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Müller

26.03.2026 Sitzungen 8/41

Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, der Gesetzentwurf, der hier von den Linken vorgelegt wurde, greift ein Thema auf, das – ich glaube, das ist in der Diskussion schon deutlich geworden – uns allen wichtig ist, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion rund um das Thema „Sachverhalte der internen Ermittlungen“. Der Gesetzentwurf selbst hat aber einen Charakter, wo ich sagen muss, der wird dem, Herr Hande, was Sie eingangs auch dargestellt haben, nämlich auch den Dank an die Polizistinnen und Polizisten gerichtet, den ich ausdrücklich auch noch mal unterstreichen möchte, nicht ganz gerecht, weil der Gesetzentwurf tatsächlich schon an der einen oder anderen Stelle einen Geist lebt, der eher von Misstrauen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten spricht. Sie dürfen nicht außer Acht lassen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen, die in den internen Ermittlungen unterwegs sind oder auch in der PVS teilweise arbeiten, Polizistinnen und Polizisten sind und die dazu auch, so wie halt andere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, dem Gesetz verpflichtet sind und dementsprechend auch handeln. Insofern ist es schon ein bisschen problematisch, wenn Sie sagen: Wir vertrauen nicht der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der PVS bzw. in der Ermittlungsgruppe „Amtsdelikte“. Und was noch deutlich wird: Sie tragen auch unterschwellig vor, dass es quasi keine Fehlerkultur innerhalb der Thüringer Polizei gäbe. Das ist so ein Punkt, wo Sie sagen: Da müssen wir hin und das muss ein Ziel sein. Es gibt in der Thüringer Polizei schon eine Fehlerkultur. Da, wo Menschen Fehler machen – und das haben Sie ja auch dargestellt, das passiert, das will auch niemand leugnen –, wird genau hingeschaut, wird überprüft, wird noch mal nachgeprüft, was denn eventuell nicht ganz so gelaufen ist, wie es sein sollte, und für die Zukunft der Fehler dann auch entsprechend abgestellt. Insofern sind da ein paar – ich sage mal – schwierige Grundaussagen enthalten. Darüber hinaus – die Rednerinnen und Redner vor mir haben es ja auch schon dargestellt – hat der Gesetzentwurf tatsächlich noch den einen oder anderen handwerklichen – den Begriff wollte ich eigentlich nicht verwenden – Mangel, den wir, denke ich, dann auch – und so wird es ja wahrscheinlich werden – in der Ausschussberatung noch mal besprechen können. Ein paar Beispiele: Was der Gesetzentwurf verkennt, ist die Rolle der Staatsanwaltschaft. Sie haben das zwar vorgetragen, dass Sie die Sachleitungsfunktion der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel ziehen, aber Sie führen mit diesem Gremium oder mit dieser Organisationseinheit quasi eine zusätzliche Kontrollinstanz ein oder suggerieren zumindest, dass es eine zusätzliche Kontrollinstanz gibt, die die Staatsanwaltschaft quasi ein Stück weit beaufsichtigt. Damit versuchen Sie natürlich auch, so ein bisschen darzustellen, dass die Aufgabe oder die Arbeit der Staatsanwaltschaft bisher nicht ordnungsgemäß wahrgenommen worden wäre. Das ist ein weiterer Punkt, den ich für schwierig halte. Darüber hinaus soll das Leitungsorgan, dieser sogenannte UPET-Rat, vom Landtag gewählt werden. Es ist schon angesprochen worden, das wirft an der einen oder anderen Stelle schon mal die Frage auf, wie denn das vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Richter- und Staatsanwältewahlausschuss funktionieren soll. Verfassungsrechtliche Fragen gibt es auch, und zwar insbesondere die Vermischung von Legislative und Exekutive gerade durch diese Struktur des Aufbaus bzw. der Aufgaben. Was dann natürlich ein Risiko ist, das ich sehe – und das ist eigentlich etwas, worauf Sie in der Vergangenheit in der Diskussion um die IE beständig hingewiesen haben –, dass die Gefahr der politischen Einflussnahme besteht. Mit dieser Vermischung der Exekutive und Legislative befördern Sie gerade die Gefahr, dass es gegebenenfalls eine politische Einflussnahme durch die Mitglieder des UPET-Rats auf die Maßnahmen der UPET geben kann. Das sollte eigentlich nicht Sinn und Zweck der Institution sein, gerade wenn sie unabhängig sein soll. Darüber hinaus ist auch schon angesprochen worden, dass der Gesetzentwurf Lücken aufweist, was den Status der Mitglieder dieses UPET-Rats anbelangt. Auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Bundesrecht, insbesondere mit der Strafprozessordnung und der eben schon angesprochenen Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft, wurde bereits angesprochen. Was Sie beabsichtigen, ist, ein Stück weit die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft faktisch auf diese eigenständige Behörde, also außerhalb der Staatsanwaltschaft, zu verlagern. Das befördert wiederum die Gefahr, dass die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft ausgehöhlt wird. Für mich gilt ganz einfach der Grundsatz: Was strafrechtlich relevant ist oder nicht, was gegen wen ermittelt wird oder nicht und in welchen Fällen Einstellungen der Ermittlungen erfolgen, das sollte immer noch allein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bleiben und kann auch nicht einem Kollegialorgan übertragen werden, selbst wenn dies vom Landtag entsprechend eingesetzt wurde. Das ist, glaube ich, auch eine Frage der Gewaltenteilung an dieser Stelle. Weil Sie es auch angesprochen haben, Herr Hande, Vertrauen in der Polizei: Ja, aus den vielen Gesprächen, die ich mit Kolleginnen und Kollegen führe, ist mir durchaus bewusst, dass die Vorgänge um die IE Fragen aufwerfen und für Verunsicherung sorgen, egal ob das jetzt der Hauptpersonalrat der Polizei ist oder die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen. Aber ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen sind sich auch darüber bewusst, dass gerade ihr hoheitliches Handeln, was ja mit durchaus massiven Eingriffen in persönliche Freiheitsrechte, auch von Bürgerinnen und Bürgern, verbunden ist, auch einer besonderen Kontrolle bedarf und dass es dafür auch einer entsprechenden Einheit bedarf, die, sollte es Beschwerden dazu geben, dem auch nachgeht. Und wenn Sie meinen, dass – um bei dem Bild zu bleiben – eine heiße Kartoffel jetzt vom Minister in Richtung des Landeskriminalamts quasi abgegeben wurde, so möchte ich darauf hinweisen, dass der Bericht des Revisors explizit das Auseinanderfallen von Dienst- und Fachaufsicht als einen Mangel dargestellt hat und wir den Mangel gerade mit dieser Zusammenführung im LKA auch wieder beheben. Also insofern folgen wir den Empfehlungen des Revisors und versuchen, die Aufgabenerledigungen durch die Ermittlungsgruppe „Amtsdelikte“ zu verbessern. Ein letzter Punkt noch, weil es auch angesprochen wurde in der Diskussion: Das Zusammentragen von Ideen aus unterschiedlichsten Ländern, was das Thema „unabhängige Polizeivertrauensstelle bzw. Ermittlungsstelle“ anbelangt, finde ich vollkommen legitim. Man sollte immer gucken, wo gibt es schon Ideen, was sind die besten Ideen und wie kann man sie zusammentragen. Was in dem Fall vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen ist, ist meines Erachtens die Übertragung dieser Ideen auf das deutsche Rechtssystem, was wir hier haben, was wir beachten müssen. Da gibt es, wie bereits dargestellt, den einen oder anderen Mangel, den wir aber sicherlich im Rahmen der Ausschussberatungen dann auch noch mal erörtern können. Was ich nur noch mal anrege an der Stelle, ist, das Thema nicht nur im Innenausschuss zu behandeln, sondern vielleicht auch im Justizausschuss, gegebenenfalls auch federführend dort zu verankern. Denn das Thema, was Sie angesprochen haben, „Strafprozessordnung, Rolle der Staatsanwaltschaft, Behörde beim Justizministerium“ spricht ja jetzt alles dafür, dass es da durchaus auch sehr enge Verbindungen in Richtung der Justiz und jetzt nicht nur im Innenbereich in Richtung der Polizei gibt, weil die Polizei ja eigentlich durch diese Stelle überwacht werden und kein Teil der Polizei mehr sein soll – das nur als Anregung. Und last, but not least, weil meine Zeit auch gleich zu Ende ist: Dass der Minister heute nicht hier ist, weil Sie das eingangs kurz dargestellt haben, hat natürlich nichts damit zu tun, dass ihm die Sache nicht am Herzen liegt. Aber die Sitzungen des Landtags oder die Abläufe der Tagesordnungspunkte sind nicht immer ganz so planbar, dass das auch zum Kalender des Ministers passt. Die Ernennung des Präsidenten des Landeskriminalamts am heutigen Tage ist, glaube ich, auch im Interesse der Thüringer Polizei ein wichtiger Termin. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD)

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