilotprojekte, um genau diese Innovationen zu testen. Telemedizinprojekte existieren, ja, aber sie bleiben Insellösungen, keine Strukturreformen. Und schließlich: Selbst bei sicherheitsrelevanten Themen bleibt der Fortschritt aus. Eine landesweit einheitliche, strukturierte Notrufabfrage: in anderen Ländern Standard, in Thüringen ein einzelnes Pilotprojekt. Meine Damen und Herren, nach neun Jahren linker Verantwortung im Gesundheitsministerium fällt die Bilanz klar aus: Thüringen hat viele Konzepte, viele Absichtserklärungen, aber kaum verbindliche steuernde Politik. Was fehlt, sind klare landespolitische Entscheidungen, eine echte Datenbasis, eine integrierte Strategie für Pflege, Klinik und ambulante Versorgung, starke kommunale Strukturen und Mut zu Innovationen, nicht nur deren Ankündigung. Vernetzte Versorgung entsteht nicht im Verweis auf Bundesrecht, sie entsteht dort, wo ein Land eigene Verantwortung übernimmt. Thüringen hat dabei wertvolle Zeit verloren. Jetzt ist es Zeit, aus der Verwaltung des Mangels auszusteigen und echte Gesundheitsversorgungspolitik zu machen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lauerwald. Ich schaue in Richtung unserer Abgeordneten. Gibt es weitere Redewünsche, weil ich keine weiteren Redner mehr auf der Rednerliste habe? Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich die Frau Gesundheitsministerin Schenk ans Rednerpult.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 28. März 2025 haben wir die Große Anfrage erhalten und es freut mich, dass sowohl der Abgeordnete Zippel als auch die fragestellende Fraktion hier noch mal gewürdigt hat, dass die Beantwortung von 153 Fragen natürlich erst mal ganz formal ein parlamentarisches Recht ist. Trotzdem denke ich, hat die buchdicke Ausarbeitung bewiesen, dass wir hier viele Institutionen befragt haben – Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer, um nur einige exemplarisch zu benennen –, die da sehr viel dazu beigetragen und damit ja auch ein breites Spektrum an Sichtweisen und Verantwortlichkeiten geliefert haben. Es ist vielleicht, wenn man sich an einige Redebeiträge gerade eben erinnert, auch gar nicht schlecht, noch mal deutlich zu machen, wer eigentlich formal den Sicherstellungsauftrag zum Beispiel beim Thema „ambulante Versorgung“ hat. Das ist nämlich die KVT. Nichtsdestotrotz – und das Thema „Pflege“ ist nun ja auch sehr wichtig – möchte ich noch mal auf ein paar andere Punkte eingehen. Frau Güngör hat so schön gesagt, dass wir jetzt alle hier nur das Problem beschrieben haben. Das kann man vielleicht so sehen, wenn man sich nicht ganz so gut mit dem beschäftigt hat, was alles schon umgesetzt wurde. Und vielleicht ist die Problembeschreibung richtig. Man muss sich natürlich auch mal fragen, wo Probleme entstehen. Die entstehen ja in der Regel in der Vergangenheit. Und wenn man mal schaut, wann die Anfrage gestellt wurde – 28. März 2025, verantwortlich bin ich seit 13. Dezember 2024 –, weiß ich jetzt nicht ganz, ob ich innerhalb von 3,5 Monaten tatsächlich so eine große Mangelwirtschaft erzeugen könnte. Wenn, würde das ja viel über meinen Einfluss aussagen, das wäre ja dann auch nicht schlecht. Aber schauen wir mal, wo wir hinkommen.
(Beifall CDU, BSW)
Ich möchte Schlaglichter auf vier Schwerpunktthemen werfen, denn eins ist mir besonders wichtig und wurde jetzt noch gar nicht in den Voraussprachen erläutert, nämlich das Thema „Krankenhausreform“. Das wundert ein bisschen, denn das ist, glaube ich, schon ein sehr zentraler Punkt, auch gerade für eine älter werdende Bevölkerung. Der Bund hat immer noch kein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. Das soll aber morgen – also höchstaktuelle Debatte – eigentlich passieren. Warum ist das wichtig? Weil man genau hier zeigen kann, wie handlungsfähig und konkret Thüringen daran arbeitet, die Krankenhausversorgung in Thüringen sicherzustellen. Erstens haben wir stets einen sehr dialogorientierten Prozess mit den Kommunen, mit den Krankenhausgeschäftsführern, mit der Landeskrankenhausgesellschaft geführt. Material geworden ist das in vier Regionalkonferenzen, in denen wir immer über diesen sehr fluiden gesetzlichen Vorgang informiert haben. Gleich folgen auch Ende April, Anfang Mai die nächsten vier Regionalkonferenzen, um die hoffentlich morgen beschlossene gesetzliche Grundlage mit den Geschäftsführern kooperativ zu besprechen. Laufend werden Sie im Ausschuss und auch hier von diesem Plenum immer wieder darüber informiert, wo wir gerade stehen. Wir stehen bei 884 Anträgen für ein Gesetz und Leistungsgruppen, was grundsätzlich diese Finanzierung von Krankenhäusern neu aufstellt, neu aufstellt in der Hinsicht, dass es zumindest jetzt im Ansatz weggeht von Fallkosten hin zur Vorhaltung. Das stellt uns gerade in Thüringen, in einem Land mit sinkender Einwohnerzahl und weiten Wegen, vor die Frage, wie wir Qualität und Erreichbarkeit bündeln können. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass es auch aufgrund des Engagements unseres Freistaats gelungen ist, den Transformationsfonds, der erhebliche finanzielle Mittel bereitstellt, so auszugestalten, dass es rechtlich möglich ist, auch den Bestand von Krankenhäusern zu finanzieren. Das ist deswegen eine gute Nachricht, weil wir in Thüringen bereits wenige Krankenhäuser haben und es uns darum gehen muss, Qualität zu bündeln, Erreichbarkeit sicherzustellen und natürlich den Transformationsprozess nicht einfach nach „Wer bricht als Erstes wirtschaftlich zusammen?“ zu gestalten, sondern tatsächlich anhand der Fragen: Was sind selektive Eingriffe? Was ist Grundversorgung und was ist am Ende auch das, was gerade eine älter werdende Bevölkerung auch mobil erreichen kann? Denn Ambulantisierung erreicht ihre Grenzen immer dann, wenn man – da kann man zum Beispiel mal nach Dänemark schauen, wäre sicherlich eine lohnenswerte Beschäftigung für den Gesundheitsausschuss – mal sieht, was passiert, wenn irgendwo gute Kliniken sind, aber rechts und links dann ganz wenig konkrete Versorgung von Menschen stattfindet, die zum Beispiel eine Operation in hochbetagtem Alter hinter sich gebracht haben. Deswegen freut es mich, sagen zu können, dass die Krankenhausreform in Thüringen sehr kooperativ und partizipativ verläuft und wir Ende des Jahres trotz des sehr verschleppten Zeitplans des Bundes die Bescheide übersenden werden, die uns einen klaren Krankenhausplan vorlegen und vor allen Dingen auch für die Bevölkerung ein klares Signal schaffen, zu sagen, wo wird welche Leistung in welchen Rahmenbedingungen abzurufen sein. Ich denke, die Krankenhauslandschaft ist damit ein zentraler Anker für das 20-Minuten-Konzept, denn am Ende sortiert sich nun mal die restliche Gesundheitslandschaft ganz stark danach, wo andere Leistungen erbracht werden. Deswegen ist es richtig, glaube ich, und das hat Abgeordneter Zippel getan, auch noch mal auf die Niederlassungsfragen zu schauen. Denn ja, das 20-Minuten-Land ist ein Bekenntnis, um zu sagen, wir möchten, dass Menschen innerhalb von 20 Minuten mit einem handelsüblichen Pkw zur Apotheke oder zu einem Arzt kommen. Da wurden konkrete Schritte umgesetzt und nicht nur Dinge beschrieben, zum Beispiel ein Gesetz, was in der letzten Legislatur beschlossen wurde, aber in meinem Haus offensichtlich nicht die nötige Verve entfaltete, um auch bearbeitet zu werden. Ich spreche über das Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz. Mit Beginn dieses aktuellen Monats können sich die ersten Studierenden dort bewerben, um nach Landeskinderquote an unserer, von unserem Steuergeld finanzierten Universität zu studieren
(Beifall CDU, BSW)
und dann hier in Thüringen tätig zu werden, in Thüringen etwas zur Versorgung beizutragen. Da sieht man, wenn man einfach mal mit den Zahnärzten oder auch mit den Hausärzten spricht, das stößt bei den Menschen, die sich mit diesen Fragen tagtäglich beschäftigen und die auch für diese Große Anfrage zugearbeitet haben, auf Unterstützung. Es ist hingegen sogar der Wunsch, diese Quote noch zu erhöhen, gerade wenn man auf andere Bundesländer schaut. Auch die Niederlassungsförderung, die Einsetzung von Stiftungspraxen, die Zusammenarbeit hinsichtlich der Frage, wie man mit Ärzte-Scouting und konkreten Tagen, die das Berufsbild greifbar machen, dafür sorgen kann, dass mehr Menschen in die Niederlassung kommen oder sich im MVZ in einer Anstellung wiederfinden, sind wir ganz konkret angegangen. Gerade gestern hat zum Beispiel der „Tag der Pharmazie“ stattgefunden, wo es mir ein persönliches Anliegen war, dort zu sein, um potenziellen Apothekerinnen und Apothekern zu sagen: Ihr seid nicht einfach irgendein Berufsstand, ihr seid das materialgewordene 20-Minuten-Land! Denn nur, wenn jemand dieses Studium in Thüringen absolviert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch in Thüringen eine Versorgungslücke schließt. Beim Thema „Pflege“ stellt es sich sogar noch konkreter dar, dass wir die Probleme nicht nur beschrieben haben. Deswegen, Herr Lauerwald, kann ich nicht ganz verstehen, wo Sie da gewesen sind, wenn Sie sich fragen, was da eigentlich passiert. Wir haben am 30. Juni dieses Jahres einen Pflegeentwicklungsplan vorgelegt; den können Sie nachlesen. Den gibt es sogar in Papier, aber auch digital. Wir haben diesen Forderungskatalog an den Bund übermittelt und wir sind eben zu dieser Stunde in regelmäßigen Arbeitsgruppensitzungen, um mit dem Bund die Pflegereform zu diskutieren ob der Frage: Wie kann ein Sockel-Spitze-Tausch so umgesetzt werden, dass die finanzielle Bedrohung für Personen, die sich in einem Pflegeheim wiederfinden wollen, gedeckelt wird? Das ist einfach der aktuell laufende Prozess. Wenn man den verpasst hat, ist man vielleicht nicht so tief im Thema drin, wie man meint. Zweitens gibt es zum Beispiel in Ebersdorf dank der Entscheidung meines Hauses eins von diesen von Ihnen geforderten Modellprojekten, nämlich der Ansatz in der Pflege, Rehabilitation ganz nach vorn zu stellen, nicht das Pflegeheim als letzte Station, sondern das Pflegeheim als Ort zur Befähigung, zum Beispiel nach einer Operation, mittels geriatrischer Maßnahmen wieder so fit zu werden, dass die Selbstständigkeit zu Hause, das Leben zu Hause wieder möglich ist. Dazu haben wir zum Beispiel auch die ThürAUPAVO überarbeitet – langes Wort, Ungetüm als Abkürzung. Was heißt das konkret? Es regelt, wie wir Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer an die Leute bringen. Wir haben im Unterschied zur Vorgängerregierung klargestellt, dass wir nicht wollen, dass da erst ein komplizierter Kurs absolviert wird, damit ich meiner Nachbarin mal einen Wasserkasten reintragen kann, sondern dass einfach Nachbarschaftshilfe konkret möglich wird. Zweites konkretes Projekt: das Telemedizinprojekt „CARLA“ in Alperstedt. Dort arbeiten wir daran, wie im Pflegeheim mittels telemedizinischer Datenübertragung möglich wird, den Hausarztbesuch zu vermeiden. Das hat einen ganz konkreten Effekt. Wenn jemand, der früh zum Hausarzt kommt, dort ein Schild liest „Bin gerade auf Besuchen.“, hat der kein gutes Erlebnis, denn der Arzt ist zwar räumlich da, aber nicht faktisch, denn der ist gerade im Pflegeheim. Das vermeiden wir dadurch, dass Daten dort von den Mitarbeiterinnen erfasst werden können, telemedizinisch an den Arzt geschickt werden können und der in Echtzeit entscheiden kann, muss ich überhaupt vor Ort entscheiden oder sind das alles Dinge, die dort von dem Pflegepersonal umgesetzt werden können, weil vielleicht ein bestimmtes Medikament verabreicht werden muss oder weil man vielleicht sowieso einen Krankenwagen rufen muss. Sprich, wir haben „CARLA“, wir haben in Saalburg-Ebersdorf diesen Ansatz zur rehabilitativen Pflege. Ich könnte da noch viele weitere Punkte nennen. Ganz zentral ist auch die hier schon mehrfach gemachte Ankündigung, ein Pflegeentwicklungsgesetz vorzulegen, das genau das tut, was hier beschrieben wurde, nämlich gemeinsam mit den Kommunen partnerschaftlich zu erarbeiten, wo müssen welche Pflegeheimstandorte – auch im Blick auf die Niederlassung der Hausärzte – entwickelt werden, damit wir langfristig genügend Plätze haben. Ein kleiner Sidekick zum Thema „Investitionskosten“: Es ist schon ein bisschen lustig. Also, Heike Werner hat wirklich an 100 verschiedenen Stellen aus den gleichen Gründen wie ich gesagt, nämlich: Wenn Sie mir kein Geld in den Haushalt geben, soll ich es mir backen oder wie? Hier sitzt der Haushaltsgesetzgeber. Der Haushaltsgesetzgeber hat offensichtlich nicht 40 Millionen Euro im Haushalt gefunden, die er mir jährlich zur Verfügung stellen kann, um sie direkt an Pflegeheimbewohnerinnen und ‑ bewohner weiterzuleiten. Das ist auch für mich ein Ärgernis. Ich hätte die auch gern ausgegeben. Aber wir müssen ja nun mal mit dem arbeiten, was wir haben. Auch Heike Werner hat mehrfach deutlich gemacht, dass das eine Stellschraube ist, so wie das auch der Regierungsvertrag dieser Koalition deutlich macht. Wir haben da kein Erkenntnisproblem. Aber Fakt ist doch, diese Ausgabe, die jährlich wiederkehrend ist, muss doch wirklich die absolut prioritäre Stellschraube sein bei den begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln. Und da haben wir uns ja wohl offenkundig hier – also ich nun nicht, denn ich bin ja keine Abgeordnete, aber Sie – mehrheitlich dafür entschieden, erstens Geld für Kurzzeitverhinderungspflegeplätze bereitzustellen – dafür bin ich auch sehr dankbar – und zweitens einen Fokus darauf zu legen, gutachterlich zu prüfen, welche Entlastung an welcher Stelle den größten Beitrag leistet. Wie man da ein Gutachten geißeln kann, das genau die Frage stellt, wie die vielen verschiedenen Konzepte, die ja in anderen Bundesländern auch nicht friktionsfrei umgesetzt werden, Landespflegegeld in Bayern, mancher indirekter Investitionskostenzuschuss – natürlich ist das das größte Problem, dass die Menschen eine wahnsinnig hohe finanzielle Belastung haben. Aber das muss doch strukturell gelöst werden und deswegen ist es doch richtig, dass die Bundesregierung eine Pflegereform anstoßen will und dass genau dort die Ursachenbekämpfung stattfinden muss.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Genau dort muss doch geklärt werden, warum 3.000 Euro, 3.200 Euro zu einer individuellen Bedrohung werden. Da haben wir doch in meinem Haus kein Erkenntnisproblem. Fakt ist doch, 40/50 Millionen Euro müssten da bewegt werden jedes Jahr, um 200/250 Euro Entlastung bei einer Bewohnerin und einem Bewohner zu erreichen. Da muss ich doch auch sicher sein, dass das am Ende wirklich dort ankommt. Aber auch die Heime haben natürlich extreme Herausforderungen bei Betriebskosten, bei Sanierungen, bei klimagerechter Anpassung, beim Umbau von Zwei-Bett-Zimmern, die mal en vogue waren, zu Ein-Bett-Zimmern, die natürlich heutzutage mehr gewünscht sind. Es ist doch Augenwischerei, so zu tun, als ob die Landesregierung da ein Erkenntnisproblem hätte. Es geht darum, Entscheidungen zu treffen in einem begrenzten finanziellen Budget und damit den maximalen Output zu erreichen. Es geht auch darum, Herr Lauerwald – ich weiß, mit Strukturfragen haben Sie es nicht so –, zu benennen, wer, wo, welche Verantwortung trägt. Wenn der Bund verantwortlich dafür ist, eine Pflegereform anzustoßen, dann wird auch genau das passieren. Dafür setzt sich Thüringen nachdrücklich ein. Sie wollen was fragen?
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Frau Ministerin, Sie haben gerade von Verantwortung gesprochen, haben Verantwortung auch so beschrieben, dass der ambulante Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt. Aber was ist denn mit dem stationären Sicherstellungsauftrag? Der liegt doch beim Land. Was macht denn das Land, wenn Krankenhäuser geschlossen werden wie in Schleiz und die Versorgung der Patienten nur noch in weit entfernten umliegenden Krankenhäusern erfolgen kann? Die Prähospitalisierungszeit, also die Zeit vom Eintreffen des Notrufs bis zum Eintreffen des Patienten im geeigneten Krankenhaus, ist bei uns mittlerweile bei über 60 Minuten und das Land schaut tatenlos zu. Was unternehmen Sie da konkret?
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Sind Sie gerade erst wieder hereingekommen oder wo waren Sie die letzten 10 Minuten?
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Ich höre Ihnen die ganze Zeit schon zu. Sie beschreiben sehr viel Klein-Klein, aber nichts Konkretes zum stationären Sicherstellungsauftrag.
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Es tut mir leid, wenn Sie die Krankenhausreform als Klein-Klein empfinden. Vielleicht sollten Sie den Bundesrat gelegentlich mal von der Besuchertribüne aus besuchen. Dann würden Sie feststellen, dass es dort um die Krankenhausreform geht und dass ich an mehreren Stellen explizit beschrieben habe, in welcher Form dieser Prozess stattfindet. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz, um auf Vorhaltefinanzierung umzustellen. Morgen ist dieses Gesetz im Bundesrat. Wenn Sie sich dann heute fragen, wie es weitergeht, habe ich Ihnen das gerade gesagt. Wir haben im Rahmen dessen, was rechtlich möglich ist, alle Krankenhäuser aufgefordert, ihre Anträge nach Leistungsgruppen zu stellen. Jetzt schon, obwohl die rechtliche Lage nicht ganz klar ist, sind wir in Vorleistung gegangen, haben all diese Anträge entgegengenommen, haben Regionalkonferenzen durchgeführt, um Kooperationen zwischen den Häusern zu schmieden. Wir haben uns im Bund dafür eingesetzt, dass diese Kooperationen finanziell tragfähig werden. Da können Sie ja mal in Heilbad Heiligenstadt oder im Waldklinikum nachfragen, wie das finanziell läuft, wenn man ein neues Klinikum baut oder Ambulantisierung vorantreibt. Genau das ist ja der Punkt. Wenn Sie Ihren Kollegen Herrn Sesselmann mal fragen, wie das läuft, wenn man vom Land unterstützt wird, der kann Ihnen das ziemlich genau sagen. Der bekam nämlich von der Landesregierung vorher und von der jetzigen Landesregierung eine Menge Geld,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
weil es vor Ort offensichtlich nicht von selbst läuft. Deswegen gibt es dort ein Krankenhaus, weil sich das Land finanziell engagiert. Es gibt auch gemeinsam mit der Finanzministerin eine Bürgschaftsrichtlinie, die genau diesen rechtlichen Rahmen und dessen Unsicherheit abfängt, indem Häuser, die absehen können, dass sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, bis die Finanzierungsumstellung stattgefunden hat, ihre Finanzierung dort sicherstellen können. Wie Sie das als unkonkret oder als Kleinigkeiten beschreiben können, weiß ich nicht. Das liegt vielleicht daran, dass Sie diese Kleinigkeit nicht als Großartigkeit erkennen können.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD)
Was haben Sie zu maulen?
(Unruhe AfD)
Laut, deutlich, ich höre schlecht!
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, sehr geehrte Abgeordnete, dann machen Sie das bitte dadurch kenntlich, dass Sie sich einem Mikrofon zustellen. Dann frage ich die Frau Ministerin, ob Sie eine Zwischenfrage zulässt.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Es ist unter aller Würde, ständig reinzuquatschen. Es ist doch vernünftig, einfach ans Mikrofon zu gehen und seine Frage zu stellen. Irgendwas in seinen Bart zu nuscheln, ist eben kein Beitrag zum parlamentarischen Prozess. Tut mir leid.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Wenn
das nicht ordnungsrufwürdig ist!) Ich komme jedenfalls wie angekündigt zum vierten Schlaglicht, das ich noch nicht geworfen habe. Nach der Kleinigkeit „Krankenhausreform“, der Niederlassungsförderung und dem Bereich „Pflege“ möchte ich noch auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingehen, der leider hier vergessen wurde. Aber die wichtige, zentrale, tragende dritte Säule wurde in den bisherigen Ausführungen hier noch nicht angesprochen. Fragen gibt es dazu, deswegen rede ich auch gerade dazu. Fakt ist jedenfalls: Dieser vierte Punkt ist in Form eines Gesetzentwurfs inzwischen durch das Kabinett gegangen. Ich wäre sehr froh, wenn wir den Mitarbeitenden vom Öffentlichen Gesundheitsdienst das Signal senden können, dass sich dieses Parlament, nachdem es in der letzten Legislatur nicht geklappt hat, dazu hinbewegt, einen ordentlichen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der ÖGD-Mitarbeitenden zu schaffen. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass es bedauerlich ist, dass die Bundesregierung den ÖGD-Pakt hat auslaufen lassen, denn das stellt natürlich alle kommunalen Verantwortungsträger vor die Frage, wie sie das einmal eingestellte Personal künftig finanzieren sollen. Insofern wäre das sicherlich ein Beitrag, den man leisten kann. Es ist auch meine Aufgabe, das weiterhin zu problematisieren und einzufordern, dass diese wichtigen Personen weiterhin auch von drei Schultern mitfinanziert werden: Kommune, Land und Bund. Deswegen würde ich mich freuen, wenn nach der Beantwortung der 153 Fragen auch eine gemeinsame Erkenntnis reift, nämlich die der Landesregierung, dass die Gesundheit eine Toppriorität der aktuellen politischen Fragen ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schaue noch mal ins Rund: Gibt es weitere Redewünsche? Frau Ministerin hat 5 Minuten und 50 Sekunden überzogen. Dadurch ergibt sich eine Redezeit für die Abgeordneten. Wird die Möglichkeit gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Güngör, bitte.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Danke, Herr Präsident. Ich will die zusätzliche Redezeit nicht ausschöpfen, weil mir natürlich bewusst ist, dass die Aussprache zu einer Großen Anfrage für viele nicht ganz prioritär erscheint, weil sie eben nicht abgestimmt werden muss. Aber ich will schon sagen, dass ich es irritierend finde, wenn die Ministerin sich hinstellt und sagt, es ist die Toppriorität der Landesregierung, dass da nur eine von drei regierungstragenden Fraktionen überhaupt zum Thema „Vernetzte Gesundheitsversorgung“ spricht. Ich hätte erwartet, dass alle Koalitionsfraktionen dazu eine Meinung haben. Das war eine falsche Annahme von mir. Das finde ich wirklich bemerkenswert.
(Beifall Die Linke)
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es gibt einen weiteren Redewunsch. Ich bitte dazu den Abgeordneten Zippel noch mal ans Rednerpult.
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem ich gehofft hatte, dass die Aussprache zu einer Großen Anfrage eher sachbezogen ist, sich hier jetzt aber die Frechheiten häufen, dachte ich mir, kann ich auch noch mal nach vorn kommen. Vielleicht kann ich was dazu beitragen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Welche Frechheiten?) Ich möchte explizit noch mal darauf hinweisen: Wenn zu so einer Thematik nur einer aus der Koalition spricht, dann hat das ganz stark damit zu tun, dass wir zu der Thematik eng abgestimmt sind und dass wir zu dieser Position nicht dreistimmig sprechen wollen, sondern dass hier hinter einem Redner, egal aus welcher Fraktion der kommt, alle stehen.
(Beifall CDU, BSW)
Ich habe auch deutlich gemacht, dass die Erfolge, die die Ministerin gerade in ihrem Redebeitrag dargelegt hat, fakt sind und hier nicht, wie es auch gerade von Dr. Lauerwald dargestellt wurde, nichts passiert. Sowohl die Vertreter von der linken Seite wie von der rechten Seite des Parlaments versuchen natürlich krampfhaft, die Auswertung der Großen Anfrage dafür zu nutzen, zu zeigen, dass nichts passiert – das Gegenteil ist der Fall. Seitdem diese Koalition in der Verantwortung ist und hier im Ministerium Frau Schenk in Verantwortung ist, passieren hier Dinge, gibt es ein gutes Miteinander und werden vor allem mal Entscheidungen getroffen, etwas, das wir vorher zehn Jahre hier im Land nicht hatten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das kann ich nicht erkennen. Gab es den Wunsch nach weiterer Beratung in einem Fachausschuss? Das ist nicht der Fall. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Sehr verehrte Abgeordnete, wir kommen damit verabredungsgemäß wieder zurück in den ursprünglichen Verlauf der Tagesordnung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3111 ERSTE BERATUNG Ich frage: Ist eine Begründung gewünscht? Die ist gewünscht. Ich bitte Frau Abgeordnete DübenSchaumann dazu ans Rednerpult. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste – besonders begrüße ich die Besuchergruppe aus dem Saale-Holzland-Kreis –,
(Beifall AfD)
die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes formulierten mit Artikel 3 einen zentralen Grundsatz unseres Zusammenlebens: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Über Jahrzehnte hat sich daraus ein breiter gesellschaftlicher Konsens entwickelt. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Menschen mit Behinderung gehören selbstverständlich in die Mitte unserer Gesellschaft und jeder Mensch kann seine Religion frei ausüben.
(Beifall AfD)
1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Der Staat erhielt damit den Auftrag, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Diese Änderung war gut gemeint, sie hat jedoch eine Entwicklung angestoßen, die heute zunehmend kritisch diskutiert werden muss. Denn aus dem Prinzip der Gleichberechtigung ist vielerorts ein politisches Konzept der Gleichstellung geworden. Ziel ist häufig nicht mehr Chancengleichheit, sondern Ergebnisgleichheit. Jede statistische Ungleichverteilung wird schnell als strukturelle Diskriminierung interpretiert,
(Beifall AfD)
die durch Quoten, Programme und zusätzliche Bürokratie korrigiert werden muss. Dabei besteht die echte Diskriminierung vielmehr darin, wenn ein geeigneter Bewerber nur aufgrund seines Geschlechts abgelehnt wird, weil man ja die Quote erfüllen muss. Die Gerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen wird kollektiver Gleichmacherei geopfert.
(Beifall AfD)
Und da reden wir noch gar nicht von den Kosten, die durch diese Gleichstellungsstrukturen entstehen. In vielen Bereichen werden zusätzliche Stellen geschaffen, Berichtspflichten eingeführt und umfangreiche Gleichstellungspläne verlangt. Vor allem die Kommunen kämpfen damit, ihre eigentlichen Pflichtaufgaben zu finanzieren, von der Kinderbetreuung bis zur Infrastruktur. Wenn Gemeinden verpflichtet werden, zusätzliche Stellen vorzuhalten, ohne dass die finanziellen Spielräume entsprechend wachsen, entsteht ein sehr reelles Problem. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet schließlich auch, Prioritäten vor Ort setzen zu können. Sehr geehrte Kollegen, genau hier setzt unser Gesetzentwurf zum Thüringer Gleichstellungsgesetz an. Wir wollen das Land und die Kommunen von verpflichtenden Gleichstellungsstrukturen entlasten und ihnen wieder mehr Entscheidungsspielraum geben. Gleichstellungsbeauftragte sollen nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein und auch verpflichtende Gleichstellungspläne wollen wir abschaffen.
(Beifall AfD)
Stattdessen setzen wir andere Schwerpunkte: die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung von Menschen mit Pflegeverantwortung und die Stärkung des Ehrenamts. Auch an den Hochschulen sollte der Fokus wieder klar auf ihren Kernaufgaben liegen: Forschung, Lehre und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Personalentscheidungen müssen sich vor allem an Qualifikation, Leistung und Eignung orientieren und nicht an statistischen Zielvorgaben.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen, es geht uns nicht darum, Gleichberechtigung infrage zu stellen – im Gegenteil. Sie wird durch diesen Gesetzentwurf erst wieder geltend gemacht. Wir sagen: Schluss mit einer Bürokratie, die Chancengleichheit mit Gleichmacherei ersetzt! Kein immer weiterwachsender bürokratischer Apparat, der Kommunen belastet und politische Energie bindet, die wir an anderer Stelle so dringend brauchen! Lassen Sie uns zu einer pragmatischen Politik mit Augenmaß zurückkehren. Deshalb freue ich mich auf eine sachliche Debatte zu diesem wichtigen Thema. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank für die Einbringung. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Quasebarth für die BSW-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem aber liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, wir – und wenn ich jetzt “wir“ sage, dann meine ich mich ausnahmsweise nicht nur als Redner der Fraktion des BSW, sondern der regierenden Koalition, die aus BSW, SPD und CDU besteht – machen heute hier im Plenum etwas, das ihr vielleicht schon aus der Schule kennt, und zwar eine Verfassungsviertelstunde. Unsere Thüringer Verfassung wurde 1993 geschrieben. Ich habe hier ein etwas dickeres Exemplar, denn da ist auch das Grundgesetz vorne drin, aus dem Frau Düben-Schaumann gerade zitiert hat. Im Grundgesetz ist die Gleichstellung von Mann und Frau tatsächlich in Artikel 3 geregelt, in der Thüringer Verfassung in Artikel 2. Unsere Thüringer Verfassung wurde 1993 geschrieben und danach wurde sie verabschiedet, das heißt, sie gilt jetzt in echt. 1993: also in den 90er-Jahren, in einer Zeit, die einfach irre war.
(Unruhe AfD)
Die Geschichte ist damals, wenn man so will, in die Achterbahn eingestiegen und hat eine kleine Runde gedreht, einmal kompletter Kopfstand. Die DDR machte die Mauer noch vor den Neunzigern auf Druck ihrer Bürger hin auf, der Sozialismus machte so: „Und Tschüss!“, und der Kapitalismus machte so: „Hey, hallo, noch mehr Markt, super!“. Und die Menschen in diesem Land haben damals – das müssen wir uns vor Augen führen – tatsächlich eine Diktatur gestürzt – eure Omas und Opas, vielleicht sogar eure Väter. Krasse Typen waren das. Und dann ist einiges passiert in den Neunzigern: friedliche Revolution – das habe ich schon gesagt –, Währungsreform, deutsche Wiedervereinigung. Und dann kam Thüringen, also das Land Thüringen wurde gegründet. Dafür brauchten die Menschen, die das Land gegründet haben, eine Art Vertrag. Und genau über diesen Vertrag, die Thüringer Verfassung, würde ich heute gerne mit euch reden. Denn damit komme ich dann zum Thema, das die AfD hier heute vorschlägt. Wie schreibt man so einen Vertrag? Also in die ersten Kapitel kommen so was wie Werte rein, Freiheit, Gleichheit, aber auch Sicherheit, auch Sicherheit vor dem Staat – auch Sicherheit vor dem Staat? –, denn da hatten die Menschen ja einige schlechte Erfahrungen gemacht. Und so wurde sie geschrieben, die Thüringer Verfassung. Die Menschen, die die Thüringer Verfassung geschrieben haben, die waren dabei ganz schön weitsichtig. Denn die haben in Artikel 2 – das ist der mit der Gleichheit von Frau und Mann – einen zweiten Absatz reingezogen. Darin geht es eben nicht nur darum zu sagen, Männer und Frauen sind gleich, sondern es geht auch darum, dass diese Gleichheit gefördert und gesichert werden muss. Tatsächlich haben die geschrieben: „Niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner“
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie sollen
mit uns debattieren, nicht mit jemand anderem!) – wirklich jetzt –
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja, wirk-
lich jetzt!) „[…] Zugehörigkeit, […] seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.“, „[…] die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern“. Das ist der Punkt. Gleichstellung ist also kein Niceto-have. Gleichstellung ist der Kernauftrag unseres Zusammenlebens. Nun legt uns heute die AfD einen Antrag vor, der schon im Titel sagt, dass er diese Gleichstellung komplett abschaffen will, also in allen Bereichen, in denen das Land bisher die Gleichstellung aktiv gefördert hat, in den Verwaltungen, in den Rathäusern, in den Ministerien, in den Ämtern, in den Landratsämtern, aber auch in den Hochschulen, in den Universitätskliniken und in den Frauenhäusern. Wenn wir das tatsächlich tun und damit fertig sind, dann kann man ja kaum noch von einem Gleichstellungsgesetz sprechen. Darum soll das Gesetz, das neue Gesetz, das die AfD will, auch gleich einen neuen Namen bekommen. Es heißt dann nämlich „Thüringer Gesetz über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Ich habe mich gefragt, sehr verehrte Abgeordnete der AfD: Warum tun Sie das? Und Sie führen vier Hauptgründe an. Sie behaupten nämlich, Gleichstellungspolitik verwechselt Chancen mit Ergebnissen. Wenn also weniger Frauen irgendwo arbeiten, also in Verwaltungspositionen oder in Chefetagen, dann – so Ihre Theorie – tun sie das wahrscheinlich, weil sie das so wollen, also weil das der Plan war. Zweitens sagen Sie, Quoten sind ungerecht, denn bei gleicher Eignung Frauen den Vorrang zu geben, das ist ungerecht. Drittens sagen Sie, die Gleichstellungsbeauftragten – das sind die Frauen, meistens sind es Frauen, manchmal auch Männer – sind Teil des Systems, weil sie diese Gleichstellungspolitik fördern, als das zu machen, was in der Verfassung steht. Und viertens sagen Sie, das kostet alles nur Geld und deswegen gehört das abgeschafft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich weiß nicht, wann Sie sich das letzte Mal mit der Lebenswirklichkeit von Frauen beschäftigt haben. Ich weiß nicht, wann Sie sich das letzte Mal mit dem Thema von strukturellen Hindernissen auseinandergesetzt haben.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ich fühle
mich diskriminiert als Frau!) Ich würde mich aber gerne noch mal mit dem Thema „Strukturelle Hindernisse“ auseinandersetzen, die es tatsächlich gibt. Erstens: Es sind überwiegend Frauen, die in unserem Land Kinder betreuen und erziehen, Angehörige pflegen. Und so was lässt sich tatsächlich nur mit Mühe und viel Aufwand mit einer 40-Stunden-Woche kombinieren, mit Überstunden und Extraschichten. Da geht die Karriere einfach nicht voran – strukturelles Hindernis. Nummer zwei: Es sind überwiegend Frauen, die bei Beförderungen gern mal übersehen werden, weil Männernetzwerke eben Beförderungssysteme favorisieren, die zwar pro forma neutral aussehen, aber nicht neutral wirken – strukturelles Hindernis. Und Nummer drei: Es sind überwiegend Frauen, die übergangen werden, wenn Karriere gekoppelt ist an so was wie eine permanente Verfügbarkeit, also auch an abends verfügbar sein oder auch am Wochenende – strukturelles Hindernis. Formal haben Frauen in diesem unserem Land die gleichen Chancen wie Männer. Aber real, im richtigen Leben, würden sowohl die Kinder zu Hause als auch die Oma, die gepflegt werden will, als auch die Vollzeit arbeitenden Männer ganz schön in die Röhre gucken, wenn Frauen mal ein Jahr lang beschließen würden, zu Hause Fünfe gerade sein zu lassen und einfach nur arbeiten zu gehen.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Nein, am Ende meiner Rede. Und das bringt uns zum Thema „Geld“. Die Abschaffung von Gleichstellung spart Geld. Sie meinen also, den Frauen in den Hochschulen das Leben noch schwerer zu machen, spart Geld. Sie meinen also, qualifizierten Frauen Aufstiegsmöglichkeiten in der Verwaltung zu nehmen, spart Geld. Und Sie meinen also, das geistige Potenzial – und das ist eigentlich der Punkt, der mich am meisten bewegt – und die Klugheit von 50 Prozent der Bevölkerung zu boykottieren – und nichts anderes tut der Gesetzesvorschlag –, spart Geld. Sehr verehrte Abgeordnete der AfD, Thüringen steht im Wettbewerb und dieser Wettbewerb wird auch um Personal geführt. Und wenn Sie dieses Signal in das Land hinaussenden, in die Bundesrepublik, wie Frauen hier in diesem Land künftig behandelt werden sollen, dann werden sich die anderen Bundesländer auch um uns herum schon mal die Hände reiben und freuen, was hier so abgeht. Liebe Schülerinnen und Schüler, unsere Verfassung ist auch ein Versprechen an eure Generation, ein Versprechen, dass ihr in einem Land aufwachsen könnt, in dem Frauen und Männer die gleichen Chancen haben und in dem es Menschen gibt, die eben diese Chancen verteidigen. Das habe ich heute hiermit getan. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ja, vielen Dank, Herr Quasebarth, für die Möglichkeit einer Frage. Sie haben jetzt mehrere strukturelle Hindernisse aufgezählt. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie das auf das Geschlecht der Person bezogen, die betroffen ist. Hingegen haben Sie aber auch inhaltlich Dinge angeführt wie zum Beispiel ständige Verfügbarkeit bei der Arbeit oder auch die Kinderbetreuung. Würden Sie mir insofern zustimmen, dass diese strukturellen Hindernisse, wie Sie sie nennen, nicht nur auf Frauen bezogen sind oder nicht auf das Geschlecht bezogen sind, sondern auf denjenigen bezogen ist, der Kinder hat und Kinder betreut, unabhängig davon, welchen Geschlechts er ist, und im Ergebnis vielleicht mehr Frauen betroffen sind, aber grundsätzlich jeder, der Kinder erzieht, diesen strukturellen Hindernissen gegenübersteht?
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Da die Kinderbetreuung in diesem unserem Land mehrheitlich von Frauen ausgeübt wird – und ich denke, darüber sind wir uns alle einig, dass es nicht die Männer sind, die die Kinderbetreuung in diesem Land mehrheitlich übernehmen –, kann ich das, denke ich, mit einigem Fug und Recht auf Frauen abstellen, was nicht ausschließt, dass es Männer gibt, die sich sehr rührig und nach bestem Wissen und Gewissen um die Erziehung ihrer Kinder zu Hause bemühen.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer, wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der ganz konkret darauf abzielt, bestehende Belastungen für Kommunen und Ungleichbehandlung von Bürgern zu beseitigen. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen finanziell massiv unter Druck, Pflichtaufgaben nehmen stetig zu und die Einnahmesituation bleibt angespannt. Investitionsstaus wachsen, während langfristige Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung fehlen. Notwendige Sanierungen werden ausgeschlossen oder gestrichen, aufgeschoben und gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Verwaltung, obwohl Personal fehlt und Belastungsgrenzen längst erreicht sind. Deswegen ist es notwendig, die Kommunen spürbar zu entlasten, und das besonders von solchen Aufgaben, bei denen kein erkennbarer Mehrwert für die Bürger entsteht. Und vor diesem Hintergrund erweist sich insbesondere die verpflichtende Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten als eine solche zusätzliche Belastung der Kommunen, die zurückgenommen werden muss.
(Beifall AfD)
Das bestehende Gleichstellungsrecht verpflichtet größere Kommunen dazu, zusätzliche Strukturen aufzubauen, unabhängig davon, ob diese notwendig, finanzierbar oder überhaupt sinnvoll sind. Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspläne, Berichtspflichten und Beteiligungsverfahren binden Personal, Zeit und vor allem viel Geld, Geld, das wiederum an anderer Stelle fehlt, beispielsweise bei der Sanierung von Kindergärten und Schulen, für Personal infolge immer neuer Tarifabschlüsse, bei der Infrastruktur und bei der Daseinsvorsorge, im Prinzip überall da, wo der Bürger zu Recht davon ausgeht, dass der Staat funktionieren sollte. Erforderlich ist daher, die strukturellen Ursachen anzugehen und insbesondere das Beauftragtenwesen in seiner heutigen Ausprägung kritisch zu hinterfragen.
(Beifall AfD)
Es ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und hat sich zu einem System entwickelt, das die Kommunen übermäßig belastet. Dazu kommt die immer deutlich werdende Ideologisierung des Beauftragtenwesens. Die Gleichstellungspolitik ist hierfür ein Paradebeispiel. Sie gibt vor, Ungleichheit zu bekämpfen, doch genau das Gegenteil ist der Fall. Die bestehenden Regelungen schaffen vielmehr Ungleichbehandlung, indem Menschen, besonders bei Einstellungen und Beförderungen, auf ihr Geschlecht reduziert werden. Und damit sind wir auch schon beim Kern der Debatte: Es geht um den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung. Gleichberechtigung heißt gleiche Rechte, gleiche Chancen, gleiche Maßstäbe. Gleichstellung, wie sie heute praktiziert wird, geht einen grundlegend anderen Weg. Sie orientiert sich in erster Linie nicht mehr an gleichen Chancen, sondern zunehmend an vermeintlich richtigen oder politisch gewollten Ergebnissen. Unterschiede in Lebenswegen oder Geschlecht werden dabei pauschal als Ausdruck von Ungerechtigkeit interpretiert, die es angeblich auszugleichen gilt. Wenn bei der Einstellung oder der Beförderung nicht mehr allein Leistung, Eignung und Befähigung ausschlaggebend sind, sondern statistische Zielvorgaben oder gruppenbezogene Kriterien, dann wird das Prinzip der individuellen Bewertung aufgeweicht. Entscheidungen orientieren sich dann eben nicht mehr an der Person und ihren Fähigkeiten, sondern an ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Das heißt konkret, Politik ersetzt Realität durch ideologische Vorgaben und nennt das dann auch noch Fortschritt.
(Beifall AfD)
Damit wird das zentrale Versprechen der Gleichberechtigung unterlaufen. Denn Gleichberechtigung bedeutet, dass jeder Mensch unabhängig seines Geschlechts oder anderer Merkmalen nach denselben Maßstäben beurteilt wird. Dieses Grundprinzip benötigt kein Parallelsystem aus Beauftragten, Quoten und Berichtspflichten, es ist längst geltendes Recht. Wer jetzt aus einem solchen Verfassungsziel ableitet, dass jede Kommune zusätzliche Stellen schaffen muss, der nutzt die Verfassung nicht als Leitlinie, sondern als Vorwand für mehr staatliche Kontrolle. Die Verfassung verlangt Gleichberechtigung und nicht Ergebnisgleichheit.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf setzt genau hier an. Wir schaffen keine Gleichberechtigung ab, sondern stellen die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung aller Personen mit diesem Entwurf wieder her. Wir beenden eine Politik, die Ergebnisse erzwingen will und dabei die Leistung des Einzelnen aus dem Blick verliert. Wir beenden eine Politik, die die Kommunen unnötig stark belastet, und setzen stattdessen auf das, was wirklich zählt, auf Leistung und echte Gleichberechtigung. Lassen Sie mich am Ende noch etwas ganz Allgemeines sagen, etwas ganz Grundsätzliches. Ich denke mal, ich rede da für alle Frauen aus meiner Fraktion. Ich persönlich empfinde es als Frau sehr befremdlich, wenn mir politisch suggeriert wird, ich könne ohne zusätzliche Unterstützung nichts erreichen und sei strukturell benachteiligt – ganz im Gegenteil. Dieses Denken reduziert die Frauen auf ihr Geschlecht und spricht ihnen damit indirekt die Fähigkeit ab, aus der eigenen Leistung heraus erfolgreich zu sein. Danke.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich darf Sie zunächst beruhigen, ich mache hier heute keine Verfassungsviertelstunde und ich mache auch nicht den Erklärbär.
(Beifall Die Linke)
Dieser Gesetzentwurf ist schon im Titel ungewöhnlich offen, denn er heißt nicht „Wir wollen einzelne Regelungen überprüfen“ oder „Wir wollen Bürokratie abbauen“, nein, er heißt „Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen“. Das ist – das muss man ja lassen – zumindest ehrlich, denn die AfD will eben all diejenigen Instrumente beseitigen, mit denen Benachteiligung überhaupt sichtbar gemacht, überprüft und auch politisch bearbeitet werden kann. Und sie begründet es – das wird auch hier in den Redebeiträgen deutlich – damit, dass Chancengleichheit gegen Ergebnisgleichheit gestellt wird, als wäre damit schon alles gesagt, als gebe es nur zwei Möglichkeiten, entweder der Staat hält sich ganz raus oder er zwingt alle Menschen in das identische Ergebnis. Das klingt zwar sehr einfach, es ist nur leider falsch. Denn gleiche Chancen sind mehr als die formale offene Tür für alle. Die entscheidende Frage ist doch: Wer kommt überhaupt bis zu dieser Tür? Wer hat Zeit? Wer hat Ressourcen? Wer hat Rückhalt? Wer hat Netzwerke? Wer trägt die Sorgearbeit? Wer arbeitet in Teilzeit, nicht aus purem Lifestyle heraus, sondern weil Familie, weil Pflege, weil Erwerbsarbeit eben nicht gleich auf allen Schultern liegen? Wer muss gegen Erwartungen ankämpfen, gegen Rollenbilder, gegen eingespielte Strukturen? Wissen Sie, was ich immer besonders nervig finde? Wenn Frauen erklären müssen, dass der Feminismus übrigens auch den Männern nützt. Denn als Feministin möchte ich mich nicht daran gewöhnen, dass Männer in Deutschland weiterhin eine dreifach so hohe Suizidrate haben. Wer aber all das als naturgegeben, als gottgegeben, als einfach so vorhanden deklassiert, der sagt eben auch nicht, dass man irgendwas dagegen tun könnte. Wir können aber etwas dagegen tun, wenn wir ernst nehmen, dass alle Geschlechter von Gleichstellung profitieren.
(Beifall Die Linke)
Wenn Sie im Abschnitt „Problem und Regelungsbedarf“ von „Entscheidungen“ und sogar von „Veranlagungen“ sprechen, die in Wahrheit für eine – ich zitiere – „ungleiche Verteilung von Männern und Frauen in Berufen und Funktionen“ sorgen würden, beantwortet das aber die eigentliche Frage nicht, selbst wenn es stimmen würde. Selbst wenn Menschen eben unterschiedliche – ich bleibe bei dem Wort – Veranlagungen haben, folgt daraus ja noch lange nicht, dass die einen deshalb schlechtere Aufstiegs-, Einkommens- und Machtchancen haben als andere. Ich nehme den Beruf der Erzieherin als Beispiel. Es ist doch eben bemerkenswert, dass nicht zufällig ein frauendominierter Beruf schlechter bezahlt wird, sondern gerade weil so viele Frauen Care-Arbeit, in dem Sinne als Erzieherin professionalisierte Care-Arbeit leisten, wird genau dieser Beruf schlechter bezahlt, wird genau diese Tätigkeit eben abgewertet, und zwar unabhängig davon, ob man grundlegend glaubt, Frauen wären grundsätzlich geeigneter qua Veranlagung, die besseren Erzieherinnen zu sein. Grüße gehen raus an alle sehr engagierten Erzieher an der Stelle.
(Beifall Die Linke)
Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf Gleichstellungspläne streichen, Berichtspflichten streichen, die Gleichstellungsbeauftragten streichen, kommunale Gleichstellungsstrukturen streichen, an den Hochschulen die Diversitätsbeauftragten streichen, paritätische Korrektive in Gremien, im Hochschulrat und in Berufungskommissionen streichen, die Einbindung von Gleichstellung in Qualitätsmanagement und Berichtswesen streichen und – ja – natürlich sollen auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen wieder verschwinden. Klassisch blaue Verbotspolitik! Aber als Linke ist klar: Gleichstellungsbeauftragte sind eben kein ideologischer Luxus und Gleichstellungspläne sind auch kein lästiges Papier. An den Hochschulen zeigt sich das für uns besonders ausdrücklich. Ich bin sehr dankbar, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Hochschulen sowie die Diversitätsbeauftragten der Thüringer Hochschulen sich noch vor der ersten Beratung heute mit fundierten Stellungnahmen zu Wort gemeldet haben. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten schreibt beispielsweise: Geschlechtergerechtigkeit ist ein Qualitätsmerkmal exzellenter Forschung und wettbewerbsfähiger Hochschulen. Die Gleichstellungsbeauftragten sorgen in besonderem Maße für eine gerechte Teilhabe und Chancengleichheit. Die Abschaffung dieser Funktion bedeutet nicht nur den Verlust einer Kontrollinstanz, sondern auch den Verlust von institutionellem Gedächtnis und spezialisierter Expertise, die nicht durch informelle Strukturen ersetzt werden kann. Und das Forum der Diversitätsbeauftragten erinnert uns – ich zitiere wieder –: Kunst und Wissenschaft leben von Perspektivenvielfalt. Diese ist Grundvoraussetzung für Innovation und Kreativität, Qualitätssicherung und Wettbewerbsfähigkeit. Maßnahmenbereich, Diversität und Antidiskriminierung sind damit Voraussetzungen für Lehre, Forschung und Drittmitteleinwerbung. Und an dieser Stelle sage ich: Dieser plumpe Angriff, den die AfD versucht auf Ihre Arbeit hier heute zu machen, den weisen wir ausdrücklich zurück.
(Beifall Die Linke)
Wir danken für das Engagement, was Sie in diesen wichtigen Funktionen in unseren Thüringer Einrichtungen Tag für Tag zeigen. Deshalb zu sagen, dass das, was hier heute vorgelegt wurde, ein Dienst an der Gleichberechtigung sei, das ist es eben nicht. Und ich muss zugeben, ich habe mich doch etwas amüsiert über das Schreckgespenst, dass jetzt der männliche Bewerber zum Schluss des Bewerbungsverfahrens wegen seines Geschlechts einen Job nicht bekommt. Ich sage mal so: Gerechtigkeit fühlt sich ja immer dann nach Diskriminierung an, wenn man Privilegien verliert, die man bis dahin hatte.
(Beifall Die Linke)
Das tut mir dann für all diejenigen, die glauben, sie wären jetzt untergeordnet, wirklich sehr leid. Sie können ja eigentlich froh sein, dass feministisch denkende Menschen nur gleichgestellt werden wollen und keine Ausgleiche wollen. Dann würde ja die Lage noch ein bisschen kritischer in ihrem Weltbild sein. Deswegen, die AfD verteidigt hier keine Gleichheit.
(Beifall Die Linke)
Sie verteidigt nicht mal Freiheit, aber sie verteidigt das Patriarchat. So weit, so bekannt.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Ich schaue noch mal kurz ins Rund der Abgeordneten. Gibt es weitere Redewünsche dazu? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter, ich bitte Sie ans Mikrofon.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, so steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Vor Gott sind sie es sicher. In unserem Rechtssystem ist das leider nicht mehr durchgängig der Fall – besonders dann nicht, wenn man alles für sein Vaterland geben möchte. Gleichstellen muss man nur, was nicht gleich ist. Männer und Frauen sind aber gleichwertig und deshalb gebührt ihnen Gleichberechtigung, die gleiche Bewertung ihrer Leistung, gerade im akademischen Bereich, wo die Qualität der Forschung und nicht die Gruppenzugehörigkeit des Forschers zählt. Aber wer sich das Thüringer Hochschulgesetz genauer ansieht, der stößt auf ein dichtes Geflecht aus Gleichstellungsbeauftragten, Diversitätsbeauftragten, Gleichstellungsplänen und Quoten, ein Geflecht, das den Kernauftrag der Hochschulen – qualitativ hochwertige Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung – zunehmend ausbremst. Nach geltendem Recht wird an jeder Hochschule ein weibliches Mitglied zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt und ein weiteres weibliches Mitglied zur Stellvertreterin. Ausschließlich an den Hochschulen wird gesetzlich festgelegt, dass diese Position nur von einer Frau besetzt werden darf, im übrigen öffentlichen Dienst gilt das so explizit nicht. Darüber hinaus hat diese Gleichstellungsbeauftragte weitreichende Rechte. Sie kann an Sitzungen aller Gremien, Organe und Kommissionen teilnehmen. Sie hat ein Antrags- und Rederecht und sie kann gegen jeden Beschluss Einspruch einlegen. Je nach Größe der Hochschule wird sie dafür bis zu einem Vollzeitäquivalent freigestellt. Wir reden hier nicht über eine Nebentätigkeit, wir reden über eine parallele Machtstruktur innerhalb der Hochschulverwaltung. Dann der Diversitätsbeauftragte: Auf dem Papier soll er die Belange aller Mitglieder der Hochschulen vertreten, insbesondere von Studenten mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Für genau diese Gruppe gibt es aber bereits die Vertretung nach dem Sozialgesetzbuch IV und den Inklusionsbeauftragten. Was macht der Diversitätsbeauftragte also tatsächlich? Er fördert die sogenannte Vielfalt, definiert über eins der unzähligen Geschlechter, die Herkunft und die sexuelle Orientierung. Die Studenten mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen, die laut Gesetz ebenfalls zu seinen Aufgaben gehören, treten dahinter faktisch zurück. Auch hier eine Doppelstruktur, die am Tatsächlichen vorbeigeht. Kommen wir noch zu den Quoten. § 22 Abs. 4 des Thüringer Hochschulgesetzes schreibt vor, dass Frauen in allen Organen und Gremien zu mindestens 40 Prozent Berücksichtigung finden sollen. Das gilt für den Hochschulrat, für die Berufungskommission und so weiter und so fort. Dabei soll sich die Besetzung dieser Gremien doch nach fachlicher Zuständigkeit richten. Gleichberechtigung heißt „gleiche Chancen“, nicht „gleiches Ergebnis per Verordnung“.
(Beifall AfD)
Ich möchte zuletzt noch auf einen Punkt eingehen, der in der Debatte mit Sicherheit kommen wird: EU-Fördermittel. Europa verknüpft die Vergabe von Forschungsmitteln an die Vorlage eines Gleichstellungsplans. Das bedeutet in der Praxis: Auch wenn wir die Hochschulen von der Pflicht befreien, solche Pläne zu erstellen, werden viele von ihnen dem finanziellen Druck der EU nachgeben. Dieser Sachverhalt sollte uns nachdenklich stimmen. Hier wird Landespolitik und Wissenschaftspolitik von der EU überschrieben, und das in einem hoch politisierten und ideologisierten Bereich. Es ist ein Unding, dass die Vergabe von Forschungsgeldern nicht allein an die Qualität der Forschung geknüpft wird, sondern an die Erfüllung ideologischer Vorgaben.
(Beifall AfD)
Werte Abgeordnete, unser Gesetzentwurf stellt die Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes wieder her. Er befreit die Hochschulen von einem ideologischen System, das Ergebnisgleichheit erzwingt, statt Chancengleichheit zu gewährleisten. Er stellt Qualifikation, Eignung und fachliche Exzellenz wieder in den Mittelpunkt und erspart den Hochschulen Ressourcen, die sie dringend für Forschung und Lehre benötigen. Gleichberechtigung und die gleiche Bewertung von Leistungen, das ist unser Maßstab, nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung an die Ausschüsse und zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dietrich. Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist der Fall. Frau Düben-Schaumann, bitte noch einmal. 55 Sekunden sehe ich noch auf der Uhr.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Weil hier immer über die vermeintliche Diskriminierung von Frauen gesprochen wird: Der Großteil der Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst sind Frauen. Also wer profitiert hier von Gleichstellungsmaßnahmen? Männliche Bewerber? Uns hier Sexismus vorzuwerfen, ist also schlichtweg Quatsch. Danke.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düben-Schaumann. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich in Richtung der Frau Ministerin. Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist doch recht bezeichnend, dass Sie noch mal darauf hingewiesen haben, dass die am wenigsten gut finanziell ausgestattete Gruppe, die im öffentlichen Dienst arbeitet, Frauen sind. Das ist gerade der Grund, warum Ihr Antrag sozusagen falsch ist.
(Beifall BSW, Die Linke)
Aber gut, ich will mich mal ein bisschen mit der Strukturanalyse beschäftigen. Ich habe mal nachgeguckt. Am 1. Juli 1958 ist das Gesetz in Kraft getreten, das uns eigentlich Gleichberechtigung von Mann und Frau im Bereich des bürgerlichen Rechts bringen sollte. Das klingt so, als ob das schon ziemlich lange her ist. Aber eigentlich macht es auch deutlich, dass jede fünfte Person, die in Deutschland lebt, damit groß geworden ist, dass es eine Gehorsamspflicht der Ehefrau gibt, dass es ein Arbeitsverbot gibt, dass es eine Verwaltung des Vermögens durch den Mann gibt, dass es einen Stichentscheid gibt, wo Männer in der Ehe das letzte Wort haben, dass mal eine Reise nicht stattfinden kann.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Ist das bei
Ihnen so?) Ich kann für Sie das Problem lösen; ich ordne mich gar nicht irgendeinem Mann unter,
(Beifall Die Linke)
aber es gibt ja auch Leute wie Sie. Aber der kleine juristische Exkurs geht in die nächste Runde nach Ihrem wertvollen Zwischenruf. Es gab auch die Lage, dass man einen Mietvertrag nicht allein kündigen konnte. Das konnte nur der Mann. All diese Regeln gab es bis zum 1. Juli 1958. Das heißt, jede fünfte Person, die jetzt in Deutschland lebt, wenn man mal als Stichtag 67 Jahre, 8 Monate und 25 Tage nimmt, ist genau so groß geworden. Und deswegen ist es eigentlich gar nicht schlimm, sondern sogar irgendwie verständlich, dass auch in Ihrer Fraktion, der AfD-Fraktion, eben noch vorherrscht, das fast ein bisschen normal zu finden, dass eben einfach so wenige Frauen da sind. Denn entweder hängt man der Theorie an, dass Frauen einfach leistungsärmer, weniger intelligent und weniger ambitioniert sind, und deswegen sitzen dann da so wenige, oder man geht davon aus, dass es ein strukturelles Hindernis gibt. Dass es dieses strukturelle Hindernis gibt, das wussten eben auch die, die unsere Verfassung, unser Grundgesetz geschrieben haben. Deswegen ist es gerade falsch, Gleichstellung irgendwie als ideologisches Projekt zu bezeichnen. Es ist einfach eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht.
(Unruhe AfD)(Beifall Die Linke)
Wir haben das ja im TOP vorher schon geübt. Wenn Sie mich was fragen möchten, dann gehen Sie doch zum Mikrofon und fragen was. Das ist einfach derartig mühselig, und das ist übrigens auch ein Problem.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wir haben
auch das Recht, Zwischenrufe zu machen, auch wenn Ihnen das nicht gefällt!) Ja, es ist aber einfach sinnlos, weil es zu der Debatte nichts beiträgt. Aber wenn Sie das gern machen möchten, dann machen Sie das.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Dann kann
man ja fragen!) Ja, dann tun Sie das. Es ändert nichts am Sachverhalt, nämlich an dem Sachverhalt, dass es Ihnen ganz offensichtlich darum geht, eine Verfassungsnorm als etwas zu brandmarken, was es eben nicht ist, nämlich als Ideologie. Fakt ist doch, dass, wenn man so groß geworden ist, wenn man geglaubt hat, dass es richtig ist, dass Männer über Frauen stehen, dann genau diese Dinge, wie wir sie gerade wieder medienöffentlich wahrnehmen können, als fast schon normal, als entschuldbar und als irgendwie tolerabel gelten. Dann ist es eben auch nicht so schlimm, wenn man Fotos weiterleitet, die man nicht weiterleiten sollte, wenn man KI-generierte Nacktfotos macht, wenn man übergriffig wird, wenn man Kommentare abgibt, wenn man Frauen herabwürdigt. Deswegen ist es richtig, diese verfassungsrechtlich verankerte Pflicht am Ende auch in unseren kleinsten Wirkungskreisen und den wirksamsten Wirkungskreisen, nämlich den Kommunen, auszubuchstabieren. Was Sie hier als lästige Pflicht beschreiben, ist am Ende genau das, was Sie bei der Gesundheitspolitik gerade vorher noch eingefordert haben: Zahlen, Daten, Fakten, um am Ende zu Entscheidungen zu kommen. Und wie entstehen Zahlen, Daten und Fakten? Indem man konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen hat, konkrete Personen, die sich darum kümmern. Und so wie das im gesundheitspolitischen Bereich ich bin, sind das im gleichstellungspolitischen Bereich diese Gleichstellungsbeauftragten, die ganz konkret dafür Sorge tragen, dass Frauen am Ende eben nicht immer in der Minderheit sind und dass diese strukturelle Diskriminierung nicht nur beschrieben, sondern auch faktisch bewältigt wird. Deswegen ist es am Ende vielleicht doch ganz gut – ob nun in einer Verfassungsviertelstunde oder in anderer Form –, wenn man sich noch mal vor Augen führt, dass wir ein gesellschaftliches Rollback in der Form erlebt haben, dass Gleichstellung offensichtlich heute bedeutet, dass alles so bleiben soll, wie es ist. Und wenn ich hier ins Rund gucke, muss ich sagen, ich wünsche mir, dass hier 50 Prozent Kolleginnen sitzen, die sich von dieser strukturellen Diskriminierung befreien,
(Beifall Die Linke, SPD)
und da ist auch gerade in der antragstellenden Fraktion noch ziemlich viel Luft nach oben. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schaue noch mal in Richtung der AfD-Fraktion. Habe ich da den Wunsch nach Ausschussüberweisung gehört? Ich meine, das verstanden zu haben. Frau Muhsal.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ja. Wir möchten, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen wird, an den Innenausschuss und an den Gleichstellungsausschuss, damit er auch mal was Sinnvolles zu tun hat.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Lin-
ke: Das ist eine Unterstellung an den Ausschuss!)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Frau Muhsal, die implizite Unterstellung, dass der Ausschuss für Gleichstellung nichts Sinnvolles tun würde, möchte ich an dieser Stelle mit einer Rüge ahnden. Gleichwohl habe ich Ihren Wunsch wahrgenommen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und an den Ausschuss für Gleichstellung zu überweisen. Dann lassen Sie uns die Überweisungsanträge zunächst abstimmen. Wenn Sie der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD. Dann lassen Sie uns über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung abstimmen. Wenn Sie dieser Überweisung zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD. Der Form halber: Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann lassen Sie uns über die Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung abstimmen. Wenn Sie dieser zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgewiesen. Ich schließe die erste Beratung und hiermit auch den Tagesordnungspunkt. Vielen Dank. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3131 ERSTE BERATUNG Ich frage: Ist die Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Ich bitte Abgeordneten Hande dazu nach vorn.
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, heute unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen einzubringen. Eingangs darf ich aber doch mein Bedauern ausdrücken. Herr Staatssekretär, so sehr ich Sie schätze, ist es doch sehr bedauerlich, dass der Innenminister zu dieser Debatte offensichtlich nicht anwesend sein möchte.
(Beifall Die Linke)
Schade deshalb, weil er auch insbesondere – ich glaube, im November letzten Jahres war es – gesagt hat, er ist Feuer und Flamme für eine unabhängige Beschwerdestelle. Oder noch im JanuarPlenum äußerte er, er sei der Treiber einer solchen. Von daher schauen wir mal. Eventuell ist es vielleicht dann doch eher das heiße Eisen, was er nur ungern anfassen möchte. Die Initiative dieser Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle meiner Fraktion knüpft an einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020 an, der damals auch mit Unterstützung von der CDU und von der SPD auf den Weg gebracht werden konnte, um in Thüringen die Weichen für eine unabhängige Beschwerdestelle zu stellen. Explizit wurde dabei bereits auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder abgestellt. Lassen Sie mich bitte zu Beginn eines eindeutig voranstellen: Polizistinnen und Polizisten sind nicht nur Träger der Uniform, sondern in erster Linie Menschen. Und diese Menschen leisten in Thüringen Herausragendes für die öffentliche Sicherheit. Dafür gebührt ihnen in erster Linie einmal Respekt.
(Beifall Die Linke)
Doch wo Menschen arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, passieren natürlich auch Fehler wie in vielen anderen Berufen auch. Jedoch sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eben Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Ihr Handeln ist oft sehr eingriffsintensiv. Es betrifft die Freiheit, die körperliche Unversehrtheit, in seltenen Fällen sogar auch das Leben. Immer wieder sind sogenannte Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs notwendig. Dort, wo Fehler passieren oder auch nur der Verdacht von Fehlern besteht, müssen diese besonders sorgfältig, unabhängig und rechtsstaatlich sicher verfolgt werden. Bisher sind wir hier noch nicht optimal aufgestellt. Die Polizeivertrauensstelle ist derzeit nicht für Polizeibeamte geöffnet und zudem an die Hausleitung des Innenministeriums angebunden. Von Unabhängigkeit kann also keine Rede sein. Die internen Ermittler wiederum standen in den letzten Jahren unter der Fachaufsicht des Innenministeriums. Seit Jahresanfang sind sie im LKA angesiedelt, das dem Ministerium nachgeordnet ist. Hier besteht das besondere Problem, dass nun Polizisten gegen Polizisten ermitteln und dabei von Polizisten kontrolliert werden. Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, knüpft genau hier an. Aus unserer Sicht wäre es durchaus auch überlegenswert, eine vollständig eigenständige Ermittlungsbehörde zu errichten, wie sie auch in anderen Ländern existiert. Allerdings haben wir klare Vorgaben aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung, etwa dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens bleibt, sodass die Möglichkeiten hier begrenzt sind. Aber wir nutzen den zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum. Wir beachten die Vorgaben und errichten auf Landesebene eine Stelle mit getrenntem Vertrauens- und Ermittlungsbereich, und das vollständig außerhalb von Innenministerium und Polizei. Wir setzen auf interdisziplinäres Personal und auf eine niedrigschwellige Öffnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Bürgerinnen und Bürger. Wir schaffen klare Vorgaben dafür, wann die Stelle tätig wird, aber auch klare Maßgaben zur Verhältnismäßigkeit, auch mit entsprechenden Zugriffsrechten verbunden. Wir schlagen ein Kollegialorgan vor, das vom Landtag gewählt wird, ebenfalls interdisziplinär besetzt, jedoch ohne Vertreter der Regierung oder Abgeordnete. Aus diesem Rat wird dann die operative Geschäftsführung bestimmt. Wir schaffen damit kein Parallelgericht, sondern eine Struktur, die an das bestehende System der Strafprozessordnung andockt. Insgesamt erwarten wir dadurch ein schnelleres Beschwerdemanagement und qualifizierte Ermittlungen, die auch vor Gericht Bestand haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einigen Jahren haben wir mit dem Landtagsbeschluss ein klares Bekenntnis abgegeben. Nun legen wir mit diesem Entwurf eine konkrete Diskussionsgrundlage vor, die hier zur Umsetzung kommen soll. Wir laden die Koalitionsfraktionen ausdrücklich ein, den Entwurf fachlich zu diskutieren und im Ausschuss weiter zu qualifizieren, auch mit Ihrer Anregung. Für den Augenblick freue ich mich jetzt auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande, für die Begründung. Ich eröffne damit die Aussprache und als Ersten auf der Rednerliste habe ich für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Urbach. Bitte.
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Monaten haben wir hier und auch in verschiedenen Ausschüssen über die Arbeit der sogenannten internen Ermittlung bei der Polizei gesprochen. Auch die Polizeigewerkschaften und auch die Polizeibeamten selber spiegeln nicht erst seit gestern wider, dass es ein Thema ist, über das wir reden müssen, dass es Spannungsverhältnisse zwischen den internen Ermittlern und ihren Kollegen gibt und dass diese sich in einem gewissen Zwiespalt zwischen Kollegialität und rechtlicher Aufsicht befinden. Die Brombeerkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Stärkung der Polizei und der Polizeivertrauensstellen verständigt und dieses Thema somit grundsätzlich auch auf der Agenda. Jetzt hat die Linke einen wirklich umfassenden Gesetzentwurf zur Thematik vorgelegt. Leider macht sie dabei aus diesem ernsten und relevanten Thema fast schon ein in Paragrafenform gegossenes Manifest. Hier werden bisherige rechtliche Systematiken umgestoßen und grundlegende strafprozessuale und ermittlungsbezogene Prinzipien infrage gestellt. Doch von vorn: Orientiert werden soll sich an internationalen Vorbildern wie dem sogenannten dänischen Modell. In Dänemark gibt es eine unabhängige Ermittlungsstelle, die sogenannte DUP, und diese ist befugt, selbstständig gegen Polizeibeamte zu ermitteln. Bei einem hinreichenden Tatverdacht kann diese Behörde dann im Sinne einer Staatsanwaltschaft selbst Anklage bei einem Strafgericht erheben. Geliehen wurden auch in Belgien und Irland Ideen in Bezug auf die parlamentarische Anbindung und die niedrigschwellige und hierarchiefreie Beschwerdemöglichkeit. Viele Einflüsse wurden aufgesogen und viel Mühe in die Begründung gesteckt. Von überall wurde etwas zusammengetragen. Aber es kommt einem schon leise eine Bauernweisheit in den Sinn, die sagt: Nur weil der Topf voller ist, schmeckt das Essen nicht besser. Ich möchte aber nicht nur allgemein bleiben, sondern es gibt klar zu benennende Punkte, die aus unserer Sicht durchaus problematisch sind. Vorgeschlagen ist, eine zusätzliche oberste Landesbehörde zu schaffen. Dabei ist beispielsweise die Finanzierungsfrage noch offen. Angegliedert werden soll diese an das Justizministerium, jedoch – Zitat – „als reine Ressortzuordnung ohne Fachaufsicht und ohne Einzelfallweisungen“. Die sogenannte UPET – so ist die Abkürzung – würde in ihren Ermittlungen gemäß § 6 des Gesetzentwurfs auf die Staatsanwaltschaft angewiesen sein und soll auch auf diese zugreifen dürfen. Und diese ist gemäß §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Fachaufsicht durch das Justizministerium unterworfen. Es stellen sich also Fragen. Soll wirklich eine Behörde geschaffen werden, die ohne konkrete Fachaufsicht Ermittlungen führen darf? Wird die Staatsanwaltschaft von der Fachaufsicht durch das Justizministerium entbunden, wenn sie auf Anfrage der UPET zur Amtshilfe verpflichtet ist, wie das in § 6 dieses Gesetzentwurfs vorgestellt wurde? Die Personalrekrutierung dieser Behörde ist dann auch recht ungewöhnlich. Es soll zunächst ein Rat gebildet werden, der durch eine Mehrheit im Plenum gewählt werden soll. Inwiefern das Parlament als legislative Gewalt berechtigt sein soll, den Rat einer Behörde zu bestimmen, die zur Exekutive gehört, wird hier nicht ganz erörtert. Und liegt diese Aufgabe doch originär beim Justizministerium, widerspricht sie weiterhin dem grundliegenden Prinzip der Bestenauslese des Beamtenrechts. Wenn man sich die aktuelle Debatte um den Richterwahlausschuss und auch andere Gremien hier im Landtag anschaut, bleibt natürlich auch die Frage bestehen, ob es wirklich ein guter Weg ist, in dieser Form zu agieren. Neben dieser wirklich spannenden Personalstruktur sind die beiden großen Probleme jedoch die Zuständigkeit und die Befugnisse der UPET. Gemäß § 3 des Gesetzentwurfs nimmt sie Beschwerden, Eingaben und Hinweise entgegen, die sich auf Verhalten, Maßnahmen und Unterlassungen von Bediensteten der Polizei beziehen. Dies soll dieses Mal nach nordirischem Modell möglichst niedrigschwellig und gegebenenfalls auch anonym passieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz offen: Der Eindruck besteht schon, dass hier eine neue anonyme Möglichkeit zur Denunziation geboten werden soll, die wie auch immer ohne eine wirkliche Indizienschwelle geschaffen werden soll. Verstehen Sie mich nicht falsch: Auch die Wächter müssen überwacht werden. Das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch noch mal betont – und hier stimme ich Ihnen zu –, aber dann bitte nach den Prinzipien der Strafprozessordnung, unter Ermittlung eines Anfangsverdachts und einer Ermittlungsleitung durch die Staatsanwaltschaft. Nicht nur die Ermittlungsverfahren mit Dienstbezug sollen durch die UPET abgedeckt werden, auch solche Verfahren ohne Dienstbezug sollen verfolgt werden können: bei besonderer Öffentlichkeitswirksamkeit, möglichen Auswirkungen auf den Dienst oder – jetzt wird es wieder spannend – wenn es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt. Es soll durch die UPET gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfs eine Vorabbewertung einer Handlung vorgenommen werden dürfen, um sich gegebenenfalls eine Zuständigkeit zu schaffen. Diese Einschätzung obliegt in der Dogmatik der Strafprozessordnung lediglich der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Frage, bei welchem Gericht Anklage erhoben wird, und selbst da darf der Richter dann noch mal entscheiden. Und ja, ich spitze etwas zu, aber ich stelle die Frage: Wollen wir wirklich eine nicht kontrollierbare Inquisitionsbehörde, verdachtsunabhängig, die ungeprüfte Beschwerden an sich ziehen kann und dann einen immens großen Ermittlungsspielraum haben soll? Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir die rechtsstaatlichen Bedenken mal anheim und betrachten die Ermittlungen bei vorliegendem Verdacht durch die UPET. Die Ermittlungsgruppe soll beispielsweise befugt sein, Polizeidienststellen zu betreten, Einsicht in Diensträume und Einrichtungen zu nehmen und – soweit zur Untersuchung eines Vorgangs zwingend erforderlich – unangekündigte Prüfungen durchzuführen. Es gab ja letztens einen konkreten Fall in Thüringen. Haben Sie, die Kollegen von der Linken, nicht auch berechtigterweise gefordert, dass bei solchen Maßnahmen ein Höchstmaß an rechtlicher Präzision und Sensibilität angemessen ist? Und jetzt legen Sie einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine Ermittlungsgruppe einer unabhängigen Behörde befähigt sein soll, ohne staatsanwaltliche Mitarbeit und ohne Richtervorbehalt in Polizeidienststellen vorstellig zu werden und sie zu durchsuchen? § 105 der Strafprozessordnung sagt klar und eindeutig: Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen. Das ist die gültige Rechtslage und dabei sollte es bleiben. Daran muss sich Ihr Gesetzentwurf messen lassen. Diesen Richtervorbehalt stärkt auch das Bundesverfassungsgericht in seiner dauerhaften Rechtsprechung, beispielsweise im Grundsatzurteil zur Wohnraumüberwachung aus dem Jahr 2005. Ein letzter Punkt ist auch eine gewisse Übergriffigkeit des Gesetzentwurfs auf die Arbeit der anderen, sogenannten richtigen Ermittlungsbehörden und des Behördenapparats allgemein. Gemäß § 6 Abs. 3 und 5 des Gesetzentwurfs wird eine Verpflichtung der Polizei statuiert, unverzüglich Vorfälle in die Zuständigkeit der UPET fallen zu lassen, zu melden und ihr alle Beweismittel zu überlassen. Auch die Landesregierung und alle Behörden des Landes haben Amtshilfe zu leisten. Damit wird die UPET zu einer Art ermittelnden Überbehörde stilisiert, die bei Bedarf alle anderen in die Pflicht nehmen können soll – und das ohne Fachaufsicht durch ein Ministerium. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend können Sie die missliche Lage erahnen. Auf der einen Seite haben wir ein wichtiges Diskussionsthema, welches viele Polizistinnen und Polizisten und auch die Öffentlichkeit bewegt. Auf der anderen Seite haben wir einen Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht in der Form nicht zustimmungsfähig ist. Wir werden diesen Gesetzwurf mit an die Ausschüsse überweisen, nicht weil er uns so gut gefällt, sondern weil wir uns als CDU den Bedürfnissen der Polizeibeamten stellen möchten, weil es uns wichtig ist und weil wir wollen, dass unsere Schützer auch gehört werden. Wir wollen das Thema im Ausschuss diskutieren und freuen uns daher auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Lassen Sie mich kurz eine Sekunde nutzen, um die Berufsfachschülerinnen, die Berufsschülerinnen und ‑ schüler der landwirtschaftlichen Landesfachschule herzlich willkommen zu heißen.
(Beifall im Hause)
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Nächster auf der Rednerliste ist Abgeordneter Mühlmann für die Fraktion der AfD. Bitte.
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Interessant, Herr Urbach. Hier wollen Sie mit überweisen, aber wenn es dann wirklich mal fachlich vernünftige Gesetzentwürfe gibt, dann wehren Sie sich mit Händen und Füßen. Okay. Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Linke, wenn ich sonst das Plenum so verfolge und uns jemand aus dem Rund, meistens von den Linken, auf zu viele handwerkliche Fehler in irgendeiner Vorlage hinweist, dann lache ich innerlich meist schon laut auf, weil zwischenzeitlich die Formulierung „handwerkliche Fehler“ im Abgeordnetenslang lediglich ein Synonym dafür ist: Na eigentlich habe ich null Bock mich mit der Vorlage zu befassen und eigentlich sind die von der AfD sowieso alle doof und deshalb muss ich jetzt irgendetwas finden, um die Vorlage von denen ablehnen zu können. – Es soll ja schließlich so klingen, als hätten Sie sich tatsächlich auf Herz und Nieren mit dem Ding befasst und wollen uns nur aus sachlichen Gründen nicht zustimmen. Tatsächlich ist es meistens nicht der Fall, dass es tatsächlich handwerkliche Fehler sind. Und dann, liebe Linke, legen Sie so etwas wie diesen Gesetzentwurf vor, über den wir jetzt diskutieren. Ernsthaft? Ist das wirklich ernst gemeint, dass Sie das so, wie Sie es vorgelegt haben, hier einbringen?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Na
klar!) Ich dachte, Sie haben zehn Jahre lang die Landesregierung gestellt und müssten eigentlich wissen, wie es funktioniert, beispielsweise auch, wenn man eine neue Behörde aufmachen will. Genau genommen oder – besser gesagt – zusammengefasst weist dieser Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, so viele handwerkliche Fehler auf, dass man dem nicht zustimmen kann.
(Beifall AfD)
Zunächst mal die Grundlage: Angeblich gibt es ja einen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Thüringer Polizei. Jetzt wird irgendwer von Ihnen gleich mit wissenschaftlichen Studien um die Ecke kommen, dem ist aber nicht so, denn die These ist einfach mal falsch. Den angeblichen Vertrauensverlust gibt es, wenn überhaupt, höchstens in politischen Blasen und linken Milieus, aber nicht bei ca. 95 Prozent der Thüringer Bevölkerung, die jeden Tag froh ist, dass es die Polizei gibt, und das trotz – und das sage ich ganz bewusst – unseres Innenministers hier im Land.
(Beifall AfD)
Was es hingegen wirklich gibt, ist ein Vertrauensverlust der Polizei in die Politik, und das seit 2014, primär ausgelöst durch eine rot-rot-grüne Landesregierung, deren politische Vertreter hier im Landtag, hier im Haus Polizeibeamte regelmäßig eher als Verdächtige denn als Beschützer behandeln.
(Beifall AfD)
Deswegen wollen Sie mit diesem Gesetz eine neue Polizei zur Kontrolle der richtigen Polizei schaffen und endlich alle Polizisten mal erfolgreich unter Generalverdacht stellen. Jetzt schauen wir mal in den Entwurf rein. Herr Urbach hat schon ziemlich viel gesagt. Ich fange trotzdem noch mal an. Erstes Problem, Eingriffsbefugnisse: Im gesamten Gesetz wird konsequent Prävention und Represon vermischt, und das auch noch, ohne der neuen si Behörde tatsächlich die notwendigen Eingriffsbe fugnisse zuzuweisen. Das Thüringer Polizeiaufga bengesetz – deshalb heißt das Ding so – gilt für die Thüringer Polizei und nicht für irgendeine neue Be hörde im Bereich der Justiz. Und die Krücke „Ermitt lungspersonen der Staatsanwaltschaft“ deckt für diese neue Behörde nicht ab, was notwendig wäre, um die geplanten staatlichen Eingriffe auch zuzu weisen. Zweites Problem, Datenschutz – Beispiel Bodycamaufzeichnungen: Sie wollen in dem einen Paragrafen – in der Begründung jedenfalls – auch präventiv erhobene Bodycamdaten – zumindest grenzen Sie es nicht ein – einfach so an eine neue Behörde herausgeben, was entgegen jeglicher Datenschutzvorgaben sein dürfte. Dann regelt § 8 eine Aktenauskunftspflicht der Polizei gegenüber der UPET. Aber die Daten, die Sie da abgeben wollen oder die Sie da verpflichtend rausrücken wollen, die wurden nicht für irgendwelche Zwecke erhoben, die wurden für polizeiliche Zwecke erhoben und nicht für irgendeine neue Behörde, die eben keine Polizei ist, auch nicht für diese externe Beschwerdestelle im Justizressort. Und das heilt auch § 9 nicht, mit dem Sie es versucht haben. Drittes Problem, Personal: Die Linke behauptet, das sei alles mit 20 Stellen zu machen, von denen 12 aus der heutigen IE kommen, von den internen Ermittlern. Jetzt zählen wir mal nach: Fünf Mitglieder haben wir allein schon im UPET-Rat, sechs oder mehr in der zugehörigen Geschäftsstelle, die Sie da verorten, mit einem Direktor, zwei stellvertretenden Direktoren und irgendwer muss ja auch arbeiten, also wahrscheinlich noch mal zwei, drei Leute mehr, alleine in der Geschäftsstelle,
(Beifall AfD)
vier bis fünf Leute im Bereich A, die mutmaßlich aus der heutigen sogenannten Polizeivertrauensstelle kommen, 10 bis 15 Leute im Bereich B, das sind die bisherigen internen Ermittler, und schätzungsweise noch mal – Sie geben es nicht genau an – fünf bis 15 hochqualifizierte IT-Spezialisten im Bereich C für Forensik und Kriminaltechnik. Wir reden also hier nicht einfach nur von Pillepalle, wir reden hier von einer neuen Behörde mit mindestens 40 oder mehr Stellen, die angeblich unabhängiger genau dasselbe tun soll wie jetzt aktuell in der Thüringer Polizei 10 bis 15 Stellen. Noch nicht eingepreist habe ich da im Übrigen, dass diese neue Behörde eine eigene IT-Infrastruktur braucht, die mit vergleichbarer Komplexität arbeiten muss wie die von der Polizei. Und nur mal ganz nebenbei: In der Polizei machen das zwei Abteilungen des LKA und nicht nur ein paar IT-Forensiker, die eigentlich für Kriminaltechnik und Forensik da sein sollen. Was Sie hier im Gesetzentwurf als Einsparpotenzial verkaufen, ist völlig realitätsfremd. Und zeigen Sie mir bitte zusätzlich noch die Bäume, auf denen die ITExperten wachsen, die Sie hier in Größenordnung einstellen wollen.
(Beifall AfD)
Viertes Problem, noch mal Personal: Sieben Jahre Verweildauer, schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf. Mutmaßlich kann das ja nur bedeuten, Sie wollen wahrscheinlich aus der Polizei Lebenszeitbeamte abordnen und später natürlich auch wieder zurückschicken. Jetzt erklären Sie mir mal: Den angeblichen Korpsgeist, den Sie immer wieder unterstellen, auch jetzt bei der IE, den Sie ja vermeiden wollen, geben die abgeordneten Beamten den vor den sieben Jahren dann ab oder wie wollen Sie das Problem lösen, was Sie seit Jahren als Problem beschreiben? Sie lösen es ja auch hier in dem Fall nicht. Sie wildern beim Personal der Polizei, die eh schon auf dem letzten Loch pfeift und in den kommenden Jahren mit einer weiterhin viel zu hohen Abbrecherquote in der Ausbildung und zunehmenden Altersabgängen zu kämpfen hat. Das wird auch unser größter Innenminister aller Zeiten nicht mit seinen 360 Einstellungen im Jahr lösen. Fünftes Problem: Sie schaffen eine neue Art von Indemnität für Gewerkschaften und Personalräte. Wenn das dazu dienen soll, dass Sie die bekannten GdP-Eskapaden Ihres Innenministers in irgendeiner Weise konterkarieren oder künftig besser machen wollen, dann schießt das weit über das Ziel hinaus und ist völlig unnötig. Rechtsstaatliches Vorgehen aller Beteiligten hätte im Fall der GdP-Durchsuchungen wahrscheinlich völlig ausgereicht.
(Beifall AfD)
Mit der echten Indemnität, also der Indemnität, die wir im Haus haben, im Landtag, kommt das Innenministerium ja heute mit dem Verfassungsschutz schon nicht zurecht. Also bitte, was soll das jetzt, noch mal so ein Konstrukt zu schaffen? Und so ein bisschen das Schmankerl am Schluss ist dann noch der § 11 Abs. 3. Da schreiben Sie selbst in dieses Gesetz rein, dass Sie in jedem Streifenwagen künftig eine Visitenkarte von ihrer Polizeibeschwerdestelle liegen haben wollen. Das gehört doch nicht in irgendein Gesetz. Aber doch, Sie schreiben es tatsächlich rein. Wer hat dieses Ding eigentlich verbrochen und sich dabei gedacht, das ist was ganz Tolles? Ich verstehe es nicht. Echt nicht.
(Beifall AfD)
Das, was ich jetzt beschrieben habe, waren alles nur die handwerklichen Fehler, die so offensichtlich sind, dass sie selbst mir beim ersten Mal Drübergucken – und ich bin kein Jurist – aufgefallen sind. Noch nicht beinhaltet sind dabei die juristischen Fallstricke, wenn Sie eine neue Polizei außerhalb der Polizei aufbauen und die dann natürlich mit Eingriffsbefugnissen ausstatten müssen. Auch das hat die CDU eben schon gesagt. Was Sie wollen, das sind neue Versorgungsposten für überwiegend linksideologische Funktionäre, die künftig ihren Argwohn gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol institutionell ausleben dürfen. Und wenn Sie Beispiele brauchen, nenne ich an der Stelle gern die Namen Denstädt und Herz.
(Beifall AfD)
Der Gesetzentwurf ist kein Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, das ist ein politisches Instrument zur professionalisierten Dauerüberwachung und Verunsicherung der Polizei, finanziert mit sehr viel Steuergeld, personell gespeist aus den eh schon knappen Ressourcen der Polizei. Und ich sage es ganz klar: Die AfD wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden diesen linken Fetisch aus den vorgenannten Gründen nicht mal an den Ausschuss mit überweisen. Die Mehrheit besorgen Sie sich bitte schön selbst.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Niemand wollte Ihre Stimmen!) Und wenn die CDU und das BSW, wie eben angekündigt, das auch unterstützen und noch an den Ausschuss schicken, dann dürfen Sie das gern, Herr Küntzel, den Kollegen in der Thüringer Polizei selber erklären. Wir tun das jedenfalls nicht. Und sollte dieses Gesetz – auch das will ich gleich mit ankündigen – wider Erwarten in der Form oder in einer vergleichbaren Form irgendwann in den nächsten Monaten verabschiedet werden, dann werden wir es halt mit der Mehrheit, die wir 2029 hier im Haus aller Voraussicht nach bekommen, entweder mit eigenem Personal auf neutral stricken oder gleich konsequent ganz abschaffen. Das sollten all jene wissen, die sich jetzt möglicherweise schon eine Stelle in dieser neuen Behörde ausmalen. Danke.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, stellen Sie sich ein Fußballspiel vor, bei dem der Schiedsrichter aus derselben Mannschaft oder demselben Verein stammt wie eine der beiden Mannschaften auf dem Platz. Selbst wenn er alles richtig macht, die Zweifel an seiner Neutralität bleiben. Und genau um diese Zweifel geht es heute. Die Polizei ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaats.
(Beifall CDU, BSW)
Sie sorgt täglich für Sicherheit, oft unter schwierigen Bedingungen. Aber auch in der Polizei arbeiten Menschen. Und wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Die Frage ist also nicht, ob Fehler passieren, sondern die entscheidende Frage ist, wie wird mit diesen Fehlern umgegangen. Der Beschluss des LG Gera im Zusammenhang mit dem sogenannten Saalfeld-Komplex zeigt sehr deutlich, warum wir darüber reden müssen. Er macht sichtbar, dass es nicht nur um einzelne Maßnahmen geht, sondern auch um Strukturen, in denen solche Entscheidungen getroffen und überprüft werden. Worum geht es konkret? Es wurden einschneidende Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachungen und Durchsuchungen teilweise bei Personalräten angeordnet, die sich im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt haben. Das Gericht stellt in dem Zusammenhang fest, es fehlte an einem tragfähigen Tatverdacht und die Maßnahmen waren unverhältnismäßig. Das bedeutet: erhebliche Eingriffe in Grundrechte ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Zugleich wurden in diesem Verfahren Mängel bei der Aktenführung festgestellt und Verbesserungsbedarf in der kriminalistischen Ermittlungsarbeit deutlich. Meine Damen und Herren, das ist kein pauschaler Vorwurf gegen die Polizei, aber in dem Zusammenhang müssen wir uns fragen, ob die bestehenden Strukturen in jeder Lage die nötige Distanz und Kontrolle gewährleisten. Und an diesem Punkt setzt der Gesetzentwurf teilweise an. Eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle kann dazu beitragen, Vertrauen in die Polizei zu stärken, nach außen und nach innen. Insofern gebe ich Ihnen da nicht recht, Herr Mühlmann. Unabhängigkeit entsteht nicht allein durch eine neue Struktur – das muss man so weit konstatieren –, sie braucht klare Zuständigkeiten, klare Verfahren und klare Grenzen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf liegt uns erst seit kurzer Zeit vor. Wir reden hier aber über eine neue, grundlegende Neuordnung des Beschwerdewesens und der internen Ermittlungsstrukturen bei der Polizei. Die Idee, die hinter diesem Gesetzentwurf steht – ich betone: die Idee –, ist für mich grundsätzlich tragfähig.
(Beifall Die Linke)
Mehr Unabhängigkeit und eine Neuordnung der internen Ermittlungen. Und gerade weil es um so grundlegende Fragen geht, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Diese sollten wir im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung intensiv beraten, die vorgeschlagenen Änderungen gründlich diskutieren und auch bewerten und natürlich klären, wie eine solche Stelle in der Praxis tatsächlich funktionieren kann. Ich habe es angedeutet, wir würden uns hier für eine Ausschussüberweisung aussprechen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Grundanliegen des Antrags, also dem Titel sozusagen, eine unabhängige Polizeibeschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen einzuführen, verschließen auch wir uns nicht. Das ist eine langjährige Forderung, die wir auch selber schon erhoben haben. Jedoch müssen wir in der Tat um die konkrete Ausgestaltung ringen. In dem sehr komplexen, sehr kleinteiligen Werk, den Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, sind wirklich einige Sachen drin, die doch ziemliche Brocken enthalten, die doch noch zu hinterfragen sind und die doch sehr anders geregelt werden müssten, als sie jetzt im ersten Entwurf drinstehen. Es vermischt sich hier so einiges, das nicht richtig gut zusammenpasst. Die Zusammensetzung dieses UPET-Gremiums soll so sein, dass dem unterschiedliche fachliche Perspektiven angehören sollen. Es soll eine Mischung geben aus Justizrechtserfahrung, polizeilicher Erfahrung, menschenrechtlich-zivilgesellschaftlicher Expertise sowie Wissenschaft. Ausgeschlossen sind – das ist insofern richtig – Mitglieder der Landesregierung, aktive Abgeordnete des Thüringer Landtags, Menschen mit hauptamtlicher Funktion in Parteien oder Gewerkschaften. Aktive Bedienstete der Thüringer Polizei sollen dem Rat auch nicht angehören. Das kann man machen. Also die Ausschlusstatbestände sind recht konkret gefasst. Aber wer da reinkommt, das ist halt verdammt vage. Und dass das so vage ist, das reicht uns nicht und das kann uns auch aus rechtsstaatlicher Sicht nicht zufriedenstellen. Das kann auch so nicht bleiben in einem künftigen eventuellen UPET-Rat, weil im Folgenden wirklich ganz viele Kompetenzen von Staatsanwaltschaft und Polizei ausschließlich diesem Gremium übertragen werden sollen. Da gibt es dann schon Probleme, die ich zum Beispiel – die Vorstellungen sind auch schon genannt worden – da sehe, wenn Sie in § 6 Abs. 3 dem UPET-Gremium die Kompetenz geben, gewisse Ermittlungen an sich zu ziehen und nicht nur einfach an sich zu ziehen, sondern die Konsequenz daraus soll dann auch noch sein, dass polizeiliche Ermittlungen parallel gar nicht mehr gemacht werden dürfen. Das ist ein sehr schwerer Eingriff, auch ins Legalitätsprinzip. Unsere Polizei ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, wenn sie von Straftaten Kenntnis erlangt, selbsttätig und umfänglich zu ermitteln. Und einem Gremium – jetzt bin ich mal ein bisschen flapsig –, dem dann Wissenschaftler angehören, zu sagen: „Wir geben es euch und wir machen da nichts mehr“, also das funktioniert so sicherlich leider nicht. Das würde ich als Verstoß gegen das Legalitätsprinzip werten. Auch an anderen Stellen wird dann immer wieder gesagt: Aber selbstverständlich kann die Staatsan waltschaft immer wieder darauf zurückgreifen und selbstverständlich dürfen diese Kompetenzen nicht verletzt und berührt werden. Aber es entsteht prak tisch tatsächlich schon ein eigenständiges Voller mittlungsgremium mit einem Monopol. Und da ist es halt sehr schwer, gegen wen denn da der Rechts weg eröffnet werden soll. Ist das dann sozusagen eine eigenständige Antragsgegnerin vor den Thürin ger Verwaltungsgerichten für Betroffene, die sich da zu Unrecht unter die Lupe genommen fühlen? Ein Problem habe ich auch, dass Ermittlungszuständigkeiten auch dann eingefordert werden – so ist das ja hier in dem Gesetzesvorschlag geregelt –, wenn ein Fall öffentlichkeitswirksam ist. Also wenn das jetzt mit sehr viel Gossip dazu führen kann, dass sich so eine Stelle damit zu beschäftigen hat und die dann auch noch sagen, wir machen es ausschließlich, also da wird es dann auch sehr problematisch. Herr Küntzel, Sie haben noch mal gesagt, dass grundsätzlich natürlich so eine Beschwerdestelle und Ermittlungsstelle sinnvoll sein muss. Sie haben sich auf die Rechtsprechung des Landgerichts Gera bezogen, das bestimmte Ermittlungsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hat. Da funktioniert die Gewaltenteilung, da funktioniert unser Rechtsstaat. Aber ich muss auch hier noch mal darauf hinweisen, dass die Maßnahmen, die dort aufgehoben worden sind, keine eigenständigen Polizeimaßnahmen waren, sondern dass es um die nicht vorhandene Verhältnismäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen geht, die die Staatsanwaltschaften angeordnet hatten. Daran hätte die neue polizeiliche Ermittlungsstelle auch wieder nichts geändert, weil wir hier staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren haben. Da muss in der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs doch noch sehr umfangreich geguckt werden, an welcher Stelle der Entwurf gefährlich wird, was die rechtsstaatliche Legitimation angeht. Wenn der Landtag ein solches Gremium besetzen soll und hier auf der rechten Seite des Hauses der Traum besteht, die Mehrheit zu bekommen und dann den Staat so auszurichten, wie man das selber will,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Hochmut kommt vor dem Fall!) dann wollen Sie das auch nicht haben, dass das, was Sie da alles reingeschrieben haben, dann von einer anderen Mehrheit bestimmt werden kann. Wenn das aber schon so ist, dass das quasi in einem Fall schöner aussieht als im anderen, dann stimmt in der Konstruktion etwas nicht. Deswegen müssen wir uns das tatsächlich im Innenausschuss im Rahmen der Beratung des Polizeiaufgabengesetzes sehr viel genauer anschauen. Dennoch gern eine unabhängige Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle, aber das müssen wir dann im Ausschuss sehr genau analysieren. Deswegen stimmen auch wir für die beantragte Überweisung.
(Beifall SPD)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst vielleicht zwei Vorbemerkungen. Die eine, Herr Kollege Urbach, in Ihre Richtung: Wir ändern nichts an der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen führen, und wir ändern auch nichts am Richtervorbehalt. Vielleicht können wir uns da im Detail noch mal über unseren Entwurf beugen und dazu austauschen. Allerdings ist es, wenn Sie von einer Inquisitionsbehörde sprechen – Sie lächeln selbst –, vielleicht ein bisschen weit übers Ziel hinausgeschossen.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wir
sind ja nicht die Kirche!) Herr Mühlmann, mit welcher Energie Sie hier davon gesprochen haben, wie viele handwerkliche Fehler in dem Entwurf drin sind, und wie Sie dann sich im Vorfeld beschwert haben, dass wir ja eigentlich auch immer nur handwerkliche Fehler bei Ihnen suchen, um es dann ablehnen zu können, das entlarvt Sie dann schon mehr als deutlich. Mehr will ich zu Ihnen dann auch gar nicht sagen. Das bringt ja eh nichts. Ich habe es bei der Einbringung bereits gesagt: Entscheidend für eine gute Polizei, für eine funktionierende Polizei ist Vertrauen. Vertrauen meint das Vertrauen nach innen und außen. Sie hatten das Vertrauen auch angesprochen, Herr Mühlmann. Das Vertrauen innerhalb der Polizei ist ganz massiv geschädigt. Je nachdem, wen Sie da fragen, an welcher Stelle Sie fragen, nimmt das doch enorme Ausmaße an, weswegen dann ein geschädigtes Vertrauen durchaus schon eine Untertreibung sein könnte. In den vergangenen anderthalb Jahren haben wir ein massives Vorgehen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erlebt, auch gegen solche, die in Gewerkschaften und Personalräten aktiv sind. Es gab martialische Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung, DNA-Entnahmen. Das ist Ihnen, glaube ich, alles bekannt. Staatliches Eingriffshandeln muss aber immer verhältnismäßig sein, unabhängig davon, ob es sich gegen Fußballfans, Klimaaktivisten, Demonstrierende oder andere gesellschaftliche Akteure richtet. Und ja, das schließt auch jene ein, die gegen Pandemiemaßnahmen und Ähnliches protestieren, und auch all jene, die völlig konträre politische Auffassungen haben. Das Grundgesetz gilt für alle gleich – das haben wir heute bei verschiedenen Punkten schon mehrfach gehört, ich möchte es auch noch mal sagen –, daraus abgeleitete Rechte auch, etwa die Menschenwürde, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis und viele andere auch. Diese Rechte gelten auch für jene, die als Polizisten für unsere Sicherheit sorgen. Diese Beamtinnen und Beamten treffen täglich schwere Entscheidungen. Sie stehen unter enormem Druck, nicht zuletzt, weil unterschiedliche Grundrechte aufeinandertreffen können. Dabei passieren Fehler. Diese müssen wir im Sinn einer modernen Fehlerkultur aufarbeiten. Nur so können wir einem Generalverdacht und Misstrauen entgegenwirken und die Polizei zugleich weiterentwickeln. Seit Jahren gibt es dazu wissenschaftliche Forschungen. Die wurden bereits angesprochen. Ich möchte an der Stelle nicht weiter darauf eingehen. Wir können das im Ausschuss dann sehr gerne auch noch vertiefen. Wenn in Thüringen bei einem rechtsextremen Aufmarsch Menschen, die friedlich in Sitzblockaden protestieren, Pfefferspray ins Gesicht bekommen oder wenn Demonstrierende in Gera eingekesselt und Schmerzgriffen ausgesetzt werden, dann entstehen Fragen.
(Beifall Die Linke)
Diese Fragen sollten in einer unabhängigen Struktur untersucht werden, so wie es auch in vielen Unternehmen klare Compliance-Strukturen gibt. In Thüringen gab es wiederholt Fälle, in denen Delikte wie Körperverletzung im Amt gar nicht von der Internen Ermittlung, sondern von der jeweiligen Dienststelle vor Ort bearbeitet wurden. Das bedeutet, Kollegen prüfen das Verhalten von Kollegen, mit denen sie dann im Zweifel am nächsten Tag potenziell wieder zusammenarbeiten. Auch wenn dabei vielfach gewissenhaft gearbeitet wird – das möchte ich gar nicht in Abrede stellen –, müssen wir klar sagen: Das ist ein struktureller Interessenkonflikt. Und ein solcher Interessenkonflikt besteht auch dann, wenn der Innenminister als oberster Dienstherr der Polizei zugleich über der Ermittlungsstruktur steht. Das war bis letztes Jahr über die Fachaufsicht der Polizeiabteilung im Ministerium der Fall und ist weiterhin über das Landeskriminalamt der Fall, das dem Ministerium entsprechend auch unterstellt ist. Als Linke sagen wir: Ein Innenminister darf gar nicht erst in den Verdacht geraten, Ermittlungen zu beeinflussen bzw. beeinflussen zu können, sie zu forcieren oder zu stoppen. Für solche Spekulationen darf es keinen Raum geben. Obwohl die bisherige IE im Innenministerium auch in der Polizei ist, ist diese Arbeit entsprechend, so wie ich sie dargestellt habe, ein Konstruktionsfehler. Derzeit laufen mehrere Verfahren, das ist Ihnen allen bekannt. Aber was bislang durch Recherchen von MDR und „Thüringer Allgemeinen“, auch durch Entscheidungen des Landgerichts Gera und durch Teile des Revisorberichts bekannt geworden ist, zeigt deutlich, es gibt doch methodische und strukturelle Probleme über konkrete Einzelfälle hinaus. Die Forderung nach mehr Unabhängigkeit wird seit Jahren von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhoben, darunter auch Amnesty International und andere. Neu ist in den letzten Jahren, dass dieser Ruf nach Unabhängigkeit inzwischen auch zunehmend aus den Sicherheitsbehörden selbst kommt. Dass der Innenminister die internen Ermittlungen vor drei Monaten quasi wie eine heiße Kartoffel an das Landeskriminalamt abgegeben hat, mag menschlich nachvollziehbar sein, aber angesichts des politischen Drucks auf ihn ist es doch eher fraglich. Fachlich löst er damit jedoch kein Problem. Die Deutsche Presseagentur zitiert den Bund Deutscher Kriminalbeamter mit den Worten: „[Dies bewirkt] genau das Gegenteil von dem, was wünschenswert sei – nämlich die internen Ermittler möglichst unabhängig von den übrigen Strukturen der Polizei zu machen.“ Auch die Gewerkschaft der Polizei in Thüringen erklärte bereits zuvor – Zitat –: „Wir brauchen eine konsequent unabhängige Ermittlungsstelle – vollständig außerhalb von Innenministerium und Polizei.“
(Beifall Die Linke)
Genau den Punkt möchte ich unterstreichen: vollständig außerhalb von Innenministerium und Polizei. Und schon vor fünf Jahren – ich hatte es auch schon eingangs gesagt – konnte der Minister mit entsprechenden Äußerungen öffentlich wahrgenommen werden. Genau dieses Ziel der Unabhängigkeit setzen wir nun mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf um. Wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern bewährte Ansätze auf Thüringen übertragen. Herr Urbach hatte es schon gesagt: aus Dänemark etwa die Struktur des Kollegialorgans, an Belgien orientieren wir uns bei der parlamentarischen Anbindung und der Begrenzung der Amtszeiten, aus Nordirland übernehmen wir die Niedrigschwelligkeit der Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf die Erfahrungen in Thüringen integrieren wir ein Stück weit den Schutz von Personal- und Gewerkschaftsarbeit, ohne mit der Strafprozessordnung hier in Konflikt zu kommen. Für uns ist klar: Niemand ist hier frei von Konsequenzen. Wenn eine konkrete Straftat oder ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden. Entscheidend ist jedoch das Wie. Auch die internen Ermittlungen und Ermittler in Thüringen haben in der Vergangenheit wichtige Erfolge erzielt. Ich möchte jetzt an der Stelle nicht jeden Einzelnen nennen, aber das zeigt, wie wichtig ein solches Korrektiv ist. Eine konsequente Aufarbeitung ist unverzichtbar für das Vertrauen in Polizei und Demokratie. Unser Antrag kann hier auch eine echte Chance für die Regierung sein. Lassen Sie uns daher das verlorengegangene Vertrauen zurückgewinnen. Und eine Anmerkung noch zum Schluss: Wenn von den Regierungskoalitionen geäußert wird, dieser Antrag bzw. Gesetzentwurf sei nicht oberflächlich, sondern kleinteilig, er sei konkret und er gehe die großen Brocken an, dann vielen Dank für das Kompliment. Genau so soll es nämlich sein.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus dem Rund der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich mal rüber zur Regierungsbank. Herr Staatssekretär, bitte schön.
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, der Gesetzentwurf, der hier von den Linken vorgelegt wurde, greift ein Thema auf, das – ich glaube, das ist in der Diskussion schon deutlich geworden – uns allen wichtig ist, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion rund um das Thema „Sachverhalte der internen Ermittlungen“. Der Gesetzentwurf selbst hat aber einen Charakter, wo ich sagen muss, der wird dem, Herr Hande, was Sie eingangs auch dargestellt haben, nämlich auch den Dank an die Polizistinnen und Polizisten gerichtet, den ich ausdrücklich auch noch mal unterstreichen möchte, nicht ganz gerecht, weil der Gesetzentwurf tatsächlich schon an der einen oder anderen Stelle einen Geist lebt, der eher von Misstrauen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten spricht. Sie dürfen nicht außer Acht lassen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, die in den internen Ermittlungen unterwegs sind oder auch in der PVS teilweise arbeiten, Polizistinnen und Polizisten sind und die dazu auch, so wie halt andere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, dem Gesetz verpflichtet sind und dementsprechend auch handeln. Insofern ist es schon ein bisschen problematisch, wenn Sie sagen: Wir vertrauen nicht der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der PVS bzw. in der Ermittlungsgruppe „Amtsdelikte“. Und was noch deutlich wird: Sie tragen auch unterschwellig vor, dass es quasi keine Fehlerkultur innerhalb der Thüringer Polizei gäbe. Das ist so ein Punkt, wo Sie sagen: Da müssen wir hin und das muss ein Ziel sein. Es gibt in der Thüringer Polizei schon eine Fehlerkultur. Da, wo Menschen Fehler machen – und das haben Sie ja auch dargestellt, das passiert, das will auch niemand leugnen –, wird genau hingeschaut, wird überprüft, wird noch mal nachgeprüft, was denn eventuell nicht ganz so gelaufen ist, wie es sein sollte, und für die Zukunft der Fehler dann auch entsprechend abgestellt. Insofern sind da ein paar – ich sage mal – schwierige Grundaussagen enthalten. Darüber hinaus – die Rednerinnen und Redner vor mir haben es ja auch schon dargestellt – hat der Gesetzentwurf tatsächlich noch den einen oder anderen handwerklichen – den Begriff wollte ich eigentlich nicht verwenden – Mangel, den wir, denke ich, dann auch – und so wird es ja wahrscheinlich werden – in der Ausschussberatung noch mal besprechen können. Ein paar Beispiele: Was der Gesetzentwurf verkennt, ist die Rolle der Staatsanwaltschaft. Sie haben das zwar vorgetragen, dass Sie die Sachleitungsfunktion der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel ziehen, aber Sie führen mit diesem Gremium oder mit dieser Organisationseinheit quasi eine zusätzliche Kontrollinstanz ein oder suggerieren zumindest, dass es eine zusätzliche Kontrollinstanz gibt, die die Staatsanwaltschaft quasi ein Stück weit beaufsichtigt. Damit versuchen Sie natürlich auch, so ein bisschen darzustellen, dass die Aufgabe oder die Arbeit der Staatsanwaltschaft bisher nicht ordnungsgemäß wahrgenommen worden wäre. Das ist ein weiterer Punkt, den ich für schwierig halte. Darüber hinaus soll das Leitungsorgan, dieser sogenannte UPET-Rat, vom Landtag gewählt werden. Es ist schon angesprochen worden, das wirft an der einen oder anderen Stelle schon mal die Frage auf, wie denn das vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Richter- und Staatsanwältewahlausschuss funktionieren soll. Verfassungsrechtliche Fragen gibt es auch, und zwar insbesondere die Vermischung von Legislative und Exekutive gerade durch diese Struktur des Aufbaus bzw. der Aufgaben. Was dann natürlich ein Risiko ist, das ich sehe – und das ist eigentlich etwas, worauf Sie in der Vergangenheit in der Diskussion um die IE beständig hingewiesen haben –, dass die Gefahr der politischen Einflussnahme besteht. Mit dieser Vermischung der Exekutive und Legislative befördern Sie gerade die Gefahr, dass es gegebenenfalls eine politische Einflussnahme durch die Mitglieder des UPET-Rats auf die Maßnahmen der UPET geben kann. Das sollte eigentlich nicht Sinn und Zweck der Institution sein, gerade wenn sie unabhängig sein soll. Darüber hinaus ist auch schon angesprochen worden, dass der Gesetzentwurf Lücken aufweist, was den Status der Mitglieder dieses UPET-Rats anbelangt. Auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Bundesrecht, insbesondere mit der Strafprozessordnung und der eben schon angesprochenen Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft, wurde bereits angesprochen. Was Sie beabsichtigen, ist, ein Stück weit die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft faktisch auf diese eigenständige Behörde, also außerhalb der Staatsanwaltschaft, zu verlagern. Das befördert wiederum die Gefahr, dass die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft ausgehöhlt wird. Für mich gilt ganz einfach der Grundsatz: Was strafrechtlich relevant ist oder nicht, was gegen wen ermittelt wird oder nicht und in welchen Fällen Einstellungen der Ermittlungen erfolgen, das sollte immer noch allein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bleiben und kann auch nicht einem Kollegialorgan übertragen werden, selbst wenn dies vom Landtag entsprechend eingesetzt wurde. Das ist, glaube ich, auch eine Frage der Gewaltenteilung an dieser Stelle. Weil Sie es auch angesprochen haben, Herr Hande, Vertrauen in der Polizei: Ja, aus den vielen Gesprächen, die ich mit Kolleginnen und Kollegen führe, ist mir durchaus bewusst, dass die Vorgänge um die IE Fragen aufwerfen und für Verunsicherung sorgen, egal ob das jetzt der Hauptpersonalrat der Polizei ist oder die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen. Aber ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen sind sich auch darüber bewusst, dass gerade ihr hoheitliches Handeln, was ja mit durchaus massiven Eingriffen in persönliche Freiheitsrechte, auch von Bürgerinnen und Bürgern, verbunden ist, auch einer besonderen Kontrolle bedarf und dass es dafür auch einer entsprechenden Einheit bedarf, die, sollte es Beschwerden dazu geben, dem auch nachgeht. Und wenn Sie meinen, dass – um bei dem Bild zu bleiben – eine heiße Kartoffel jetzt vom Minister in Richtung des Landeskriminalamts quasi abgegeben wurde, so möchte ich darauf hinweisen, dass der Bericht des Revisors explizit das Auseinanderfallen von Dienst- und Fachaufsicht als einen Mangel dargestellt hat und wir den Mangel gerade mit dieser Zusammenführung im LKA auch wieder beheben. Also insofern folgen wir den Empfehlungen des Revisors und versuchen, die Aufgabenerledigungen durch die Ermittlungsgruppe „Amtsdelikte“ zu verbessern. Ein letzter Punkt noch, weil es auch angesprochen wurde in der Diskussion: Das Zusammentragen von Ideen aus unterschiedlichsten Ländern, was das Thema „unabhängige Polizeivertrauensstelle bzw. Ermittlungsstelle“ anbelangt, finde ich vollkommen legitim. Man sollte immer gucken, wo gibt es schon Ideen, was sind die besten Ideen und wie kann man sie zusammentragen. Was in dem Fall vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen ist, ist meines Erachtens die Übertragung dieser Ideen auf das deutsche Rechtssystem, was wir hier haben, was wir beachten müssen. Da gibt es, wie bereits dargestellt, den einen oder anderen Mangel, den wir aber sicherlich im Rahmen der Ausschussberatungen dann auch noch mal erörtern können. Was ich nur noch mal anrege an der Stelle, ist, das Thema nicht nur im Innenausschuss zu behandeln, sondern vielleicht auch im Justizausschuss, gegebenenfalls auch federführend dort zu verankern. Denn das Thema, was Sie angesprochen haben, „Strafprozessordnung, Rolle der Staatsanwaltschaft, Behörde beim Justizministerium“ spricht ja jetzt alles dafür, dass es da durchaus auch sehr enge Verbindungen in Richtung der Justiz und jetzt nicht nur im Innenbereich in Richtung der Polizei gibt, weil die Polizei ja eigentlich durch diese Stelle überwacht werden und kein Teil der Polizei mehr sein soll – das nur als Anregung. Und last, but not least, weil meine Zeit auch gleich zu Ende ist: Dass der Minister heute nicht hier ist, weil Sie das eingangs kurz dargestellt haben, hat natürlich nichts damit zu tun, dass ihm die Sache nicht am Herzen liegt. Aber die Sitzungen des Landtags oder die Abläufe der Tagesordnungspunkte sind nicht immer ganz so planbar, dass das auch zum Kalender des Ministers passt. Die Ernennung des Präsidenten des Landeskriminalamts am heutigen Tage ist, glaube ich, auch im Interesse der Thüringer Polizei ein wichtiger Termin. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Müller. Ich schaue noch mal ins Rund. Ich habe jetzt Überweisungswünsche festgestellt, einmal an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Und gerade wurde noch eine Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz angeregt. Ich schaue mal zu Abgeordneten Hande herüber. Überweisung an den Innenausschuss?
(Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Federführend!) Federführend. Dann lassen Sie uns zunächst einmal die Überweisungswünsche als solche abstimmen. Wenn Sie dem Überweisungswunsch an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD. Gibt es dazu Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann lassen Sie uns über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz abstimmen.
(Unruhe im Hause)
Ich habe in Richtung des Abgeordneten Hande geschaut mit meiner Frage, ob die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ebenfalls gewünscht ist? Das ist nicht der Fall. Habe ich gerade einen Antrag gehört, Frau Abgeordnete Marx? Nein, das ist nicht der Fall. Dann bleibt es bei der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Ich stelle die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung fest. Ich bitte wieder um Ruhe. Vielen Dank. Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3077 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte dazu Frau Abgeordnete Güngör ans Rednerpult.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, im vorliegenden Antrag geht es um die Frage, was geschieht, wenn Menschen in eine schwere seelische Ausnahmesituation geraten und schnell Unterstützung brauchen. Gerade an dieser Stelle zeigt sich, dass unser Hilfesystem noch immer eine empfindliche Leerstelle hat, denn vieles hängt derzeit an regional unterschiedlichen Lösungen, an Uhrzeiten, an der Frage des Wochentags und nicht selten auch daran, dass Dienste einspringen müssen, obwohl das gar nicht ihre eigentliche Aufgabe ist.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Wir halten diesen Antrag für notwendig, weil die Situation weder für Betroffene noch für Angehörige noch für die bestehenden Hilfesysteme auf Dauer tragfähig ist. Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass ich und wir als Linksfraktion, aber auch viele von den anderen Kolleginnen und Kollegen gestern vor den Thüringer Landtag getreten sind, unsere Solidarität mit den dort protestierenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Ausdruck gebracht haben. In diesem Kontext finde ich es schon wichtig, auch hier im Rund miteinander die Frage zu klären, wie psychische Gesundheit strukturell immer wieder an Grenzen stößt, wie sie immer wieder nicht so abgesichert ist wie somatische Gesundheit. Deswegen geht es uns und mir darum, nicht nur da Solidarität – ich sage mal – nach draußen zu tragen, wo die Bundesebene greift, sondern auch da tätig zu werden, wo wir auf Landesebene konkret tätig werden können. Wir wollen aus einer lückenhaften und uneinheitlichen Praxis eine belastbare Struktur machen und wir wollen, dass aus Zuständigkeitsdebatten verlässliche Hilfe, aus punktuellen Lösungen ein landesweit tragfähiger Rahmen wird. Unser vorliegender Antrag soll dafür die Grundlage legen und ich beantrage entsprechend die Überweisung an den Gesundheits- und Sozialausschuss. Ich hoffe jetzt auf eine konstruktive Debatte mit nicht ganz so vielen Hintergrundgeräuschen, weil es sich einfach um ein wichtiges Thema handelt. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als erste Rednerin rufe ich jetzt Frau Abgeordnete Heber für die Fraktion der CDU auf. Ich sehe, da gibt es noch Abstimmungsbedarf. Frau Abgeordnete Jary hat eine Wortmeldung.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Lassen Sie mich ganz kurz dazu schlaumachen. Ich sehe dazu keine Notiz in meinen Unterlagen. Ein solcher Bericht wurde nicht verabredet und auch nicht in den Unterlagen vermerkt. Da gab es wohl unterwegs ein Kommunikationsproblem.
(Zwischenruf Abg. Rosin, CDU: Die Regie-
rung kann doch immer sprechen!) Möchte Frau Abgeordnete Heber jetzt von ihrem Rederecht Gebrauch machen? Dann rufe ich jetzt die Abgeordnete Güngör ans Rednerpult. Bitte.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Tja, vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann zu dem Thema auch ohne Sofortbericht sprechen. Und das werde ich dann jetzt einfach auch tun. Vielleicht haben die anderen solange Gelegenheit, sich zu sortieren. Das kann ja auch helfen.
(Beifall Die Linke)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich bitte vor, es ist Sonntagabend und ein Familienmitglied von Ihnen sitzt seit Stunden weinend in der Küche, ist verzweifelt und sagt, es weiß so nicht mehr weiter. Oder stellen Sie sich jemanden vor, der in einer akuten psychischen Krise hochgradig verängstigt, desorientiert und für Sie nicht mehr kommunikativ erreichbar ist. Und dann stellen Sie sich die eigentliche Frage: Wer hilft mir jetzt und wer hilft auch der Person, nicht morgen früh, nicht nach dem Wochenende und ganz sicher nicht nach irgendwelchen Terminvergaben, sondern jetzt in einem Moment, der eben nicht für Sie planbar gewesen ist? Genau darin liegt das Problem. Thüringen hat bis heute keinen flächendeckenden, niedrigschwelligen und rund um die Uhr erreichbaren psychiatrischen Krisendienst. Wer hier abends, nachts oder sonntags in eine akute seelische Krise gerät, findet kein verlässliches ambulantes Hilfsangebot, dass sofort entlastet, orientiert und ja, wenn nötig, auch vor Ort eingreift. Das heißt, wen würden Sie dann im Fall der Fälle anrufen? Wahrscheinlich den Notruf, die Polizei oder eine Klinikambulanz. Das ist oft für Betroffene nicht würdevoll. Es ist für Angehörige nicht immer zumutbar und es ist vor allem für unser bestehendes Hilfesystem eine Überlastung. Denn eine Krisenintervention ist eben mehr als irgendeine Reaktion auf akute Not. Gemeint ist qualifizierte Hilfe in einer seelischen Ausnahmesituation. Ein deeskalierendes Gespräch, eine fachkundige Einschätzung, ein psychosoziale Begleitung, eine Anleitung zur Stabilisierung und ja, wenn nötig, eben auch ein mobiler Einsatz vor Ort. Das Positionspapier der Thüringer Psychiatrieund Suchtkoordinatorinnen und -koordinatoren beschreibt die Lage sehr klar. Außerhalb der Öffnungszeiten der sozialpsychiatrischen Dienste ist keine individuelle Beratung möglich, weil die Mitarbeitenden dann in die Rufbereitschaft wechseln und dort im Kern hoheitliche Aufgaben in Unterbringungsfragen wahrnehmen. Für Menschen in einer akuten psychischen Krise heißt das oft, es gibt gerade keine qualifizierten Ansprechpartner außerhalb stationärer Strukturen. Und genau deshalb darf man die vorhandenen Zahlen nicht missverstehen. Wenn wir in Thüringen für das Jahr 2024 von 2.858 Kriseninterventionen, 1.153 Einsätzen in Rufbereitschaft, 5.932 aufsuchenden Einsätzen und 2.316 Unterbringungskontakten sprechen, dann ist das eben kein Beleg dafür, dass wir bereits einen gut funktionierenden Krisendienst hätten – im Gegenteil. Diese Zahlen zeigen, wie viel Krisenarbeit heute bereits unter fragmentierten, unter uneinheitlichen und oft auch unter unzureichenden Bedingungen aufgefangen werden muss. Die Folgen sind spürbar. Wenn niedrigschwellige Hilfe fehlt, landen psychische Krisen dort, wo sie eigentlich nicht hingehören: im Rettungsdienst, im Kassenärztlichen Notdienst, bei der Polizei, in der Notaufnahme. Die Akteure dort leisten, was sie leisten können, oft unter sehr schwierigen grundlegenden Berufsvoraussetzungen. Aber sie sind für psychosoziale Krisenintervention nicht gemacht und auch oft nicht geschult. Das erhöht den Druck auf alle Beteiligte und verschärft Situationen, die eigentlich frühzeitig entschärft werden müssten. Und das trifft zum Schluss nicht nur das System, sondern es trifft zuerst die Menschen. Und da, sagen wir als Linke, haben wir Handlungsbedarf.
(Beifall Die Linke)
Betroffene erleben Krisen dann häufig unter massivem Entscheidungsdruck. Angehörige bleiben mit Situationen allein, die sie nicht tragen können. Statt passgenauer Unterstützung drohen Eskalation, stationäre Aufnahme oder Unterbringung. Auch darauf weist das Positionspapier hin. Krisen werden verschleppt, familiäre Systeme werden überfordert und es kommt zu vermeidbaren Belastungen, aber teilweise auch zu retraumatisierenden Erfahrungen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesarbeitsgemeinschaft Thüringer Psychiatrie- und Suchtkoordinatoren hat den Handlungsbedarf klar benannt. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen und auch der Thüringer Landesfachbeirat für Psychiatrie haben einen Krisendienst ausdrücklich empfohlen. Gern möchte ich noch mal an den Thüringer Gesundheitsgipfel erinnern, auf dem ja auch sehr fundiert über eine 24/7-Krisenhilfe gesprochen wurde. Und ich gehe natürlich, naiv wie ich bin, grundlegend davon aus, dass der Thüringer Gesundheitsgipfel nicht nur ein pressewirksames Event im Rahmen des 100-Tage-Programms der Brombeere war, sondern Grundlage ist für das Handeln, was die Brombeere jetzt in der Gesundheitspolitik zeigen möchte. Andere Länder haben schon bewiesen, dass es geht. Bayern hat einen flächendeckenden Krisendienst mit einheitlicher Hotline, mobilen Teams aufgebaut. Berlin verfügt seit Jahren über einen öffentlichen Krisendienst. Die Frage ist also nicht, ob so etwas machbar ist, sondern die Frage ist, wie wir es in Thüringen gut machen könnten und wieso eine solche Lücke in Thüringen weiter hingenommen wird. Ein solcher psychosozialer oder psychiatrischer Krisendienst, das ist mir noch einmal wichtig zu betonen, ersetzt natürlich nicht die Regelversorgung. Er ersetzt keine Psychotherapie, er ersetzt keine Sozialpsychiatrie und auch keine kommunalen Hilfen. Aber er schließt eine entscheidende Lücke, nämlich dort, wo Menschen heute oft zwischen allen Systemen stehen, und das ist gerade für Thüringen zentral. Wir haben ein Flächenland mit langen Wegen, bei dem aufsuchende Hilfe kein Zusatz, sondern eine Voraussetzung ernst gemeinter Daseinsvorsorge ist.
(Beifall Die Linke)
Wer in einer schweren seelischen Krise steckt, braucht nicht irgendwann irgendeine Zuständigkeit. Er oder sie braucht genau dann verlässliche, erreichbare und – ja, das ist mir wichtig – fachkundige Hilfe.
(Beifall Die Linke)
Deshalb: Wer es ernst meint mit der frei verfügbaren, mit der erreichbaren, mit der flächendeckenden Gesundheitsversorgung darf psychische Krisen nicht länger wie einen Sonderfall behandeln. Auch in seelischer Not muss Hilfe rechtzeitig erreichbar sein, gerade weil wir doch alle darum wissen, dass über psychische Gesundheit in unserer Gesellschaft immer noch weniger und teilweise auch abwertender gesprochen wird als über somatische Erkrankungen.
(Beifall Die Linke)
In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung bei diesem Antrag, bitte um Unterstützung für die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zu einem sehr wichtigen Thema eingereicht. Es geht um die Versorgung von Menschen in psychischen und psychiatrischen Krisensituationen. Die Prüfung der Einrichtung eines solchen psychiatrischen Krisendienstes findet sich bereits auf Seite 65 unseres Koalitionsvertrags und auch – das steht im Antrag – der Thüringer Landesfachbeirat für Psychiatrie empfahl dann im Frühjahr 2025 die Einrichtung einer psychosozialen Krisenhilfe. Konkret haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – ich zitiere –: „Um eine niederschwellige psychiatrische und psychosoziale Krisenhilfe zu erreichen, prüfen wir die Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes nach dem Beispiel anderer Bundesländer.“ So weit sind wir uns also einig und diesen Prüfauftrag nehmen wir auch ernst, aber nicht mit plakativen Anträgen, sondern mit Fachleuten und Experten, die sich bereits mit dem Thema beschäftigen, weshalb ich auf den Sofortbericht gehofft hatte. Warum ist der Antrag für uns jetzt hier so nicht zustimmungsfähig? Bereits im zweiten Satz finden wir die Behauptung – ich zitiere –: Es „existiert in Thüringen bislang kein flächendeckendes, rund um die Uhr verfügbares Krisenhilfe-Angebot für seelische Notlagen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.“ Und man sei – ich zitiere weiter – „oft auf den Notruf, die Polizei oder überlastete Klinikambulanzen angewiesen“. Meine Damen und Herren, hier wird in der Einleitung ein Bild gezeichnet, das mir persönlich so nicht gefällt. Zum einen ignoriert es die vielen ehrenamtlichen, seelsorgerischen und Telefonangebote, die rund um die Uhr erreichbar sind, und zweitens rückt es die in ein schlechtes Licht, die bei Rettungsdiensten, Polizei und Notaufnahmen in diesem Land als erste Ansprechpartner sehr wohl auch außerhalb der Geschäftszeiten in Krisensituationen erreichbar sind.
(Beifall CDU)
Polizei, Sanitäter und Ärzte hätten nicht zwingend – ich zitiere weiter – „das notwendige Know-How“. Daraus wird dann auch ein Schulungs- und Sensibilisierungsbedarf bei Polizei und Rettungskräften ausgemacht. Ich finde die Herangehensweise und Stigmatisierung etwas schwierig, weil es den Betroffenen in Extremsituationen suggeriert: Du kannst zwar Hilfe holen, aber da kommen Helfer, die nicht wissen, wie man in Krisensituationen mit Menschen umgeht, und die im Zweifel auch nicht resilient sind. Und das ist ein Befund, den ich an dieser Stelle so nicht stehen lassen kann und auch nicht will.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Es gibt nicht ohne Grund ein eigenes Studium!) Wer schon mal Krisensituationen erlebt hat, der weiß, dass mobile Kriseninterventionsteams zum Beispiel sofort aktiviert werden. Auch die Traumaambulanzen, die thüringenweit an Kliniken eingerichtet sind, stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Bei schwierigen Einsatzlagen sind Polizeipsychologen vor Ort, geschulte Notfallseelsorger stehen in traumatischen Situationen zur Verfügung. All diese Akteure machen eine hervorragende Arbeit und ihnen gilt unser Dank. Und ja, diese Dienste sind über die Notrufnummer 112 zu erreichen. Das ist auch keine – ich zitiere weiter – „Überbrückungshilfe“, sondern der aktuell richtige Weg, passgenau die richtige Stelle zu finden. Es gibt zudem die Landeszentralstelle für psychosoziale und seelsorgliche Notfallversorgung in Thüringen, die beim Innenministerium angesiedelt ist. Die psychosoziale Notfallversorgung, kurz PSNV, umfasst alle Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Zusammenhang mit belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. PSNV gibt es darüber hinaus nicht nur für Einsatzkräfte, sondern auch für Betroffene in diesen Krisensituationen. Diese Landeszentralstelle, über die wir auch schon im Ausschuss gesprochen haben, erwähnen Sie in Ihrem Antrag nicht. Aber Sie fordern unter Nummer II.3 eine gemeinsame Leit- oder Koordinationsstelle. Soll die neben dieser Landeszentralstelle eingerichtet werden oder haben Sie schlicht übersehen, dass es schon solche Strukturen gibt? Immerhin heißt es aber noch im Antrag: Doppelstrukturen sollen vermieden werden. Na dann! Auf starke 270 Seiten kommt zudem der Thüringer Psychiatriewegweiser des Sozialministeriums, der zuletzt im Januar 2025 neu aufgelegt wurde. Hier sind alle Kontakte und Ansprechpartner in Thüringen aufgelistet. Ich glaube, der Antrag zeigt deutlich: Die Frage ist nicht zuvorderst, ob es Hilfsangebote gibt, sondern die Frage ist eher, wie Betroffene erfahren, wo sie sich hinwenden können. Das ist tatsächlich ein Problem. In meinem Büro hängt zum Beispiel ein Schild/ein Blatt mit der rund um die Uhr erreichbaren Nummer des Hilfetelefons gut sichtbar im Fenster. Ich kann allen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen, das auch zu tun.
(Beifall CDU)
Letztlich sind die sozialpsychiatrischen Dienste, die bei Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet sind, die kompetenten Anlauf- und Koordinierungsstellen vor Ort, wenn es um psychische Gesundheit und Krisensituationen geht. Meine Damen und Herren, wenn man die Situation mit Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen ernst nehmen will, dann muss man auch so ehrlich sein und benennen, dass ein Krisendienst, den wir prüfen, die bestehenden Lücken im Versorgungssystem nie vollständig schließen kann. Klar ist, psychische Erkrankungen brauchen dauerhafte Hilfesysteme, nicht nur für die akute Situation, sondern auch dauerhaft, verlässlich und flächendeckend. Genau deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen im September-Plenum einen Antrag unter der Drucksache 8/1260 eingebracht und auch beschlossen. Hierin bitten wir die Landesregierung um einen umfassenden Bericht zur Situation der Versorgungslage bei psychischen Erkrankungen und richten den Blick auf die Prävention, explizit mit dem Fokus auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unter II.1.d werden auch Soteria-Angebote angefragt, die in Krisensituationen eine niedrigschwellige Möglichkeit sind, stationäre Hilfe zu bekommen. Den damit einhergehenden Bericht erwarten wir in Kürze im zuständigen Ausschuss. Auf Grundlage dieses Berichts können wir dann weitere Schritte gehen und auch – das versteht sich von selbst –, was im Antrag benannt ist, weitere Interessengruppen, Experten einbinden und natürlich auch die Barrierefreiheit mitdenken. Die ist nicht nur für die Krisenintervention ein wichtiges Thema, die müssen wir überall mitdenken. Ob ein Krisendienst nach bayerischem Vorbild die richtige Antwort ist oder ob wir in Thüringen einen solchen Dienst in bestehende Strukturen integrieren, das bleibt dem bereits mit dem Koalitionsvertrag erteilten Prüfauftrag vorbehalten. Zu guter Letzt fordern Sie ein Konzept innerhalb von zwölf Monaten, Berichtspflichten und natürlich auch eine Evaluation. Wenn man etwas mit heißer Nadel stricken will, dann macht man es genau so. Aber genau das wollen wir nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Meine Damen und Herren, wir richten den Blick auf die gesamte Versorgungslage. Wenn wir Lücken schließen wollen, stellen wir uns gerade jetzt an die Seite der Psychotherapeuten in Thüringen. Mein Kollege Christoph Zippel hat das in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung für unsere Fraktion deutlich gemacht und auch wir waren gestern bei den Psychotherapeuten draußen hier vor dem Landtag. Wir wissen alle, dass die Wartezeiten für ambulante und stationäre Therapien viel zu lang sind, die Psychotherapeuten in Praxen, Kliniken und Beratungsstellen oft unter großem Druck eine verlässliche Arbeit leisten. Die ab dem 1. April geplanten Honorarkürzungen für die ambulante Psychotherapie sind das völlig falsche Signal. Deshalb nutze ich meine Redezeit, um hier noch mal an die Beteiligten zu appellieren, die Entscheidung zu korrigieren. Selbst die Erhöhung des Strukturzuschlags bedeutet für die Praxen am Ende eine reale Kürzung von minus 2,3 Prozent. Diese Kürzung ist ein einmaliger Vorgang bei der Honorarbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Und wenn wir die aktuelle Anpassung nach unten mit so starken Steigerungen der letzten Jahre begründet sehen, dann muss man sich auch die Frage gefallen lassen, wie diese Erhöhungen zustande gekommen sind und was sich jetzt so marginal innerhalb kürzester Zeit verändert haben soll.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
wenn ganze 72 Prozent der psychologischen Psychotherapeuten nur einen hälftigen oder geringen Tätigkeitsumfang wahrnehmen. Wir werden also umfänglich …
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist immer noch abgelaufen. Es ist völlig legitim, den Satz noch zu Ende zu führen, zwei weitere anzufangen, ist nicht legitim. Bitte nehmen Sie jetzt wieder Platz.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, es ist immer wieder der gleiche Ablauf. Die politischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre führen zu Verschlechterungen in vielen Lebensbereichen zahlreicher Menschen. Betreffen die Probleme flächendeckend mehrere gesellschaftliche Gruppen und verschiedene Generationen, dann stellt man erstaunt fest, dass die politische Entscheidung nachjustiert werden sollte. Die politischen Fehlentscheidungen resultieren wie so oft entweder aus Unvermögen oder Dilettantismus oder geschehen gar zielgerichtet mit der Inkaufnahme von Kollateralschäden. Sie werden aber nicht etwa rückgängig gemacht. Ist der Schaden angerichtet, versucht man, mittels kleiner Stellschrauben bürokratisch zu regulieren, also lediglich Symptome anzugehen, ohne die wirkschädigenden Ursachen zu beheben. Diese Symptompolitik soll dann den Schaden begrenzen, den es ohne die vorangegangenen politischen Entscheidungen nie gegeben hätte. Nun kommen wir konkret zu dem Antrag der Linken. In der Einleitung schreiben Sie – ich zitiere –: „Angesichts zunehmender psychischer Belastungen in der Bevölkerung (verstärkt durch Pandemie-Folgen und andere aktuelle Krisen) stößt das Versorgungssystem an seine Grenzen.“ Da kann man Ihrer Analyse nur zustimmen. Aber diese Situation haben Sie selbst mit herbeigeführt. Ich erinnere nur an die Angst- und Panikmache, die Sie, werte Linke, unter Regierungsverantwortung in Thüringen während der Coronazeit geschürt haben. Ihre Coronamaßnahmenpolitik hat in allen Lebensbereichen und allen Altersgruppen massiven Schaden angerichtet,
(Beifall AfD)
insbesondere auch dauerhafte psychische Schäden, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Der Thüringer DAK-Kinder- und Jugendreport zeigt beispielhaft, insbesondere bei Mädchen, dass Komorbiditäten, also ein gleichzeitiges Auftreten zweier psychischer Erkrankungen, bei jungen Patientinnen deutlich zugenommen haben. Die Zahl jugendlicher Mädchen, die zeitgleich an einer Angststörung und einer Depression litten, hat sich 2024 im Vergleich zu 2019 knapp verdoppelt. Während es 2019 noch 13,3 je 1.000 Teenagerinnen waren, wurden 2024 26,4 je 1.000 verzeichnet. Auch die Chronifizierung von Angststörungen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie ist stark gestiegen. 2019 mussten 9,3 von 1.000 Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren jedes Quartal wegen einer Angststörung ambulant oder stationär behandelt werden, 2024 waren es 16,3 je 1.000. Das entspricht einer Steigerung von 75 Prozent. Diese Entwicklung haben Sie, meine Damen und Herren, politisch verursacht und rufen jetzt nach Maßnahmen.
(Beifall AfD)
Statt aus begangenen Fehlern zu lernen, werden die Menschen weiterhin durch Politik und Medien psychisch alteriert. Ich erwähne die Kriegshysterie, das Schüren von Klimaangst und die Frühsexualisierung mit Infragestellen des eigenen Geschlechts, die Werbung zur Geschlechtsumwandlung mittels Pubertätsblockern sowie Genitaloperationen und nicht zuletzt den Genderirrsinn.
(Beifall AfD)
Die Menschen verängstigen zusätzlich durch die extreme Schuldenpolitik mit Folgenabwälzungen auf die nächsten Generationen, Bildungskatastrophe und Inflation. Zukunftsängste entstehen weiterhin durch Arbeitsplatzverlust, bedingt durch die Deindustrialisierung mit nachfolgender Verarmung, Heimatzerstörung durch Windräder und Solarparks sowie ungezügelte Massenmigration mit Verlust von Sicherheit und kultureller Identität.
(Beifall AfD)
Nun soll sogar im Schulunterricht Zivilverteidigung gelehrt werden. Ach ja, wir sollen ja alle kriegstüchtig werden. Kriegspropaganda wird geschürt, Rüstungsfirmen boomen und wer „Frieden!“ ruft, mutiert zum Staatsfeind. Es braucht neben dem inneren Feind AfD auch einen äußeren Feind, zum Beispiel Russland, um vom eigenen Staatsversagen und drohenden Staatsbankrott abzulenken.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist auch AfD!) Derzeit läuft eine wahrlich desaströse Politik, die Deutschland in den Abgrund führt. Das, meine Damen und Herren, macht den Menschen Angst.
(Beifall AfD)
Wer dem ganzen Irrsinn und der Zerstörung nicht geistig stabil entgegensteht, kann psychische Schäden erleiden und braucht Hilfe. In der Tat steigen die psychischen Erkrankungen und Depressionen rapide an. Da braucht es wohl als Symbolpolitik den Antrag der Linken, um der zunehmenden zahlreichen psychiatrischen Krisen Herr werden zu wollen. In Ihrem Antrag, werte Linke, fordern Sie eine flächendeckende 24/7-Versorgung bei psychosozialen Krisen. Allerdings ist nicht jede Belastungssituation, die durch die Folgen politischer Entscheidungen entstand, ein Fall für eine psychiatrische Intervention. Das ist ein Abschieben der Verantwortung auf Therapeuten, die es richten sollen. Für die Betreuung der Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen gibt es Fachärzte, Psychotherapeuten und den Sozialpsychiatrischen Dienst. Dieser Sozialpsychiatrische Dienst wird von engagierten Mitarbeitern in einem bereits bestehenden 24-Stunden-Bereitschaftsdienst flächendeckend in Thüringen angeboten und geleistet. Tatsache ist jedoch, dass der lobenswerte Einsatz aller Beteiligten durch überbordende Bürokratie, Budgetierung des Honorars und fehlendes Personal – besonders beim Sozialpsychiatrischen Dienst – limitiert wird. So wird widersinnig aktuell geplant, das Honorar der Psychotherapeuten ab April um 4,5 Prozent zu senken. Am 18.03.2026, also vor einigen Tagen, warnte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – KBV –, vor diesen geplanten Honorarkürzungen mit einschneidenden Folgen, die insbesondere Verlängerungen bei Terminvergaben bedeuten würden. Er meint, es ist ein Skandal, dass der Staat den Krankenkassen 45 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, beispielsweise für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängern. Wir wissen mittlerweile, dass Bürgergeld gleich Migrantengeld bedeutet. Wenn durch die Plünderung der Krankenkassen das Geld fehlt, wird bei den Leistungserbringern gekürzt. Das ist eine Schande.
(Beifall AfD)
Weiterhin gibt es seit 30 Jahren die Budgetierung. Das bedeutet, 15 Prozent der erbrachten Leistungen werden nicht vergütet. Das entspricht rund 40 Millionen Arztterminen pro Jahr. Diese unbezahlten Termine werden demzufolge zukünftig laut KBVChef Gassen wegfallen müssen. Die Ärzte sind die einzige Berufsgruppe, die für geleistete Arbeit kein Geld bekommt. Das ist inakzeptabel.
(Beifall AfD)
Gassen konstatierte, dass die Gesundheitspolitik unter Jens Spahn, Karl Lauterbach und Nina Warken die Verlässlichkeit eines Hütchenspielers hatte.
(Beifall AfD)
Nicht nur mir stellt sich die Frage, woher in Ihrem Antrag, werte Linke, das jetzt schon knappe Personal kommen soll. Sie fordern regional für ganz Thüringen multiprofessionelle mobile Krisenteams, die zeitnah vor Ort bei akuten seelischen Notlagen rund um die Uhr eingreifen sollen. Dafür fordern Sie die finanziellen Grundlagen und die Schaffung neuer Strukturen. Anstatt die Akteure, die jahrelang eine gute und aufopferungsvolle Arbeit leisten, zu unterstützen und sich für diese auch starkzumachen, verlagern Sie selbst verursachte Probleme auf eine andere Ebene und schaffen Doppelstrukturen, ohne zu wissen, woher die Fachkräfte und Leistungserbringer kommen sollen.
(Beifall AfD)
Ihre Forderung in Punkt II Nummer 4 nach Dolmetscherdiensten auch für fremdsprachliche Beratung lässt erahnen, welche Zielgruppen sie ebenfalls bedienen wollen.
(Beifall AfD)
Die vorhandenen medizinischen Strukturen zur Absicherung der psychiatrischen Notfälle sind ausreichend. Sie müssen nur wertgeschätzt und vollumfänglich unterstützt werden. Willkürliche Honorarsenkungen ab April um 4,5 Prozent, wie es für die Psychotherapeuten geplant ist, schwächen allerdings vorhandene Strukturen vehement. Für meine Recherche zu Ihrem Antrag, werte Linke, habe ich auch einen Neurologen und Psychiater aus Gera zurate gezogen. Er ist seit über 40 Jahren in seinem Beruf stationär wie ambulant tätig. Er hat die Expertise und Kompetenz, Ihren Antrag zu bewerten. Sein Urteil lautete: Nur wer die Situation vor Ort an der Basis und am Patienten nicht kennt sowie die berufspolitischen Zusammenhänge nicht versteht, bringt solche Anträge wie Sie ein. Damit ist alles gesagt. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Bevor ich mich der weiteren Redeliste widme, möchte ich kurz eine Erkenntnis mit Ihnen teilen. Ich freue mich auch als Vizepräsidentin, wenn ich Neues lernen kann. Ich habe gelernt, dass der passende Regieknopf hier vorn „Priorität“ heißt, mit dem ich dieses Mikro ausschalten lassen kann. Ich erzähle das, liebe Frau Heber, natürlich ganz allgemein und ohne konkreten Anlass. Vielleicht haben Sie auch alle was gelernt, dass das also technisch möglich ist, damit man sich nicht zu oft wiederholen muss, falls jemand mal übersehen haben sollte, dass die Redezeit vorbei ist. Seitens der Abgeordneten liegen mir aktuell keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schaue noch mal in die Runde. Das ist so korrekt. Dann Frau Staatssekretärin Rudolph für die Landesregierung. Bitte.
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, gestatten Sie mir, bevor ich zum Beitrag komme, trotzdem noch ein paar einleitende Worte, auch anschließend an die gestern vor dem Landtag stattgehabte Demonstration der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass es eigentlich – und das war auch dort der Tenor – eine sehr große Errungenschaft ist, dass es in den letzten Jahrzehnten – und es ist wirklich erst wenige Jahrzehnte her, dass die Situation da noch eine fundamental andere war – gelungen ist, dass psychische Erkrankungen in dieser Gesellschaft eine Anerkennung und eine Wertschätzung und ein Mitfühlen mit den Betroffenen erreicht haben, was vorher eben noch nicht denkbar war, und dass es ein ganz feindliches Signal wäre, wieder in eine stigmatisierende Haltung zurückzufallen, auch wenn wir, was die Entstigmatisierung angeht, sicherlich noch nicht am Ende der Fahnenstange angekommen sind. Aber das sollte – und das haben eigentlich fast alle Rednerinnen und Redner dieser Debatte geschafft – der Tenor sein, dass die Menschen, die in einer psychischen Krise sind, die eine psychische Erkrankung haben, Hilfe erfahren und dafür ein möglichst gutes und niederschwelliges Hilfesystem existiert.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Das ist genau der Grund, weshalb die Stoßrichtung des Antrags, den die Fraktion Die Linke hier vorgelegt hat, zu begrüßen ist, dass ein psychiatrischer Krisendienst etabliert werden soll. Dankenswerterweise haben Sie selbst erwähnt, Frau Abgeordnete Güngör, die jetzt als Präsidentin hinter mir sitzt, dass einige Schritte auch schon auf Landesebene erreicht worden sind, dass zum Beispiel wie im 100-Tage-Programm vorgesehen der psychiatrische Krisendienst als Gegenstand auf dem letzten Thüringer Gesundheitsgipfel bereits thematisiert worden ist und dass wir uns schon sehr intensiv mit entsprechenden Konzepten befassen. Jetzt komme ich noch mal auf die Kernforderung Ihres Antrags zurück. Die beinhaltet ja letztlich, innerhalb von zwölf Monaten ein Konzept vorzulegen und einen solchen Krisendienst auch in Thüringen zu etablieren. Als Vorbild werden die Dienste in anderen Ländern wie etwa Bayern oder Berlin angeführt. Jetzt ist das „etwa“, glaube ich, ein bisschen euphemistisch ausgedrückt. Nach unserer Kenntnis ist es wirklich genau so, dass zwei Länder, nämlich Berlin und Bayern, bisher solche Dienste tatsächlich etabliert haben, so wie es die Stoßrichtung des Antrags ist. Ich würde mal vorsichtig formulieren: Das hat auch Gründe, warum noch nicht alle 16 Bundesländer, sondern derer bisher erst zwei sehr weit gekommen sind, einen solchen Dienst zu etablieren. Jetzt kann man sehr leicht zu dem Schluss kommen, dass in Berlin die Situation eine ziemlich andere ist als in Thüringen. Deswegen ist es aus unserer Sicht recht naheliegend, wenn man sich zunächst das bayerische Modell mal etwas genauer anguckt. Da wiederum fällt auf, dass in Bayern in der Struktur der Bezirke eine kommunale Struktur vorliegt, auf der diese Krisendienste angesiedelt sind, die mit der Thüringer Struktur nicht so richtig übereinstimmt. Wenn man sich dann auch noch die Kostenschätzung anguckt, die dahintersteht – ich nehme jetzt hier mal exemplarisch den Bezirk Oberbayern. Das war einer der ersten, der diesen Krisendienst eingeführt hat. Von der Einwohnerzahl her hat der ungefähr doppelt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie Thüringen – das sei fairerweise gesagt. Aber hier gibt es jährliche Ausgaben von 11,3 Millionen Euro für die „aufsuchende Hilfe“ und noch mal 3,3 Millionen Euro für die Leitstelle. Und – es geht ja nicht immer nur ums Geld – natürlich stehen auch noch die Fachkräfte dahinter, die man entsprechend bräuchte, um einen solchen Krisendienst zu etablieren. Das sage ich deswegen so deutlich und so transparent, weil auch Sie, liebe Abgeordnete, wissen müssen, wenn wir uns Konzepte anschauen – das machen wir nicht nur alleine, auch mit Expertinnen und Experten –, auf was für Entscheidungen wir entsprechend zusteuern werden, wenn wir zu dem Schluss kommen, einen solchen Krisendienst zu etablieren. Wenn wir das tun, dann wollen wir das eben auch so machen, dass wir wissen, es wird nachher funktionieren, unter anderem, dass wir dann entsprechend auch die Fachkräfte haben. Das bringt mich zu dem Punkt, den ich in dieser Debatte auf jeden Fall einmal in den Raum stellen muss, und das ist, liebe Fraktion Die Linke, glaube ich, nicht das, was Sie in dem Antrag gemeint haben. Ich will es der Vollständigkeit halber trotzdem sagen. Eine Erwartung, die man nicht formulieren sollte, ist die, dass ein solcher Krisendienst komplett in die Bresche springen kann und alle sonstigen Lücken im Gesundheitssystem füllen kann, und zwar die Stellen – auch das ist gestern sehr ausreichend thematisiert worden –, die wir haben, wenn es zum Beispiel um Wartezeiten auf einen Therapieplatz geht, wenn es zum Beispiel um eine langfristige Versorgung im Gesundheitssystem geht. Dafür, glaube ich, wäre es eine sehr überhöhte Erwartung, wenn man formulieren würde, dass ein solcher Krisendienst das alles leisten soll. Ich glaube, da ist es umso wichtiger, dass wir vorher – denn hier sollte der Zeitplan, den man dann erstellt, dem eigentlichen Anliegen folgen – nicht formulieren, in zwölf Monaten muss das vorliegen. Wenn es eben doch länger dauert, um das wirklich fundiert zu erstellen, dann glauben wir, ist das einfach eine bessere Herangehensweise, das in aller Gründlichkeit und in einem entsprechenden Austausch zu formulieren. Damit Sie da noch ein bisschen besser wissen, was ich meine, würde ich Ihnen gern kurz erläutern, wo wir bei diesem Prozess stehen. Denn – das ist auch schon angesprochen worden – seitdem das im Regierungsvertrag steht, spätestens seitdem wir es auch beim Gesundheitsgipfel thematisiert haben, dass wir ein solches Konzept für einen Krisendienst erarbeiten wollen, beschäftigt sich auch der Landesfachbeirat für Psychiatrie damit. Und da ist genau das Gremium genannt, das sich mit solchen Fragen am besten befassen kann. Denn dieser Beirat hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ein Konzept erstellen soll, was eben nicht Bayern oder Berlin imitiert, sondern genau auf die Thüringer Versorgungslandschaft zugeschnitten ist. Das Gute ist hier, dass sowohl Betroffene, Angehörige, Klinikärztinnen und -ärzte, Allgemeinärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Sozialpsychiatrischen Dienste der Landratsämter und auch kommunale Vertreter/-innen, das Rettungswesen, alle Expertinnen und Experten eingebunden sind, bei denen wir glauben, wenn man in dieser Runde zusammen an einem Konzept arbeitet, dann ist das genau der richtige Rahmen und dann sind das die entsprechenden Rahmenbedingungen, die erarbeitet werden. Ein paar von den Fragen, die Sie im Antrag aufgemacht haben, sind auch aus unserer Sicht richtig und wichtig, dass man sich mit denen befasst, nämlich dass ein Dienst möglichst niederschwellig erreichbar sein soll. Ich lehne mich jetzt mal ein bisschen aus dem Fenster: Ich glaube, dass die Erkenntnis, dass es eine allgemein bekannte niederschwellige Rufnummer braucht, unter der der dann zu erreichen ist, wahrscheinlich etwas ist, worauf man sich schnell einigen kann, genauso wie auf grundlegende Anforderungen, dass es eine sehr durchgängige Erreichbarkeit dieses Dienstes gibt, dass wir dort geschultes, gutes Personal brauchen, zu dem wir uns aber auch gleich Gedanken machen müssen, wie wir das dann zum Datum der Einführung auch wirklich haben und bekommen, und dass so ein Krisendienst natürlich auch über die bestehenden Angebote hinausgehen muss. Weil die Telefonseelsorge angesprochen ist, möchte ich die auch noch mal erwähnen und auch entsprechend würdigen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das dort in der Telefonseelsorge auch oft ehrenamtlich machen, noch mal ausdrücklich danken und hier auch noch mal bekräftigen, dass ein Krisendienst natürlich eine andere Lücke im System füllt und aus anderen Gründen sinnvoll ist, ohne dass damit gemeint ist, dass das Telefonseelsorgeangebot an sich kein ausreichendes ist. Aber es ist einfach eine andere Bedarfslage, um die es hier geht. Schwere Krisen – das ist die Grundbotschaft – lassen sich eben nicht allein mit einer Telefonberatung lösen. Sie lassen sich aber auch nicht alleine mit einem Sozialpsychiatrischen Dienst oder mit einem psychiatrischen Krisendienst lösen, sondern um Krisen wirklich bewältigen zu können, braucht es ein gutes System, das aus mehreren Gliedern besteht. Es braucht aber auch anhaltend das Verständnis in dieser Gesellschaft, dass psychische Erkrankungen Erkrankungen sind, die einer Behandlung bedürfen, und dass diejenigen, die an einer psychiatrischen Erkrankung leiden, diejenigen sind, die gesellschaftliches Mitgefühl, Hilfe und Unterstützung brauchen. Es führt uns eben nicht wirklich weiter, wenn – und das ist angesichts einiger Wortbeiträge leider ein bisschen zu befürchten – dieses Verständnis schrittweise bröckeln wird. Deswegen lassen Sie mich zum Schluss noch mal zusammenfassend zum Ausdruck bringen, dass wir das sehr begrüßen, dass das Thema eines Krisendiensts aufgegriffen wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen jetzt auch anhand der Hintergründe, anhand der Gremien, in denen das Thema gerade bearbeitet wird, darlegen, dass die Landesregierung das wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zu ihrer Priorität gemacht hat, dass wir an diesem Thema auch tatsächlich arbeiten, aber dass wir uns auf diejenigen verlassen, die uns aus der Praxis dort mit guter Expertise zur Seite stehen können. Zu gegebener Zeit wird uns der Landesfachbeirat entsprechende Erkenntnisse zur Verfügung stellen, die wir selbstverständlich gern mit Ihnen teilen. Eine pauschale Angabe, zu welchem Datum oder in welcher Monatsfrist das nötig sein soll, widerspricht aus unserer Sicht ein bisschen dem Kernanliegen, in welcher Gründlichkeit dann daran gearbeitet werden soll. Deswegen kann ich Sie abschließend noch einmal dazu aufrufen und ermuntern, gern auch selbst mitzuarbeiten, denn in den entsprechenden Gremien ziehen Expertinnen und Experten und Angehörige und Betroffene an einem Strang. Das Engagement, das dahintersteht, verdient unsere große Anerkennung. Hier können Sie sich auch als Abgeordnete gern mit einbringen. An einem solchen tragfähigen Konzept mitzuarbeiten wäre dann ein weiterer und deutlicherer Schritt, als festzustellen, dass es eines solchen Konzepts bedarf. Insofern halten wir Sie gern auf dem Laufenden, was das Thema angeht. Zuallerletzt möchte ich gern auch noch mal meinen Dank an alle zum Ausdruck bringen, die jetzt schon sehr engagiert in verschiedenen Krisensystemen, in verschiedenen Hilfesystemen arbeiten, den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der gestrigen Demo noch mal ganz besonders. Wir werden das tun, was aus Landessicht und auf Landesebene für uns möglich erscheint, und an diesem Thema weiterhin gemeinsam arbeiten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Vielen Dank. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Es wurde der Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gestellt. Damit beginnen wir. Wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Entsprechend ist das abgelehnt worden. Dann stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU sowie der AfD. Der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3100 Ist die Begründung gewünscht? Ja. Herr Abgeordneter Gerhardt, bitte.
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer in nah und fern, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sprechen aktuell viel von Entlastung. Im gestrigen Sonderplenum konnten wir über die Fraktionen hinweg auch die Forderung hören, die CO -Abgabe zumindest zeitweise auszu2 setzen. Mit unserem Antrag „EU-Sanierungszwang und CO -Preisspirale stoppen – Eigentümer und 2 Mieter in Thüringen entlasten“ haben Sie jetzt die perfekte Möglichkeit, Ihren Worten Taten folgen zu lassen und unserem Antrag zuzustimmen.
(Beifall AfD)
Während wir hier im Land über kleinere Entlastungen sprechen, kommen aus Brüssel Regelungen auf uns zu, die eine ganz andere Dimension haben. Zunächst zur EU-Gebäuderichtlinie: Das Ziel der Richtlinie ist klar formuliert. Ein sogenannter Null emissionsgebäudebestand bis 2050 soll erreicht werden. Die Richtlinie gibt verbindliche Zielpfade vor, wie stark der Energieverbrauch im Gebäudebestand bis 2023 und darüber hinaus sinken muss und die Mitgliedstaaten müssen dafür konkrete Maßnahmen vorlegen. Besonders relevant ist dabei, dass mindestens 55 Prozent dieser Einsparungen bei 43 Prozent der Gebäude erreicht werden sollen, die die niedrigste Gesamteffizienz aufweisen. Was heißt das jetzt konkret? Das bedeutet einen enormen politischen Druck, den Gebäudebestand auch hier in Thüringen zu sanieren, und das in einer derzeitigen Situation, in der bereits heute die Baukosten auf einem Rekordniveau sind, Handwerkerkapazitäten knapp und Kredite auch deutlich teurer geworden sind. Hinzu kommt, rund zwei Drittel der Wohngebäude in Deutschland – und ich den ke, das wird auch für Thüringen gelten – stammen aus der Zeit vor 1979 und verfügen häufig über eine alte Heizung oder eine niedrige Energieeffizienz. Das heißt, der Druck konzentriert sich gezielt auf äl tere Bestandsgebäude. Eigentümer verlieren damit an Vermögen durch sinkende Hauswerte und Käu fer müssen die kommenden Sanierungskosten beim Hauskauf mit einkalkulieren. Und damit nicht genug. Gleichzeitig kommt die nächste Belastungswelle, der europäische CO -Zertifikate-Handel für Gebäu 2 de und Verkehr, ETS 2 genannt. Der Start des CO -Emissionshandels für Gebäude 2 und Verkehr wurde bereits von 2027 auf 2028 verschoben. Warum? Weil offensichtlich die politischen Risiken zu groß sind, steigende Energiepreise, soziale Belastungen und erheblicher Widerstand in mehreren Mitgliedstaaten. Mit anderen Worten: Selbst die Europäische Union hat mal erkannt, dass die Auswirkungen dieses Systems so gravierend sind, dass man dem Bürger mehr Zeit geben muss. Aber eines ist auch klar: Aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben, die Belastungen kommen, nur eben später. Und da komme ich wieder zurück zum Sonderplenum. Wir haben das gestern besprochen. Auch der nationale CO -Preis hat ja bereits Auswirkungen 2 auf die Benzinpreise. Aktuell liegt der CO -Preis bei 2 rund 55 Euro pro Tonne, ist national festgelegt. Mit dem neuen europäischen System wird der Preis künftig am Markt gebildet. Prognosen gehen davon aus, dass sich der Preis dann zwischen 100 und 250 Euro pro Tonne bewegen wird, also eine massive Steigerung. Was bedeutet das faktisch? Höhere Heizkosten, höhere Spritpreise, steigende Transportkosten und damit höhere Preise in nahezu allen Lebensbereichen. Und gerade in einem Flächenland – Thüringen ist ländlich geprägt – trifft das viele Menschen besonders hart. Wir sehen das schon heute. Die Diskussion, die kennen Sie, denke ich. Massiv hohe Energiepreise, Spritpreise, die die Pendler belasten, die Spritpreise von 2,10 Euro oder 2,20 Euro, wo auch immer sie heute sind, das werden, denke ich, Wünsche sein, denen wir 2030 und darüber hinaus noch wehleidig hinterherblicken. Also Preise von 2,50 bis 3,00 Euro sind da nicht unrealistisch. Aus Brüssel kommt also der nächste Kostentreiber. Jetzt lassen Sie mich zum Schluss noch mal zur vielbeschworenen Entlastung der Bürger zurückkommen. Wenn wir mal die Social-Media-Kanäle der CDU verfolgen, dann sehen wir dort unter anderem Abgeordnete, die im Heizungskeller stehen und die Abschaffung der 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz feiern. Aber was wird dem Bürger dabei nicht gesagt? Es wird verschwiegen, dass der eigentliche Kostenhammer längst auf europäischer Ebene beschlossen wurde. Ich darf es noch mal zusammenfassen: massiv steigende Energiepreise durch ETS 2, steigender Sanierungsdruck durch die Gebäuderichtlinie und langfristig eben doch ein Abschied von fossilen Heizungen, weil es schlicht unbezahlbar wird. Was wir stattdessen – statt dieser Symbolpolitik – brauchen, ist wirtschaftliche Vernunft statt starrer Vorgaben, Technologieoffenheit statt indirekter Verbote und echte Entlastung, nicht nur auf dem Papier. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei meinen kurzen Ausführungen werde ich mich mal auf das Thema der Gebäuderichtlinie konzentrieren. Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden, und ein zentraler Baustein hierbei ist die Überarbeitung der Gebäuderichtlinie, der sogenannten EPBD. Denn der Gebäudesektor ist nun mal für rund 36 Prozent der CO -Emissionen verantwortlich. Gleichzei2 tig jedoch betrifft dieses Politikfeld ganz konkret die Lebensrealität der Menschen und hier nicht nur von Eigentümern von Wohnimmobilien, sondern genauso von Mietern und Familien. Wir als CDU stehen klar zu den Zielen von mehr Energieeffizienz und einer sicheren, bezahlbaren Energieversorgung. Aber wir sagen ebenso deutlich: Nicht jede europäische Vorgabe ist automatisch praxisnah und praxistauglich oder sozial ausgewogen. Die angesprochene Gebäuderichtlinie der EU ist in Teilen sehr ambitioniert, vielleicht zu ambitioniert für die Realität vor Ort. Da geht es um Handwerkerkapazitäten, Materialverfügbarkeit und vor allem um die finanzielle Belastung, die häufig unterschätzt werden. Gerade in Thüringen mit seinem großen Bestand an älteren Gebäuden kann eine zu starre Umsetzung schnell zur Überforderung führen, für private Eigentümer genauso wie für die Mieter. Gleichzeitig sehen wir: Der Bausektor ist bereits in Bewegung. Ein Großteil der Neubauten erreicht heute schon hohe Effizienzstandards. Im Jahr 2025 wurden bereits rund 96 Prozent der neu genehmigten Wohnungen als Nullemissionsgebäude gebaut. Das zeigt: Fortschritt ist möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Doch genauso klar ist: Was wirtschaftlich nicht darstellbar ist, wird in der Praxis scheitern. Deshalb brauchen wir eine Politik, die Ziele mit der Wirklichkeit verbindet. Klimaschutz im Gebäudesektor kann deshalb nur erfolgreich sein, wenn er bezahlbar, planbar und praktisch umsetzbar ist. Unser Anspruch ist es, beides zusammenzubringen, Klimaschutz, der wirkt, und Lösungen, die die Menschen nicht überfordern. Dazu gehören für uns mehr Flexibilität, etwa durch Quartierslösungen, Technologieoffenheit statt einseitiger Festlegungen und die konsequente Nutzung nationaler Spielräume. Für uns ist es entscheidend, dass es keine Übererfüllung europäischer Vorgaben gibt, denn die Umsetzung muss mit entsprechendem Augenmaß erfolgen, und dass die Regelungen praktikabel und umsetzbar sind. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Umsetzungsfristen verlängert, Vorgaben verschlankt und praxisnäher gestaltet werden. Zugleich gilt: Mit der Umsetzung der Richtlinie dürfen keine gebäudeindividuellen Sanierungszwänge für Wohngebäude ausgelöst werden. Der vorliegende Antrag der AfD wird jedoch diesem Anspruch nicht gerecht. Er verhindert vielmehr, dass praktikable und umsetzbare Lösungen vorangebracht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen die Klimaziele ernst, aber wir nehmen auch die Sorgen der Menschen ernst. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass europäische Vorgaben praktikabler, flexibler und realistischer ausgestaltet werden. Wir wollen Fortschritt ermöglichen, aber so, dass er auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Wir haben es wieder mal mit einem Antrag zu tun, der sehr viele Ängste schüren soll. Die EU-Gebäuderichtlinie wurde bereits 2024 überarbeitet und – das wurde auch schon gesagt – die Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben jetzt bis zum Mai 2026 Zeit, die Umsetzung anzugehen. Trotzdem kommt jetzt wie immer – und das ist typisch AfD – ein Alarmantrag. Das ist kein Zufall, denn wer wirklich gestalten will, bringt Vorschläge frühzeitig ein. Wer Angst schüren will, wartet bis kurz vor knapp und darum geht es genau hier. Denn die AfD behauptet, sie wolle Menschen schützen. Tatsächlich schützt sie vor allem eins: ineffiziente Gebäude und teure fossile Energien.
(Beifall Die Linke)
Das trifft am Ende vor allem die Mieterinnen und Mieter. Denn Mieterinnen und Mieter können sich eben nicht ihre Heizungsanlage aussuchen. Sie können über die Dämmung nicht selbst entscheiden und sie können nicht bestimmen, ob das Haus energetisch modernisiert wird, aber sie zahlen jeden Monat diese Rechnung. Genau deshalb sind bessere energetische Standards gerade für Mieterinnen und Mieter ein großer Vorteil, denn niedriger Energieverbrauch bedeutet niedrige Nebenkosten; genau die sind in den letzten Jahren explodiert, also müssen wir da ran. Der zentrale Widerspruch im AfD-Antrag ist: Sie warnen vor Sanierungskosten, verschweigen aber die dauerhaft hohen Heizkosten unsanierter Gebäude.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Durch
Steuern!) Ein schlecht gedämmtes Haus ist für Eigentümer vielleicht eine aufgeschobene Investition, für Mieterinnen und Mieter ist es jeden Monat – wirklich jeden Monat – eine zu hohe Heizkostenrechnung.
(Beifall Die Linke)
Wer also energetische Sanierung blockiert, sorgt dafür, dass Mieterinnen und Mieter weiter draufzahlen müssen. Das ist nicht sozial, das ist das Gegenteil. Hinzu kommt, energieeffiziente Gebäude schützen Mieter vor Preissprüngen. Wenn Energie verbraucht wird, schlagen steigende Gas- und Ölpreise deutlich durch. Wer in einem gut sanierten Haus lebt, ist eben unabhängig von diesen Energiekrisen. Das haben wir in den letzten Jahren gesehen und wir sehen es gerade wieder aktuell. In unsanierten Gebäuden sind die Nebenkosten einfach explodiert, in sanierten Gebäuden waren die Belastungen deutlich geringer. Das ist keine Theorie, das ist Praxis. Und noch ein Punkt: Die AfD tut so, als müssten morgen alle Häuser zwangsweise saniert werden. Das stimmt schlicht nicht. Die EU-Richtline sieht schrittweise Verbesserungen vor, über Jahre, mit Förderprogrammen, mit Übergangsfristen. Niemand muss von heute auf morgen alles umbauen. Diese Panikmache ist wie immer bewusst konstruiert. Was wir stattdessen brauchen, sind Verlässlichkeit, verlässliche Förderprogramme, damit die Eigentümerinnen und Eigentümer investieren können, ohne die Kosten umzulegen, und klare soziale Leitplanken, damit Modernisierung nicht zur Verdrängung führt. Denn richtig umgesetzt bedeutet energetische Sanierung weniger Energieverbrauch, stabilere Nebenkosten, mehr Schutz vor Preisschocks und langfristig geringere Wohnkosten. Der emotionalisierte Vorwurf, Klimaschutz sei unsozial, kehrt die Realität ins Gegenteil um. Unsozial ist es, Mieterinnen und Mieter dauerhaft in schlecht gedämmten Wohnungen sitzen zu lassen, in denen sie jeden Winter viel zu viel bezahlen müssen. Wer Klimaschutz blockiert, schützt nicht die Menschen und schützt auch nicht die Bienchen und die ganzen Insekten, die Sie im nächsten Antrag schützen wollen, sondern er schützt vor allem eins, die Ölund Gaskonzerne. Deshalb ist dieser Alarmantrag kein Beitrag zur Lösung, sondern ein Versuch, mit Angst – wie immer – Politik zu machen. Wir brauchen nicht weniger Klimaschutz, wir brauchen mehr soziale Absicherung bei der Umsetzung, damit Eigentümerinnen und Eigentümer planen können und die Mieterinnen und Mieter endlich entlastet werden. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf den Rängen, am Livestream, werte Abgeordnete, wir sprechen heute über eine politische Inszenierung, die ihresgleichen sucht. Aus den klimatisierten Büros der Brüsseler Eurokraten erreicht uns ein Diktat, das die Axt an die Wurzeln unseres Wohlstands legt. Was uns als EU-Gebäuderichtlinie verkauft wurde, ist in Wahrheit nichts anderes als die Fortsetzung eines ökosozialistischen Feldzugs gegen das Eigentum der deutschen Bürger.
(Beifall AfD)
Die Altparteien hier im Saal und die Regierung in Berlin verkaufen den Menschen derzeit eine angebliche Befreiung vom Heizungsgesetz. Das ist doch wieder so ein Pinocchio-Streich, denn sie verschweigen, dass der nächste Zwang längst beschlossen ist.
(Beifall AfD)
Während Berlin so tut, als würde man den Druck herausnehmen, zieht Brüssel die Schrauben fester an als je zuvor. Dieser EU-Akt ist eine kalte Enteignung auf Raten, Frau Müller – jetzt ist sie weg. Wer den Bürgern vorschreibt, ihre Häuser nach willkürlichen EU-Klassen zu sanieren – noch mal: nach willkürlichen EU-Klassen zu sanieren –, zerstört mutwillig die Altersvorsorge von Millionen. Ein Haus, das über Jahrzehnte mühsam abbezahlt wurde, wird durch einen Brüsseler Federstrich entwertet.
(Beifall AfD)
Warum lassen wir uns eigentlich vorschreiben, wie wir hier bei uns in Thüringen zu bauen und zu wohnen haben? Warum lassen wir zu, dass Bürokraten in Brüssel über das Schicksal von Eigenheimen im Thüringer Wald, im Eichsfeld oder im Wartburgkreis entscheiden? In unserem Freistaat leben über 42 Prozent der Menschen in den eigenen vier Wänden. Das ist kein totes Kapital, das sind Jahrzehnte harter Arbeit. Das ist die Sicherheit im Alter. Diese Richtlinie ist ein Paradebeispiel für den Größenwahn einer EU, die sich in jedes Detail einmischt. Wir fordern: Hände weg vom Eigentum unserer Landsleute! Meine Damen und Herren, die Bundesregierung feiert sich für die Abschaffung der 65-Prozent-Regel und der Ministerpräsident Voigt bejubelt das noch. Und ja, andere Abgeordnete haben sich mit Heizkörpern in der Hand oder neben ihrer Heizung ablichten lassen – das stimmt. Doch diese Freiheit ist eine Illusion, eine politische Beruhigungspille. Das Gebäudeenergiegesetz wird nicht abgeschafft, es wird nur umetikettiert und weichgespült. Schauen wir uns die Realität an. 2026 steigt der CO -Preis auf bis zu 65 Euro pro Tonne. Das 2 bedeutet für einen Thüringer Haushalt mit einer herkömmlichen Gasheizung bereits über 260 Euro Mehrkosten pro Jahr allein für Ihre Ideologie. Wer heute noch eine moderne Gas- oder Ölheizung einbaut, wird durch diese Abzocke systematisch in eine Kostenfalle getrieben. Während Berlin Entspannung simuliert, hat Brüssel längst entschieden: Ab 2030 gilt für alle Neubauten ein faktisches Verbot fossiler Brennstoffe. Die Bundesregierung weiß das und trotzdem verkauft sie den Menschen eine Freiheit, die in wenigen Jahren endet. Das ist nicht nur unehrlich, das ist politisch verantwortungslos gegenüber unseren Bürgern.
(Beifall AfD)
Sie verbreiten die Mär von der Wärmewende, Sie faseln von Nullemissionsgebäuden, während unser Stromnetz unter der Last Ihrer verfehlten Energiewende ächzt. Besonders in Thüringen, wo jeder vierte Haushalt an der Fernwärme hängt, drohen durch neue Auflagen Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro. Sie zwingen die Menschen in die Abhängigkeit von teuren Wärmepumpen und einem instabilen Strommarkt. Wir lehnen diese planwirtschaftliche Sackgasse ab. Energie muss preiswert, sicher und verfügbar sein und das geht nur mit echter Technologieoffenheit statt grüner Ideologie.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die Bürger haben ein Recht auf Ehrlichkeit, deshalb fordern wir einen Stopp der Umsetzung, keine Übernahme der ruinösen EU-Vorgaben in unser Recht, Erhalt der Wahlfreiheit. Die Bürger entscheiden selbst, wie sie heizen und wann sie sanieren. Noch mal: Die Bürger entscheiden selbst, wann sie das machen, ohne staatlichen Zwang und Augenwischerei. Ende der CO -Abzocke, Schluss mit der künstlichen Verteue2 rung unseres Lebens! Meine Damen und Herren, wir werden es nicht zulassen, dass die Thüringer für eine utopische Rettung des Weltklimas ihre Heimat und ihr Erspartes opfern. Wir stehen an der Seite der Hausbesitzer, der Mieter und der Handwerker,
(Beifall AfD)
die diesen Irrsinn ausbaden müssen. Holen wir uns die Entscheidung über unsere eigenen vier Wände zurück. Sorgen wir dafür, dass Politik wieder für die Menschen arbeitet, nicht gegen sie. Deshalb ist unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, es ist schon ausgeführt worden von einigen Vorrednern, dass der vorliegende Antrag der AfD wieder einem bekannten Muster folgt. Reale Sorgen – ja – der Menschen werden aufgegriffen, zugespitzt und dann in eine einfache, aber falsche Schlussfolgerung überführt. Sie behaupten, die EU-Gebäuderichtlinie und der Europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr seien im Kern ein unsozialer Sanierungszwang und müssten deshalb vollständig aufgehoben werden. Genau so steht es in Ihrem Antrag. Sie erwecken den Eindruck, hier gebe es ein starres Diktat aus Brüssel, das Thüringen nur noch zu vollziehen hätte, aber das ist schlicht falsch. Auf europäischer Ebene wird ein Rahmen gesetzt. Die konkrete Umsetzung erfolgt national und wird dann politisch gestaltet. Genau deshalb hält der Koalitionsvertrag im Bund auch fest, dass die Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie ausgeschöpft und längere Umsetzungsfristen angestrebt werden. Genau deshalb setzt die Brombeerkoalition im Thüringer Regierungsvertrag auf eigene Instrumente der Unterstützung, der Förderung und der sozialverträglichen Umsetzung. Auch die zentrale Behauptung eines pauschalen EU-Sanierungszwangs ist Populismus in Reinform ohne sachliche Begründung. Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass die novellierte Europäische Gebäuderichtlinie keine individuelle Sanierungspflicht für einzelne Hauseigentümer begründet. Für Wohngebäude geht es um nationale Pfade für den durchschnittlichen Energieverbrauch des Bestands. Die Mitgliedstaaten entscheiden dabei ausdrücklich selbst, welche Gebäude sie priorisieren und welche Maßnahmen sie dafür einsetzen. Verbindliche Mindeststandards stehen im Kern zunächst bei Nichtwohngebäuden im Mittelpunkt. Für Wohngebäude gibt es Spielräume, Ausnahmen und nationale Gestaltungsfreiheit. Die AfD macht aus einem europäischen Rahmen mit nationalen Spielräumen eine Drohkulisse für jedes einzelne Haus. Das ist wie so oft nicht seriös, das ist Angstmacherei. Wir als SPD sagen hier ganz klar, dass wir die Wärmewende wollen. Wir wollen sie nicht trotz unseres Einsatzes für bezahlbares Wohnen, sondern gerade deshalb. Ganz aktuell sehen wir es doch hautnah. Wer dauerhaft an fossilen Energieträgern hängt, bleibt abhängig von Preisen, die wir hier weder steuern noch verlässlich absichern können. Wer bezahlbare Nebenkosten will, muss deshalb zwei Dinge zusammenbringen: Erstens müssen Wohnungen beim Heizen weniger Energie verbrauchen. Deshalb brauchen wir energetische Sanierung. Zweitens muss die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare, klimafreundliche und möglichst vor Ort verfügbare Quellen umgestellt werden. Das ist keine ideologische Frage, sondern eine Frage von Bezahlbarkeit und von Versorgungssicherheit. Dass energetische Sanierungen sich über die Zeit über niedrigere Energiekosten auszahlen können und besonders für vulnerable Haushalte stärker unterstützt werden sollen, ist auch in den offiziellen Erläuterungen zur Europäischen Gebäuderichtlinie ausdrücklich hinterlegt. Entscheidend ist dabei aus unserer Sicht die soziale Abfederung. Genau hier unterschlägt die AfD den Kern der eigentlichen politischen Aufgabe. Der Bund sagt ausdrücklich, dass die Einführung des Europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr unterstützt wird, dass aber Instrumente gegen CO -Preissprünge geschaffen werden 2 sollen. Besonders belastete Haushalte sollen mit Mitteln des Europäischen Klima-Sozialfonds unterstützt werden. CO -Einnahmen sollen an Bürgerin2 nen und Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden. Zusätzlich sind unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität vorgesehen, damit niemand überfordert wird. Das ist die sozialdemokratische Antwort auf steigende Belastungen: nicht wegducken, sondern abfedern. Nicht abschaffen, sondern gerecht gestalten. Auch im Thüringer Regierungsvertrag haben wir eindeutig festgehalten, dass Investitionen in die Wärmewende gerade auch Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen ermöglicht werden sollen. Dafür soll Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung auf den Weg gebracht werden, Kommunen und Stadtwerke sollen beim Ausbau und bei der Finanzierung von Nah- und Fernwärme besser unterstützt werden und die kommunale Wärmeplanung und ihre Umsetzung werden begleitet. Für zentrale und dezentrale Wärmelösungen im Quartier wird ein Zinsverbilligungsprogramm geprüft. Und im Bereich der Bestandsimmobilien wird die energetische Sanierung insbesondere für Familien und Menschen mit geringem Einkommen gefördert. Genau so sieht sozialverträgliche Wärmewende aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. Hinzu kommt, dass Bund und Land die Antwort auf Engpässe und Kosten gerade nicht im Stillstand sehen, sondern in der Vereinfachung der Förderung. Das ist das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Die AfD behauptet, sie wolle Eigentümer und Mieter entlasten. In Wahrheit verteidigt sie vor allem die alte Abhängigkeit von fossilen Energien und lehnt die Instrumente ab, mit denen Belastungen gesenkt, Wärmeversorgung modernisiert und soziale Härten abgefedert werden sollen. Wer jede energetische Modernisierung zum Feindbild erklärt, der sorgt nicht für niedrige Kosten auf Dauer. Er verlängert hohe Verbräuche, hohe Risiken und auch hohe Abhängigkeiten. Wer bezahlbares Wohnen ernst meint, muss Mieten schützen, muss Sanierung fördern, Kommunen und Stadtwerke stärken und die Wärmewende so organisieren, dass sie für die Menschen bezahlbar bleibt. Genau das ist unsere Linie. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht weil wir Sorgen kleinreden, sondern weil wir sie ernst nehmen. Gerade wer die Sorgen ernst nimmt, darf den Menschen keine Scheinlösungen anbieten.
(Beifall SPD)
Die Aufgabe ist es doch nicht, die Wärmewende zu stoppen. Die Aufgabe ist es, sie sozial gerecht, regional passend und praktisch umsetzbar zu machen. Dafür stehen wir auch als SPD-Fraktion. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörerinnen, sehr geehrte Gäste, der AfDAntrag beruft sich auf eine EU-Richtlinie. Man muss natürlich erst mal sagen, der EU-Beschluss ist schon lange gefallen. Wir sind jetzt mittlerweile im Prozess, in dem die Bundesregierung in der Umsetzung ist und das Gebäudeenergiegesetz reformiert. Unabhängig von den EU-Vorgaben ist es jetzt, glaube ich, auch sinnvoll, das Gebäudeenergiegesetz auf Praktikabilität, auf Fördermöglichkeiten zu überprüfen. Prinzipiell gebe ich Ihnen recht, dass Regelungen möglichst national oder in den Landkreisen oder vor Ort oder in den einzelnen Bundesländern von den Bürgerinnen und Bürgern direkt getroffen werden sollten. Das Ausmaß des Umfangs, wie die EU sozusagen Vorgaben macht oder Sie es suggerieren, dass Vorgaben gemacht werden, finden wir auch nicht in Ordnung. Allerdings muss man sich dann doch noch mal die Punkte im Detail anschauen. Wenn man sich die EU-Verordnung durchliest – und das gehört auch zur Sachlichkeit –, ist es eben nicht so, dass der sogenannte Häuslebauer oder der, der im ländlichen Raum sein Haus saniert, gezwungen wird, irgendwas zu tun. Konkret gibt es darin einen deutlichen Satz: Ausnahmen von allen Zielen bestehen insbesondere bei Gebäuden von architektonischem oder historischem Wert oder – jetzt kommt der entscheidende Satz – „wenn ihre Renovierung technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist“. Ich gebe Ihnen recht, das Paket ist sehr umfangreich. Aber wenn solche Sätze eindeutig formuliert sind, dann gehört es auch zur Wahrheit – und das erwarte ich dann auch –, dass Sie das dann auch mit betrachten und erwähnen. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass Sie nicht an der sachlichen Diskussion darüber interessiert sind, sondern ein Problem so verstärken, dass jeder zu Hause Angst hat und denkt, in fünf Jahren kommt die Baupolizei und reißt ihm die Gasheizung raus. Das geht natürlich nicht, dass wir die Bürgerinnen und Bürger auf so einem Niveau verunsichern. Ich möchte jetzt aber noch mal die Debatte von einem anderen Punkt heraus betrachten. Ich habe als Architekt viele Gebäude für Familien geplant, die den Wunsch gehegt haben, ihr Gebäude zu sanieren. Ganz unabhängig davon – vergessen wir mal alle Vorgaben, alles, was es im Baugesetzbuch gibt – ist es zu 80 Prozent so, dass die Familien oder die Bauherren mit einem logischen Menschenverstand überlegen, was sie mit ihrem Haus machen. Wer sich mit dem Bau ein bisschen auskennt, weiß, dass zum Beispiel so eine Heizung spätestens nach 20 Jahren ausgetauscht werden muss, dass Fenster in der Regel spätestens nach 30, 40 Jahren ausgetauscht werden, dass eine Dachsanierung nach 50 Jahren ansteht. Wenn Sie jetzt das viel zitierte Haus von 1979 erwähnen, dann kommt man, wenn man so ein Haus erwirbt oder erbt oder darin wohnt, schon aus logischen bautechnischen Gründen dazu, dass man irgendwas machen muss. Und da überlegen sich doch die Familien ganz genau: Was mache ich? Wer sich ein bisschen auskennt, der stellt fest: Überall, wo ich erst mal weniger Energie verbrauche, kommt es dann gar nicht darauf an, womit ich das erzeuge. Deswegen: Das Dach ist kaputt, normale Familie – vollkommen logisch – saniert das Dach, dämmt das Dach, die Fenster sind kaputt, baut neue Fenster ein usw. Wenn die Fassade dran ist, einmal das Gerüst steht, die Fassade brüchig ist, dann macht natürlich jeder mit einem gesunden Menschenverstand da auch – kann man sich streiten – eine Dämmung von 5 oder 8 Zentimetern dran, weil sich das einfach schon mal lohnt, wenn die Arbeitsleistungen sowieso anfallen. So können Sie das durch das ganze Haus hindurchziehen. Da bin ich der Meinung, dass bei solchen Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger für sich selber entscheiden, die öffentliche Hand die Aufgabe hat, dies zu unterstützen, wenn es zu Mehrkosten oder vielleicht zu einem höheren Dämmbedarf oder zu höherwertigen Fenstern kommt. Das ist der richtige Ansatz. Wir sagen als BSW ganz klar: nicht fordern, sondern fördern. Das ist eine verantwortungsvolle Politik. Überlegen Sie sich doch mal, die Familien wollen ihre alte Ölheizung nicht durch eine neue Ölheizung ersetzen, weil es irgendwie eine EU-Vorgabe gibt, die noch gar nicht in nationales Recht umgesetzt ist.
(Unruhe AfD)
Die machen das doch aus dem normalen Menschenverstand, weil – das muss man auch sagen – Ihr Lieblingspräsident zum Beispiel in der ganzen Welt Stück für Stück mit den Einzelnen entweder kooperiert oder wie in Venezuela die Ölquellen sichert und dadurch jetzt sogar zu kriegerischen Auseinandersetzungen greift. Das sieht doch jeder Mensch, dass das eine Gefahr ist, wenn ich ein Haus für meine Kinder, für meine nächste Generation plane oder saniere, dass ich mich davon unabhängig machen sollte, soweit es geht.
(Beifall BSW)
Also erst mal Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Wenn es dann für die Maßnahmen eine EU-Förderung von 20 Prozent gibt und eine Bundesförderung von 20 Prozent gibt und das Land Thüringen sagt vielleicht sogar noch, wie es Herr Liebscher gesagt hat, für sozial schwache Haushalte, die wenig Einkommen haben, gibt es noch mal eine Förderung, dann ist das doch in Ordnung. Unser Ziel ist, dass wir fördern, den Bürgerinnen und Bürger oder die Eigentümer mit ihrem normalen Menschenverstand bei der Haussanierung unterstützen. Sie haben dann zitiert, dass die Heizungen zwangsausgetauscht werden müssen. Das ist die gleiche Problematik. Wenn Sie jetzt mal in Ihren Wahlkreis gehen, was macht denn jemand mit seinem Haus? Der baut im ländlichen Raum, die meisten bauen Kamin ein, damit sie erst mal so eine Grundlast haben, und dann ist es gar nicht mehr so entscheidend, was noch dazukommt. Die einen nehmen eine Wärmepumpe, die anderen eine effiziente Gasheizung. Am effizientesten, am wirtschaftlichsten ist es schon, wenn man sich eine Solaranlage aufs Dach baut. Das sind schon alles Komponenten, die sich preislich so reduziert haben, dass es sich lohnt. Ich bitte Sie als AfD-Fraktion, die Bürgerinnen und Bürger nicht so zu verunsichern, dass sie den Eindruck haben, dass ihr Haus entwertet wird. Wenn Sie sich mal genau anschauen, warum die Hauspreise sinken, dann hat das nichts mit der EU-Verordnung zu tun. Das hat damit zu tun, dass die Energiekosten – und da können Sie jeden fragen, egal ob das Strom oder Öl oder Gas ist – aufgrund der geopolitischen Lage steigen werden und sich jeder überlegt: Wenn mein Haus unsaniert ist, dann sinkt es im Wert, wenn ich ein Haus kaufe. Das sind doch die Ursachen und nicht irgendwelche Verordnungen.
(Beifall BSW)
Also zusammenfassend: Ich bitte darum, die Debatte sachlich zu führen. Wenn es Bestrebungen der Bundesregierung gibt, die Förderprogramme wie die guten KfW-Programme zu verstetigen oder zu erhöhen, dann bitte ich darum, dass dies auch unterstützt wird, wenn das Thüringen macht, auch wenn es EU-Förderprogramme gibt. Und wenn es die Möglichkeit gibt – da sind wir wieder bei Ihrem Punkt –, wenn Sie nicht dafür werben würden, dass 40 Prozent des Bundeshaushalts für Militärmittel und Rüstung ausgegeben würden,
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, gestatten Sie mir zunächst, auf die benannte EU-Gebäuderichtlinie einzugehen, bevor ich dann auf den Antrag eingehe. Die EU-Gebäuderichtlinie ist grundsätzlich ein wichtiges Werkzeug, um die Klimaziele in Europa zu erreichen. Sie soll dafür sorgen, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen, mehr erneuerbare Wärme nutzen und unsere Energieversorgung sicherer wird. Grundsätzlich erst mal die korrekten Ziele: Die neueste Fassung, so wie wir es auch gerade schon gehört haben, trat bereits am 28. Mai 2024 in Kraft und zielt darauf ab, den Gebäudebestand bis 2050 vollständig klimaneutral zu gestalten. Die Richtlinie hat verschiedene Verbesserungen enthalten, aber eben auch Verschärfungen. Gute Dinge sind zum Beispiel, dass die Energieausweise durch Digitalisierung besser nutzbar gemacht werden oder auch der nationale Gebäuderenovierungsplan, der auf die bisherigen Strategien aufbaut. Wir haben aber auch neue Anforderungen enthalten. So sollen Neubauten möglichst keine Emissionen mehr verursachen und auch bei größeren Renovierungen gelten künftig höhere Energiestandards. Ebenfalls haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Schwellenwerte für die Jahre 2030 und 2033 einzuführen. 16 bzw. 26 Prozent der Nichtwohngebäude, die diese höheren Schwellenwerte nicht treffen, müssen stufenweise auf ein höheres energetisches Niveau gebracht werden. Auch für die energieintensiven Wohngebäude soll ein entsprechender Fahrplan festgelegt werden. Neu errichtete Gebäude sollen gleich so errichtet werden, dass sie von vornherein mit den langfristigen Klimazielen kompatibel sind und als sogenannte Nullemissionsgebäude gelten. Das ist grundsätzlich erst mal die Rechtslage, auf die wir uns beziehen. Aber auch wir als Landesregierung sehen diese EU-Richtlinie an der Stelle tatsächlich kritisch. Da sind wir als Thüringen auch nicht allein, denn bereits in der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember letzten Jahres wurde genau diese EU-Gebäuderichtlinie besprochen. Die MPK – sprich auch alle Bundesländer – ist sich einig, dass diese EU-Gebäuderichtlinie hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz von Gebäuden unrealistische Zielsetzungen formuliert. Die Richtlinie fokussiert auf Maßnahmen, die teilweise ineffizient, teilweise teuer und auch teilweise nicht umsetzbar sind. Zudem ist auch die Frist für die Umsetzung in nationales Recht, die schon Ende Mai dieses Jahres ist, zu knapp bemessen. Im Zuge der Diskussion um den sogenannten European Affordable-Housing-Plan zeigt sich auch, dass die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie dem tatsächlich auch entgegenstehen. Deshalb prüft die Europäische Kommission gerade, diese Regelung sowohl für die Affordable-Housing-Planung als auch die EU-Gebäuderichtlinie anzupassen. Weiterhin hat die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass es eine Fristverlängerung um zwei Jahre ge ben soll und dass sich der Bund im Rahmen der Be ratung noch mal mit der EU-Kommission zum Affor dable-Housing-Plan zusammensetzt, damit die Vor gaben an Nullemissionsgebäude aus der Regelung gestrichen werden und die Festlegungen der Min destanforderungen in der nationalen Verantwortung liegen und nicht in derjenigen der Europäischen Union. Neben dem bisher vorgesehenen Fokus auf die Energieeffizienz von Gebäuden ist die Minde rung der Treibhausgasemissionen als mindestens gleichrangiger Indikator zu verankern. Anstelle einer ausschließlichen Fokussierung auf Einzelgebäude soll es eine Auswertung auf Quartiere und Gebäu deflotten geben und last, but not least soll ie gefor d derte Ausstattung on Wohngebäuden mit soge v nannten elektronischen Kontroll- und Überwa chungssystemen ebenfalls gestrichen werden. Das heißt, wir beschäftigen uns genau damit, womit Sie sich in Ihrem Antrag beschäftigen. Die Ministerpräsidentenkonferenz, die Bundesregierung, auch wir als Landesregierung, speziell unser Bauminister Steffen Schütz, sehen die Richtlinie kritisch und die Maßnahmen wurden bereits ergriffen, diese Richtlinie zu ändern. Das heißt, zusätzliche Maßnahmen, so wie Sie sie in Ihrem Antrag definiert haben, sind an der Stelle nicht notwendig. Der Antrag ist daher entsprechend abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Vielen Dank. Dann stimmen wir diese beiden Ausschussüberweisungen in der Reihenfolge ab, zunächst den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport. Wer dem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, des BSW, der SPD, der CDU – damit abgelehnt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU – damit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe TOP 14 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3101 Ist die Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann habe ich den Hinweis, dass die Landesregierung von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch machen möchte. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin tatsächlich mal überrascht. Wir beraten heute einen Antrag der AfD, der von seiner Intention her sinnvoll ist. Das muss man schon mal anerkennen, gerade weil das eine Ausnahme ist. Fast alle Punkte, die Sie in Ihrem Antrag anführen, sind nachvollziehbar und schlüssig. Gleichzeitig ist es aber auch klar, warum das so ist: Ihr Antrag greift das Anliegen einer Petition auf, die wir in der letzten Legislaturperiode beraten haben. Der Thüringer Entomologenverband hat damals eine Petition zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns eingereicht. Diese Petition ist fachlich fundiert und äußerst schlüssig gewesen. Diese Petition ist fraktionsübergreifend positiv aufgenommen worden. Der Petitionsausschuss hatte den Umweltausschuss als zuständigen Fachausschuss am Verfahren beteiligt. Wir haben als CDU-Fraktion damals in der Vorlage 7/4736 folgenden Formulierungsvorschlag gemacht: „Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz empfiehlt, den Forderungen der Petenten vollumfänglich zu folgen und entsprechend § 17 Nr. 2a) ThürPetG abzuschließen.“ Dieser Vorschlag hat sich damals nicht durchgesetzt. Zugegebenermaßen war unsere Formulierung doch etwas zu pauschal. Wir haben uns im Gespräch mit den anderen Fraktionen darauf verständigt, eine etwas differenziertere Formulierung zu beschließen. Der Text kam von Rot-Rot-Grün als regierungstragende Fraktionen, er wurde vom Umweltausschuss so beschlossen und auch vom Petitionsausschuss so übernommen und an die Landesregierung gerichtet. Die damals gewählte Formulierung ist sehr aussagekräftig und nach wie vor hat sie ihre fachliche Gültigkeit. Daher möchte ich gern aus dem Beschluss zitieren: „Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) unterstützt die Petition in ihrem Ziel für eine insektenfreundlichere Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns. Unter dem Zeichen des sich beschleunigenden Artensterbens ist es dringend notwendig, unter Wahrung der Verkehrssicherheit alle Möglichkeiten der Lebensraumverbesserung für Tier- und Pflanzenarten auszuschöpfen. Da straßenbegleitende Pflegemaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Qualität dieser Lebensräume und die Artenvielfalt haben, empfiehlt der AfUEN eine entsprechende Anpassung der derzeitigen Bewirtschaftungsmethoden (Zeitpunkt der ersten Mahd, sowie Häufigkeit der Mahdtermine, Schnitthöhe, Mähbreite sowie die angewandten Techniken beim Mähen, Mulchen und die Einbringung von Saatgut). Die Seitenränder von Straßen bieten darüber hinaus eine gute Möglichkeit zur Erweiterung des Biotopverbundsystems, indem verschiedene Lebensräume besser miteinander vernetzt werden können. Durch eine verbesserte Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns kann somit ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz und die Biodiversität geleistet werden.“ Dieser Tenor ist nach wie vor richtig. Bemerkenswert ist auch die große Einigkeit der Fraktionen im Landtag gewesen, die das Anliegen der Petenten grundsätzlich mitgetragen haben. Nun wird das Thema der Petition durch den Antrag der AfD wieder aufgegriffen. Fair enough, es ist legitim, wenn Sie als Oppositionsfraktion das Anliegen einer Petition nochmals im Landtag thematisieren. Allerdings muss man schon hinterfragen, warum es notwendig sein sollte, dass der Thüringer Landtag sich erneut positionieren sollte. Die Beschlussfassung aus der letzten Legislaturperiode ist nach wie vor gültig und sollte für die Straßenbauverwaltung Richtschnur für die Ausschreibung und die Auftragsvergabe zur Pflege des Straßenbegleitgrüns sein. Die Thüringer Straßenbauverwaltung steht einer möglichst insektenfreundlichen Straßenrandpflege offen gegenüber, sofern die Verkehrssicherheit bzw. die der Straßenbauverwaltung obliegende Verkehrssicherungspflicht dies zulässt. Dies zeigt auch die Mitwirkung Thüringens bei der Befassung der Länderfachgruppe Straßenbetrieb mit dem Thema „Ökologische Grünpflege“. Dabei wird neben den laufenden Untersuchungen im Rahmen von Pilotprojekten in verschiedenen Ländern auch die laufende Forschung des Bundes begleitet und ausgewertet. Der Ball liegt nun bei den Mitarbeitern der Thüringer Straßenbauverwaltung. Sie müssen in der Praxis die konkrete Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Artenschutz vornehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Bezug auf die notwendige Abwägung möchte ich nun auf einige Formulierungen aus dem Antrag der AfD eingehen. Unter I.4 und I.5 sind Ihre Formulierungen zu pauschal. Die Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns beachtet bereits jetzt die Erfordernisse des Artenschutzes. Auf extensiven Flächen wird die Pflege lediglich einmal pro Jahr durchgeführt. Auf intensiv gepflegten Flächen erfolgt die Mahd an zwei Zeitpunkten im Jahr: der erste Schnitt von Anfang Mai bis Ende Juli, der zweite Schnitt ab August bis Mitte Oktober. Wenn wir uns Punkt III.1 anschauen, ist das ja gerade der Knackpunkt. Sie fordern darin die Landesregierung auf, „die landesweite Umsetzung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung, die sowohl dem Naturschutz als auch der Verkehrssicherheit Rechnung trägt, zu forcieren“. Die Schwierigkeit besteht ja gerade in diesem Sowohl-als-auch. Artenschutz und Verkehrssicherheit sind in Bezug auf die Pflege des Straßenbegleitgrüns widerstrebende Belange. Die Abwägung zwischen diesen Belangen kann nicht pauschal von oben verordnet werden. Sie muss durch die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung in der Praxis vorgenommen werden. Genau deswegen werden die regierungstragenden Fraktionen der Brombeere den AfD-Antrag ablehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Artenschutz ist kein Nice-to-have, sondern eine grundlegende Frage unserer Überlebensfähigkeit. Das Insektensterben ist kein Randthema. Es ist ein stiller, aber tiefgreifender Prozess, der die Grundlagen unserer Ökosysteme erschüttert. Insekten bestäuben einen Großteil unserer Nutzpflanzen. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil der Nahrungsketten. Sie sichern Bodenfruchtbarkeit und ökologische Stabilität. Wenn wir diesen Verlust weiter zulassen, gefährden wir nicht nur einzelne Arten, wir gefährden die Funktionsfähigkeit ganzer Ökosysteme und damit letztlich auch unsere eigene Lebensgrundlage. Gerade deshalb tragen wir hier politische Verantwortung. Auch scheinbar kleine Maßnahmen wie die Art und Weise, wie wir Straßenränder pflegen, sind Teil des großen Ganzen. Sie können Lebensräume schaffen oder zerstören. Sie können Rückzugsorte sichern oder weiter verdrängen. Deshalb sollten wir das, was wir bereits beschlossen haben, konsequent umsetzen, weiterentwickeln und in der Praxis stärken – nicht aus Symbolpolitik, sondern aus echter Verantwortung. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist kein Luxus, er ist eine Voraussetzung für das Fortbestehen unserer Zivilisation. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Straßenbegleitgrün ist Lebensraum für Insekten, für andere Tierarten und natürlich für Pflanzen in einer durch Verkehrs- und Bauinfrastruktur zerschnittenen Natur- und Kulturlandschaft. Kräuter und Blühpflanzen prägen diese Standorte und sichern die Nahrungsgrundlage anderer Arten. Darunter befinden sich Arten, die gefährdet oder bedroht sind. So dienen die blütenreichen Straßenbegleitflächen Insektenarten wie Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge als Nahrungsquelle. Reptilien, Amphibien, darunter die Zauneidechse, sowie verschiedene Kleinsäuger nutzen diese Strukturen und bedürfen wiederum der Insekten als Glied in der Nahrungskette. Straßengräben, Böschungen und Feldraine sollten daher im Rahmen der Verkehrssicherheit naturschutzgerecht, vor allem insektenfreundlich bewirtschaftet werden, ohne dabei die Verkehrssicherungspflicht zu gefährden. Dass das geht, zeigen Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg.
(Beifall AfD)
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlichte 2020 in einer Publikation mit dem Titel „Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen“ die Pflegeziele im Intensivund Extensivbereich. Ich zitiere aus der Publikation: „Straßenböschungen sind zwar in erster Linie unverzichtbare Bestandteile der Straße selbst, weil sie deren Standsicherheit und unser aller Verkehrssicherheit gewährleisten. Aber sie haben darüber hinaus gleich mehrere Vorteile: Sie unterliegen im Gegensatz zu vielen anderen Flächen unserer Kulturlandschaft keinem Nutzungs- und Erholungsdruck.“ Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg schrieb auch 2020: „Als Sofortmaßnahme gegen den Artenverlust hat die Landesregierung von Baden-Württemberg 2017 das ‚Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt‘ ins Leben gerufen, in dessen Rahmen das Ministerium für Verkehr verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün umsetzt. Über das dazugehörige Maßnahmen- und Förderprogramm für Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden werden die insektenfreundlichen Projekte gefördert.“ Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen sieht ebenso Potenzial und schreibt: „Das Bundesfernstraßennetz verfügt über viele Flächen an Straßenbegleitgrün und eine Vielzahl an Ausgleichsflächen, die ein hohes Potenzial zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität haben.“ In Thüringen ist dieser Pflegedienst allerdings nicht in Staatshand, sondern wird per Ausschreibung vergeben, weswegen wir in unserem Antrag auch diese Ausschreibung adressieren, um die Flächen ökologisch aufzuwerten. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass das Begleitgrün entlang von Straßen, Wegen und Böschungen einen bedeutsamen Lebensraum für Pflanzen und Tiere darstellt, dass eine insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns geeignet ist, dem wissenschaftlich belegten Rückgang der Insektenbiomasse entgegenzuwirken und damit zum Artenerhalt beizutragen, so etwa bei der Wildbiene, deren Arten in Thüringen in mehr als 50 Prozent der Fälle ausgestorben, gefährdet oder bedroht sind. So geht es aus meinen Kleinen Anfragen 8/1430 und 8/1431 hervor. Es ist festzustellen, dass diese insektenfreundliche Bewirtschaftung unter Wahrung der Verkehrssicherheit durch die Straßenbaulastträger des Landes und der Kommunalebene möglich ist und dass diese Bewirtschaftung auch nötig ist, da teilweise noch bestehende Bewirtschaftungen des Straßenbegleitgrüns in Thüringen dem Artenschutz entgegenstehen. Somit ist die Landesregierung aufgefordert, dass eine insektenfreundliche Bewirtschaftung landesweit umgesetzt werden muss. Der Landschaftsarchitekt und Forstwirt Thomas Kaiser veröffentlichte 2022 einen Aufsatz, unter anderem mit diesem Zitat: „Verkehrsbegleitflächen bilden ein scheinbar zusammenhängendes grünes Netz, das womöglich einen sehr großen Teil der Landfläche Deutschlands bedeckt. Es hat als Teil der Grünen Infrastruktur evtl. ein großes Potenzial für den Naturschutz, wobei dieses Potenzial erst in den letzten Jahren von mehr als nur einer Minderheit der Naturschützer entdeckt wurde“. Zu diesen Naturschützern gehört der Thüringer Entomologenverband, der im Oktober 2022 eine aufschlussreiche Anhörung im Petitionsausschuss zur Thematik abhielt. In der Petition wurde die Verbesserung von Maßnahmen an Straßengräben, Böschungen und Feldrainen gefordert. Das Wege- und Straßenbegleitgrün in Thüringen solle naturschutzfachlich aufgewertet werden, um die Artenvielfalt zu stärken. Denn die Straßenränder sind blütenreich und bieten Insekten, insbesondere Bienen und Schmetterlingen, einen Lebensraum. Der Petent ging dabei auch ausführlich auf die Bewirtschaftungspraxis in Thüringen ein, die sich durch häufige und frühe Mahd, flächendeckende Mulchverfahren und dem Fehlen gestaffelter Pflege abzeichnet und zu Beeinträchtigungen von Flora und Fauna führt. Eine insektenfreundliche Bewirtschaftung sollte jedoch unter Beachtung der Verkehrssicherung mindestens auf den extensiven Bewirtschaftungsflächen des 4.000 Kilometer umfassenden Netzes in Baulast des Landes umgesetzt werden, darüber hinaus auch auf Kommunalebene. Die übliche ökonomisch begründete Verfahrensweise bei der Mahd des Straßenbegleitgrüns ist dabei so zu ändern, dass sich die Vegetation in den Straßengräben und in Böschungen arten- und blumenreich entwickeln kann und dass eine Verbesserung der Biodiversität eintritt – wohlgemerkt unter Beachtung von Neophyten und Neozoen, also gebietsfremden Arten, die natürlich zurückgedrängt werden müssen. Es war, wie gesagt, eine lebendige und schöne Anhörung. Im Anschluss an die Anhörung hatten die hinzugezogenen Fachausschüsse, der damalige Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz, über das Anliegen beraten. Im Umweltausschuss brachte die AfD-Fraktion mit Vorlage 7/4567 eine die Petition unterstützende Empfehlung ein, die unter anderem forderte, dass das Land prüfen möge, wo Pilotprojekte möglich wären und dass die Regierung sich aktiv auf Bundesebene für das Thema einsetzt. Und an dieser Stelle muss ich Sie korrigieren, Herr Gottweiss. Sie haben nämlich in Ihrer Vorlage – das war die 7/4736 – mitnichten gefordert, dass die Landesregierung der Petition folgen soll, sondern Sie haben zuerst gefordert, Sie haben zuerst gesagt, dass die Landesregierung dem schon entspricht, was ja nicht der Fall ist.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hört, hört!)
Diese Vorlage haben Sie dann zurückgezogen, weil Sie keine Mehrheit dafür im Ausschuss gesehen haben. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, also der AfDVorschlag. Er kam ja von der AfD. Angenommen wurde dann ein ebenfalls wohlwollender Vorschlag der damaligen Regierungsfraktionen. Der Infrastrukturausschuss schloss sich der Empfehlung des Umweltausschusses an. Der Petitionsausschuss wiederum schloss sich der Empfehlung des Umweltausschusses und des Infrastrukturausschusses an und er nahm die befürwortenden Stellungnahmen dann in seine Empfehlung auf, sprach sich also für eine Änderung des Mähregimes, für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung aus. Die rot-rot-grüne Landesregierung allerdings hatte von einer Umsetzung abgesehen und veröffentlichte im August 2024 nur Empfehlungen des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, nachdem der Entomologenverband wiederum zu Recht auf die Beschlüsse der Ausschüsse verwies. Das ist auch der Grund für unseren Antrag. Die aktuelle Landesregierung ist jedenfalls aufgefordert, über diese Empfehlung hinaus für eine landesweite insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu sorgen.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung sollte dazu berichten, was sie jetzt leider abgelehnt hat, inwieweit die durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz herausgegebenen Empfehlungen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung bei den Ausschreibungen des Landesamts für Bau und Verkehr berücksichtigt werden – denn das ist ja der Casus knacksus, das wissen wir nicht –, welche Wirkung die herausgegebenen Empfehlungen auf Landesund Kommunalebene entfaltet haben und wie sich die entsprechende Überprüfung durch das Land gestaltet. Aber ich werde hier mit Anfragen einfach weiterhelfen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ma-
chen Sie ja eh jeden Tag!) Ja, wir sind halt aktiv. Wir sind halt die aktivste Fraktion.
(Beifall AfD)
Wir fordern die Landesregierung auf, die landesweite Umsetzung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung, die sowohl dem Naturschutz als auch der Verkehrssicherheit Rechnung trägt, anzuschieben und im Hinblick auf die durch die Thüringer Straßenbauverwaltung getätigten Ausschreibungen den Empfehlungen des Entomologenverbands zu folgen, soweit das möglich ist, sich gegenüber den kommunalen Straßenbaulastträgern dafür einzusetzen, dass die insektenfreundliche Bewirtschaftung auch bei Verkehrswegen kommunaler Baulast konsequent umgesetzt wird, auf Bundesebene in BundLänder-Kooperationen und in Länderfachgruppen etwaige Projekte zu unterstützen und zuletzt natürlich Maßnahmen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung landesweit umzusetzen. Wir, die AfD-Fraktion, die einzige Fraktion, die sich konsequent für den Naturschutz hier im Parlament einsetzt …
(Beifall AfD)(Heiterkeit CDU)
Ja, wo ist denn Ihr Antrag, Herr Bühl? Wo ist denn Ihr Antrag? Sie haben nichts. Sie lachen immer nur, aber Sie haben nichts. Sie von der CDU sind total blank in der Umweltpolitik.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten.
(Beifall AfD)
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, zunächst einmal: Der Schutz der Artenvielfalt und insbesondere der Insekten ist ein wichtiges Anliegen und das Straßenbegleitgrün kann einen wertvollen Lebensraum darstellen. Selbstverständlich ist eine angepasste insektenfreundliche Bewirtschaftung geeignet, einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – all das ist weder neu noch strittig. Denn genau dieses Thema wurde – Kollege Gottweiss hat es gesagt – in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich hier im Thüringer Landtag behandelt. Ausgangspunkt war die Petition „Sicherung und Erhöhung von Artenvielfalt und Biodiversität“. Diese Petition wurde öffentlich angehört, fachlich breit beraten, in mehreren Ausschüssen intensiv diskutiert. Das Ergebnis liegt vor, es wurde hier auch zitiert. Der Petitionsausschuss hat der Landesregierung empfohlen, das Mähregime anzupassen mit konkreten Vorschlägen zu Mahdzeitpunkten, Schnitthöhen, Mähbreiten und Pflegeintervallen. Das heißt, wir haben kein Erkenntnisproblem. Wir wissen längst, was zu tun ist. Auch die Landesverwaltung ist nicht untätig geblieben, denn das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat bereits 2024 einen „Leitfaden zur insektenfreundlichen Mahd von Straßenbegleitgrün“ herausgegeben. Damit liegen konkrete fachliche Empfehlungen vor, an denen sich die Praxis orientieren kann. Vor diesem Hintergrund wirkt der Antrag der AfD vor allem wie eine Wiederholung bereits behandelter Inhalte ohne neuen Erkenntnisgewinn und ohne strukturellen Lösungsansatz. Und genau hier setzt der zweite grundsätzliche Kritikpunkt an. Es entsteht der Eindruck, dass hier punktuell Naturschutz eingefordert wird, während genau dieser Naturschutz gleichzeitig, regelmäßig von der AfD an anderer Stelle bekämpft wird.
(Beifall Die Linke)
Denn die AfD spricht sich in ihren Anträgen und in öffentlichen Positionierungen immer wieder gegen strengere Umwelt-, Naturschutz- und Renaturierungsmaßnahmen aus, zum Beispiel gegen die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Sie lehnt zentrale Instrumente einer wirksamen Klimapolitik ab, zum Beispiel wollen Sie das Thüringer Klimagesetz abschaffen. Und sie relativiert oder bestreitet den menschengemachten Klimawandel, siehe die Reden des Kollegen Dietrich.
(Beifall Die Linke)
Das ist doch die grundlegende Linie der AfD. Und diese Linie steht im Widerspruch zu dem, was Sie heute hier fordern. Denn wer ernsthaft Artenvielfalt schützen will, der kann doch nicht gleichzeitig die ökologischen Ursachen ihres Rückgangs ignorieren oder leugnen. Der Rückgang der Insekten ist kein isoliertes Problem. Der ist doch eng verknüpft mit Klimaveränderungen, Flächenverbrauch, intensiver Landnutzung und dem Verlust von Lebensräumen. Naturschutz funktioniert nicht selektiv. Man kann ihn sich nicht punktuell herausgreifen, wo er ins politische Bild passt. Sehr geehrte Damen und Herren, hinzu kommt, der Antrag bleibt auch in der Sache unvollständig. Er beschreibt Ziele, die unstrittig sind, aber geht nicht an die strukturellen Ursachen. Denn eine zentrale Frage lautet doch: Warum werden die vorhandenen fachlichen Empfehlungen bislang nicht flächendeckend umgesetzt? Die Antwort ist: Der Straßenbetriebsdienst auf Bundes- und Landesstraßen in Thüringen ist seit Ende der 1990er-Jahre privatisiert. Das bedeutet, Mahd und Pflege des Straßenbegleitgrüns werden über Ausschreibungen an private Dienstleister vergeben. Diese Ausschreibungen orientieren sich in erster Linie an Kosten. Ökologische Anforderungen müssen aktiv in diese Ausschreibungen integriert werden, sonst finden sie in der Praxis nicht statt. Das wissen wir auch durch die Petition. Und ich sage auch klar: Wäre der Straßenbetriebsdienst weiterhin in öffentlicher Hand, könnten solche Anpassungen deutlich einfacher umgesetzt werden, ohne komplizierte Ausschreibungsverfahren.
(Beifall Die Linke)
Letztlich ist festzustellen, dass der Antrag der AfD die Anforderungen an eine ernst gemeinte und schlüssige Umwelt- und Klimapolitik nicht erfüllt. Er ist daher abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Herr Präsident, zunächst einmal möchte ich mich gegen sozialistische Zentralisierungspläne von den Linken verwahren. Das kann gern alles in privater Hand bleiben, die Straßenbegleitgrünbewirtschaftung. Aber sie möge bitte insektenfreundlich ausgestaltet sein. Dass sie es nicht ist, darauf weist der NABU immer wieder hin, darauf weist der Thüringer Entomologenverband immer wieder hin. Es ist regelmäßig Thema in den Stadträten, in den Kreistagen, weil es nicht insektenfreundlich bewirtschaftet wird. Was an dieser Stelle fehlt, ist ein Bericht des Ministeriums, um mal zu sagen: Hält sich denn das Landesamt überhaupt daran? Das werde ich, wie gesagt, mal mit Anfragen herausfinden. Was ich aber mal wieder fast lustig finde, sind die ganzen Argumente, um einen Antrag abzulehnen, nur weil er von der AfD ist. Aber damit müssen Sie mit Ihrem Gewissen leben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich in Richtung Regierung? Frau Staatssekretärin.
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, Straßenränder, diese oft unscheinbaren Streifen neben unseren vielbefahrenen Straßen, sind eben keine toten Zonen, sondern lebendige Räume, die eine wichtige Funktion für die Artenvielfalt übernehmen. Es sind genau diese Straßenränder, die oft das Zuhause für zahlreiche Insektenarten bieten, die für das ökologische Gleichgewicht unerlässlich sind. Wir sprechen heute zu Ihrem Antrag zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns, ein Thema, das sowohl die Natur als auch die Verkehrssicherheit betrifft. Und das sind zwei Aspekte, die tatsächlich nicht gegeneinander stehen, sondern bei einer nachhaltigen Verkehrsplanung gedacht werden müssen. Wir als Thüringer Landesregierung sind uns dieser Verantwortung tatsächlich bewusst und setzen auch bereits auf eine praxisorientierte und ausgewogene Lösung. Die Thüringer Straßenbauverwaltung ist für etwa 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen verantwortlich. Auf diesen Strecken ist die Pflege des Straßenbegleitgrüns von großer Bedeutung, nicht nur für die Verkehrssicherheit, sondern auch für den Naturschutz. Jeder, der an den Straßenrand schaut, wird feststellen, die Flächen sind kein Niemandsland, sie sind wertvolle Lebensräume für Tiere, Pflanzen und besonders für die Insekten. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns ist ein gutes Beispiel dafür, wie nachhaltiger Naturschutz und gutes Verkehrsmanagement miteinander kombiniert werden können. Es ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie Verantwortung in den Kommunen abläuft, die bei der Pflege von Straßen in ihren Bereichen eigene Wege gehen können, aber natürlich nur im Rahmen der entsprechenden Verkehrssicherheitsvorgaben. In Thüringen verfolgen wir daher einen klaren Ansatz. Wir arbeiten mit dem Thüringer Entomologenverband zusammen und berücksichtigen seine Empfehlungen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung. Der Leitfaden des TLUBN, der gerade schon genannt wurde, wurde hier als wertvolle Ergänzung entsprechend entwickelt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und aber auch gleichzeitig Lebensräume für die Insekten zu erhalten. Auch wenn Bundesregelwerke wie das Leistungsheft des Bundes für den Straßenbetrieb oder das Merkblatt für Grünpflege von der Straßenverwaltung Anwendung finden, bleibt noch genug Raum für naturschutzfachliche Anforderungen. Auch im Pilotprojekt „Umweltakademie“ führte die landeseigene Stiftung Naturschutz Bauhofschulungen für die entsprechend insektenfreundliche Pflege durch. Dies wird von unserem Thüringer Umweltministerium auch weiterhin verstetigt. Ich gebe Ihnen an der Stelle noch mal ein paar Zahlen mit. Auf den sogenannten Intensivflächen, die besonders aus Verkehrssicherheitsgründen gepflegt werden müssen, erfolgt die Mahd zweimal jährlich. Die Schnitthöhe liegt dort bei 6 bis 8 Zentimetern. In Bereichen, die für die Insekten besonders wertvoll sind, wird eine höhere Schnitthöhe von mindestens 10 Zentimetern angewandt. Zusätzlich werden die extensiven Flächen, die vor allem aus landwirtschaftspflegerischen Gründen gepflegt werden, nur noch einmal im Jahr gemäht und zwar im Frühherbst, wenn die meisten Insektenarten ihren Lebenszyklus bereits abgeschlossen haben. Fakt ist also, die Verkehrssicherheit ist und bleibt unsere oberste Priorität. Wir müssen stets sicherstellen, dass Sichtflächen, Bankette, Straßengräben stets frei sind, damit keine Gefährdung des Verkehrsteilnehmers entsteht. Doch das bedeutet nicht, dass wir auf die Natur verzichten. Durch intelligente Pflege und die Kooperation von Fachleuten wie dem Thüringer Entomologenverband sorgen wir dafür, dass Insekten mehr Lebensräume finden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesverwaltung setzt also bereits funktionierende Maßnahmen um, um die Verkehrssicherheit und auch den Natur- und Insektenschutz zu gewährleisten. Der Antrag, der von der AfD an dieser Stelle vorliegt, kann dann eigentlich nur noch als Feigenblatt definiert werden, denn wenn die AfD tatsächlich ein wirksames Herz für Arten- und Insektenschutz haben sollte, sollte doch vielleicht eher auf die Positionen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes fokussiert werden, als sich am Straßenbegleitgrün abzuarbeiten.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber
doch kein blaues Herz!) In Thüringen sind wir somit gut aufgestellt, was den Schutz der Insektenwelt betrifft. Im Antrag wird aber tatsächlich eine falsche Schlussfolgerung angebracht. Die bestehenden Regelungen und die Praxis der Straßenpflege in Thüringen widersprechen eben nicht dem Artenschutz. Wo wir uns tatsächlich einig sind, ist, dass der Schutz der Artenvielfalt eine große Bedeutung hat. Das tun wir bereits, es ist gelebte Praxis, gelebte Realität. An der Stelle ist der Antrag der AfD entsprechend abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Milen Starke. Ich habe während der Reden der Abgeordneten den Wunsch nach Überweisung an den Umweltausschuss gehört. Dann lassen Sie uns zunächst über diesen Überweisungswunsch abstimmen. Wenn Sie der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir jetzt noch über den Antrag selbst ab.
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Ich bitte um Entschuldigung. Dann lassen Sie uns noch über die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur abstimmen. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch dieser Überweisungswunsch abgelehnt. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag selbst ab, Drucksache 8/3101. Wenn Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen möchten, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit gilt der Antrag als abgelehnt. Wir können Tagesordnungspunkt 14 schließen und kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3122 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte Frau Abgeordnete Güngör dazu ans Rednerpult.
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich weiß, es ist schon eine fortgeschrittene Zeit hier im Rund, aber ich hoffe, bei diesem relevanten Thema haben wir dennoch eine angemessene Aufmerksamkeit und eine konstruktive Debatte vor uns. Meine Fraktion und ich werden uns heute erneut dem Ausbau der Gewaltschutzstruktur in Thüringen widmen. Auf Landesebene haben wir bereits mit zwei Anträgen – ich sage mal – die direkteren Möglichkeiten des Freistaats behandelt. Das waren der Antrag zum Ausbau der vertraulichen Spurensicherung, wo ich mich freue, dass er mit Änderung positiv im Ausschuss beschieden worden ist, und der umfassende Antrag zum Ausbau des Gewaltschutzes im Sinne der Istanbul-Konvention. Mit dem jetzigen Antrag „Sexuelle Selbstbestimmung stärken – ‚Ja heißt Ja‘ im Strafrecht verankern“ wollen wir insofern den nächsten Schritt gehen, als dass wir auch die Bundesebene in die Pflicht nehmen. Denn viele zentrale Leitlinien des Opferschutzes werden auch durch bundesrechtliche Regelungen festgelegt. Wir wollen, dass die Landesregierung eine Änderung des § 177 Strafgesetzbuch, der die strafrechtliche Verfolgung für Vergewaltigung und für sexuelle Nötigung regelt, anstößt. Statt des bisherigen „Nein heißt Nein“-Modells soll das „Ja heißt Ja“-Modell verankert werden und damit der Schutz der Betroffenen und nicht wie bisher zumeist der Täter/ innen gesichert werden. ‑
(Beifall Die Linke)
Denn aktuell muss ein erkennbarer Gegenwille des Opfers vorausgesetzt werden und damit wird immer das Opfer in die Verantwortung genommen, einen solchen auch belegen können zu müssen. Sätze wie: „Sie hätte doch Nein sagen können“ oder „Sie hat geschwiegen und sich nicht bewegt – woher hätte ich denn wissen sollen, dass sie es nicht wollte?“, sind Aussagen, die Opfer von sexuellen Übergriffen zu hören bekommen. Nein zu sagen, in dem Moment in irgendeiner Art und Weise laut zu werden, ist recht leicht gesagt, ist aber bei einer körperlichen und psychischen Reaktion auf einen solchen Angriff gleichzeitig sehr viel verlangt. Ich glaube, dass wir alle, und zwar unabhängig vom Geschlecht, noch ganz schön viel zu lernen haben beim Thema „Konsens“. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns mit diesem Thema auch in den zuständigen Fachausschüssen weiter beschäftigen. Ich hoffe, wie gesagt, sehr auf eine sachliche und konstruktive Debatte, die dem Anliegen von Betroffenen von sexualisierter Gewalt gerecht wird. Denn Betroffene von sexualisierter Gewalt haben unser aller Respekt verdient für die Situationen, mit denen sie konfrontiert werden, in die sie nie geraten wollten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör, für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete DübenSchaumann für die Fraktion der AfD auf. Bitte.
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wir diskutieren heute über das „Ja heißt Ja“-Modell. Auf den ersten Blick wirkt es attraktiv. Mehr Fälle werden angezeigt, mehr Verurteilungen erfolgen und Opfer werden theoretisch besser geschützt. Doch wenn wir genauer hinschauen, zeigt sich, die Realität sieht anders aus. Ein Blick nach Schweden offenbart die praktische Wirkung eines Zustimmungsmodells. Seit der Reform 2018 wurden tatsächlich mehr Fälle strafrechtlich erfasst und die Verurteilungszahlen stiegen. Doch die nüchternen Fakten sprechen eine andere Sprache. Rund 90 Prozent aller angezeigten Sexualdelikte werden mangels Beweisen eingestellt. In den meisten Fällen gibt es keine Zeugen, keine Spuren, oft nur die Aussage des Opfers – genau das Problem, das wir schon heute kennen. Und hier liegt der entscheidende Punkt: Die angeblichen Vorteile des „Ja heißt Ja“-Modells, also die stärkere Berücksichtigung von Opferängsten, der Perspektivwechsel auf das Verhalten des Täters, die Erfassung subtiler Tatkonstellationen lassen sich auch im bestehenden „Nein heißt Nein“-Modell erreichen. Es braucht keine neuen theoretischen Tatbestände, sondern praxisnahe Umsetzung, gezielte Schulungen und Ressourcen. Wie kann das aussehen? Wir können Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte spezialisieren und schulen, damit sie Traumatisierungen, Machtungleichgewichte und nonverbale Signale erkennen. Wir können präzisere Ermittlungsleitlinien entwickeln, die definieren, wann Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden darf. Wir können Fachkräfte einsetzen, die komplexe Tatkonstellationen sachgerecht beurteilen. Und wir können die Gesellschaft über Einvernehmlichkeit und Grenzen aufklären, damit Prävention wirksam wird.
(Beifall AfD)
All diese Maßnahmen würden den Opferschutz realistisch und unmittelbar verbessern, ohne das Gesetz radikal zu ändern oder neue Beweisprobleme zu schaffen.
(Beifall AfD)
Denn die Beweislage bleibt entscheidend. Auch ein Zustimmungsmodell kann nicht plötzlich Zeugen herbeizaubern oder Spuren schaffen. Die strukturellen Hemmnisse liegen in der Umsetzung, nicht in der Formulierung des Gesetzes.
(Beifall AfD)
Schauen wir noch einmal auf Schweden. Ja, mehr Fälle wurden angezeigt. Ja, die Verurteilungsquoten stiegen in bestimmten Bereichen. Aber neun von zehn Anzeigen werden weiterhin eingestellt, weil die Beweise fehlen. Das zeigt, ein Gesetz allein schützt niemanden, nur dessen wirksame Umsetzung schafft realen Schutz. Deshalb sagen wir: Stärken wir das bestehende „Nein heißt Nein“-Modell, schulen wir Fachkräfte, spezialisieren wir Ermittler, schaffen wir klare Leitlinien und Ressourcen. So erreichen wir wirklichen Schutz für Opfer, verlässliche Strafverfolgung und gesellschaftlichen Frieden, und das ohne Scheindebatten über theoretische Gesetzesänderungen, die in der Praxis kaum Wirkung entfalten.
(Beifall AfD)
Opferschutz ist keine Frage des Gesetzestextes, sondern der konkreten Umsetzung und Durchsetzung. Genau hier müssen wir ansetzen. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, wir beraten heute einen Antrag mit dem Titel, der zunächst einmal breite Zustimmung auslöst: „Sexuelle Selbstbestimmung stärken“. Und ich will gleich zu Beginn klar sagen, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung kein Randthema ist. Es ist kein parteipolitisches Thema. Es ist ein Kernanliegen unseres Rechtsstaats.
(Beifall CDU, SPD)
Denn hinter jeder Statistik steht ein Mensch. Und viel zu häufig ist es eine Frau, die Gewalt erlebt. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke stellt das sogenannte „Ja heißt Ja“-Modell in den Mittelpunkt. Es wird argumentiert, dass das bisherige Prinzip „Nein heißt Nein“ in bestimmten Konstellationen nicht ausreicht, etwa bei Schockstarre, Angst oder ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnissen. Diese Problembeschreibung nehmen wir sehr ernst. Denn es ist richtig, es gibt Situationen, in denen ein klares Nein nicht artikuliert werden kann, und dennoch liegt ein schweres Unrecht vor. Gerade Fälle von tonischer Immobilität, also der völligen Angsterstarrung eines Opfers, zeigen die Grenzen des geltenden Rechts auf und auch neue Entwicklungen, etwa sexualisierte Gewalt durch KI-generierte Inhalte, stellen unser Rechtssystem vor Herausforderungen, die wir nicht ignorieren dürfen und die jetzt aktuell endlich von der Bundesjustizministerin in Angriff genommen werden. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus dieser Analyse folgt nicht automatisch die richtige gesetzgeberische Antwort. Als CDU sagen wir, wir brauchen Verbesserungen, aber wir brauchen sie auf einer soliden Grundlage. Deshalb setzen wir ganz klar auf einen Dreiklang. Erstens: Wir sind offen für die Prüfung eines zustimmungsfähigen Ansatzes – basisorientiert. Ein modernes Sexualstrafrecht muss sich daran messen lassen, ob es Opfer wirksam schützt. Zweitens: Wir warnen vor vorschnellen gesetzlichen Änderungen ohne belastbare Erkenntnisse. Die Reform des Sexualstrafrechts aus dem Jahr 2016 ist noch nicht abschließend ausgewertet worden. Wir brauchen eine fundierte Evaluation, gerade mit Blick auf die Praxis in Ermittlungsverfahren und vor Gerichten. Denn ein Gesetz hilft den Opfern nur dann, wenn es auch zu tragfähigen Verurteilungen führt und nicht an der Beweisaufnahme scheitert. Drittens – und das ist für uns nicht verhandelbar –: Die Unschuldsvermutung gilt. Eine Umkehr der Beweislast lehnen wir entschieden ab. Rechtsstaatlichkeit und Opferschutz sind keine Gegensätze, sie gehören für uns zusammen.
(Beifall CDU, BSW)
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antrag fordert, die Beweisführung zugunsten der Opfer zu erleichtern, und diskutiert in diesem Zusammenhang eine mögliche Beweisumkehr. Hier sagen wir ganz klar, das ist mit unserem Verständnis eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens nicht vereinbar. Aber das bedeutet nicht, dass wir nichts tun – im Gegenteil. Wir wollen die Glaubhaftigkeit von Opfern im Verfahren stärken. Wir wollen bessere Schulungen für Justiz und Polizei. Und wir wollen Rahmenbedingungen, die es für den Betroffenen leichter machen, Anzeige zu erstatten. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Antrag verweist auf internationale Beispiele – die Vorrednerin hat schon darauf verwiesen –, etwa Schweden, und die deutlichen Verbesserungen dort. Das ist das Argument, was aus dem Antrag hervorgeht. Auch diese Erfahrungen schauen wir uns genau an. Aber wir übertragen sie nicht unreflektiert auf Deutschland, denn Strafrecht muss immer auch zur eigenen Rechtskultur und zur gerichtlichen Praxis passen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle auch auf unseren Koalitionsvertrag verweisen. Wir haben uns dort bereits positioniert. Wir setzen auf Prävention, auf Antigewalttraining für Täter, auf stärkere Schutzinstrumente wie Kontaktverbote und elektronische Aufenthaltsüberwachungen und auf die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das zeigt, der Kampf gegen sexualisierte Gewalt ist für uns kein neues Thema, es ist Teil unseres politischen Handelns.
(Beifall CDU, BSW)
Deshalb schlagen wir vor, folgenden Weg zu gehen: Wir stimmen dem Anliegen, nämlich dem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, im Grundsatz zu, aber wir sagen ebenso klar, die konkrete Ausgestaltung gehört auf die Bundesebene und sie braucht eine fundierte Grundlage. Deshalb unterstützen wir eine Überweisung an den Justizausschuss, um die offenen Fragen sorgfältig zu prüfen und zu beraten. Wir senden zugleich ein Signal: Thüringen ist bereit und willens, Impulse für einen modernen, wirksamen Opferschutz auf den Weg zu bringen. Darin möchten wir unsere Justizministerin unterstützen, diesen Weg zu gehen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Ideologie, es geht um Gerechtigkeit. Gerechtigkeit bedeutet, Opfer zu schützen und zugleich rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren. Dafür steht die CDU-Fraktion. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung an den Ausschuss für Justiz.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, „Nein heißt Nein“ hat unser Land verändert. Erkämpft wurde dieser Erfolg von Betroffenen mit viel Mut, Ausdauer und öffentlichem Druck. Die Reform von 2016 machte klar: Von Opfern sexueller Gewalt darf kein körperlicher Widerstand verlangt werden. Das war die Rechtslage zuvor. Das war ein wichtiger Schritt, doch er reicht offenkundig nicht aus, wie nicht zuletzt auch die Debatte der letzten Tage gezeigt hat. Ich freue mich, dass auch die Bundesjustizministerin die Notwendigkeit einer Reform des Sexualstrafrechts erkannt und Handeln angekündigt hat. Noch immer fallen Menschen durch das Raster. Deutschland hat sich – es wurde schon von der Kollegin Rosin betont – mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, jede sexuelle Handlung ohne freiwilliges Einverständnis zu bestrafen. „Freiwillig“ heißt: bewusst, ohne Druck, aus freiem Willen. Sexuelle Handlungen brauchen ein freiwilliges Einvernehmen. Das ist überhaupt nicht kompliziert, das ist auch kein Angriff auf irgendwen, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das Problem: Unser Recht fragt oft noch zu sehr nach dem Nein statt nach dem Ja. Die entscheidende Frage muss also neu nicht nur lauten „Gab es ein Nein?“, sondern „Gab es ein echtes Ja?“. Und ein Ja ist mehr als nur ein Nein. Natürlich werden immer wieder Bedenken gegen diesen Ansatz vorgebracht. Und ja, es überrascht mich nicht, dass diese Bedenken größtenteils von Männern artikuliert werden. Harmlose Annäherungen könnten kriminalisiert werden, die Beweisführung werde unmöglich oder rechtsstaatliche Grundsätze gerieten in Gefahr. Diese Sorgen muss man natürlich prüfen, aber wir denken, dass sie einer genauen Betrachtung nicht standhalten. Die Beweislast würde auch künftig bei den Strafverfolgungsbehörden bleiben. Wir brauchen den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ und ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht. Warum das so dringend ist, das zeigt auch die Realität. Mit Fällen von Schockstarre war ich in meiner anwaltlichen Tätigkeit öfter konfrontiert, wenn ich Opfer gerichtlich vertreten habe. Geschlechtsspezifische Gewalt ist weltweit ein massives Problem. Fast täglich erleben wir einen Femizid in Deutschland. In Thüringen wird im Schnitt alle 75 Minuten ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Und wir wissen, es sind überwiegend Frauen und Mädchen, die davon betroffen sind. In den vergangenen Monaten haben wir hier im Plenum immer wieder darüber gesprochen, auch über hinterhältige Angriffe auf Frauen etwa durch K.-o.Tropfen. Wir haben auch über das Angebot der vertraulichen Spurensicherung im Zusammenhang mit den vielen sexuellen Übergriffen diskutiert. Dabei ist deutlich geworden: Alle Angebote müssen bekannter werden und weiter ausgebaut werden, denn die Realität ist, Vergewaltigungen werden immer noch viel zu selten angezeigt. Betroffene haben Angst vor Stigmatisierung, sie haben kein Vertrauen in die Justiz oder sie befürchten schlicht, dass man ihnen am Ende nicht glauben wird. Es geht hier nicht um missglückte Flirte, sondern es geht um gravierende sexuelle Übergriffe und die Not, in die das Opfer gestürzt wird.
(Beifall BSW)
Der Fall „Collien Fernandes“ steht beispielhaft für die Rückständigkeit des deutschen Sexualstrafrechts. Auf das, was ihr mutmaßlich widerfahren ist, hat das Strafgesetzbuch bisher auch keine akzeptable Antwort. Nicht ohne Grund hat Collien Fernandes ihre Strafanzeige deshalb in Spanien gestellt. Dieser Fall hat in den letzten Tagen eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst über digitale Gewalt, über Deepfakes und über die Frage, ob unser Recht noch zeitgemäß ist. Und er zeigt ganz deutlich: Gewalt gegen Frauen hat nicht nur im häuslichen Rahmen zugenommen, sie findet längst auch im digitalen Raum statt. Auch hier müssen wir handeln. Ich bin allen sehr dankbar, die sich in den vergangenen Tagen lautstark auf die Seite von Collien Fernandes und von allen Betroffenen sexualisierter Gewalt gestellt haben. Eine Vielzahl von Frauen aus Politik, Gesellschaft und Justiz hat zehn Forderungen formuliert, die bereits mehr als 220.000 Menschen unterschrieben haben und die ich kurz vorlesen möchte: 1. die konsequente Strafbarkeit von digitaler sexualisierter Gewalt, insbesondere von Deepfakes, und eine klare Regulierung der Plattformen, 2. ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz, das Betroffenen echte Rechte gibt auf Löschung, Auskunft und Sanktionen gegenüber Tätern, 3. die klare Verankerung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht, 4. eine bundesweite Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt mit klarer Koordination und verlässlicher Finanzierung, 5. spezialisierte Justiz- und Polizeistrukturen sowie bessere Schutzangebote und ein verbindliches Monitoring, 6. klare Verpflichtungen für Plattformen, sexualisierte Inhalte schnell zu entfernen und Risiken wirksam zu begrenzen, 7. die Einführung eines Straftatbestands Femizid, um geschlechtsspezifische Tötungen klar zu benennen und zu ahnden, 8. die konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, 9. die Strafbarkeit voyeuristischer Aufnahmen, auch in halböffentlichen Räumen, 10. einen engen Austausch mit der Bundesregierung, um diese Maßnahmen zügig auf den Weg zu bringen. Deswegen danken wir Ihnen ausdrücklich, den Linken, zur Initiative, die Sie hier einbringen, und wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Nicht der Widerstand sollte entscheidend sein, sondern die Zustimmung.
(Beifall Die Linke, SPD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Danke, Herr Präsident, und danke an die Kolleginnen der Brombeerfraktionen, die bisher gesprochen haben. Ich halte es für ein gutes, für ein sehr starkes Signal heute aus dem Thüringer Landtag, dass wir in der Analyse der Problematik durchaus nah beieinander sind und auch eine Offenheit für eine Prüfung und für ein weiteres Verfahren besteht. Ich möchte einige Aspekte noch mal benennen und ergänzen, die, glaube ich, in dieser Debatte wichtig sind. Es gibt eben sehr unterschiedliche Arten und Weisen, wie Betroffene, wenn sie Opfer eines sexualisierten Gewaltakts werden, reagieren. Sie haben strukturelle, situative, aber auch persönliche Unterschiede, in welchen – ich sage mal – Modus der Körper jeweils geht. Und ja, einer davon ist der sogenannte Freeze-Modus, in dem die Gedanken im Kopf eher den Körper in einen Überlebensmodus bringen und in dem dem Opfer suggeriert wird, es müsse etwas über sich ergehen lassen, um überleben zu können. Und ja, auch das finde ich berechtigt zu benennen, der § 177 lässt auch jetzt schon Ausnahmen zu, aber die musst du als Betroffene erst mal bewiesen bekommen. Wieder ist damit das Opfer in der Rolle, sich verteidigen zu müssen, Beweise anführen zu müssen und – ich sage mal so – sich damit zu beschäftigen, welches Modell am besten geeignet ist, um dann auch strafrechtlich vorgehen zu können. Das hier, so wie es seitens der AfD heute gemacht wurde, als Scheindebatte zu bezeichnen, das finde ich persönlich perfide und ich finde es unanständig gegenüber allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Artikel 36 Abs. 2 der Istanbul-Konvention legt ja unmissverständlich klar, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung strafbar ist. Ich erinnere noch mal daran – weil immer die Debatte ist, was ist auf Landesseite möglich, was ist auf Bundesseite möglich –, die Istanbul-Konvention ist ja in Deutschland bereits geltendes Recht und sie muss umgesetzt werden. Da gibt es gar kein Wenn und Aber. Und deswegen – völlig berechtigt – bin ich ja froh, dass es auch im Koalitionsvertrag der Brombeere steht und ein klares Bekenntnis zur IstanbulKonvention erfolgt ist. Das ist genauso richtig und da dürfen Sie die Linksfraktion an Ihrer Seite wissen, wenn es dann um die konkrete Umsetzung genau dessen geht.
(Beifall Die Linke)
Zu den Beispielen Norwegen und Schweden: Ich sage mal, zu benennen, dass auch hier strafrechtlich wir noch nicht bei einer Verurteilungsquote von 100 Prozent sind, das kann man machen. Aber genau das ist ja unser Problem miteinander, dass wir darüber debattieren müssen, wie kommen wir denn zu einer besseren Verurteilungsquote, wie kommen wir dazu, dass Betroffene, ich sage mal, eine berechtigte Hoffnung auch haben können, dass, wenn sie sich auf den teilweise sehr retraumatisierenden Prozess einer Verurteilung, einer Anzeige begeben, dann eben auch eine gewisse Chance auf Erfolg besteht. Das ist für mich keine Seitenfrage, die man neben Prävention zu klären hat, sondern das ist eine der zentralen Fragen, die man mit zu klären hat. Und nicht zuletzt, es wurde, glaube ich, noch nicht benannt, ist ja auch Frankreich jetzt zur „Ja heißt Ja“-Regelung übergegangen vor dem Hintergrund der Enthüllung und Entwicklung des Strafprozesses rund um Gisèle Pelicot, die mit der Aussage „Die Scham muss die Seite wechseln“ ein sehr, sehr eindrückliches und starkes Statement getroffen hat, was, glaube ich, nicht umsonst so viel Widerhall bei Frauen überall auf der Welt gefunden hat.
(Beifall BSW, Die Linke)
Ich möchte noch mal abschließend benennen, dass ich immer ein bisschen irritiert bin, wenn die Unschuldsvermutung bei diesem Thema so zentral benannt wird, weil die ja immer und überall gilt, wenn es um Vorwürfe strafrechtlicher Art geht. Gleichzeitig habe ich zum Beispiel beim Vorwurf der Steuerhinterziehung noch nicht wahrgenommen, dass im gleichen Sinne so reflexartig das Thema „Unschuldsvermutung“ in den Raum gestellt wird, wie es scheinbar reflexartig beim Thema „Schutz vor Gewalt an Frauen“ benannt wird.
(Beifall Die Linke)
Auch darüber sollten wir vielleicht mal ehrlich miteinander sprechen, warum es an der einen Stelle ständig und immer und ganz natürlich aufzutauchen scheint und an anderen Stellen selten bis manchmal benannt wird. Ich glaube, die Überweisung an den Justizausschuss ist mehrfach benannt worden. Ich halte es für inhaltlich nur logisch und entsprechend konsequent, den Antrag ebenso im zuständigen Gleichstellungsausschuss zu behandeln. Und ich sage ganz ehrlich, ich finde es total irritierend, wenn bei so einem Thema so viele Zwischengespräche, insbesondere von männlichen Kollegen, erfolgen. Es ist nicht ganz angemessen.
(Beifall Die Linke)
Vielen Dank.
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Danke, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte noch verbliebene Zuschauer hier im Saal und am Livestream! Werte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, lassen Sie mich an dieser Stelle gestehen, dass es mir in der Vorbereitung dieser Rede nicht leichtgefallen ist, einen dem Thema angemessenen Anfang zu finden, aber auch die richtige Bezeichnung für diesen Antrag. Gleichwohl möchte ich von meiner vorbereiteten Rede an dieser Stelle dahin gehend abweichen, dass ich zuvörderst jedoch für das BSW eindeutig feststellen möchte, dass uns allen Abgeordneten, Männern und Frauen, Rechtsanwälten, Strafverteidigern, Opferschutzanwälten, die wir sind, aber auch den rechtlichen Laien, die Aktualität, aber auch die Brisanz des angesprochenen Themas mehr als deutlich bewusst ist.
(Beifall BSW)
Wir wissen um die unerträglich hohe Dunkelziffer von bis zu 1 zu 100 von tatsächlich angezeigten Straftaten. Wir bedauern die unleidliche Verurteilungsquote von 10 bis 20 Prozent, wir hatten es angesprochen. Und über die Frage des ausgeurteilten Strafmaßes werde ich mich an der Stelle nicht äußern, weil ich ansonsten einen Ordnungsruf riskiere. Lassen Sie mich deswegen von meiner vorbereiteten Rede abweichen, weil die Vorredner das Wesentliche zum Thema gesagt haben und ich nur feststellen möchte, dass sich dieses Thema für parteiideologische Diskussionen oder aber auch parlamentarische Handstreiche nicht eignet. Da haben Sie vollkommen recht.
(Beifall BSW)
Deswegen möchte ich ganz zum Schluss nur sagen: Im Ergebnis der bisher gemachten Ausführungen und des Themas und jedem einzelnen Opfer sexueller oder sexualisierter Gewalt geschuldet werden wir eine beantragte Ausschussüberweisung mittragen und befürworten. Dem Antrag selbst zustimmen können wir so nicht. Lassen Sie mich bitte mit einer Bitte schließen: Bei so einem Thema überfallen Sie uns bitte nicht wieder vier Tage vor dem Plenum. Kommen Sie auf uns zu. Wir arbeiten im Justizausschuss hervorragend miteinander zusammen. Das – parteiideologieübergreifend – verdient wesentlich mehr Aufmerksamkeit als nur einen parlamentarischen Antrag. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Ich schaue noch mal ins Rund. Ich sehe zwei weitere Redewünsche. Frau Abgeordnete Muhsal zuerst und dann habe ich noch Abgeordneten Schlösser gesehen.
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Güngör, Sie haben meiner Kollegin Düben-Schaumann vorhin vorgeworfen, dass Sie ihre Äußerungen unanständig gegenüber allen Opfern sexueller Gewalt finden. Ich sage Ihnen mal, was ich unanständig finde, und das ist, Dinge, die in der virtuellen Welt, die im Internet geschehen, mit realen Vergewaltigungen gleichzusetzen.
(Beifall AfD)
Die Person, die sich hier in diesem Sinne geäußert hat, war Frau Marx von der SPD, die über den Fall „Collien Fernandes“ geredet hat. Sicherlich, wenn die Dinge so passiert sind, wie Frau Fernandes sie dargestellt hat, ist es durchaus etwas, wovon ich hoffe, dass das niemandem so passiert. Es ist aber keine digitale Vergewaltigung. Und das ist ja dieser Punkt, der am Anfang einfach ins Internet gestellt oder produziert worden ist: Jemand sei digital vergewaltigt worden. Es gibt in diesem Sinne auch keine Lücke im deutschen Rechtsstaat zu konstatieren. Frau Fernandes wohnt in Spanien und logischerweise beschreitet sie auch dort den Rechtsweg. Wir haben es jetzt 18.10 Uhr. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass in Spanien gerade – wahrscheinlich vor 10 Minuten – ein Mädchen per aktiver Sterbehilfe von uns gegangen ist. Ein Opfer von einer Gruppenvergewaltigung, die damit psychisch nicht klargekommen ist. Ich glaube, dass das zeigt, wo man hinkommt, wenn der Rechtsstaat eben nicht adäquat auf solche Dinge reagiert.
(Beifall AfD)
Meine Kollegin Düben-Schaumann hat gerade gesagt – ich glaube, sie hat es gesagt –, dass wir durchaus bereit sind, im Justizausschuss darüber weiter zu diskutieren. Ich möchte noch mal festhalten, dass es ein Unterschied ist, ob digital im Internet Dinge geschehen oder in der Realität, im wahren Leben. Und eine reale Vergewaltigung ist etwas sehr anderes als ein Geschehen im Internet. Danke.
(Beifall AfD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wir haben auch überlegt, ob das nicht vielleicht ein juristisch anzupackendes Thema ist und wer tatsächlich hier sprechen soll. Wir haben uns dazu entschieden, dass wir das nicht juristisch behandeln wollen. Jetzt hat aber genau Frau Marx das Thema in die juristische Zone gehoben und es ist ja auch eine Ausweitung von Rechtstatbeständen, von Strafbarkeitstatbeständen in den Raum gestellt worden. Deswegen ist es für mich ganz wichtig und wir müssen klarstellen: Das, was Frau Marx hier gesagt hat, ist schlichtweg nicht wahr. Sie haben gesagt, wir hätten hier eine gravierende Lücke im Straftatbestandssystem der Bundesrepublik. Das ist einfach nicht der Fall. Das, was wir wissen, was vorgefallen sein soll, also die erniedrigende Verbreitung sexualisierter Inhalte, ist als Verleumdung strafbar. Punkt.
(Beifall AfD)
Sie ist außerdem bei mehrjähriger Nachstellung auch als sogenannte Nachstellung – § 238 StGB – strafbar. Also wir haben keine Probleme dahin gehend, dass wir nicht genug Tatbestände im Strafgesetzbuch hätten, die solche sexualisierten Themen abhandeln würden. Das Problem sind Richter, die ehemalige Abgeordnete der Linken-Partei, die scheinbar 4.000 Kinderpornos auf ihrem Landtagsrechner geladen haben, so behandeln und sagen, es sei angemessen, hier eine Bewährungsstrafe auszusprechen.
(Beifall AfD)
Wir haben kein Problem bei den Rechtstatbeständen, wir haben ein Problem in der Rechtsanwendung. Es zeichnet sich ab, dass das eine große konzertierte Aktion ist, der Ulmen-Fall oder Fernandes-Fall, dass es eigentlich seit Monaten abgekartet war, dass man das medial aufziehen wollte, um genau das zu machen. Es geht gar nicht um den Schutz der Frauen. Es geht gar nicht um die sexualisierte Gewalt, die Sie da unterbrechen wollen. Es geht Ihnen eigentlich darum, in den Privatbereich vorzudringen, denn Sie wollen strafbar machen, was die Menschen auf ihrem Rechner privat zu Hause machen, und Sie wollen – das hat sich in den Gesetzesvorlagen abgezeichnet – an die IP-Adressen der Leute gelangen, damit Sie weiter normalen Bürgern mit Hausdurchsuchungen nachstellen können, wenn die irgendwelche satirisch verfremdeten Bilder im Internet verbreiten. Das ist der Sinn und Zweck dieser Nummer.
(Beifall AfD)
Also treten Sie ein Stück zurück. Sie sagen immer: Machen wir uns mal ehrlich. Machen Sie sich mal ehrlich! Das ist Sinn und Zweck dieser Aktion, nicht die Frauen.
(Beifall AfD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank, Herr Präsident. In aller Kürze auf formaler Ebene: Unsere Drucksache ist am 17.03. eingegangen. Das sind nicht nur vier Tage. Aber vielleicht müssen wir noch mal darüber reden, wer wann welches Dokument wo und wie zugänglich hatte. Wichtig ist, dass wir uns jetzt damit inhaltlich beschäftigen. Ich bin ehrlich. Ich bin in meinem Redebeitrag bewusst nicht auf die Form digitalisierter Gewalt eingegangen, weil ich glaube, dass wir auch versuchen sollten, in einem TOP jetzt nicht zu viele Themen miteinander zu vermischen oder zu bearbeiten, weil jedes Thema in sich zu relevant dafür ist und auch die Formulierungen – finde ich – da trennscharf bleiben sollten. Aber mit Blick auf die Aussagen, die hier gerade getätigt worden sind: Ich persönlich – und ja, das sage ich als Psychologin – halte es für total falsch, verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt im analogen sowie im digitalen Raum gegeneinander zu gewichten. Das ist nicht nötig. Punkt.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Dass Deutschland in diesem Kontext aktuell auch als „Täterparadies“ bezeichnet wird – ich sage nicht, dass ich diese Aussage treffe –, das ist, so glaube ich aber, eine Aussage, über die wir ernsthaft miteinander reden müssen, warum man das argumentieren kann, warum so oft auch Vergleiche zu anderen internationalen Justizsystemen hier gezogen werden. Da muss für uns die leitende Frage sein: Wie können wir dafür sorgen, dass Betroffene sich auf den Staat verlassen können, nachdem ihnen Gewalt widerfahren ist? Letzter Punkt: Wenn sich hier so auf den vermeintlich privaten Bereich bezogen wird, dann kann ich auch mit Blick auf meine Redezeit nur sagen: Das Private ist nicht ohne Grund politisch. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Ich schaue noch mal kurz ins Rund, ob es weitere Redewünsche seitens der Abgeordneten gibt. Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich hinüber zur Regierungsbank. Frau Ministerin Meißner, bitte schön.
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Nachstellung oder Stalking, Hasskriminalität, Grabschen, Cyberstalking, sexualisierte Deepfakes, bildbasierte sexuelle Gewalt- und Rachepornos, Upskirting und Downblousing, Saunaspanner, Genitalverstümmelung, Gewalt im Namen der Ehre, häusliche Gewalt, Vergewaltigung und Femizide – manchmal frage ich mich, was wir Frauen eigentlich noch alles aushalten sollen,
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
wie pervers manche Taten gegenüber Frauen eigentlich noch sein müssen, damit wir diese gesellschaftspolitisch so aufgreifen, dass diese Taten nicht mehr, sondern weniger werden. Ich persönlich finde das sehr erschreckend, was in den Köpfen von Menschen, von Tätern vorgeht und wie diese Zahlen kontinuierlich angestiegen sind. Jetzt kann man sagen, man holt das aus dem Dunkelfeld hervor. Aber man kann auch zur Kenntnis nehmen, dass wir eine demografische Entwicklung haben und dass diese Zahlen vor diesem Hintergrund eigentlich geringer werden müssen. Was diese Zahlen und diese Taten und diese Entwicklungen aber verdeutlichen, ist, dass wir uns diesem Grundproblem stellen müssen: Welchen Stellenwert haben Frauen in dieser Gesellschaft und nehmen wir Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frau ernst genug, damit wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten? Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir uns hier über das Thema unterhalten. Es ist am Ende nicht nur juristische Theorie, wie es hier vorhin genannt wurde, sondern es ist das Schicksal von Frauen in diesem Land. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt sexualisierte oder körperliche Gewalt. Jede dritte Frau! Jetzt könnte man hier auch auf die Idee kommen, im Plenarsaal mal durchzuzählen. Das kann am Ende jeder für sich selbst entscheiden. Aber Fakt ist eins: Wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion über diese Entwicklung.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen begrüße ich es auch, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen wird, um sich in diesem Rahmen vertieft mit dieser Problematik auseinanderzusetzen, damit wir über das Schicksal von Frauen sprechen, die in Momenten höchster Not verstummen, vielleicht weil sie nicht Nein sagen können, vielleicht aber auch, weil sie nicht Nein sagen dürfen. Mit der Istanbul-Konvention sind wir gesellschaftspolitisch einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Deswegen müssen wir nicht nur in Deutschland, sondern auch hier im Freistaat Thüringen schützen, vorbeugen und Täter konsequent zur Rechenschaft ziehen. Dass wir uns als neue Landesregierung dem verpflichtet fühlen, haben wir im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen deutlich gemacht. Uns geht es um das grundlegende Recht jeder Frau auf ein gewaltfreies Leben ohne Wenn und Aber. Es ist im Zusammenhang mit diesem Antrag schon gesagt worden, dass im Jahr 2016 ein Meilenstein umgesetzt wurde, die sogenannte „Nein heißt Nein“-Regelung im Zusammenhang mit § 177 Strafgesetzbuch. Danach sind sexuelle Handlungen nur straffrei, wenn sie einvernehmlich stattfinden. Ein erkennbarer Gegenwille reicht dafür aus. Es braucht keine körperliche Gegenwehr für die Strafbarkeitsvoraussetzung. Das ist ein gewaltiger Fortschritt gewesen. Der Antrag der Linken greift eine Debatte auf, der wir uns nicht verschließen dürfen und wollen. Auch in vielen anderen Bundesländern wird diese Debatte geführt. Es wird intensiv geprüft, ob das „Nein heißt Nein“-Prinzip wirklich ausreicht, um die aktuelle Realität von Gewalt gegen Frauen abzubilden. Nicht zuletzt hat auch Bundesjustizministerin Hubig diese Debatte vorangetrieben und sich dabei insbesondere auf Jugendliche bezogen. Ihr Ministerium meint dazu: Der Staat muss die sexuelle Selbstbestimmung bestmöglich schützen. Das bringt sie zur Schlussfolgerung, das Prinzip „Ja heißt Ja“ als Grundsatz zu prüfen. Wie es auch schon gesagt wurde, wird dieser Grundsatz in 13 anderen europäischen Ländern bereits angewandt. Deswegen sage ich ganz ehrlich und offen: Ich bin offen für diese Diskussion.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir sollten prüfen, ob das bestehende Modell „Nein heißt Nein“ in Fällen von Machtasymmetrien oder Schockstarre ausreichend ist. Ich möchte an dieser Stelle an jeden Einzelnen hier im Landtag appellieren, selbst wenn er persönlich nicht davon betroffen ist, so kann es die Schwester, die Frau oder die Tochter sein. Dabei gilt natürlich auch der verfassungsrechtliche Rahmen. Das will ich an dieser Stelle hier noch mal ganz deutlich sagen. Wir dürfen die in der Verfassung grundgesetzlich verankerte Unschuldsvermutung nicht aus dem Blick verlieren. Diese muss selbstverständlich weiter gelten. „In dubio pro reo“ ist ein unverzichtbarer Grundsatz, der bei unseren Prüfungen auch weiterhin Anwendung finden muss. Es muss Aufgabe der Staatsanwaltschaft bleiben, den Beschuldigten nachzuweisen, dass es keine Zustimmung gab oder dass er nicht davon ausgehen durfte, dass es eine Zustimmung für diese Handlung gab. Insofern macht es Sinn zu prüfen, ob unser aktuelles Recht den Täter, der das Schweigen des Opfers als Zustimmung umdeutet, schützt. Und wir müssen fragen, ob es gerechtfertigt ist, wenn ein Opfer sich zu passiv verhält, den Täter zu schützen. Was ist passives Verhalten, wenn es aus Überforderung, aus Angst, als Reaktion auf vorherige Gewalt resultiert oder beispielsweise auch Ergebnis von Erziehung und sozialisiertem Verhalten ist? Eines muss klar sein: Passives Verhalten bedeutet keine sexuelle Verfügbarkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen ist dieser Ansatz prüfenswert und wir müssen genau hinschauen: Bestehen tatsächlich Lücken im Schutz und – gegebenenfalls – wo? Oder liegen die Herausforderungen in der Beweisführung und im Verfahren? Frauen haben es verdient, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss verweisen und dort letztendlich in einem geeigneten Rahmen prüfen. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass die Zuständigkeit für das Strafgesetzbuch natürlich auf Bundesebene liegt. Auf Bundesebene wurde dieses Jahr angekündigt, dass es vor einer etwaigen Gesetzesänderung eine Evaluierung des „Nein heißt Nein“-Ansatzes geben soll. Ich kann Ihnen sagen, meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern warten genauso wie ich dringend auf diese Evaluierung. Ich hoffe, dass diese zeitnah folgt, denn nur diese kann Grundlage für eine Gesetzesänderung des Strafgesetzbuchs sein. Hier in Thüringen möchte ich noch einmal klarstellen, dass wir uns nicht nur im Koalitionsvertrag auf den Schutz von Frauen vor Gewalt verständigt haben, sondern dass wir auch handeln. Vor allen Dingen mit der Novelle des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes und der Änderung des Gewaltschutzgesetzes und damit der Einführung einer elektronischen Fußfessel haben wir hier ganz deutlich gezeigt, dass wir Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen wollen. Wir sind bereit, den Weg zu einem modernen Sexualstrafrecht zu gehen, das der Realität von Gewalt gegen Frauen im 21. Jahrhundert Rechnung trägt.
(Beifall Die Linke, SPD)
Unser Ziel ist es, wirksame und rechtssichere Verbesserungen zu erreichen. Aber wir wollen kein Symbolstrafrecht schaffen, das Erwartungen weckt, die es am Ende nicht erfüllen kann. Nur so können wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken und den Schutz für Betroffene nachhaltig verbessern. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Ich habe zwei Ausschussüberweisungswünsche gehört. Das war zum einen der Überweisungswunsch an den Justizausschuss und zum anderen der Überweisungswunsch an den Gleichstellungsausschuss. Lassen Sie uns diese Wünsche zunächst abstimmen. Wenn Sie also dem Überweisungswunsch an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Hände aus den Fraktionen der Linken, des BSW, der SPD, der CDU und der AfD. Wenn Sie der Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Zeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es dazu Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungswünsche an die Ausschüsse zunächst positiv beschieden worden. Lassen Sie uns noch abstimmen, wer federführend sein soll; ich vermute, der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Ich schaue mal in Richtung der Fraktionen. Lassen Sie uns das noch abstimmen. Wenn dieser Ausschuss die Federführung übernehmen soll, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz der federführende Ausschuss und wir können TOP 15 damit schließen. Vielen Dank. Wir kommen mit Blick auf die Uhr noch zu einem letzten Tagesordnungspunkt für heute, TagesordAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3130 dazu: Stärkung und zukunftsfeste Weiterentwicklung des Kollegs als zweiten Bildungsweg in Thüringen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3193 Besteht zunächst der Wunsch nach einer Begründung zu dem Originalantrag der Linken? Das kann ich nicht erkennen. Besteht der Wunsch nach einer Begründung zu dem Alternativantrag der Brombeere? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache, schaue auf meinen Rednerzettel und sehe dort als ersten Redner Abgeordneten Hoffmeister für die Fraktion des BSW. Bitte.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten den Antrag der Linken „Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern“. Wow, ein echt vollmundiger Antrag. Die Linke fordert: Erhalt des Thüringenkollegs in der vorliegenden Form, Schaffung bzw. Erhalt von kostengünstigen Wohnmöglichkeiten. So weit, so gut. Was ist das Thüringenkolleg und was bietet diese Schulform? Sie bietet die Möglichkeit, auf dem zweiten Bildungsweg die Allgemeine Hochschulreife bzw. das Abitur zu erwerben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als Bildungspolitiker mit 27 Jahren Diensterfahrung als Lehrer denke ich Bildung prinzipiell Output-orientiert, um jungen Menschen die besten Chancen auf dem Weg in ihr Berufsleben zu bieten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aus dieser Perspektive betrachtet geht es nicht um den Erhalt eines Prestigeobjekts für 61 Schüler aus Weimar und Jena, das jährlich 1 Million Euro an Steuergeld kostet. Nein, es geht um den Erhalt einer Schulform, die Menschen in Thüringen die Möglichkeit bietet, auf dem zweiten Bildungsweg kostenlos und in Vollzeitform ihr Abitur zu erlangen. Es geht nicht um kurzfristig gedachte Symbolpolitik oder lokale Befindlichkeiten. Nein, es geht um Perspektiven für die Menschen in Thüringen.
(Beifall CDU, BSW)
Ich möchte meine Freude zum Ausdruck bringen, dass im Koalitionsarbeitskreis das Ministerium meinen Vorschlag aufgegriffen hat, dass Kollegiaten prinzipiell auch an Gymnasien beschult werden können, dass das also durchaus ein möglicher Weg wäre, an ein Abitur zu kommen. Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ein entsprechender Vorschlag erarbeitet, dass erstens der Erhalt der Schulform Thüringenkolleg als eigenständige Schulform und zweitens die Beschulung an Standorten von beruflichen Gymnasien in Thüringen erfolgen soll.
(Beifall CDU, BSW)
Das bietet eindeutige Vorteile. Erstens, mehr Schüler partizipieren von dieser Schulform: Schüler aus Artern, Sondershausen und Sonneberg haben jetzt die Möglichkeit, wohnortnah in Vollzeitform an ihr Abitur zu kommen, und nicht nur Schüler aus Weimar oder Jena. Zweitens, mehr Wahlmöglichkeiten bei der Kurswahl in der Qualifikationsphase der Oberstufe: Jeder, der sich mit Schule etwas auskennt und auch mal einen Blick in die Verwaltungsvorschrift wagt, weiß, dass Lehrerwochenstunden, das heißt also Stunden, die an Schule unterrichtet werden dürfen, sich nach der Anzahl der Schüler richten. Das heißt also, je mehr Schüler ich habe, desto mehr Wochenstunden habe ich und desto mehr Kursangebote kann ich Schülern unterbreiten. Eine höhere Kursauswahlmöglichkeit war unter anderem auch ein Wunsch der Kollegiaten. Drittens, eine langfristige Perspektive für diese Schulform vor dem Hintergrund des demografischen Wandels: Nicht nur in Kindergärten werden unsere Kinder immer weniger. Sie werden perspektivisch auch an den weiterführenden Schulformen und auch im Bildungsgang Thüringenkolleg perspektivisch weniger. Wenn ich also hier die Möglichkeit schaffe, dezentral, wohnortnah einzelnen Schülern diese Möglichkeit zu bieten, trägt das wesentlich dazu bei, nicht nur diese Schulform zu erhalten, sondern auch Schülern die Möglichkeit zu bieten, auf dem zweiten Bildungsweg ihr Abitur zu machen.
(Beifall BSW)
Und es entfällt auch die Notwendigkeit eines Wohnheims, zumindest das, was wir in Weimar haben, denn, ich glaube, ein junger Mensch, der vielleicht schon Berufserfahrung hat, wird kaum auf die Idee kommen, in einem Wohnheim zu wohnen. Wir als BSW-Fraktion stehen für Vernunft und Gerechtigkeit. Wir stehen für einen richtigen Rückenwind, der Menschen in unserem Land echte Chancen bietet. Wir stehen für kein laues Lüftchen oder heiße Luft oder Symbolpolitik. Der Erhalt eines Prestigeprojekts hat absolut nichts mit Vernunft und Gerechtigkeit zu tun. Eine Politik im Sinne von Vernunft und Gerechtigkeit stellt der Vorschlag des Ministeriums dar, der also hier – ich hatte es ja vorhin bereits erläutert – jungen Menschen, und das sogar wohnortnah, die Möglichkeit verschafft, ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg zu erreichen.
(Beifall BSW)
Eingedenk der Tatsache, dass es hier um junge Menschen in Thüringen geht, sind wir, um ganz einfach den Vorschlag, den uns das Ministerium vorlegt, zu beraten, damit einverstanden, den Antrag der Linken vor diesem Hintergrund an den Ausschuss zu überweisen, und haben gleichzeitig als Brombeerkoalition einen entsprechenden Antrag hier ins Plenum eingebracht. Der liegt ja im Prinzip hier den Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werbe nach Einbringung unseres Antrags, der jungen Menschen in Thüringen eine sichere Möglichkeit bietet, ihr Abitur in Thüringen zu erwerben, darum, für die Überweisung an den Ausschuss zu stimmen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Als Nächster auf der Redeliste ist Abgeordneter Hey für die Fraktion der SPD. Bitte.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen hier, weil – und das ist ja Ausgangspunkt all dessen, was uns beschäftigt – der Rechnungshof festgestellt hat, dass eine Fortführung des Thüringenkollegs oder generell der Betrieb des Thüringenkollegs eine sehr teure Sache wäre. Ich will es jetzt mal so formulieren: Der Rechnungshof hat natürlich das Recht, das alles so festzustellen, und das Ministerium kann das auch aufgreifen. Aber die Frage möchte ich gleich am Anfang stellen: Wo führt das hin?
(Beifall Die Linke)
Sind es demnächst auch Museen, Orchester, die so untersucht werden? Ich bin da immer sehr vorsichtig. Die Landesregierung hat in Bezug auf das zuständige Ministerium da ja auch reagiert. Es gab eine große Debatte. Das haben Sie sicherlich auch verfolgt. Ich sage jetzt hier auch: Ich bin sehr dankbar für all die Menschen, die nicht nur in Weimar, nicht nur vor Ort, sondern generell diesem Thüringenkolleg den Rücken gestärkt haben. Ich nehme da auch meinen Kollegen Herrn Geibert nicht aus, der als Wahlkreisabgeordneter dort vor Ort eine klare Positionierung und eine Auffassung hat, die ich im Übrigen teile. Das ist eine großartige Sache, dieses Kolleg, und das hat überhaupt nichts zu tun mit Klientelpolitik, mit einem Prestigeobjekt. Wissen Sie, auf Seite 13 unseres Koalitionsvertrags steht ganz am Anfang unter dem Bereich „Bildung“ der allererste und für mich entscheidende Satz: Wir wollen, dass Thüringen das führende Bildungsland in Deutschland wird. – Daran müssen wir uns messen.
(Beifall SPD)
Deswegen gibt es jetzt einen Vorschlag, der zu prüfen ist. Das Ministerium sagt, man kann möglicherweise diese Anforderungen an diese eigenständige Schulart, die im Übrigen im Schulgesetz auch so verankert ist – das ist ganz wichtig –, versuchen dezentral zu machen. So einfach ist es natürlich aus meiner Sicht dann auch nicht. Da gibt es ein paar Dinge zu klären. Das wollen wir dann gern im Ausschuss machen. Aber so viel Selbstkritik – das erlauben Sie mir auch – muss schon sein. Da ziehe ich mir die Jacke auch an. Über all die Jahre hinweg, seit 2006, ist dieses Thüringenkolleg immer mal in der Debatte. Immer mal redet man über eine mögliche Schließung. Seit 2006 begleitet uns das. Wir müssen uns auch mal die Frage stellen, ob nicht dieses Angebot in den letzten Jahren – ich sage es mal sehr platt – zu wenig beworben wurde.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
In der Debatte ist mir aufgefallen, dass etliche Menschen immer gesagt haben: Ich wusste gar nicht, dass es diese Möglichkeit in dieser Form so gibt. Man kann aus Fehlern lernen. Und auch das sage ich mal selbstkritisch: Nur ein Bruchteil der Kosten für die sicherlich auch großartige Kampagne zum Grünen Herzen Deutschlands könnte ausreichen, damit man dieses Thüringenkolleg demnächst auch in seinem Zukunftsbestand sichert,
(Beifall Die Linke, SPD)
weil die Menschen draußen, die dieses Bildungsangebot in Anspruch nehmen wollen, dann eben auch wissen, dass es das gibt. Dann gibt es die Möglichkeit, im Ausschuss darüber zu debattieren. Es gibt einen Antrag der Linken. Wir haben einen Alternativantrag vorgestellt, weil es eben nicht einfach so ist, Bezug nehmend auf meinen Vorredner, dass man sagen kann: Jetzt können – ich habe es gehört – die Menschen aus Artern, aus Sondershausen und Nordhausen zukünftig sehr wohnortnah die Angebote des Thüringenkollegs in Anspruch nehmen, weil wir zunächst einmal viele Dinge klären müssen, Herr Kollege Hoffmeister, zum Beispiel, dass die Schulträger ab 2027 ihre zuständigen Strukturpläne, ihre Bildungspläne, ihre generellen Pläne für ihre Schulstandorte dann umstricken müssen und wir gar nicht wissen, wie viele der Schulträger denn sich auf dieses Angebot einlassen. Kein Mensch weiß das. Gibt es ein Thüringenkolleg noch im Norden, im Süden, im Osten, im Westen? Sind es vier, sind es sechs? Und wie wird das dann unter anderem eben auch mit dem Lehrerbesatz? Jetzt ist es noch zentral, klar. Aber man kann nicht an einem beruflichen Gymnasium das Kolleg einfach so angliedern. Auch das Beispiel Saarland gibt das in der Form – das wurde uns immer mal vorgetragen – so nicht her. Das ist nun mal eine eigenständige Schulart. Die hat mit einem beruflichen Gymnasium in dieser Form nichts zu tun. Also was wird in der Frage des Lehrerbesatzes? Das sind alles Dinge, die uns interessieren. Genau das wollen wir im Ausschuss demnächst auch besprechen. Deswegen bin ich froh, dass wir die Möglichkeit haben, dort nach einem Konzept, das uns die Landesregierung in dieser Form auch vorlegen wird, weiterhin zu entscheiden. Erst dann wird sich auch erweisen, ob diese Idee, dieses Thüringenkolleg dezentral weiterzuführen, eine wirklich tragfähige und taugliche ist. Zum Schluss noch einmal meine Auslassung: Ich stelle die Arbeit des Rechnungshofs auch in Bezug des Thüringenkollegs überhaupt nicht infrage. Aber wir müssen uns immer gewärtig sein, dass das Sparen an Bildung keine gute politische Entscheidung ist. Das sollte uns auch im Ausschuss unser Leitmotiv sein. Danke.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Als Nächsten auf der Rednerliste habe ich Abgeordneten Jankowski für die Fraktion der AfD.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir beraten heute den Antrag der Linken zum Thüringenkolleg in Weimar und zum zweiten Bildungsweg. Ich möchte gleich zu Beginn ganz klar sagen: Der zweite Bildungsweg ist wichtig, er eröffnet Chancen, schafft Perspektiven und ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungssystems.
(Beifall AfD)
Das sage ich auch ganz bewusst sehr persönlich. Mir liegt dieses Thema besonders am Herzen, denn ich selbst habe nach meiner Berufsausbildung über den zweiten Bildungsweg mein Fachabitur gemacht, bevor ich ein Studium aufgenommen habe. Ich weiß also aus Erfahrung, was diese Möglichkeit im Lebensweg für Menschen bedeutet. Meine Damen und Herren, aber gerade weil der zweite Bildungsweg so wichtig ist, müssen wir ehrlich über die Situation am Thüringenkolleg in Weimar sprechen. Die Realität ist, die Schülerzahlen sind seit Jahren rückläufig. Wir haben nun gerade mal rund 63 Schüler am Kolleg. Das ist eine Größenordnung, bei der man sich ernsthaft fragen muss: Ist die bestehende Struktur noch tragfähig? Diese Entwicklung bleibt ja auch nicht ohne Folgen. Seit Jahren können Lehrerstellen am Kolleg nicht vollständig besetzt werden, es kommt zu Stundenausfall von rund 25 Prozent, viele Kurse fallen aus oder können gar nicht erst angeboten werden. Damit kommen wir in einen Abwärtsstrudel, denn ohne ausreichendes Kursangebot wird das Kolleg für Schüler immer unattraktiver und die Schülerzahlen sinken weiter und – besonders kritisch – etwa die Hälfte der Schüler verlässt schon jetzt das Kolleg ohne Abschluss. Das sind alarmierende Zahlen und die zeigen, es kann nicht immer um den Erhalt um jeden Preis gehen, sondern die Frage ist, wie wir Qualität sichern können. Der Antrag der Linken blendet aber genau dieses Problem aus. Er tut so, als würde ein funktionierendes System ohne Not zerschlagen werden. Aber die Realität ist: In dieser Form funktioniert das System eben gerade nicht mehr zufriedenstellend. Die Landesregierung verfolgt nun deshalb einen Ansatz, der versucht, die Probleme zu lösen, und zwar mit der Integration des zweiten Bildungswegs zum Abitur an den beruflichen Gymnasien. Dieser Ansatz hat nun mal auch klare Vorteile, das muss man zugeben. An den beruflichen Gymnasien gibt es bereits Gymnasiallehrer, es bestehen funktionierende Kursstrukturen und auch dort kämpfen einige Standorte mit sinkenden Schülerzahlen. Deswegen bin ich mir ziemlich sicher, dass viele Landkreise froh sein werden, wenn sie zukünftig einen zusätzlichen Kurs an ihren beruflichen Gymnasien anbieten können, einfach schon deswegen, um ihr berufliches Gymnasium zu stärken und ihren Standort auch zukünftig zu sichern. Durch die Integration des zweiten Bildungswegs zum Abitur an den beruflichen Gymnasien können wir also Synergien nutzen, das Kursangebot weiterentwickeln und gleichzeitig Schulstandorte stabilisieren. Am Ende profitieren davon die Schüler, aber vor allem, was das Wichtigste ist, die Qualität der Ausbildung kann so sichergestellt werden, die derzeit am Thüringenkolleg Weimar so nicht mehr gewährleistet ist.
(Beifall AfD)
Der Antrag der Linken fordert unter anderem, den Aufnahmestopp aufzuheben und die bisherigen Strukturen zu sichern. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht ganz gut, aber im Kern ist es nichts weiter als ein Weiter-so. Und genau dieses Weiterso hat uns doch erst überhaupt in die jetzige Situation geführt. Die Probleme am Kolleg sind eigentlich seit Jahren bekannt, Rot-Rot-Grün hat sie aber ignoriert. Die Stellungnahmen vom Rechnungshof haben wir schon seit 2015, auch da wurden die Probleme weitgehend wieder ignoriert. Jetzt kann man sie halt nicht mehr ignorieren, es muss gehandelt werden. Da gebe ich Herrn Hey recht. Man muss nicht schauen in dem Sinne, wie die finanzielle Situation ist. Der Rechnungshof hat ja immer schon gewarnt: die sinkenden Schülerzahlen. Und wenn wir einen Schulstandort haben, an dem die Schülerzahlen so sehr sinken, dann muss man halt überlegen, ob man ihn zumachen muss. Ein weiterer Punkt: Die Linke fordert, erst neue Strukturen zu schaffen, bevor das bestehende Kolleg aufgegeben wird. Auch das klingt erst mal vernünftig, ist aber in Wahrheit ein klassisches Henne-Ei-Problem. Denn neue Strukturen können überhaupt erst entstehen, wenn man bereit ist, die alten Strukturen aufzubrechen. Bei der aktuellen geringen Schülerzahl ist eines völlig klar: Zwei parallele Systeme zu betreiben, auch wenn es nur für eine gewisse Zeit ist, würde nur dazu führen, dass sie sich gegenseitig kannibalisieren. Am Ende wären beide Modelle geschwächt und niemandem wäre geholfen. Am Ende möchte ich auch noch einen letzten Punkt ansprechen: Wir haben dieses Thema ja bereits im letzten Bildungsausschuss ausführlich beraten. Alle Argumente liegen auf dem Tisch, die Zahlen sind auf dem Tisch, die Positionen wurden ausgetauscht. Es gibt da keinen Mehrwert in meinen Augen, den Antrag erneut in den Ausschuss zu überweisen und dieselbe Diskussion dort noch mal zu führen. Unser Anspruch muss doch sein, den zweiten Bildungsweg nicht nur zu erhalten, sondern auch zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu gehört eben auch, bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen. Und die bestehenden Strukturen am Thüringenkolleg Weimar sind in dieser Form eben nicht mehr tragfähig. Eine Weiterentwicklung, auch über neue organisatorische Modelle, ist notwendig. Der Antrag der Linken liefert da keine Lösung. Er verkennt die Realität und bleibt symbolpolitisch in meinen Augen. Er bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen und auch eine Überweisung in den zuständigen Ausschuss nicht unterstützen. Was den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angeht, der jetzt vor 15 Minuten oder 20 Minuten verteilt wurde: Der Alternativantrag der Koalition entspricht im Wesentlichen dem, was der Minister im Ausschuss vorgestellt hatte bzw. was er auch in der Presse verlautbart hat. Der aufgezeigte Weg ist, wie gesagt, in meinen Augen nachvollziehbar, er ist vernünftig. Es bedarf in meinen Augen auch nicht eines solchen Antrags, denn die Umsetzung liegt ja eigentlich auch so im Rahmen der Befugnisse des Ministers. Wenn nun doch gewünscht ist, diesen Beschluss zu fassen, dann soll es eben so sein, dann werden wir das auch tun. Wir werden diesen unterstützen und auch zustimmen. Aber auch hier sehe ich eigentlich keinen Grund, ihn im Ausschuss zu beraten. Wie gesagt, dort liegen alle Argumente auf dem Tisch, es gibt keinen Mehrwert für eine Ausschussberatung und deswegen werden wir der Ausschussüberweisung nicht zustimmen, aber dem Alternativantrag würden wir so zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jankowski. Als Nächstes auf der Rednerliste habe ich Frau Abgeordnete Gerbothe für die Fraktion der CDU. Bitte.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und auf der Besuchertribüne, der Antrag der Fraktion Die Linke trägt den Titel „Rückenwind für junge Menschen […]“. Das Ziel, den zweiten Bildungsweg zu stärken und Chancen zu eröffnen, teilen wir ausdrücklich. Aber – und das sage ich ganz bewusst und knapp – Ihr Antrag bleibt hinter Ihrem Anspruch deutlich zurück. Er wiederholt weitgehend Forderungen, die bereits umgesetzt wurden und werden und sich längst im Prozess befinden und greift an entscheidenden Stellen viel zu kurz. Deshalb liefert er keinen echten Mehrwert für unsere Bildungslandschaft und für die aktuelle politische Debatte.
(Beifall CDU, BSW)
Entscheidend ist heute vielmehr der Blick nach vorn. Genau dafür liegt Ihnen, werte Abgeordnete, der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vor. Ich möchte kurz auf die Kernaussagen unseres Antrags eingehen: Erstens: Wir bekennen uns ausdrücklich zum zweiten Bildungsweg als eigenständiges Bildungsangebot. Seine besonderen Zugangsvoraussetzungen und die elternunabhängige Förderung sind zentrale Elemente von Bildungsgerechtigkeit und müssen zwingend erhalten bleiben. Zweitens: Wir unterstützen die laufende Neustrukturierung. Die geplante organisatorische Anbindung an berufliche Gymnasien ist kein Rückbau, sondern eine gezielte Weiterentwicklung. Drittens: Die stärkere regionale Verteilung der Angebote ist ein entscheidender Fortschritt. Sie verbessert die Erreichbarkeit, reduziert Hürden und erleichtert es vielen Menschen, überhaupt erst den zweiten Bildungsweg zu nutzen, gerade auch für den ländlichen Raum und für die Chancengleichheit im ländlichen Raum. Viertens: Wir sorgen für Verlässlichkeit im Übergang. Unser Antrag stellt klar, dass alle derzeit eingeschriebenen Kollegiaten ihre Ausbildung planmäßig abschließen können. Gleichzeitig schaffen wir tragfähige Strukturen für zukünftige Jahrgänge. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Alternativantrag ist kein theoretisches Papier. Er greift die laufenden Prozesse im Ministerium auf, unterstützt sie und gibt ihnen eine klare Richtung: Qualität sichern, Strukturen verbessern und Zugang erweitern. Er verbindet also drei Dinge, die zusammengehören, gerade für die Bildung: Realitätsbezug, Verlässlichkeit und Zukunftsperspektive. Genau das unterscheidet unseren Antrag von dem der Linken. Während dort vielfach Forderungen wiederholt werden, beschreibt unser Antrag einen konkreten Weg, wie der zweite Bildungsweg in Thüringen langfristig gesichert und gestärkt werden kann. Nichtsdestotrotz können wir gern diese beiden Anträge – sinnhaft oder nicht – im dafür zuständigen Bildungsausschuss sachlich fundiert und lösungsorientiert vertieft beraten. Denn wir scheuen uns nicht vor der Diskussion, sondern wir sind überzeugt von der Idee, die aus dem Ministerium herausgetragen wurde. Lassen Sie uns daher – und das ist aus meiner Sicht das Wichtigste – den Blick nach vorn richten für all die Menschen, die diesen zweiten Bildungsweg nutzen möchten. Es ist unsere Aufgabe, dies aktiv mitzugestalten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Vielen Dank für die Rede, Frau Abgeordnete Gerbothe. Als Letztes auf der Rednerliste habe ich Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke. Bitte.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, als Erstes würde ich gern dem Kollegen Hey danken für seine noch mal grundhaften Ausführungen zu Bildung und Finanzierung.
(Beifall Die Linke)
Am 13. März haben wir hier vor dem Landtag nicht unsere erste, aber doch eine sehr emotionale Demonstration zur Bildungspolitik erlebt, die gezeigt hat, wie sehr die Schülerinnen und Schüler – ich begrüße hier Kollegiaten –, aber auch die Lehrkräfte um das Thüringenkolleg in Weimar kämpfen. Auf dem Banner stand „Chancen statt Sperre“ und auf den Schildern war zu lesen „Unsere Zukunft ist kein Sparprojekt“ und „Dialog statt Begrenzung“. Es macht mich echt ärgerlich – und ich denke, da spreche ich auch im Namen des gesamten Thüringenkollegs in Weimar –, dass das CDU-geführte Ministerium das Aus des Kollegs verkündet, ohne einmal vorher vernünftig mit der Schule gesprochen zu haben, ganz entgegen der hier oft zu hörenden Lippenbekenntnisse zum angeblichen Miteinander, und nach diesem Kommunikationsdesaster dann der Versuch, das Ganze mit Insta-Videos und auf einen Antrag der Linken im Bildungsausschuss hin wieder einzufangen: Das Thüringenkolleg werde ja gar nicht so richtig geschlossen, sondern jetzt nur an die beruflichen Gymnasien in der Fläche angegliedert. In den Kommentaren unter diesem Insta-Video machen übrigens Schülerinnen und Schüler ihrem Ärger Luft, denn zukünftig werden Schülerinnen und Schüler nach dem Willen des Bildungsministeriums eben nicht mehr gemeinsam lernen, sondern mit Jugendlichen im Alter von 16 oder 17 Jahren in einer Klasse sein. Die zentrale Struktur „Gemeinsam vor Ort lernen“ wird zerschlagen, soll zerschlagen werden. Gleichzeitig sollten Schülerinnen und Schüler mit dem Argument befriedet werden, die Schließung – wir haben es eben noch mal gehört – treffe ja gar nicht sie. Wenn man sich das mal auf der Zunge zergehen lässt, merkt man, dass das Kolleg eben doch wirklich eine gute Schule ist und dass man da mehr lernt als nur Mathe und Englisch. Denn dort denkt man nicht nur an sich selbst, sondern auch an die Nachfolgenden, auch wenn das für den einen oder anderen hier im Rund ein bisschen schwer nachvollziehbar ist. Ein Kommentar bringt es auf den Punkt: Zum Kolleg gehört noch etwas anderes, ein Gefühl, diesen Weg mit anderen zu gehen. Wir alle, die dort waren und sind, haben uns aktiv dafür entschieden, nach Jahren der Arbeit oder der Ausbildung das Abitur nachzuholen. Wir kamen mit einem Rucksack voll Erfahrungen, Schicksalsschlägen oder Zweifeln. Aber um uns herum sind Menschen, die diese Lebensrealität nachvollziehen können. – Und das ist es doch, worauf es ankommt,
(Beifall Die Linke)
sich gemeinsam auf den Weg zu machen, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen, etwas Neues zu wagen. Klar, lebenslanges Lernen ist in einer Zeit diverser werdender Bildungsbiografien ein gesellschaftlicher Gewinn. Stattdessen sehen wir ein Bildungsministerium, das den dritten Schritt vor dem ersten macht: Wir erklären schon mal die Schließung in Weimar und fordern dann andere auf, die Verantwortung zu übernehmen, um die man sich dort drücken will, selbstverständlich auf eigene Kosten der Schulträger. Wir stehen kurz vor Ostern und deshalb drängt sich zumindest mir hier der Gedanke nach Pontius Pilatus und seinen sauberen Händen geradezu auf. Ich danke dem Rechnungshof dafür – auch wenn Frau Butzke heute nicht da ist –, dass er uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass im Haushalt zwei hochdotierte Stellen für das Kolleg enthalten sind, die zwar vermeintlich Geld kosten und die Gesamtsumme auch hochtreiben, aber tatsächlich gar nicht besetzt sind. Im Namen meiner Fraktion und für alle, die auch eine zweite Bildungschance brauchen, fordere ich Sie daher auf, Strukturen sicherzustellen, die den zweiten Bildungsweg sicher weiterhin ermöglichen.
(Beifall Die Linke)
Und da reicht es eben nicht einfach, von einem Weg daherzureden, der so noch gar nicht in der Welt ist. Der Aufnahmestopp für den Jahrgang 2026/2027 immerhin konnte bereits abgewendet werden. Außerdem sind bei der Weiterentwicklung von Bildungswegen und der Erprobung von neuen Schulkonzepten Schülerinnen und Schüler und das Kollegium der Schule kommunikativ und organisatorisch zu beteiligen, um einen gelingenden Prozess, ein Miteinander zu ermöglichen. Politik macht man nicht von oben – das lernen Sie jetzt mal schmerzhaft –, sondern zusammen mit den Menschen vor Ort. Und das sollte Ihnen auch die Reihe von Demonstrationen zeigen, die Sie seit Ihrem Amtsantritt hier erlebt haben, es sind ja schon einige, gestern wieder vor Ihrem Haus, diesmal waren es die Förderschulen.
(Beifall Die Linke)
Seit dem Jahr 2006 stand das Thüringenkolleg immer wieder vor der Schließung und aus verschiedenen Gründen unter Druck. Immer wieder konnte diese Schließung abgewendet werden, immer wieder konnte klargemacht werden, was für eine gute Schule das Kolleg ist. Und es hat sich ja auch bis in die Reihen der CDU in Weimar herumgesprochen – vielen Dank an den Stadtrat. Dort hat man allgemein über alle Fraktionen hinweg eine Resolution beschlossen. Und auch wenn nach mahnenden Worten offenbar hier nicht mehr so viel davon zu hören und manchen das Herz in die Hose gerutscht ist, in Weimar zumindest ist man da stabil. Entwickeln Sie das Thüringenkolleg weiter, Herr Minister, und erhalten Sie die zentrale Struktur. Nur dann hat das kostenlose Abitur auf dem zweiten Bildungsweg auch weiterhin eine Chance. Und ich möchte meine Rede nutzen, um genau wie der Kollege Hey noch mal darauf hinzuweisen: Bildungsangebote sind nicht ausschließlich nach Effizienz und aus wirtschaftlicher Perspektive zu betrachten.
(Beifall Die Linke)
Lebenslanges Lernen und das Recht des Einzelnen auf Bildung, um die volle Persönlichkeitsentfaltung und Partizipation zu gewährleisten, gilt es zu fördern und zu unterstützen in Begleitung und Evaluation des Rechnungshofs, denn jeder in seiner Rolle. Lassen Sie uns beide Anträge im Ausschuss diskutieren, lassen Sie uns wirklich Wege beschreiten und dann schauen wir weiter, wie es mit dem Kolleg weitergeht, hoffentlich noch weiter, auch mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen, der noch keine vier Tage alt, sondern warm ist.
(Heiterkeit Die Linke)
Aber wir haben einen Antrag und das ist schon ein Erfolg für das Kolleg. Danke.
(Beifall Die Linke)
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Große-Röthig. Ich schaue noch mal kurz ins Rund. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist der Fall. Abgeordneter Hoffmeister wünscht noch einmal das Wort.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Ich habe jetzt 1 Minute 15 Sekunden, um noch mal ein paar Sachen klarzustellen: Der vom Ministerium vorgeschlagene Weg nimmt nicht die Zukunft junger Menschen – im Gegenteil –, er sichert sie. Er bietet nämlich eine Zukunft, auf dem zweiten Bildungsweg ein Abitur zu machen, und das nicht nur in Weimar. Wenn der Prozess – und da muss ich jetzt Frau Große-Röthig mal fragen – schon seit Jahren bekannt ist, warum wurde denn von der vorigen Regierung nicht ein entsprechender Veränderungsprozess angestoßen? Die Frage stellt sich mir jetzt.
(Beifall CDU, BSW)
Kurz noch eine kleine Nachhilfe in Sachen „weiterführende Schulform“: Ich war ja viele Jahre Abteilungsleiter für weiterführende Schulformen am Berufsschulzentrum für Wirtschaft und Verwaltung in Jena. Es gibt als weiterführende Schulform die Berufsfachschule, die Höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule, das berufliche Gymnasium und die Fachschule. Und eine weitere weiterführende, eigenständige Schulform wird das Thüringenkolleg sein, was nur gemeinsam in bestimmten Fächern mit dem beruflichen Gymnasium unterrichtet wird. Man redet in der Fachsprache von sogenannten Y-Zügen. Das heißt, bestimmte Fächer – ich will aber jetzt nicht der Entscheidung des Ministeriums vorgreifen, ich rede nur aus der Praxis, wie das in der Schule passiert – werden zusammen unterrichtet werden, fachrichtungsbezogene Fächer werden dann die beruflichen Gymnasiasten haben, die Fachschüler dann andere Fächer. Das heißt, es ist also im Prinzip problemlos möglich. Und nein, es ist kein Abschaffen des Thüringenkollegs, sondern ein Weiterführen als die weiterführende Schulform.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Danke schön. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich Bildungsminister Tischner ans Rednerpult.
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jankowski, wir haben ja nicht viele Gemeinsamkeiten, aber dass wir im Grunde nicht auf dem direkten Weg das Abitur gemacht haben, sondern durchaus wissen, wie es läuft, über den zweiten Bildungsweg das Abitur zu machen, das verbindet. Deswegen in der Tat: Es geht nicht um das Ob des zweiten Bildungswegs in Thüringen, sondern es geht um das Wie. Das Kolleg bleibt als Schulform erhalten. Der zweite Bildungsweg zum Abitur wird in Thüringen künftig an mehreren Standorten möglich sein, mit vollem BAföG-Anspruch. Diese Neustrukturierung wird nötig, weil das Thüringenkolleg Weimar seit Jahren vor strukturellen Problemen steht, die einen geordneten Schulbetrieb zunehmend gefährden. Die Schülerzahl ist von 178 im Schuljahr 2007 auf 63 im Schuljahr 2025/2026 zurückgegangen. Das entspricht inzwischen einem Lehrerverhältnis von 1 zu 5. Und, liebe Frau Große-Röthig, Sie kennen sich ja ein bisschen aus mit Schüler- und Kinder-ErzieherVerhältnissen. Das ist besser als im U3-Bereich in den Kindergärten, die Ihnen ja so lieb sind.
(Beifall BSW)
Danke. Die Zahl der Abiturabsolventen ist im selben Zeitraum von 44 auf zuletzt 18 gesunken. Mehr als ein Drittel der Fächer kann mangels Lehrkräften nicht angeboten werden. Der Unterrichtsausfall lag bei rund 25 Prozent. Das ist deutlich mehr, als manche Regelschule hat. Und Sie wissen, das ist unser Sorgenkind. Das Kolleg kann seinen Fächerkanon mit 13 Planstellen nicht eigenständig aufrechterhalten und ist deshalb bereits heute auf Abordnungen von anderen Gymnasien angewiesen. Wir haben also nicht ein Finanzproblem, wir haben vor allem ein Qualitätsproblem. Der Thüringer Rechnungshof hat 2015 und erneut im aktuellen Prüfzyklus – Sie haben es gerade ausgeführt – die strukturellen Probleme dokumentiert und das Bildungsministerium erneut zum Handeln aufgefordert. Zehn Jahre hat niemand an Lösungen gearbeitet – im Gegenteil, Herr Hey –, sie wurden blockiert, sodass nun im Grunde endlich auch gehandelt werden muss. Festzuhalten ist aber auch: Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Entscheidung gegen den zweiten Bildungsweg. Im Februar hat das zu diesem Zeitpunkt zuständige Referat mitgeteilt, dass das Zusageverfahren am Standort Weimar zunächst ausgesetzt wird. Diese Entscheidung bezog sich allein auf rechtsverbindliche Zusagen. Parallel dazu hat mein Haus an einer Lösung gearbeitet, die ich dem Bildungsausschuss am 13. März in öffentlicher Sitzung vorgestellt habe, die ich Ihnen heute erläutere und gern auch noch einmal, wie zugesagt, im Bildungsausschuss dann präsentieren werde. Das Ministerium hat diesen internen Strukturprozess mit dem Ziel eingeleitet, den Zugang zum Abitur auf dem zweiten Bildungsweg im allgemeinen Schulsystem im Interesse der Kollegiaten dauerhaft und tragfähig zu sichern. So werden Kollegs an beruflichen Gymnasien in mehreren Regionen Thüringens angegliedert. Die Kollegiaten bleiben Schüler des Kollegs mit eigenem Bildungsgang nach der Kollegordnung, eigenen Aufnahmevoraussetzungen und vollem – das war den Kollegiaten besonders wichtig – elternunabhängigen BAföGAnspruch. Das sind über 900 Euro als Zuschuss im Sinne eines nicht rückzahlbaren Darlehens. Sie nutzen die Kurs- und Personalinfrastruktur der beruflichen Gymnasien. Ziel ist es, den zweiten Bildungsweg über den bisherigen Einzelstandort in Weimar hinaus zugänglich zu machen. Die organisatorische Anbindung an berufliche Gymnasien ermöglicht somit eine enge Verzahnung mit den dort bestehenden Oberstufenstrukturen und erleichtert die Sicherstellung der curricularen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe auch im Kolleg. Dieses Modell ist kein Experiment. Im Saarland ist das Kolleg seit 1958 erfolgreich an das wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium angegliedert, mit gemeinsamer Schulleitung, gemeinsamem Kollegium und vollem BAföG-Anspruch. Durch die institutionelle Kooperation werden vorhandene schulische Strukturen effizient mitgenutzt, ohne dass parallele eigene Strukturen für den Bildungsgang des Kollegs vorgehalten werden müssen. Die spezifische Ausrichtung des Kollegs auf erwachsene Lernende wird mit den organisatorischen und fachlichen Strukturen der beruflichen Gymnasien verbunden. So kann langfristig ein bedarfsgerechtes Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg auch und gerade in der Fläche unseres Freistaats entstehen. Zusätzliche Kapazitäten an den beruflichen Gymnasien werden voraussichtlich nicht erforderlich sein. Die Kollegiaten werden entsprechend der für sie geltenden Rahmenstundentafeln in bestehende Kurse integriert. Damit bleibt das Kolleg als eigenständige Schulart erhalten, der Anspruch auf elternunabhängiges BAföG bleibt bestehen. Die Vorgaben der Kultusministerkonferenz hinsichtlich des zweiten Bildungswegs werden erfüllt und der Zugang bleibt auch für Bewerber ohne Realschulabschluss über eine Eignungsprüfung möglich. Die erarbeitete Zeitschiene dieser strukturellen Veränderungen sieht vor, dass das Thüringenkolleg Weimar im Schuljahr 2026/2027 letztmalig neue Kollegiatinnen und Kollegiaten aufnimmt. Alle Eingeschriebenen können planmäßig in der ihnen bekannten Kollegstruktur abschließen. Die neue Struktur wird für dann beginnende Kollegiatinnen zum Schuljahr 2027/2028 starten. Dafür wird die Thüringer Kollegordnung entsprechend angepasst. Die Gespräche mit Schulträgern und Schulämtern laufen. Aus der Stadt Weimar und von einzelnen Schulleitungen aus Weimar, aber auch aus den Schulamtsbereichen Nord- und Südthüringen liegen bereits konstruktive Signale vor und ich kann auch sagen, dass weitere drei Landräte inzwischen sehr deutliches Interesse angemeldet haben. Die formellen Vereinbarungen können erst geschlossen werden, wenn die restlichen und konzeptionellen Grundlagen stehen. Daran arbeitet mein Ministerium mit Nachdruck. Der vorliegende Antrag fordert außerdem ein Konzept für kostengünstiges Wohnen für junge Erwachsene im zweiten Bildungsweg. Dieses Anliegen ist nachvollziehbar, doch wir sollten dabei die bestehenden Realitäten auch nicht ausblenden. Das Wohnheim am Thüringenkolleg in Weimar besteht zunächst weiterhin. Gleichzeitig erhalten die Kollegiatinnen ein elternunabhängiges BAföG, das bereits eine wichtige Grundlage für ihre finanzielle Absicherung darstellt. Das BAföG der Kollegiaten ist in der Höhe mit dem der Studierenden auch voll vergleichbar und auch Studierende suchen sich Wohnungen. Hinzu kommt ein wichtiger struktureller Ansatz. Die beabsichtigte Angliederung des Kollegs am beruflichen Gymnasium soll dazu beitragen, Bildungsangebote stärker in die Fläche zu bringen. Ziel ist es, die Erreichbarkeit eben gerade zu verbessern, die Wohnortnähe herzustellen und Fahrtwege tatsächlich dann auch zu verkürzen. Zugleich setzen wir bewusst auf vorhandene Strukturen. Das Angebot des Kollegs soll möglichst an größeren beruflichen Gymnasien angesiedelt werden, die bereits über die notwendige Infrastruktur, beispielsweise auch Wohnheime, verfügen. Unser Ziel ist es also, den zweiten Bildungsweg nicht nur sozial abzusichern, sondern auch räumlich besser zugänglich zu machen, in der Fläche und nah an den Lebensrealitäten der Lernenden. Wir geben dem Kolleg eine Struktur, die zu Thüringen passt. Der zweite Bildungsweg wird damit nicht abgeschafft, er wird gestärkt. Deshalb bin ich den Koalitionsfraktionen auch dankbar, die mit ihrem Alternativantrag genau diesen Weg beschreiten. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Rückenwind für junge Menschen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erlangen möchten – Thüringenkolleg Weimar erhalten: Aufnahmestopp aufheben und Strukturen sichern
Vielen Dank, Herr Minister. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Originalantrag der Linken ab, nachzulesen unter der Drucksache 8/3130. Ich habe hier den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gehört. Dann stimmen wir zunächst über diesen Antrag ab. Wenn Sie also der Überweisung des Originalantrags der Linken zustimmen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Zeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dem Antrag auf Überweisung des Originalantrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stattgegeben. Damit kommen wir zum Alternativantrag. Auch hier habe ich den Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gehört. Dann lassen Sie uns diesen Wunsch zunächst abstimmen. Wenn Sie also dem Wunsch, den Alternativantrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen, zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Zeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Zeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch dieser Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen und wir können den Tagesordnungspunkt damit schließen. Meine Damen und Herren, bevor ich mit Blick auf die Uhr die Sitzung schließe, möchte ich Ihnen noch einen Hinweis mit auf den Weg geben: 5 Minuten nach dem Ende des Plenums trifft sich im Raum F 104 noch der Freundeskreis Frankreich, heute mit Frau Honorarkonsulin Bärbel Grönegres als Gast. Den Teilnehmern wünsche ich eine angenehme Veranstaltung. Ansonsten sehen wir uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.